Thomas Funk
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Last Statements
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Epple, Sie haben sich gewundert, dass wir heute drei Gesetzesänderungen im Verbund bespre chen. Das ist mit Sicherheit der Effizienz geschuldet, einem Markenzeichen dieser Landesregierung, und darf Sie nicht weiter verwundern.
Ich will Ihnen aber gern verraten, worüber ich mich gewun dert habe: Ich habe mich über Ihren Redebeitrag gewundert, weil Sie die Intention des vorgelegten Gesetzentwurfs offen sichtlich nicht in seiner Gänze durchdrungen und verstanden haben. Ich würde gern die Frage an Sie zurückgeben, was denn Ihre Vorschläge eigentlich wären, außer alles so zu las sen, wie es ist.
Die Tatsache, dass die Landesregierung mit diesem Ände rungsgesetz hier im Landtag aufschlägt, hat damit zu tun, dass sie auf rechtliche Veränderungen und gerade auf Erfahrungen aus der Praxis eingeht. Weil hier ein Änderungsbedarf besteht, muss entsprechend reagiert werden, damit die Flexibilität der Feuerwehr in der Zukunft erhöht wird. Es geht darum, den Personalbestand und die Tagesverfügbarkeit zu sichern; die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit hat man ins Auge gefasst, und es geht darum, den Erfahrungen aus der Praxis gerecht zu werden.
Der wesentliche Punkt ist, zu erkennen, dass es für einzelne Angehörige der Feuerwehr durchaus Sinn macht, ihr Aufga benfeld auf bestimmte einzelne Tätigkeiten zu beschränken. Hier geht es nicht um eine Spezialisierung und Unterschiede in der Spezialisierung, sondern es geht darum, die Flexibili tät in den Wehren zu erhöhen. Sie haben davon gesprochen, dass die Einsatzbereitschaft in den Feuerwehren hier und da wackelt. Ich kann Ihnen nur sagen, diese Einsatzbereitschaft wackelt vor allem dann, wenn wir niemanden mehr vor Ort haben.
Genau dem soll Rechnung getragen werden, indem Personen, die nicht in vollem Umfang Feuerwehrdienst leisten können oder wollen – beispielsweise wegen ihres Alters, wegen der Gesundheit, aus anderen Gründen –, trotzdem bei der Feuer wehr tätig werden können oder tätig bleiben und eben nur in einzelnen Tätigkeitsfeldern Aufgaben wahrnehmen.
Es sind die Kosten angesprochen worden. Das Gesetz sieht vor, dass Regelungen über die Anforderungen und den Ersatz
der Kosten, vor allem bei der Überlandhilfe, den Bedürfnis sen der Praxis angepasst werden. Weiter ist beim Thema „Er satz von Verdienstausfall und Anspruch auf Schadensersatz“ geregelt, dass ehrenamtlich tätige Angehörige von Organisa tionen des Katastrophenschutzes künftig mit ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gleichgestellt sind.
Wenn Sie die Erfahrungen ansprechen, die Sie offensichtlich bei sich im Wahlkreis machen, dann kann ich nur dagegenset zen: Das Thema „Beschränkung von Dienstleistungen auf ein zelne Feuerwehrtätigkeiten“ wird nicht zuletzt vom Landes feuerwehrverband ausdrücklich begrüßt und mitgetragen. Ich bin auch sehr froh, dass es im Rahmen der Anhörung gelun gen ist, sich dem Thema „Förderung der Feuerwehrangehöri gen“ insoweit zu öffnen, als künftig auch die Ermächtigung für die Gemeinden mit aufgenommen wird, Angehörigen der Gemeindefeuerwehr als Freiwilligkeitsleistung finanzielle Un terstützung zur Erholung, zur Aufrechterhaltung oder Wieder herstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit gewähren zu können.
All das sind deutliche Pluspunkte, die unserer Feuerwehr hel fen.
Ich bin sehr sicher, dass die Feuerwehren im Land diesen Än derungsentwurf begrüßen, und möchte ebenfalls die Gelegen heit nutzen, all denen herzlich zu danken, die in diesem Jahr schwere Einsätze hinter sich gebracht haben, die uns in vie lerlei Hinsicht zur Verfügung standen, auch beim Thema Flüchtlingsunterbringung, und darf für die SPD sagen, dass sie selbstverständlich diesem Entwurf zustimmt und ihn po sitiv begleitet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und Kollegen! Das Beste kommt zuletzt.
Wer weiß. Vielleicht verzichtet auch jemand; das wissen wir noch nicht.
Es ist schön zu wissen, dass wir uns bei diesem Thema par teiübergreifend sehr einig sind. Ich darf daran erinnern, dass Debatten zum Thema Rettungsdienste in der Vergangenheit erfreulicherweise sehr einvernehmlich geführt wurden. Der Kollege Hillebrand hat es mir schwer gemacht, weil er die Hälfte meiner Rede vorweggenommen hat. Sie haben alle As pekte eines guten Gesetzes gelobt. Deshalb bleibt mir nicht mehr viel übrig.
Jetzt will ich es mit dem Lob nicht übertreiben. Herr Kollege, Sie wissen, das kann, zumal in Wahlkampfzeiten, schnell missverstanden werden. Es freut mich aber außerordentlich, dass sich auch die Opposition einem guten Gesetz nicht ver schließen kann und nicht verschließen will.
Dafür meinen Respekt auch von dieser Stelle aus.
Von meinen Vorrednern und vom Minister wurde herausgear beitet, dass die Änderung des Rettungsdienstgesetzes die Ver besserung der Notfallversorgung zum Ziel hat. Diese wird im Wesentlichen über zwei Aspekte erreicht: zum einen, indem alle Rettungsdienststrukturen in den Blick genommen wer den, um hier qualitative Verbesserungen zu erzielen, und zum anderen, indem eine Anpassung an das bundesgesetzliche Not fallsanitätergesetz stattfindet.
Zum Notfallsanitätergesetz ist schon einiges gesagt worden. Es ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Künftig werden die Notfallsanitäter gegenüber den Rettungsassistenten über er weiterte Handlungskompetenzen verfügen. Sie übernehmen die Versorgung von verletzten und erkrankten Personen und dürfen in Notfällen auch erweiterte Maßnahmen vornehmen, was Rettungsassistenten bisher nicht möglich war.
Bei dem Thema „Qualitätsverbesserung in den Rettungsdienst strukturen“ geschieht einiges über die landeseinheitliche Qua litätssicherung. Die Beteiligten im Rettungsdienst haben nach einem landesweit einheitlichen, spezifizierten Datensatz alle Einsätze zu dokumentieren. Die Bereichsausschüsse als Pla nungsgremium vor Ort haben die gesamte Rettungskette in den Blick zu nehmen und in die rettungsdienstlichen Infra strukturplanungen zur Sicherung der Notfallversorgung ein zubeziehen. Im Übrigen sollen die Bereichsausschüsse be kanntlich verpflichtet werden, die Bereichspläne jährlich zu überprüfen.
Ein wesentliches Element in diesem Gesetz ist vor allem auch die Stärkung der Rechtsaufsicht. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist künftig berechtigt, vor den Sitzungen der jeweiligen Be reichsausschüsse einen Bericht über den Stand der Notfallret tung anzufordern. Außerdem sollen die Bereichspläne künf tig einem Genehmigungsvorbehalt der Rechtsaufsichtsbehör de unterliegen.
Es hätte mich natürlich gefreut, wenn der Kollege Hillebrand – das will ich ihm doch noch ins Stammbuch schreiben – sei
nerseits einmal formuliert hätte, was denn ein „großer Wurf“ im Zusammenhang mit einer Novellierung des Rettungsdienst gesetzes gewesen wäre. Dazu haben wir heute nicht sehr viel gehört. Ich finde den Entwurf in dem Teil, der zur Qualitäts sicherung beiträgt, beachtlich.
Wenn Sie das Thema Hilfsfristen ansprechen, dann sei der Hinweis erlaubt, dass Hilfsfristen – auch die bestehenden – immer in der Diskussion stehen. Ich wüsste nicht, welcher Mi nutensatz angebracht wäre, bei dem man wissenschaftlich un termauert belegen könnte: Es gibt nur diesen und keinen an deren. Die bisherige Regelung hatte in meinen Augen eher das Stadt-Land-Gefälle im Blick. Sie ging von zehn Minuten, ma ximal 15 Minuten aus.
Bei der Regelung, die zwischenzeitlich in der Diskussion war, ging es vorrangig um eine Optimierung der Rettungsmittel und darum, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das erste Rettungsmittel künftig definitiv auf zwölf Minuten festge schrieben wird, auch im ländlichen Bereich. Das wäre in der Tat eine qualitative Verbesserung gegenüber dem Istzustand gewesen.
Na ja. Jetzt, mit dem neuen Notfallsanitätergesetz, wären wir auch hierbei qualitätsmäßig weiter vorangeschritten. Denn in der bisherigen statistischen Erfassung haben, wenn wir ehr lich sind, vor allem die 15 Minuten gezählt.
Ich finde, dieser Gesetzentwurf verdient eine breite Unterstüt zung des Hauses. Denn an einem qualitativ hochwertigen und effizienten Rettungsdienst ist uns allen gelegen. Ich werbe deshalb auch namens der SPD für eine breite Zustimmung und hoffe, dass sich die FDP/DVP in diesen Reigen einreihen kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Plenartag ist eu ropapolitisch ausgerichtet. Vier Tagesordnungspunkte tragen Überschriften mit europapolitischem Bezug. Ich denke, das bietet Ihnen, Herr Minister Friedrich, ein breites Podium. Ei ne größere Reverenz kann man einem Geburtstagskind wohl kaum erweisen.
Zur historischen Dimension Europas ist heute schon gespro chen worden. Ich freue mich über den breiten Konsens, den wir hier im Haus in wesentlichen Fragen haben. Ich möchte
mich in meinem Wortbeitrag auf den Bericht der Landesre gierung über aktuelle europapolitische Themen konzentrieren und möchte vier Themenfelder herausgreifen, die ich für be deutsam halte.
Die Freihandelsabkommen sind schon angesprochen worden. Sie bieten – ob TTIP, CETA oder TiSA – seit Monaten Ge sprächsstoff und bewegen die Öffentlichkeit. Viel wurde und wird darüber berichtet; dabei stehen Wahrheiten neben Halb wahrheiten und neben viel Spekulativem. Immerhin hat die Berichterstattung insgesamt dazu beigetragen, dass dieser Themenkomplex nun transparenter diskutiert wird, dass Un terlagen und Ergebnisse, soweit dies möglich und vertretbar ist, veröffentlicht werden.
Es ist gut, dass sich die Landesregierung mit Beschluss vom 17. März eindeutig positioniert hat und dass sie klargestellt hat, unter welchen Rahmenbedingungen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP eingegangen werden kann: Abbau von Handelshemmnissen für baden-würt tembergische Unternehmen ja, aber keinerlei Absenkung des Schutzniveaus der EU und der Mitgliedsstaaten, sei es beim Verbraucherschutz, sei es bei den Sozialstandards, beim Schutz der Umwelt und beim Klimaschutz, beim Tierschutz, beim Datenschutz, bei Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Das steht für uns fest.
Ebenso wichtig ist, dass die Landesregierung spezielle Inves titionsschutzvorschriften und private Schiedsgerichte im Ver hältnis zwischen Investor und Staat bei TTIP ablehnt. Sie for dert stattdessen – zu Recht – die Einrichtung eines dauerhaf ten, multilateral legitimierten und rechtsstaatlichen internati onalen Handelsgerichts, das mit unabhängigen, staatlich fi nanzierten Berufsrichtern besetzt ist, über eine Berufungsin stanz verfügt und dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliegt.
Ich meine, es muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Handlungsspielräume sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedsstaaten und ihrer Parlamente durch Rege lungen zum Investitionsschutz weder direkt noch indirekt be einträchtigt oder eingeschränkt werden.
Ich finde es auch gut, dass die EU-Kommission nun auf die öffentlichen Debatten reagiert. Frau Handelskommissarin Malmström hat ein Konzept für eine Reform des Investitions schutzes vorgelegt, das ebenfalls die mittelfristige Einrichtung eines Handelsgerichtshofs umfasst. Die Kommissarin sagte wörtlich:
Wir wollen die Herrschaft des Rechts, nicht die Herr schaft der Anwälte.
Ich denke, das kann man nur unterstreichen.
Große Hoffnungen in Bezug auf Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen werden an den Europäischen Fonds für strategische Investitionen geknüpft. Der Fonds soll auch da zu dienen, die EU-Mitgliedsstaaten mit wirtschaftlichem Nachholbedarf zu unterstützen und dort Projekte zu realisie ren, deren Ausfall- und Renditerisiko für normale Geschäfts banken zu groß wäre. Allerdings hat dieses Vorhaben einen Webfehler: Von den insgesamt 16 Milliarden € sind 8 Milli arden € durch echte Mittel aus dem EU-Haushalt abgesichert;
hiervon werden 6 Milliarden € aus bestehenden Programmen der EU entnommen, allein 2,7 Milliarden € werden aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 abgezweigt. Wir sollten jedoch aufpassen, dass Baden-Württemberg, das ebenfalls von Fördermitteln aus diesem Programm profitiert, hier nicht durch Kürzungen benachteiligt wird. Es ist gut, dass die unter etwas seltsamen Umständen zustande gekommene und aus baden-württembergischer Sicht völlig unzureichende bisherige Projektliste inzwischen gegenstandslos ist und dass nun eine neue Liste aufgelegt werden soll.
Zur Europapolitik gehört auch das Thema Entwicklungszu sammenarbeit. Hier geht es um konkrete Unterstützung und Projektarbeit in Ländern, aus denen Menschen aufgrund von Armut und Perspektivlosigkeit fliehen, weil sie sich in Euro pa eine bessere Zukunft erhoffen. Die Bekämpfung von Flucht und Vertreibung in den Herkunftsländern und das Umsteuern in der europäischen Flüchtlingspolitik, die Verständigung auf eine ausgewogene Verteilung und auf gemeinsame Standards bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen – die se Themen sind aktuell. Sie liegen auf dem Tisch, und sie sind mindestens ebenso wichtig wie die Rettung von Banken oder die Rettung Griechenlands. Ich will nur darauf hinweisen: Al lein zur Bankenrettung gab es 20 Gipfel auf EU-Ebene. Zur absolut drängenden Flüchtlingsproblematik hat vergangene Woche endlich der erste europäische Gipfel stattgefunden.
Allerdings sind die Ergebnisse nach meinem Geschmack et was mager ausgefallen und daher verbesserungsfähig. Nach dem aktuell rund 3 000 Flüchtlinge aus dem Mittelmeer und damit vor dem sicheren Tod gerettet wurden, hoffe ich, dass die EU-Kommission mit Präsident Juncker an der Spitze in den nächsten Tagen ein Konzept für europaweite Quoten zur Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen präsentieren wird – ein Konzept, dass auch funktioniert und von den Mitglieds staaten akzeptiert werden kann.
Letzter Punkt: Was bringt mir Europa? Kollege Frey hat dar auf hingewiesen: Am 8. Mai jährt sich nicht nur zum 70. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges, sondern wir werden am kommenden Freitag beim diesjährigen Europa-Aktionstag auch mit 200 Schülerinnen und Schülern aus ganz BadenWürttemberg im Landtag diskutieren. Ich freue mich sehr da rauf. Sie, Herr Kollege Frey, haben zu Recht von einem Hö hepunkt gesprochen. Auch wenn mir auf dem Weg nach vorn ein Kollege zugeraunt hat, der eigentliche Höhepunkt am Frei tag sei das Spiel HSV gegen Freiburg,
kann ich mich dem nicht anschließen, weil derzeit beide Ver eine mit Europa sehr wenig am Hut haben.
Der Höhepunkt wird also in der Auseinandersetzung, im Ge spräch mit den jungen Menschen liegen, denen wir die Frage „Was bringt mir Europa?“ schon beantworten müssen.
Europa bedeutet 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Welt kriegs Frieden nach innen und nach außen. Herr Kollege Rein hart hat zu Recht darauf hingewiesen: An diesem Frieden wer den wir auch weiter arbeiten müssen; denn er ist kein Selbst läufer, der für alle Zeit bestehen bleibt. Er ist bedroht durch
eine zunehmende Spaltung in Arm und Reich, durch ein wach sendes soziales Gefälle; damit wächst auch Unfrieden, und die Akzeptanz rechtspopulistischer und rechtsextremer Par teien nimmt zu. Ich möchte schließen mit dem Ausruf: Das dürfen wir alle zusammen nicht zulassen – nicht in Europa, nicht in Deutschland und schon gar nicht in Baden-Württem berg.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kollegen! Um es kurz zu machen: Auch die SPD-Fraktion stimmt dem vorgelegten Entwurf zu, mit dem das Bundesmeldegesetz ei ne Anpassung erfährt.
Ich will vielleicht noch darauf hinweisen – dies gerät gern in Vergessenheit –, dass das Bundesgesetz noch auf die Zeit der schwarz-gelben Koalition in Berlin zurückgeht. Es stammt aus der Zeit 2012/2013. Was so harmlos daherkommt, war in der Entstehung durchaus umstritten und spektakulär. Vielleicht hat es der eine oder andere noch im Ohr.
Ich darf vielleicht noch einmal an die Entstehungsgeschichte erinnern. Denn dieses am 28. Juni 2012 im Bundestag be schlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wur de damals übrigens gegen die Stimmen von Rot, Grün und der Linkspartei verabschiedet.
Die Abstimmung über den Gesetzentwurf hat während des Halbfinalspiels der damaligen Fußball-Europameisterschaft stattgefunden. Deshalb wurde er auch nur von 26 Abgeordne ten des Deutschen Bundestags zur Kenntnis genommen. Das Gesetz hat das Parlament im Eiltempo passiert. Obwohl nur 26 Abgeordnete anwesend waren, wurde Beschlussfähigkeit erklärt.
Bemerkenswert war damals auch die durchaus erhebliche Kri tik, die der Gesetzentwurf noch vor der umstrittenen Abstim mung auf sich gezogen hat. Insoweit ist es eigentlich dem Bundesrat zu verdanken, dass wir es heute mit einer Novel lierung zu tun haben, die einige Ecken und Kanten aus die sem schwarz-gelben Entwurf noch einkassiert hat
und dem Gesetz eine Form gegeben hat, mit der man heute auch als Sozialdemokrat leben kann, sodass man auch der ent sprechenden Landesanpassung zustimmen kann.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen, werte Kollegen! Über die Jahre, die ich jetzt schon dem Landtag angehören darf, ist es immer guter Brauch gewesen, dass im Bereich von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Be
völkerungsschutz Gott sei Dank in diesem Haus breiter Kon sens bestand und besteht.
Kollege Epple, es kann also nicht verwundern, dass auch die grün-rote Landesregierung die bewährten Leitlinien in diesem Bereich fortsetzt. Denn wir haben diesen Konsens hier immer gepflegt, und zwar zu Recht, erfüllen die drei genannten Diens te doch enorm wichtige Aufgaben.
Nun könnte ich es mir einfach machen und sagen: Die Perso nalsituation bei den Feuerwehren, den Rettungsdiensten und beim Bevölkerungsschutz ist gut.
Das nehme ich gern an, Herr Kollege Zimmermann. – Das wäre aber natürlich bei diesem Thema zu kurz gegriffen.
Denn wir haben zwar eine stabile Situation, wie auch die Stel lungnahme zum Antrag Ihrer Fraktion aufzeigt. Trotzdem bleibt es eine Daueraufgabe, an der immer wieder konsequent weitergearbeitet werden muss, damit das Niveau nicht schlech ter wird.
Wenn man eine Gesamtbilanz über zehn, zwölf Jahre zieht, könnte man auch sagen: Es ist nicht wirklich viel dazugekom men. Wenn es sich so verhält, wie Kollege Epple auch zu Recht angeführt hat, dass die demografische Entwicklung ge rade bei den 18- bis 50-Jährigen in der Zukunft negative Ten denzen vermuten lässt, dann wird sich das natürlich auch auf die genannten Dienste auswirken.
Nun kann man zum Ehrenamt weder gezwungen werden, noch kann man sich die entsprechenden Damen und Herren backen. Das liegt nicht in unserer Macht. Hier sind gesellschaftliche Veränderungen wie ein verändertes Freizeitverhalten und selbst verständlich auch politische Entscheidungen wie die Ausset zung der Wehrpflicht ursächlich. In diesem Zusammenhang brauche ich nicht daran zu erinnern, aus welcher Richtung die Initiative dazu kam. Auch Veränderungen in der Arbeitswelt wie Arbeitsplatzverlagerungen oder das Pendeln sind für das Ehrenamt sicher eine Erschwernis und können von der Lan despolitik nur sehr schwer beeinflusst werden. In diesem Be reich, wenn beispielsweise junge Menschen aus ländlichen Gebieten zunehmend in Ballungsräume abwandern, kommt man mit gesetzlichen Regelungen nicht weiter.
Richtig ist: Die Landespolitik hat seit 2011 alle Anstrengun gen unternommen, um das Personal zu halten, Frauen hinzu zugewinnen sowie Initiativen zu unterstützen, die sich auch an Migranten richten, weil diese in den genannten Diensten auf jeden Fall unterrepräsentiert sind. Man hat Anstrengun gen unternommen, die die Tagesalarmsicherheit gewährleis ten sollen, angefangen bei der Absenkung des Eintrittsalters bis hin zu den von Ihnen erwähnten Doppelmitgliedschaften. Es gibt die Initiative „65plus – Senioren aktiv in unseren Feu erwehren“, um es Senioren zu ermöglichen, bei den Wehren aktiv zu sein.
Die Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht werden in diesem Antrag nicht in der Breite ausgeführt. Ich war positiv überrascht, dass die Delle, die die Abschaffung der Wehr
pflicht selbstverständlich hinterlassen hat, einigermaßen auf gefangen zu sein scheint.
Gleichwohl brauchen wir nicht nur intensive Kooperation und Werbung nach außen, sondern wir brauchen natürlich auch ein zusätzliches Maß an öffentlicher Anerkennung. Da hätte ich mir, ehrlich gesagt, auch von Ihnen, lieber Herr Kollege, dann doch den einen oder anderen Impuls dazu gewünscht, wie aus Ihrer Sicht oder aus der Sicht der CDU-Fraktion die se Personalsituation bei den genannten Diensten künftig bes ser werden soll.
Es ist schwierig. Wir haben über das Thema „Anerkennung im Ehrenamt“ hier im Landtag schon gesprochen. Ich bin auch sehr froh, dass es nach wie vor Initiativen gibt, die beispiels weise dem Gedanken der Anerkennung durch eine Verdienst medaille im Katastrophenschutz das Wort reden. Es gibt sei tens der Landesregierung auch Initiativen, in den Bereichen Feuerwehr und Katastrophenschutz mehr für die Vereinbar keit von Familie und Ehrenamt zu tun. Im Übrigen wird auch die neu gebaute Landesfeuerwehrschule hier Möglichkeiten vorsehen.
Vielleicht sollte in Zukunft auch mehr darüber gesprochen werden, dass möglicherweise gerade im Bereich der Feuer wehr die Entwicklung weg vom sogenannten Einheitsfeuer wehrmann hin zum gefragten Spezialisten gehen sollte.
Es stellt sich auch die Frage, inwieweit diejenigen, die auf grund ihres Alters für den aktiven Feuerwehrdienst nicht mehr eingesetzt werden können, weil sie nicht mehr mit einem Atemschutzgerät in jedes brennende Haus gehen können, an derweitig in der Feuerwehr verwendet werden können. Dies kann dazu beitragen, die Gesamtsituation zu verbessern.
Es ist gut, dass wir diese Diskussion immer wieder führen bzw. aufgreifen. Denn nur durch unsere permanente Selbst überprüfung haben wir überhaupt die Chance, diesen Bereich zu verbessern. Ich bin froh, dass wir auch unter dieser Lan desregierung im Bereich der Rettungsdienste und Feuerweh ren nach wie vor auf einem guten Weg sind.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Ich muss zugeben: Ich habe mich bis heu te Morgen auf diese Debatte gefreut. Man hat mir zugerufen, die FDP/DVP wolle über TTIP diskutieren.
Als ich dann den eigentlichen Titel der Debatte – so, wie er formuliert ist – habe auf mich wirken lassen und gesehen ha be, wen die FDP/DVP für diese Debatte ins Rennen schickt, war mir klar: Heute geht es nicht um TTIP, heute geht es um Stimmung.
Der eigentliche Untertitel der Debatte ist: „Verzweifelte Su che der FDP nach einem eigenen politischen Profil“.
Das kann ich verstehen. Aber das hat mit der Debatte in der Sache leider wenig zu tun.
Ich hätte mir gewünscht, sehr geehrter Kollege Rülke, dass Sie sich dem Thema ernsthaft genähert hätten,
dass Sie der Aschermittwoch schon erreicht hätte. Aber man hat den Eindruck: Die Liberalen sind noch ein bisschen jeck. Denn Sie haben – –
Nein, nein. Ich konnte ja nicht wissen, welche Vorlage Sie mir dafür liefern würden.
Wenn eine Rede nicht zur Debatte passt, dann eine, die sich ausschließlich auf die Wirtschaftsinteressen fokussiert,
die EU-Standards verniedlicht oder herunterredet, die Beden ken nicht ernst nimmt, die wieder einmal die alte Mär vom „Chlorhühnchen“ bemüht. Das sollte man mittlerweile blei ben lassen. Da kommt vielmehr zum Ausdruck, dass derjeni ge, der so argumentiert, die Bürger nicht ernst nimmt
und im Übrigen auch die Kommunen nicht ernst nimmt. Ver antwortung, sehr geehrter Kollege Rülke, ist für mich immer noch die seriöse Abwägung von Chancen und Risiken.
Insbesondere zum letzten Teil habe ich von Ihnen heute sehr wenig gehört.
Insofern, verehrte Damen und Herren, fehlt es dieser Debatte natürlich auch am aktuellen Bezug – nicht, weil Kollege Rein hart zu Recht angesprochen hat, dass dieses Thema in der Öf fentlichkeit breit diskutiert wird. Ich habe vorhin ganz bewusst bei Ihnen applaudiert, weil Sie bis dato der einzige Redner waren, der das Thema Sorge in den Mund genommen hat, das es ernst zu nehmen gilt. Das möchte ich voll und ganz unter streichen.
Diese Debatte wird in der Öffentlichkeit geführt. Aber diese Debatte geht an der Landesregierung vorbei.
Sie hat in keiner Weise Anlass für Vermutungen gegeben, dass es an ihrem Willen fehlt, dieses Abkommen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für alle Beteiligten zu einem erfolgreichen Ab schluss zu führen.
Wenn Sie die Frage stellen, welche Antwort die Herren Schmid und Kretschmann auf die aktuelle TTIP-Diskussion geben, dann würde ich einmal unterstellen, dass sie dieselbe Antwort geben, der Sie vor einem Jahr zugestimmt haben.
Sie erinnern sich: Vor gut einem Jahr wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen hier im Haus eine Resolution zum The ma TTIP beschlossen. Soweit ich mich erinnern kann, haben auch weite Teile der Opposition damals dieser Resolution zu gestimmt. In ihr steht ja schon alles.
Es werden die Chancen betont, es wird der Wille betont, zu einem tragfähigen Abschluss dieses Abkommens zu kommen. Es wird darin betont, dass das wirtschaftliche Potenzial im Land zu heben ist, dass Handelshemmnisse abzubauen sind, dass dabei aber auch ein besonderes Augenmerk auf unsere Errungenschaften im Bereich der Sozialstandards, der Um welt-, der Lebensmittel-, der Gesundheits-, der Datenschutz standards, der Arbeitsschutzrechte und dergleichen mehr ge legt werden soll.
Es wird übereinstimmend bemängelt, dass die Verhandlungen intransparent geführt wurden, dass dies viele offene Fragen aufwirft und auch zu einem Vertrauensschwund in der Bevöl kerung beiträgt. Deswegen soll eine umgehende Veröffentli chung des Verhandlungsmandats erreicht werden.
Ich gehe davon aus, dass diese von uns allen mit breiter Mehr heit gefasste Resolution nach wie vor gilt – erst recht für die Handelnden in den Regierungsfraktionen.
An der Eindeutigkeit der Haltung fehlt es der SPD nicht. Sie hat sich für Öffentlichkeit statt Intransparenz eingesetzt. Wir haben heute immerhin ein veröffentlichtes Mandat, und es soll landesweit eine breite Beteiligung geben. Unsere Position ist eindeutig, wenn wir sagen: Es darf nicht zu „Normenabsen kungen“ zulasten der Bürger kommen, und es bedarf auch kei ner dubiosen, heimlichen Gerichte.
Darüber hinaus werden wir sehen, was die Verhandlungen bringen.
Wenn andere von dem ausschließlich positiven Ausgang in ih rem Sinn überzeugt sind, dann möchte ich doch den selbst er nannten TTIP-Versteher Hans-Ulrich Rülke fragen, was denn nun in dem Vertrag steht
und auf welch dubiosen Wegen er zu seinen Erkenntnissen kommt. Es gibt allenfalls hie und da „Wasserstandsmeldun gen“. Ich sage: Diese Debatte wird zur Unzeit geführt. Ich sa ge: Eine seriöse Debatte lässt sich erst dann führen, wenn kon krete und belastbare Ergebnisse eines vorläufigen Abkommens vorliegen. Und bis dahin sollten auch Sie sich zurückhalten.
Danke schön.
Verehrte Kollegen! Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich will keine Zweifel auf kommen lassen – vielleicht versteht es die FDP/DVP in der zweiten Runde –, dass die Regierungsfraktionen – namentlich die SPD-Fraktion – zu einem erfolgreich abgeschlossenen Freihandelsabkommen stehen, soweit die Chance gegeben ist, diese Verhandlungen zu einem auch für die Bürger zufrieden stellenden Ergebnis zu führen. Daran gibt es gar keinen Zwei fel.
Für uns gilt – ich habe es vorhin angesprochen – die Erklä rung, die wir im vergangenen Jahr im Landtag verabschiedet haben. Ich kann nicht erkennen, dass einer derjenigen, auf die es ankommt – damit meine ich nicht die FDP/DVP, sondern die Regierung –, sich davon auch nur ein Jota entfernt hätte. Ich denke, wir müssen uns alle zugestehen, dass es in diesem laufenden Prozess nach wie vor sehr viele offene Fragen gibt.
Herr Kollege Reinhart, an dieser Stelle möchte ich auf das ein gehen, was Sie gesagt haben. Ich sehe durchaus die Chancen, die damit verbunden sind. Man kann das auch zur Genüge nachlesen. Sie haben aber nicht umsonst in diesem Zusam menhang von „glauben“ gesprochen. Dem halte ich entgegen, dass Glauben nicht Wissen ist. Es sind viele Hoffnungen da mit verbunden. Wir alle können noch nicht sagen, wo wir am Ende dieser Reise herauskommen.
Tatsache ist, die Regierung und die sie tragenden Fraktionen wissen natürlich um die Bedeutung guter Rahmenbedingun gen. Baden-Württemberg ist das Exportland Nummer 1. Die se gute Position verdanken wir den großen baden-württem bergischen Firmen wie Daimler, Bosch und Porsche und na türlich auch den Mittelständlern, aber auch dem Arbeiterfleiß und den Innovationen.
Das lassen wir einmal dahingestellt, Herr Kollege Bullin ger.
Wer also Handelshürden und Kostenstrukturen reduzieren will, kann damit natürlich Betriebe stärken und Firmen wett bewerbsfähiger machen. Insofern sind die Harmonisierung und das gegenseitige Anerkennen von Standards durchaus er strebenswert. Bislang kosten zusätzliche Zertifizierungs- und Genehmigungsverfahren viel Geld und sind oft überflüssig.
Hoffnung knüpft sich auch an ein wie auch immer geartetes Wirtschaftswachstum. Ob und in welcher Form es kommt, vermag ich – jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt – nicht vorherzusagen.
Ich ziehe für mich das Fazit, dass sich das Verhandeln lohnt. Es geht um zufriedenstellende Lösungen, aber nicht um jeden Preis. Als Sie vorhin den Bauernverband zitiert haben,
ist mir aufgefallen, dass der Präsident des Bauernverbands erst am vergangenen Wochenende im Ostalbkreis gesagt hat, er
sehe in den laufenden TTIP-Verhandlungen durchaus die Ge fahr, dass die Interessen der Landwirtschaft zu kurz kommen. Das ist in Ihren Augen aber sicherlich nicht einer der üblichen Panikmacher.
Genauso ernst zu nehmen sind für mich die Bedenken, die die kommunalen Landesverbände im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen ins Feld geführt haben. Die kommunalen Lan desverbände, der Landkreistag, der Städtetag und der Gemein detag, sprechen von erheblichen Risiken, weil sie der Auffas sung sind, dass zur kommunalen Selbstverwaltung auch die Organisationsfreiheit der Kommunen bei der Daseinsvorsor ge gehört.
Die Europäische Union hat den Handlungsspielraum der Kommunen bisher akzeptiert. Beim Freihandelsabkommen geht es jetzt aber um sogenannte Marktzugangsverpflichtun gen, die diese kommunale Freiheit durchaus aushöhlen kön nen. Wie halten wir es denn künftig mit Trinkwasser, Abwas ser, öffentlichem Personennahverkehr, Krankenhäusern und sozialen Dienstleistungen? Wollen Sie diese alle einem welt weiten Wettbewerb unterwerfen? Sicher nicht.
Die TTIP-Diskussion ist vor allem deshalb gut, weil sie hilft, Fehler zu vermeiden, die bei früheren Liberalisierungen ge macht worden sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das unselige System des Cross-Border-Leasings und die Liberalisierungsabenteuer verschiedener Kommunen.
Wir wollen der Wirtschaft helfen. Wir wollen aber auch die Bürger vor Fehlentscheidungen schützen, wie sie – gerade wurde es angesprochen – Herr Kollege Rülke als Stadtrat in Pforzheim mit zu verantworten hatte.
Auch dort ist das der FDP nicht bekommen.
Da es der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP auch gern macht, wie zuletzt bei seiner Neujahrsrede an Dreikönig, will ich zwei Zitate einflechten. Ein Zitat stammt vom Komiker Heinz Erhardt, der gesagt hat – Sie kennen das, Herr Rülke –:
Manche Menschen wollen glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben.
Ich finde, das ist in Ihrem heutigen Debattenbeitrag auch deut lich geworden. Lassen Sie mich zur Ehrenrettung der FDP aber auch Walter Scheel zitieren:
Aufgabe eines Politikers ist es nicht, das Populäre zu tun, sondern das Richtige zu tun und es populär zu machen.
Genau das geschieht in Baden-Württemberg.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Nach dem einen oder anderen etwas aufgeregten Presseartikel war ich geneigt, der FDP/DVP schon fast dankbar zu sein, dass sie dieses Thema auf die Ta gesordnung gesetzt hat.
Aber eben nur fast, Herr Kollege Bullinger. – Wenn ich dem Kollegen Hillebrand uneingeschränkt zustimme, dass dieses Thema viel zu ernst ist, um daraus einen parteipolitischen Vor teil zu schlagen, und wenn es angebracht ist, den Gesetzent wurf abzuwarten, dann muss ich mir allerdings schon die Fra ge stellen, welchen aktuellen Bezug der Vorstoß der FDP/DVP zu diesem Thema hat. Aus meiner Sicht ist das nicht mehr als das Stochern im Nebel.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn der Vorwurf wahr wäre, dass diese Landesregierung plante, allein an der Hilfsfrist schraube zu drehen und bei den Hilfsfristen womöglich eine Verschlechterung vorzusehen, dann könnte man darüber noch ernsthaft diskutieren. Ich kenne dafür jedoch keinen ernsthaf ten Beleg, wie auch alle bisher veröffentlichten Zahlen reich lich vage geblieben sind.
Im Gegenteil, diese Landesregierung ist daran interessiert, dass das hervorragende Rettungsdienstsystem in Baden-Würt temberg so leistungsfähig bleibt, wie es ist. Sie packt die He rausforderungen an, damit dies auch in Zukunft gewährleis tet ist. Ich hätte mir schon gewünscht, dass bei einer solchen Debatte auch die Gelegenheit genutzt worden wäre, einmal darauf hinzuweisen, welche Anstrengungen dazu bereits in der Vergangenheit unternommen worden sind. Bezeichnen derweise hat gerade Professor Goll wenig dazu gesagt.
Das fängt beim Aufbau des landesweiten Qualitätsmanage ments an, das man auf den Weg gebracht hat, um mehr Trans parenz ins System zu bringen, Stärken zu stärken und Poten ziale zu entwickeln. Dazu gehört auch das GPS-gestützte Flot tenmanagement, das mit dazu führen soll, die Effizienz im
Rettungswesen zu steigern. Ebenso gehören dazu die ange strebte Abkehr von der Mehrzweckfahrzeug-Strategie oder die zahlreichen Verbesserungen, die es allein in diesem und im vergangenen Jahr durch eine erhebliche Förderung der Luftrettung gegeben hat. Alles dies dient dem Wohl des Pati enten und trägt dazu bei, dass er schnell versorgt werden kann.
Wir sprechen darüber auch, weil im Unterton suggeriert wird, das Rettungswesen in Baden-Württemberg wäre auf keinem guten Weg. Es war die Rede davon, dass Baden-Württemberg keinen Spitzenplatz mehr belegen würde. Da muss ich aber schon sagen: Das System, das wir hier praktizieren, ist in der Bundesrepublik einzigartig und kann schon deshalb nur be dingt mit anderen Bundesländern verglichen werden. Wenn Sie sagen, wir würden hier weit hinten liegen und das System wäre nicht mehr gut, dann kann ich nur sagen: Es ist schließ lich Ihr System. Es ist das System, das zuletzt im Rahmen der Änderung des Rettungsdienstgesetzes 2009 noch einmal un termauert wurde. Wenn Sie hier Missstände kritisieren, muss ich sagen: Sie hätten Zeit und Gelegenheit gehabt, dafür sub stanzielle Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Aus den Reihen des Deutschen Roten Kreuzes heißt es: „Ei ne Regelung, die die Notfallrettung für die Bürger verschlech tert, lehnen wir entschieden ab.“ Dazu kann ich nur sagen: Dieses Zitat unterstreicht die SPD-Fraktion voll und ganz. Wir befinden uns hier auch an der Seite des Roten Kreuzes. Unser Ziel ist es, auch im Rettungsdienst schneller und besser zu werden.
Ich will darauf hinweisen, dass es sich bei den Hilfsfristen le diglich um eine Planungsgröße für den Aufbau der rettungs dienstlichen Strukturen handelt. Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass diese Planungsgröße bereits bei 80 % erfüllt ist. Die Bereichsausschüsse haben sich eine strengere Vorga be gegeben. Für diese ist die Planungsgröße erst dann erfüllt, wenn im gesamten Rettungsdienst 95 % aller Einsätze im Ka lenderjahr innerhalb der vorgegebenen Frist geleistet werden. Das gilt sowohl für den Rettungswagen als auch für den Not arzt, der spätestens nach 15 Minuten vor Ort sein soll.
Sie haben darauf hingewiesen, dass das eine schwierige, um nicht zu sagen: eine schwammige Formulierung ist. Wir ha ben zwar zehn bis 15 Minuten, aber in allen mir bekannten Erfolgsstatistiken wird in der Regel immer von den 15 Minu ten ausgegangen. Kaum jemand legt die zehn Minuten zugrun de. Davon unabhängig ist zu berücksichtigen, dass diese Frist in Ballungszentren und städtischen Räumen eine ganz ande re Rolle spielt als auf dem Land –
Kollege Filius hat darauf schon hingewiesen –; denn es ist klar, dass wir in Städten und Ballungszentren diese Vorgabe sehr viel eher einhalten, als es in der Fläche des Landes der
Fall ist. Ich rate deswegen dringend dazu, auch bei der Frage der Hilfsfristen ehrlich vorzugehen. Schon jetzt gehen wir in der Regel nur von den 15 Minuten aus.
Wenn wir das einmal zugrunde legen, müssen wir natürlich auch die Frage stellen: Was ist denn eine gebotene Hilfsfrist? Wenn es darum geht, Leben zu retten, eine Reanimation vor zunehmen, dann würden wir vielleicht nur über drei bis fünf Minuten reden. Sie sind sicher mit mir der Meinung, dass so etwas in der Praxis völlig unrealistisch, im Übrigen auch un bezahlbar wäre.
Jetzt steht eine kritische Überprüfung dieser schwammigen Formulierung im Rettungsdienstgesetz an, um eine Verbesse rung nach vorn zu erreichen und dem Anspruch auf zehn Mi nuten so nahe wie möglich zu kommen. Das erste Rettungs mittel soll möglichst nach zehn Minuten und nicht erst nach 15 Minuten vor Ort sein. Ob das am Ende nach zwölf, 13, 14 oder bestenfalls nach zehn Minuten der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Wenn wir nach ersten Arbeitspapieren wirklich einmal einen konkreten Gesetzentwurf haben, können wir da rüber auch verlässlich reden.
Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland gegenüber allen anderen Bundesländern die absolute Besonderheit der doppelten Hilfsfrist. Deswegen halte ich es für gut und rich tig, dass das Innenministerium eine sinnvolle Neuregelung er wägt. Ich sage es aber noch einmal: Konkrete Zahlen sind mir bis zur Stunde nicht bekannt. Hier steht man noch im Dialog mit denen, die es betrifft.
Es geht darum, die Istsituation zu verbessern. Ich sage noch einmal: 15 Minuten sieht in aller Regel in allen anderen Bun desländern die dort getroffene Regelung vor, und die bezieht sich auf das Eintreffen des ersten Rettungsmittels. Falls der Notarzt nicht das erste Rettungsmittel sein kann, kann er des wegen natürlich auch etwas später eintreffen. Man macht al so aus der doppelten eine differenzierte Hilfsfrist.
Warum ist das so? Von Vorrednern wurde zu Recht darauf hin gewiesen, dass wir mit der Einführung des Notfallsanitäter gesetzes einen ganz neuen Weg beschreiten. Ihnen ist natür lich bekannt, dass der Notfallsanitäter aufgrund seiner Aus bildung eine deutlich andere Befugnis hat als bisher der Ret tungsassistent, dass er nämlich Tätigkeiten vornehmen kann, die bislang nur dem Notarzt vorbehalten waren. Deshalb ist es zur Aufrechterhaltung wichtiger Vitalfunktionen eine Ver besserung, wenn mit einem Notfallsanitäter das erste Ret tungsmittel nach zwölf oder 13 Minuten eintrifft.
Dann ist es auch nicht so entscheidend, wenn der Notarzt ge gebenenfalls ein paar Minuten später dran sein sollte.
Was die strukturellen Änderungen angeht, die Sie mit Ihrer Debatte aufwerfen, stellt sich mir die Frage, was Sie damit ei gentlich konkret meinen, wenn Sie nicht gezielt auf das The ma „Kommunalisierung im Rettungswesen“ hinauswollen.
Ich habe es schon erwähnt: Alle bisher bestehenden Regelun gen – auch die eine oder andere von Ihnen kritisierte Rege lung – stammen aus Ihrer Regierungszeit, aus dem Jahr 2009. Auch das Problem mit den Hilfsfristen besteht weiß Gott nicht
erst seit gestern. Deswegen bin ich sehr gespannt, inwieweit Sie sich im Gesetzgebungsverfahren noch konkret mit ein bringen und Vorschläge machen. Denn das Rettungsdienstge setz ist ja noch nicht geschrieben.
Ich stelle für die SPD-Fraktion fest: Die Weichen im Rettungs dienst werden in Baden-Württemberg nicht falsch gestellt. Im Gegenteil: Die Landesregierung macht sich auf allen Feldern ernsthafte Gedanken, wie sie den Istzustand verbessern kann. Deswegen: Nein, die Hilfsfristen für Einsatzkräfte werden nicht verlängert, allenfalls präzisiert.
Neue Vorschläge für strukturelle Veränderungen waren heute von FDP/DVP und CDU noch nicht zu hören; sie sind in der Diskussion aber durchaus erwünscht.
Ich danke der Landesregierung dafür, dass sie daran arbeitet, die Neuregelung des Rettungsdienstwesens voranzubringen. Ich danke namens der Fraktion den Einsatzkräften, die täglich für eine gute Versorgung im Land ihr Bestes geben.
Lassen Sie diese Landesregierung in Ruhe ihre Arbeit tun. Das ist allemal besser, als die Öffentlichkeit zu verunsichern.
Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Das Inhaltliche zum Gesetzentwurf ist be reits gesagt worden. Wir beraten ihn heute abschließend und wollen damit das Landeskatastrophenschutzgesetz ändern. Auf die Inhalte ist eingegangen worden,
und zwar parteiübergreifend, was sicherlich daran liegt, dass wir es auch im Innenausschuss behandelt haben, wo bekann termaßen überwiegend vernünftige Leute sitzen.
Deswegen können wir das heute einvernehmlich beschließen. Alle wollen es: die Verbände, die Politik. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, wer te Kollegen! Naturkatastrophen bringen Betroffene schnell an den Rand der Existenz. Im Zusammenhang damit wird der Ruf nach unbürokratischer Hilfe laut. Das war – bedingt durch das Hochwasser im Mai und im Juni dieses Jahres – auch in diesem Jahr festzustellen. Ich bitte daher die Landesregierung um Auskunft: Welche Schäden sind im Land durch das Hoch wasser im Mai und im Juni dieses Jahres entstanden?
Im Zusammenhang damit ist auch von Soforthilfe die Rede. Daher die Anschlussfrage: Wurde an die betroffenen Men schen im Land Soforthilfe ausgezahlt – wenn ja, in welcher Höhe –, und erfolgte diese Soforthilfe, wie versprochen, zü gig und unkompliziert?
Herr Minister, herzlichen Dank für die Darstellung der unkomplizierten und zügigen Hilfe.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Begriff der Aufbauhilfe zu sprechen kommen, den Sie vorhin erwähnt haben. Meines Wissens dient die Aufbauhilfe des Bundes vor allem der Beseitigung von Schäden im Bereich der Elbe und der Donau. Was bedeutet das für Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg? Kann auch Hilfe gewährt werden für Stadt- und Landkreise, die nicht unmittelbar im Einzugsgebiet der Donau liegen?
Mir geht es aber auch um die Kri terien. Nach welchen Kriterien werden die Hilfen gewährt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! In jeder Legislaturperiode diskutiert man mindestens einmal über die Bedeutung und das Wesen des Rettungsdienstes – zu Recht. Dieser leistet Maßgebliches. Es ist bereits fraktions übergreifend deutlich geworden, dass der Einsatz aller im Ret tungsdienst versammelten Organisationen unser aller Dank verdient.
Stetige Veränderungen im Bereich der Notfallmedizin, der technischen Möglichkeiten, der Versorgungsanforderungen und der Kostenstruktur erfordern immer auch eine aktuelle Bestandsaufnahme und gegebenenfalls eine Anpassung des Rettungsdienstwesens. Weil sich die Notwendigkeit der hoch wertigen medizinischen Versorgung für jeden immer und über all stellen kann, ist und bleibt die Sicherheit, im Notfall schnell adäquate medizinische Hilfe zu bekommen, auch ein wichti ger Baustein für die hohe Lebensqualität im Land.
Zu Recht ist im Fragenkatalog der FDP/DVP auch die Frage angeschnitten worden, was sich auf dem Weg dorthin subs tanziell verbessern lässt. Der Antwort ist u. a. zu entnehmen, dass den ehrenamtlich tätigen Ersthelfern zukünftig eine im mer wichtiger werdende unterstützende Funktion zukommt, um auch in ländlichen Gebieten das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu verkürzen. Hier sehen wir für die Zukunft durchaus noch Potenzial und Handlungs bedarf für eine Stärkung der Rettungskette durch eine syste matische Einbindung von Ersthelfern. Auch die Selbsthilfe fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger wird ja in der Antwort auf die Große Anfrage angesprochen.
Ein zentraler Punkt ist, wie so häufig in dieser Debatte, das Thema „Hilfsfristen und ihre Verbesserung“, wenngleich man dazusagen muss – ich habe es ja schon erwähnt –: Das ist ein Thema, das uns in jeder Legislaturperiode immer wieder be gegnet und bei dem die Antworten, die dann jeweils von der Regierung gegeben werden, immer nur vorläufiger Art und nicht hundertprozentig zufriedenstellend sein können. Gleich wohl ist uns bewusst: Der Rettungsdienst in Baden-Württem berg ist weltweit wohl einer der besten, auch wenn die Ein satzzahlen in den vergangenen Jahren gestiegen sind und auf grund des demografischen Wandels weiter steigen werden.
Zur Verbesserung der Hilfsfrist werden zahlreiche Anstren gungen und Maßnahmen auf allen Ebenen unternommen. Ich nenne hier beispielhaft die Überprüfung der Alarm- und Aus rückzeiten, Standortverlegungen von Rettungswachen oder die Beschaffung zusätzlicher Einsatzfahrzeuge. Auch die Ein führung von landeseinheitlichen, GPS-gestützten Flottenma nagements geht sicherlich ein Stück weit in die richtige Rich tung.
Viel entscheidender aber als das Thema Hilfsfrist ist für uns der Punkt der Qualitätssicherung. Hier fällt mir zumindest auf, worauf Sie bei Ihren Ausführungen nicht eingegangen sind, was aber durchaus eine Verbesserung in den letzten zwei Jah ren darstellt: Das ist beispielsweise die neu eingeführte Stel le zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungs dienst Baden-Württemberg. Wir haben damit nicht nur einen Punkt des grün-roten Koalitionsvertrags umgesetzt. Gleich zeitig hat die Landesregierung auch Fördermittel für die ret tungsdienstliche Versorgung beschlossen, und zwar in diesem Doppelhaushalt eine Aufstockung um 3,2 Millionen €. Da durch erreichen wir im Bereich der Rettungsdienste eine Bün delung und eine bessere Vernetzung. Gleichzeitig sorgen wir mit der Dokumentation und Erfassung von Daten auch für mehr Transparenz.
Ein weiterer Punkt, den Sie zu Recht angesprochen haben, war die Frage im Zusammenhang mit Wartezeiten bei nicht prädisponierbaren Krankentransporteinsätzen. Die SPD hat dafür nicht das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung gese
hen, denn man darf nicht verschweigen: Die Folge wären Vor haltekosten auch für mehr Fahrzeuge und Personal und damit letztlich wohl auch eine Mehrbelastung für den Beitragszah ler. Das ist aber nicht das einzige Argument. Zentral ist, dass es bisher in der Praxis kein Problem gab, eilige und termin gebundene Krankentransportfahrten vorrangig zu behandeln. Gleiches gilt natürlich auch für Fahrten mit Patienten, denen lange Wartezeiten nicht zuzumuten sind. Selbstverständlich haben nach unserem Verständnis auch Anwärter auf nicht prä disponierbare Fahrten Anspruch, nicht unangemessen lange warten zu müssen.
Dass wir im Bereich der Mitgliederwerbung noch viele Auf gaben vor uns haben, die es zu schultern gilt, ist klar. Wir ha ben an anderer Stelle über die Förderung des Ehrenamts und mehr Attraktivität im Bereich des Rettungsdienstwesens ge sprochen. Wir begrüßen die Anstrengungen der Landesregie rung im Hinblick auf eine Werbe- und Informationsplattform und auch die Anstrengungen, die im Bereich einer Ehrenamts plakette unternommen werden. Im Bereich der guten Fahr zeug- und Geräteausstattung hat sich, denke ich, diese Regie rung ohnehin keine Vorhaltungen machen zu lassen.
Abschließend heißt das für uns: Die Einrichtung der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung sowie die Aufsto ckung der Fördermittel für den Rettungsdienst um mehr als 3 Millionen € sind mitentscheidende Schritte, um die hohe Qualität im Bereich des Rettungswesens zu halten und künf tig weiter zu verbessern.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der sich mit der Feuerwehr befasst, weil in Kürze die Bauar beiten für eine neue Landesfeuerwehrschule am Standort Bruchsal anstehen. Dabei geht es nicht nur darum, in die Jah re gekommene Gebäude zu modernisieren und bessere Stan dards anzubieten, sondern es geht auch darum, Anreize für den Nachwuchs zu schaffen, angemessene Standards vorzu halten, die auch die Qualität der Ausbildung steigern, und da mit letztendlich auch ein Stück weit Wertschätzung für das Ehrenamt auszudrücken, das in unseren Hilfs- und Rettungs organisationen zum Ausdruck kommt.
Auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule findet sich das Motto: „Wer sein Metier beherrschen will, muss es erlernen.“ Das gilt natürlich in besonderer Weise für diejenigen, die ret ten, bergen und löschen wollen. Idealismus allein genügt nicht; Idealismus genügte schon vor rund 150 Jahren nicht, als erstmals Vorschriften für die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehren erarbeitet wurden. Steigende Gefahrenpo tenziale und die damit verbundene Anpassung der Ausrüstung machten über die Grundausbildung hinaus auch Spezialaus bildungen erforderlich. Das war der Hintergrund für die Ent stehung solcher Feuerwehrschulen, von denen es seit den Zwanzigerjahren in Baden und Württemberg immerhin vier gab.
Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg hat man diese gemeinsamen Ausbildungsstandorte konzentriert und
Bruchsal zum Standort der Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg erhoben. Die Gebäude und die Einrichtungen, die wir dort an zwei Standorten in Bruchsal vorfinden, erfül len nicht in allen Belangen den Standard, den man an moder ne Einrichtungen anlegen würde. Es sind überwiegend Ge bäude aus den Sechziger- und Siebzigerjahren. Daher hat man sich bereits 2009 entschlossen, hier einen Neubau vorzuse hen. Denn ein solcher Neubau stellt gegenüber einer Sanie rung und Modernisierung die wirtschaftlichere Lösung dar.
Gleichzeitig wird mit dem Neubau die Landesfeuerwehrschu le um eine Akademie für Gefahrenabwehr erweitert. Diese soll eine interdisziplinäre Ausbildung von Führungskräften aus al len Bereichen des Bevölkerungsschutzes ermöglichen.
In diesem Zusammenhang haben wir dem Innenministerium im Rahmen unseres Antrags einen Fragenkatalog vorgelegt, für dessen umfangreiche Beantwortung, die Ihnen in der ent sprechenden Drucksache ebenfalls vorliegt, wir sehr dankbar sind. Aus dieser Stellungnahme ergibt sich, dass eine ganze Reihe weiterer Vorteile mit diesem Neubau sowie mit der Konzentration an einem Standort verknüpft sind. Wir errei chen eine ganze Reihe von wertvollen Synergieeffekten. So entfallen künftig für die Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder zeitaufwendige Fahrten zwischen den beiden Standorten in Bruchsal, und Ausrüstungsgegenstände und Übungsobjekte müssen nur noch an einem Ort vorgehalten werden.
Die Unterbringung der Lehrgangsteilnehmer wird insgesamt schon dadurch deutlich verbessert, dass die aus den Sechzi ger- und Siebzigerjahren stammende Unterbringung in Dop pelzimmern mit einer Dusche auf dem Flur nun einer zeitge mäßeren Lösung weichen wird. Künftig wird also eine spür bare Verbesserung der Standards gegeben sein, und zwar nicht nur bei den Unterkünften, sondern auch bei den Unterrichts räumen hinsichtlich Ausstattung und Größe.
Der Bedarf an Aus- und Fortbildung von Führungskräften steigt weiter. Nach wie vor werden Jahr für Jahr mehr als 7 000 Feuerwehrangehörige in Bruchsal ausgebildet. Noch immer besteht dabei ein enormer Bedarf. Das dortige Ange bot hat sich bewährt; es wird stark nachgefragt. Weil bekannt lich Lernmotivation ganz entscheidend davon abhängt, dass sich die Lehrgangsteilnehmer vor Ort wohlfühlen, sollte die Landesfeuerwehrschule entsprechend attraktive Angebote ma chen.
Es gibt aber noch weitere Gründe, die für den Neubau spre chen. Die Akademie für Gefahrenabwehr dient ja nicht nur der Feuerwehr; hier werden auch Angehörige der Rettungs dienste und der im Katastrophenschutz versammelten Orga nisationen sich gemeinsam fortbilden und für den Ernstfall vorbereiten und dabei voneinander lernen. Gleichzeitig soll eine stärkere Verzahnung mit der Wissenschaft erfolgen; ins besondere mit der Forschungsstelle für Brandschutztechnik am Karlsruher Institut für Technologie wird eine verstärkte Zusammenarbeit angestrebt, damit aktuelle Forschungsergeb nisse in die Ausbildung der Lehrgangsteilnehmer und somit in die Praxis einfließen.
Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit des Neubaus ist die damit verbundene Hoffnung, dass auch nach dem Wegfall der
Wehrpflicht und im Zuge des demografischen Wandels der freiwillige Dienst bei den Feuerwehren im Land für engagier te Bürgerinnen und Bürger, die eine qualitativ hochwertige Ausbildung erwarten, weiterhin attraktiv ist und bleibt.
In diesem Sinn halten nicht nur Grüne und Sozialdemokraten, sondern, so hoffe ich, auch Christdemokraten und Liberale die rund 40 Millionen € für gut angelegtes Geld, gut angelegt in die Gefahrenabwehr und in die öffentliche Sicherheit.
Ich denke, diese Maßnahme stellt einen weiteren Baustein dar, der zukünftig zu einem funktionierenden Gemeinwesen in Ba den-Württemberg beiträgt.
Ich danke der Regierung für ihre ausführliche Stellungnahme zu unserem Antrag, würde mir aber noch ein Wort des Minis ters dazu wünschen,
bis wann die Feuerwehr in den Genuss dieser neuen Anlage kommt. Denn der zeitliche Ablauf wird in der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag noch nicht genügend gewürdigt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren auf den Zuschauerrängen, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich nehme an, bei dem Tagesord
nungspunkt, den wir jetzt behandeln, wird der Blutdruck nicht so hoch steigen.
Ich denke, es ist ein Antrag, hinter dem sich im Prinzip alle Fraktionen versammeln können, hat er doch das Ziel, die Si tuation der Helfer im Katastrophenschutz zu beleuchten, nach Optimierungen zu suchen sowie nach Möglichkeiten der Mo tivation und Wertschätzung Ausschau zu halten.
Wir befassen uns in diesem Haus nicht zum ersten Mal mit dem Thema Katastrophenschutz. In der Regel stehen dabei Funktionalität, Organisation und Ausrüstung im Vordergrund. Heute soll es um die Helfer gehen, und das aus gutem Grund.
Wir alle wissen um die Bedeutung des Katastrophenschutzes, in dem sich im Wesentlichen die ehrenamtlich tätigen Men schen engagieren, die Einrichtungen und Organisationen an gehören, die gesetzlich verpflichtet sind oder sich aufgrund einer Bereitschaftserklärung verpflichtet haben, dort mitzu wirken. Ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorga nisationen, von THW oder Feuerwehr, wäre ein schlagkräfti ger Katastrophenschutz nicht denkbar.
Gott sei Dank kann sich Baden-Württemberg auf ein starkes Ehrenamt mit vielfältigem Engagement der Bürgerinnen und Bürger stützen. Die Bürgerinnen und Bürger erneuern mit ih rem freiwilligen Engagement Tag für Tag die sozialen Bin dungskräfte und schaffen die Voraussetzungen für Solidarität, für Zugehörigkeit und für gegenseitiges Vertrauen in unserer Gesellschaft.
Laut dem sogenannten Freiwilligensurvey aus dem Jahr 2009 engagieren sich in Baden-Württemberg rund 41 % der Bürger ehrenamtlich. Damit steht Baden-Württemberg mit RheinlandPfalz an der Spitze im Bundesländervergleich. Prinzipiell ist die Bereitschaft hoch. Selbst bei denen, die sich bislang noch nicht ehrenamtlich engagiert haben, nimmt die Bereitschaft, dies zu tun, laut einer Studie der Allianz Versicherung aus dem Jahr 2008 grundsätzlich zu.
Gleichzeitig muss man aber auch feststellen: Es gibt seit Jah ren entgegengesetzte Trends. Die Stichworte dazu sind uns al len bekannt. Zum einen gibt es den demografischen Wandel. Der Anteil jüngerer Aktiver sinkt. Die Anforderungen an die hauptberufliche Tätigkeit führen weiter dazu, dass die zeitli che Verfügbarkeit von Einsatzkräften nicht immer gewährleis tet ist. Auch die Bereitschaft, sich längerfristig an bestimmte Organisationen zu binden, nimmt nach dieser Studie leider ab.
Hinzu kommt der Wegfall der Wehrpflicht, der das Problem der Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt und insbesondere im Katastrophenschutz noch verschärft, weil man ja nicht ver kennen darf, dass gerade die Ersatzmaßnahmen des Bundes freiwilligendienstes wie auch des freiwilligen sozialen Jahres oftmals Tätigkeiten sind, die sich in Vollzeit vollziehen, und
deswegen weniger junge Menschen für das Ehrenamt zur Ver fügung stehen.
Deswegen ist die Frage berechtigt: Was kann getan werden, um das ehrenamtliche Engagement auf einem hohen Niveau zu sichern, und dies insbesondere im Katastrophenschutz?
Natürlich müssen wir zuallererst dafür sorgen, dass die Aus stattung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf dem neuesten Stand der Technik ist.
Wir müssen zweitens den Helferinnen und Helfern eine qua litativ hochwertige Ausbildung zukommen lassen.
Drittens muss man den Menschen, die sich ehrenamtlich en gagieren, Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, um ihre Motivation aufrechtzuerhalten.
Damit schaffen wir es, einen schlagkräftigen Katastrophen schutz auf Basis ehrenamtlichen Engagements aufrechtzuer halten. Genau das ist der Anspruch auch dieser Landesregie rung.
Die Landesregierung hat u. a. die jährlichen pauschalen Zu schüsse für die zuständigen Hilfsorganisationen erhöht, die Neuanschaffung von Fahrzeugen für den Katastrophenschutz vorangebracht und gleichzeitig das Zuschusssystem für die beteiligten Hilfsorganisationen deutlich vereinfacht. Es wer den jetzt neue Anstrengungen unternommen, beispielsweise im Feuerwehrbereich. So soll die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal um eine Akademie für Gefahrenabwehrmanagement erweitert werden.
Reicht das aber aus? Es geht auch darum – ich bin froh, der Stellungnahme des Innenministeriums entnommen zu haben, dass die Prüfung hierzu läuft und man sich hierüber hinrei chend Gedanken machen will –, die Motivation und Wert schätzung noch deutlicher zu unterstreichen. Das soll nicht nur durch den Engagementnachweis geschehen, dessen Ein führung bereits angelaufen ist. Bei dem Engagementnachweis soll in einem qualitätsgesicherten Verfahren ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement dokumentiert und gewür digt werden. Neben der Anerkennung werden mit diesem En gagementnachweis auch die Kompetenzen der Engagierten bescheinigt, was etwa bei Bewerbungen hilfreich sein kann.
Es geht auch um die Frage, ob im Katastrophenschutz eine Art Ehrenzeichen eingeführt werden kann, wie wir es aus dem Bereich der Feuerwehr kennen.
Für ebenso hilfreich halte ich, nicht nur den Gedanken einer Ehrenamtskarte zu entwickeln, wie sie in anderen Bundeslän dern teilweise schon genutzt wird, sondern vor allem auch ei ne Arbeitgeberförderplakette einzurichten. Warum? Das Prin zip der Arbeitgeberförderplakette dient dazu, diejenigen Be triebe herauszustellen, die die Wahrnehmung von ehrenamt lichem Engagement erleichtern. Diese Maßnahme ist leider deswegen notwendig geworden, weil wir aus dem Bereich der ehrenamtlich Tätigen häufiger mit der Klage konfrontiert sind, dass sie trotz gesetzlicher Vorgaben nicht mehr uneinge schränkt für ihren ehrenamtlichen Dienst freigestellt werden. Dies hat mitunter auch Konsequenzen – nicht unmittelbar, aber im Laufe der beruflichen Tätigkeit –, was Behinderung
statt Wertschätzung angeht und was den Fortgang bei Beför derungen und vielem mehr anbetrifft.
Ich denke, hier sollten wir uns gemeinsam den Kopf darüber zerbrechen, inwieweit wir für diese ehrenamtlich Tätigen ei ne Hilfestellung bieten können. Denn wir wissen, dass wir sie in Zukunft auf allen Gebieten dringend brauchen.
Ich will in diesem Zusammenhang einen letzten Punkt an schneiden, der in der Diskussion oftmals etwas zu kurz kommt. Er betrifft Menschen mit Migrationshintergrund. Auch diese engagieren sich in Baden-Württemberg, allerdings deut lich seltener, als dies bei Menschen ohne Migrationshinter grund der Fall ist. Hier gäbe es durchaus noch Potenzial für die Feuerwehr, für die Rettungsdienste und für die im Katas trophenschutz tätigen Organisationen.
Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Aktionen wie „Unsere Welt ist bunt“ der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, die das Ziel haben, junge Menschen mit Migrationshintergrund anzuwerben und in ehrenamtliche Arbeit einzubinden.
Ich freue mich auf die Diskussion und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.