Das ist das, was Sie in der Öffentlichkeit transportieren. Weil wir Zweifel an der Belastbarkeit des Kaufpreises haben und deshalb das Schiedsverfahren stattfindet, um da zu einem Er gebnis zu kommen, unterstellen Sie, dass wir das Unterneh men schlechtreden. Dabei reden Sie das Unternehmen immer schlecht. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht sagen, dass wir uns von dem Unternehmen nicht trennen wollen.
Aber Sie rennen laufend draußen herum und sagen: „Die wol len sich von dem Unternehmen trennen.“ Wenn Sie einmal auf die Fakten eingehen würden und Ihre Unterstellungen, Vermutungen und Spekulationen beiseitelassen würden, dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter.
Wenn Sie endlich auch einmal die Ergebnisse des Rechnungs hofberichts zur Kenntnis nehmen würden, wären wir auch an der Stelle weiter, dass es bei den Zweifeln, die die Regierung hatte und die der Regierung auch durch Gutachter bestätigt wurden und die der Rechnungshof jetzt ebenfalls bestätigt hat, gar nicht anders ging, als so zu handeln. Eine eindrucksvolle re Bestätigung des Zweifels an dem Kaufpreis als das, was der Rechnungshof vorgelegt hat, gibt es doch gar nicht. Aber
dass als Ergebnis vor dem Schiedsgericht herauskommt, dass zu viel bezahlt wurde. Das ist doch Ihr wahres Motiv, sonst würden Sie nicht so herumhampeln.
des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft – Erhe bung der Vermögensteuer und weitere steuerpolitische Vorhaben der grün-roten Landesregierung – Drucksa che 15/1794
Für die Aktuelle Debatte wurde eine Gesamtredezeit von 40 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die einleitenden Erklärungen der Frak tionen und für die Redner in der zweiten Runde gilt jeweils eine Redezeit von fünf Minuten. Ich darf bitten, dass sich die Mitglieder der Landesregierung ebenfalls an den vorgegebe nen Rahmen halten.
Schließlich darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass nach § 60 Absatz 4 der Geschäftsordnung im Rahmen der Aktuel len Debatte die Aussprache in freier Rede – oder möglichst in freier Rede – zu führen ist.
In der ersten Runde erteile ich zunächst Herrn Abg. Herrmann für die CDU-Fraktion das Wort. – Bitte.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wenn man die Presse der letzten Wochen verfolgt und sich die Beschlüsse von Parteitagen anschaut, stellt man fest, dass bei den Regierungsfraktionen ein Kata log von Steuererhöhungen diskutiert wird. Da geht es um ei ne Steuererhöhung beim Agrardiesel, um eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von 25 auf 32 %, um die Einführung einer Flugbenzinsteuer, eine Verschärfung der Besteuerung von Konzernen, eine Verschärfung der Erbschaftsteuer. Be schlossen haben Sie hier schon die Erhöhung der Grunder werbsteuer. Im Koalitionsvertrag wird eine Anhebung des Spitzensteuersatzes gefordert, und im Bundesrat haben Sie ei nen entsprechenden Antrag eingebracht, den Spitzensteuer satz von 42 auf 49 % zu erhöhen.
Wenn man in rot-grün regierte Länder schaut, sieht man: In Schleswig-Holstein wird im Koalitionsvertrag eine Klima schutzsteuer gefordert, in Berlin hat die alte Landesregierung eine Bettensteuer eingeführt, in Brandenburg und in Nord rhein-Westfalen ist eine Pferdesteuer geplant oder schon ein geführt.
Wenn man sich das Ganze anschaut, muss man sagen: Das ist ein grün-rotes Feuerwerk an Steuererhöhungsfantasien. Das belastet die Wirtschaft, das belastet die Leistungsträger der Gesellschaft, das belastet die Menschen im Land.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Wir ha ben wenigstens noch Fantasie im Gegensatz zur CDU!)
Nun wollen Sie aktuell die Vermögensteuer wieder einführen, die in den Neunzigerjahren vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und deshalb abgeschafft wurde.
Zwischenzeitlich ist eine Abgeltungsteuer neu eingeführt wor den. Die Spekulationsfrist bei Immobilien ist – zu Recht – von zwei auf zehn Jahre verlängert worden. Wer beim Verkauf von Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb Ge winn macht, muss diesen versteuern.
Die rot-grüne Bundesregierung unter Schröder hat die Vermö gensteuer richtigerweise nicht wieder eingeführt. Denn die Einführung gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze.
Wenn Sie einen Steuersatz von 1 % auf Vermögen unabhän gig vom Gewinn erheben, dann wird die Substanz des Vermö gens gemindert. Das schmälert das Eigenkapital, das erhöht die Substanzbelastung der Unternehmen, und das in einer Zeit, in der durch Basel III Eigenkapital und Liquidität für die Ban ken eine deutlich größere Rolle spielen. Das ist Gift für die Wirtschaft und ein Plan der Regierung, der insgesamt mehr schadet.
Bei der Besteuerung von Personengesellschaften liegt Deutsch land schon heute auf dem 20. Rang von 27 EU-Staaten. Wenn nun die von SPD und Grünen geforderte Erhöhung des Spit zensteuersatzes und die Einführung der Vermögensteuer kom men sollten, dann haben wir europaweit bald die höchsten Steuern auf Personengesellschaften. Das ist nicht gut für un ser Land.
Als die Vermögensteuer abgeschafft wurde, hat sie bis zu die sem Zeitpunkt jährlich etwa 4,6 Milliarden € Einnahmen ge bracht. Man hat daraufhin auf Bundesebene als Kompensati on die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer verändert. Das bescherte den Ländern Mehreinnahmen von jährlich et wa 4,3 Milliarden €. Die Abschaffung der Vermögensteuer vor einigen Jahren ist quasi durch andere Maßnahmen gegenfi nanziert worden. Jetzt wollen Sie noch eine Schippe draufle gen. Das ist aus unserer Sicht ein großer Fehler.
Wenn Sie einen Steuersatz von 1 % auf Grundvermögen oder Kapitalvermögen oder auch auf Betriebsvermögen erheben wollen, muss mit einem großen Aufwand die jeweilige Grund lage ermittelt werden. Sie bauen damit auch eine neue Büro kratie auf.
Nun liegt uns ein Gesetzentwurf der A-Länder zu einer Wie derbelebung der Vermögensteuer vor. Sie, Herr Finanzminis
ter, haben sich von diesem Entwurf teilweise distanziert. Sie erklären, Sie wollen keine Besteuerung des Betriebsvermö gens. Sie sollten hier jetzt einmal erklären, was gilt: Ihre Aus sage oder das, was eine Arbeitsgruppe der SPD-regierten Bun desländer unter Beteiligung Baden-Württembergs erarbeitet hat.
Meine Damen und Herren, in Zeiten sprudelnder Steuerein nahmen haben Sie in diesem Jahr 4 Milliarden € an Steuer einnahmen in Baden-Württemberg mehr zur Verfügung, als in der mittelfristigen Finanzplanung noch vor zwei Jahren vo rausgesehen wurde. Sie haben im Haushalt 2012 zusätzliche Mehrausgaben beschlossen, die wesentlich mit dazu führen, dass im nächsten Jahr ein strukturelles Defizit von 2,5 Milli arden € im Haushalt vorhanden ist. Sie haben sich durch ein Gutachten einen Freibrief dafür geben lassen, allein in dieser Legislaturperiode, in Zeiten der Hochkonjunktur, 6 Milliar den € zusätzliche Schulden machen zu können. Und zusätz lich wollen Sie auch noch Steuern erhöhen! Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik, meine Damen und Herren. Neh men Sie Abschied von diesen Steuererhöhungsfantasien, und stimmen Sie unserem Antrag zu, diese Steuererhöhungen nicht durchzuführen.
(Abg. Muhterem Aras GRÜNE begibt sich zum Red nerpult. – Abg. Peter Hauk CDU: Moment! Da ist noch ein Antrag der FDP/DVP!)
Frau Aras, das ist richtig. Unter Buchstabe b dieses Tages ordnungspunkts liegt ein Antrag der Fraktion der FDP/DVP vor. In der Aktuellen Debatte bekommt daher nun zunächst der Vertreter der FDP/DVP-Fraktion das Wort. Das hatte ich übersehen; vielen Dank, Herr Hauk. – Herr Abg. Dr. Rülke.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herrmann hat es ausgeführt: Die von der CDU-Fraktion beantragte Aktuelle Debatte trägt in Verbindung mit dem gerade aufgerufenen An trag der FDP/DVP durchaus den richtigen Namen: „Steuerer höhungsfantasien“. Denn wenn man sich das Wirken der jet zigen Landesregierung anschaut, sieht man, dass das Einzige, was Sie durchgreifend umgesetzt haben und wofür Sie sich auch immer wieder feiern, die Erhöhung der Grunderwerb steuer ist – die einzige Steuerart, auf die Sie vonseiten der Landesregierung sozusagen ein Durchgriffsrecht haben.
Aber Sie machen auch Vorgaben in Richtung Bund. Sie pla nen die entsprechenden Beträge sogar in Ihre mittelfristige Fi nanzplanung ein, indem Sie erklären: „Wir werden im nächs ten Doppelhaushalt nicht mehr als zwei bis zweieinhalb Mil liarden Euro an neuen Schulden machen, aber nur unter der Voraussetzung, dass in Berlin die Steuern erhöht werden.“ Da bei haben Sie für einen solchen Beschluss gar keine Mehrheit im Bundestag.
Sie fordern nicht nur die Erhöhung des Spitzensteuersatzes, sondern Sie beginnen auch neue Debatten zum Thema Ver mögensteuer sowie zum Thema Erbschaftsteuer. Dann sehen
Sie irgendwie ein, dass Sie mit diesen Steuererhöhungsfanta sien – vor allem dann, wenn diese am Ende auch noch umge setzt werden – einen Anschlag auf die Leistungsfähigkeit des baden-württembergischen Mittelstands verüben würden.
Deshalb ist es gut und richtig, hier einen Entschließungsan trag einzubringen, um dies zu verhindern.
Immer dann, wenn die SPD über Haushalte nachdenkt, wird die These verbreitet, in allen Haushalten gebe es vorrangig ein Problem auf der Einnahmeseite. Wenn man sich aber die Ent wicklung der Einnahmen des Bundes und auch des Landes Baden-Württemberg anschaut, stellt man fest: Wir haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem, meine Damen und Herren. Das ist das Problem, das wir und das im Besonderen Sie haben.
Schauen wir uns einmal die Zahlen der Mai-Steuerschätzun gen an: Mai 2009: 575 Milliarden €. Im Mai 2010 gab es kri senbedingt einen Einbruch; immerhin betrug die Steuerschät zung aber noch 561 Milliarden €. Im Mai 2011 verzeichneten wir einen Sprung auf 609 Milliarden €, und im Mai 2012 ging die Steuerschätzung von 618 Milliarden € aus. Das macht deutlich: Sie haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgaben problem in Ihrem Haushalt.
Dasselbe wird deutlich, wenn man sich den Landeshaushalt und dessen Aufblähung durch Sie anschaut. In kürzester Zeit haben Sie das Volumen von rund 34 Milliarden € auf nunmehr rund 39 Milliarden € nach oben gebracht. Das zeigt, meine Damen und Herren: Sie und damit das Land Baden-Württem berg haben keineswegs ein Einnahme-, sondern ein Ausga benproblem.
Ein Spitzensteuersatz – so, wie Sie ihn sich vorstellen – von 49 % belastet nicht nur Millionäre, belastet nicht nur Groß verdiener, sondern er wird in einem Bereich fällig, in dem auch der leistungsfähige Mittelstand, ja die Mittelschicht in unserer Gesellschaft belastet wird. Und deshalb ist dies ein Fehler.
Gleichzeitig haben Sie auf Bundesebene daran mitgewirkt, zu verhindern, dass etwas gegen die kalte Progression unternom men wird. Diese kalte Progression trifft im Wesentlichen die Mitte der Gesellschaft: den Handwerker, den Facharbeiter, den kleinen Mittelständler. Da waren Sie nicht bereit, zu ir gendeiner Entlastung zu kommen, im Gegenteil: Sie planen neue Steuererhöhungen, die genau dieses Segment der Gesell schaft treffen. In der ersten Debatte des heutigen Tages haben wir über Wachstum geredet. Genau dieses Wachstum wird da durch verhindert.