Unser Ziel ist es, im Jahr 2020 mindestens 10 % der in Ba den-Württemberg benötigten Strommenge aus heimischer Windenergie zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Land etwa 1 200 neue Anlagen entstehen. Die Vorausset zung dafür, dass diese Anlagen errichtet werden können und dass sie an den richtigen Standorten errichtet werden, schaf fen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass Regionalverbände für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen zukünftig nur noch Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr festlegen können. Außerdem werden die Windregionalpläne, die bisher großflächige Ausschlussgebiete enthalten haben, aufgehoben. Der Gesetzentwurf, wie wir ihn heute einbrin gen, sieht hierfür eine Frist bis zum Jahresende vor.
Neben den Regionalverbänden werden zukünftig Städte und Gemeinden die Gebiete auch für regionalbedeutsame Wind kraftanlagen ausweisen dürfen. Die kommunale Ebene erhält also neue planerische Möglichkeiten. Städte und Gemeinden können künftig in Flächennutzungsplänen Konzentrationszo nen für Windkraftanlagen ausweisen. Im Ergebnis haben wir damit zukünftig zwei starke Planungsebenen für den Ausbau der Windkraft.
Wichtig ist uns dabei, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen die Energiewende stärker als bisher selbst in die Hand nehmen können.
Die Schaltung der Ampel auf Grün bedeutet aber nicht, dass überall im Land Windkraftanlagen entstehen können. Die viel und lange herbeigeredete Verspargelung wird es nicht geben. Natur- und Artenschutz, der Schutz des Landschaftsbilds, Ab standsregelungen und Lärmschutz, dies alles wird beim Aus bau der Windkraft natürlich beachtet. Die Planungsträger ha ben die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten
und können attraktive windhöffige Vorranggebiete ausweisen. Allein dort, wo weder die Regionalverbände noch die Kom munen planerische Festlegungen treffen, sind Einzelgenehmi gungsverfahren nach § 35 des Baugesetzbuchs möglich.
Die Berücksichtigung der genannten Belange ist uns in der Sache wichtig. Sie ist uns aber auch wichtig, weil nur so Ak zeptanz für den Ausbau der Windenergienutzung zu erzielen ist.
Beteiligung spielt für uns grundsätzlich eine wichtige Rolle. Dies gilt auch für das Verfahren zur Änderung des Gesetzes. In der Anhörung der Verbände zum Gesetzentwurf sind 45 zum Teil sehr ausführliche Stellungnahmen eingegangen. Sehr erfreulich ist dabei, dass der Ausbau der Windkraft in allen Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt wurde.
Ein wichtiges Thema in einem großen Teil der Stellungnah men war die Übergangsfrist bis zur Aufhebung der geltenden Windregionalpläne. Die ursprünglich vorgesehene Frist bis zum 1. September 2012 wurde als zu kurz kritisiert. Wir ha ben die Forderung nach Fristverlängerung aufgegriffen und uns dafür entschieden, die Übergangsfrist um vier Monate bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Denn sowohl die Re gionalverbände als auch die Städte und Gemeinden brauchen Zeit für ihre Planungen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich diese Zeit nicht für verloren halte. Regionalverbände und Kommunen können diese Zeit nutzen, um ihre Planungen vorzubereiten. Investo ren können die Zeit nutzen, um ihre Genehmigungsanträge vorzubereiten und zusammen mit den Behörden zur Entschei dungsreife zu bringen. Die Zeit kann und soll auch genutzt werden, um über Planungen vor Ort zu diskutieren und auf diese Weise Akzeptanz und Beteiligung zu schaffen.
Da der Gesetzentwurf eine Aufhebung der geltenden Windre gionalpläne vorsieht und damit selbst eine Änderung der be stehenden Pläne darstellt, war außerdem eine strategische Um weltprüfung durchzuführen; ein Umweltbericht war zu erstel len. Wir haben ein umfangreiches Öffentlichkeits- und Betei ligungsverfahren durchgeführt. Unserem Gesetzentwurf lie gen deshalb nicht nur eine Synopse der Anhörungsergebnis se zu dem Gesetzentwurf, sondern auch Entwürfe eines Um weltberichts und einer zusammenfassenden Erklärung bei.
Wir haben in diesem Verfahren neben mehr als 2 500 Verbän den und Behörden allen Bürgerinnen und Bürgern die Gele genheit zur Stellungnahme gegeben. Selten dürfte ein Gesetz entwurf in diesem Land eine so hohe Beteiligung und, was das Ziel des Ausbaus der Windenergie angeht, eine so deutli che Zustimmung erfahren haben.
Umso mehr gilt es jetzt, den Ausbau der Windkraft weiterhin transparent und unter Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben. Wir wollen, dass möglichst viele Bürgerwind räder entstehen.
Die Änderung des Landesplanungsgesetzes ist hierfür ein ers ter Schritt. Weitere Schritte folgen. Ich nenne den Windener gieerlass als praxisorientierte Handreichung für Behörden, Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger. Ich nenne die Ein richtung von Kompetenzzentren bei der LUBW, bei den Re gierungspräsidien und bei den Regionalverbänden. Ich nenne das Projekt „Wind im Wald“ des Kollegen Bonde und die er forderlichen artenschutzrechtlichen Kartierungen.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Aus bau der Windkraft wird von vielen Seiten fachlich begleitet und unterstützt. Auf diese Weise wird uns nicht nur der deut liche, sondern auch der nachhaltige Ausbau der Windkraftnut zung gelingen.
Ein erster entscheidender Schritt hierfür ist die Änderung des Landesplanungsgesetzes. Deshalb bitte ich um Ihre Zustim mung zu dem Gesetz und zu dem Plan.
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Rede zeiten gelten.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU un terstützt den Umbau der Energieversorgung durch den Aus bau der erneuerbaren Energien.
Wir leisten einen konstruktiven Beitrag zur Energiewende, weil wir uns unserer Verantwortung sehr bewusst sind. Ich verweise deshalb auch auf unser umfassendes Energiekon zept, das als Leitlinie für die Energiewende in Baden-Würt temberg detailliert beschreibt, was alles passieren muss. Ver hindert haben wir bislang nichts, liebe Frau Staatssekretärin Dr. Splett.
Wir kommen dazu sicher noch. – Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist auf eine verlässliche, sichere und be zahlbare Energieversorgung dringend angewiesen. Wir stim men zwar darin überein, dass die für die Ausweisung von Windkraftanlagen bisher geltende Regelung flexibilisiert wer den muss. Was allerdings die inhaltliche Ausgestaltung der vorgesehenen Novellierung des Landesplanungsgesetzes an belangt, unterscheiden sich die Haltungen von der CDU und der Landesregierung sehr voneinander.
Die Absicht, die Windregionalpläne aufzuheben und sich da mit von der Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebie ten zu verabschieden, lehnen wir ab. Dadurch werden näm lich eine wirksame Planung und Steuerung verhindert. Das angestrebte Verbot der Ausweisung von Ausschlussgebieten wird nicht zu einer effektiven und effizienten Nutzung und Ausweitung der Windenergie führen.
Auch halten wir es für falsch, dass zukünftig die einzelne Kommune die ausschließliche Planungshoheit, gegebenen falls zulasten einer Nachbargemeinde, zurückerlangen soll.
Aus unserer Sicht wird dies zu erheblichen Verwerfungen zwi schen einzelnen Gemeinden führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Gemeinde ihr Landschaftsbild schützen
Deshalb haben sich auf kommunaler Ebene bereits Arbeitsge meinschaften gebildet. Beispielsweise befinden sich derzeit 22 Gemeinden in der Region Baden-Baden im Abstimmungs prozess.
Mit ihrer derzeitigen Vorgehensweise bricht die grün-rote Re gierung in dramatischer und zugleich unausgegorener Art und Weise mit der bisher gültigen und bewährten Regionalpla nung.
Es ist nicht nur ein holpriger Weg – Sie werden es gleich hö ren –, sondern überhaupt fraglich, ob die Regierung auf die se Weise ihr eigenes Ziel erreicht.
An dieser Stelle verweise ich auch auf den Koalitionsvertrag von Grün-Rot, in dem unter der Überschrift „Regionalverbän de bleiben Träger der Planung“ steht – ich zitiere mit Ihrer Er laubnis, Frau Präsidentin –:
Was wollen Sie also? Ich frage den Herrn Ministerpräsiden ten, warum er das ändern und gar noch verschlechtern möch te.
Der von Grün-Rot vorgelegte Gesetzentwurf indes steht die ser Aussage völlig entgegen. Sollte dieser Entwurf als Gesetz in Kraft treten, droht ein Flickenteppich in der Regionalpla nung.
(Beifall bei der CDU – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Nein! Das würde die Regionalverbände ganz stark aufwerten! Passen Sie einmal auf, was da kommt!)
Durch die bisherige Planungshoheit waren die Verhältnisse klar geregelt. Die Kommunen waren als Familie unter sich. Interkommunalen Konflikten konnte vorgebeugt werden. Die nun angestrebte Reaktivierung der kommunalen Planungsho heit ist kleinteilig, komplex und birgt erhebliche Konfliktpo tenziale. Sie werden damit nicht zwei starke Ebenen haben, wie Sie, Frau Dr. Splett, es eben ausgeführt haben, sondern Sie werden künftig Konflikte zu lösen haben.