Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Raab, das ist jetzt einmal ein Beispiel dafür, wie es auch gut gehen kann, wenn man intensiv und auch zu hörend miteinander debattiert. Natürlich war die Grundinten tion aus der vergangenen Legislaturperiode einheitlich. Sie wollten dieses Gesetz tatsächlich auf den Weg bringen. Ob jetzt die Blickrichtung mehr auf das Vergaberecht oder, wie Sie jetzt sagen, der Schwerpunkt auf die Ächtung der Kinder arbeit gerichtet war, sei hier unerheblich; das Ergebnis zählt.
Wir haben in der Debatte über dieses wirklich faktisch, aber auch symbolisch wichtige Gesetz – ich glaube, das sind zwei Aspekte – zum Ausdruck gebracht, dass uns dieses Thema in der Ersten Welt wirklich berührt, dass wir nicht einfach dar über hinweggehen, dass es uns aber auch faktisch berührt, weil wir den Kommunen eine Rechtssicherheit geben, dass sie ent scheiden können, aber nicht entscheiden müssen. Ich glaube, das ist ganz wichtig. Wir überlassen es der Debatte vor Ort.
Es ist ja nicht so, dass es dazu nicht schon gute Ausführungen gab. Minister Untersteller ist leider schon gegangen. Die LUBW hat bereits im Jahr 2009 unter der Vorgängerregierung eine sehr gute Fibel über faire Vergabe, über faire Beschaf fung in Kommunen vorgelegt und eigentlich inhaltlich damals schon die Rechtsgrundlage gegeben. Sie wissen und wir wis sen – das wurde in der sehr guten Ausschusssitzung noch ein mal deutlich –, dass das Justizministerium schon 2010 gesagt hat: Dieses Gesetz ist machbar. Das wurde noch einmal ganz deutlich, Kollege Raab. Das jetzige Justizministerium hat die se Rechtsauffassung bestätigt.
Bereits in der ersten Lesung hatten wir darauf hingewiesen, dass wir die Zustimmung aller betroffenen Ressorts haben. In sofern konnte noch einmal aufgeklärt werden, dass die Rechts sicherheit da ist. Wir konnten im Ausschuss auch noch einmal aufklären, dass es nicht gegen europäisches Vergaberecht ver stößt. Auch das war wichtig. Auch dass jetzt die FDP/DVP hier Zustimmung signalisiert – im Ausschuss haben Sie sich noch enthalten – ist deswegen wichtig, weil noch einmal ge
klärt werden konnte, dass sich der Begriff „faire Beschaffung“ auf die sogenannte Dritte Welt und nicht auf europäische Rechtsnormen und Arbeitsrechtsnormen bezieht.
Ein weiterer Punkt ist – ich glaube, das ist auch wichtig –: Wir haben dadurch noch einmal einen Hinweis gegeben, dass hier die heimischen Produzenten tatsächlich wieder eine Wettbe werbschance mehr erhalten, weil in der Tat Dumpingangebo te aus China und Indien, die zulasten der ausgebeuteten Kin der gehen, verboten werden können.
Auch die Verbände haben in ihren Stellungnahmen, die für uns auch wichtig waren, alle den Gesetzentwurf im Grund satz begrüßt, am allermeisten der Berufsverband der Stein metze und der Steinindustrie, für den es sehr wichtig ist, dass in diesem Punkt eine Selbstverpflichtung geschaffen wird. Das ist ein wichtiger Partner. Wir hatten schon bei der ersten Le sung die Gewerkschaft IG BCE als Partner, die uns alle sehr dafür gelobt hat, dass wir das machen.
Der Städtetag hat, wie ich finde, ein bisschen zu minimalis tisch reagiert nach dem Motto „Sorgt ihr einmal für eine ge scheite Zertifizierung“. Die Zertifizierung ist da. Die Siegel XertifiX und Fair Stone sind verbriefte, anerkannte Siegel. Danach kann man sich richten. Ich bin etwas enttäuscht, dass der Städtetag da so wenig ambitioniert ist, nachdem uns vie le der Städte aufgefordert haben, diese Rechtssicherheit her zustellen.
In einer Zeit, da wir alle zunehmend unser Augenmerk auf fai ren Handel und die Gerechtigkeit auf der Welt richten müs sen – heute beginnt der Gipfel in Rio, und zwar zu einer der zentralen Fragen, die die Zukunft unseres Globus insgesamt betrifft –, ist dieses Gesetz ein kleiner, aber sehr wesentlicher Schritt hin zu einer etwas gerechteren Welt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Verabschiedung der Novellie rung des Bestattungsgesetzes zeigen wir, denke ich, zumin dest an einem kleinen Beispiel, dass wir auch vom Landtag in Stuttgart aus mit ganz kleinen Schritten die Dinge der Welt positiv beeinflussen können. Es liegt mir dabei fern, diese Ge setzesinitiative in irgendeiner Weise als „heilbringend“ zu sti lisieren; hierzu ist die Not auf dieser Welt, insbesondere in der südlichen Hemisphäre, noch viel zu groß. Aber ich glaube, es ist ein Impuls, der in die richtige Richtung geht.
Wir freuen uns auch, dass im Sozialausschuss eine breite Mehrheit dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Wir danken ins besondere den Kollegen von der CDU, die die Kritik an der einen oder anderen Unwägbarkeit, die sich bei der Ausfüh rung im Detail ergeben könnte, zurückgestellt und dies dem gemeinsamen Ziel untergeordnet haben, dass wir keine in Kin derarbeit geschlagenen Grabsteine auf unseren Friedhöfen
wollen. Auch die FDP/DVP hat an dieser Stelle mittlerweile ebenfalls Zustimmung signalisiert; hierfür ebenfalls vielen Dank.
Die Stellungnahmen vom Städte- und vom Gemeindetag be fürworten ebenfalls – Kollege Lucha hat es schon gesagt – einhellig die Zielsetzung, dass die Verwendung von Grabstei nen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausgeschlossen werden soll. Während der Gemeindetag die gesetzliche Ermächti gungsgrundlage hierfür ausdrücklich begrüßt, äußert der Städ tetag eine gewisse Skepsis bezüglich der Überprüfbarkeit der Zertifizierungsnachweise.
Der Städtetag stellt auch die kommunale Zuständigkeit infra ge. Hierüber kann man sicher trefflich streiten; wir wünschen uns auf allen politischen Ebenen etwas mehr Mut, in Fragen der Menschenrechte und der Menschenwürde Farbe zu beken nen.
Im Übrigen verfahren viele Städte bereits in diesem Sinn; es waren gerade die Mitglieder des Städtetags, die bereits an die frühere Landesregierung und jetzt auch an die neue Landes regierung mit dem Anliegen herangetreten sind, eine Geset zesänderung herbeizuführen. Ich nenne nur die Initiativen aus Freiburg und Baden-Baden; andere Städte wie Stuttgart, Tü bingen oder auch Heilbronn – hier gab es vor wenigen Wo chen einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss – haben, die bislang bestehende Rechtsunsicherheit in Kauf nehmend, bereits Passagen zum Ausschluss von Produkten aus ausbeu terischer Kinderarbeit in ihre Friedhofssatzungen aufgenom men und dort verankert.
Vor diesem Hintergrund befremdet mich die sehr defensive Positionierung des Städtetags schon etwas. Die angesproche nen Bedenken im Hinblick auf die Überprüfbarkeit will ich gar nicht in Gänze vom Tisch wischen. Aber der Hinweis sei erlaubt, dass wir mit diesem Gesetz keiner Stadt und keiner Gemeinde einen Zwang auferlegen, entsprechende Satzungs anpassungen vorzunehmen. Wir ermächtigen die Kommunen, dies zu tun – oder aber, es zu lassen.
Wir denken, dass die kommunalen Verantwortungsträger sehr wohl in der Lage sind, die Konsequenzen einer entsprechen den Satzungsanpassung abzuschätzen und mit den vorhande nen Instrumenten, die es im Zertifizierungswesen bereits gibt – Kollege Lucha hat diese gerade aufgezeigt –, zurechtzukom men. Diese Instrumente werden sicher auch beständig weiter entwickelt.
Positiv überrascht war ich auch von der Würdigung des Ge setzentwurfs durch den Landesinnungsverband Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Darin kommt zum einen ein Problembewusstsein zum Ausdruck, und zum anderen wird die Chance gesehen, dass schwarze Schafe außerhalb der Ver bandsorganisation vom Markt verschwinden. Dass bei dieser Stellungnahme auch berufsständische Interessen mitschwin gen, ist durchaus legitim. Die von diesem Verband angespro chenen schwarzen Schafe scheint es zunehmend im Bereich des Internethandels zu geben. Gerade solche Steine, die vom Endverbraucher direkt über den Versand bestellt werden kön nen, stammen zu großen Teilen aus Billigimporten, aus Indi en oder China.
Mit dieser Gesetzesinitiative wollen wir natürlich keineswegs die Möglichkeit unterbinden, auch über das Internet direkt ei
nen Grabstein zu beziehen. Wir wissen sehr wohl, wie kost spielig eine Bestattung und die Errichtung eines Grabes ist und dass es für sozial schwache Menschen oft schwierig ist, ihren verstorbenen Angehörigen ein würdiges Andenken zu bewahren. Da kann und muss es nicht immer die teuerste Lö sung sein. Aber auch bei den Importen gilt es, ein Mindest maß an ethischen Standards einzuhalten. Der Ausschluss von ausbeuterischer Kinderarbeit gehört zweifelsohne dazu. Des halb braucht gerade auch der Internethandel diese Regulie rung.
Wir wollen mit der Verabschiedung dieses Gesetzes den Kom munen im Land ein Signal geben und verbinden damit die Hoffnung, dass viele Städte und Gemeinden ermuntert wer den, den Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit in ihren Sat zungen zu verankern. Deshalb freuen wir uns auch, dass das Signal, das heute von diesem Haus ausgeht, sehr deutlich ist und der Gesetzentwurf eine breite Zustimmung findet.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir waren uns schon in der Ersten Bera tung fraktionsübergreifend dahin gehend einig, dass wir in Ba den-Württemberg in Sachen Grabsteine und Grabeinfassun gen keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit möch ten. Im Gegenteil, wir wollen die Organisationen in den Ent wicklungs- und Schwellenländern dahin gehend unterstützen, dass man Arbeitsleistungen in fairen und sozial gerechten Be schäftigungsverhältnissen erbringen kann.
Wir haben in der Ersten Beratung aber auch Bedenken geäu ßert. Die Stellungnahmen des Städtetags und des Gemeinde tags sowie des Landesinnungsverbands Steinmetz- und Stein bildhauerhandwerk haben diese Bedenken ebenfalls ein Stück weit zum Ausdruck gebracht. Wir haben dies zum Anlass ge nommen, im Sozialausschuss noch einmal intensiv hierüber zu diskutieren.
Dies betraf zum einen das Thema der Regelungsvielfalt hin sichtlich der Nachweisbarkeit, wenn das entsprechende Pro dukt nicht aus einem Entwicklungsland kommt. Zum anderen ging es um die Frage des zusätzlichen bürokratischen Auf wands, der entstehen kann, wenn wir nun damit beginnen, für heimische Produkte Nachweise und Zertifikate zu implemen tieren, die es bislang noch gar nicht gibt. Hierauf hatte auch der Landesinnungsverband hingewiesen. Zum Dritten ging es um Regelungen zum Thema Sargpflicht, die wir dabei ange sprochen hatten. Denn wenn man das Gesetz nun ändert, hät te man auch dies gleich mit aufnehmen können.
Im Rahmen der Aussprache im Sozialausschuss haben wir uns auch darauf verständigt, das Thema Sargpflicht, also die §§ 32 und 38 des Bestattungsgesetzes, in Verbindung mit dem Inte grationsausschuss einer ausführlicheren Diskussion sowie auch einer Anhörung zu unterziehen. Es ist daher, denke ich, richtig, dieses Thema zunächst zurückzustellen. Wir bitten aber darum, dass man sich hiermit Zeit lässt und dieses The ma nicht schon in drei Monaten wieder auf die Agenda des Plenums bringt.
Das Sozialministerium – dafür bin ich ausdrücklich dankbar – hat in der Diskussion noch einmal Folgendes klargestellt – ich zitiere aus dem Bericht Drucksache 15/1853 –:
Da in der Europäischen Union Kinderarbeit verboten sei, bedürfe es dementsprechend keiner Zertifizierung, um die verlangte Herkunft von Grabsteinen und Grabeinfassun gen aus der Europäischen Union sicherzustellen.
Ich hatte hierzu extra noch einmal nachgefragt, und es wurde klar bestätigt, dass es hier keines Nachweises bedarf.
Wir haben an dieser Stelle die Bitte an das Sozialministerium, dass für den Fall, dass es doch Städte und Kommunen gibt, die sich vor Schwierigkeiten gestellt sehen, wenn in ihren Sat zungen entsprechende Formulierungen eingeplant werden sol len, diese Städte und Kommunen die Unterstützung des Sozi alministeriums erhalten, falls es zu Unklarheiten und Diskus sionen über die geeignete Formulierung kommt. Entsprechen des gilt, wenn es um Fragen der Nachweise und der Zertifi zierung geht. Auch hier bitten wir das Sozialministerium, den kommunalen Landesverbänden Unterstützung zukommen zu lassen.
Wir bedanken uns für diese Klarstellung im Sozialausschuss, die für uns ganz wichtig war und die uns zu der Entscheidung geführt hat, dass wir gemeinsam mit allen anderen Fraktionen das entsprechende Zeichen setzen und dem vorliegenden Ge setzentwurf zustimmen können.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute in zweiter Lesung diese Änderung des Bestattungsgesetzes beraten können, und es freut mich auch, dass der Gesetzentwurf von Grünen und SPD in den Beratungen im Sozialausschuss trotz mancher Fra gen auf Zustimmung gestoßen ist. Ich denke – so wurde es auch widergespiegelt –, dass noch offene Fragen im Sozial ausschuss ausgeräumt werden konnten. Deshalb bin ich auch froh, dass wir das Gesetz heute mit breiter Mehrheit beschlie ßen können.
Ich möchte eines sagen: Mir persönlich ist es nicht so wich tig, wer das Urheberrecht auf diese Initiative hat. Ich durfte auch schon bei den Beratungen in der vergangenen Legisla turperiode im Sozialausschuss anwesend sein. Ich finde, wich tiger als die Frage der Urheberschaft ist es, dass wir hier end lich gegen Kinderarbeit vorgehen, dass wir uns alle hier im Haus einig sind, dass ausbeuterische Kinderarbeit nicht sein darf.
Das allein wird aber nicht ausreichen. Wir müssen auf allen Ebenen gegen Kinderarbeit vorgehen. Wenn wir wissen, dass von Kindern bearbeitete Steine auf unseren Friedhöfen für Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, darf uns das sicherlich nicht gleichgültig sein. Deshalb sind wir aufge
Es ist schön, wenn man das sagen kann; klar. Aber wichtig ist, dass wir hier eine gute Gesetzesänderung haben, um ge gen Kinderarbeit vorgehen zu können. Mit dem heute ab schließend zu beratenden Gesetzentwurf wird jetzt eine Rechtsgrundlage im Bestattungsgesetz geschaffen, damit mit Friedhofssatzungen und Polizeiverordnungen in Baden-Würt temberg die Verwendung von Grabsteinen und Grabeinfas sungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausgeschlossen wer den kann.
Vielleicht sei dies noch gesagt: Die formale Zulässigkeit die ser Regelung wurde vom Justizministerium umfassend ge prüft. Es gab eine Prüfung, es gab eine Aussage und bereits bei der damaligen Landesregierung ein Gutachten, das darge stellt hat, dass es möglich ist, Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Warum die Vorgängerregierung nicht das entsprechende Gesetz erlassen hat, müssen Sie selbst beantworten.