Protocol of the Session on October 11, 2012

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Sie dauert bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:14 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:16 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren mit der 47. Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/2429

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – U m g a n g m i t M i t g l i e d e r n d e s F r e i w i l l i g e n P o l i z e i d i e n s t e s

Ich darf den Herrn Kollegen ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass im zuständigen Logistikzentrum bereits

ausreichend neue, blaue Uniformen zur Neueinkleidung der Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes zur Ver fügung stehen?

b) Warum müssen die Angehörigen des Freiwilligen Polizei

dienstes weiterhin die alten, grünen Uniformen tragen?

Herzlichen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Innenminister Gall an das Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Ich beantworte die Mündliche An frage des Abg. Blenke im Namen der Landesregierung wie folgt:

Es ist zutreffend, dass im Logistikzentrum Baden-Württem berg in Ditzingen Vorratsbestände an blauen Uniformen vor handen sind, und zwar schon deshalb, um den Regelbetrieb der Versorgung mit der neuen, blauen Dienstkleidung zu ge währleisten. Die Beamtinnen und Beamten werden ab 2013 wieder Gutschriften auf ihre Bekleidungskonten erhalten und dann auch wieder die Dienstkleidungsstücke erwerben kön nen, die zum Ersatz oder zur Ergänzung der Erstausstattung notwendig sind.

Auch wenn dies nicht nachgefragt wurde, erlaube ich mir, ei ne Zwischenbemerkung zu diesem Bereich zu machen. Was die neue Dienstkleidung für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten anbelangt, hatten wir ein Finanzierungsdelta von rund 4,2 Millionen € vorgefunden, sodass wir auch in diesem Bereich gezwungen waren, Finanzierungsmodalitäten zu fin den, um dieses Delta zu schließen.

Finanziert wurde diese Ausstattung – das wissen Sie alle – überwiegend durch die Einbehaltung der Gutschriften auf die Bekleidungskonten unserer Beamtinnen und Beamten von 2007 bis 2012 und Ansparungen von Haushaltsmitteln.

Sie fragen in diesem Zusammenhang nach der Ausstattung unserer freiwilligen Polizeiangehörigen. Die Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes verfügen nicht über solche Be kleidungskonten, konnten deshalb auch nichts ansparen. Ihre Ausstattung und Vergütung sind Sache der zuständigen Poli zeipräsidien und Polizeidirektionen und gehen letztendlich zu lasten ihrer Haushalte.

In Anbetracht der mittelfristig vorgesehenen Abschaffung des Freiwilligen Polizeidienstes – wir haben in diesem Haus schon darüber diskutiert – entspricht es jedenfalls nach meinem Ver ständnis auch dem Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung, hier die Umstellung auf blaue Uniformen erst dann vorzunehmen, wenn ein Nachersatz zwingend erfor derlich ist und durch vorhandene Stücke der alten Dienstklei dung nicht mehr ersetzt werden kann. Ob dieser Bedarf im Einzelfall besteht, kann nicht zentral vom Innenministerium beurteilt werden, sondern ist durch die jeweilige Dienststelle zu prüfen. Solange ein solcher Bedarf nicht gesehen wird, kann die bisherige grüne Polizeiuniform von den Polizeifrei willigen auch weiterhin getragen werden.

Eine Zusatzfrage des Abg. Blenke.

Ich darf eine Bitte in Frageform kleiden: Herr Minister, die aus unserer Sicht falsche Entschei dung, den Freiwilligen Polizeidienst auslaufen zu lassen, führt dazu, dass sich viele Angehörige des Freiwilligen Polizei dienstes jetzt durch solche Maßnahmen innerhalb der Polizei oder durch die Landesregierung missachtet oder schlecht be leumundet fühlen. Könnten Sie bitte in der Zeit, in der es den Freiwilligen Polizeidienst noch gibt, dafür Sorge tragen, dass den ehrenamtlichen Mitarbeitern dieses Polizeidienstes die entsprechende Wertschätzung zukommt?

Bitte, Herr Minister.

Herr Kollege Blenke, wir ha ben bei der Diskussion über die Abschaffung des Freiwilligen Polizeidienstes zumindest durch meine Person immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass dieser Schritt nichts mit einer geringen Wertschätzung von Personen zu tun hat, die sich frei willig in den Dienst der Polizei stellen. Vielmehr habe ich im mer wieder versucht, deutlich zu machen, dass ich wertschät ze, was diese Kolleginnen und Kollegen in den Reihen der Polizei leisten.

Es waren andere Gründe, die uns zu diesem Schritt veranlasst haben. Ich hatte bei vielen Gesprächen vor Ort immer wieder die Gelegenheit, die Polizeifreiwilligen direkt anzusprechen und dies kundzutun. Bislang hatte ich bei diesen Gesprächen das Gefühl, dass diese Wertschätzung und Anerkennung, die ich zum Ausdruck bringe, auch entsprechend wahrgenommen und nicht etwa als Floskeln oder Ähnliches gesehen werden.

Ich habe ausdrücklich gesagt: Wenn die Ersatzbeschaffung mit noch vorhandenen grünen Uniformen nicht mehr möglich ist, dann werden auch diese Kolleginnen und Kollegen selbst verständlich blaue Dienstuniformen erhalten, denn auch sie haben einen Anspruch auf angemessene und gute Ausrüstung und Ausstattung, solange sie ihren Dienst in unseren Reihen leisten.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 erledigt. Herzlichen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h a d d ä u s K u n z m a n n C D U – S t r e i c h u n g d e s L a n d e s e r z i e h u n g s g e l d s

Bitte, Herr Abg. Kunzmann.

Frau Präsidentin! Ich fra ge die Landesregierung:

a) Wie stellt sich die Landesregierung dazu, dass nach aktu

ellen Presseberichten das Landeserziehungsgeld in seiner bisherigen Form nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerech net worden wäre und somit bei einer Beibehaltung der be währten Regelung sowohl Bezieher von Unterstützungs leistungen als auch Schwellenhaushalte weiterhin die not wendige Förderung erhalten hätten?

b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen,

dass auch künftig sowohl Geringverdiener als auch Leis tungsbezieher die notwendige Unterstützung erhalten?

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Frau Ministerin Altpeter ans Redner pult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beant worte ich die Fragen wie folgt:

Die Streichung des Landeserziehungsgelds im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013/2014 ist ein Schritt, der mir außer ordentlich schwergefallen ist. Aber angesichts der drohenden Anrechnung des Landeserziehungsgelds auf die Hartz-IVLeistungen wollten und konnten wir nicht riskieren, dass wir mit dem neuen Landeserziehungsgeld letztlich nur den Bun deshaushalt finanziell entlasten, während die bedürftigen Fa milien davon überhaupt nicht profitieren. Eine Streichung aus reinen Einspargründen stand für mich nicht zur Diskussion.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Jetzt möchte ich in der Geschichte zurückgehen, weil Sie nach der Anrechenbarkeit gefragt haben. Anfang 2011 gab es im Zusammenhang mit der Anrechnung des Elterngelds auf Hartz-IV-Leistungen einige Arbeitsagenturen, die auch das Landeserziehungsgeld auf Hartz-IV-Leistungen anrechneten. Nach heftigem Protest der betroffenen Bundesländer gab es damals dann eine Weisung des Bundes, von dieser Anrech nung Abstand zu nehmen. Das war Anfang 2011.

Im März 2012 hatte der Bund, obwohl er damals vom badenwürttembergischen Sozialministerium alle für die Beurteilung erforderlichen Details des neuen Landeserziehungsgelds be kommen hatte, behauptet, eine abschließende Bewertung sei nicht möglich.

Im April 2012, nachdem bekannt war und heftig kritisiert wur de, dass das Betreuungsgeld auf Hartz-IV-Leistungen ange rechnet werden soll, änderte der Bund plötzlich seine bis da hin noch offene Haltung und hatte dann im Juni 2012 – jetzt zitiere ich – „nach erster Einschätzung Zweifel“.

Der Bund hat dann bis zuletzt auf entsprechende Schreiben meines Hauses klare Festlegungen zwar vermieden, im Kern jedoch deutlich gemacht, dass das neue Landeserziehungs geld, das ab Oktober 2012 gelten sollte, vom Bund auf das Einkommen der „Hartz-IV-Familien“ angerechnet würde. Der Bund sieht hier eine ähnliche Rechtssituation wie bei dem von der Bundesregierung geplanten Betreuungsgeld, das „HartzIV-Familien“ ebenfalls auf sonstige Leistungen angerechnet werden soll, sodass sie hier letztlich leer ausgehen.

Jetzt zugespitzt formuliert: Gäbe es in der Koalition auf Bun desebene nicht den verschärften Streit ums Betreuungsgeld, dann würde sich die Frage der Anrechnung auf Hartz IV ver mutlich gar nicht erst stellen – auch nicht bei dem reformier ten baden-württembergischen Landeserziehungsgeld.

Ich darf zur zweiten Frage kommen. Wir werden zusätzliche Haushaltsmittel für benachteiligte Kinder und Jugendliche und armutsgefährdete Familien in den verschiedenen Bereichen weiter erhalten können. So werden wir das Programm STÄR KE entsprechend umbauen. Wir werden Mittel für Armutsbe kämpfung zur Verfügung stellen können, und wir werden die

Mittel für die Schulsozialarbeit aufgrund der hohen Nachfra ge und des niedrigschwelligen Zugangs gerade von sozial be nachteiligten Familien um 10 Millionen € auf dann insgesamt 25 Millionen € erhöhen. Außerdem steht für das nächste Jahr auch noch der „Zukunftsplan Jugend“ aus, den wir gemein sam mit den Jugendverbänden entwickeln und für dessen Um setzung wir auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Eine Zusatzfrage des Kollegen Kunzmann.