Dieter Hillebrand
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Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Herr Minister, wir möchten Ihnen heute eine Freude machen. Die CDU-Frakti on wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle betonen, lieber Herr Minister Gall, dass Ihnen der große Wurf hierbei nicht ge glückt ist.
Aber es zeugt von Größe – hören Sie doch bitte zu –, dass Sie aus der Debatte im vergangenen Jahr die richtigen Schlüsse gezogen haben und Ihre Überlegungen, die Hilfsfrist für das zweite Rettungsmittel auf 18 Minuten zu erhöhen, wieder ver worfen haben. Dies hätte nämlich zu einer deutlichen Ver schlechterung des Qualitätsstandards des Rettungsdienstes ge führt
und wäre insbesondere – lieber Herr Kollege Schmiedel – bei der Vielzahl von Einsätzen, bei denen es um Leben und Tod geht, wahrlich das falsche Signal gewesen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Anforderungsprofil in der Notfallversorgung in Baden-Württemberg ist hoch. Wir können zu Recht stolz darauf sein. Doch die Leistungsfähig keit des Rettungsdienstes kommt nicht von ungefähr, sondern muss durch die richtigen politischen Maßnahmen gefördert und stetig weiter verbessert werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung, der allein schon deswegen notwendig ge worden ist, da am 1. Januar 2014 auf Bundesebene das Not fallsanitätergesetz eingeführt wurde, welches entsprechende Anpassungen im Rettungsdienstgesetz erfordert.
Die Notfallsanitäter werden die Rettungsassistenten zukünf tig nach und nach ersetzen. Dies führt zweifelsfrei mittelfris tig zu einer Verbesserung der medizinischen Ausbildung des Rettungsdienstpersonals und erhöht dadurch auch die Flexi bilität und die Qualität des gesamten Rettungsdienstes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen ausdrücklich, dass durch den Gesetzentwurf auch die Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse gestärkt wird, die als maßgebliche Planungsgremien der Rettungsdienststrukturen in den Stadt- und Landkreisen fungieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Aufnahme und ge setzliche Verankerung der Helfer vor Ort ist richtig. Dazu ha ben Sie bisher noch nichts gesagt, Herr Minister. Es ist sinn voll, dass ehrenamtlich tätige qualifizierte Helfer aus der nä heren Umgebung des Unfallorts bis zum Eintreffen des Ret tungsdienstes vor Ort Erste Hilfe leisten. Dies kann im Ein zelfall Leben retten. Künftig wird insbesondere auch den Leit stellen die Möglichkeit gegeben, die Helfer vor Ort direkt an zufordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einbeziehung der Hel fer vor Ort in die Rettungskette führt zweifellos zu einer Qua litätsverbesserung im Rettungsdienst, die den Patienten bzw. den Unfallopfern direkt zugutekommt.
Mittelfristig ist dadurch auch mit einer Kostenersparnis für die Kassen zu rechnen. Deshalb wäre es meines Erachtens nur gut und richtig, wenn es dafür auf Sicht auch finanzielle Zu wendungen seitens der Kassen geben würde.
Lieber Herr Minister Gall, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich denke, wir sind uns einig, dass mit dieser Novelle das letz te Wort im Bereich der Rettungsdienste in Baden-Württem berg noch nicht gesprochen ist. Eine stetige Verbesserung der medizinischen Versorgung gerade im Bereich der Rettung und Erstversorgung von Patienten und Unfallopfern muss auch in Zukunft unser gemeinsames Anliegen sein.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen! Sie werden sich erinnern: Vor knapp anderthalb Jahren verwendeten mehrere Interessengruppen in Zeitungsanzeigen das große Landeswappen in leicht abgeän derter Form und verletzten dabei – jedenfalls nach unserer Auffassung, Herr Minister Gall – bestehende Schutzvorschrif ten. Die grün-rote Landesregierung schritt damals nicht ein, obwohl auf kommunaler Ebene bereits darauf geachtet wird, dass die jeweiligen Wappen in der korrekten Form verwendet werden oder dass Dritte, die nicht dazu befugt sind, Wappen nicht verwenden dürfen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist gut zu wissen, dass diese ungeregelten Zeiten auch auf Landesebene bald der Ver gangenheit angehören werden und die Landesregierung jetzt kurz vor Ende der Legislaturperiode endlich aktiv wird. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Wappenrechts zielt darauf ab – Herr Minister Gall, Sie haben es gesagt –, das seit 1954 geltende Wappenrecht zeitgemäß auszugestalten und gleichzeitig auch zu vereinfachen. Was bisher im Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg sowie in ver schiedenen Verordnungen der Landesregierung geregelt war, wird künftig im neuen Landeshoheitszeichengesetz zusam mengeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei wird der Katalog der wappenführenden Stellen um den Landtag, die Landtagsfrak tionen und ihre Abgeordneten sowie von der Landesregierung beauftragte Personen und die Gerichte erweitert. Es ist rich tig und wichtig, dass der Staat seine Hoheitszeichen nach au ßen trägt und seine Repräsentanten sich zukünftig durchaus als solche outen und das Land auch auf diese Weise nach au ßen hin repräsentieren, Stichwort „Standarten an Dienstwa gen“.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dem vorliegenden Ge setzentwurf werden endlich bestehende Gesetzeslücken ge schlossen, wird Bürokratie abgebaut und werden die Nut zungsrichtlinien klarer definiert.
An dieser Stelle darf man auch erwähnen: Es entstehen we der zusätzliche Kosten noch personeller Mehraufwand für die öffentlichen Haushalte. Vielmehr wird durch den mit der Ge setzesänderung einhergehenden Rückgang der Zahl der Ge nehmigungsverfahren zur Verwendung des Landeswappens der Verwaltungsaufwand spürbar reduziert. Erreichen lässt sich dies durch die Ausdehnung des genehmigungsfreien Ver wendungsbereichs – das ist durch Sie, Herr Minister, genannt worden – auf die Medienberichterstattung, die staatsbürgerli che Bildung sowie den Kulturbereich. Sie alle profitieren da von.
Meines Erachtens ist es wichtig, dass die Insignien und Ho heitszeichen des Staates – hier unseres Landes Baden-Würt temberg – nach außen sichtbar sind und deren Verwendung klar geregelt ist. Aus diesem Grund wird die CDU-Fraktion dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen! Immer dann, wenn Menschen in Not geraten und Hilfe benötigen, ist der Rettungsdienst zur Stel le. Oftmals geht es um jede Sekunde, insbesondere dann, wenn es um Menschleben geht. Der Rettungsdienst ist also von zentraler Bedeutung für die öffentliche Daseinsvorsorge und geht uns alle an. Wir alle vertrauen darauf, dass uns in Notfällen schnell und zuverlässig die benötigte Hilfe zuteil wird.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes kommt nicht von ungefähr, sondern muss durch Gesetze, Vorgaben und die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen gefördert und ermöglicht werden. Ein guter und effizienter Rettungsdienst vor Ort ist für alle Bür gerinnen und Bürger keine Kür, sondern unser aller Pflicht. Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass die schnelle und zuverlässige Hilfe, die jeden Tag in Einsätzen geleistet wird, nur dank der vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Rettungsdienstes möglich ist.
Sie nehmen es vorweg: Sie alle leisten einen wichtigen Bei trag für unsere Gesellschaft, und dafür gebührt ihnen unser Dank.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg ist eines von drei Bundesländern, das nicht nur eine Hilfsfrist für den soge nannten RTW, also den Rettungstransportwagen, festschreibt, sondern auch eine für den Notarzt. In Baden-Württemberg gilt also die sogenannte doppelte Hilfsfrist. Beide müssen in min destens 95 % aller Fälle nach zehn bzw. spätestens 15 Minu ten am Unfallort eintreffen, damit die Hilfsfrist eingehalten ist. Das sind strenge Vorgaben, deren Einhaltung letztlich über Leben und Tod entscheidet und allen Verantwortlichen eini ges abverlangt. Sie sehen, das Anforderungsprofil in der Not fallversorgung ist in Baden-Württemberg hoch, und darauf können wir zu Recht stolz sein.
Leider wird diese doppelte Hilfsfrist häufig nicht eingehalten. Die von der Landesregierung zu Beginn dieses Jahres veröf fentlichten Zahlen zeigen, dass es im Jahr 2012 in nur fünf der 37 Rettungsdienstbereiche gelungen ist, die notärztliche Hilfs frist einzuhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Unfallopfer und Hilfsbedürftigen, die auf den Rettungsdienst angewiesen sind, hoffen auf ein möglichst zeitnahes Eintreffen. Durch den fest gesetzten zeitlichen Korridor ist es bei den Rettungsdiensten nicht unüblich, mit 15 Minuten zu kalkulieren. Eine Absen kung der Hilfsfrist für das erste Rettungsmittel – im Normal fall ist das der RTW – auf zwölf Minuten würde folglich vor dergründig zu einer Verbesserung führen – aber nur vorder gründig. Das Ausweiten der Hilfsfrist für das zweite Rettungs mittel – in der Regel der Notarzt – auf 18 Minuten würde hin gegen zu einer deutlichen Verschlechterung der Qualitätsstan dards führen. Dabei hätten insbesondere jene Menschen das Nachsehen, die auf eine Reanimation angewiesen sind. Denn laut dem bereits zitierten Landesvorsitzenden der Arbeitsge meinschaft Südwestdeutscher Notärzte, Dr. Eduard Kehrber ger, ist es nach 18 Minuten viel zu spät.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir eine Aufweichung der geltenden Hilfsfristen entschieden ab
und fordern stattdessen die Landesregierung – Sie, Herr In nenminister Gall – auf, den Druck auf die Kassen zu erhöhen, um den Rettungsdiensten die Mittel zukommen zu lassen, die diese tatsächlich benötigen.
Bei allen Reformüberlegungen, liebe Kolleginnen und Kolle gen, müssen die medizinischen Aspekte im Vordergrund ste hen. Die Einführung der doppelten Hilfsfrist erfolgte keines wegs in der Absicht, die Anforderungen an beide Rettungs mittel voneinander abzugrenzen, sondern mit dem Selbstver ständnis, hohe Qualitätsanforderungen für den gesamten Ret tungsdienst zu schaffen. Das sieht übrigens auch der von mir überaus geschätzte Präsident des DRK-Landesverbands Ba den-Württemberg, Dr. Lorenz Menz, so. In einer Pressemit teilung vom 8. Dezember warnte er vor einer Aufweichung der Hilfsfristen, und er weiß, wovon er spricht. 80 % der Not fallrettungen in Baden-Württemberg werden vom DRK durch geführt.
Die Zahl der Einsätze bei den Rettungswagen und den Not ärzten ist in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg
stark gestiegen. 2012 waren es rund 640 000 Einsätze, 2013 rund 680 000 Einsätze; das ist eine Zunahme um knapp 40 000 Einsätze. Das sind gute Gründe, darüber nachzudenken, wie wir statt einer Absenkung der bestehenden Qualitätsstandards die Leistungsfähigkeit unserer Rettungsdienste auch in Zu kunft erhalten und weiter ausbauen können.
Unser Bundesland ist geprägt von Ballungsräumen und von ländlichen Gebieten. Um auch in ländlichen Gebieten eine flä chendeckende Notfallversorgung sicherzustellen
und die Einhaltung der Hilfsfristen zu erreichen, sollte auch einmal darüber nachgedacht werden, die Anzahl und Lage der Rettungswachen zu überprüfen, gegebenenfalls nach oben zu entwickeln sowie die Zahl der RTWs und die Zahl der Not ärzte zu erhöhen. Für eine Optimierung der Notfallversorgung sind die Minimierung der Anfahrtswege, die Erhöhung der Zahl der Einsatzfahrzeuge sowie die Stärkung des hoch qua lifizierten Humankapitals entscheidende Faktoren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gut funktionie render Rettungsdienst muss sowohl technisch als auch perso nell gut ausgestattet sein. Das setzt voraus, dass die Einsatz kräfte gut ausgebildet sind. Das neue Notfallsanitätergesetz schreibt vor, anstelle der bisherigen Rettungsassistenten aus schließlich Notfallsanitäter in einer dreijährigen Ausbildung zu qualifizieren. Dies führt zweifelsfrei mittelfristig zu einer Verbesserung der medizinischen Ausbildung des Rettungs dienstpersonals und erhöht dadurch die Flexibilität und Qua lität des gesamten Rettungsdienstes.
Dies sollte jedoch, meine Damen und Herren, nicht zum An lass genommen werden, eine Ausweitung der Hilfsfrist für den Notarzt zu begründen, sondern sollte vielmehr Beweggrund dafür sein, weitere Verbesserungen im Rettungsdienst anzu streben. Sich mit dem Istzustand zufriedenzugeben oder die sen gar zu lockern, kann nicht der Anspruch Baden-Württem bergs sein,
insbesondere dann nicht, wenn es wie beim Rettungsdienst um Leben und um die Gesundheit von Bürgerinnen und Bür gern geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Thema ist zu bedeutend, als dass man es parteipolitischen Zwecken unter werfen sollte. Unser aller Anliegen muss es sein, auch in Zu kunft gemeinsam das hohe Niveau des Rettungsdienstes zu bewahren und weiter auszubauen. Lassen Sie uns deshalb den Gesetzentwurf abwarten – auch wenn ich der festen Überzeu gung bin, dass es an den von mir genannten Eckpunkten nichts zu rütteln gibt. Wenn es um die Gesundheit und die Notfall rettung unserer Mitbürger geht, können wir nur gemeinsam erfolgreich sein.
Lassen Sie uns aus diesem Grund Hand in Hand eine Politik mit den Verantwortlichen beim Rettungsdienst und bei den Kassen machen. Denn nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen! Ja, Herr Heiler: Ich bin dem Minister dankbar, dass er den Konsens betont hat, der in dieser Frage über die Jahre oder Jahrzehnte hinweg in diesem Haus ge herrscht hat. Wir wollen diesen Konsens aufrechterhalten. Denn es geht, wie ich bereits gesagt habe, um die Menschen im Land.
Es ist schade, lieber Herr Gall, dass manchmal Bruchstücke einer Reform nach außen dringen. Es ist ja logisch, dass es dann zu Diskussionen kommt, die nicht in sich schlüssig sein können, weil man eben das Gesamtkonzept nicht kennt. Da her möchte ich anbieten: Wenn Sie uns von Anfang an in die se Reform einbinden, dann könnte das eine Sache sein, die man auch gemeinsam über die Bühne bringt.
Aber eines möchte ich in diesem Zusammenhang natürlich auch betonen: Es kann nicht sein, dass man das Notfallsani tätergesetz jetzt quasi vorab anwendet. Denn die Notfallsani täter sind im Moment noch nicht am Markt. Daher kann man den Notarzt derzeit nicht durch Notfallsanitäter ersetzen. Ich denke, darüber müssen wir uns auch im Klaren sein. Daher muss man dieses Thema sehr wohl im Auge behalten. Eine Absenkung der Standards, was die notärztliche Hilfsfrist an belangt, ist mit uns nicht zu machen.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Lan deskatastrophenschutzgesetzes dient der Umsetzung des Ar tikels 12 der EU-Richtlinie 2012/18. Bei der umzusetzenden Richtlinie geht es um die Beherrschung der Gefahren schwe rer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Dies erfordert im We sentlichen eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Störfallverordnung vom 8. Juni 2005. Die bisher bestehende Richtlinie wird außer Kraft gesetzt, und die Sicherheit für al le Betroffenen wird durch die Umsetzung der EU-Vorgabe auf allen föderalen Organisationsebenen deutlich erhöht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, gelegentlich mag man über EU-Vorgaben schmunzeln, doch in diesem Fall kann es keine zwei Meinungen geben. Überall dort, wo Menschen un ter schwierigen und gefährlichen Bedingungen arbeiten, kön nen die Sicherheitsanforderungen gar nicht hoch genug sein.
Um sicherzustellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch praxistauglich ist, ist er den betroffenen Organisationen und Verbänden bereits im Sommer zugeleitet worden. Im Zuge der Anhörung wurden keine Einwände gegen den Gesetzentwurf geäußert. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Sicherheit der Betroffenen und der Bevölkerung stets im Vordergrund stehen muss.
Die sogenannten Seveso-Richtlinien legen aus diesem Grund für industrielle Tätigkeiten mit besonders gefährlichen Stof fen die Management- und Berichtspflichten für die Betreiber der entsprechenden Anlagen fest. Im Zuge der angestrebten
und notwendigen Gesetzesänderung wird die Seveso-IIIRichtlinie die bisher gültige Seveso-II-Richtlinie ersetzen. Die geänderten Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne erhöhen das Schutzniveau der betroffe nen Betriebe und erweitern die Gefahrenliste für die mensch liche Gesundheit und die Umwelt um bisher nicht berücksich tigte Elemente.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch wenn es zum politi schen Tagesgeschäft gehört, oftmals um die vermeintlich rich tige Politik zu streiten, ist es doch umso angenehmer – das kommt, meine Damen und Herren Zuhörerinnen und Zuhö rer, häufiger vor, als Außenstehende denken –, wenn sich die Fraktionen in diesem Hohen Haus einig sind. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn es wie in diesem Fall um wesentli che Maßnahmen im Interesse der Gesundheit und der Sicher heit von Menschen in einem gefährlichen Arbeitsumfeld geht.
Die CDU-Fraktion wird daher dem vorliegenden Gesetzent wurf zustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Stickelberger, Sie wissen, dass ich Sie per sönlich sehr schätze und Sie jetzt mit dieser Frage nicht ir gendwie vorführen will. Aber ich habe den Eindruck, vor Ort, bei der Justiz – ich habe Ihnen das auch schon einmal persön lich gesagt –, herrscht große Verunsicherung.
Meine Frage ist schlicht und ergreifend: Wann wird der Jus tiz einmal definitiv gesagt, wie es personell weitergeht? Im Moment ist da so eine Stimmung, und man weiß nicht: Soll jetzt abgebaut werden, wird tatsächlich abgebaut, oder gibt es doch noch Hoffnung, dass Richterstellen nicht abgebaut, son dern in Maßen – darauf lege ich Wert – aufgestockt werden? Wenn Sie hierauf eine Antwort geben könnten, wäre Ihnen da für – so denke ich – nicht nur die CDU-Fraktion, sondern ins besondere die Justiz sehr dankbar.
Vielen Dank. – Herr Minister, halten Sie ganz persönlich einen Stellenabbau in der Gerichts barkeit überhaupt für möglich oder vertretbar, oder sehen Sie vielleicht aufgrund der immer wieder erhobenen Fallzahlen Möglichkeiten, dass es zu Verschiebungen zwischen den ein zelnen Gerichtsbarkeiten kommt? Dies könnte ja sein. Es hat schon Zeiten gegeben, in denen wir im Asylbewerberbereich zusätzliche Richter für die Verwaltungsgerichte gebraucht ha ben. Als dieser Bereich eingebrochen ist, gab es hier Luft. Dann könnte man beispielsweise Verwaltungsrichter in die or dentliche Gerichtsbarkeit überführen. Sehen Sie hier über haupt irgendwelche Möglichkeiten, oder wie beurteilen Sie die jetzige Situation?
Herr Minister, ich habe fol gende Frage: Wie viel Prozent des hochwasserbedingten Ge samtschadens in Baden-Württemberg sind voraussichtlich ver sichert? Das wäre meine erste Frage. Gibt es da Anhaltspunk te, Erhebungen oder was auch immer?
Die zweite Frage, die ich in diesem Zusammenhang hätte, lau tet: Waren dieses Hochwasser und vor allem auch die am 28. Juli über das Land hereingebrochenen Hagelschäden – ins besondere die Hagelschäden in meinem Wahlkreis, im Wahl kreis des Kollegen Röhm, aber auch in Göppingen – Anlass
für die Landesregierung, darüber nachzudenken, inwieweit die Pflichtversicherung, die früher einmal bestand, die frühe re Gebäudebrandversicherung, wieder eingeführt werden soll te? Denn die Hilfen, die da geleistet werden, stammen ja vom Steuerzahler, und je mehr Unwetter über das Land gehen, um so weniger ist es möglich, den Steuerzahler in großem Stil da zu heranzuziehen, all diese Schäden zu beseitigen.
Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rettungsdienst ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vertrauen darauf, dass ihnen in entsprechen den Notfällen schnell und zuverlässig die benötigte Hilfe zu teilwird. Daher hat ein guter und leistungsfähiger Rettungs dienst für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu Recht einen immens hohen Stellenwert. Dass schnell und zuverlässig Hil fe geleistet werden kann, ist aber nur dank der vielen ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer in den Rettungs diensten möglich.
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind tagtäglich im Ein satz, z. B. beim Deutschen Roten Kreuz, beim Malteser Hilfs dienst, beim Arbeiter-Samariter-Bund oder bei der Johanni ter-Unfall-Hilfe. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Bei trag für unsere Gesellschaft. Ich denke, ich spreche im Namen des gesamten Hohen Hauses, wenn ich ihnen allen an dieser Stelle hierfür unseren herzlichen Dank ausspreche.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle können stolz auf das hohe Versorgungsniveau sein, das wir in der Notfall rettung, der Notfallversorgung in Baden-Württemberg haben. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das nicht nur eine Hilfsfrist bezogen auf den Rettungstransportwagen, son dern auch auf den Notarzt festschreibt.
Die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem im Jahr 2010 geänderten Rettungsdienstgesetz Weichen für den Erhalt und die Verbesserung dieses hohen Standards gestellt. Insbeson dere die notärztliche Versorgung wurde in den Rettungsdienst bereichen deutlich verbessert, in denen es bis dahin schwie rig war, genügend Ärzte für den Notarztdienst zu gewinnen. So können die Bereichsausschüsse z. B. die Krankenhäuser verpflichten, die jeweils notwendige Anzahl von Notärzten bereitzustellen. Infolge der Novellierung des Gesetzes konn ten von 2010 bis 2012 in allen Rettungsdienstbezirken Ver besserungen der Hilfsfristen, vor allem aber der notärztlichen Hilfsfristen erzielt werden.
Ich würde mir wie mein Kollege Vorredner wünschen, dass über diese Verbesserungen positiv geredet wird und auch die Medien nicht so sehr die Defizite in den Vordergrund stellen, sondern betonen, dass das Glas eben nicht halb leer, sondern halb voll oder mehr als halb voll ist, meine sehr geehrten Da men und Herren.
Aber wir sollten gemeinsam an einer nochmaligen Verbesse rung der Hilfsangebote arbeiten. Ich sehe eine Verbesserungs möglichkeit im Rettungsdienst z. B. bei einer noch besseren Einbindung der Helfer vor Ort. Hierbei handelt es sich nicht um einen Notnagel. Gerade zur Optimierung der Notfallver sorgung stehen heute schon mancherorts Einsatzkräfte zur Verfügung, die durch besondere räumliche Nähe zum Einsatz ort in der Lage sind, die Zeit bis zum Eintreffen des hauptamt lichen Rettungsdienstes mit qualifizierten basismedizinischen Maßnahmen zu überbrücken.
Die Helfer vor Ort sind in der Regel ehrenamtliche Mitarbei ter der Hilfsorganisationen. Diese Freiwilligen sind gut qua lifiziert und mittlerweile auch gut ausgerüstet. Voraussetzung für das zeitgerechte Wirken der Helfer vor Ort ist die frühzei tige Alarmierung durch die zentrale Leitstelle, der entspre chende Dispositionskriterien vorliegen müssen.
Genauso wichtig ist aber, lieber Herr Innenminister, dass die ses Helfer-vor-Ort-System vonseiten des Landes befördert wird. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass an dere Länder die Sinnhaftigkeit der Helfer vor Ort erkannt ha ben und vorangehen.
Das hessische Sozialministerium gab z. B. im Jahr 2011 Emp fehlungen zu Ausbildung sowie persönlicher Eignung für die Helfer vor Ort heraus. Die hessische Landesregierung hat da mit, wie ich meine, ein deutliches politisches Signal gesetzt. Vielleicht wäre dies auch in Baden-Württemberg eine Mög lichkeit, untergesetzlich die Notfallversorgung für die Bürge rinnen und Bürger zu verbessern.
Ein guter Rettungsdienst setzt voraus, dass die Einsatzkräfte gut ausgebildet sind. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt da her die von der Bundesregierung vorangebrachte Novellie rung der Notfallsanitäterausbildung. Mit der fachlich tiefer gehenden Ausbildung und mit der Bezahlung einer Ausbil dungsvergütung wird das Berufsfeld attraktiver. So kann es gelingen, wirklich gute Leute für diesen Beruf zu gewinnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, das The ma Notfallrettung ist viel zu ernst, als dass wir hier parteipo litisches Kapital daraus schlagen sollten. Aus diesem Grund meine ich: Es ist der richtige Weg, diese Debatte heute zu füh ren, in der ja bisher schon deutlich wurde, dass wir alle ge meinsam an einem Strang und vor allem auch in die gleiche Richtung ziehen. Lassen Sie uns dies gemeinsam überpartei lich fortsetzen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Lieber Kollege Funk, in der Tat geht es hier um ein The ma, bei dem wir weitgehend auf der gleichen Wellenlänge lie gen und das hier im Großen und Ganzen nicht kontrovers dis kutiert werden wird. Es ist schön, dass auch das Publikum ein mal sieht, dass es in diesem Landtag Themen gibt, bei denen die Fraktionen auf der gleichen Wellenlänge liegen und am gleichen Strang in die gleiche Richtung ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zweifelsohne und Gott sei Dank genießen alle Hilfsorganisationen im Land bei den Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs besonde re Wertschätzung und großen Rückhalt. Dass dies so ist, liegt im Wesentlichen am ehrenamtlichen Engagement vieler. Al le, die sich in ihrer Freizeit für Mitbürgerinnen und Mitbür ger engagieren, verdienen unseren Dank und unsere Wert schätzung.
Ich möchte diesen Dank von allen Seiten – das entnehme ich dem Beifall – allen Helferinnen und Helfern, allen Retterin nen und Rettern von dieser Stelle aus in besonderer Weise aus sprechen und zum Ausdruck bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dem gemeinsa men Ziel, das Ehrenamt in diesem Bereich zu stärken, ziehen, wie gesagt, alle Fraktionen in diesem Hohen Haus am glei chen Strang und auch in die gleiche Richtung. Aber ich den ke, das Land muss gerade in diesem Bereich seine Anstren gungen verstärken.
In der „Stuttgarter Zeitung“ vom 28. Januar dieses Jahres kön nen wir lesen, dass die Hilfs- und Rettungsdienste vor neuen Herausforderungen stehen, vor allem in der Jugendarbeit. Die se Herausforderungen stellen sich für alle Hilfs- und Rettungs organisationen – sei es das Technische Hilfswerk, seien es die Bergwachten, das Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, die Feuerwehren, die DLRG oder der Arbeiter-SamariterBund sowie auch andere, die ich jetzt möglicherweise nicht genannt habe.
Aus vielen Gesprächen in meinem Wahlkreis kann ich diese Einschätzung nur unterstreichen. Denn es gibt, wie Sie wis sen, aufgrund unserer demografischen Entwicklung immer weniger Schülerinnen und Schüler, und es ist schwieriger ge worden, Jugendliche für das Ehrenamt zu begeistern. Hier gilt es rechtzeitig gegenzusteuern.
Das Land könnte seine Anstrengungen verstärken, indem ins besondere mit Blick auf die Ganztagsschulen Kooperations möglichkeiten zwischen Schulen und Hilfsorganisationen of fensiv vorangebracht werden. Denn wenn Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule für ehrenamtliches Engagement begeistert werden, wird es für die Hilfs- und Rettungsorgani sationen in der Lebensphase nach der Schule nicht einfacher, an die jungen Menschen heranzukommen. Bei den 19- bis 35-Jährigen tun sich die Hilfs- und Rettungsorganisationen besonders schwer, da in diesem Lebensabschnitt die Ausbil dung und der Start ins Berufsleben im Vordergrund stehen. Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht – das ist an gesprochen worden – und damit auch des alternativen Zivil dienstes hat sich die Situation nicht verbessert.
Ehrenamtliches Engagement für den Bevölkerungsschutz ist besonders zeitintensiv. Deshalb sollte man sich überlegen, wie man an dieser Stelle gestaltend eingreifen kann. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, Herr Innenminister, bieten hierzu aus drücklich unsere konstruktive Mitarbeit an.
So erhalten z. B. Ehrenamtliche im Rettungsdienst keine Ent schädigung für Verdienstausfall bei Einsätzen und während der Ausbildung. Zudem müssen Ehrenamtliche im Rettungs dienst auf verständnisvolle Arbeitgeber hoffen. Wir sind dank bar, dass es hier im Land so viele verständnisvolle Arbeitge ber gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gut funktionie render Bevölkerungsschutz braucht aber nicht nur engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch die finanzielle Unterstüt zung durch das Land ist gefragt. Denn nur dann, wenn das Land die Hilfs- und Rettungsorganisationen bei der Beschaf fung von Geräten und Fahrzeugen unterstützt, können diese ihren wichtigen Auftrag des Bevölkerungsschutzes erfüllen. Hier wurde in den letzten Jahren von allen Landesregierun gen Vorbildliches geleistet.
Wir sollten uns aber alle, lieber Herr Minister Gall, überlegen, inwieweit wir gerade im engeren Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes Investitionen im Gebäudebereich ähnlich fördern, wie dies bei der Feuerwehr und beim Ret tungswesen der Fall ist. Ich glaube, ich habe das, was dazu zu sagen ist, bereits im Innenausschuss gesagt, und möchte mit Blick auf die Zeit dieses Thema jetzt nicht intensivieren.
Aber, lieber Herr Minister, es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Wenn man erkennt, dass an der einen oder an der anderen Stelle noch Investitionsbedarf besteht – und in diesem Bereich gibt es Bedarf –, dann würde ich doch darum bitten, dass man, auch wenn man nicht zusätzliches Geld in die Hand nimmt, im Haushalt vielleicht an der einen oder anderen Stelle um schichtet, um in diesem Bereich ebenfalls Gutes tun zu kön nen.
In diesem Sinn bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem von der Landes regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ände rung des Landeskatastrophenschutzgesetzes zu. Sie alle wis sen, dass es um die Umsetzung einer Richtlinie des Europäi
schen Parlaments und des Rates geht, welche europaweit die Aufstellung externer Notfallpläne für die Entsorgungsanlagen für mineralische Abfälle fordert.
Ein Bedarf für eine gesetzliche Regelung für einen Sachver halt, der in unserem Land an mit Sicherheit grenzender Wahr scheinlichkeit keine praktische Relevanz hat, weil Metallerz bergbau in Baden-Württemberg nicht existiert und meines Wissens auch nicht vorgesehen ist, besteht nicht. Diesen Be reich trotzdem gesetzlich zu regeln ist eigentlich ein Kurio sum, ein Anachronismus, ein Fall für eine Glosse. Trotzdem beugen wir uns natürlich auch in diesem Fall gern den Vorga ben der Europäischen Union und dem Wunsch der Landesre gierung und stimmen dem Gesetzentwurf zu.