Protocol of the Session on July 19, 2012

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Doch die uns bisher vorliegende Version der geplanten Ver ordnung zum sogenannten Feuerwehrführerschein bedarf noch einiger Klarstellung.

(Zuruf von den Grünen: Oh!)

So wünschen wir uns, dass auch die im Rahmen des Bundes freiwilligendienstes und des freiwilligen sozialen Jahres En

gagierten mit in den Geltungsbereich der Verordnung aufge nommen werden. Denn insbesondere für sie kommt eine sol che Führerscheinausbildung infrage. Sie sind ein Jahr lang für die jeweilige Einrichtung tätig. In der Zeit der Führerschein ausbildung für den Lkw sind sie nicht bei ihrem Verband, und diese Ausbildung dauert auch nicht nur einen Tag. Wenn sie dann den Führerschein erworben haben, können sie oftmals nur noch ein paar Tage für ihre Einrichtung fahren, bis sie wie der ausscheiden. Dadurch entstünden unnötige Kosten. Wenn sie aber als Ehrenamtliche mit in die Regelung aufgenommen würden, wäre das gut und praktikabel. Denn auch hier sind die Verbände auf Fahrer angewiesen.

Außerdem wurden wir von den betroffenen Verbänden auch auf mögliche strafrechtliche Probleme hingewiesen. Wie sieht es aus, wenn ein Fahrschüler während der Ausbildungsfahrt einen unfallverursachenden Fehler begeht, den der Fahrlehrer oder der Unterrichtende zwar rechtzeitig erkennt, aber hier nicht eingreifen kann? Wer trägt hier die Schuld? Das ist zwar keine Angelegenheit, die in die Regelungskompetenz des Lan des fällt. Dennoch fordern wir die Landesregierung auf, im Interesse der Verbände Rechtssicherheit beim Bund einzufor dern.

Zu guter Letzt fordern wir die Landesregierung auf, dem Landtag einen Fahrplan zum weiteren Vorgehen in dieser Sa che vorzulegen, damit die betroffenen Verbände Rechtssicher heit haben. Ich kann mich noch recht gut daran erinnern, dass der Verkehrsminister sagte: „Wir arbeiten so schnell wie die Feuerwehr.“ Davon habe ich bis jetzt noch nichts gemerkt. Ein südeuropäischer Kamerad in unserer örtlichen Feuerwehr sagt: So schnell die Feuerwehr in Deutschland ist – bei ihnen kommt der Zimmermann mit, wenn es brennt.

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Filius das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine verehrten Damen und Herren! Ich denke, mit diesem Entwurf schlägt die Landesregierung zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn zum einen ist dies ein wichtiger Beitrag für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute, für THW-Aktive und für die gesamten Engagierten in den Ret tungsdiensten, zum anderen aber tut man auch etwas für den Bürokratieabbau. Ich halte das Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes für eine ganz wichtige Sache und finde es gut, dass wir dies so machen.

Von Herrn Kollegen Epple wurde quasi der Feuerwehrführer schein für alle gefordert. Die im FSJ Tätigen sollen einbezo gen werden, ebenso wie die Bufdis. Ich möchte darum bitten, eines zu berücksichtigen: Wenn man mit einem Fahrzeug un terwegs ist, das nicht nur 4,75 t, sondern 7,5 t hat, und bislang nur wenige Fahrten absolviert hat, und dann mit Sondersig nal, also mit Blaulicht fahren muss und zusätzlich noch in ei ne Situation kommt – etwa beim Überholen –, für die man we nig Übung hat, dann stellt das ein Gefahrenpotenzial dar.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Da schicken wir auch den Zimmermann mit!)

Deswegen bin ich sehr dankbar für das, was der Herr Minis ter gesagt hat, nämlich dass man erwartet – davon gehe ich aus –, dass die gesamten Rettungsdienste und Feuerwehren die Ausbildung ernst nehmen. Bei der Ausbildung gibt es bei spielsweise kein Doppelpedal im Fahrzeug.

Einfach den – ich möchte es einmal salopp sagen – „Feuer wehrführerschein für alle“ zu fordern, ist nicht der richtige Weg. Die Leute müssen tatsächlich dauerhaft geschult wer den und auch dauerhaft dabeibleiben.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Die Regierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Das Anhö rungsverfahren ist gelaufen, und ich kenne auch schon den Entwurf der Verordnung.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So?)

Es wird sich also nicht mehr um eine lange Zeit handeln. Ich gehe davon aus, dass wir hier sehr zeitnah zu einer Lösung kommen.

Ich danke den Beteiligten für die Vorarbeiten und für das, was hier alles geleistet worden ist, und möchte noch einmal sagen: Hierbei müssen tatsächlich viele Rechtsfragen berücksichtigt werden, damit die bestehenden Unsicherheiten nicht auf die Ehrenamtlichen abgewälzt werden. Wir würden den Ehren amtlichen einen Bärendienst erweisen, wenn wir hier eine Un sicherheit ließen.

Ich kann mich kurzfassen: Ich sehe, wir sind uns im Haus ei nig; die Aufhebung des Gesetzes wird eine breite Mehrheit finden. Für meine Fraktion möchte ich sagen: Wir stehen hin ter den ehrenamtlich Tätigen – sie sind ganz wichtig für un ser Land –, und wir werden diesem Entwurf entsprechend un sere Zustimmung erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Funk das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich aus drücklich bei Verkehrsminister Hermann bedanken, dass uns heute dieser Gesetzentwurf vorliegt. Er kommt mit einem sperrigen Titel daher: „Gesetz zur Aufhebung des Fahrberech tigungsgesetzes“. Eigentlich müsste man noch anfügen: Per spektiven für die Feuerwehr.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Noch ge schwollener!)

Denn wir kommen damit sehr vielen entgegen, die schon lan ge darauf warten, dass sich im Bereich der Fahrberechtigung etwas tut. Wir tun den bei der Feuerwehr, in den Rettungs diensten, im Technischen Hilfswerk und im Katastrophen schutz Engagierten einen großen Gefallen. Ich freue mich auch über das Timing, weil – was Sie vielleicht nicht wissen – die SPD-Fraktion am kommenden Samstag einen Tag des Katastrophenschutzes ausrichten wird.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die Katas trophe bei der SPD ist doch ein Dauerzustand! – Ver einzelt Heiterkeit)

Vor diesem Hintergrund ist eine solche Botschaft eine frohe Botschaft.

Von den Vorrednern wurde bereits erwähnt, dass wir bei der Absicht, die Fahrberechtigung für Feuerwehrleute auszuwei ten, auch Ende des letzten Jahres hier im Haus bereits eine breite Mehrheit hatten, weil jeder daran interessiert war, die bestehende Situation zu verbessern. Die bestehende Situation war gekennzeichnet von dem Dilemma, dass einerseits immer weniger erfahrene Feuerwehrleute mit einem entsprechenden Führerschein zur Verfügung stehen und die jüngeren Feuer wehrleute nicht über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfü gen, gleichzeitig jedoch die Einsatzfahrzeuge neuerer Gene ration deutlich schwerer geworden sind und dadurch auch die Gefahr dramatischer Engpässe bei Einsatzfahrten vorhanden war. Es war Konsens auch hier im Haus: Wer ehrenamtlich Leben rettet, soll darauf vertrauen können, die notwendige Eignung zum Führen solcher Fahrzeuge schnell und kosten günstig zu erlangen.

In beiden Richtungen machen wir uns auf den Weg und he ben das geltende Fahrberechtigungsgesetz auf. Es war gut und richtig, dass sich die Regierung dabei von dem Grundsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ hat leiten lassen. Es war klar, dass seitens des Ministeriums für Verkehr und Inf rastruktur wie auch des Innenministeriums ressortübergrei fend eine enge Abstimmung mit den betroffenen Organisati onen erfolgte, um entsprechende Eckpunkte neu zu regeln.

Herr Kollege Epple, Sie haben, wie schon bei der letzten Dis kussion über dieses Thema, wieder darauf verwiesen, dass jetzt – relativ spät – endlich etwas auf den Weg komme. Da zu muss ich sagen: Diese Aussage wird nicht richtiger, je häu figer man sie wiederholt. Sie werden sich erinnern oder kön nen es nachlesen, dass die letzte Anpassung an ein bestehen des Bundesgesetz hier im Haus 18 Monate gedauert hat. Denn das Bundesgesetz datierte vom Juli 2009, und die entsprechen de Verordnung kam am 18. Januar 2011. In diesem Fall sind wir also durchaus im Zeitplan und müssen uns diesbezüglich auch nichts vorwerfen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Die SPD – ich denke, ich habe das deutlich gemacht – unter stützt pragmatische Lösungen, vor allem dann, wenn sie nicht zulasten der Sicherheit gehen. Voraussetzung für einen guten Einsatz sind vor allem Helfer, die gut ausgestattet und gut aus gebildet sind.

Die Einzelheiten der Verordnung wird man sich sicher noch einmal im Detail anschauen müssen. Ich warne aber davor, den Feuerwehrführerschein per se und für alle auszurufen. Sie wissen, dass wir es speziell bei dieser Kategorie Fahrzeuge, die zu bedienen sind, mit einem nicht geringen Unfallrisiko und mit Extremsituationen zu tun haben, denen die Fahrer aus gesetzt sind. Denn die schweren Einsatzfahrzeuge verhalten sich gerade in Extremsituationen deutlich anders als normale Pkws. Ich denke, das wird das Ministerium in der notwendi gen Weise berücksichtigen. Ich freue mich, dass wir die gute Botschaft an die Feuerwehrleute alsbald verkünden können.

Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf jedenfalls zu, umso mehr, als wir dem Minister damit eine Geburtstagsfreu de machen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ich glau be, er sollte mehrmals im Jahr Geburtstag haben!)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Haußmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Man muss das Präsidium für das Ti ming beglückwünschen, dass am heutigen Geburtstag von Verkehrsminister Hermann über einen Tagesordnungspunkt beraten wird, bei dem wirklich traute Einigkeit besteht und es keinen Dissens gibt.

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Man darf, denke ich, das Präsidium beglückwünschen, dass es dies so organisiert hat.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Es kommen auch wieder andere Tage!)

Auch von unserer Fraktion geht noch einmal ein herzlicher Glückwunsch an den Verkehrsminister zu seinem Geburtstag.

Dieser Tagesordnungspunkt lässt auch liberale Herzen höher schlagen,

(Abg. Walter Heiler SPD: Was?)

und zwar in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bringen wir ge genüber dem ehrenamtlichen Engagement im Land, der Feu erwehr, den Rettungsdiensten, dem Katastrophenschutz und dem THW unsere Wertschätzung deutlich zum Ausdruck. 108 000 Männer und Frauen engagieren sich. 28 000 Jugend liche sind in der Feuerwehr tätig. Der eine oder andere von ihnen erhält durch diese Verordnung, über die noch abzustim men ist, die Möglichkeit, die Fahrberechtigung für Fahrzeu ge bis 7,5 t zu erlangen.

Ich erinnere daran: Die Älteren von uns haben diese Berech tigung mit der früheren Führerscheinklasse 3 sozusagen au tomatisch bekommen. Deswegen sollten wir es auch den Ju gendlichen zutrauen, über Schulungen,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)

über die Ausbildung die Berechtigung zu erreichen, die wir früher sozusagen automatisch bekommen haben. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir über alle Fraktionen hinweg dieser Gesetzesaufhebung zu stimmen und dieses Signal für dieses freiwillige Engagement im Land Baden-Württemberg aussenden.