Protocol of the Session on November 6, 2013

Zum Stichwort Soforthilfe kann ich sagen: Der Ministerrat hat mich bereits am 11. Juni – ich habe gesagt, die Starknie derschläge erfolgten bis zum 2. Juni; danach wurden die Fol gen in ihrer ganzen Dimension und in ihren gesamten Aus wirkungen erkennbar – beauftragt, das Thema Soforthilfe in Angriff zu nehmen. Wir haben uns dabei auf das Eckpunkte papier der alten Landesregierung aus dem Jahr 2010 gestützt, in dem entsprechende Regelungen getroffen wurden, weil es schon in der Vergangenheit in Baden-Württemberg immer wieder vergleichbare Situationen gab. Das war die Grundla ge unseres Handelns.

Wir haben insgesamt 2 Millionen € Soforthilfe zur Verfügung gestellt – ich glaube wirklich, unbürokratisch –; abgerufen wurden von dieser Soforthilfe bis jetzt etwa 512 000 €. Auch in diesem Zusammenhang geht ein großer Dank meinerseits an die Landratsämter und Bürgermeisterämter, die uns in der Tat unbürokratisch unterstützt und dazu beigetragen haben, den betroffenen Menschen Hilfe angedeihen zu lassen.

Dass wir dies getan haben – das will ich auch einmal zur Kenntnis geben –, war außerordentlich wichtig, weil die Aus gestaltung der Aufbauhilfe des Bundes relativ schwierig war. Wir haben dieses Schadensereignis als nationale Katastrophe erachtet. Deshalb sind wir diesem Fonds natürlich auch bei getreten, der immerhin etwa 8 Milliarden € umfassen wird. Die Ausgestaltung, wie sie ursprünglich vorgesehen war, hät te die Betroffenen in Baden-Württemberg außen vor gelassen. Deshalb haben wir uns intensiv bemühen müssen, zusammen mit den anderen Ländern und dem Bund – ich bin Herrn Staatssekretär Murawski dankbar, der seine Arbeit geleistet hat; wir haben die unsere getan – eine Regelung zu erreichen, die es ermöglicht, dass dort, wo Soforthilfe gezahlt worden ist, die Schäden auch in der Aufbauhilfe berücksichtigt wer den.

Danke, Herr Minister. – Eine Zusatzfrage für die CDU-Fraktion, Herr Abg. Hille brand.

Herr Minister, ich habe fol gende Frage: Wie viel Prozent des hochwasserbedingten Ge samtschadens in Baden-Württemberg sind voraussichtlich ver sichert? Das wäre meine erste Frage. Gibt es da Anhaltspunk te, Erhebungen oder was auch immer?

Die zweite Frage, die ich in diesem Zusammenhang hätte, lau tet: Waren dieses Hochwasser und vor allem auch die am 28. Juli über das Land hereingebrochenen Hagelschäden – ins besondere die Hagelschäden in meinem Wahlkreis, im Wahl kreis des Kollegen Röhm, aber auch in Göppingen – Anlass

für die Landesregierung, darüber nachzudenken, inwieweit die Pflichtversicherung, die früher einmal bestand, die frühe re Gebäudebrandversicherung, wieder eingeführt werden soll te? Denn die Hilfen, die da geleistet werden, stammen ja vom Steuerzahler, und je mehr Unwetter über das Land gehen, um so weniger ist es möglich, den Steuerzahler in großem Stil da zu heranzuziehen, all diese Schäden zu beseitigen.

Bitte, Herr Minister.

Herr Kollege, wir gehen hin sichtlich der Hagelschäden davon aus, dass etwa 90 % der Ge bäude entsprechend versichert sind. Hinsichtlich der Summe der Hochwasserschäden habe zumindest ich keinen konkre ten Überblick. Fakt wird aber wohl sein, dass kein geringer Teil nicht versichert ist, was reine Hochwasserschäden betrifft.

Zu Ihrer konkreten Frage zum Thema „Überlegungen hin sichtlich der Wiedereinführung einer Pflichtversicherung“: Wir denken intensiv darüber nach. Ich halte es aber für außer ordentlich wichtig und sinnvoll, dass darüber nicht nur in Ba den-Württemberg nachgedacht wird. Denn während in BadenWürttemberg 90 % der Gebäude versichert sind, ist die Situ ation in anderen Bundesländern völlig anders. Es ist, finde ich, auf Dauer nicht vernünftig, dass das Bundesland, in dem die Bürgerinnen und Bürger – im Unterschied zu denen in ande ren Bundesländern – umfangreich versichert sind und entspre chende Entschädigungen erhalten, beispielsweise über Soli darpakte oder gemeinsame Fonds wie den genannten eben falls mitbezahlt. Denn unser Anteil an diesen 8 Milliarden € übersteigt bei Weitem die Schadenssumme von 74 Millio nen €, die ich genannt habe.

Deshalb halten wir es für sinnvoll – wir initiieren dies auch auf Bundesebene –, darüber nachzudenken, ob eine solche bundesweite Pflichtversicherung verfassungskonform wäre. Das prüfen wir. Meine persönliche Meinung ist, dass sie sinn voll wäre.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Klaus Burger und Thomas Blenke CDU)

Eine weitere Zusatzfra ge für die Fraktion GRÜNE, Kollege Marwein.

Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, das Land habe eine Soforthilfe von 2 Millio nen € zur Verfügung gestellt, von denen bisher etwas mehr als 500 000 € abgerufen worden seien. Werden diese Mittel dann mit dem Hilfsfonds verrechnet, oder sind das Mittel, die aus dem Landeshaushalt abfließen?

Diese 2 Millionen € setzen sich zusammen aus 1 Million € Landesmittel und 1 Million € Bundesmittel. Dies wird dann mit der Aufbauhilfe verrechnet.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Frau Abg. Rolland von der SPD-Frakti on.

Herr Minister, um sicherzugehen, dass ich Sie richtig verstanden habe, möchte ich nachfragen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Aufbauhilfe des Bun des und die Soforthilfe des Landes unabhängig von der Fra

ge gewährt werden, ob der Schadensfall im gewerblichen Be reich oder im Bereich des Wohneigentums eingetreten ist?

Meine zweite Frage lautet: Gibt es Einkommensgrenzen für die Gewährung von Aufbauhilfe bzw. Soforthilfe an die Ge schädigten?

Da haben Sie mich nicht rich tig verstanden. Es gibt einen Unterschied zwischen der So forthilfe und der Aufbauhilfe. Soforthilfe wird nur Privatper sonen gewährt. Hierbei geht es darum, aktuelle finanzielle Engpässe zu überbrücken und sofort notwendige Investitio nen zu tätigen. Dies gilt beispielsweise für Schäden an Elek troinstallationen oder an Heizungen. Demgegenüber ist die Aufbauhilfe auch für Gewerbetreibende, für die Industrie, für die Landwirtschaft, aber auch für die öffentliche Hand, also für die Kommunen, vorgesehen.

Bei der Soforthilfe gilt eine Einkommensgrenze von 25 000 € für Ledige und von 50 000 € für Verheiratete.

Danke. – Für die CDUFraktion stellt nun Herr Abg. Schebesta eine Frage.

Herr Minister, die Starknieder schläge hatten auch Hangrutschungen in der Vorbergzone zur Folge. Insbesondere Weinbaubetriebe und Sonderkulturbetrie be haben mit Hangrutschungen schwer zu kämpfen. Können Sie mir sagen, ob auch Hangrutschungen in die Förderfähig keit einbezogen sind? Mich hat dieser Tage ein Hilferuf er reicht, wonach es Schwierigkeiten dabei gegeben habe, eine Hangrutschung als förderfähig einzuordnen.

Diese Frage kann ich nicht grundsätzlich mit Ja beantworten. Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass es angesichts der Definition dieses Be reichs, der Schadenslagen und der Auswirkungen des Hoch wassers, die von der Aufbauhilfe umfasst sind, sehr schwie rig war, Baden-Württemberg überhaupt in die Förderkulisse einzubeziehen. Wir hatten Schwierigkeiten, die originären Auswirkungen eines Hochwasserschadens richtig zu veror ten. Das haben wir mit der Auszahlung der Soforthilfe nun hinbekommen.

Ich glaube, in der morgigen Fragestunde gibt es noch eine Fra ge dazu. Dann kann ich noch etwas ausführlicher darauf ein gehen. Ich nenne das Stichwort Mössingen. Unter allem Vor behalt sage ich, dass es dort aufgrund der Untersuchungen, die bisher stattgefunden haben, wohl gelingen kann, dies mit einzubringen. Ob dies in allen Fällen, beispielsweise bei Hangrutschungen in Weinbergen, gelingen wird, kann ich nicht sagen. Ich sage ausdrücklich, dass das eher nicht der Fall sein wird.

Die Hilfen, die wir gewähren, gehen über die klassische Auf bauhilfe hinaus. Das Finanzministerium hat beispielsweise die Finanzämter klar angewiesen, in billigem Ermessen entspre chende Regelungen zu treffen. Auch für den Agrarbereich gibt es entsprechende Überlegungen.

Ihre Frage kann ich aber nicht grundsätzlich mit Ja beantwor ten. Das muss man sich von Fall zu Fall anschauen.

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Funk von der SPD-Fraktion.

Herr Minister, herzlichen Dank für die Darstellung der unkomplizierten und zügigen Hilfe.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Begriff der Aufbauhilfe zu sprechen kommen, den Sie vorhin erwähnt haben. Meines Wissens dient die Aufbauhilfe des Bundes vor allem der Beseitigung von Schäden im Bereich der Elbe und der Donau. Was bedeutet das für Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg? Kann auch Hilfe gewährt werden für Stadt- und Landkreise, die nicht unmittelbar im Einzugsgebiet der Donau liegen?

Ich meine, diese Frage habe ich schon klar mit Ja beantwortet.

Mir geht es aber auch um die Kri terien. Nach welchen Kriterien werden die Hilfen gewährt?

In den Bereichen, in denen wir Soforthilfe bezahlt haben, ist grundsätzlich hiervon aus zugehen. Wir haben in all den betroffenen Regionen Sofort hilfe bezahlt.

Eine weitere Zusatzfra ge für die Fraktion GRÜNE, Herr Abg. Marwein.

Herr Minister, Sie haben vorhin erläutert, dass in 36 Stadt- und Landkreisen rund 10 000 Kräfte im Einsatz waren. Da ich selbst kein Mitglied der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks bin, kann ich nicht beurteilen, in welcher Höhe dabei Kosten entstanden sind. Werden diese Kosten in der Regel ersetzt? Sind das Mit tel des Landes oder des Bundes? Können Sie außerdem etwas zur Höhe der Kosten sagen, sofern diese bekannt sind?

Das kann ich Ihnen nicht sa gen. Meines Wissens sind die Kosten auch nicht ermittelt wor den. Diese werden in erster Linie von den Trägern der Ein richtungen getragen, insbesondere von denen, die die Haupt anzahl der Einsatzkräfte stellen. Die Städte und Gemeinden als Träger der Feuerwehren tragen diese Kosten.

In welchem Umfang diese Kosten eventuell von den Betrof fenen wieder eingefordert werden können, vermag ich nicht abzuschätzen. Ich gehe davon aus, dass aufgrund dieser Scha denslage die Kommunen von Rechnungsstellungen eher ab sehen werden, zumal die Feuerwehren bei dieser Schadensla ge überhaupt nicht in der Lage waren, Bagatelleinsätze abzu wickeln. Wenn die Feuerwehr 2 oder 3 cm Wasser in einem Keller abpumpt, wird üblicherweise eine Rechnung gestellt. In dieser Situation waren aber ganz andere Schäden zu bewäl tigen. Insofern gehe ich nicht davon aus, dass eine Rechnungs stellung an die Betroffenen erfolgt ist.

Ich finde, das hat gezeigt, dass das Miteinander der Organisa tionen, die ich aufgezählt habe, der Garant dafür war, dass für die Menschen schnell Hilfe geleistet werden konnte. Gleich wohl weiß ich aber auch, dass es aufgrund der emotionalen Betroffenheit einzelner Bürger auch zu der einen oder ande ren Beschwerde gekommen ist. Ich habe jedenfalls den Ein druck gewonnen – ich war bei einigen Einsätzen vor Ort –, dass diejenigen, die die Einsätze verantwortlich geleitet ha ben, sauber die Prioritäten abgearbeitet haben. Gleichwohl konnte es vorkommen, dass die eine oder andere Hilfe erst et was später geleistet werden konnte.

Vielen Dank, Herr Mi nister. – Es liegen keine weiteren Fragen vor.

Wir kommen zum dritten Thema, beantragt von der CDUFraktion:

U m g a n g m i t L e h r e r n

Ich erteile Herrn Abg. Wacker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die Altersermäßigung wurde bisher als Instrument des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sehr respektiert. Bezüglich der bisherigen Regelung gab es ei ne große Übereinstimmung sowohl zwischen den Lehrerver bänden als auch zwischen den Vertretern der Wissenschaft. Hierzu hat die Landesregierung in der vergangenen Legisla turperiode eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Damals hat man in einem breiten Konsens eine Regelung eingeführt, wonach Lehrkräften ab der Vollendung des 58. Lebensjahrs eine an teilige Altersarbeitsermäßigung zusteht.

Die Altersermäßigung dient gleichzeitig auch als Ausweis der Wertschätzung des sehr anspruchsvollen Lehrerberufs. Die Tatsache, dass ein relativ großer Anteil von Lehrkräften auf grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen die gesetzliche Ruhestandsgrenze in den vergangenen Jahren nicht erreicht hat – das Ministerium hat ermittelt, dass der Anteil der Lehr kräfte, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen die se Altersgrenze nicht erreicht, in den letzten Jahren bei 10 % lag –, belegt, dass die Altersermäßigung ein wichtiges Instru ment des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist.

Gestern haben die Regierungsfraktionen – so haben wir es der Presse entnommen – beschlossen, dass den Lehrkräften im 58. und im 59. Lebensjahr keine Altersermäßigung mehr zu steht. Zudem soll bei den 60 und 61 Jahre alten Lehrkräften eine Kürzung der Altersermäßigung um eine Stunde erfolgen.

Die Regierungsfraktionen haben das als einen großartigen Er folg verkauft. Tatsache ist aber, dass es sich hierbei um mas sive Einschnitte handelt. An dieser Stelle möchte ich daran er innern, dass die frühere Oppositionsfraktion GRÜNE in einer Verlautbarung vom 14. Februar des Jahres 2007 die damalige Landesregierung aufgefordert hat, keine Streichung bei der Altersermäßigung vorzunehmen. Ich zitiere aus der Presse mitteilung der Grünen vom 14. Februar 2007:

Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer soll so aus gestaltet werden, dass bereits ab 55 Altersermäßigung ge leistet wird.

Sie tun hier das Gegenteil. Deshalb stellen sich ganz konkre te Fragen, zumal Sie, Herr Kultusminister Stoch, in der Re gierungsbefragung am 10. April 2013 im Zusammenhang mit der Altersermäßigung angekündigt haben, Konzepte zum Ge sundheits- und Arbeitsschutz zu entwickeln, die Sie finanzie ren wollen. Damit haben Sie die Altersermäßigung selbst in frage gestellt.

Deshalb meine konkrete Frage: Welche Konzepte gibt es denn? Gibt es konkrete Konzepte des Gesundheits- und Ar beitsschutzes, die Sie jetzt aus den genannten Einsparungen finanzieren wollen? Die grundsätzliche Frage, die sich daraus stellt, ist: Wie viele Einsparungen nehmen Sie konkret durch

diese Beschlüsse vor, und wie viele Personen sind davon un mittelbar betroffen?

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Kultusminister Stoch das Wort.