Protocol of the Session on June 20, 2012

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Stober das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, dass diese Gesetzesänderung Folge des veränderten Ressortzu schnitts ist. Die LUBW fällt jetzt in den Zuständigkeitsbereich von vier Ministerien. Für den Bereich Arbeitsschutz ist das Sozialministerium zuständig. Das MVI hat eine Reihe von Kompetenzen bekommen, insbesondere die Zuständigkeit für den gebiets- und verkehrsbezogenen Immissionsschutz. Das ist die Folge dieser Änderung. Wir haben darüber schon mehr fach diskutiert. Der Landtag hat dem auch schon mehrfach zu gestimmt. Deswegen halte ich es nur für logisch, dass wir hier auch dieser Gesetzesänderung zustimmen.

(Zuruf des Abg. Ulrich Lusche CDU)

Ich muss an dieser Stelle auch sagen, dass ich es etwas unpas send finde, hier die Kosten anzusprechen. Wir haben in der Begründung des Gesetzentwurfs eindeutig gelesen: Es geht bei diesem zusätzlichen Verwaltungsratsmandat um weniger als 1 000 €. Dafür gibt es keine Vergütung. Es geht um Fahrt kosten oder sonstige Aufwendungen wie Porto. Das sind Be träge, die nicht die relevantesten sind, wenn ich mir vergegen wärtige, welche Diskussionen über andere Beträge wir auch heute Morgen geführt haben.

Ich möchte aber noch einen Punkt ansprechen, über den viel leicht auch im Ausschuss ein bisschen vertiefter zu diskutie ren ist. Wir müssen jetzt eine Gesetzesänderung vornehmen, weil das in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments fällt. Das hat der Herr Minister gesagt. Nur: Wenn wir eine Verän derung der Geschäftsbereiche haben, läuft das normalerwei se am Anfang der Legislaturperiode oder nach einer Kabinetts umbildung, indem das hier entsprechend vorgelegt und vom Landtag schließlich bestätigt wird, ohne dass wir hier noch ein Gesetzgebungsverfahren haben.

Jetzt ist es sicherlich am einfachsten, dieses Gesetz so zu be schließen, wie es von der Landesregierung vorgelegt worden ist. Aber ich stelle mir schon die Frage – es geht hier ja nicht um das Parlament, denn wir haben nach dieser Gesetzesno velle weder mehr noch weniger Rechte, sondern es geht um Zuständigkeitsbereiche in der Regierung –, ob wir nicht zu Mechanismen finden können, über die wir in der bewährten Art und Weise, sprich im Rahmen der Ressortzuständigkeiten mit Zustimmung des Landtags, eine Regelung treffen können – ich weiß nicht, welche anderen Stellen das möglicherweise noch betrifft – und dann zu Gesetzgebungsverfahren schrei ten müssen. Diese Frage stellen wir. Denn wenn es wieder zu einer Änderung der Ressortzuständigkeit käme – das ist ja auch denkbar –, hätten wir erneut eine Debatte im Landtag.

Das Pragmatischste ist jetzt – – Es geht ja gar nicht um gro ße Politik. Wir sind mit der Arbeit der LUBW alle sehr zufrie den. Meine Vorredner haben das auch gesagt. Die Arbeit der LUBW ist im Augenblick insbesondere von großer Bedeu tung, um die Themen Energiewende und Naturschutz auch zu einanderzubringen.

Vor diesem Hintergrund kann ich nur empfehlen und bitten, diese Gesetzesänderung mit möglichst breiter Mehrheit zu be schließen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Stober, ge statten Sie eine Frage des Herrn Abg. Lusche?

Selbstverständlich. Ich habe so gar noch eine Redezeit von zwei Minuten und 20 Sekunden.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Sto ber. – Ich möchte einfach etwas richtigstellen, weil Kollege Raufelder den Eindruck erweckt hat,...

Es geht um eine Frage, Herr Kollege Lusche.

... wir würden hier über den Auf gabenzuschnitt der LUBW reden.

Sie haben gerade gesagt, es ginge nicht um die Arbeit der LUBW. Frage: Stimmen Sie mir zu, dass im Wege der Fach aufsicht – also nicht der reinen Rechtsprüfung, sondern der Fachaufsicht – seitens der Landesregierung auf die Arbeit ei ner derartigen Einrichtung Einfluss genommen wird und es schon einen Einfluss darauf hat, ob sich darüber erst mehrere Ministerien abstimmen müssen oder nicht?

Ich glaube, das Entscheidende ist, dass diese Aufgaben effizient und koordiniert von der Re gierung wahrgenommen werden müssen.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Eben!)

Das passiert natürlich auch referatsübergreifend oder abtei lungsübergreifend in den Ministerien – deswegen auch das, was ich an Rückmeldung bekomme. Ich gebe Ihnen recht, dass das effizient wahrgenommen werden muss. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass es im Augenblick Zweifel daran gibt.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass diese Arbeiten ge nauso effektiv von zwei Ministerien wahrgenommen werden können wie im Augenblick von vier. Deswegen glaube ich nicht, dass das wirklich ein Problem ist. Man kann immer über den Ressortzuschnitt streiten. Man kann immer das eine oder das andere besser finden. Aber die Landesregierung ist hier gut aufgestellt.

In diesem Sinn glaube ich auch, dass man der Gesetzesände rung hier so zustimmen kann.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Grimm das Wort.

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Glück!)

Herrn Abg. Glück, Entschuldigung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht zum vier ten Mal wiederholen, dass ich die Aufteilung der Ministerien verstanden habe. Das dürfen Sie voraussetzen.

Es ist keine Frage: Die LUBW ist wichtig. Ich möchte mich auch, was das Lob der LUBW angeht, meinen Vorrednern an schließen. Vielleicht ist die Sache nur eine Kleinigkeit, könn te man behaupten. Aber wir wollen uns daran erinnern: Wir leben in einer Zeit, in der der Ministerpräsident hier vorn Of fenbarungseide ablegt.

Zusätzliche Ministerien – das ist vielleicht die Lektion, die die Regierungsfraktionen gelernt haben – kosten Geld. Wir haben die Neuaufteilung der Ministerien von Anfang an ver urteilt. Es sind übrigens auch nicht nur die Ministerien als sol che, die Geld kosten, sondern es gibt natürlich auch Folgekos ten. Das ist jetzt hier ein sehr schönes Beispiel, an dem wir das sehen können.

Im Übrigen, Herr Stober, ist es auch eine Milchmädchenrech nung, zu sagen, es gehe da nur um 1 000 € im Jahr, sondern es geht natürlich auch darum, dass man Arbeiten koordinie ren muss, dass man sich jetzt abstimmen muss, wo man das früher nicht musste. Es geht also auch um die Effizienz der Arbeit.

Ich möchte die Tür jetzt nicht vollständig zuschlagen. Wir müssen uns darüber mit Sicherheit im Ausschuss noch einmal unterhalten; das wäre meine Bitte. Ob wir Folgekosten zu stimmen können, obwohl wir doch eigentlich grundsätzlich

gegen diese Aufteilung der Ministerien waren und sind, kann ich jetzt noch nicht sagen. Aber prinzipiell sehe ich zunächst einmal keinen Anlass, diesem Gesetz zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1682 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Damit ist es so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes – Drucksache 15/1648

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/1853

Berichterstatter: Abg. Werner Raab

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Herrn Abg. Raab das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich auf den Ihnen allen heute Vormittag auf die Tische gelegten Bericht zu die sem Gesetzentwurf verweisen. Ich werde den Bericht natür lich jetzt nicht ausführlich vortragen. Denn wir haben die sel tene Situation, dass diesem Haus heute im Konsens der Sozi alpolitiker ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorliegt, der ausbeuterische Kinderarbeit vermeiden und verhindern will. Ob er dies kann, bleibt offen. Aber wichtig ist in diesem Zu sammenhang: Es geht um Kinderarbeit. Es geht dabei darum, dass die Kinder in ihrem Heranwachsen, in ihrer gesundheit lichen Situation beeinträchtigt sind, dass sie von Bildung fern gehalten werden. Dies ist eine Belastung für ihr ganzes Le ben, der wir, die wir hier in Mitteleuropa in ganz anderen Ver hältnissen leben, selbstverständlich auch aus humanitären Gründen nicht zustimmen können.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge ordneten der Grünen und der SPD)

Dieser gemeinsame Gesetzentwurf geht aus der Arbeit des So zialausschusses in der vergangenen Legislaturperiode hervor. Ich möchte heute einfach feststellen und klarstellen, nachdem wir uns darüber strittig unterhalten haben: Die Intention der Kollegin Dr. Splett damals war eine andere. Sie war darauf ausgerichtet, ein Vergabeverfahren in die richtige Richtung zu lenken. Die Intention zu diesem Gesetzentwurf kam von mei nem Kollegen Dr. Lasotta. Wir haben diese aufgegriffen. Wir

waren uns vollkommen einig. Unsere gemeinsame Initiative wurde damals nur insofern gestoppt, als die drei Ministerien – das Justizministerium, das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium – nicht zu einer Lösung beitragen konnten. Deshalb wurde kein Gesetzentwurf vorgelegt.

Nunmehr haben wir – allerdings erst auf Anfrage – in der letz ten Sozialausschusssitzung die Stellungnahme des Justizmi nisteriums erhalten. Ich will jetzt nicht tiefer darauf eingehen. Ich sage nur eines: Wir verlassen uns darauf, dass dieser Ge setzentwurf, dem wir alle zustimmen wollen, später auch ei ner Normenkontrolle standhalten kann. Dies ist unsere Erwar tung. Dafür tragen Sie, die Regierung, auch Verantwortung. Unter diesem Aspekt, meine Damen und Herren, möchten wir, die CDU-Fraktion, unsere Zustimmung in Aussicht stellen.