Werner Raab

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Last Statements

Frau Präsidentin, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Ich möchte mit dem Dank beginnen, den ich im Namen der CDU-Fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros und des Juristischen Diens tes aussprechen möchte.
Wir haben engagierte und qualifizierte Fachleute, die unter Leitung von Regierungsdirektor Andreas Haas den großen Ar beitsaufwand hervorragend und professionell bewältigen.
Das verfassungsmäßig gewährleistete Petitionsrecht hat sich in Baden-Württemberg bewährt. In voraussichtlich nahezu 6 000 Fällen werden sich die Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende der Legislaturperiode an uns gewandt haben, davon im merhin zu einem Fünftel erfolgreich.
Das zeigt Akzeptanz und Vertrauen in das baden-württember gische Petitionsverfahren. Es wird sich auch in Zukunft be währen, denn es ist Ausdruck des allzeit akzeptierten Parla mentarismus in unserem Land.
Wir müssen darauf achten, dass der Einzelfall im Fokus der Entscheidung bleibt. Parteipolitik darf nicht in den Vorder grund treten.
Erst in dieser Legislaturperiode ist die Unsitte eingerissen, dass nahezu alle Entscheidungen in grün-rotem Schulter schluss durchgedrückt werden. Dies ist für mich bedenklich, insbesondere wenn man bei Gesprächen mit einigen Kollegen im Vorfeld eine andere Meinung gehört hat.
Lenken wir einen Blick auf die Verfahrensdauer, z. B. bei Stra ßenbaumaßnahmen, dort insbesondere bei Ortsumfahrungen, und vor allem bei Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung nach erfolgslosem Asylverfahren. Teilweise wurden die Petitionen über mehrere Monate nicht in den Ausschuss eingebracht,
um die Rückführung und Abschiebung zu verhindern. Dabei hat man Fristen nach dem Dublin-II-Verfahren verstreichen lassen, was dann zu Abschiebungshindernissen führte.
Erst nachdem wir Zahlen zur Verfahrensdauer verlangt haben, wurde so manche Blockade aufgegeben.
Auffällig ist auch: Die Zuordnung der Petitionen zu den Be richterstattern erfolgte überproportional an die Mitglieder der grünen Fraktion.
Die Grünen stellen 26 % der Mitglieder, haben aber 40,5 % der ausländerrechtlichen Petitionen.
Wenn man alle Fraktionen betrachtet, stellt man fest:
48,5 % der Abgeordneten stellen die Oppositionsfraktionen; sie erhielten aber von den 262 Fällen nur ein Drittel.
Zufällig bekamen die nahezu gleich vielen MdL der Regie rungsfraktionen zwei Drittel der Petitionen.
Ebenso muss bemängelt werden, dass besonders signifikant gegen das Prinzip der regionalen Zuordnung verstoßen wur de. Da ist Parteipolitik deutlich nachzuweisen.
Diese Zahlen, diese Aussagen, meine Damen und Herren, be ziehe ich auf die Daten, die ich von der Ausschussvorsitzen den erhalten habe.
Auch dürfen wir die Härtefallkommission nicht quasi als Un terausschuss des Petitionsausschusses missbrauchen, in den solche Fälle empfohlen werden, die aufgrund der Gesetzesla ge abzulehnen sind. In der neuen Legislaturperiode sollte da rüber nachgedacht werden, ob die Härtefallkommission der Ausschussentscheidung nicht besser vorgeschaltet werden sollte.
Dass Petitionen, über Monate hinweg behandelt, auch erfolg reich sein können, zeigt der konkrete Fall des Rückbaus der L 600. Nachdem der Berichterstatter aus der SPD-Fraktion und der Koberichterstatter aus der CDU-Fraktion standhaft geblieben sind, ist nunmehr ein Kompromiss gefunden wor den, den alle Beteiligten – Kommunen, Behörden – für rich
tig angenommen haben und der von der betroffenen Bevölke rung goutiert wird. Da hat der Petitionsausschuss für den Landtag von Baden-Württemberg Ehre eingelegt.
Der Petitionsausschuss ist einer der interessantesten Ausschüs se. Er deckt die ganze Bandbreite des menschlichen Lebens und der Landespolitik ab. Seine Bedeutung wird dadurch un terstrichen, dass wir in einigen Fällen Regierungshandeln kor rigiert haben.
Bei einem Vergleich der uns vorliegenden Haushaltszahlen können wir feststellen: Keines der von uns untersuchten Ver fahren eines Petitionsausschusses in Kombination mit einem Ombudsmann ist kostengünstiger und effizienter, als es unser Verfahren ist.
Rheinland-Pfalz braucht 1,4 Millionen € und hat 16,75 Stel len ausgewiesen. Wenn wir das auf Baden-Württemberg um rechnen, stellen wir fest, dass wir 30 Stellen und 3 Millionen € bräuchten. Ich frage Sie: Wie könnten wir dieses Geld besser einsetzen?
Jede Behörde in Baden-Württemberg, meine Damen und Her ren, hat einen Bürgerbeauftragten. Das zeigt, wir brauchen diesen Ombudsmann überhaupt nicht.
Das zeigt, dass dieser Ombudsmann allein der Kontrolle der Polizei geschuldet ist und sonst nichts. Das kommt ganz deut lich zum Ausdruck.
Weder in Wales noch auf Malta, auf Sizilien oder in Schott land haben wir etwas gefunden, was besser gewesen wäre. Ich erinnere an die Gespräche, die wir auf dem Rückflug geführt haben – danke, Nik; danke, dass du mir zunickst –,
die genau das unterstreichen, was ich eben gesagt habe.
Meine Damen und Herren, ich werde dem künftigen Petiti onsausschuss nicht mehr angehören. Deshalb wünsche ich den Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeit fortführen, gutes Gelingen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in unse rem Land. Ich wünsche ihnen, dass sie den rechten Blick ha ben und erkennen, welcher Petition abgeholfen werden muss oder sollte, damit das Instrument Petitionsausschuss seinen guten Namen behält und weiterhin für den Landtag von Ba den-Württemberg Ehre einlegt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen, meine Damen und Herren! Kaum ein Po litikfeld hat innerhalb der letzten 40 Jahre einen solchen Pa radigmenwechsel erfahren wie die Behindertenpolitik, ausge löst durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bun desrepublik im Jahr 2009 in Kraft gesetzt hat.
Die Zeit des Aufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg musste ge wissermaßen bei null beginnen. Die Menschen mit Behinde rungen kamen erst nach und nach in das Bewusstsein der Öf fentlichkeit. Bürgerinitiativen wie die Lebenshilfe-Vereine nahmen sich einer Bandbreite von Einrichtungen an. Themen waren Arbeiten, Wohnen, Betreuen. Es wurde bürgerschaftli ches Engagement organisiert, und die Finanzierung musste si chergestellt werden. Eine Vielzahl von Werkstätten und Wohn heimen entstanden dezentral im ganzen Land Baden-Würt temberg.
Hinzu kamen elf sogenannte Komplexeinrichtungen im Land, die allein 30 % der Menschen mit Behinderungen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr hervorragend betreuen.
Wir gehen von dem alleinigen Prinzip der Fürsorge ab, hin zur Mitbestimmung, Teilhabe sowie zu einem Wunsch- und Wahlrecht. All dies umzusetzen ist eine schwierige Aufgabe. Um ein solch komplexes System durch ein neues, dezentra les Angebot zu ersetzen, benötigt man Jahre. Vor allem muss darauf geachtet werden, dass es viele Menschen gibt, die seit Jahrzehnten in ihrer gewohnten Umgebung leben und diese auch nicht verlassen wollen.
Geringere Bewohnerzahlen reduzieren die Einnahmen. Gleich zeitig müssen die Infrastruktureinrichtungen vorgehalten wer den. Dies führt in manchen Einrichtungen zu sehr schwieri gen finanziellen Voraussetzungen.
Gleichzeitig werden parallel dazu neue, dezentrale Strukturen aufgebaut. Dies führt in einigen Fällen dazu, dass die Träger in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Daher brauchen die Komplexträger Beratung und politische Führung – nicht nur durch eine Behörde, sondern vor allem durch die Landesre gierung.
Fragen der Bauleitplanung, der Kommunalentwicklung und vor allem Fragen der finanziellen Hilfen müssen beantwortet werden. Das Land muss aufzeigen, ob es bereit ist, den von den Komplexträgern vorgegebenen Betrag von 1 Milliarde € an Investitionskosten bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 bereitzu stellen oder ob sich die Landesregierung dabei eventuell der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank bedie nen möchte. Die Träger brauchen schon jetzt Antworten. Denn die Banken schauen auf die Sicherung der Finanzierung und machen neues Engagement von der Werthaltigkeit der Inves titionen insgesamt abhängig. Die Träger erwarten dies schon im Interesse der Menschen mit Behinderungen.
In diesem Jahr lobte sich die Landesregierung ob der 9,7 Mil lionen € Fördergelder, die zum Teil aus der Ausgleichsabga
be stammen, also keine originären Landesmittel sind. 2013 hatte es noch der hartnäckigen Forderung der CDU-Abgeord neten im Sozialausschuss bedurft, dass die 9,5 Millionen € für elf Vorhaben überhaupt ausbezahlt wurden.
Ja, das stimmt so, Herr Lucha.
Das Land hat damals seine eigenen Förderempfehlungen aus gesetzt und die Träger in Schwierigkeiten kommen lassen.
Fragen Sie die LAG; die wird es Ihnen zum x-ten Mal bestä tigen.
Zur Inklusion in der Bildungspolitik hat die CDU gleichbe rechtigte Wege, nämlich Inklusion an Regelschulen und den Fortbestand der Sonderschulen, im Interesse der Kinder und der Eltern für richtig gehalten und gefordert – im Gegensatz zu den Grünen, die die Sonderschulen damals abschaffen wollten.
Wir wollen die Wahlmöglichkeit, um jedem Kind die best mögliche Förderung zukommen zu lassen.
Wir wollen, dass die Außenklassen als gleichwertiges Ange bot der Inklusion weiterhin angeboten werden.
Ein weiteres Thema ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Es gibt Fälle, in denen Kinder mit Behinderung ihre allgemeine Schulausbildung absolvieren, einen Abschluss er reichen, aber keine Stelle auf dem Arbeitsmarkt und keinen Ausbildungsplatz bekommen. In diesem Bereich müssen wir mit noch mehr Nachdruck ansetzen. Denn es geht um den ein zelnen Menschen und nicht um die Systeme, meine Damen und Herren.
Die „Badische Zeitung“ titelte vor zwei Tagen: „Der Südwes ten ist nur Mittelmaß“. Das ist leider richtig. Das Land kommt seiner Verpflichtung als Arbeitgeber, schwerbehinderte Men schen zu beschäftigen, mit einem Anteil von 5,17 % nur knapp nach. 2010 waren es noch 5,21 %.
Man kann hier nicht von Fortschritt sprechen. – Lieber Herr Schmiedel, da brauchen Sie sich nicht aufzublasen. Da hat diese Regierung fünf Jahre lang nichts erreicht.
Das Kultusministerium und das Wissenschaftsministerium bleiben mit einem Anteil von 4,76 % bzw. 3,88 % deutlich un ter der Fünfprozenthürde.
Noch schlechter sieht es bei den Neueinstellungen aus. Denn 2013 – neuere Zahlen haben wir noch nicht bekommen – wa ren nur 1,28 % von 24 076 neu eingestellten Personen schwer behindert. Das ist eine verheerende Zahl.
Den Worten sollten endlich Taten folgen – so stellen wir uns erfolgreiche Inklusion vor. Die Menschen mit Behinderungen brauchen nicht noch mehr Gremien, runde Tische, Beauftrag te, sondern mehr tatsächliche, messbare Entscheidungen im Einzelfall.
Beim Liga-Gespräch vor wenigen Tagen – einige wenige Mit glieder des Sozialausschusses waren bei dem Gespräch anwe send – ging es darum – man höre –, dass der Ministerpräsi dent einen Solidarpakt mit der Liga verweigert hat. Meine Da men und Herren, das, was im Sport möglich ist, muss auch bei den Wohlfahrtsverbänden möglich sein – und es ist mög lich, wenn man will.
Das bevorstehende Ende der Legislaturperiode ist deutlich er kennbar an der Anzahl und vor allem der Seitenfülle der Hoch glanzbroschüren zur Selbstdarstellung. Jeder Euro, der statt dessen in konkrete Projekte gesteckt worden wäre, hätte der Inklusion gutgetan.
Im März 2015 verabschiedete der UN-Ausschuss für die Rech te von Menschen mit Behinderungen den Ersten Staatenbe richt Deutschland. Die Aufzählung positiver Aspekte benötig te sechs Zeilen, die der negativen achteinhalb Seiten. Das ist leider die Realität. Bei einem Gespräch mit der CDU-Land tagsfraktion bezeichnete die Delegationsleiterin, Staatssekre tärin Lösekrug-Möller (SPD), die Veröffentlichung des Staa tenberichts als „schwarzen Tag für unser Land“.
Was heute und vor allem für die kommende Legislaturperio de angesagt ist, kann nur eine wesentlich größere Anstrengung der Landesregierung sein. Nochmaliges Blamieren vor den UN muss mit konkretem Handeln verhindert werden, meine Damen und Herren. Bei der Inklusion belegt das Land keinen Spitzenplatz.
Ich möchte sagen: Wir – wer denn, wenn nicht wir? – müssen bei diesem Thema in der Bundesrepublik Deutschland viel weiter nach vorn kommen.
Ich möchte zum Ende meiner Rede auch einen persönlichen Dank an den Landes-Behindertenbeauftragten Weimer aus sprechen. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich als Oppo sitionsabgeordneter es sehr erfrischend fand, wie offen er die
Themen behandelt hat und dass er keine Scheuklappen gehabt hat, der Landesregierung zu sagen, wo sie Defizite hat.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben eben die inklusive Beschulung angesprochen. Sie kennen das Beispiel Kronau. Da waren wir sehr intensiv miteinander im Gespräch. Dort ist es in einer hervorragenden Weise gelungen – was be weist, dass es möglich war. Das möchte ich sagen. Natürlich muss man überall den Einzelfall sehen. Ich wollte nur Ihrer verallgemeinerten Aussage entgegenhalten: Es hat auch posi tive Beispiele gegeben.
Meine Damen und Herren! Wir wollen doch jetzt nicht über solche Formalitäten streiten.
Moment, Herr Schmiedel, Sie waren doch gar nicht dabei. Was reden Sie denn? Sie waren nicht dabei.
Sie können es gar nicht wissen. Dann wären Sie der liebe Gott, wenn Sie alles wüssten. Gehen Sie schon so weit?
Jetzt zurück zur Wahrheit: Die LAG:WfbM – Sie wissen, was ich meine, Herr Schmiedel; ich sehe es Ihrem Gesicht an –
ist auf uns zugekommen und hat klipp und klar erklärt, dass das Geld trotz Förderzusagen nicht ausbezahlt wurde. Das ha be ich im Sozialausschuss moniert. Die Ministerin sagte, sie hätte keine rechtliche Möglichkeit. Danach habe ich als ehe maliger Beamter des Sozialministeriums darauf hingewiesen, dass man solche Fälle auch auf dem Erlassweg in Einzelent scheidung regeln kann. Dann hat sie es getan – Sie sehen, dass Ganze geht doch auf meine Initiative zurück –, und daraufhin haben sich alle gefreut.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen! Eine Änderung des Bestat tungsgesetzes ist erforderlich geworden, weil der Verwal tungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Be stattungssatzung der Stadt Kehl bezüglich der Grabsteine auf gehoben hat, da es keine offiziell anerkannten Zertifikate gibt, die bestätigen, dass die Produktion dieser Grabsteine nicht ausbeuterische Kinderarbeit zur Grundlage hat.
Genau das ist die Überschrift dessen, was wir heute beraten. Alle Fraktionen dieses Hauses waren sich 2012 einig darin – das kann man in den Protokollen nachlesen –, dass wir alles
tun sollten, um ausbeuterische Kinderarbeit zu verhindern, und zwar unabhängig davon, wo sie stattfindet, ob in China, in Indien oder sonst wo.
Nun stellt sich heraus, dass dieses Gesetz nicht sorgfältig ge nug erarbeitet worden ist. Ich darf nochmals auf die Protokol le verweisen. Eine Stellungnahme, die ich bereits im Jahr 2012 eingefordert habe, haben wir bis heute nicht bekommen.
Nun will man dieser Problematik insoweit entgegentreten, als man ein gestuftes Verfahren schafft, wonach alles, was aus EU-Ländern kommt, als nicht mit ausbeuterischer Kinderar beit hergestellt gilt, weil Kinderarbeit in der EU gesetzlich verboten ist. Außerdem werden Zertifikate eingeführt, die von Non-Profit-Organisationen vergeben und als sicher angesehen werden. Bei Ländern wie China oder Vietnam muss der Händ ler nachweisen, dass er alles dafür getan hat, Kinderarbeit aus schließen zu können.
Nun steht eine Gesetzesnovelle an. Ich gehe davon aus, wenn die offenen Fragen zwischen dem Justizministerium und dem Sozialministerium geklärt sind, dann werden sich alle vier Fraktionen des Hohen Hauses bereit erklären, diesem Gesetz entwurf zuzustimmen. Deshalb möchte ich jetzt meiner Bitte noch einmal Ausdruck verleihen. Ich hoffe, dass wir im Rah men der Behandlung im Sozialausschuss eine entsprechende schriftliche Auskunft des Sozialministeriums erhalten.
Vielen Dank.
Ich möchte darum bitten, Punkt 24 extra aufzurufen, weil ich unter diesem Punkt einen Antrag stellen möchte.
Keine namentliche Abstimmung. Sie brauchen keine Sorge zu haben.
Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, dass die Hälfte derer, die zurückgeführt werden soll ten, nicht da waren. Da stellt sich mir die Frage: Sind das Charterflüge, sind das ganze Maschinen, die Sie da ordern?
Wie sieht es dann mit den Kosten aus? Ich gehe einmal davon aus, dass Sie diese Flüge alle bezahlt haben. Stimmt es, dass die Kosten am Land hängen bleiben, wenn die Abzuschieben den nicht gekommen sind, und, wenn ja, in welcher Höhe?
Herr Präsident, spärlich anwesen de Kolleginnen und Kollegen!
Es ist ein wichtiges Thema. Deshalb freue ich mich, dass die jenigen da sind, die es interessiert.
Bereits im Jahr 2009 hat, wie wir alle wissen, die UN-Behin dertenrechtskonvention auch in Deutschland Rechtskraft er langt. Heute, dreieinhalb Jahre nach dem Regierungswechsel – man kann auch sagen: endlich – legt die Landesregierung die Novelle zum Landes-Behindertengleichstellungsgesetz vor.
Warum eigentlich so spät? Weil der Ministerpräsident den Ge setzentwurf handstreichartig von der Tagesordnung der Kabi nettssitzung abgesetzt und dem Sozialministerium Nachsitzen aufgetragen hatte. Kommunale Behindertenbeauftragte haupt amtlich, wie es die Sozialministerin vorgesehen hatte? Oder darf es auch ehrenamtlich sein? Das war die Frage. Zu deren Beantwortung wurde auch noch Hilfe von außen benötigt. Die „Badischen Neuesten Nachrichten“ titelten:
Nothelfer Schmiedel will die Wogen glätten
Nothelfer Schmiedel stellte gar „Kommunikationsprobleme im Staatsministerium“ fest und sagte, das Gesetz werde „ganz von allein“ seinen parlamentarischen Weg gehen, und zwar so, „wie es vorliegt“, also mit obligatorischen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen.
Doch auch das stimmt nicht, wie ein Blick in den Gesetzent wurf nunmehr offenbart. Es hat mal wieder in der grün-roten Harmonie gekracht. Dabei wird der Kompromiss jährlich 2,8 Millionen € kosten. Wie sagt da der Finanzminister? „Struk turelle Entlastung“.
Eines fällt ihm an dieser Stelle aber nicht ein: Er sagt diesmal nicht, es sei ein Erbe der Vorgängerregierung.
Gut abgestimmtes Regierungshandeln geht anders. Die CDUFraktion fordert einen eigenen Haushaltstitel für die 2,8 Mil lionen €. Alles andere widerspricht der Haushaltsklarheit. Das Geld bei den Zuschüssen für Projekte und Maßnahmen für sonstige Träger abzuzwacken ist haushaltsrechtlich nicht in Ordnung. Offen bleibt auch die Frage, was mit den 4,8 Milli onen € bisher finanziert wurde. Im Finanzausschuss habe ich diese Frage gestellt, bekam aber keine Antwort. Warum nicht?
Festzuhalten bleibt: Diese Regierung finanziert lieber Perso nalstellen zulasten konkreter politischer Projekte zur Verbes serung der Inklusion. Die CDU-Landtagsfraktion hätte das Ehrenamt dort, wo es bereits besteht, lieber nicht durch haupt amtlich tätige Behindertenbeauftragte verdrängt.
Dass sich die CDU im Interesse der Menschen mit Behinde rung konstruktiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt, zeigt, dass wir diesem Gesetz zustimmen werden. Dies kommt auch mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Ausdruck, der eine Evaluations- und Berichtspflicht nach drei Jahren zu grunde legt. Das halten wir für außerordentlich wichtig, um zu sehen, ob wir das, was wir mit dem Gesetz beabsichtigt ha ben, auch tatsächlich erreichen.
Abschließend noch eine Forderung in der Form einer Bitte an Sie, Frau Sozialministerin: Ermöglichen Sie, dass betroffene Menschen mit Behinderung oder deren engste Angehörige im
Landes-Behindertenbeirat mit am Tisch sitzen, mitdiskutie ren, mitentscheiden und mitbestimmen können. Auch hier gilt ein Grundsatz, hinter dem ich voll stehe: „Besser mit uns als über uns“.
In diesem Sinn, meine sehr verehrten Damen und Herren, stellt sich erneut unter Beweis: In der Sozialpolitik gibt es ei ne große Anzahl von gemeinsamen Projekten, bis hin in den Bereich der Gesetzgebung. Ich freue mich, dass es uns gelun gen ist, im Sinne der Menschen mit Behinderung einen Kon sens zu erzielen, den wir heute als Landes-Behindertengleich stellungsgesetz verabschieden können.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass in einigen Bereichen das freiwillige soziale Jahr abgebaut hat, es also weniger Teilnehmer wurden. Mich interessieren jetzt nicht die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen, sondern ich möchte fragen: In wel chen Bereichen ist das Engagement geringer geworden? Ist das beispielsweise im Vereinsbereich der Fall?
In welchen konkreten Bereichen hat diese Untersuchung, die Sie da angestellt haben, Ihnen eine Erkenntnis gebracht?
Das Zweite: Sie haben davon gesprochen, dass Sie mit dem Ziel in die Haushaltsplanberatungen gehen, das FSJ verstärkt darstellen zu können. Soll dies in Form von Stellen oder in Form von Geld verstärkt werden? Gibt es aus Ihrer Sicht und aus der Sicht der Bewertung, von der Sie sprachen, noch Ge schäftsbereiche, Tätigkeitsbereiche, in denen das freiwillige
Engagement über das FSJ entwickelt werden kann? Es geht mir darum, nicht beim Istzustand stehen zu bleiben, sondern das Thema noch breiter in die Gesellschaft hineinzubringen. Welche Ansätze verfolgen Sie, und mit welchem konkreten Ziel gehen Sie in die Haushaltsplanberatungen?
Frau Ministerin, Ihre eben vorge tragene Einlassung widerspricht der Stellungnahme des Lan desseniorenrats und eines sehr großen Sozialverbands in un serem Land, da Sie entgegen der Gesetzesberatung, bei der wir die Grenze von acht auf zwölf Personen erhöht haben, die Anzahl der Präsenzkräfte verdoppeln möchten.
Wir haben in der Beratung die Höchstzahl von acht auf zwölf verändern wollen, und Sie bewirken nun eine Erschwerung, indem Sie die Kosten einer Wohngemeinschaft, die bis zu zwölf Personen umfasst, erhöhen. Damit liegen wir wieder genau in dem Bereich, der bewirkt, dass wir eine Wohnge meinschaft unter Umständen verunmöglichen, weil sie nicht finanzierbar ist.
Herr Präsident, zunächst eine for male Frage: Ist es mir möglich, mich mit einer Frage an die Landesregierung jetzt direkt an die Frau Sozialministerin zu wenden?
Nicht.
Nein.
Nein, ich wollte Frau Ministerin Altpeter etwas fragen. Aber wenn ich das jetzt nicht darf, muss ich die Frage zurückstellen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin Bauer, ich bitte Sie dann, meine Frage gege benenfalls weiterzureichen.
Welche Bedeutung misst das So zialministerium dem Einsatz der Telemedizin zu, und was hat gegebenenfalls Baden-Württemberg im Bundesrat unternom men, um die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen?
Das ist ein gesundheitspolitisches Thema.
Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Stimmt die Landesregierung der Ausstattung der Mitglie
der des Freiwilligen Polizeidienstes mit blauen Uniformen im Bereich des Polizeireviers Ettlingen bzw. grundsätzlich
zu, wenn das Geld für die Beschaffung von einer lokalen Bank gespendet wird, beispielsweise an den Förderverein FöSSL (Förderverein Sicherer Südlicher Landkreis Karls ruhe e. V.)?
b) Welche Vorgaben sind in diesem Zusammenhang zu erfül
len?
Herr Minister, die Länge Ihrer Aus führungen zeigt mir, dass man es eigentlich viel einfacher ma chen könnte.
Zum Ersten: Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsfüh rung kann nicht sparsamer sein, als wenn ein Dritter das Geld zur Verfügung stellt, mit dem diese Uniformen gekauft wer den können. Insofern ist das das Tor zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.
Entschuldigung. – Teilen Sie mei ne Auffassung?
Ich bitte den Stenografischen Dienst, vor meine Äußerung die Frage zu stellen: „Teilen Sie meine Auffassung?“
Das Fragezeichen am Ende, nicht davor.
Zweitens: Herr Minister, kennen Sie – Sie müssen ihn jetzt nicht kennen – den Förderverein Sicherer Südlicher Landkreis Karlsruhe? Dies ist ein gemeinnütziger Verein, der ausschließ lich die Polizei in ihrer Aufgabe unterstützt und damit über haupt gar nichts verbindet. Mitglieder dieses Vereins sind die Kommunen im südlichen Landkreis Karlsruhe. Der Verein hat in der Vergangenheit schon vieles gemacht und die Polizei un terstützt. Ist Ihnen dies bekannt?
Frau Präsidentin, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auch mit ei nem Dank beginnen, den ich im Namen der CDU-Landtags fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petiti onsbüros und des Juristischen Dienstes aussprechen möchte. Wir haben engagierte und qualifizierte Fachleute, die den gro ßen Arbeitsaufwand hervorragend bewältigen. Ausdrücklich möchte ich auch den Vorgänger von Herrn Haas, Herrn Gerst ner, mit einbeziehen, der bis zu seinem Ruhestand zu Beginn dieser Legislaturperiode jahrzehntelang in vorbildlicher Wei se gearbeitet und dem Land gedient hat. Er hat das Büro sehr erfolgreich geleitet.
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Petitionsrecht hat sich in Baden-Württemberg bewährt. In 3 814 Einzelfällen ha ben sich die Bürgerinnen und Bürger – davon ein Fünftel er folgreich – an den Petitionsausschuss gewandt. Neuerdings geschieht das auch elektronisch. Das zeigt Akzeptanz und Ver trauen.
Das baden-württembergische Petitionsverfahren wird sich auch in Zukunft bewähren. Wir müssen darauf achten, dass der Einzelfall im Fokus der Entscheidung bleibt. Parteipoli tik darf nicht in den Vordergrund treten.
Dies gilt auch im Hinblick auf die Verfahrensdauern, z. B. bei Straßenbaumaßnahmen und vor allem bei Asylverfahren. Dort ist besondere Vorsicht geboten; denn die angegebene Staats- oder Volkszugehörigkeit ist bei näherem Hinsehen nicht im mer die richtige. Es besteht die Gefahr, dass besondere Leis tungen, die bestimmten Ethnien zugebilligt werden, von an deren unberechtigterweise in Anspruch genommen werden wollen. Wir dürfen die Härtefallkommission nicht als eine Art Unterausschuss des Petitionsausschusses missbrauchen, in dem diese Kommission für solche Fälle empfohlen wird, die aufgrund der Gesetzeslage abzulehnen sind,
nach dem Motto: Die HFK wird es schon richten.
Die Kosovoreise hat viele Erkenntnisse gebracht, die man be reits in Pristina, spätestens aber in Wien, wo wir einen Zwi schenaufenthalt gemacht haben, abschließend hätte formulie ren können. Aber nein; das war so nicht gewollt. Erst nach mehreren strittigen Zusammenkünften wurde der Bericht un ter „Handreichung“ des Staatsministeriums in der Lobby des Landtags übergeben.
Doch das war, wie wir vor wenigen Tagen erfuhren, erst die Ouvertüre. Der nächste Akt ist der konkrete Fall der Petition 14/5225. Dort versuchten Sie, Frau Kollegin Böhlen, den Be richterstatter dazu zu bringen, in seinen schriftlichen Be schlussvorschlag einen Halbsatz aufzunehmen, der den sich verweigernden Verbänden ein formales Beteiligungsrecht im Verfahren einräumen sollte. Damit sollte eine Verfahrensbe teiligung in Form eines Vetorechts aufgenommen werden, das aber von den Behördenvertretern verneint wurde.
Der Berichterstatter weigerte sich, dies in seinen Beschluss vorschlag aufzunehmen. Diesen Vorgang halten wir für nicht akzeptabel; wir wollen darüber nicht hinweggehen, ohne dies heute im Plenum angesprochen zu haben.
Um es ebenfalls klarzustellen: Der Berichterstatter gehört nicht der CDU-Fraktion und auch nicht der FDP/DVP-Frak tion an. Er hat sich nach unserer Auffassung sehr korrekt ver halten. Dafür gebührt ihm unser Dank.
Abschließend möchte ich noch das Thema „Abschiebung von Straftätern“ ansprechen. Für uns gibt es keine Verhandlungs masse bei der Höhe der Tagessätze. Wer Straftaten, insbeson dere zum Schaden Jugendlicher sowie im Bereich der Gewalt- und der Betäubungsmitteldelikte begeht, hat sein Aufenthalts recht selbst verwirkt. Meine Kollegen sehen sich besonders herausgefordert, der Sicherheit der Bevölkerung absoluten Vorrang einzuräumen.
Der Petitionsausschuss ist einer der interessantesten Ausschüs se. Er deckt die ganze Bandbreite des menschlichen Lebens und auch die gesamte Bandbreite der Landespolitik ab. Seine Bedeutung wird auch dadurch noch unterstrichen, dass wir in einigen Fällen Regierungshandeln korrigiert haben. Wir se hen den auf uns wartenden Petitionen mit Freude entgegen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn sagen: Mei ne Stimme ist nicht dem gestrigen Parlamentarischen Abend geschuldet,
sondern ist angegriffen in Ausübung meines Mandats als Mit glied dieses Hohen Hauses. Es tut mir leid, aber ich hoffe, Sie verstehen mich. Aber da ich jetzt im Bereich des Gesundheits ministeriums frage, habe ich gedacht, es wird wohl so gehen.
Vielen Dank. Ich bin bestens ausgerüstet.
Ich frage die Landesregierung:
a) Liegt der Landesregierung der Abschlussbericht über die
Evaluation der baden-württembergischen Pflegestützpunk te durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe e. V., Köln, vor, gegebenenfalls bis wann wird er vorliegen?
b) Hat die Landesregierung nach Auswertung des Abschluss
berichts die wesentlichen Ergebnisse mit den Landesver bänden der Pflege- und Krankenkassen sowie den kommu nalen Landesverbänden erörtert?
Frau Ministerin, wir haben das Thema bereits im Jahr 2012 im Sozialausschuss behandelt. Wenn die Antwort im Jahr 2014 kommt, dann hat man zwei Jahre gebraucht, um diesen sehr umfangreichen Themenkom plex zu beantworten.
Ich frage Sie: Teilt die Landesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des Landesseniorenrats, Roland Sing, dass wir mindestens 200 Pflegestützpunkte benötigen und dass deren Angebote auch auf medizinische Fragen erweitert werden sol len?
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Landtag die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf zu empfehlen, und zwar aus dem Grund, weil wir damit das EU-Recht in unser baden-württembergisches Gesetz übernehmen und somit das Beschäftigungslandprinzip einführen. Das heißt, dass nicht nur Blinde, die in Baden-Württemberg leben, sondern auch Blinde von außerhalb des Landes, die hier arbeiten, in den Ge nuss der Landesblindenhilfe kommen.
Darüber hinaus wird das Gesetz die Regelungen von SGB I und SGB X übernehmen mit der Folge, dass dann der Rechts weg zu den Sozialgerichten eröffnet wird. Auch dem stimmen wir zu.
Hinsichtlich der Kosten wurden keine Aussagen getroffen. Of fenbar sind auch keine Fälle von weiteren Blinden bekannt, die künftig Landesblindenhilfe erhalten.
Tatsache ist, dass im Jahr 2011 10 575 Personen in BadenWürttemberg mit rund 40,3 Millionen € unterstützt wurden. Dies ist eine erhebliche finanzielle Leistung, die das Land er bringt. Hinzu kommen weitere Leistungen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften.
Wir werden abwarten, inwieweit sich diese Zahlen erhöhen. Vielleicht verändern sie sich auch nicht, weil dann auch Blin de, die in Baden-Württemberg leben, in den anderen Ländern in den Genuss der Anwendung des Beschäftigungslandprin zips kommen.
Lassen sie mich noch ein Thema kurz anschneiden, das mir sehr am Herzen liegt. In einer parlamentarischen Initiative ha ben wir das Thema „Akustische Ausstattung von Aufzügen“ angesprochen. Sie alle wissen, dass Blinde in einem Aufzug durch die Braillebeschriftung angeben können, in welches Stockwerk sie fahren wollen. Aber wenn der Aufzug anhält, können sie nicht erkennen, ob der Aufzug auch in dem Stock werk angekommen ist, das sie gewählt haben. Deshalb wäre es für diesen Personenkreis von großem Nutzen, eine akusti sche Information zu erhalten.
In der Stellungnahme zu dem Antrag hat mir die Landesregie rung mitgeteilt, dass die Kosten für die akustischen Ausstat tungen der Aufzüge zwischen 2 500 und 5 000 € liegen. Ich bin der Meinung, es wäre ebenso für einen einstimmigen Be schluss dieses Hohen Hauses geeignet, zu sagen: Wir wollen
uns in dieser Art und Weise engagieren. Ich möchte die Lan desregierung und die Fraktionen dieses Haus bitten, dieses Anliegen zu unterstützen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich auf den Ihnen allen heute Vormittag auf die Tische gelegten Bericht zu die sem Gesetzentwurf verweisen. Ich werde den Bericht natür lich jetzt nicht ausführlich vortragen. Denn wir haben die sel tene Situation, dass diesem Haus heute im Konsens der Sozi alpolitiker ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorliegt, der ausbeuterische Kinderarbeit vermeiden und verhindern will. Ob er dies kann, bleibt offen. Aber wichtig ist in diesem Zu sammenhang: Es geht um Kinderarbeit. Es geht dabei darum, dass die Kinder in ihrem Heranwachsen, in ihrer gesundheit lichen Situation beeinträchtigt sind, dass sie von Bildung fern gehalten werden. Dies ist eine Belastung für ihr ganzes Le ben, der wir, die wir hier in Mitteleuropa in ganz anderen Ver hältnissen leben, selbstverständlich auch aus humanitären Gründen nicht zustimmen können.
Dieser gemeinsame Gesetzentwurf geht aus der Arbeit des So zialausschusses in der vergangenen Legislaturperiode hervor. Ich möchte heute einfach feststellen und klarstellen, nachdem wir uns darüber strittig unterhalten haben: Die Intention der Kollegin Dr. Splett damals war eine andere. Sie war darauf ausgerichtet, ein Vergabeverfahren in die richtige Richtung zu lenken. Die Intention zu diesem Gesetzentwurf kam von mei nem Kollegen Dr. Lasotta. Wir haben diese aufgegriffen. Wir
waren uns vollkommen einig. Unsere gemeinsame Initiative wurde damals nur insofern gestoppt, als die drei Ministerien – das Justizministerium, das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium – nicht zu einer Lösung beitragen konnten. Deshalb wurde kein Gesetzentwurf vorgelegt.
Nunmehr haben wir – allerdings erst auf Anfrage – in der letz ten Sozialausschusssitzung die Stellungnahme des Justizmi nisteriums erhalten. Ich will jetzt nicht tiefer darauf eingehen. Ich sage nur eines: Wir verlassen uns darauf, dass dieser Ge setzentwurf, dem wir alle zustimmen wollen, später auch ei ner Normenkontrolle standhalten kann. Dies ist unsere Erwar tung. Dafür tragen Sie, die Regierung, auch Verantwortung. Unter diesem Aspekt, meine Damen und Herren, möchten wir, die CDU-Fraktion, unsere Zustimmung in Aussicht stellen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Produkte aus ausbeu terischer Kinderarbeit gehören aus gesellschaftlichen, huma nitären und moralischen Gründen verboten. Dieser Antrag wurde von unserem Kollegen Dr. Lasotta eingebracht. In die sem Punkt unterscheiden sich meine beiden Vorredner vonei nander. Herr Lucha, es war nicht Frau Dr. Splett, wie Sie ge sagt haben, sondern es war nachweislich – ich habe das Pro tokoll des Sozialausschusses dabei – Herr Kollege Lasotta, der diesen Antrag, der von allen Fraktionen mitgetragen wur de, eingebracht hat. Wir haben da keinen Dissens. Wir sind der gleichen grundsätzlichen Auffassung. Ich sage Ihnen gleich, warum wir nicht weitergekommen sind.
Unsere Haltung findet sich in der Konvention 182 der Inter nationalen Arbeitsorganisation wieder und hat bereits im Jahr 2008 Eingang in eine Verwaltungsvorschrift des Landes ge funden, in der es um die öffentlichen Beschaffungen geht. Seither müssen Anbieter von Produkten eine Erklärung darü ber abgeben, dass die von ihnen angebotenen Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit gefertigt wurden. Das ist gut so. Aber wir alle sind uns einig, dass das Ganze sehr schwer zu kontrollieren ist. Deshalb brauchen wir Zertifizierungen, die auch überprüft werden können.
Ich danke allen Organisationen, die sich weltweit dafür ein setzen, dass Kinderarbeit nicht nur zurückgedrängt, sondern vermieden wird. Da sind sehr viele in unserem Sinn tätig.
Beim seinerzeitigen Beschluss hat der Sozialausschuss ergän zend gebeten, die Verfassungsmäßigkeit einer rechtlichen Re gelung zum Ausschluss von Produkten, die mit Kinderarbeit hergestellt worden sind, in den kommunalen Friedhofssatzun gen zu prüfen und Wege aufzuzeigen, wie dieses Verbot rechts sicher umgesetzt werden kann.
Ich verweise auch auf die Stellungnahme vom 2. November 2010, die wir dann bekommen haben. Darin haben das Justiz ministerium und das Wirtschaftsministerium einer entspre chenden Gesetzesinitiative des Sozialministeriums widerspro chen. Deshalb bitten wir die Regierung jetzt, zur Ausschuss beratung diese Rechtsfrage gründlich zu prüfen und uns eine abgestimmte Stellungnahme zu der Frage vorzulegen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Berufsausübungs freiheit der Steinmetze gewährleistet ist. Unter dieser Voraus setzung einer eindeutigen, positiven Beantwortung der Frage stelle ich die Zustimmung meiner Fraktion zur Änderung des Bestattungsgesetzes in Aussicht.
Da sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der Sozialaus schuss von dieser Angelegenheit betroffen sind, möchte ich empfehlen, dass die Federführung beim Sozialausschuss lie
gen wird, aber der Wirtschaftsausschuss vorberatend am Ge setzgebungsverfahren beteiligt wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch ankündigen, dass die CDU-Fraktion einen Antrag zum Thema „Fair Trade“ ein gebracht hat, der weit über das Thema „Grabsteine, Grabein fassungen“ hinausgeht. Ich freue mich darauf, wenn wir uns dieses Thema in der Ausschussberatung erneut und noch um fassender vornehmen, als wir das heute machen können, da wir uns bei dieser Debatte auf die Gesetzgebungsmöglichkeit für die kommunalen Gebietskörperschaften zur Gestaltung ih rer Friedhofssatzungen reduzieren müssen.
Vielen Dank.
Herr Kollege Dr. Mentrup, die Fra ge der Vierzügigkeit beschäftigt mich natürlich. Wie sieht es da konkret aus? Ist diese Voraussetzung unabdingbar? Wie sieht es mit möglichen Ausnahmen aus? Oder befinden wir uns ausschließlich im Bereich der Ausnahmen?
Herr Innenminister, ich frage Sie: Was veranlasst Sie dazu, eine Volksabstimmung als eine „po lizeiliche Lage“ zu bezeichnen?
Frau Präsidentin, ich bitte um Ent schuldigung, wenn ich dem Herrn Innenminister genau zuge hört habe und er mich durch seine Antwort auf diese Frage gebracht hat. Wenn ich sie nicht beantwortet bekomme, hat dies für mich auch Aussagekraft. – Danke schön.
Herr Kollege Winkler, weil Sie vorhin die Verfahrenszeiten für diese Flurneuordnungsverfah ren als ein Problem der jeweiligen Regierung angesprochen haben, frage ich Sie: Ist Ihnen bewusst, dass die Gemeinden – als konkretes Beispiel die Stadt Ettlingen – oftmals größten Wert darauf gelegt haben, dass ein Verfahren nicht abgeschlos sen wird, weil man im Wege der kommunalen Bauleitplanung weitere Anliegen an die Flurneuordnung hatte? Deshalb kann man überhaupt nicht von einem Problem reden. Vielmehr führt dies in der Zusammenarbeit der kommunalen Behörde und der anderen Behörden zu besseren Ergebnissen vor Ort. Wenn Ihnen das bewusst ist, dann bitte ich Sie, dass Sie dies so be stätigen.