Zum Schluss möchte ich noch an die Adresse der Kollegin nen und Kollegen von CDU und FDP/DVP sagen: Denken Sie noch einmal über Ihr Abstimmungsverhalten nach. Ich zitie re nochmals den griechischen Philosophen Thales:
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es mit einem Gesetz zu tun, dessen Neufassung wohl nötig ist. Wir hatten dazu ei ne Anhörung. Herr Marwein, leider hat es uns die Ausschuss mehrheit von Grünen und Roten nicht gestattet, dazu eine of fene Anhörung durchzuführen, sondern Sie haben von vorn herein mit Ihrer Mehrheit festgelegt, dass nur zwei Themen behandelt werden: Gewässerrandstreifen und Dichtigkeitsprü fung.
Ich stelle mir schon die Frage, warum Sie uns nicht zugestan den haben, eine in allen Bereichen offene Anhörung durchzu führen. Warum Sie das gemacht haben, ist mir völlig schlei erhaft. So viel zum Thema Gehörtwerden und zum Thema „Fairer Umgang“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auffällig ist, was sich bei den verschiedenen Gesetzentwürfen in unterschiedlichen Stadien alles geändert hat. Als Beispiel nenne ich § 51; er wur de vorhin schon angesprochen. In der ursprünglichen Fassung von § 51 stand, dass alle privaten Abwasseranlagen kontrol liert werden müssen. Sogar die entsprechenden Fristen wur den in den Entwurf geschrieben. In der aktuellen Fassung vom Juli 2013 steht nicht, wer bis wann seine Abwasseranlage kon trolliert haben muss. Es kann ja wohl nicht sein, dass es so läuft wie beim Klimaschutzgesetz, dass Sie quasi ein „unge fährliches“ Gesetz auf den Weg bringen und die Zähne dem Tiger erst anschließend per Verordnung eingesetzt werden.
Als ich in der Öffentlichkeit sagte, es sei ja wohl ein krasses Zurückrudern, dass nicht mehr eine Kontrolle aller Gebäude in allen Schutzzonen vorgesehen sei, sondern nur noch derje nigen in den Schutzzonen I und II, hat sich der Minister auch noch darüber aufgeregt. Aber ich wiederhole an dieser Stelle: Es sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel, ob nur ca. 10 000 oder ca. 100 000 Gebäude betroffen sind. Ich würde sagen, dieser Unterschied ist ziemlich krass. Das wurde auch von der Presse aufgenommen, übrigens mit der Überschrift „Grün würgt“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass Sie die Zone III erst einmal außen vor lassen. Aber es ist eine schlechte parlamentarische Ge pflogenheit, dass wir davon aus der Presse erfahren haben. Herr Minister, Sie haben uns erstens nicht darüber aufgeklärt, dass die Zone III erst einmal außen vor ist.
Zweitens ist es ein billiger Trick, dass Sie sich jetzt von der Opposition für Ihr Vorhaben loben lassen wollen, aber mit der späteren Verordnung doch das tun, was Sie eigentlich tun wol
len, nämlich Gebäude in allen Schutzzonen einzubeziehen. Deutlicher, als es Frau Rolland vorhin gesagt hat, dass man nämlich erst einmal anfangen und quasi Erfahrungen bei den 8 000 bis 10 000 Gebäuden sammeln würde, kann man es fast nicht sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nach meiner Meinung ein ganz schlechter parlamentarischer Stil.
Aus diesem Grund haben wir Änderungsanträge zu diesem Punkt eingebracht. Wir wollen, dass entweder im Gesetz steht oder aber klar ist, dass die Verordnung, in der geregelt ist, wer bis wann welches Gebäude kontrolliert haben muss, nur mit der Mehrheit des Parlaments zustande kommt.
Noch ganz kurz zu den Gewässerrandstreifen. Wir teilen die Bedenken des Landesbauernverbands, der die Regelung dazu im Hinblick auf das Eigentumsrecht als verfassungsrechtlich bedenklich erachtet. Man muss sagen: Jeder Quadratmeter Ackerfläche wurde irgendwann einmal von jemandem bezahlt und gehört jemandem. Prinzipiell halten wir es für richtig, dass die Gewässerrandstreifen aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden, aber eben unter Berück sichtigung des Eigentumsrechts.
Sehr geehrte Frau Rolland, Sie haben vorhin gesagt, es wür de hier eine Ausgleichsregelung geben. Das ist nicht richtig. Es handelt sich um eine Härtefallregelung. § 29 Absatz 5 greift nur bei Unzumutbarkeit, nicht jedoch bei einem systemati schen Eingriff in das Eigentumsrecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier wäre hinsicht lich des Eingriffs in das Eigentumsrecht eine freiwillige Ver einbarung, wie es sie z. B. in Nordrhein-Westfalen gibt – dort gibt es eine freiwillige Vereinbarung mit dem Land –, viel wünschenswerter gewesen – und keine Basta-Politik, wie Sie sie jetzt betreiben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Her ren Abgeordnete! Wir beraten heute abschließend den Gesetz entwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Würt temberg. Diesem Entwurf – das will ich an dieser Stelle beto nen – ging ein umfangreicher Prozess der Beteiligung der ver schiedensten Interessenvertreter und Verbände voraus. Diese haben sich intensiv in den Prozess eingebracht. Mir ist es wichtig, heute hier den kommunalen Landesverbänden, die sich sehr intensiv in die Gestaltung dieses Gesetzentwurfs ein gebracht haben, ganz besonders zu danken.
Der Umweltausschuss hat darüber hinaus eine Expertenanhö rung zu den besonders diskutierten Themen Gewässerrand streifen und „Überprüfung privater Abwasserkanäle“ – darauf komme ich anschließend noch zurück – durchgeführt.
Wenn man schon ein paar Jahre länger Mitglied des Parla ments ist und sich in Erinnerung ruft, wie die früheren Koa litionsfraktionen mit den Bitten der Opposition, eine Anhö rung zu einem Gesetzentwurf der Regierung durchzuführen, umgegangen sind, so fällt mir – jedenfalls für die Zeit, seit der ich dabei bin – kein Beispiel dafür ein, dass dem nachgege ben wurde. In dieser Legislaturperiode ist es genau umgekehrt. In dieser Legislaturperiode hat der Umweltausschuss bei al len Gesetzentwürfen, die die Landesregierung eingebracht hat – sowohl beim Klimaschutzgesetz als auch beim Wasserge setz –, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Anlie gen der Oppositionsfraktionen Rechnung getragen und eine solche Anhörung durchgeführt. Deshalb bitte ich Sie, nicht die Tatsachen zu verdrehen.
Aus meiner Sicht wurde im Rahmen der Anhörung, die der Umweltausschuss durchgeführt hat, sehr deutlich, Herr Kol lege Lusche, dass es sowohl beim Thema „Überprüfung pri vater Abwasserleitungen“ als auch beim Thema Gewässer randstreifen um essenzielle Anliegen geht, die zu einem wirk samen Gewässerschutz beitragen. Ich kann auch nicht erken nen, dass Sie dem im Kern widersprochen hätten.
Der Gesetzentwurf wurde im Umweltausschuss beraten. Herr Kollege Lusche, Sie haben von unterschiedlichen Philosophi en der Oppositionsfraktion, also der CDU-Fraktion, und der Koalitionsfraktionen gesprochen. Da gebe ich Ihnen recht. Ich halte es für ziemlich merkwürdig – das will ich Ihnen noch einmal sagen –, dass Sie, obwohl dieser Gesetzentwurf seit sechs Monaten vorliegt – ich habe ihn im Juli dieses Jahres eingebracht –, nicht fähig waren, einen Änderungsantrag im Umweltausschuss einzubringen.
Sie haben hierzu keinen einzigen Änderungsantrag im Um weltausschuss vorgelegt. Dort hätte die Möglichkeit bestan den, diese Änderungsanträge zu beraten. Sie haben sich je doch durchgehend bei den Abstimmungen enthalten.
dann hätte meine Vorgängerin ihre ganze Rede damit bestrit ten und sich darüber ausgelassen, was für ein parlamentari sches Verhalten das sei, solche Änderungsanträge zu einem Gesetzentwurf nicht in die Ausschussberatung einzubringen, sondern erst hier zum Abschluss in der Zweiten Beratung.
Wenn es einen Dissens gab, dann beschränkte er sich auf die beiden Punkte – auf einen dritten Punkt, den Sie heute erst mals einführen, komme ich später noch zu sprechen –, die in der Debatte schon zur Sprache gekommen sind.
Ich möchte eines noch zu dem sagen, was Sie, Kollege Lu sche, eingangs angesprochen haben, nämlich zum Thema Ge wässerrandstreifen. Kollegin Rolland hat ausführlich und völ lig richtig dargelegt, dass wir hier keinen Spielraum haben. Wir setzen vielmehr die §§ 78 ff. des Wasserhaushaltsgeset zes 1 : 1 um.
Nichtsdestotrotz stellen Sie fest, wenn Sie in die Novelle des Wassergesetzes schauen, dass wir den Kommunen in BadenWürttemberg trotz dieses engen Korsetts, in das uns der Bun desgesetzgeber zwängt, die Möglichkeit bieten, die Dinge zu gestalten. Hier nenne ich das Hochwasserschutzregister als ei ne Möglichkeit. Das heißt, wenn entsprechende Rückhalte räume auf anderen Flächen nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, die betreffende Fläche zu bebauen. Das ist nur ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel wäre die den Hochwasser schutz berücksichtigende bauliche Gestaltung von einzelnen Gebäuden. Das möchte ich jetzt nicht mehr im Detail darle gen.
Wir haben also durchaus Möglichkeiten, die wir als Landes gesetzgeber haben, in das Gesetz aufgenommen. Ich möchte nochmals betonen: Die einzelnen Punkte wurden mit den kommunalen Landesverbänden eingehend besprochen. Mir liegt kein Hinweis dafür vor, dass die Regelungen, die jetzt im Gesetzentwurf enthalten sind, noch auf Widerstand der kommunalen Landesverbände stoßen. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen.
Kommen wir zu den Punkten, die Sie angesprochen haben. Zunächst zum Thema Gewässerrandstreifen: Die Regelung zum Gewässerrandstreifen stärkt – das will ich ausdrücklich betonen – dessen Schutz- und Pufferfunktion gegen Schad stoffeinträge in die Gewässer. Dabei geht es nicht nur um Ein träge von Nitrat, sondern auch von Phosphor und sogenann ten Spurenstoffen, die in unserer Umwelt eine immer größe re Rolle spielen.
Während wir in den vergangenen Jahrzehnten bei der Verrin gerung der Einträge aus Kläranlagen als punktuellen Quellen erhebliche Erfolge erzielt haben, tritt heute immer mehr der Eintrag aus der Fläche, das heißt gerade aus der Landwirt schaft, in den Vordergrund der Betrachtungen. Dem stellen wir uns mit zwei Maßnahmen, nämlich zum einen mit dem Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem engen Gewässerumfeld von 5 m und zum anderen mit dem Verbot der Nutzung als Ackerland mit Umbruch – das ist in diesem Fall wichtig – nach einer Übergangsfrist von immerhin fünf Jahren.
Wie Sie wissen – darüber haben wir im Ausschuss eingehend gesprochen –, lassen wir rechtlich gesehen diese Flächen als Ackerland bestehen. Wir bieten die Möglichkeit an, diese Flä chen als sogenannte Blühstreifen oder als Gehölzumtriebsflä chen zu nutzen. Warum machen wir das? Weil wir im Hin
blick auf die EU-Anforderungen der kommenden Jahre im Zuge des Greenings den Landwirten die Möglichkeit geben wollen, diese Flächen bei Greening-Maßnahmen anzurech nen. Das halte ich für ein sehr großes Entgegenkommen.
Zweitens: Wie ich gerade angesprochen habe, haben wir in der Vergangenheit vielen anderen Betroffenen vieles abver langt. Nehmen Sie als Beispiel das Gewerbe, nehmen Sie die privaten Grundstücksbesitzer, und denken Sie daran, was wir alles für die Verbesserung der Leistungen unserer Kläranla gen gemacht haben, was diese zahlen mussten. Wir haben hier auch vieles erreicht.