Konrad Epple
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Herr Präsident, werte Kollegin nen und Kollegen! Zunächst habe ich mich gewundert, dass ich neben dem Feuerwehrgesetz und dem Landeskatastro phenschutzgesetz auch zum Ladenöffnungsgesetz sprechen darf. Dabei ist für mich nicht ganz klar, was das eine mit dem anderen zu tun haben sollte.
Also, dann weiß ich es jetzt.
Aus den genannten Änderungen des Landesfeuerwehrgeset zes möchte ich einige wenige Punkte herausgreifen.
Die Nachwuchsgewinnung stellt einen zentralen Punkt der Einsatzverfügbarkeit dar. Aber gerade deshalb kann ich die im Entwurf vorgesehene Änderung im Bereich der Personal gewinnung als Aktiver einer Einsatzabteilung nicht mittragen. Demnach sollen zukünftig auch Personen den Gemeindefeu erwehren angehören, die nur einzelne Tätigkeiten des Feuer wehrdienstes wahrnehmen können. Aus meinen Gesprächen landauf, landab weiß ich, dass viele Feuerwehrkommandan ten meine Meinung teilen. Bisher hatten wir im Gesetz den Fachberater vorgesehen, und das hat sich bewährt. Deshalb sehe ich Probleme, wenn eine Spezialisierung bei der Feuer wehr Einzug hält. Damit wackelt die Einsatzbereitschaft un serer Feuerwehren.
Wenn man den Gedanken zu Ende führt, wie soll das dann aussehen? Meine Erfahrungen im Einsatzdienst zeigen mir, dass kein Einsatz dem anderen gleicht. Deshalb weiß man vor her nicht, welche Spezialkenntnisse vor Ort gebraucht wer den.
Stellen Sie sich einfach einmal vor, bei einem Schadensereig nis sind die Einsatzfahrzeuge nur mit Spezialisten besetzt, die nur ein Gebiet leisten können, weil die anderen nicht recht zeitig zu Hilfe eilen können.
Was passiert, wenn Spezialisten am Einsatzort auf ein Scha densereignis treffen, das nicht zu ihrem Gebiet gehört?
Sie sehen also, hier ist vieles gut gemeint, aber unausgegoren. Deshalb sehe ich die Änderung an dieser Stelle sehr kritisch.
Ebenso kritisch sehen wir die geplante Änderung auf Halbstun densätze bei den Kostenersätzen. Hier setzen wir ein falsches Signal an die ehrenamtlich Tätigen und diejenigen, die wir hierzu noch gewinnen wollen.
Zur Einfügung des Absatzes 6 in § 22: Bei einem Einsatz ken nen der Kommandant vor Ort und die Verwaltung, die örtlich Tätigen, die Situation und die Gegebenheiten viel besser. Da rum ist eine weitere Ausgestaltung zugunsten der Aufsichts behörden nach meiner Meinung und der meiner Fraktion nicht unbedingt notwendig.
Bevor meine fünf Minuten Redezeit um sind, komme ich nun zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Aber was wollte ich hier groß sagen? Wer A sagt, muss auch B sagen.
Die Regierung hat hier zu Papier gebracht, was aus der Logik des Alkoholverkaufsverbots angezeigt ist, alle Möglichkeiten zum Kauf von alkoholischen Getränken in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr auszuschließen. Vor diesem Hintergrund wäre es aber besser gewesen, wenn Sie das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten in einem anderen Zusammenhang als mit dem Feuerwehrgesetz oder dem Landeskatastrophen schutzgesetz in den Landtag eingebracht hätten.
So hätten Sie z. B., wie auch von den Gewerkschaften ange regt, endlich den Weg frei machen können und den Kommu nen eine Möglichkeit an die Hand geben können, auch das vielerorts geforderte Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu ermöglichen. Oder haben Sie da gar Angst vor Ihrer eige nen Parteijugend? Verstecken Sie dies bitte nicht in der De batte über eine Änderung des Feuerwehrgesetzes.
Wieder zurück zum ursprünglichen Thema „Feuerwehr und Katastrophenschutz“. Die vorgesehenen Änderungen des Lan deskatastrophenschutzgesetzes kann ich teilen, da es sich hier um Anpassungen an die Änderungen des Landesfeuerwehr gesetzes handelt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen! Nicht nur weil ich selbst bei einer freiwil ligen Feuerwehr tätig und aktiv bin, ist mir das Ehrenamt selbstverständlich eine Herzensangelegenheit. Ohne die vie len ehrenamtlich Tätigen in unserem Land würde in vielen Bereichen wenig bis gar nichts gehen.
Das gilt für die Vereine in unserem Land ebenso wie für den Pflegebereich, die Kirchen oder zahlreiche andere Stellen im Land, bei denen sich Menschen engagieren. Was das Ehren amt durch stilles Tun leistet, wird oft verkannt und ist doch Gold wert.
Besonders bei den Feuerwehren, im Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk und beim Bevölkerungsschutz brau chen wir die Ehrenamtler. Sie sind die Säulen der örtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes im Ländle. Zum Schutz der Menschen in unserem Land opfern hier die Ehrenamtler ihre Freizeit, riskieren auch ihre Gesundheit und oft sogar ihr Leben.
Ich denke, es ist nicht zu viel gesagt, wenn ich mich hierfür im Namen aller hier im Haus ganz herzlich bei den Freiwilli gen bedanke und unsere tief empfundene Anerkennung zum Ausdruck bringe.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird das Ehrenamt in der Gefahrenabwehr und beim Bevölkerungs schutz noch wichtiger werden. Unsere Gesellschaft kann zu künftig nur dann funktionieren, wenn wir genügend ehren amtlich Tätige gewinnen. Doch dazu braucht ihr Engagement auch die richtige Anerkennung und darf den Helfern im Zwei fel auch nicht zum Nachteil gereichen.
Wie die Landesregierung in ihrer Stellungnahme darlegt, ist der Großteil der in den genannten Organisationen ehrenamt lich Tätigen zwischen 18 und 50 Jahre alt. Das ist genau die Altersgruppe, die am stärksten vom demografischen Wandel betroffen ist.
Es kommt hinzu, dass auch die Feuerwehrangehörigen ihren Dienst in den Einsatzabteilungen oft vor dem Erreichen des Höchstalters von 65 Jahren beenden. Außerdem ist mit dem Wegfall der Wehrpflicht auch der Wehrersatzdienst entfallen. Dieser führte oft viele Interessenten an die Organisationen he ran.
Nun können aber weder wir von der CDU – wir können schon viel – noch der Innenminister neue Freiwillige backen. Kol lege Haller ist auch nicht da; er als Bäcker könnte vielleicht helfen. Wir sind aufgerufen, die Entwicklung aufmerksam zu
beobachten und, wenn nötig, die Rahmenbedingungen zu ver bessern.
Kollege Haller ist Bäckermeister.
Da backt man sich halt jemanden.
Die Organisationen und ihre Träger müssen auch eigene Lö sungen für ihren jeweiligen Bereich erarbeiten. Dies wurde vor Ort auch erkannt, und die Organisationen unternehmen selbst sehr viel, um auch in Zukunft genügend aktive Mitglie der in ihren Reihen zu haben. Eine engagierte Jugendarbeit holt die Kinder und Jugendlichen schon früh ab und begeis tert sie für das Ehrenamt. Das geschieht z. B. beim Jugend rotkreuz oder bei der Jugendfeuerwehr.
Als Feuerwehrmann weiß ich, mit welcher Begeisterung die Jugendfeuerwehr bei der Sache ist. Mit Spaß und Engagement lernen sie schon früh Dinge, die nicht nur für eine eventuelle Laufbahn als ehrenamtliches Mitglied der Erwachsenenfeu erwehr wichtig sind, sondern sie erlernen auch das Rüstzeug für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Neben Fach wissen lernen die Jungen den Wert von Kameradschaft, Pflicht gefühl und gegenseitigem Respekt. Für diese hervorragende Jugendarbeit bedanke ich mich wieder – sicherlich auch im Namen aller hier im Haus – bei den Mitgliedern der Feuer wehr, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie den im Bevölkerungsschutz Tätigen.
Leider haben die Kinder wegen der heutigen Schulpolitik im mer weniger Freizeit zur Verfügung.
Das bekommen auch die Jugendorganisationen wie z. B. die Jugendfeuerwehren und das Jugendrotkreuz zu spüren.
Gern.
Die Jugendfeuerwehren werden von den Aktiven geleitet, und das sind auch junge Leute, und die jungen Leute machen das abends.
Aber wenn man sonst mehr um die Ohren hat – Sie kennen sich doch auch bei der Jugend aus; die Jugend macht alles
Mögliche –, hat man für den Verein oder die Organisation kei ne Zeit mehr.
Jetzt kommen wir zu den Frauen bei den Feuerwehren. Er freulich ist auch, Frau Boser, dass der Anteil der Frauen in den Organisationen immer größer wird. Leider sind die Damen bei der Feuerwehr oder beim THW im Vergleich zum Ret tungsdienst etwas weniger stark vertreten. Das hat auch die Landesregierung erkannt. Das ist aber darauf zurückzuführen, dass diese Organisationen als sehr technisch geprägt empfun den werden.
Das ist aber Tatsache, Frau Mielich. – Auch hier scheint man auf dem richtigen Weg zu sein. Die allmählich steigende Zahl der Frauen in den Organisationen belegt das. Wir verzeichnen eine Steigerung von 1 %. Die Steigerung von 1 % ist zwar nicht viel, aber sie ist stetig.
Auch von unserer Seite wurde in den vergangenen Jahren viel unternommen, um die Personalsituation bei den Hilfsorgani sationen auf eine breite Basis zu stellen. Die CDU-geführte Landesregierung hat bereits mit der Neufassung des Landes feuerwehrgesetzes von 2009 die Weichen hierfür gestellt. Sie erleichterte die Herabsetzung des Eintrittsalters von der Ju gendabteilung in die aktive Wehr auf 17 Jahre. Dann gewinnt man die Leute viel früher für die Feuerwehr, sie sind dabei und gehen nicht in eine andere Organisation.
Ein weiteres Instrument ist die Doppelmitgliedschaft in meh reren Wehren. Sie ermöglicht die Tagesverfügbarkeit und er höht die Anzahl der Feuerwehrangehörigen, die alarmiert wer den können. In vielen Regionen unseres Landes wird dadurch die Einsatzbereitschaft erhöht.
Dadurch können die Feuerwehrangehörigen nicht nur in ihrer Heimatgemeinde helfen, sondern, wie gesagt, auch am Ort ih rer Arbeitsstätte mit ausrücken und wertvollen Dienst leisten.
Besonders wichtig für die Attraktivität des Ehrenamts ist auch die qualifizierte Ausbildung der ehrenamtlich Tätigen. Des halb freue ich mich, dass der von der CDU-geführten Landes regierung damals auf den Weg gebrachte Neubau der Landes feuerwehrschule von der jetzigen Regierung weitergeführt wird. Wir sind auf einem guten Weg, es geht voran.
Zu loben ist noch die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisatio nen und Schulen. Hier führt die Landesregierung – –
Jawohl, Herr Abg. Maier.
Herr Maier, Sie als Schultes wis sen, dass ein Feuerwehrmann Anspruch auf Freistellung zur Ausbildung hat. Das trägt dann die Gemeinde. Er bekommt das bezahlt, oder die Firma zahlt das Geld weiter. Das Ergeb nis ist ein ordentlich ausgebildeter Feuerwehrmann.
Aus der Praxis für die Praxis.
Die Landesregierung führt die Erfolge der Vorgängerregie rung fort, indem sie zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten bietet und fördert. Hierfür bedanke ich mich.
Zusammenfassend kann gesagt werden – ich bin gleich fertig –, dass die Personalsituation bei den Feuerwehren, beim Ret tungsdienst, beim THW und beim Katastrophenschutz gut ist. Die großen Herausforderungen, vor die uns der demografi sche Wandel ebenso stellt wie die Tatsache, dass jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann, sind allen Beteiligten klar. Von den Organisationen werden bereits große Anstren gungen unternommen, um den Auswirkungen entgegenzutre ten. An dieser Stelle müssen die Organisationen eigene Stra tegien und Wege finden, die Herausforderungen zu meistern. Dort, wo dies notwendig ist, biete ich der Regierung unsere Unterstützung an, damit den ehrenamtlich Tätigen effektiv ge holfen werden kann.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Sckerl.
Können Sie beim Innenminister nachfragen, ob, wenn Sie es garantieren, auch das Autobahnpolizeirevier in Ditzingen – ich denke an Sinsheim – bestehen bleibt? Das wird ja plattge macht. Was sagen Sie dazu?
Nicht wir.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen, meine Feuerwehrkameraden im Landtag,
sehr geehrte Damen und Herren! Die ehrenamtlich Tätigen bei den freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz leisten mit hoher Professionalität und großem Engagement ei nen äußerst wertvollen Dienst am Menschen.
Ohne diese Kräfte wäre im Land der Brand- und Bevölke rungsschutz nicht denkbar und nicht aufrechtzuerhalten.
Deshalb ist ihr Dienst unbezahlbar. Umso größer sind unser Dank und unsere Anerkennung gegenüber all denjenigen, die sich hier freiwillig oder beruflich engagieren. Das kann man nicht oft genug betonen. Hier sage ich für die CDU-Fraktion wieder: Herzlichen Dank!
Kann man da nicht klatschen?
Dass die Haupt- und Ehrenamtlichen ihren Dienst so profes sionell ausüben, liegt sicher auch an der guten Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule.
Deshalb unterstützen wir von der CDU den Neubau der Lan desfeuerwehrschule am Standort Im Wendelrot in Bruchsal ausdrücklich, zumal dieser unter unserem ehemaligen Innen minister Heribert Rech schon geplant wurde.
An der Landesfeuerwehrschule lernen Spezialisten, Führungs kräfte und Ausbilder mit modernsten Unterrichtsmethoden al les, was sie für ihren Dienst brauchen. Doch für eine hoch wertige Ausbildung bedarf es auch eines entsprechenden Um felds. Daher wird die Landesfeuerwehrschule an einem Stand ort zusammengeführt. Das ist günstiger, als den alten Haupt standort in einem Wohngebiet aufwendig zu sanieren.
So können mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand zeit gemäße und komfortable Unterkünfte für die Lehrgangsteil nehmer entstehen.
Auch bei der Feuerwehr gibt es Angehörige. Das schließt Frauen und Männer ein.
Auch die bisher notwendigen Transporte von Personal und Ausrüstung
zwischen zwei Standorten fallen zukünftig weg. Außerdem werden Lehrsäle zur Verfügung stehen
die sich auf dem neuesten technischen Stand befinden.
So entstehen durch die Zusammenlegung an einem Standort Synergieeffekte, die wir bei der Zusammenlegung von Wirt schafts- und Finanzministerium noch ein bisschen vermissen.
Ja, so ist es halt.
Erfreulicherweise – auch das muss berücksichtigt werden – übernehmen auch immer mehr Frauen bei der Feuerwehr Ver antwortung.
Die Zeiten, als es noch „Frauen an den Herd“ hieß, sind vor bei. Heute heißt es wie auf diesem Plakat: „Frauen an den Brandherd“.
Das ist eine Werbekampagne des Feuerwehrverbands.
Nein. Aber sie könnte auch von uns kommen.
Es muss aber auch bei der Ausstattung der Landesfeuerwehr schule berücksichtigt werden, dass sich erfreulicherweise im mer mehr Frauen bei der Feuerwehr engagieren.
Möglich müssen hier z. B. Maßnahmen sein, die auch eine kurzfristige Kinderbetreuung vorsehen.
Auch die Schaffung einer Akademie für Gefahrenabwehr ist zu begrüßen. Hier können die Führungskräfte der einzelnen Fachdienste im Bevölkerungsschutz gemeinschaftlich und in terdisziplinär ausgebildet werden. Das sorgt für eine bessere Vernetzung aller hier beteiligten Organisationen.
Doch zur Finanzierung dieses Teils des Vorhabens habe ich noch eine Bitte. Eventuell entstehende Mehrkosten oder Be triebskosten einer solchen Akademie sollten nicht aus den all gemeinen Mitteln der Feuerschutzsteuer finanziert werden. Diese Steuer muss zweckgebunden und ausschließlich für die Gemeindefeuerwehren im Land genutzt werden. Auch Sie, Herr Minister, haben noch zu Oppositionszeiten Wert darauf gelegt, dass das Geld, das aus der Feuerschutzsteuer kommt, den Feuerwehren bei den Gemeinden zugutekommt. In Zei ten sprudelnder Einnahmen sollte es mit einer vernünftigen Finanzpolitik möglich sein, eventuell notwendige zusätzliche Mittel für die Akademie aus dem Haushalt zu entnehmen.
Vielleicht ergeben sich zukünftig auch noch Synergieeffekte im Doppelministerium und lassen sich noch ganz andere Lö cher stopfen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe eine kleine Zwischenfrage. Sie sagten, Sie wollen die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal um eine Akademie erwei tern und die entsprechenden Mittel bereitstellen. Wollen Sie diese Mittel dem Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ent nehmen?
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Zu diesem Thema wurde im Landtag zwar schon alles gesagt, aber noch nicht heute. Deshalb ist es mir ein Bedürf nis, für die Ehrenamtlichen in unserem Land noch einmal da rauf hinzuweisen, dass wegen der guten Vorarbeit unserer Bundesregierung und der schwarz-gelben Landesregierung das Fahrberechtigungsgesetz nun endlich aufgehoben werden kann.
Damit ist der Weg frei für eine Verordnung, die regelt, unter welchen Bedingungen die ehrenamtlich Tätigen zukünftig Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t steuern dürfen. Herr Minister, denken Sie diesbe züglich aber bitte auch an das, was Sie uns am 10. November 2011 versprochen haben:
Wir bleiben an der Sache, und wir sind so schnell wie die Feuerwehr.
Ich weiß, dass in diesem Haus niemand mehr davon überzeugt werden muss. Wir ziehen alle am gleichen Schlauch.
Dann nehmen Sie den Fuß runter.
Mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein wollen wir er reichen, dass sich unsere Ehrenamtlichen bei Feuerwehren, beim Katastrophenschutz, bei technischen Diensten und beim Rettungsdienst weiter für unsere Gesellschaft engagieren kön nen, ohne dass dabei für Träger und Organisationen hohe Kos ten entstehen.
Wie schon bei der ersten Lesung bitte ich heute auch um Klä rung, um eine Klarstellung in der neuen Verordnung. Denken Sie bitte auch an die Engagierten im freiwilligen sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst, wie Sie es uns in der ersten Lesung zugesagt haben. Diese müssen den Ehrenamtlichen gleichgestellt werden, damit es sich für die Verbände lohnt, sie an den Fahrzeugen auszubilden.
Auch auf die rechtlichen Bedenken der Verbände weise ich noch einmal hin. Bitte klären Sie den rechtlichen Rahmen für den Fall, dass ein zu Unterrichtender während einer Ausbil dungsfahrt einen Unfall – möglicherweise mit Verletzten – verursacht, der Ausbilder dies zwar erkennt, aber nicht ein greifen kann. Fordern Sie deshalb beim Bund im Interesse un serer Verbände Rechtssicherheit ein!
Wie schon in der ersten Lesung fordere ich Sie, Herr Minis ter Hermann, heute noch einmal auf, uns endlich den Fahr plan mitzuteilen, wann die Verordnung erlassen wird, damit
die betroffenen Verbände wissen, wann sie mit der Ausbildung beginnen können.
Am Ende darf ich uns allen noch gratulieren, dass wir mit die sem Gesetz einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten und das Ehrenamt im Land fördern.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Herr Geburts tagsminister,
meine Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Da men und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Die Re gierung bringt heute das Gesetz zur Aufhebung des Fahrbe rechtigungsgesetzes ein. Das ist der erste Schritt in die richti ge Richtung. Das ist der erste Schritt zur Umsetzung des vom Bund bereits im Sommer 2011 ermöglichten sogenannten Feu erwehrführerscheins, mit dem ehrenamtliche Feuerwehrkräf te, Einsatzkräfte in den Rettungsdiensten, im Katastrophen schutz und bei den Technischen Hilfswerken Fahrzeuge bis 7,5 t steuern dürfen.
Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz noch vor der Som merpause verabschiedet wird. Somit hätten die Verbände be reits im Sommer die Möglichkeit gehabt, sich mit der Ausbil dung zu beschäftigen oder diese auf den Weg zu bringen. Aber spät ist besser als nie.
Mich freut besonders, dass wir heute hier über ein Gesetz dis kutieren, das im Grunde alle hier im Haus unterstützen. Ge rade in diesem Fall ist es wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen. Nur so senden wir das Signal an die ehrenamt lich Tätigen aus: „Wir stehen hinter euch. Wir wollen alles in unserer Macht Stehende tun, damit ehrenamtliche Helfer ih ren Dienst an den Menschen im Land ungehindert ausüben können.“
Ich darf hier an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass al le gemeinsam hier im Haus dafür eingetreten sind, dass die freiwilligen Einsatzkräfte in Zukunft unkompliziert und fast kostenneutral eine Fahrausbildung für Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t erhalten können.
So ist die frühere CDU-FDP/DVP-Regierung dafür eingetre ten, das Dilemma, das für die freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste, die technischen Dienste und den Katastro phenschutz durch die Einführung des europäischen Führer scheins entstanden ist, abzufedern. Zunächst konnte erreicht werden, dass Einsatzkräfte von ihren Verbänden zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,75 t ausgebildet werden durften. In einem nächsten Schritt ist es uns gelungen, dass die Länder Verordnungen erlassen dürfen – was wir jetzt tun –, auf deren Basis die Ehrenamtlichen von ihren Verbänden zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t ausgebildet werden dürfen.
Darauf kann die grün-rote Landesregierung nun aufbauen. Das tut sie auch, indem sie mit der Gesetzesaufhebung den Weg dafür bereitet. Dafür darf ich mich auch im Namen der CDUFraktion bedanken.
Doch die uns bisher vorliegende Version der geplanten Ver ordnung zum sogenannten Feuerwehrführerschein bedarf noch einiger Klarstellung.
So wünschen wir uns, dass auch die im Rahmen des Bundes freiwilligendienstes und des freiwilligen sozialen Jahres En
gagierten mit in den Geltungsbereich der Verordnung aufge nommen werden. Denn insbesondere für sie kommt eine sol che Führerscheinausbildung infrage. Sie sind ein Jahr lang für die jeweilige Einrichtung tätig. In der Zeit der Führerschein ausbildung für den Lkw sind sie nicht bei ihrem Verband, und diese Ausbildung dauert auch nicht nur einen Tag. Wenn sie dann den Führerschein erworben haben, können sie oftmals nur noch ein paar Tage für ihre Einrichtung fahren, bis sie wie der ausscheiden. Dadurch entstünden unnötige Kosten. Wenn sie aber als Ehrenamtliche mit in die Regelung aufgenommen würden, wäre das gut und praktikabel. Denn auch hier sind die Verbände auf Fahrer angewiesen.
Außerdem wurden wir von den betroffenen Verbänden auch auf mögliche strafrechtliche Probleme hingewiesen. Wie sieht es aus, wenn ein Fahrschüler während der Ausbildungsfahrt einen unfallverursachenden Fehler begeht, den der Fahrlehrer oder der Unterrichtende zwar rechtzeitig erkennt, aber hier nicht eingreifen kann? Wer trägt hier die Schuld? Das ist zwar keine Angelegenheit, die in die Regelungskompetenz des Lan des fällt. Dennoch fordern wir die Landesregierung auf, im Interesse der Verbände Rechtssicherheit beim Bund einzufor dern.
Zu guter Letzt fordern wir die Landesregierung auf, dem Landtag einen Fahrplan zum weiteren Vorgehen in dieser Sa che vorzulegen, damit die betroffenen Verbände Rechtssicher heit haben. Ich kann mich noch recht gut daran erinnern, dass der Verkehrsminister sagte: „Wir arbeiten so schnell wie die Feuerwehr.“ Davon habe ich bis jetzt noch nichts gemerkt. Ein südeuropäischer Kamerad in unserer örtlichen Feuerwehr sagt: So schnell die Feuerwehr in Deutschland ist – bei ihnen kommt der Zimmermann mit, wenn es brennt.
Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich nehme den Ball von der Präsidentin gern auf.
Ich frage die Landesregierung:
a) Wie steht die Landesregierung zu einem generellen Tem
polimit von 30 km/h in Städten?
b) Wie steht die Landesregierung zu einem generellen Tem
polimit von 120 km/h auf Autobahnen?
Frau Präsidentin, meine Kollegin nen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung im Sinne des CDUAntrags zum Feuerwehrführerschein etwas unternimmt.
Als nach wie vor aktiver Feuerwehrmann liegt mir das Ehren amt besonders am Herzen. Ohne die Ehrenamtlichen in unse rem Land würde vieles nicht gehen, egal, ob im Vereinsleben, in den Kirchen oder in der Pflege. Aber besonders das Feuer wehrwesen, das Rettungswesen, die technischen Hilfsdienste und der Katastrophenschutz in unserem Land sind auf viele engagierte Ehrenamtliche angewiesen. Ohne sie ginge im Ländle wenig bis gar nichts.
Die Ehrenämtler opfern ihre Freizeit, riskieren ihre Gesund heit, oft genug auch ihr Leben, zum Schutz unserer Bürgerin nen und Bürger. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung durch uns.
Das Mindeste, was wir für sie tun können und was sie ver dient haben, ist unsere Unterstützung. Deshalb wollen wir den Menschen im Ehrenamt helfen, wo immer unsere Hilfe mög lich ist. Die CDU-Fraktion hat das immer verstanden. Des halb ist ihr die Förderung des Ehrenamts eine Herzensange legenheit.
So ist es auch heute, in einer Zeit, in der die operative Ein satzfähigkeit unserer Feuerwehr, unserer Rettungskräfte so wie unserer technischen Dienste und des Katastrophenschut zes zunehmend gefährdet ist. Wer soll zukünftig die Einsatz fahrzeuge steuern, wenn keine Ehrenamtlichen mehr die da zu erforderliche Fahrerlaubnis haben? Was sollen die Organi sationen mit ihren Anhängern machen, wenn niemand mehr die Gespanne steuern darf?
Soll z. B. die DLRG ihre Rettungsboote zu Hause lassen oder sie auf den Schultern zum Einsatz tragen? Genau das kann nämlich passieren. Denn seit der Einführung des EU-weit gel tenden Führerscheins im Jahr 1999 dürfen junge Menschen, die im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B – Pkw – sind, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t steuern. Zuvor durfte man mit dem Führerschein der Klasse 3 auch einen kleinen Lkw bis 7,5 t fahren. Durch die europäische Gesetzgebung ist dies weggefallen.
Sogar mit Riesenanhänger. – So fehlt den Einsatzkräften von Feuerwehr und technischen Diensten sowie beim Katastro phenschutz zunehmend Personal, um die schweren Einsatz fahrzeuge und Gespanne zu steuern. Denn niemand mehr be sitzt die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge.
Der Bundesgesetzgeber hat das Problem schon 2009 erkannt und die Grundlagen für landesrechtliche Nachbesserungen ge schaffen. Schon damals wurde den Ländern ermöglicht, eige ne Regelungen für einen Einsatzführerschein bis 4,75 t einzu führen. Diese Möglichkeit wurde von der CDU-geführten Landesregierung im Land voll ausgeschöpft. So dürfen die
betroffenen Organisationen ihre Mitglieder intern für Fahr zeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t ausbil den und ihnen eine Eignungsprüfung hierfür abnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist jedoch nicht genug. Denn die Palette der Einsatzfahrzeuge umfasst auch Fahrzeu ge mit 7,5 t. Diese Maßnahmen reichen also nicht aus, um in unserem Land innerhalb eines vertretbaren Kostenrahmens die volle Einsatzfähigkeit der Dienste zu gewährleisten. Auch die Kommunen und andere Kostenträger würden profitieren, wenn es kostengünstigere Möglichkeiten zur Erlangung eines solchen Führerscheins gäbe.
Deshalb hat die CDU darüber hinausgehend weitere Locke rungen der Bestimmungen zum Führerschein befürwortet. Noch im Februar dieses Jahres brachte die CDU-geführte Lan desregierung im Bundesrat eine Gesetzesinitiative auf den Weg. Ziel war die Ausweitung der landesweiten Regelungen für die Sonderfahrberechtigungen für Fahrzeuge bis 7,5 t. Seit dem 23. Juni dieses Jahres ist dies nun auch möglich.
Was aber ist in Baden-Württemberg passiert? Bislang gar nichts. Die Ehrenamtlichen bei unseren Feuerwehren und Ret tungsdiensten, bei den technischen Diensten und beim Kata strophenschutz warten vergeblich auf eine Anpassung der Landesverordnung zum sogenannten Feuerwehrführerschein.
Daran sieht man, wie wichtig Ihnen, der jetzigen Landesre gierung, das Ehrenamt in unserem Land ist.
Vor lauter Stuttgart-21-Debatten
sind Sie nicht einmal in der Lage, die Arbeit fortzuführen, die andere zuvor für Sie erledigt haben. Da wurde schon etwas geschafft und noch nicht einmal gevespert; Sie bräuchten nun nur noch zu vespern. Aber dazu sind Sie nicht in der Lage.
Der Innenminister ist gerade nicht da.
Wo ist er? – Entschuldigung. Kamerad Gall
Herr Feuerwehrkamerad Gall –, auch Sie wissen, dass die Einsatzfahrzeuge bei der Feuerwehr immer schwerer werden und dass die Erweiterung auf 7,5 t gar keine so große Auswir kung hat. Aber die vielen anderen Rettungsdienste, die tech nischen Dienste und die Einheiten des Katastrophenschutzes brauchen diese Sonderfahrerlaubnis. Nur so können sie zügig und in ausreichender Zahl junge Fahrer ausbilden, die dann die Einsatzfahrzeuge von heute und von morgen steuern.
Deshalb fordern wir Sie auf: Nehmen Sie sich ein Beispiel an der Vorgängerregierung.
Unterstützen Sie die Haupt- und die Ehrenamtlichen bei Feu erwehren, Rettungsdiensten, technischen Diensten und beim Katastrophenschutz,
damit diese auch weiterhin der Bevölkerung helfen können. – Sie sollen ja nur unseren Antrag unterstützen, damit wir er reichen können, dass diese Möglichkeit besteht.
Das macht Ihr Herr Hermann? Sie hocken aber am gleichen Tisch.
Setzen Sie endlich die von der CDU-geführten Landesregie rung initiierte und vom Bundesgesetzgeber geschaffene Mög lichkeit zur Einführung einer Sonderfahrerlaubnis für Einsatz fahrzeuge bis 7,5 t um.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kollegen von der Regierung! Vielen Dank für Ihre „aufgescheuchte“ Zustimmung. Ich verweise noch einmal auf den letzten Satz meiner vorherigen Rede: Wir for dern Sie auf, eine Sonderfahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t – ohne jede Einschränkung – umzusetzen. Das ist uns wichtig. Uns geht es auch um die hauptamtlich im Rettungs dienst Beschäftigten. Sie, Herr Minister Hermann, haben ge rade den Rettungswagen erwähnt. Doch für den ist die Rege lung mit 4,75 t noch immer ausreichend. Das funktioniert auch schon, seit wir die Sondererlaubnis haben. Ich bin Ihnen dank
bar, dass Sie zugesagt haben, da schnell zu arbeiten. Wenn Sie daran arbeiten, arbeiten Sie schon nicht gegen den Bahnhof.
Vielen Dank.