Im Moment liegt ein Gesetzentwurf vor, der unseren Ansät zen und Vorschlägen weitgehend Rechnung trägt. Unsere For derungen nach größerer Autonomie und nach größeren Ge staltungsspielräumen finden sich in dem Gesetzentwurf wie der. Wir finden, dass der Entwurf deutlich auch unsere Hand schrift trägt und insgesamt gelungen ist.
Die CDU-Fraktion wird dem Entwurf zustimmen und eine breite parlamentarische Mehrheit zur Unterstützung des KITGesetzes sicherstellen.
Wir sind davon überzeugt, damit unseren Beitrag als treiben de Kraft für einen Ausbau des KIT, für eine gute Zukunft des KIT zu leisten.
Als Schlussbemerkung gestatten Sie mir bitte noch einen kri tischen Hinweis: Obwohl wir als Gesetzgeber längst noch nicht alle Aufgaben im Zuge der Fusion abgearbeitet haben – als Beispiel möchte ich hier den Bereich Personal oder gera de wegen der neuen personellen Aufgaben auch die Bauher reneigenschaft nennen –, hat sich die Landesregierung unse rer Forderung nach regelmäßiger Evaluierung nicht ange schlossen.
Hinzu kommt, dass das KIT in einem dynamischen Umfeld in Konkurrenz mit den großen Forschungseinrichtungen in Europa, in den USA und in Asien steht. Hier möchte ich bei spielhaft auch die Zivilklausel benennen, bei der sich die Fra ge stellt, wie viele Institute betroffen oder sogar gefährdet wä ren, wenn z. B. Ergebnisse der Material-, Gebäude-, Motorik-, Sensorik- oder Robotikforschung eventuell auch für den mi litärischen Bereich verwendet werden könnten.
Deshalb unterstützen wir hier Ministerin Theresia Bauer, die sich gegen eine gesetzliche Beschränkung von Forschungsin itiativen ausspricht.
Aus beiden Gründen wäre aber die regelmäßige Überprüfung der Praxistauglichkeit des KIT-Gesetzes wichtig, um das KIT im internationalen Spitzenfeld der Forschung auch in Zukunft abzusichern.
Die CDU wird sehr sorgsam darauf achten, dass mit der heu tigen Verabschiedung des KIT-Gesetzes kein Schlusspunkt in der Entwicklung des KIT gesetzt wird. Wir sind der Auffas sung, dass heute nur ein weiterer Schritt zum Erhalt und zum Ausbau von internationaler Spitzenforschung gemacht wird. Hier werden wir von der CDU-Fraktion auch in Zukunft mit unseren parlamentarischen Initiativen die Arbeit des KIT un terstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! In der letzten Woche erschien das aktuelle Hoch schulranking des Centrums für Hochschulentwicklung. Das Karlsruher Institut für Technologie konnte sich dabei in der Spitzengruppe platzieren. In den Fächern Sport und Informa tik schneidet das KIT im Durchschnitt mit der Note „sehr gut“ ab, besonders in der Kategorie „Studiensituation insgesamt“. In der Informatik ist zudem der Ruf der Forschung hervorra gend.
Das Ranking verdeutlicht exemplarisch, was das KIT aus zeichnet und was wir durch die Weiterentwicklung des KITGesetzes unterstützen. Damit wird das Wissenschaftsdreieck zwischen Lehre, Forschung und Innovation ausgefüllt. Durch die Zusammenführung der Universität Karlsruhe und des For schungszentrums Karlsruhe entstand bereits im Jahr 2009 das Karlsruher Institut für Technologie, einzigartig in seiner gleich berechtigten Gewichtung von Universität und Forschungsbe trieb.
Mit dem KIT-Weiterentwicklungsgesetz bauen wir diese Stär ke in Forschung und Lehre weiter aus und sichern sie nach haltig. Eine größere Selbstständigkeit und mehr Handlungs spielraum ermöglichen noch größere Synergieeffekte zwi schen Forschung und Lehre. Dadurch entsteht noch mehr Raum für Innovationen. Schon jetzt ist das KIT hinsichtlich seiner Innovationskraft eine feste Größe der internationalen Forschungslandschaft.
Mit diesem Gesetzentwurf sichern wir nicht nur den Fortbe stand der bisherigen Leistungen; wir schaffen auch die Vor aussetzung für weitere Erfolge einer internationalen Spitzen einrichtung.
Bei aller Begeisterung über die herausragenden Leistungen des KIT als Institution dürfen wir aber nicht vergessen, dass dort Menschen arbeiten, forschen, lehren und studieren. Sie alle machen das KIT zu dem, was es heute ist. Sie alle sind vom Gesetzentwurf betroffen.
Nach meiner Einschätzung hat die Landesregierung genau verstanden, dass es sich bei diesem Gesetz nicht nur um ein
juristisches Unikat handeln darf, sondern insbesondere um ein Vorbild der Beteiligung für die Einbeziehung der Betroffenen in den Prozess der Gesetzgebung. Hiernach möchte ich noch einmal ausdrücklich Dank aussprechen an die vielen Enga gierten auf ministerialer Seite, aber auch in der Hochschule, die sich an diesem Prozess intensiv beteiligt haben.
Ich weiß, dass in diesem Rahmen auch über eine Begrenzung der Forschung auf friedliche Zwecke diskutiert wurde. Die ses Thema ist mit dem KIT-Gesetz sicherlich nicht abge schlossen. Vielmehr betrifft das Thema der friedlichen For schung alle Hochschulen, und es sollte deswegen auch vor Ort darüber diskutiert werden.
Die Ebene der Hochschule ist ein guter Ort, um diese Diskus sion über Forschungsziele zu führen. Wir stehen mit unserer Politik für mehr Transparenz und mehr Beteiligung. Diesem Ansatz von mehr Transparenz und mehr Beteiligung kann man auch in der Frage nach einer friedlichen Forschung an unse ren Hochschulen sinnvoll folgen.
Das Ergebnis des offenen Verfahrens und Gesetzgebungspro zesses im KIT-Weiterentwicklungsgesetz wollen wir heute im Landesparlament verabschieden. Bisher – das habe ich so ge hört – herrscht weiterhin große Einstimmigkeit zwischen den Fraktionen, der Landesregierung, den Beschäftigten, aber auch den Studierenden am KIT.
Ich denke, wenn wir weiterhin so vorgehen, dass wir die Ent wicklung des KIT mit offenen Augen und Ohren begleiten, dann werden wir hier in Baden-Württemberg mit einer äußerst erfolgreichen Spitzeneinrichtung belohnt. Das KIT leuchtet schon heute mit dem Dreieck Lehre, Forschung und Innova tion. Ich bin überzeugt, dass diese Strahlkraft durch dieses Ge setz noch verstärkt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt hier im Haus einen breiten Konsens für diesen Gesetzentwurf. Ich habe schon in der letzten Debatte gesagt: Leitplanken sind mehr Autonomie und auch eine Stärkung der inneren Demokratie der Hoch schule. Das sind die zwei Leitplanken, an denen sich dieser Gesetzentwurf orientiert.
Der Streitpunkt, Frau Kollegin Schütz, war letztlich nicht die Frage, ob das, was wir machen, richtig ist, sondern wie wir das Ganze evaluieren. Wir müssen uns bewusst sein, dass es in diesem Gesetz sehr vielfältige Regelungen gibt, sodass man nicht einfach sagen kann: „Wir evaluieren es nach einem Jahr“, weil bestimmte Regelungen erst viel später greifen.
Ich nenne als Beispiel den Campus Ost, die ehemalige Ma ckensen-Kaserne, die auch ans KIT übergegangen ist, die ab jetzt komplett im Eigentum des KIT verwaltet werden wird, wobei das KIT Bauherreneigenschaft über ein Volumen von 7 Millionen € hat. Da ist ein Jahr viel zu kurz. Da wurde zwi schen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg eine fünfjährige Experimentierphase vereinbart.
Es gibt andere Dinge wie z. B. den Übergang der Diensther ren- und Arbeitgebereigenschaft, der zum 1. Januar 2013 statt finden wird. Man muss sich dann anschauen, welche Proble me oder Prozesse es an dieser Stelle gibt.
Außerdem gibt es einen weiteren Punkt, nämlich die Verän derung bei der Wahl des Vorstandmitglieds für Lehre und aka demische Angelegenheiten. Jetzt besteht die Chance, dass sich diese Regelung zeitnah bewährt, worüber wir alle sehr froh sind.
Ich möchte von dieser Stelle aus Herrn Professor Hippler noch einmal ganz herzlich zu seiner Wahl zum Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz gratulieren. Das ist eine große Ehre auch für Baden-Württemberg. Es hat aber natürlich zur Folge, dass die Funktion, die er an der Universität ausgeübt hat, frei wird. Dann haben wir den Prozess, die Bewährungs probe für diese Regelung, schon sehr zeitnah. Wir nehmen die Studierenden stärker in die Verantwortung. Wir wünschen uns und gehen davon aus, dass die Studierenden in ihrem Interes se, aber auch im Interesse einer Lösung verantwortungsbe wusst handeln. Wir sind da sehr guter Dinge.
Wir müssen aber auch mittelfristig diskutieren, wie wir Ele mente wie mehr Autonomie, die wir jetzt am KIT ermögli chen, auf andere, möglicherweise gar auf alle Hochschulen Baden-Württembergs übertragen können. Zur Evaluation ge hört nicht nur das, was am KIT passiert, sondern auch die Fra ge, wie es in die baden-württembergische Hochschulland schaft und darüber hinaus weiterstrahlen kann.
Zum Schluss möchte ich noch ergänzen, dass es in diesem Kontext einige Fragen gab, die sich nicht nur für das KIT stel len, sondern die sich so oder ähnlich auch an anderen Hoch schulen stellen und zu denen es im Zuge der Anhörung ent sprechende Stellungnahmen gab. Das eine ist z. B. die Frage nach dem Vorsitz im Senat: Soll es der Rektor sein, oder soll der Vorsitzende aus der Mitte des Senats gewählt werden?
Das andere ist das Thema Hochschulräte insgesamt und die Frage der Kompetenzabgrenzungen – Senat, Rektorat und Aufsichtsrat. Das sind Fragen, die sich nicht nur am KIT stel len. Anderswo stellen sie sich zum Teil in veränderter Form. Deswegen macht es keinen Sinn, hier eine Insellösung zu schaffen. Das muss in die anderen Regelungen eingebettet sein.
Das Gleiche gilt für das Thema Zivilklausel, also die Frage der Forschung für militärische Zwecke, und insgesamt für die Frage nach der Transparenz von Forschung. Auch das ist nicht nur eine Frage für das KIT. Darüber haben sich dort schon manche Diskussionen entzündet. Auch da brauchen wir eine Lösung für alle Hochschulen in Baden-Württemberg. Es ist sicher richtig und wichtig, dass wir über dieses sensible The ma diskutieren. Denn es ist ein erhebliches Problem, wenn Leute, die eine Studienarbeit schreiben, nicht wissen, dass das Ganze im Auftrag des Verteidigungsministeriums finanziert worden ist.
Das sind Themen, über die wir breit diskutieren müssen, bei denen ein Schnellschuss keinen Sinn macht. Deshalb auch von
unserer Seite die klare Ansage: In dieser Gesetzesnovelle et was übers Knie zu brechen macht keinen Sinn.
Eine andere Sache, die wir in einem weiteren Gesetz noch an gehen werden, sind personalvertretungsrechtliche Fragen. Das betrifft etwa auch die Frage nach der Möglichkeit, Unteraus schüsse zu bilden. Es macht keinen Sinn, dies im KIT-Gesetz zu regeln; es macht nur Sinn, es im Landespersonalvertre tungsgesetz entsprechend zu regeln. – Das als Ausblick für die zukünftigen Aufgaben.
Wir alle sind stolz auf das, was das KIT hier bewerkstelligt hat. Es ist ein Leuchtturm für Baden-Württemberg und weit darüber hinaus. Wir alle sind stolz, dass wir diesen Leucht turm hier fortentwickeln können. Deswegen freue ich mich über die große Zustimmung und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Repetitio est mater studiorum – die Wiederholung ist die Mutter der Studien. Mit Verweis auf die sen Grundsatz, der auch den Wissenschaftlerinnen und Wis senschaftlern sowie den Studentinnen und Studenten am KIT sicherlich nicht unbekannt ist, bitte ich schon jetzt um Nach sicht dafür, dass ich manches hier bereits Gesagte wiederho len werde. Aber gerade in Bezug auf das KIT, dem Karlsru her Pionier in der deutschen Wissenschaftslandschaft, kann man vieles Positive gar nicht oft genug betonen.
Für die FDP/DVP-Fraktion kann ich nur noch einmal zum Ausdruck bringen, dass wir uns über den Autonomiezugewinn für das KIT sehr freuen und das Gesetz aus voller Überzeu gung mittragen. Es wäre auch besorgniserregend, wenn eine liberale Fraktion nicht der Auffassung wäre, das KIT könnte die inhaltlich-fachliche Autonomie, die Dienstherreneigen schaft, ein eigenes Vermögen und eine in Teilen ausgeübte Bauherreneigenschaft gut gebrauchen.
Damit eine Wissenschaftseinrichtung dieser Größenordnung erfolgreich arbeiten kann, bedarf es größtmöglicher Gestal tungsräume in vielerlei Hinsicht. Damit es zu diesem Auto nomiezuwachs kommen konnte, bedurfte es einiger Vorarbei ten und Verhandlungen zwischen Land und Bund, die noch zu Zeiten der christlich-liberalen Landesregierung geführt wur den. Die grün-rote Landesregierung hat die hierbei erzielte Vereinbarung übernommen; dafür noch einmal den Dank und den Respekt der FDP/DVP-Fraktion. Es ist uns wichtig, dass die Fackel der Innovationsfreude, die unser Land, seine Wis senschaft und seine Wirtschaft auszeichnet, auch in der neu en Konstellation weitergetragen wird.