Der Verwaltungsrat unterstützt die LUBW. Er achtet aber auch darauf, dass die Interessen des Landes angemessen berück sichtigt werden. Im Verwaltungsrat sind zurzeit das Ministe rium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Länd lichen Raum und Verbraucherschutz und mein Haus, das Um weltministerium, vertreten. Ich selbst führe den Vorsitz im Verwaltungsrat.
Die Fachaufsicht führt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, soweit Belange des Naturschutzes be troffen sind, im Übrigen das Umweltministerium.
Nach der Änderung der Geschäftsbereiche ist es folgerichtig, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur einen di rekten und klar geregelten Einfluss auf die LUBW bekommt. Im Klartext heißt dies, dass dem MVI – soweit es fachlich be troffen ist – ebenfalls Teile der Fachaufsicht zugewiesen wer den. Zudem ist die Mitwirkung des MVI im Verwaltungsrat beabsichtigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung legt Ihnen heute für die beabsichtigten Änderungen einen, wie ich finde, sehr schlanken Gesetzentwurf vor. Es müssen ledig lich wenige Passagen des LUBW-Errichtungsgesetzes geän dert werden.
Ganz bewusst haben wir dieses Verfahren nicht zum Anlass genommen, die Aufgaben und die gesetzliche Ausgestaltung der LUBW insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Seit die LUBW existiert, hat sie eine Vielzahl von Organisationsun tersuchungen und Prozessoptimierungen durchlaufen. Sie hat aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen gelernt und sich aus meiner Sicht zukunftsfähig aufgestellt. Das ist ein echter Pluspunkt; denn so kann der jetzige Gesetzentwurf auch wirk lich schlank gestaltet werden.
Trotzdem mögen Sie sich fragen, warum für so wenige Punk te – der Gesetzentwurf enthält gerade einmal vier Änderungs tatbestände – ein komplettes Gesetzgebungsverfahren erfor derlich ist. Die überschlägige Antwort lautet: weil Sie, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, in dieser Fra ge den Parlamentsvorbehalt haben. Nur der Landtag kann über die Errichtung einer Behörde oder, wie hier, einer Landesan stalt entscheiden. Dementsprechend kann auch nur der Land tag über Anpassungen der seinerzeitigen Entscheidungen dis ponieren.
Ich werbe deshalb um Ihre ureigenste Berechtigung als Ge setzgeber. Sie dürfen sich sicher sein, dass wir überlegt ha ben, ob es Alternativen zum Gesetzgebungsvorhaben gibt. Das taten wir schon im eigenen Interesse, denn ein Gesetzgebungs
vorhaben – mag es auch noch so schlank sein – macht Arbeit, und es erfordert doch eine ganze Reihe von Verfahrensschrit ten. Leider gibt es – das mussten wir feststellen – keine Alter native zu diesem Weg.
Welches Ministerium im Verwaltungsrat vertreten ist und wel che Ressorts die Fachaufsicht führen, ist nicht nur für die LUBW bedeutsam, sondern auch für die Ministerien selbst. Es geht um Rechte und Pflichten. Es dürfen Aufgaben zuge wiesen werden, es dürfen Berichte verlangt werden, und es dürfen konkrete Anweisungen gegeben werden.
Im Umkehrschluss muss die Aufsichtsfunktion über die Lan desanstalt wahrgenommen werden. Nicht zuletzt muss für die angemessene Ausstattung der LUBW mit Personal und mit Haushaltsmitteln gekämpft werden. Mitstreiterinnen und Mit streiter sind mir bei dieser Aufgabe angesichts der wachsen den thematischen Aufgaben, die in den kommenden Jahren insbesondere von Brüssel auf uns zukommen, wirklich herz lich willkommen.
Denn eines steht für mich fest: Die Selbstständigkeit der LUBW wird mit ausreichenden Ressourcen am besten ge schützt werden.
Grundlegende Entscheidungen wie die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und die Fachaufsicht können nicht über die Satzung geregelt werden. Auch eine theoretisch denkbare Re gelung mit einer Rechtsverordnung scheidet aus, weil wir kei ne Verordnungsermächtigung haben. Im Übrigen müsste über diese letztlich ebenfalls durch den Landtag entschieden wer den.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass meine heutigen Ausführungen und die in der Begründung enthalte nen Argumente Sie überzeugen konnten, und kann Ihnen auch zusichern, dass ich, wenn dies gewünscht ist, gern bereit bin, bei den Beratungen im Ausschuss weitere Ausführungen zu diesem Gesetz zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, die nicht ausgenutzt werden muss.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ein Gesetz, das im Wesentlichen die Änderung der Aufsicht über die LUBW regelt, hat sicherlich nicht den glei chen emotionalen Gehalt wie die beiden Punkte, über die wir gerade diskutiert haben.
Gleichwohl bin ich etwas verwundert, Herr Minister, wie aus führlich Sie gerechtfertigt haben, warum wir uns im Parla ment damit beschäftigen.
Wir begrüßen das ausdrücklich; denn das Gesetz – Sie haben es gesagt – ist ein Gesetz, das im Grunde die Konsequenz ei ner Änderung ist. Deswegen ist dieses Gesetz aus unserer Sicht genauso ärgerlich wie diese Änderung. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir auch nach dem Gesetzgebungsverfah ren diesem Gesetz allein aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zustimmen werden.
Ich will mich aber ausdrücklich Ihrer Würdigung der guten Arbeit der LUBW, die dort geleistet wird, anschließen. Wenn wir hier über Veränderungen der Aufsicht reden, dann hat das rein rechtstechnische Gründe und nicht den Grund, dass wir irgendwie das Bedürfnis nach einer verstärkten Aufsicht se hen würden.
Warum ist das Gesetz ärgerlich? Herr Minister, ich habe es Ih nen an dieser Stelle schon einmal gesagt: Sie haben ein gut bestelltes Haus mit sehr gut organisierten Bereichen übernom men, etwa im Bereich des Immissionsschutzes und des Flä chenmanagements. Es ist die politische Entscheidung dieser Landesregierung gewesen, dass man,
weil man politisch ein zusätzliches Ministerium wollte – das war aus unserer Sicht nicht sachgerecht –, wesentliche Teile etwa des Immissionsschutzes auf ein anderes, neu zu grün dendes Ministerium übertragen hat.
Ich darf ein großes Fragezeichen machen, ob das zur Stärkung der Arbeit in den dort betroffenen Bereichen beiträgt. Ich kom me auch gleich noch einmal anhand des konkreten Gesetzes darauf zu sprechen, warum das evident nicht der Fall ist.
Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sagen: Sie sind Mi nister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Das heißt, der Bereich Umwelt darf nicht hinten herunterfallen. Wir wer den uns gerade in der nächsten Zeit verschärft auch einmal damit beschäftigen, was denn nun in diesem neu zuständigen Ministerium im Hinblick auf das Flächenmanagement, auf den gebietsbezogenen Immissionsschutz und auf den Ver kehrsimmissionsschutz stattfindet. Das ist nämlich mehr als überschaubar.
Wo das Problem liegt, kann man schon in Ihrer Gesetzesbe gründung erkennen. Dadurch nämlich, dass Sie jetzt Zustän digkeiten in diversen Ministerien haben, strotzt dieses Gesetz vor Einvernehmensregelungen. Ich mache einmal ein großes Fragezeichen, ob es, wenn Sie zu allem Möglichen, wofür pa rallel mehrere Ressorts zuständig sind, Einvernehmen herstel len müssen, die Dinge in der Sache wirklich voranbringt.
Wirklich ärgerlich ist aber das, was Sie zu § 6 beschreiben. Ich meine den Verwaltungsrat, und ich meine den zusätzlichen Sitz. Wir führen im Moment an vielfältigsten Stellen Diskus sionen über die Haushaltszwänge. Wir führen Symboldiskus sionen über Diäten und Ähnliches. Was ist nun die Konse quenz dieses Gesetzes? Die Konsequenz ist, dass ein zusätz licher Verwaltungsratsposten mit zusätzlichen Kosten geschaf fen wird. Sie führen zwar aus, diese seien überschaubar. Aber wenn wir schon regelmäßig über Symbolik reden, dann muss man auch einmal die Frage stellen: Ist das gerechtfertigt, oder
entsteht da der Eindruck, dass – so, wie zusätzliche Ministe rien geschaffen wurden – jetzt auch zusätzliche Verwaltungs ratsposten geschaffen werden? Deshalb muss man dem kri tisch begegnen.
Die Abgabe eines dem Umweltministerium zuzuordnen den Mandates scheidet aus, da dann die vielfältigen fach lichen Bezüge zur LUBW nicht angemessen wahrgenom men werden könnten.
Was heißt denn das? Heißt das: Wenn das Umweltministeri um nicht dabei ist, dann funktioniert es nicht? Dann muss man die Frage stellen: Warum ist dann das MVI zuständig? Oder heißt es etwas anderes? Heißt es ganz einfach, dass das glei che Ergebnis jetzt mit mehr Personal erzielt wird?
Also Strich drunter: Dieser Entwurf ist die logische, aber aus unserer Sicht nicht gute Konsequenz aus Ihrer falschen Zu ordnungsentscheidung, was bestimmte Kernbereiche der Um weltpolitik anbelangt.
Noch einmal: Wir werden nicht nur bei diesem Gesetz, son dern genau in diesen Bereichen gerade in den nächsten Mo naten genauer hinschauen, was auch in der fachlichen Arbeit das Resultat dieser Umorganisation ist. Deshalb kann ich mir auch aus grundsätzlichen Überlegungen wie angeführt nicht vorstellen, dass wir dieser Folge einer falschen Entscheidung zustimmen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich Ihrem Wunsch Fol ge leisten und einfach nur sagen: Wir stimmen zu. Es ist ein gutes Gesetz. Eigentlich hatte ich auch gedacht, dass seitens der CDU Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf käme. Sie wissen ja, dass die Aufgabenbereiche durch die Hinzunahme des Verkehrs auch gewachsen sind. Ich erinnere nur an den Lärmaktionsplan, der inhaltlich auch vonseiten der EU viele neue Aufgaben im Umwelt-, aber auch im Verkehrsministeri um mit sich bringt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die gerade in der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Na turschutz gegeben ist, zeigt, wie das Ministerium aufgestellt ist. Ich denke, das sollte man respektieren. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass man diesem Gesetzentwurf zustimmt.
Eigentlich wollte ich damit beginnen – auch der Minister hat es gesagt –, der Landesanstalt für die Bewältigung ihrer viel fältigen Aufgaben zu danken. Sie hat wertvolle Dienste für uns Abgeordnete, aber auch für die Landesregierung bzw. für die untergeordneten Behörden geleistet. Ich stoße in meinem Wahlkreis, aber auch wenn ich im Land herumkomme, immer wieder auf gute Rückmeldungen, die besagen, dass die Lan desanstalt zur Versachlichung der Diskussion beigetragen ha be, ob im Immissionsschutz oder im Bodenschutz, im Grund wasserschutz und, und, und, was alles zusammenhängt.
Ich denke, gerade die Neugründung des Verkehrsministeriums hat deutlich gezeigt, dass dieser Aufgabenbereich bei uns im Land, im Bund und in Europa sehr stark zugenommen hat. Das gilt auch für die Kommunen. Deshalb werden auf die Landesanstalt neue Aufgaben zukommen. Daher ist sie mit diesem Gesetz – es beinhaltet ja nur die Zuweisung der Struk turen – dafür aufgestellt. Das herauszuarbeiten ist ganz wich tig.
(Abg. Ulrich Lusche CDU: Es geht um die Fachauf sicht, Herr Kollege, nicht um die Aufgaben! Das hat der Minister ausgeführt!)
Hören Sie besser zu, damit Sie sich vielleicht doch noch um stimmen lassen, auf der nächsten Ebene dem Gesetz zuzustim men, weil tatsächlich viele Inhalte darin stehen. Vielleicht le sen Sie es sich auch einmal durch. Heute Morgen wurde vor geschlagen, einen Gesetzentwurf einmal ganz vorzulesen.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das können Sie nach der Sitzung machen! – Abg. Ulrich Lusche CDU: Zur Sache!)
Wie gesagt: Wir können dem Gesetz zustimmen. Ich finde es sehr gut. Man sollte ganz deutlich die wertvolle Arbeit der Landesanstalt, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraus stellen. Auch in ihrem Sinn wäre es sinnvoll, dem Gesetz zu zustimmen.