Der zweite Punkt: Es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir über alle Fraktionen hinweg dieser Gesetzesaufhebung zu stimmen und dieses Signal für dieses freiwillige Engagement im Land Baden-Württemberg aussenden.
Der dritte Punkt – auch das freut einen Liberalen –: Wenn wir durch eine Änderung ein Gesetz aufheben und das Gesetz
Wir haben die Bitte an den Verkehrsminister, dass wir Infor mationen über die Rahmenbedingungen dieser Verordnung, wenn sie so weit steht, noch einmal in die Fraktionen bekom men und dass Sie uns im Verkehrsausschuss noch einmal be richten, wie die Ausbildung und die Schulung ablaufen sol len, wenn Sie die Anhörungsergebnisse mit eingebaut haben.
In diesem Sinn werden wir – heute nicht; das ist erst die Ers te Beratung – in Zweiter Beratung diesem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte zur Fra ge, wie es eigentlich weitergeht, kurz etwas sagen: Wir haben vor, gleich nach der Sommerpause im Kabinett die Verord nung beschließen zu lassen. Das heißt, alles ist schon in Vor bereitung. Es war auch Zweck der Anhörung, dies gleich pa rallel zu machen und damit zu wissen, was die Verbände an Kritikpunkten haben. Diese haben wir aufgenommen. Inso fern hat das auch etwas gedauert. Um es konkret zu sagen: Es hat tatsächlich ein Jahr gedauert – so lange darf die Feuerwehr nicht brauchen, bis sie löscht. Aber wir haben es in einem Jahr mit einer neuen Regierung geschafft, während es bei der frü heren, bereits lange im Amt befindlichen Regierung einein halb Jahre gedauert hat. So schlecht war es also nicht.
Wir werden übrigens auch den anderen Punkt aufgreifen, der die anderen freiwilligen Dienste betrifft, und dies per Erlass ergänzen, sodass diese auch mit aufgenommen sind. Insofern glaube ich, dass es im Interesse aller ist, dass wir die guten Vorschläge aufgenommen haben und heute beschließen kön nen, und dass dies alle freut.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1960 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr und Infra struktur zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich möchte noch bekannt geben, dass der Ausschuss für Wis senschaft, Forschung und Kunst zu Beginn der Mittagspause im Eugen-Bolz-Saal zusammenkommt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –
S c h w ä c h u n g d e s B a h n v e r k e h r s i m l ä n d l i c h e n R a u m d u r c h V e r w e i g e r u n g d e r F r e i g a b e v o n M i t t e l n n a c h d e m L a n d e s g e m e i n d e v e r k e h r s f i n a n z i e r u n g s g e s e t z d u r c h d a s M i n i s t e r i u m f ü r F i n a n z e n u n d W i r t s c h a f t
schaft die vom Landtag bewilligten Haushaltsmittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz z. B. für die Wiedereröffnung des Bahnhaltepunkts Wallhausen (Landkreis Schwäbisch Hall/Tauberbahn) nicht freigibt?
und Wirtschaft weitere Maßnahmen, die zur Schwächung des Bahnverkehrs im ländlichen Raum beitragen, betrof fen?
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Kollegen Dr. Bullinger wie folgt:
Die geplanten Investitionsmittel nach dem Entflechtungsge setz sind vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft all gemein in Höhe der zur Verfügung stehenden zweckgebunde nen Einnahmen freigegeben. Das heißt konkret: Das Ministe rium für Verkehr und Infrastruktur kann nach dem Entflech tungsgesetz in eigener Zuständigkeit, begrenzt auf die Ein nahmen aus den Zuweisungen des Bundes, über die Verwen dung der im Jahr 2012 etatisierten Haushaltsmittel entschei den. Allerdings stehen diese Haushaltsmittel nur begrenzt für neue Bewilligungen zur Verfügung. Sie sind aufgrund von Vorbelastungen weitgehend gebunden. Insoweit kann das Mi nisterium für Verkehr und Infrastruktur Neubewilligungen in größerem Umfang nur im Rahmen der etatisierten Verpflich tungsermächtigungen erteilen.
Für die im Haushalt 2012 etatisierten Verpflichtungsermäch tigungen, die mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz finan
ziert werden sollen, ist eine gesonderte Einwilligung des Mi nisteriums für Finanzen und Wirtschaft erforderlich. Dieses Vorgehen stützt sich auf § 38 Absatz 2 der Landeshaushalts ordnung und gilt für alle Ressorts gleichermaßen.
Die Einwilligung des MFW konnte im Verkehrsbereich bis lang nicht erfolgen, weil dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Höhe der aktuellen Vorbelastungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht bekannt war. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat nun mehr eine Vorbelastung in Höhe von 310 Millionen € mitge teilt. Aufgrund dieser Vorbelastung, die höher liegt als bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 unterstellt, soll eine teil weise Freigabe der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 50 % des Haushaltsansatzes erfolgen. Damit könn ten im Jahr 2012 neue Bewilligungen in Höhe von 30 Milli onen € umgesetzt werden.
Zu Frage b: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ent scheidet nicht über die einzelnen Maßnahmen. Über die Aus wahl der nach der Freigabe umzusetzenden Maßnahmen ent scheidet allein das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Das MFW sichert eine schnelle Entscheidung über die teil weise Freigabe der Verpflichtungsermächtigungen zu.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich glaube, die Frage geht jetzt eher an eine Vertreterin oder einen Vertreter des Verkehrsministeri ums, an den Minister oder die Staatssekretärin.
Hier geht es um einen Beitrag von 332 000 € für eine lange geplante und lange beantragte Unterstützung des ÖPNV im Landkreis Schwäbisch Hall, wo Kommune, Landkreis und an dere all ihre Mittel bereitstellen und der Fahrplan, auch für die Schulen, eigentlich schon so weit ist, dass man starten könn te.
Ich frage konkret in Bezug auf die genannte Teilfreigabe von 30 Millionen € – wenn ich es richtig gehört habe, steht diese noch unter Vorbehalt –: Wann ist damit zu rechnen, dass das Verkehrsministerium in seiner Priorisierung die Mittel für die se sehr sinnvolle Maßnahme freigibt?
In Absprache mit dem Ministeri um für Verkehr und Infrastruktur würde die Kollegin darauf antworten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann die Frage wie folgt be antworten: Sobald die VE-Freigabe durch das MFW erfolgt, werden wir die Bewilligung für diese Maßnahme aussprechen.
Wir hoffen, dass wir das noch im Juli hinbekommen. Ziel ist es, dass dieser Haltepunkt zum Fahrplanwechsel im Dezem
ber 2012 in das Fahrplanangebot aufgenommen werden soll. Der Baubeginn wird für Oktober 2012 angestrebt.