Protocol of the Session on October 11, 2012

Wir setzen, wie gesagt, diese drei Beschlüsse auf Landesebe ne um. Der Ratsbeschluss Prüm enthält z. B. schon detaillier te Regelungen. Deshalb kann die Anpassung durch eine ge nerelle Anwendungsklausel oder Regelung erfolgen. Bei den anderen Initiativen ist es erforderlich, dass wir dezidiert im Polizeigesetz darauf reagieren.

Ich habe bereits angedeutet, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf u. a. ausgeführt hat, dass es deutliche Mängel bei den Rege lungen zur Umsetzung der drei Beschlüsse im Zusammenhang mit der europäischen Rechtsetzung im Bereich des öffentli chen Datenschutzes gibt. Ich glaube, der Hinweis, dass wir da unterscheiden, ist wichtig.

Ich will ausdrücklich sagen, dass ich die von ihm geäußerte Auffassung teile. Es wäre wünschenswert – das haben wir auch in den Ausschusssitzungen diskutiert, in denen wir die se drei Rahmenbeschlüsse behandelt haben –, wenn die Re gelungen in diesem Bereich insbesondere zum Datenschutz besser aufeinander abgestimmt wären, als sie gegenwärtig auf einander abgestimmt sind. Diese Kritik richtet sich aber mehr an die Rechtsetzung der EU und weniger an uns. Wir jeden falls räumen den Interessen des Datenschutzes in unserem Ge setzentwurf einen außerordentlich hohen Stellenwert ein.

Nun zu einem weiteren Punkt. Die durch die vorangegange ne Novelle im Jahr 2008 eingeführten polizeilichen Befugnis se mit Bezug zur Telekommunikation – geregelt in § 23 a un seres Polizeigesetzes – treten wie vorgesehen Ende dieses Jah res außer Kraft. Die neue Landesregierung – dies gilt genau so für die frühere Landesregierung – hat jährlich berichtet, dass sich diese Regelungen ihrer Auffassung nach bewährt ha ben und dass sie sie auch in Zukunft für erforderlich halte. Ei ne mit Zahlen unterfütterte Unterrichtung sowie eine Bericht erstattung darüber, was im Einzelnen geschehen ist, haben je weils stattgefunden. Die entsprechenden Maßnahmen dienen nämlich überwiegend der Abwehr von Gefahren für Personen, die sich in einer hilflosen oder lebensbedrohlichen Lage be finden. Diese Möglichkeit nutzen wir nahezu ausschließlich dazu, um den Standort solcher hilflosen Personen zu bestim men.

Gleichzeitig werden wir die Befugnisse zur Verkehrsdatener hebung an die Grundsätze anpassen, die das Bundesverfas sungsgericht vorgegeben hat. Das ist überhaupt gar keine Fra ge.

Zum Stichwort Infektionsschutz will ich sagen: Die Beamtin nen und Beamten unseres Polizeivollzugsdienstes, also dieje nigen, die tagtäglich an der Front der Polizeiarbeit ihren Dienst leisten, aber auch Hilfeleistende der Rettungsdienste setzen sich im täglichen Dienst häufig Gefahren aus, die an fänglich gar nicht erkennbar sind. Dies gilt beispielsweise für

den Kontakt mit infektiösem Material, mit Hepatitis-B-, He patitis-C- und HIV-Erregern. Dies kann beispielsweise bei Durchsuchungen von Drogenabhängigen, durch Verletzungen, durch Spritzen oder auch durch Bisse – auch das kommt vor – im Rahmen von Widerstandshandlungen geschehen.

Um eine drohende Gesundheitsgefährdung genau dieser Per sonen, also unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, auszuschließen bzw. um rechtzeitig entsprechende Maßnah men zu deren Schutz einleiten zu können, möchten wir gern, dass der Polizeivollzugsdienst neben den Gesundheitsämtern zukünftig in die Lage versetzt wird, insbesondere zu Wochen end- und Nachtzeiten körperliche Untersuchungen und Blut entnahmen anzuordnen, wenn betroffene Personen möglicher weise Träger eines gefährlichen Krankheitserregers sind. Na türlich ist klar, dass, wenn dies veranlasst wird, die Maßnah me nur unter Mitwirkung einer Ärztin bzw. eines Arztes ge schehen darf.

Diese Regelung kommt sämtlichen Personen zugute, die ei ner Infektionsgefahr ausgesetzt sind, aber auch Opfern von Gewalttaten beispielsweise im Bereich von Sexual- und Ge waltdelikten. Dies ist also nicht nur eine Schutzmaßnahme für unsere Beamtinnen und Beamten, sondern auch eine Schutz maßnahme für Opfer.

Nun zum Stichwort Berufsgeheimnisträger – auch das habe ich schon angedeutet –: Bisher haben nur Geistliche, Abge ordnete und Strafverteidiger in ihrer Eigenschaft als Berufs geheimnisträger einen absoluten Schutz gegen bestimmte po lizeiliche Maßnahmen wie z. B. Durchsuchungen, Datenerhe bungen oder auch die Beschlagnahme von Gegenständen. Da rüber haben wir schon im Jahr 2008 diskutiert. Es hat sich be stätigt, dass es heute richtig schwierig ist, zwischen Anwälten und Strafverteidigern bzw. deren täglicher Tätigkeit zu unter scheiden. Deshalb haben der Bundesgesetzgeber – seinerzeit bei der Novellierung des BKA-Gesetzes – und auch viele an dere Bundesländer hierauf schon reagiert. Somit folgen wir einer Normierung, die andere Bundesländer bereits vorgenom men haben.

Zum Stichwort Gewahrsam: Es gibt Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren, wie die Regelung zum Gewahrsam in der Lebenswirklichkeit tatsächlich funktioniert. Wir haben diese verfahrensrechtlichen Vorschriften auf den Prüfstand gestellt und sind zu der Auffassung gekommen, dass da Optimierungs bedarf besteht.

Das Justizministerium hat eine Initiative ergriffen und dazu im Herbst einen Workshop mit Vertretern aus der Praxis ver anstaltet – sowohl solchen aus der Polizei als auch solchen aus der gerichtlichen Praxis. Alle Teilnehmer waren einhellig der Auffassung, dass eine richterliche Anhörung stark alko holisierter Personen nicht zweckmäßig sei, wenn der Betrof fene überhaupt nicht in der Lage sei, Sinn und Zweck einer solchen Anhörung zu begreifen.

Deshalb hatten wir in der ersten Fassung unseres Entwurfs vorgesehen, auf diese richterliche Entscheidung ganz zu ver zichten. Aber Gespräche und insbesondere entsprechende Ur teile haben dann ergeben, dass dies nicht machbar ist. Des halb haben wir im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf Verfah renserleichterungen – ich möchte es einmal so nennen – vor gesehen, die unserer Polizei und den Sicherheitsbehörden

schon helfen. Denn, wie gesagt, auch der Verwaltungsgerichts hof hatte Anfang dieses Jahres entschieden, dass auf einen sol chen richterlichen Vorbehalt nicht in Gänze verzichtet werden kann.

Wir wollen jetzt die Möglichkeit einführen, dass dann, wenn die örtliche Zuständigkeit klar ist, dies auch telefonisch ge schehen kann. Auch dies bedeutet eine erhebliche Verbesse rung des Status quo, den die Vollzugsbeamten bemängelt ha ben.

Zum Stichwort Vertrauenspersonen: Für die präventivpolizei liche Arbeit regeln wir jetzt detaillierter und, wie ich finde, rechtssicherer, als dies bisher der Fall ist, die Datenerhebung durch Vertrauenspersonen und schaffen mit dieser Novellie rung eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, die bisher so nicht gegeben ist. Auch damit betreten wir, wenn man so will, kein Neuland. Vielmehr sehen auch andere Länder und insbesondere das Bundeskriminalamtgesetz diese Regelung schon vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, es han delt sich um eine ganze Reihe von Veränderungen, die wir vorhaben. Ich jedenfalls gehe davon aus, dass die überwie gende Mehrzahl der Veränderungen und Ergänzungen, die wir in diesem Gesetzentwurf vorsehen, in diesem Haus wahr scheinlich nicht strittig diskutiert wird. Über die Punkte, zu denen noch Diskussionsbedarf besteht, sprechen wir in den Ausschüssen selbstverständlich gern. Ich habe aber die Hoff nung, dass sich unsere Positionen auch dort jedenfalls wei testgehend annähern können, und bitte heute schon um Ihre wohlwollende Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Blenke das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Der Erfolg der baden-württembergi schen Sicherheitspolitik ruht seit Jahrzehnten auf mehreren Säulen. Da ist zunächst einmal der Mensch. Wir haben her vorragend ausgebildete und motivierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Da ist zum anderen die Technik. Sie wird kon tinuierlich weiterentwickelt und modernisiert. Zum Dritten sind das auch klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Die Polizei braucht im Rechtsstaat einen klaren Rechtsrah men. Nur so kann sie ihre Aufgabe wahrnehmen, auf rechts staatlicher Grundlage die Bevölkerung bestmöglich zu schüt zen. Deswegen steht die Änderung des Polizeigesetzes in der Tradition, dass wir den Rechtsrahmen in Abständen immer wieder an die Entwicklungen und die Erfordernisse anpassen.

In dieser Tradition bewegt sich auch der vorliegende Gesetz entwurf, den Sie, Herr Minister, heute vorgestellt haben. Ich möchte zunächst einmal den Dank an Ihre Mitarbeiter für die se gründliche Ausarbeitung aussprechen. Es ist ein Fachge setz zur Anwendung durch Fachleute. Da muss gründlich vor gearbeitet werden.

Ich möchte ausdrücklich sagen: Respekt, Herr Minister, dass Sie mit dem Gesetzentwurf auf der letzten Änderung aus dem Jahr 2008 aufbauen und diese fortentwickeln. Schon seiner zeit, 2008, hielten Sie – noch in anderer Rolle – die meisten

Änderungen für sinnvoll. Trotzdem haben Sie den Gesetzent wurf damals mit ein bisschen kreativer Argumentation abge lehnt, aber sei’s drum.

Sie bauen jetzt auf diesem Gesetzentwurf auf. Er wird fortge schrieben. Sie nehmen also nichts zurück oder streichen, son dern schreiben fort. Das ist von uns ausdrücklich zu begrü ßen.

Im Einzelnen: Die genannten Ratsbeschlüsse, u. a. der Rats beschluss Prüm, müssen umgesetzt werden. Das ist klar. Dort, wo landesrechtliche Kompetenzen bestehen, sind wir einver standen.

Wir begrüßen auch ausdrücklich die unbefristete Fortgeltung der Ermächtigung zur Erhebung der Telekommunikationsver bindungsdaten im Bereich der Gefahrenabwehr. Es geht hier – das muss man klar sagen, meine Damen und Herren – nicht um Überwachung, sondern es geht vor allem um die Rettung von Menschen, die sich in einer hilflosen Lage oder in Le bensgefahr befinden, beispielsweise durch die Ortung des Handys. Diese Vorschrift, die 2008 durch Innenminister Rech eingeführt wurde, rettet Leben und ist deshalb unverzichtbar.

Ich darf aber sagen: Wir sehen da nach wie vor eine Lücke, die wir gern schließen würden. Im Bereich der Strafverfol gung ist unstreitig unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung der Telekommunikationsinhalte zulässig, aber nicht im Bereich der Gefahrenabwehr. Eine Ausweitung auf den Bereich der Gefahrenabwehr würden wir gern – das kün dige ich an – im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Wege eines Änderungsantrags noch mit einführen. Es geht auch hier nicht um Überwachung, sondern es geht um Lebens rettung. Mehrere Bundesländer haben das bereits eingeführt. Ich will einfach nur einmal aus der Begründung der entspre chenden Regelung eines Bundeslands – in diesem Fall ist es Bayern, aber es könnte auch ein anderes Land sein – zitieren. Darin heißt es:

Der Schutz von Leib, Leben, Freiheit und anderer hoch wertiger Rechtsgüter darf nicht davon abhängen, dass be reits ein strafbares Handeln vorliegt.

Das ist eigentlich einleuchtend. Deswegen werden wir – das kündige ich an – eine entsprechende Initiative unternehmen, um diese Regelung auch bei uns einzuführen. Diese wird auch aus der Polizei heraus schon seit Langem gefordert.

Der nächste Punkt: Eine polizeiliche Kompetenz für die Blut entnahme nach dem Infektionsschutzgesetz ist sinnvoll. Hier geht es schlicht und einfach – Sie haben es dargelegt – um die Fürsorge für die Mitarbeiter, die hier tätig sind, damit diese kein Infektionsrisiko eingehen.

Im Jahr 2008 haben Sie den präventiven Gewahrsam noch mit Bauchschmerzen mitgetragen. Jetzt entwickeln Sie ihn fort und sagen: „Er hat sich bewährt und wird fortgeführt.“ Auch das ist absolut in Ordnung.

Die Erweiterung der Berufsgeheimnisträger auf die gesamte Anwaltschaft akzeptieren wir und werden deswegen auch kei nen Widerstand dagegen leisten.

Insgesamt, Herr Minister, liegt ein solider Gesetzentwurf vor – danke für die Arbeit –, dem man zustimmen kann. Leider

ist er unvollständig; das muss ich jetzt sagen. Zum einen wol len wir die angesprochene Änderung, deren Einbringung wir angekündigt haben. Zum anderen geht es um das Thema – ich muss es noch einmal aufgreifen –, das wir heute Morgen in der Aktuellen Debatte hatten. Der chaotische Schlingerkurs in Sachen Bekämpfung von Alkoholexzessen in unseren In nenstädten muss beendet werden. Eine Möglichkeit wäre ei ne entsprechende Regelung im Polizeigesetz. Wir haben im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zu ei ner Lösung geführt hätte. Sie haben diesen Gesetzentwurf da mals abgelehnt.

Ich muss jetzt einfach – das kann ich Ihnen nicht ersparen – zitieren, was Sie, Herr Minister, in der Zweiten Beratung am 14. März dieses Jahres hier im Hohen Haus gesagt haben:

Wir arbeiten derzeit in wesentlichen Eckpunkten an der Novellierung unseres Polizeigesetzes.... Deshalb sage ich Ihnen zu: Wir werden im Laufe dieses Jahres einen Ge setzentwurf vorlegen.... Ich bitte, noch so lange abzuwar ten.

Das haben wir getan. Jetzt liegt der Entwurf vor, und was ist dazu enthalten? Fehlanzeige! Nichts ist dazu enthalten.

(Zuruf des Abg. Georg Nelius SPD)

Deswegen möchte ich Ihnen sagen: Ich gehe jetzt nicht so weit, zu sagen, Sie hätten die Öffentlichkeit getäuscht. Aber Sie haben sie enttäuscht. Wieder ist eine komplette Freiluft saison in unseren Innenstädten vorbei, die Zeit ist verplem pert worden, weil Sie in Ihrer Koalition nicht zu einer Lösung fähig sind. Wieder ist es zu keiner Lösung dieses Problems der Alkoholexzesse gekommen.

Deshalb bitte ich Sie, jetzt endlich einen Knopf an die Sache zu machen. Wir werden im Laufe des Gesetzgebungsverfah rens einen Änderungsantrag einbringen, mit dem wir die Re gelung, die wir mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes beantragt hatten, erneut zur Abstimmung stel len. Dann kommt es zum Schwur. Dann sagen Sie bitte end lich: Machen Sie mit, oder machen Sie nicht mit? Wollen Sie eine Lösung, oder wollen Sie keine Lösung? Wir bieten Ihnen an – damit komme ich zum Ende –: Wir stimmen Ihrem Ge setz zu. Geben Sie sich im Gegenzug einen Ruck, und stim men Sie unserem Lösungsvorschlag für Ihr Problem zu. Dann sind wir alle glücklich.

Wichtig ist noch zu wissen: Bei diesem Thema geht es nicht nur um die Sicherheit der Polizisten – wie heute Morgen de battiert –, sondern es geht auch darum, die Bevölkerung, die Einwohner und die Besucher in den Innenstädten, die im Som mer flanieren wollen, die vielleicht an den Marktplätzen woh nen und nachts ihre Ruhe haben wollen, zu schützen. Darum geht es nämlich auch. Dafür brauchen wir jetzt endlich eine Lösung.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen: Beenden Sie Ihren chaotischen Schlingerkurs, und bringen Sie endlich mit uns zusammen eine Lösung auf den Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Sckerl.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kehren wir einmal zurück auf den Boden dieses Gesetzent wurfs und unterhalten uns zunächst darüber. Unser Dank geht an das Team des Innenministeriums für seine Arbeit, die in klusive Anhörung sehr umfangreich gewesen ist. Meine Frak tion hat diese Phase, wie ich glaube, konstruktiv begleitet.

Der Gesetzentwurf ist weit überwiegend geprägt von Rechtsanpassungen, die zwingend sind. Sie sind aus Gründen des europäischen Rechts zwingend, und zwar zum jetzigen Zeitpunkt, weil sie zum 1. Januar 2013 im Land Baden-Würt temberg in Kraft treten müssen. Dazu hat der Innenminister das Wesentliche gesagt. Sie sind aber auch aus verfassungs rechtlichen Gründen notwendig, Stichwort „Urteil des Bun desverfassungsgerichts zum Telekommunikationsgesetz, zur Vorratsdatenspeicherung“.

Da, verehrter Herr Kollege Blenke, erlaube ich mir doch den Hinweis, dass die Novellierung des Polizeigesetzes nicht auf Ihr Gesetz aus dem Jahr 2008 geradlinig aufbaut, sondern die ses korrigiert. Wir haben Ihnen schon damals gesagt, dass die Bestimmung in § 23 a des Polizeigesetzes nicht verfassungs konform ist. Das wollten Sie nicht hören. Jetzt muss Ihr Ge setz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts kor rigiert werden. So ist das. Deswegen ist das eine notwendige Korrektur eines CDU-Gesetzes, das wider besseres Wissen damals durchgepeitscht wurde. Diese Bemerkung ist an die ser Stelle angebracht.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)