Protocol of the Session on April 11, 2013

a) Welche Bedeutung misst die Landesregierung aus städte

planerischer und verkehrstechnischer Sicht der Fortführung der Baumaßnahme B 14 Weilertunnel in Schwäbisch Hall bei?

b) Wie stellt sich der aktuelle Zustand bei Planung und Finan

zierung seit den Antworten der Landesregierungen in den Drucksachen 14/7192 und 15/1165 dar?

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Splett um die Beantwortung bitten.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abg. Bullinger, sehr geehrte Damen und Her ren! Zur Frage a beziehe ich mich auf die Antwort in Druck sache 15/1165. Die damalige Aussage gilt unverändert.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Danke!)

Die Realisierung des Weilertunnels ist für die Verkehrsentlas tung von Schwäbisch Hall und die sich daraus ergebende Möglichkeit einer flächenhaften Stadtentwicklung in der Wei ler Vorstadt von großer Bedeutung. Die erste Teilbaumaßnah me hat im Jahr 2002 stattgefunden. Das war der Bau der Fuß gängerunterführung. Die zweite Teilbaumaßnahme hat im Jahr 2007 stattgefunden. Das war der vierstreifige Ausbau der Stuttgarter Straße auf einer Länge von 500 m. Die volle Ver kehrswirksamkeit wird nur mit dem Bau des Weilertunnels er reicht.

Zur Frage b. Zur Planung: Die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau wurden von der Stadt Schwäbisch Hall über ein Bebauungsplanverfahren geschaffen. Der Bund hat den „Gesehen“-Vermerk für den vierstreifigen Ausbau im März 1997 erteilt. Der Planungsentwurf für das Tunnelbauwerk Weilertunnel erhielt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im März 2009 den „Gesehen“-Vermerk. Für die betriebstechnische Ausstattung ist noch ein separater RAB-Entwurf aufzustellen. Es ist außerdem noch ein wasser rechtliches Verfahren für den verbleibenden Abschnitt von der Stadt durchzuführen, und nach Abschluss dieses Wasserrechts verfahrens sowie Erteilung eines „Gesehen“-Vermerks hier zu durch den Bund ist dann noch eine Ausführungsplanung erforderlich.

Sie haben auch nach der Finanzierung gefragt. Ich muss ganz allgemein über dieses Projekt hinaus einige Ausführungen ma chen. Es ist bekannt, dass es ein erhebliches Finanzierungs defizit für den Ausbau der Hauptverkehrsachsen, der Bundes fernstraßen, gibt. Unser Bestreben ist es zunächst, die 40 Maß nahmen, die sich derzeit im Bau befinden, zu finanzieren. Der Restfinanzierungsbedarf für bereits laufende Maßnahmen be trägt rund 700 Millionen €. Der Finanzierungsbedarf für üb rige Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs beläuft sich noch auf etwa 4 Milliarden €.

Die zusätzlichen 70 Millionen € aus dem Infrastrukturbe schleunigungsprogramm II für Baden-Württemberg für die Jahre 2013 und 2014 vermindern dieses Defizit – aber nur in sehr geringem Umfang.

Die bisherige Finanzierungslinie des Bundes geht von 185 Millionen € im Jahr 2012 auf rund 60 Millionen € pro Jahr ab 2014 zurück. Der Mittelbedarf allein für die laufenden Bau maßnahmen beträgt in diesem Jahr 235 Millionen €, im nächs ten Jahr etwa 170 Millionen € und im übernächsten Jahr 150 Millionen €.

Deswegen hat das Land eine transparente und nachvollzieh bare Priorisierung für die baureifen Bundesfernstraßenprojek te durchgeführt. Dieses Vorgehen wurde von Bundesverkehrs minister Ramsauer begrüßt. Der Weilertunnel ist im Rahmen dieser Priorisierung in die dritte Gruppe eingestuft worden. Das heißt, dass der Realisierungszeitpunkt erst mittelfristig ist und nicht genau genannt werden kann.

Dazu gilt: Der Baubeginn der Maßnahmen wird immer von der Mittelbereitstellung bzw. der Mittelfreigabe durch den Bund abhängen. Wir setzen uns natürlich weiterhin für eine ausreichende Mittelzuweisung des Bundes für die Umsetzung der Neu- und Ausbauprojekte in Baden-Württemberg und für die notwendigen Mittel für den Erhalt des Bundesfernstraßen netzes in Baden-Württemberg ein.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger, bitte.

Frau Staatssekre tärin, bedeutet das, wenn die wasserrechtlichen Voraussetzun gen der Stadt Schwäbisch Hall noch nachgeschoben und die Mittel entsprechend aufgestockt würden, wäre es möglich, dass man dieses vor allem aus städtebaulicher Sicht ganz drin gende Projekt früher beginnen könnte?

Das frühere Beginnen hängt, wie ich soeben ausgeführt habe, auch von der Frage der Finanzierbarkeit ab. Die Kosten für diesen Tunnel betragen rund 36 Millionen €, und nach unserer Priorisierung ist diese Maßnahme in der dritten Gruppe eingestuft. Damit können wir keinen Baubeginn benennen.

Die andere Aussage zur Planung ist auch klar: Es sind eben noch einige Schritte und eine Ausführungsplanung notwen dig. Aber auch die Ausführungsplanungen beginnen wir in der Regel erst dann, wenn wir eine Finanzierungsperspektive se hen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Danke!)

Bitte.

Herzlichen Dank. – Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Damit ist die Mündliche An frage unter Ziffer 3 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –

S t a n d d e s A u s b a u s d e s S c h w ä b i s c h H a l l e r C a m p u s d e r H o c h s c h u l e H e i l b r o n n

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Raufelder GRÜNE)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie ist der aktuelle Stand der Planungen beim Ausbau des

Schwäbisch Haller Campus der Hochschule Heilbronn?

b) Wie sieht die konkrete finanzielle Unterstützung inklusive

der Förderung studentischer Wohnungen im verabschiede ten Staatshaushalt 2013/14 und folgende für den Ausbau des Schwäbisch Haller Campus der Hochschule Heilbronn aus?

Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Frau Ministerin Bauer ans Red nerpult bitten.

Verehrter Herr Abg. Bullinger! Im Zuge des Aus bauprogramms „Hochschule 2012“ ist der Standort Schwä bisch Hall der Hochschule Heilbronn neu geschaffen worden. Der Studienbetrieb wurde zum Wintersemester 2009/2010 aufgenommen. Zum Wintersemester 2012/2013 haben über 300 Studierende ihr Studium in einem der verschiedenen BWL-Studiengänge aufgenommen.

In diesem Wintersemester waren über 700 Studierende einge schrieben. Der Standort hat damit eine positive Entwicklung genommen. Die Bewerberzahlen bleiben immer noch ein we nig hinter den hohen Überbuchungszahlen anderer Standorte zurück, aber sie sind bei Weitem ausreichend, um eine Voll auslastung zu gewährleisten.

Wie Sie alle wissen, ist das Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ mit der Aufnahme des doppelten Abiturjahrgangs be endet. Für weitere Ausbaumaßnahmen über „Hochschule 2012“ hinaus fehlen derzeit die finanziellen Spielräume.

Es geht jetzt darum, für die nächsten Jahre zu klären, in wel chem Umfang die bisher grundsätzlich befristet angelegten Ausbaumaßnahmen dieses Programms verstetigt werden kön nen. Die gute Akzeptanz, die der neue Standort in Schwäbisch Hall bei den Bewerbern und den Studierenden findet, bildet dafür eine gute Diskussionsgrundlage.

Wir haben im Parlament mehrfach darüber gesprochen, dass wir im nächsten Jahrzehnt den Ausbau der Studienplätze von 22 500 sukzessive auf 16 000 zurückfahren müssen. Dann müssen wir prüfen, wie sich in diesem Rahmen der Standort Schwäbisch Hall positionieren lässt.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Folgendes ausführen: Je weils 1,9 Millionen € werden vom Land bereitgestellt, zum Teil als reguläre Haushaltsmittel, zum Teil als Sondermittel aus dem Ausbauprogramm „Hochschule 2012“. In dieser Fi nanzierung enthalten sind 21 Professuren und eine A-11-Stel le für die Verwaltungsorganisation.

Den jeweils 1,9 Millionen € des Landes stehen 660 000 € ge genüber, die vonseiten der Raumschaft zur Verfügung gestellt werden.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Beispiel haft!)

Das ist ein hervorragendes Engagement, das es in anderen Be reichen auch gibt. Wir freuen uns sehr, wenn sich die Raum schaft bewusst ist, dass die Hochschulen eine Bereicherung und eine Stärkung des Standorts bedeuten, und sich entspre chend engagieren.

Das zuständige Studentenwerk Heidelberg verfügt in Schwä bisch Hall über keine Wohnheimplätze. Derzeit ist auch nicht geplant, ein Wohnheim einzurichten, da nach Auskunft des Studentenwerks dort keine Wohnungsnot herrscht und die Stu dierenden auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft finden.

Eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege.

Ich werde nicht nach den Wohnungsverhältnissen fragen; denn ich habe gese hen, dass sich auch Kollege Sakellariou noch gemeldet hat.

Frau Ministerin, ich habe aber folgende Frage: Der Oberbür germeister und auch die Professoren haben die Hoffnung, dass man auch die Einrichtung eines Masterstudiengangs im Auge hat. Gibt es hierzu schon Ausführungen seitens Ihres Hauses?

Wir sind im Gespräch mit dem Oberbürgermeis ter und mit der Hochschule. Im Zusammenhang mit dem Mas terprogramm 2016 gibt es Bemühungen und Überlegungen, die darauf abzielen, ob man einen entsprechenden Studien gang an diesem Standort ansiedeln kann.

Wenn ich es richtig verstanden habe, haben die Hochschule und die Raumschaft insbesondere Interesse an einem Master studiengang im Bereich der Weiterbildung. Deshalb muss man in enger Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft und den Unternehmen prüfen, wie sich die Bedarfe darstellen. Wie Sie wissen, haben wir großes Interesse daran, dass der Mas terausbau nicht nur im engeren Sinn verstanden wird und aus schließlich konsekutive Angebote umfasst. Über den Weiter bildungsmaster wird es Menschen ermöglicht, sich berufsbe gleitend weiterzuqualifizieren. Dieses Segment gilt es auszu weiten.

Selbstverständlich müssen Weiterbildungsmasterangebote so konzipiert sein, dass sie sich selbst tragen. Das Land kann hierbei allenfalls im Sinne einer Anschubfinanzierung unter stützend tätig sein.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vielen Dank!)

Vielen Dank. – Ich habe keine Meldung von Herrn Abg. Sakellariou gesehen. Das heißt, es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: