Thomas Marwein
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsi dent, meine Damen und Herren! Ich stelle folgende Frage an das Umweltministerium, an Herrn Minister Untersteller.
Herr Minister, die Hochwassersaison neigt sich dem Ende zu, und glücklicherweise gab es im abgelaufenen Jahr 2015 kei ne gravierenden Hochwasserereignisse, vor allem kein so massives wie im Jahr 2013 an der Elbe. Ein Elbehochwasser wie 2013 ist uns in diesem Jahr erspart geblieben. Der Klima wandel führt allerdings zu immer nasseren Wintern, gelegent lich auch einmal zu exzessiven Regenereignissen im Sommer. Aber vor allem im Winter ist das Hochwasserrisiko deutlich höher als sonst im Jahr.
Beim Thema Hochwasserschutz ist es immer besser, vorzu sorgen, als hinterher nachsorgen zu müssen, sprich etwa Stra ßen neu zu bauen, Uferabbrüche zu ersetzen usw. In diesem Zusammenhang interessiert mich, was die Landesregierung unternommen hat, und rückblickend, welches Gewicht sie dem Hochwasserschutz in der Vergangenheit eingeräumt hat. Was hat die Regierung also in den letzten vier bis fünf Jahren getan, und wie lief der Hochwasserschutz früher ab?
Dazu meine Frage: Könnten Sie uns die Entwicklung der Haushaltsansätze von 2005 bis heute aufzeigen? Zweimal fünf Jahre sind zwei schöne Blöcke, um das gut darzustellen.
Ich möchte noch einmal auf das Elbehochwasser zurückkommen. Im Zuge der Abar beitung des Elbehochwassers hat man sich bei der Umwelt ministerkonferenz auf das Nationale Hochwasserschutzpro gramm geeinigt; Bund und Länder wollen in diesem Rahmen Maßnahmen auf den Weg bringen und hierfür Mittel einset zen. Dabei wurde nach meiner Erinnerung auch beschlossen, dass der Bund eine bestimmte Geldmenge an die Länder gibt. Wie viel davon ist denn jetzt eigentlich nach Baden-Württem berg gegangen bzw. soll noch nach Baden-Württemberg ge hen? Ich kenne diese Größenordnung nicht. Wurde hiervon eventuell schon etwas umgesetzt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, insbesondere liebe Kollegin – es ist nur eine – und Kollegen des Petitionsausschusses! Zunächst möch te ich Bea Böhlen für den Ausschussvorsitz und für die Lei tung des Ausschusses danken. Sie hat diese Aufgabe als Neu ling im Landtag in der Nachfolge unseres früheren Kollegen Werner Wölfle übernommen, hat sich in diese Position gut eingearbeitet und uns im Ausschuss wie auch auf den Reisen immer gut geleitet.
Eigentlich wollte ich eine vollkommen eigenständige Rede halten. Es ist nicht unbedingt notwendig, immer auf die Vor redner einzugehen. Aber das, was Kollege Raab gesagt hat,
muss man doch einmal hinterfragen.
Die Auffassung, dass Parteipolitik jetzt zum ersten Mal Ein zug in den Petitionsausschuss gehalten hätte,
ist mir – nach Auskunft meiner älteren Kollegen – vollkom men neu. Der Petitionsausschuss ist auch schon früher immer wieder einmal genutzt worden – bei vielen Themen –, um Par teipolitik zu machen. Ich glaube nicht, dass wir uns das vor werfen lassen müssen.
Gerade auch im Hinblick darauf, dass viele Petitionen lange dauern, möchte ich sagen: Ich übe meine Tätigkeit im Petiti onsausschuss so aus, dass ich mir die Petitionen genau an schaue,
nach Möglichkeiten suche. Das dauert dann auch einmal län ger. Ich hatte einige Petitionen, die lange gedauert haben, aber es gab immer eine einvernehmliche Lösung, und das ist ei gentlich das Erfolgreiche. Wir sind quasi der Anwalt der Pe tenten und nicht nur der Abwickler der Petitionen. Wir müs sen uns mit dem Einzelfall auseinandersetzen.
Nun noch ein Punkt: der Bürgerbeauftragte. Das Petitions recht – das haben wir vorhin schon gehört – wird nicht im Ge ringsten durch den Bürgerbeauftragten beeinflusst. Der Bür gerbeauftragte bzw. die Bürgerbeauftragte ist eine klare Er gänzung. Das Petitionsverfahren ist – das wissen Sie selbst – quasi eine Blackbox: Irgendjemand stellt eine Petition, gibt
sie ans Petitionsbüro. Wer der Berichterstatter ist, weiß man erst einmal nicht. Manchmal ist dies auch gut. Wenn eine Pe tition aus einem Gefängnis kommt, wollte ich nicht, dass der Petent weiß, dass ich der Berichterstatter bin oder jemand an ders der Berichterstatter ist.
Das sind die Vorteile. Aber im direkten Kontakt ist dies oft mals schwierig. Da hat der Bürgerbeauftragte
ganz klar das Gesicht nach außen. Er ist absolut eine Vertrau ensperson. Es muss eine Vertrauensperson für die Bürgerin nen und Bürger in Baden-Württemberg sein, die dann Bürger beauftragter bzw. Bürgerbeauftragte ist.
Wenn Sie es einmal genau anschauen – das wissen Sie selbst –, merken Sie, dass – nach meiner Auffassung – mindestens ein Drittel der Petitionen klare Fälle für einen Bürgerbeauf tragten sind. Das sind oftmals Kleinigkeiten, die man quasi mit einem Telefongespräch oder einem kurzen Kontakt mit so einer Person – einem Ombudsmann, einer Ombudsfrau – re geln könnte.
In dem anderen Fall wird ein ganzer Apparat in Bewegung ge setzt – ein Ministerium, vielleicht zwei, drei Ministerien, mit Rückfragen noch an untergeordnete Behörden wie RP, Land ratsamt, Gemeinden usw. Mit einem Bürgerbeauftragten wür de sich vieles, bezogen auf die Anliegen der Bevölkerung, ver einfachen.
Gerade in Wales und Schottland hat man dies bei Gesprächen mit Bürgerbeauftragten gesehen.
Diese haben gesagt – Kollege Schmiedel hat es vorhin er wähnt –: Eine ganz große Anzahl von Fällen kann man bereits durch Gespräche, durch Auskunft, durch Klarstellung – „Wie hat es die Behörde gemeint?“ – regeln.
Dann hat der Bürgerbeauftragte auch die Funktion, die Minis terien und die anderen Verwaltungen zu beraten. Das ist ei gentlich die große Stärke eines Bürgerbeauftragten. Das kön nen wir als Berichterstatter im Petitionsausschuss nicht leis ten, weil wir nicht die Zeit dazu haben. Aber wir hätten viel leicht etwas mehr Zeit, wenn solche Fälle statt zum Petitions ausschuss dann zu einem Bürgerbeauftragten gingen. Das hiel te ich für einen ganz großen Gewinn.
Wir müssen das Verhältnis zwischen Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss regeln. Gibt es da ein Berichtssystem, ei ne Berichtspflicht? Kann der Bürgerbeauftragte eingeladen werden, ja oder nein? Wie sprechen sich Petitionsbüro und Bürgerbeauftragter ab? Das ist alles in einem weiteren Ver fahren en détail zu regeln. Ich glaube, wir bekommen da eine gute Geschichte hin.
Das Zweite, auf das ich eingehen möchte, ist, dass wir die Möglichkeiten des Petitionsausschusses intensiver nutzen soll ten. Wir haben es, als wir in Wales waren, selbst gesehen: Da wurde ein Petent eingeladen, um zu seiner Frage noch einmal selbst vorzutragen. Ich halte das für ein gutes Mittel. Man muss es sich genau anschauen; es soll auch nicht inflationär genutzt werden. Ich fände es aber gut, wenn wir immer wie der einmal einzelne Petenten einladen würden.
Ich sehe gerade Herrn Kollegen Nelius: Wegen des Themas „L 600“ wäre es vielleicht tatsächlich besser gewesen, wir hät ten vorher einmal im Petitionsausschuss – wir haben das spä ter im Rahmen einer Sondersitzung gemacht – die Leute ein geladen, um die Positionen noch einmal mündlich zu klären. Das wäre gut gewesen.
Das andere ist natürlich eine öffentliche Anhörung.
Ich bin am Reden. Ich würde gern weiterreden und nicht im mer unterbrochen werden.
Ja, ich bin gleich fertig.
Das andere ist natürlich, auch noch externe Experten einzula den und mehr Außentermine wahrzunehmen.
Zum Schluss möchte ich noch den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern des Petitionsbüros für die Arbeit danken, die sie für uns geleistet haben, und für die vielen Dinge, die dort für uns erledigt wurden.
Ich möchte für die nächste Periode auch noch eine Forderung aufstellen: Wir brauchen im Petitionsausschuss dringend ei nen Stenografischen Dienst, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer mitschreiben müssen. Das sollte, wie in allen anderen Ausschüssen auch, der Stenografische Dienst tun. Auch wenn das ein bisschen Geld kostet, sollte es uns das wert sein.
Vielen Dank.
Herr Minister, noch ein mal zurück zum Thema Rheintalbahn. Es wurde beschlossen, die Förderung noch einmal um 30 Millionen € zu erhöhen. Das ist auch, wie ich annehme, nach Berlin kommuniziert worden. Welche Reaktion haben Sie daraufhin vom Ministe rium oder von den Koalitionsfraktionen erhalten? Das hätte in die Diskussion einfließen sollen, die morgen im Bundestag hätte stattfinden sollen.
Wie haben also die Fraktionen darauf reagiert? Wurde das überhaupt zur Kenntnis genommen? Was haben Sie da erfah ren?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition arbeitet zwar nahe zu geräuschlos, aber trotzdem wollen wir heute das Thema „Lärm und Lärmschutz“ hervorheben. Wir kennen es doch al le: laute Telefonate in Räumen voller Menschen, die Baustel le vor dem Bürofenster, die Straßenbahn, die im Minutentakt vor dem Schlafzimmer vorbeiquietscht, Güterzüge, die durch Innenstädte rollen, Flugzeuge beim Start und bei der Landung über Wohngebieten bis hin zum Nebensitzer im Café, der mit der Zeitung raschelt. Es nervt. Die Liste ist endlos.
Unsere Ohren sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Wo che und das ganze Jahr über verschiedensten Lärmquellen aus gesetzt. Mein Eindruck ist, dass die Lärmquellen stetig zuneh men. Lärm zählt damit zu den größten Umweltbelastungen für den Menschen und wird immer noch unterschätzt. Lärm macht krank. Etwa Gehörschäden, Schlafstörungen, HerzKreislauf-Probleme, Reizbarkeit, psychische Probleme und vieles mehr können durch permanenten Lärm befördert wer den.
Einige beeindruckende Aussagen dazu:
Eine Studie des Umweltbundesamts ergab, dass nächtlicher Fluglärm die Gefahr für Bluthochdruck um 14 % ansteigen lässt. Bereits 15 % der Jugendlichen hören so schlecht wie Fünfzigjährige. Pro Jahr gibt es 6 000 neue Fälle von lärmbe dingter Schwerhörigkeit, die als Berufskrankheit anerkannt werden. Das Umweltbundesamt rechnet mit etwa 4 000 Herz infarktfällen pro Jahr, die allein durch Straßenverkehrslärm in Deutschland verursacht werden.
Nach einer Schätzung der WHO gehen den Menschen in West europa jedes Jahr insgesamt etwa eine Million gesunde Le bensjahre durch Lärm in ihrer Umgebung verloren. Die EU beziffert die zusätzlichen Gesundheitsausgaben wegen Ver kehrslärm auf rund 40 Milliarden € pro Jahr.
Vollständig können wir dem Lärm nicht entfliehen. Aber wir können ihn reduzieren. Was tun wir? Was tut die Landesregie rung? Wir sagen: Eine moderne Politik denkt Lärmschutz mit.
Die grün-rote Landesregierung hat sich mit dem Regierungs wechsel 2011 dieser Problematik angenommen und hat das Amt einer Lärmschutzbeauftragten – sogar mit Kabinettsrang
geschaffen, das von Staatssekretärin Dr. Gisela Splett be kleidet wird. Das ist bundesweit einmalig.
Die grün-rote Landesregierung denkt Lärmschutz als Quer schnittsthema. Die grün-rote Landesregierung hat verschie dene Lärmquellen inhaltlich-logisch den einzelnen Ministeri en zugeordnet. So kümmert sich das Verkehrsministerium um den gebiets- und verkehrsbezogenen Immissionsschutz. Der anlagen- und produktbezogene Lärmschutz ist weiterhin im Umweltministerium angesiedelt. Anderen Ministerien wur den ebenfalls lärmrelevante Themenstellungen zugeordnet.
Die grün-rote Landesregierung hat ein Bündel an Lärmschutz maßnahmen aufgelegt. Ich möchte drei Beispiele nennen:
Erstens: das Lärmsanierungsprogramm 2014 bis 2016 für Bundes- und Landesstraßen mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 23 Millionen €. 130 Einzelabschnitte an Bun desstraßen und 50 an Landesstraßen sind im Programm, und dies überwiegend an Ortsdurchfahrten.
Zweitens: Das Ministerium hat eine „Städtebauliche Lärmfi bel“ als Arbeitshilfe für die kommunalen Planungsträger und Genehmigungsbehörden aufgelegt.
Drittens: Bei der Priorisierung für den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen ist die Lärmentlastung ein wich tiges Kriterium.
Sämtliche Maßnahmen können Sie detailliert in der vorlie genden Stellungnahme nachlesen. Für die grün-rote Landes regierung ist Lärmschutz nicht nur ein Wahlversprechen, son dern ein echtes Anliegen, das wir umsetzen.
Verkehrsminister Hermann hat sich energisch und aktiv im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss für die Abschaffung des Schienenbonus eingesetzt – mit Erfolg. Seit dem 1. Janu ar 2015 ist der Schienenbonus für Maßnahmen, für die das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet wurde, wegge fallen. Dies gilt auch im Bestandsnetz bei größeren Erneue rungsmaßnahmen.
Ich möchte noch zwei Bundesratsinitiativen herausheben, für die sich die Landesregierung gemeinsam mit anderen Ländern starkmacht: Die grün-rote Landesregierung setzt sich im Bun desrat und auf EU-Ebene wiederholt für die Minderung von Motorradlärm ein. Der Bundesratsbeschluss „Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle ge sundheitlicher Lärmbelastung durch Motorradlärm“, Druck sache 441/12, vom Herbst 2012 geht auf die Initiative unse res Landes zurück.
Die grün-rote Landesregierung setzt sich in einer gemeinsa men Initiative mit Rheinland-Pfalz für die Abschaffung des Unzumutbarkeitskriteriums bei der Fluglärmbelastung der Be völkerung ein – ein nicht unwesentlicher Beitrag. Auch dies können Sie detailliert in der Stellungnahme nachlesen.
Die grün-rote Landesregierung tut viel dafür, dass Ruhe als eines unserer kostbarsten Güter erhalten bleibt. Seit 1995 gibt es den Internationalen Tag gegen Lärm, der dieses Jahr am 29. April stattfinden wird. Informieren Sie sich über dieses Thema. Die Opposition kann an diesem Tag über die erfolg
reiche und geräuschlos agierende grün-rote Landesregierung nachdenken.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Ich möchte kurz noch auf die Ausführungen des Kollegen Schreiner von der CDU-Fraktion eingehen. Das, was Sie gesagt haben, Herr Schreiner, kann man so nicht ste hen lassen. Wie Sie den Ausführungen der Staatssekretärin entnehmen konnten, sind für das Thema Lärm in erster Linie Bund und EU zuständig. Die rechtsetzende Kompetenz des Landes ist hier sehr gering.
Deswegen macht sich die Landesregierung gerade beim The ma Lärmschutz über den Bundesrat auf der Bundesebene so stark.
Ich habe vorhin einige Initiativen genannt. Frau Staatssekre tärin Splett hat noch ein paar andere angeführt. Es ist also ganz entscheidend, dass man auf Bundesebene etwas unternimmt.
Ich möchte gar nicht behaupten, die Vorgängerregierungen hätten nichts getan. So ist das nicht. Es ist aber auch klar ge worden, dass es hier um einen systematischen Ansatz geht, dass das Thema Punkt für Punkt abgearbeitet werden muss und dass es nicht so laufen kann, dass auf Zuruf, also quasi dann, wenn jemand im Land laut schreit, etwas unternommen wird und viel Geld ausgegeben wird. Dann ist an vielen an deren Stellen noch nichts getan.
Das Entscheidende ist, dass nun dieser systematische Ansatz geschaffen wurde.
Sie haben auch das Wort „Skandal“ verwendet. Ich würde hier nicht von einem Skandal sprechen. Man muss hier mit sol chen Begriffen ein bisschen herunterfahren.
Sonst kommt es hier zu einer Inflation. Wenn Sie so wollen, kann eher dann von einem Skandal gesprochen werden, wenn der Ministerpräsident auf sein Schreiben nach Berlin keine Antwort erhält. Das geht gar nicht.
Der Ministerpräsident eines der wichtigsten Bundesländer hat eine Antwort zu bekommen, ob nun von Herrn Dobrindt oder von der Kanzlerin.
Lieber Kollege Schreiner, man muss auch sagen, dass die Re gion Südschwarzwald – ich kenne diese Gegend gut – zum ei nen Werbung mit der schönen Landschaft und der Ruhe dort macht. Wenn Sie aber die Prospekte einmal genauer anschau en, stellen Sie fest, dass die Region gleichzeitig auch als Bi kerparadies beworben wird. Ich bin früher selbst Motorrad ge fahren, auch im Schwarzwald. Dort gibt es zweifelsohne tol le Motorradstrecken. Da beißt sich aber das Ganze. Es wird mit beidem Werbung gemacht, mit der Ruhe und mit dem Bi kerparadies. Die Tourismusfachleute im Südschwarzwald müssten sich hier einmal entscheiden, was sie eigentlich wol len.
Was Zürich betrifft, stehen wir eigentlich gut da. Wir sind uns im Landtag, was Zürich angeht, einig. Wie Frau Splett gesagt hat, sind wir uns alle auch hinsichtlich sonstiger Diskussio nen zu diesem Thema einig: Die Lösung liegt in Bern bzw. in Zürich und in Berlin. Das Land kann nur seinen Teil dazu bei tragen, auch wenn es „nur“ Schreiben sind. Es gibt aber auch noch den Fluglärmbeirat. Dort sitzt die Staatssekretärin an ent scheidender Stelle. Ich glaube, wir brauchen uns da nichts vor
werfen zu lassen. Was Zürich angeht, hoffe ich, dass wir die ses Thema in guter Gemeinsamkeit voranbringen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Wie der Titel der Aktuellen De batte vermuten lässt, möchte die CDU nur wieder einmal Stimmung gegen unseren Verkehrsminister machen.
Lassen Sie mich dazu aber einige Fakten nennen; ich muss Ih nen das hier noch einmal in Erinnerung rufen.
Fakt ist: Die grün-rote Landesregierung hat für den Erhalt und die Sanierung der Landesstraßen allein in diesem Jahr eine Rekordsumme von 125 Millionen € bereitgestellt. Zum Ver gleich: Die Vorgängerregierungen haben für den Erhalt und die Sanierung der Landesstraßen lediglich 50 Millionen € pro Jahr ausgegeben, zwischen 8 Millionen € und 50 Millionen € – sicherlich kein Ruhmesblatt.
125 Millionen € von Grün-Rot für ein Jahr gegenüber maxi mal 50 Millionen € der Vorgängerregierung – ich weiß nicht, worüber Sie sich eigentlich aufregen.
Fakt ist zweitens: Baden-Württemberg hat im Jahr 2013 für den Erhalt und die Sanierung, den Aus- und Neubau von Bun desfernstraßen die Rekordsumme von 807 Millionen € ver baut. Staatssekretärin Bär aus dem Bundesverkehrsministeri um hat das mit Schreiben vom 17. März dieses Jahres eindeu tig bestätigt.
Zu behaupten, in den Straßenbau würde nicht investiert und Straßenbaumittel wären nicht abgerufen worden, ist schlicht weg falsch.
Also hören Sie auf, das wieder und wieder zu behaupten. Wir bauen, und Sie haben jahrzehntelang nur versprochen; so he rum wird ein Schuh daraus.
Fakt ist außerdem: Grün-Rot steckt zusätzlich 50 Millionen € pro Jahr in Verkehrsprojekte. Das Geld soll in den Ausbau von Landesstraßen, in die Sanierung von Brücken und den Aus bau von Radwegen fließen. An dieser Stelle ist doch einmal ein dickes Lob an unseren Verkehrsminister fällig.
Mittlerweile hat sogar Berlin begriffen, dass angesichts be grenzter Finanzmittel der Sanierung und dem Erhalt der Stra ßeninfrastruktur Vorrang zu geben ist vor dem ständigen Stra ßenneubau. Auch das ist unserem Verkehrsminister zu verdan ken; er hat diese Politik auf Länderebene und auf Bundesebe ne implementiert.
Nun zur B 31 West. Beim Aus- und Neubau von Bundesfern straßen und Landesstraßen gibt es einen großen Nachholbe darf, das ist ganz klar. Aber nicht alles kann finanziert wer den, dazu reichen bekanntlich die Mittel nicht. Deshalb hat das Ministerium anhand objektiver Kriterien eine Prioritäten liste beschlossen. Nach dieser Liste ist der zweite Abschnitt der B 31 West gegenüber den anderen Straßenbauvorhaben in Baden-Württemberg nachrangig.
Gutachten haben gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen we niger stark ist als angenommen. Entlang der L 114 zwischen Breisach und Eichstetten gibt es fast ausschließlich Binnen verkehr zwischen den angrenzenden Gemeinden sowie Be rufspendler in Richtung Frankreich, mehr aber auch nicht. Durchgangsverkehr und Schwerlastverkehr werden über die bestehende B 31, also von der Anschlussstelle Bad Krozingen bis Breisach, bestens abgewickelt.
Mit der neu geplanten B 31 West werden also lediglich wei tere Gemeinden verlärmt und belastet. Dafür eine Straße bau en – bei den wenigen Mitteln, die uns der Bund zugesteht –, das wollen wir nicht, und das entspricht auch nicht der obers ten Priorität.
Außerdem gibt es diese Planung schon seit den Fünfzigerjah ren. Sie hätten also genug Zeit gehabt, diese Straße bis zum Jahr 2011 so zu bauen, wie Sie es gern hätten. Das hätte ei gentlich Ihre Arbeit sein müssen, wenn Sie es unbedingt ge wollt hätten.
Hören Sie also auf, hier Märchen zu erzählen, und fangen Sie an, sich mit Fakten auseinanderzusetzen und vielleicht Vor schläge zu machen. Dann kämen auch einmal von Ihnen kon struktive Vorschläge, mit denen wir dann umgehen können.
Vielen Dank.
Frau Staatssekretärin, seit wann werden die Planungen für diese Straße eigentlich betrie ben, und warum sind sie noch nicht abgeschlossen? Liegt das vielleicht auch daran, dass über die Jahre oder Jahrzehnte
verschiedene Planungsgrundlagen vorlagen, die sich immer wieder einmal änderten, oder welche sonstigen Gründe könn te es dafür geben?
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung das Um weltverwaltungsgesetz, ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist, wie Sie schon gehört ha ben, eine ziemlich trockene Materie. Aber man muss genau er hinschauen, was das Gesetz bewirken soll.
Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen, dass wir in einer Vielzahl von Fachgesetzen Umweltbelange regeln und dass wir das Ganze in einem Gesetz zusammenführen wollen. Eine Doppelung von Regelungen in manchen Gesetzen lässt sich nicht verhindern. Diese Situation haben wir nicht nur im Umweltrecht, sondern in vielen anderen Rechtsbereichen auch. Das gilt eben für die Materie insgesamt. Aber ich glau be, es ist aller Ehren wert, dass hier die Sachverhalte verständ licher und handhabbarer geregelt werden, und das ist eine gu te Aktion des Umweltministeriums.
Im Kern geht es um landesrechtliche Regelungen zur Umwelt verträglichkeitsprüfung, zur strategischen Umweltprüfung, zum Umweltinformationsrecht und zum Umweltverwaltungs recht, und andere, kleinere Zuständigkeits- und Gebührenre gelungen kommen hinzu.
Die vorliegende Gesetzesnovelle zielt darauf ab, verschiede ne Regelungen aus Fachgesetzen zusammenzuführen. Das soll – es wurde schon gesagt – übersichtlich, schlank sein und auch für den juristischen Laien verständlich dargestellt werden.
Ich habe einmal in den Gesetzentwurf hineingeschaut. Ich bin nicht gerade ein juristischer Laie auf diesem Gebiet, aber auch nicht der ganz große Spezialist. Man kann aus dem Gesetz entwurf doch einiges in ganz vereinfachter Form herauslesen und muss auch nicht – ich denke nur einmal an die vielen Bür gerinitiativen – x Gesetze zur Hand haben und daraufhin durchschauen, wo man aktiv werden kann. Man schaut ein mal in das Umweltverwaltungsgesetz und findet darin entwe der schon die Lösung oder Verweise auf andere Gesetze. Ich glaube, das ist eigentlich der Sinn des Ganzen, und das ist hier gelungen.
Die Gesetzesnovelle sieht auch – das ist ein ganz wichtiger Punkt – mehr Bürgerfreundlichkeit, die Öffentlichkeitsbetei ligung, eine verbesserte Informationskultur und mehr Trans parenz von Verwaltungshandeln vor. Ich glaube, das ist wirk lich sehr wichtig.
Wenn Sie einmal an größere Projekte oder an Großprojekte in Ihrer Umgebung denken, stellen Sie fest: Hätte man die Be völkerung doch schon frühzeitig informiert, was kommen soll! Ich denke jetzt nur einmal an meine Gegend. Da gibt es Hoch wasserprojekte am Rhein, z. B. den Polder Elzmündung. Da bei hat man ganz am Anfang große Fehler gemacht. Das Land hat einfach gesagt: „Wir bauen dort jetzt irgendetwas.“ Das war vor vielen Jahren. Inzwischen hat sich die Informations politik deutlich verbessert – sicherlich auch durch die neue Führung des Umweltministeriums. Aber in den frühen An fangsjahren war es immer so: Der Staat sagt: „Wir machen da etwas, und ihr müsst es schlucken.“ Da, so meine ich, hätte man vieles verhindern können – Gerichtsverhandlungen, Pro zesse usw. Ich glaube, bei solchen Projekten ist das in Rede stehende Gesetz genau das Richtige. Hätte man es früher schon gehabt, wäre man heute wahrscheinlich weiter.
Gerade die Verstärkung der Informationspflicht der informa tionspflichtigen Stellen, also der Behörden, und das aktive Be reitstellen der Umweltdaten sind ganz neue Sachverhalte, die nicht hoch genug zu bewerten sind.
Das gilt auch für die Tatsache, dass man für die Übermittlung von Umweltinformationen, die keinen erheblichen Arbeits aufwand verursachen, auf Gebühren verzichtet. Aus eigener Berufserfahrung weiß ich: Manchmal dauert die Erstellung des Gebührenbescheids länger als die Zurverfügungstellung der Umweltdaten, was man per Klick am Laptop oder am Computer macht, und das andere dauert dann noch einen hal ben Tag. Es kommt also sicherlich auch für die Behörden zu einer Verwaltungsvereinfachung.
Die Mediationsgespräche wurden bereits erwähnt. Meines Er achtens sind diese sehr wichtig. Das können wir immer wie der sehen. Es geht mir dabei gar nicht um das große Beispiel Stuttgart 21. Es geht um mittelgroße Projekte, die es überall gibt, sei es von staatlichen Stellen, der öffentlichen Hand, oder sei es von Privatunternehmen. Die Bevölkerung sollte objek tiv darüber informiert werden, was ansteht, wenn beispiels weise Unternehmen ihre Werkshallen erheblich vergrößern möchten. Hierbei kam es in der Vergangenheit häufig zu Un mut. Daher sind Mediationsgespräche eine wirklich gute Sa che.
Ich komme zum Schluss: Auch die öffentliche Hand will selbstverständlich mit gutem Beispiel vorangehen. Sie will ei ne nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung för dern. Das steht der öffentlichen Hand – dem Land oder den Kommunen – gut zu Gesicht. Ich glaube, das ist ein wichti ger Punkt, der hervorgehoben werden sollte. Ich wünsche uns gute Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wenn es um Verkehrspolitik geht, gibt es hier im Plenum Streit über den richtigen Weg, die richtigen Konzepte und die Schwerpunktsetzung. Das muss nicht sein; denn diese beiden Koalitionsfraktionen, dieser Verkehrsmi nister und diese Landesregierung insgesamt machen eine in die Zukunft gerichtete, moderne Mobilitäts- und Verkehrspo litik oder eine, um es ganz prägnant zu sagen, verdammt gu te Verkehrspolitik.
Heute geht es aber um die Rheintalbahn. Da sehe ich eine recht große Übereinstimmung der Parteien, zumindest in den öffentlichen Reden. Der Ausbau der Rheintalbahn muss in Berlin bei den Schienenprojekten klar an erster Stelle stehen. Warum das so ist, werde ich anhand von drei Aspekten kurz erklären.
Erstens geht es um die grundlegende Frage, welche großen Infrastrukturprojekte im 21. Jahrhundert wirklich bedeutend sind, also um die Frage, warum der Ausbau der Rheintalbahn so wichtig ist.
Zweitens geht es um die Frage, was Bund und Land tun, um dieser Bedeutung gerecht zu werden.
Drittens geht es um die Frage, wie man derartige Projekte mit den gestiegenen Ansprüchen an Bürgerbeteiligung umsetzen kann.
Bevor ich auf diese drei Punkte näher eingehe, möchte ich je doch Herrn Minister Hermann ausdrücklich für die ausführ liche Stellungnahme zu unserem Antrag danken. Wir wissen das Thema Rheintalbahn in seinem Haus in guten Händen.
Herr Minister Hermann und Frau Staatssekretärin Splett ken nen die Herausforderungen von vielen Terminen vor Ort. Sie setzen sich seit Langem mit allem Nachdruck für eine men schen- und umweltgerechte Planung im Rheintal ein.
Das tun sie aus gutem Grund. Denn – dies ist mein erster Punkt – der Ausbau der Rheintalbahn ist von grundsätzlicher Bedeutung. Im 21. Jahrhundert geht es nicht um einzelne Bahnhöfe oder Flughäfen. Es geht vielmehr um Verkehrsach sen, um Netze und um vernetzte Mobilität.
Die Rheintalstrecke gehört zu einer der wichtigsten Verkehrs achsen Europas, zur Verbindung Rotterdam–Genua. Die von
uns allen gewünschte Verlagerung von der Straße auf die Schiene wird hier mindestens zu einer Verdopplung des Gü terverkehrs führen. Deswegen sind das dritte und vierte Gleis unabdingbar. Im März hat die Europäische Kommission für die neun Kernnetzkorridore des Transeuropäischen Verkehrs netzes sogar eigene Koordinatoren ernannt. Für den RheinAlpen-Korridor wird die ehemalige spanische Außenministe rin Ana de Palacio zuständig sein.
Parallel dazu kam die gute Nachricht aus Brüssel, dass höhe re Quoten bei der Kofinanzierung durch die EU möglich sind. Den Antrag dazu muss das Bundesverkehrsministerium stel len. Diese Zuschüsse gibt es aber nur, wenn in Deutschland die Hausaufgaben gemacht werden.
Damit komme ich zum zweiten Punkt: Was tun wir, um der Bedeutung der Rheintalbahn gerecht zu werden? Wir Grünen begleiten seit Jahren im Rheintal vor Ort, im Land, im Bund und im Europäischen Parlament den Ausbau der Rheintalbahn intensiv. Wir sind froh, dass wir mit Winfried Hermann einen Minister haben, der die Bedeutung dieser Strecke schon zu seiner Zeit als Ausschussvorsitzender im Bundestag erkannt hat. Er war ja auch bei vielen Terminen vor Ort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zentral ist für uns der men schen- und umweltgerechte Ausbau. Dabei geht es nicht nur um einzelne Planfeststellungsabschnitte, sondern um grund sätzliche verkehrspolitische Entscheidungen. Hier sind wir ei nen langen Weg gegangen. Wer hätte vor Jahren gedacht, dass der Schienenbonus abgeschafft und ein lärmabhängiges Tras senpreissystem eingeführt wird? Übrigens mit starker Mitwir kung aus Baden-Württemberg im Bundesrat.
Der wichtigste Beitrag des Landes aber ist der Beschluss des Projektbeirats im März 2012. Das Land beteiligt sich an frei willigen Lärmschutzmaßnahmen mit bis zu 125 Millionen €. Angesichts der bekannten Haushaltssituation sind wir damit an die finanzielle Schmerzgrenze gegangen. Es kann nicht sein, dass Bahn und Bund systematisch schlecht planen und schlecht finanzieren – in der Hoffnung, dass das Land mitfi nanziert.
Eines möchte ich an dieser Stelle daher in aller Deutlichkeit sagen – es wurde schon wiederholt angesprochen –: Für den Bau von Bahnstrecken und Bahnhöfen sind der Bund und die Bahn zuständig, und zwar ausschließlich. Das Land beteiligt sich engagiert im Projektbeirat, um zu einer bürgerfreundli chen Planung der wichtigsten Güterverkehrsverbindungen Eu ropas beizutragen. An der grundsätzlichen Zuständigkeit än dert dies nichts.
Deutlich wird dies am Beispiel Offenburg. Es hängt nicht an den Bürgern, nicht an den Gemeinden, nicht am Land. Es hängt am Bund. Die Antragstrasse ist sofort vom Tisch, wenn der Bundestag dies endlich beschließt und die Bundesregie rung endlich die Finanzierung einer Alternative sicherstellt.
Als dritter und letzter Punkt noch ein Blick auf die Bürgerbe teiligung: Ich hatte vorhin ausgeführt, dass das dritte und vier
te Gleis unabdingbar sind. Infrastrukturvorhaben dieser Grö ßenordnung sorgen immer für Belastungen. Die Region pro fitiert nur wenig vom viergleisigen Ausbau, hat aber die Be lastungen zu tragen. Deswegen wollen die Südbadener mitre den. Daher ist gerade bei diesen Projekten die Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ebenfalls unabding bar.
Vor zwei Wochen war ich in Bad Krozingen bei der Jubilä umsfeier zum zehnjährigen Bestehen der IG BOHR. Ohne das Engagement der dort vereinten Bürgerinitiativen wäre an ei nen menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintal bahn kaum zu denken. Sie begleiten den Ausbau nicht nur kri tisch und konstruktiv, sondern haben mit Alternativplanungen Handlungsoptionen eröffnet. „Baden 21“ zeigt: Bürgerbetei ligung verhindert Planungen nicht, sondern verbessert sie.
Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Alternativplanung „Beste Lösung“ des „bürger-bündnisses Bahn Markgräflerland e. V.“. Diese Bürgerplanung verdient es, von Bund und Bahn ernst haft und intensiv geprüft zu werden.
Meine Damen und Herren, 2014 wird ein weiteres entschei dendes Jahr für den Ausbau der Rheintalbahn. Im Projektbei rat stehen wichtige Entscheidungen an. Gleichzeitig steigt der Zeitdruck. Die EU-Mittel sind nur zeitlich begrenzt abrufbar, und die Schweiz droht damit, die Grenzen für Lkws und lau te Güterzüge dichtzumachen, wenn Deutschland nicht schnel ler mit dem Ausbau vorankommt. Klar ist: Bahn und Bund sind am Drücker.
Lassen Sie uns alle gemeinsam mit Verkehrsminister Her mann, mit den Menschen in der Region weiter dafür kämp fen, dass Bahn und Bund ihren Aufgaben gerecht werden. Denn die Rheintalbahn ist und bleibt eine der wichtigsten Ver kehrsachsen in ganz Europa. Vereinfacht gesagt: Was man in Stuttgart und in Brüssel verstanden hat, sollte man doch auch in Berlin verstehen. Die Menschen vor Ort haben das verdient.
Danke.
Frau Staatssekretärin, ich habe noch eine Frage zur Zuständigkeit des Landes. Wo liegt die Zuständigkeit genau? Sie haben gesagt, das Land könne hierzu keine Anträge stellen.
Wie ist das Land sonst in dieses System eingebunden?
Frau Staatssekretärin, der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat in einer Pressemit teilung geschrieben, dass auch aufgrund eines Gesprächs mit EU-Kommissar Oettinger jetzt eine 40-%-Förderung möglich wäre. Nach der Auskunft, die ich durch einen Europaabgeord neten erhalten habe, heißt das nicht 40 %, sondern maximal 40 %. Können Sie das bestätigen, und gibt es irgendwo eine prozentuale Größenordnung, wo sich das üblicherweise ein pendelt?
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Ich kann mich den Worten meines Vorred ners, Herrn von Eyb, in vollem Umfang anschließen.
Er hat genau erklärt, wie die Sachlage ist. Die Fraktion GRÜ NE stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lärmschutz ist ein Thema, das uns alle angeht. Jeder und jede von uns wird schon unter Lärm gelitten haben oder sich darüber aufgeregt haben – an welcher Stelle auch immer. Lärm ist, glaube ich, eine der Krankheitsursachen, die in der Häufigkeit weit vorn stehen.
Diese Landesregierung hat ja extra die Position einer Lärm schutzbeauftragten eingeführt und Frau Staatssekretärin Dr. Splett mit dieser Aufgabe betraut. Frau Dr. Splett hat auch schon einiges in Sachen Lärmschutz unternommen.
Wir möchten heute im Rahmen dieser Befragung wissen: Wel che Initiativen hat die Landesregierung in puncto Lärmmin derung unternommen, insbesondere was den Straßenlärm an geht? Straßenlärm ist ja eine der Lärmarten, die uns am meis ten nerven. Dazu möchte ich etwas wissen.
Frau Präsidentin, darf ich gleich eine zweite Frage stellen? Meine zweite Frage wäre: Wie hat sich der Kooperationser lass bislang in der Praxis bewährt?
Vielen Dank.
Die Frage von Herrn Hauß mann und Ihre Antwort darauf waren ein guter Einstieg in das nächste Thema.
Sie haben ein Lärmsanierungskonzept erarbeitet. Grundsätz lich ist es so, dass das Ohr Lärm hört, egal, woher er kommt. Aber in der technischen Betrachtung wird immer noch zwi schen Straßenlärm, Schienenlärm und anderen Lärmarten un
terschieden. Wie gesagt, dem Ohr und auch dem Menschen ist die Bezeichnung des Lärms eigentlich egal.
Da viele Disziplinen und Rechtsgebiete zusammenkommen, möchte ich fragen: Wie hat sich dieses Lärmsanierungskon zept entwickelt? Wie ist der Stand der Dinge?
Vorhin haben Sie von ei nem Rechtsanspruch auf Lärmschutz oder Lärmsanierung ge sprochen. Sind das Aufgaben, die die neue Bundesregierung noch leisten muss?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Wasserrechts in Baden-Württemberg. Hierzu haben wir eine umfangreiche Drucksache auf dem Tisch liegen, die bereits einige Stationen hinter sich gebracht hat. Wieder einmal brin gen die Koalitionsfraktionen und das Umweltministerium ein wichtiges Umweltschutzgesetz auf den Weg. Ich kann nur sa gen: Wir packen es an, und wir setzen es um.
Um was geht es ganz grundsätzlich? Das Wasserrecht des Lan des soll neu geordnet und modernisiert werden. Insgesamt soll es ökologischer ausgestaltet werden. Der Bedarf dafür ergibt sich aus der Neuordnung des Wasserrechts auf Bundesebene durch das im Jahr 2010 in Kraft getretene neue Wasserhaus haltsgesetz. Das frühere Wasserrecht regelte vorwiegend die Nutzung der Wasserentnahmen und den Ausbau der Gewäs ser. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nun den Schutz der Gewässer in den Vordergrund.
Dass das Wassergesetz novelliert werden muss, darüber herrscht fraktionsübergreifend weitestgehend Einigkeit; das habe ich auch den Worten meines Vorredners entnehmen kön nen und aus den bisherigen Beratungen im Ausschuss gefol gert. Neu geregelt werden sollen z. B. die Schutzfunktion des Gewässerrandstreifens, die Selbstüberwachung bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, die Zweckbindung der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt sowie Bestim mungen zur Wasserkraftnutzung und zur Geothermie und vie les andere mehr.
In der letzten Sitzung des Landtags vor der Sommerpause hat te die Opposition eine öffentliche Anhörung beantragt. Man kann nur sagen: Da wurde die Politik des Gehörtwerdens wie der umgesetzt. Sie wurden erhört,
und im Oktober wurde angehört. Allerdings haben Sie mit Ih ren Änderungsanträgen die falschen Schlüsse gezogen.
Diskutiert wurden zwei Sachverhalte, die breit in die Bevöl kerung hineinwirken. Die Regelungen zum Gewässerrand streifen in § 29 betreffen die Landwirtschaft, und die Rege lungen in § 51 betreffen alle privaten Hausbesitzer, in erster Linie diejenigen, die in Wasserschutzgebieten oder vergleich baren Heilquellenschutzgebieten wohnen.
Diese beiden Punkte sorgten in der letzten Woche für lange Diskussionen im Umweltausschuss. Auch der Herr Minister hat verdeutlicht, dass vorgesehen ist, im Wege einer Rechts verordnung die Eigentümer von in Wasserschutzgebieten ge legenen Gebäuden zu verpflichten, ihre Gebäude auf die Dich tigkeit ihrer Abwasserrohre zu überprüfen. Diese Rechtsver ordnung muss nicht durch den Landtag beschlossen werden. Mir ist keine Rechtsverordnung bekannt, die durch den Land tag beschlossen wurde. Viele können es nicht sein.
Die Opposition hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Ich sehe wenig Chancen, dass dieser Antrag der Opposition durch kommt.
Die Überprüfung der Dichtigkeit der Abwasseranlagen ist – das müssen alle zugeben – aktiver Grundwasserschutz und ak tiver Trinkwasserschutz. Wir sind verpflichtet, das zu tun.
Dieser Pflicht sollen, wie gesagt, erst einmal nur die Eigentü mer von Gebäuden in den Schutzzonen I und II von Wasser schutzgebieten und in den Heilquellenschutzgebieten nach kommen,
und zwar bis Ende Dezember 2017. Danach findet wieder ei ne Überprüfung statt; allerdings hat man dafür 20 Jahre Zeit.
Zum Gewässerrandstreifen: Im Ausschuss wurde die Frage diskutiert, ob sich die Schutzfunktion des Gewässerrandstrei fens nicht in freiwilligen Allianzen regeln ließe. Das kann man natürlich überlegen. Aber das hat nicht funktioniert. Die Ge wässerrandstreifen gibt es schon seit etlichen Jahren. Die Landwirtschaft hätte das schon längst tun können, aber sie hat es wohl nicht getan; denn sonst hätten wir heute nicht die ho hen Werte bei den Pestizid-, Phosphat- und Nitratgehalten im Grundwasser und auch in Oberflächengewässern.
Der Änderungsantrag zu diesem Thema steht dem Schutz zweck komplett entgegen. Wir werden ihn deswegen ableh nen. Die Schutzfunktion der Gewässerrandstreifen – das ist das Entscheidende – wird jetzt ernsthaft ökologisch aufgewer tet.
Ich freue mich auch, dass die Einnahmen aus dem Wasserent nahmeentgelt nun zweckgebunden für den Hochwasserschutz verwendet werden sollen. Das löst das Problem aber nicht. Es ist vielleicht eine Grundfinanzierung. Mit den Problemen bei eventuell fallenden Einnahmen muss man umgehen. Das ist ganz klar. Aber das Entscheidende ist, dass die Systematik ge ändert wurde, dass der Wassercent nicht mehr in den allge meinen Haushalt fließt, sondern zweckgebunden für die Was serwirtschaft verwendet wird. Genau das ist der richtige An satz.
Mit dieser Novelle schützt die Landesregierung unsere natür liche Lebensgrundlage Wasser. Wasser ist unser wichtigstes Gut zum Leben. Unser Land verfügt über einen natürlichen Reichtum an Wasser. Es sollte selbstverständlich sein, diesen Reichtum zu bewahren und zu schützen. Das Grund- und Trinkwasser sowie die Oberflächengewässer waren in der Ver gangenheit nur selten Gegenstand parteipolitischen Streits. So
sollte es auch heute wieder sein. Ich bitte deshalb um Zustim mung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, das Land habe eine Soforthilfe von 2 Millio nen € zur Verfügung gestellt, von denen bisher etwas mehr als 500 000 € abgerufen worden seien. Werden diese Mittel dann mit dem Hilfsfonds verrechnet, oder sind das Mittel, die aus dem Landeshaushalt abfließen?
Herr Minister, Sie haben vorhin erläutert, dass in 36 Stadt- und Landkreisen rund 10 000 Kräfte im Einsatz waren. Da ich selbst kein Mitglied der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks bin, kann ich nicht beurteilen, in welcher Höhe dabei Kosten entstanden sind. Werden diese Kosten in der Regel ersetzt? Sind das Mit tel des Landes oder des Bundes? Können Sie außerdem etwas zur Höhe der Kosten sagen, sofern diese bekannt sind?
Frau Ministerin, Sie haben gerade eben gesagt, dass die baden-württembergischen Beam ten von der Besoldungstabelle her in den oberen Rängen ran gieren, und als Beispiel das Eingangsamt A 10 angeführt. Kann ich davon ausgehen, dass das nicht nur im gehobenen Dienst so ist, sondern auch im höheren Dienst, durch alle Be soldungsstufen hindurch, oder gibt es da Unterschiede?
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Zunächst, lieber Herr Müller: Sie haben in Ihrer Rede viel von früher erzählt, was alles gut war, was die Wassergesetzgebung, begleitende Verordnungen und andere Gesetze ergeben haben. Sie waren einmal mein Chef, und ich kann Ihnen das bestätigen. Da war viel Gutes dran. Aus poli tischer Sicht hätte ich es damals vielleicht etwas anders ge macht. Aber man kann das so stehen lassen.
Ich möchte aber noch einmal auf das eingehen, was Sie zum Schluss gesagt haben: Es ist das letzte Gesetz, das in diesem altehrwürdigen Plenarsaal, vor seinem Umbau, eingebracht wird. Ich bin gespannt, wenn wir die erste Sitzung hier im neu renovierten Plenarsaal haben werden, welches Gesetz wir dann einbringen oder verabschieden werden. Es wäre ganz schön, wenn es aus dem Umweltbereich kommen würde. Viel leicht kann man sich darauf verständigen.
Heute haben wir
ja, Donnerstag – die erste Lesung der Novelle des Wasser gesetzes. Ich stelle fest, dass wir uns fraktionsübergreifend bei dieser Thematik wohl weitgehend einig sind. Wenn wir im Ausschuss im Detail darüber sprechen und vernünftig, rein sachlich diskutieren, wird es, glaube ich, eine gute Sache.
Das Thema Anhörung müssen wir koalitionsintern bespre chen. Ich kann heute noch nicht sagen: Wir machen eine An hörung, oder wir machen keine. Das werden wir auf Koaliti onsebene beraten. Dem kann ich nicht vorgreifen.
Das Ziel, das dieses Gesetz verfolgt, ist die Neuordnung auf grund dessen, dass die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes auf Bundesebene im Jahr 2010 in Kraft getreten ist. Im Koa
litionsvertrag haben wir uns zum Ziel gesetzt, einige Inhalte des Wasserrechts ökologischer auszugestalten. Mit dem vor liegenden Gesetzentwurf ist die grün-rote Landesregierung auf dem richtigen Weg.
Die Regelungen setzen in weiten Teilen das bewährte Wasser recht des Landes fort, was besonders die Landwirtschaftsver bände freuen wird. Ihre Befürchtungen, es würden einschnei dende Veränderungen auftreten, kann ich zerstreuen. Auch hat die Regierung die Ergebnisse der Verbändeanhörung, die statt gefunden hat, ernst genommen. So wurde z. B. die bisher an gedachte Entgeltpflicht für die landwirtschaftliche Beregnung wieder gestrichen – ein gutes Beispiel für die Politik des Ge hörtwerdens.
Ja, und des Zuhörens. – Unterstreichen möchte ich vor al lem den ökologischen Mehrwert der Gesetzesvorlage. Mehr Regelungen verbessern den Schutz unserer Gewässer, z. B. die Regelung zu den Gewässerrandstreifen, zur Abwasserbe seitigung und zur Zweckbindung des Wasserentnahmeent gelts. Bisher ist das Wasserentnahmeentgelt in den allgemei nen Landeshaushalt geflossen. Mit der Zweckbindung ist si chergestellt, dass es für ökologische Zwecke und für den Hochwasserschutz eingesetzt wird.
Für die Gewässerrandstreifen – innerorts 5 m, außerorts 10 m – werden die Nutzungsmöglichkeiten erweitert. Die Befürch tungen der Landwirtschaft bezüglich der betroffenen Flächen treten bei Weitem so nicht ein.
Die Ordnung der Nutzung von Wasserkraft und Geothermie stellt zudem einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klima- und Umweltschutz dar. Dieser Ansatz der grünroten Landesregierung ist wichtig und richtig und setzt unse re Politik der Bewahrung der natürlichen Ressourcen konse quent um.
Der Landwirtschaft möchte ich an dieser Stelle nochmals ver sichern, dass der befürchtete große Rundumschlag ausbleibt.
Insgesamt gibt es viele konkretisierende Änderungen, klare re Regelungen und eine Systematisierung und Vereinfachung des bestehenden Rechts.
Die Kommunen werden durch diese Regelungen insgesamt entlastet. Mit der Regelung zur Überprüfung von privaten Ab wasserleitungen wurde eine allen Seiten gerecht werdende Lö sung gefunden.
Zum Schluss möchte ich noch sagen: Ich freue mich auch ganz besonders, dass mit der Aufhebung z. B. der Acher-RenchKorrektion auch ein Gesetz aus der NS-Zeit endlich außer Kraft gesetzt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte für Ihre Unter stützung des Gesetzentwurfs werben und hoffe auf konstruk tive Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder von bis zu den Dächern überfluteten Wohnhäusern, von Seenland schaften, wo sonst Felder sind, oder den Hangabrutschen spre chen eine deutliche Sprache. Elf Jahre nach der großen Flut von 2002 stehen bzw. standen große Teile Süd- und Ost deutschlands erneut unter Wasser, haben Menschen, Kommu nen, ganze Landkreise erneut mit den existenziellen und fi nanziellen Folgen zu kämpfen.
Wir können feststellen: Der Klimawandel ist da, und die Jahr hunderthochwasser werden Normalzustand. Diese Koalition und diese Regierung nehmen die Herausforderungen an. Wir verwirklichen einen effektiven und dauerhaften Hochwasser schutz.
Die Einsichten, die dem Hochwasser folgen, sind stets diesel ben, nämlich dass ein funktionierender Hochwasserschutz Schlimmeres verhindern kann, dass dieser Hochwasserschutz nicht umsonst zu haben ist, dass hier investiert werden muss, mehr Personal bei der Wasserwirtschaft und den Katastro phenhilfsdiensten benötigt wird, dass Bund, Länder und Kom
munen besser zusammenarbeiten müssen und dass beim nächsten Hochwasser natürlich alles besser wird.
Die Einsichten gab es wohl. Aber: Die bisherigen Landesre gierungen haben die Ausgaben für den Hochwasserschutz viel zu gering angesetzt. Erst bei einem erneuten Hochwasser gab es einen Schluck aus der Pulle. Versäumnisse müssen und wer den wir ausbügeln.
Dafür stehen diese Landesregierung und der Umweltminister.
Was ist zurückblickend in Baden-Württemberg beim Hoch wasserschutz erreicht worden? Es war ja nicht so, dass nichts unternommen worden wäre,
aber es wurde zu wenig Geld in die Hand genommen.
Mit dem Integrierten Rheinprogramm, dem Integrierten Do nauprogramm und der Integrierenden Konzeption NeckarEinzugsgebiet setzt Baden-Württemberg großräumige Hoch wasserschutzprojekte um. Hier arbeitet das Land über institu tionelle und räumliche Grenzen hinweg. Diese Hochwasser schutzstrategien für integriertes Handeln haben sich bewährt.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen der vergangenen Jahre ha ben sich bei dem aktuellen Hochwasser ausgezahlt. Die ent standenen Schäden sind vergleichsweise gering. Wir hatten allerdings auch Glück. Das Hochwasser in Baden-Württem berg war verglichen mit dem in Ostdeutschland insgesamt ge ring.
Mit den Poldern Altenheim und Söllingen/Greffern oder dem Kulturwehr Kehl/Straßburg sind drei von 13 Hochwasserrück halteräumen des Integrierten Rheinprogramms umgesetzt. Das Hochwassermanagement funktioniert.
Die kommunalen Hochwasserrückhaltebecken und Über schwemmungsgebiete haben ebenfalls funktioniert. Die Deichsanierungen an den Gewässern erster Ordnung wurden teilweise realisiert. Aber es muss noch mehr umgesetzt wer den, als bisher bereits realisiert wurde. Diese Aufgabe wird uns über Jahrzehnte hinweg beschäftigen.
Doch allein auf den technischen Hochwasserschutz zu setzen ist keine Lösung.
Immer mehr Dämme, Deiche und Polder zu bauen darf nicht die einzige Antwort auf diese Naturereignisse sein.
Das scheint manchen Kollegen von der FDP und der CDU/ CSU im Bund immer noch nicht einzuleuchten. Wie sonst las sen sich Äußerungen von Rainer Brüderle oder Arnold Vaatz über eine „grüne Dagegen-Politik“ oder eine „Vetokratie“ in der Presse erklären?
Wir, die Grünen, und sicherlich auch die von Brüderle und Vaatz völlig zu Unrecht kritisierten Bürgerinitiativen und Na turschutzverbände sind nicht per se gegen Hochwasserschutz.
Wir sind für eine kluge, nachhaltige Hochwasserschutzpoli tik. Wir, die Grünen, sind für eine Hochwasserschutzpolitik, die auch dann gemacht wird, wenn die Flüsse normale Pegel stände aufweisen.
Wir sind für eine Hochwasserschutzpolitik, die sich nicht nur auf kurzfristige Ad-hoc-Lösungen beschränkt, sondern auch nach langfristigen, ökologischen Lösungen sucht.
Der technische Hochwasserschutz erfüllt bei der Verminde rung und Vermeidung von Schäden in besiedelten Gebieten eine wichtige Aufgabe. Dies darf jedoch nicht dazu führen, weitere hochwassergefährdete Gebiete, die grundsätzlich als Hochwasserrückhalteflächen zu erhalten sind, zu überbauen.
Nach der Flut von 2002 waren sich parteiübergreifend alle da rüber einig, dass Flüssen mehr Raum gegeben werden muss. Doch der CDU-regierte Freistaat Sachsen hat beispielsweise von den 530 Millionen €, die dort für den Hochwasserschutz bereitgestellt wurden, lediglich 5 Millionen € in die Schaffung neuer Überschwemmungsgebiete investiert.
Beim Hochwasserschutz ist langfristiges Denken gefordert. Was heißt das? Was das heißt, ist längst bekannt: Potenzielle Überflutungsflächen ausweisen bzw. bereitstellen, Flächen versiegelung stoppen, Renaturierung der Gewässer, Gewäs serentwicklungspläne umsetzen, naturnaher Gewässerausbau, die Wasserrahmenrichtlinie als Ziel setzen, Flüssen mehr Raum geben, natürliche Hochwasserrückhalteräume schaffen – denn Hochwasserschutz braucht Fläche – und keine Bebau ung mehr in Flussnähe, wo dies möglich ist.
Auch darauf müssen unsere Anstrengungen gerichtet sein. Hierbei sind vor allem die Kommunen gefordert, denn die Pla nungshoheit liegt bei ihnen. Bei der Bauleitplanung darf der Hochwasserschutz von den Gemeinderäten und den Bürger meistern nicht als Einschränkung der Planung, sondern muss als notwendige Maßnahme der Daseinsvorsorge angesehen werden.
Angesichts der Milliardenschäden durch das Hochwasser muss dafür gesorgt werden, dass so etwas nicht mehr passiert. Hier ist ein verantwortungsbewusstes und weitsichtiges Han deln der Kommunen gefragt.
Hochwasserschutz ist eine Aufgabe, die das ganze Land be trifft. Denn Hochwasser entsteht in der Fläche nicht nur an den großen Flüssen. Auch Klein- und Kleinstgewässer wie Bäche und Gräben können ganze Straßenzüge unter Wasser setzen und tragen mit ihren Wassermassen am Ende mit zu den Überflutungen bei. Dafür muss eine Sensibilität in der Be völkerung geschaffen werden.
Bei Gewässerschauen – so zeigt es die Praxis – wird immer wieder festgestellt, dass Anrainer die Ufer als Lagerfläche an sehen. Was von dort ins Gewässer gespült wird, versperrt die nächste Brücke oder den nächsten Durchlass. Die folgenden Hochwasserschäden sind dadurch schon vorprogrammiert.
Damit so etwas nicht passiert, sind Sanktionen notwendig; auch das gehört zur Wahrheit.
Der Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe und muss um fassend und nachhaltig betrieben werden. Diese Koalition hat weitsichtig und richtig gehandelt, als sie bereits in den ver gangenen Jahren die Gelder für den Hochwasserschutz erhöht hat. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung wurden die Mittel hierfür im Doppelhaushalt 2013/2014 gegenüber 2011 sogar um 86 % erhöht. Jeder in den Hochwasserschutz investierte Euro verhindert Schäden in der zehnfachen Höhe.
Die Landesregierung prüft derzeit Möglichkeiten einer finan ziellen Unterstützung für Privatpersonen; so teilte es das In nenministerium am letzten Freitag mit.
Auf Bundesebene gibt es den Flutopferhilfefonds mit einem Volumen von 8 Milliarden €, der je hälftig von Bund und Län dern getragen wird – eine gute Entscheidung. Allerdings stellt sich die Bundesregierung, wie wir jetzt hören, bei der Abwick lung der Finanzierung schon wieder quer. So wird das Ganze nichts.
Vor wenigen Tagen hat die Justizministerkonferenz die Soli darversicherung bei Elementarschäden, insbesondere bei Hochwasserschäden, ins Spiel gebracht. Das weist in die rich tige Richtung. Die gute alte badische und württembergische Gebäudeversicherung hatte sich bewährt, bevor ihr die EU den Garaus gemacht hat.
Heute kann man eine bezahlbare Elementarversicherung nur noch dann erhalten, wenn die Wohnung bzw. das Gewerbege biet, in dem produziert wird, einigermaßen sicher vor einem hundertjährlichen Hochwasser angesiedelt ist. Ansonsten ist eine solche Versicherung nur zu hohen Prämien oder gar nicht möglich. Daher zahlt sich eine vorausschauende Bauleitpla nung der Gemeinden unter diesem Gesichtspunkt für ihre Be wohner und das Gewerbe aus und hilft, Leid zu mindern.