Es gab aber im Januar dieses Jahres eine zweite Prüfung und eine Bestätigung des ersten Prüfergebnisses. Deshalb bin ich jetzt sicher, dass die formale Zulässigkeit dieser Regelung wirklich umfassend geprüft wurde.
Die Satzungen können jetzt vorschreiben, dass bei Steinen ausländischer Herkunft Zertifikate, die es bereits gibt, vorge legt werden müssen. Wir meinen Herkunftsorte von außerhalb von Europa, denn in Deutschland wie in Europa ist Kinderar beit glücklicherweise verboten. Es geht uns in der Tat eben nur um zertifizierte Steine von außerhalb Europas.
Ich glaube, wir haben jetzt einen vernünftigen und unbürokra tischen Weg gefunden, der unserem Anliegen gerecht wird und der den Kommunen die notwendige Rechtssicherheit gibt und die Kommunen somit handlungsfähig macht, wie sie es sich gewünscht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ab schließend noch kurz auf einen weiteren Punkt eingehen, der unsere Diskussion im Sozialausschuss bestimmt hat. Das Be stattungswesen ist eine sensible Rechtsmaterie, bei der man stets die in der Gesellschaft vorhandenen Wertvorstellungen und Glaubensvorstellungen beachten muss. Neben der Ver meidung von Kinderarbeit werden daher in der Öffentlichkeit auch weitere Aspekte des Bestattungsrechts, z. B. die Aufhe bung der Sargpflicht, diskutiert. Ich möchte ausdrücklich sa gen: Ich halte diese Diskussion für wichtig, und ich halte die se Diskussion auch für richtig.
Wir sollten den Menschen mit Migrationshintergrund, die bei uns im Land leben, nicht nur eine wirtschaftliche Perspektive
Zur Heimat gehört auch, dort begraben zu werden, wo man gelebt hat und wo die nahen Angehörigen und Freunde leben.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Wo man dann auf ewig liegen darf! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist ein anderes Thema!)
Bei dem dazu notwendigen Dialog müssen wir daher die Men schen mit Migrationshintergrund einbeziehen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass der Sozialausschuss gemeinsam mit dem Integrationsausschuss nach der Sommerpause eine An hörung zur Sargpflicht durchführen wird. Das Ergebnis die ser Anhörung wird dann eine wichtige Grundlage für die Fort führung unseres Dialogs sein, an dem Menschen mit anderer religiöser Kultur beteiligt werden müssen.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Das hat nichts mit Kinderar beit zu tun!)
Die sich aus der Anhörung möglicherweise ergebenden Kon sequenzen für das Bestattungsrecht sollen anschließend erör tert werden.
Ich bin mir sicher, dass wir Lösungen finden werden, für die es einen breiten gesellschaftlichen Konsens geben wird. Wenn es uns gelingt, auch in dieser Frage so sachlich zu diskutie ren, wie wir es in der Frage der Kinderarbeit gemacht haben, bin ich mir sicher, dass wir miteinander etwas Gutes hinbe kommen.
In diesem Sinn herzlichen Dank für Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf heute und ein gutes Weiterarbeiten.
Nachdem gerade schon die Frage gestellt wurde, warum der Gong eingeschaltet wurde, will ich nur sagen: Im Präsidium haben wir besprochen, dass wir vor jeder Abstimmung den Gong betätigen, damit jeder Abgeordnete weiß, dass eine Ab stimmung stattfindet. Gibt es eine namentliche Abstimmung, wird dazu noch bekannt gegeben, dass eine namentliche Ab stimmung bevorsteht.
Früher wurde bei normalen Abstimmungen nicht der Gong bemüht. Wir waren aber im Präsidium der Auffassung, man sollte diese Praxis ändern, damit jeder Abgeordnete weiß, dass eine Abstimmung ansteht.
Wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1648.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/1853. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 ein stimmig beschlossen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 2 ist damit ein stimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig ist dieses Gesetz so beschlossen worden.