Manfred Groh

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in ers ter Lesung den zweiten Teil der Novellierung der Landesbau ordnung, nachdem wir bereits am 10. Juli 2013, also vor rund einem Jahr, die Rauchwarnmelderpflicht beschlossen haben. Diese Novellierung steht unter dem Motto „Sozial und öko logisch“, wie es die Frau Staatssekretärin ausgeführt hat. Bei de Aspekte haben zwar ihre Berechtigung und werden von Grün
und Rot bei jeder Gelegenheit zur Genüge betont; gleichwohl vermissen wir, die CDU-Landtagsfraktion, einen dritten wich tigen Punkt – vielleicht die wichtigste Vorgabe –, nämlich die Wirtschaftlichkeit.
Vielen Dank, Herr Zimmermann.
Der vorliegende Gesetzentwurf spricht zu Recht einige wich tige Punkte an, die beispielsweise aufgrund des demografi schen Wandels die Gesellschaft als Ganzes betreffen werden. Nun hat aber eine Gesetzesänderung automatisch Nebenwir kungen, und die angeblichen Vorteile müssen gegenüber den Nachteilen abgewogen werden. Genau da setzt unsere Kritik an.
An zahlreichen Stellen des Gesetzestextes wird auf zusätzli che Kosten für Privatpersonen verwiesen, die aber derzeit noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden können. Sie, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, nehmen also bewusst die zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger billigend in Kauf nach dem Motto: Was für die Um welt gut ist, ist auch für jeden Einzelnen gut, koste es, was es wolle.
Insgesamt zeigt sich auch bei diesem Vorhaben der grün-ro ten Landesregierung: Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Wir halten es daher für dringend geboten, dass die vielen noch offenen Fragen in einer Anhörung nochmals erörtert werden.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, auf einzelne Kri tikpunkte näher einzugehen:
Zur Neuregelung hinsichtlich der Kfz- und der Fahrradstell plätze: Dieses Vorhaben folgt in erster Linie einem lang er sehnten Wunsch der Grünen, die Nutzung des Autos bzw. den motorisierten Individualverkehr wenn schon nicht gänzlich zu verhindern, dann aber zumindest erheblich zu erschweren. Die Beobachtung, wonach sich das Fahrrad in Städten und Bal lungsräumen als urbanes Fortbewegungsmittel bewährt hat, wird weder von mir noch von meiner Fraktion infrage gestellt.
Am Schluss. – Insofern orientie ren sich die Maßnahmen zu den Fahrradabstellplätzen nur an einem wachsenden Bedarf. Unabhängig davon muss aber an gemerkt werden, dass das Auto auch in Zukunft das wichtigs te Fortbewegungsmittel der Deutschen sein wird. Die jüngst vom Bundesverkehrsministerium vorgestellte Verkehrsver flechtungsprognose 2030 zeigt ein deutliches Bild.
Hierzu einige Zahlen des Bundesverkehrsministeriums zur Verdeutlichung: Der motorisierte Individualverkehr wird bis 2030 weiter an Bedeutung zunehmen, und sein Anteil wird für diesen Zeitpunkt auf rund 83 % an allen Fahrten prognosti ziert. Die Verkehrsleistung des motorisierten Individualver kehrs – gemeint sind die gefahrenen Kilometer pro Jahr – wird
bis 2030 um 10 % steigen. Der Pkw-Bestand wird um 8,5 % zulegen und die Pkw-Dichte um 10 %. Hinzu kommt, dass aufgrund des demografischen Wandels der Anteil der über 65-Jährigen im Jahr 2030 rund ein Drittel der Bevölkerung ausmachen wird. Diese Prognose ist im Übrigen auch von zen traler Bedeutung für den Bundesverkehrswegeplan 2015.
Vor diesem Hintergrund lehnt die CDU ein Abrücken von der bisher gültigen Stellplatzregelung strikt ab.
Städtetag und Gemeindetag sprechen in diesem Zusammen hang sogar von einem erheblichen Eingriff in die kommuna le Planungshoheit. Der geplante Ansatz in der novellierten LBO zeigt also einmal mehr: Wenn die Menschen nicht frei willig auf das Auto verzichten, sorgt Grün-Rot dafür, dass das Autofahren so unattraktiv wie möglich wird.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu der in der Begrün dung gemachten Zahlenspielerei. Bei den Mehrkosten für Fahrradstellplätze wird ein durchschnittlicher Kaufpreis von 200 € pro Quadratmeter baureifes Land angesetzt. Mit dieser Milchmädchenrechnung wollen Sie den Menschen im Land vormachen, dass die Fahrradstellplatzpflicht im Grunde billig umzusetzen sei. Der Verweis auf durchschnittliche Kaufprei se ist in hohem Maß unseriös und dient nur dazu, von den wahren Kosten abzulenken.
Zur Barrierefreiheit: Das Anliegen, wonach künftig in Wohn gebäuden, aber auch in Gebäuden mit gemischter Nutzung Barrierefreiheit hergestellt werden muss, wird das Bauen ver teuern. Aus den vorliegenden Anhörungsergebnissen geht dies ebenfalls hervor. Nur so viel: Es widerspricht sich, wenn man einerseits landauf, landab billigen Wohnraum fordert und an dererseits die Kosten für das Bauen mittels Gesetz unnötig in die Höhe treibt.
Die so entstehenden Kosten werden in irgendeiner Art und Weise an den Mieter weitergegeben. Auch ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend geklärt, wie die Barrierefreiheit kon kret ausgelegt werden soll. Hierbei meine ich insbesondere die DIN 18025 – neu: DIN 18040 – über die baulichen Anfor derungen für das barrierefreie Wohnen für behinderte und äl tere Menschen. Bei einem behindertengerechten Umbau wird es nämlich richtig teuer werden.
Ich habe noch zwei Punkte; ich bin gleich am Ende meiner Rede.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Forderung der Ar chitektenkammer und der Ingenieurkammer sowie weiterer Verbände nach Einführung von Fachlisten. Wir teilen die Auf fassung, dass durch solche Listen ein hohes Maß an Qualität sichergestellt werden kann.
Zu den Änderungsvorschlägen zum Kenntnisgabeverfahren ist anzumerken, dass sich dieses Verfahren nach unseren Er fahrungen durchaus bewährt hat. Gleichwohl und schweren Herzens erkennen wir den Mehrwert der angestrebten Ein schränkungen des Kenntnisgabeverfahrens an.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, gibt es noch viele offene Fragen. Deshalb möchte ich nochmals die Notwendigkeit einer öffentlichen Anhörung betonen – auch und besonders, um die zahlreichen wohnungsbaupoliti schen Problemfelder noch einmal zu diskutieren.
Vielen Dank.
Herr Raufelder, ich habe nur noch eine kurze Verständnisfrage: Haben Sie damit Ihr Einverständ nis zu einer weiteren Anhörung gegeben?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zwei ter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD zur Änderung der Landesbauordnung und damit zur verbindlichen Einführung von Rauchwarnmeldern in Aufenthaltsräumen.
Die CDU hat, wie Sie wissen, ihre Zustimmung signalisiert unter dem Vorbehalt, dass noch offene Fragen ausreichend be antwortet und Sachverhalte berücksichtigt werden. Die öffent liche Anhörung hat sicherlich dazu beigetragen, dass wichti ge Punkte angesprochen und diskutiert wurden. Unsere Ein wendungen wurden jedoch nicht berücksichtigt. Deswegen, lieber Herr Schwarz, halten wir unsere Anträge im Wesentli chen aufrecht und stellen sie heute erneut zur Abstimmung. Maßgeblich hierfür ist auch die abschließende Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur am 3. Juli gewe sen, in der sich die Regierung und die sie tragenden Fraktio nen auf formaljuristische Aspekte zurückgezogen haben. Sie wollen Ihren Gesetzentwurf einfach nur durchboxen. Aber vergessen Sie dabei nicht: Ein Gesetz zu schreiben ist einfach, es vollziehbar zu machen dagegen eine Kunst.
Meine Damen und Herren, gleichwohl werden wir der Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern im Grundsatz zustim men. Es gibt aber eine Vielzahl von Aspekten, die nun be fürchten lassen, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes neue Rechtsunsicherheiten entstehen werden. Wie bereits beim
Landesplanungsgesetz gilt auch im konkreten Fall: Gut ge meint ist nicht automatisch gut gemacht.
Durch die Kompromisslösung in § 15 Absatz 7 Satz 1 ist klar gestellt, dass Rauchwarnmelder nur innerhalb von Wohnun gen installiert werden müssen. Das ist der einzige gemeinsa me Nenner, den wir im Ausschuss erzielen konnten, Herr Kol lege Schwarz.
Nun zu unseren konkreten Einwendungen. Erstens zu den Übergangsfristen: In der Expertenanhörung wurde von allen darauf hingewiesen, dass die Übergangsfristen zu kurz sind. Die großen Wohnungsgesellschaften müssen nicht nur eine Wohnung ausstatten, sondern gleich eine Vielzahl. Des Wei teren muss man berücksichtigen, dass Ende 2014 in Hessen und Ende 2015 in Sachsen-Anhalt, in Bremen und Nieder sachsen ebenfalls die Übergangsfristen enden. Allein in die sen vier Bundesländern gibt es insgesamt 8,3 Millionen Wohn einheiten. Genau in diese Phase rückt Baden-Württemberg hi nein – mit nochmals knapp 5,1 Millionen Wohneinheiten. Da rüber hinaus darf man nicht vergessen, dass 2017 die Nach rüstpflicht in Bayern und in Nordrhein-Westfalen ausläuft. Zu sammen betrifft das noch einmal 14,6 Millionen Wohneinhei ten.
Selbstverständlich betrifft die Nachrüstung nicht alle Woh nungen, da Rauchwarnmelder bereits installiert und die Ge setze schon vor einiger Zeit auf den Weg gebracht worden sind. Da aber die Lieferanten und Hersteller mit drei Geräten pro Wohnung rechnen, sind insgesamt noch weit über 30 Mil lionen Rauchwarnmelder zu liefern und zu installieren.
Solche Hinweise und Warnungen zu übergehen erscheint uns schlichtweg fahrlässig.
Wir halten deshalb eine Frist mindestens bis zum 31. Dezem ber 2015 für notwendig.
Zweitens zum Straftatbestand: Es ist nicht klug, sich auf For maljuristisches zu berufen, wenn einem der Sachverhalt mehr fach erklärt wurde. Das Bestimmtheitsgebot verlangt, den Menschen nicht nur zu sagen, was sie zu tun haben, sondern auch, wie sie es zu tun haben. Da es unserer Meinung nach sehr wahrscheinlich ist, dass mit der Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern strafrechtlich die Schaffung einer Ga rantenstellung für Eigentümer oder Vermieter verbunden sein dürfte, halten wir an unserer Forderung bezüglich dieser Hin weispflicht fest.
Drittens: technische Standards. In unserem Entschließungs antrag haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern auch bestimmte tech nische Normen umfassen muss. Wir sind der Meinung: Um die Sicherheit der Menschen aber optimal gewährleisten zu können, sind die Bestimmungen zu den Geräten und deren Anbringung gesondert zu regeln. Sie berufen sich auf § 3 Ab satz 3 der Landesbauordnung, wonach die obersten Baurechts behörden im gegenseitigen Einvernehmen Regeln der Tech nik als technische Baubestimmungen bekannt machen kön nen. Dies ist aber in unseren Augen zu wenig. Wir plädieren nach wie vor dafür, dass alle Details gesondert und eindeutig geregelt werden, so wie es in anderen Bundesländern – z. B.
in Bayern und Nordrhein-Westfalen – inhaltlich auch gemacht wurde.
Nach unserer Meinung ist hierfür weder § 3 Absatz 3 LBO noch die allgemeine Grundlage in § 73 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 15 LBO geeignet. Wir halten eine Rege lung – das habe ich Ihnen schon gesagt – in § 73 Absatz 7 durch Anfügung eines weiteren Satzes für sinnvoll.
Sollte die Landesregierung dennoch auf der Generalvorschrift bestehen, raten wir dringend, zu prüfen, ob nicht doch eine ei genständige Verordnung zu erlassen ist.
Viertens: Streichung des Satzes 2 in § 15 Absatz 7. Auch das habe ich Ihnen schon gesagt: Es könnte aus unserer Sicht auf diesen Hinweis verzichtet werden, da er lediglich zu einer Überfrachtung des Gesetzes führt. Sie sagen im Straßenver kehrsgesetz doch auch nicht: Fahren Sie richtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben vorge schlagen, im Bau befindliche Objekte den Neubauten zuzu ordnen. Das wäre technisch und rechtlich einfacher. Sie selbst schreiben in der Einzelbegründung Ihres Gesetzentwurfs, dass die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern für kom plett neue Projekte ab sofort gelten soll. Warum dann nicht auch für bereits begonnene, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich komme zum Schluss –, der Schutz von Menschenleben ist eine dringende und wich tige Aufgabe. Sie erfordert vom Gesetzgeber eine sorgfältige Prüfung und auch eindeutige Regelungen. Auf jeden Fall muss vermieden werden, die Menschen mit der Verabschiedung des Gesetzes ins Unrecht zu setzen. Stattdessen laufen Sie, die Re gierungsfraktionen, Gefahr, dass Billigprodukte gekauft und installiert werden, um so dem populistisch geprägten Gesetz zu folgen.
Da die Gesetzesänderung erhebliche Mängel aufweist,
mit Umsetzungsproblemen zu rechnen ist und wichtige Fra gen gar nicht beantwortet wurden, gehen wir bei unserer Zu stimmung davon aus, dass wir im Rahmen der anstehenden LBO-Novelle noch einmal auf die Thematik zu sprechen kom men.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Raufelder. – Ich habe Ihnen vorhin die von uns berechnete Zahl von rund 30 Millionen Rauchmeldern genannt. Da Sie vorhin nur den einzigen Feuerwehrmann erwähnt haben, der gemeint hat, man könne mit Ihrer Frist bis 31. Dezember 2014 auskom men, sagen wir Ihnen: Das wird nicht gehen; es wird einen Engpass geben. Bitte verlängern Sie die Frist auf 31. Dezem ber 2015. Dann sind wir uns schon einig.
Das auch. – Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutie ren heute unter Tagesordnungspunkt 7 über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 15/2983, zum Ausbau der Wind energie durch eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes. Was soll ich Ihnen dazu sagen? Ich könnte es mir ganz ein fach machen und meine Rede vom 9. Mai 2012
anlässlich der Zweiten Beratung u. a. des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landespla nungsgesetzes nochmals vortragen. Vielleicht, Herr Schwarz, mache ich das auch, damit Sie es besser verstehen können.
Bereits damals habe ich prophezeit, dass der Regierung auf grund gravierender Mängel und zahlreicher Konstruktions fehler die Novellierung des Landesplanungsgesetzes für das grün-rote Leuchtturmprojekt Windenergie über kurz oder lang auf die Füße fallen wird. Meine Rede wurde damals von Ih rem sehr geehrten Herrn Minister Untersteller als Nörgelei ab getan, und das, obwohl die CDU einem Ausbau der Windener gie ausdrücklich offen gegenüberstand und -steht. Sachlich konnte er allerdings den von mir aufgeführten Zielkonflikten nichts entgegensetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Probleme sind bekannt. Interessant ist indes, dass sich auch der NABU zu Wort ge
meldet und die Fehler der Regierung angeprangert hat. Wie Sie sehen, kommen die Kritiker nicht nur aus dem Lager der Opposition, sondern zunehmend aus dem Lager, das der Lan desregierung durchaus wohlgesonnen gegenübersteht. Das sollte Sie nachdenklich machen.
Sie betonen immer wieder fast schon gebetsmühlenartig, dass die von der CDU geführte Vorgängerregierung den Ausbau der Windenergie verschleppt habe, dass die CDU immer noch der große Windskeptiker sei, der auf Biegen und Brechen die Energiewende in Baden-Württemberg verschleppen möchte. Diese Argumentation ist nichts Neues. Schließlich schieben Sie auch in anderen Politikfeldern die Verantwortung weit von sich weg,
z. B. in der Bildungspolitik, z. B. in der Finanzpolitik.
Wie wir aber heute wissen, ist es nicht die CDU, die den Aus bau der Windenergie blockiert,
sondern die von Grün-Rot eingebrachte Änderung des Lan desplanungsgesetzes. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, stehen mit Ihrer Regierung in der Ver antwortung. Sorgen Sie bitte schleunigst dafür, dass Ihre No velle des Landesplanungsgesetzes nicht wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt.
Zu den immer noch in Teilen unzureichenden Planungsgrund lagen kommt auch noch das Kompetenzwirrwarr hinzu. Eine Gesamtbetrachtung aller erneuerbaren Energieträger im Lan desplanungsgesetz haben Sie nicht vorgesehen. Von der feh lenden Synchronisierung mit anderen Planverfahren und der mangelnden Möglichkeit, zwischen verschiedenen Energie trägern auszuwählen, brauche ich gar nicht zu reden. Schließ lich arbeiten vier Ministerien – sage und schreibe vier Minis terien – am Ausbau der Windenergie. Aber gegen diese offen sichtlichen Mängel machen Sie einfach nichts. Stattdessen greifen Sie zu Mitteln, mit denen man eine von den Grünen geführte Landesregierung sicherlich nicht als Erstes in Ver bindung bringen würde.
Sie opfern den Artenschutz, aber nicht nur ihn, sondern – weil man gerade dabei ist – auch gleich noch den Naturschutz und den Landschaftsschutz. Aber was soll’s? Der Rotmilan und das Auerhuhn sind halt keine Juchtenkäfer, und die Bäume im Schwarzwald stehen auch nicht im Stuttgarter Schlossgarten.
Sie wollen letztlich und einzig und allein mit Ihrem Leucht turmprojekt Windenergie Fakten schaffen. Hauptsache, zur nächsten Landtagswahl stehen die Windräder für jeden er kennbar in der Landschaft.
Und was sagen Sie zu den Aussagen Ihres Ministerpräsiden ten bei der heutigen Diskussion über den Nationalpark? Er dreht sich die Sachlage so hin, wie er sie gerade braucht. Beim Nationalpark schwört er auf den Artenschutz, auf den Land schaftsschutz, doch bei den Windrädern sind ihm diese As pekte egal. Wie käme sonst das Ministerium dazu, hier zu ant worten, eine Änderung des Artenschutzes und des Flächen
nutzungsplans komme nicht infrage? Man muss den Natur schutz, den Landschaftsschutz schon ändern oder gar aufhe ben.
Das, worauf ich hinausmöchte, ist: Ihre Politik ist einfach in sich nicht schlüssig. Es kann und darf keine Unterscheidung zwischen gutem und schlechtem Arten-, Natur- oder Land schaftsschutz geben. Entweder man legt überall die gleichen Maßstäbe an, oder man lässt es bleiben. Schließlich ist der Ausbau der Windenergie keine Gewissensfrage. Weniger Ge sinnungsethik, mehr Verantwortungsethik ebnen den richti gen Weg, und das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von Ihnen.
Sie müssen sich also schon entscheiden, was Sie wollen. Ent weder Sie räumen dem Ausbau der Windenergienutzung Vor rang ein – das würde unweigerlich zulasten des Natur- und Artenschutzes gehen –, oder Sie stellen den Arten- und Na turschutz in den Vordergrund Ihrer Arbeit, was dann aber be deutet, dass an vielen geeigneten Standorten eben keine Wind räder errichtet werden dürfen.
Man kann folglich sagen, dass Sie mit Ihrer Politik Opfer auf Ihren eigenen Altären geworden sind.
Ja, immer.
Er ist da.
Sie haben den Gegenwind selbst erzeugt, indem Sie im Rahmen der Novellierung des Landes planungsgesetzes die Planungshoheit von den Regionalver bänden – wie es aus unserem eigenen Gesetzentwurf hervor geht – weggenommen und herunterverlagert haben. Jetzt sind Sie – das habe ich Ihnen vorhin schon gesagt – Opfer auf Ih ren eigenen Altären geworden. Sie müssen selbst dafür sor gen, dass Sie diesen Zwiespalt vor Ort auflösen.
Wir haben Ihnen mit unserem Gesetzentwurf eine Grundlage gegeben, wonach Ausschlussgebiete, Vorranggebiete und so genannte Graugebiete möglich gewesen wären. Dann hätten wir alles gut und schön vor Ort gehabt.
Das genau haben Sie abgelehnt. Sie haben es abgelehnt, nicht wir.
Aber offensichtlich, Herr Winkler, sind Sie nicht willens, das zu erkennen, und stehen nun vor einem ganz großen Problem. Zum einen gibt es da den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Drucksache 15/1511 – das habe ich eben zitiert –, und zum anderen gibt es das CDU-Energiekonzept. Weil es diese beiden Vorlagen gibt, taugt die CDU-Fraktion plötzlich nicht mehr als die große Ver hinderin. Stattdessen greifen Sie jetzt – ich präzisiere: es war der Fraktionsvorsitzende Schmiedel von der SPD – die Land räte an,
die aus Sicht von Herrn Schmiedel letzte Bastion der CDU.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass die Landratsäm ter als Genehmigungsbehörden lediglich nach den Maßstäben verfahren können, die ihnen die Landesregierung vorgibt.
Das ist doch klar und logisch, Herr Winkler. Sie halten sich – das müssen sie – an Recht und Gesetz. Darauf können Sie sich verlassen.
Meine Damen und Herren, dass 2013 nicht das Jahr wird, in dem schlagartig Hunderte von Windrädern gebaut werden, ist allein schon aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben voll kommen klar. Nachdem viele Kommunen die Flächennut zungspläne überarbeitet haben, werden diese wohl im Som mer/Herbst 2013 in die Offenlage gehen können. Es gibt eine Reihe von Anzeichen, die dafür sprechen, dass der Ausbau deutlich schlechter vorankommen wird, als von Grün und Rot geplant.
Spätestens in der Offenlage wird noch deutlicher werden, dass die Novelle von Grün und Rot eine gemarkungsübergreifen de Planung zugunsten einer kommunalen Planung – wir hat ten es gerade davon – ausgeschlossen hat. Da aber viele ge eignete Flächen an Gemarkungsgrenzen liegen, wie Sie wis sen, wird es an dieser Stelle zu emotionalen Konflikten zwi schen den einzelnen Kommunen kommen.
Wenn dann irgendwann im Jahr 2014 die Gemeinderäte die Planungen freigegeben haben, können die Investoren Bauan träge stellen. Dies bedeutet aber, dass der Investor seinen Standort erneut untersuchen muss, Messungen statt Berech nungen der Windhöffigkeit durchführt. Hierfür werden wei tere eineinhalb Jahre ins Land ziehen.
Was mir darüber hinaus noch größere Sorge bereitet, ist, dass es ab 2014/2015 aufgrund der bereits genannten Konstrukti onsfehler des Landesplanungsgesetzes zu zahlreichen Klagen, zu vielen Gerichtsverfahren kommen wird. Das zeigen die zahlreichen neuen Bürgerinitiativen, die gegen den Bau der Windräder inzwischen gegründet wurden, bereits deutlich auf.
Sollte es tatsächlich dazu kommen, wäre das für die Energie wende fatal. Am Ende könnten dadurch Vertrauen, Zeit und Geld verloren gehen.
Wir brauchen also tragfähige Konzepte und keine halben Sa chen, mit denen man lediglich versucht, sich die Welt schön zureden. Merken Sie sich das bitte gut.
Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Rau felder. Denn das passt genau zu dem Thema. Erklären Sie mir doch einmal, warum es so viele neu gegründete Bürgerinitia tiven gibt und diese Bürgerinitiativen insgesamt jetzt neu ei nen Landesverband gegen die Windräder gegründet haben.
Wenn Sie mir das erklären können, können wir in der Sache weiterdiskutieren.
Herr Präsident, sehr geehrte Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bera ten heute in erster Lesung, wie wir soeben gehört haben, ei nen Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen über die Änderung der Landesbauordnung zur Einführung einer ge setzlichen Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern, besonders im Wohnraum. Sie ziehen damit eine Pflichteinfüh rung von Rauchmeldern vor – vorzeitig also, vor der ange kündigten und, wie wir soeben vom Kollegen Maier gehört haben, umfassenden Novellierung der Landesbauordnung. Nach dem Eckpunktepapier des Herrn Ministerpräsidenten dürften wir uns also im Laufe des Jahres noch mit weiteren Änderungen der Landesbauordnung in diesem Hohen Hause beschäftigen.
Um es kurz zu machen: Die CDU wird sich gegen eine ge setzliche Einführung von Rauchwarnmeldern in Aufenthalts räumen und Fluren nicht sperren.
Jetzt könnten beispielsweise Sie, Herr Schwarz, Beifall klat schen, wenn Sie zugehört hätten.
Über den Sinn und Zweck von Rauchmeldern gibt es grund sätzlich nicht viel zu diskutieren. Wie bereits in der Vergan genheit auch appelliert die CDU jedoch an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, Rauchwarnmelder auf freiwilliger Basis in ihren Wohnräumen zu installieren. Ein Einbau liegt aus unserer Sicht im ureigensten Interesse der Menschen. Es bleibt somit generell festzuhalten, dass es jedem Menschen freisteht, auf eigene Initiative Rauchwarnmelder zu seiner ei genen Sicherheit zu installieren.
Es gibt jedoch noch einige Zweifel, ob Sie mit dieser geplan ten Gesetzesänderung Ihr angestrebtes Ziel einer höheren Si cherheit auch tatsächlich erreichen werden. Diese und ande re noch offene Fragen gilt es im Ausschuss zu besprechen und auszuräumen. Ich möchte deshalb nur einige wenige Anmer kungen dazu machen, warum wir, die CDU-Fraktion, den vor gelegten Gesetzentwurf für dringend nachbesserungsbedürf tig halten. Sie, Herr Kollege Maier, haben ja eben gute Anre gungen eingefordert. Diese bekommen Sie jetzt mit auf den Weg.
Erstens: Die Möglichkeit zur Überprüfung der Funktionsfä higkeit der Geräte muss unserer Meinung nach gewährleistet sein. Hierzu gehört unseres Erachtens die Kontrolle des sach gemäßen Einbaus bzw. der sachgemäßen Nachrüstung bei Be standsbauten sowie die Prüfung der Funktionsfähigkeit in re gelmäßigen Abständen. Geschieht dies nämlich nicht, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass die Installationspflicht durch Änderung der Landesbauordnung reine Makulatur ist und auch bleibt.
Zweitens: Ebenso wichtig ist die Frage, warum die Rauchmel der bislang nicht flächendeckend auf freiwilliger Basis einge baut worden sind. Dies gilt sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter. Der zögerliche Einbau könnte darauf schließen lassen, dass es innerhalb der Bevölkerung keinen ausreichen den Handlungsbedarf dafür gibt. Deshalb sollte die Landes regierung Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, dass bis zur gesetzlich festgeschriebenen Nachrüstpflicht die Bevöl kerung weiter über die Dringlichkeit und Notwendigkeit in formiert wird.
Drittens: Die grün-rote Landesregierung argumentiert gern, dass Baden-Württemberg in manchen Bereichen hinter ande ren Bundesländern zurückliegt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2003 Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine gesetzliche Regelung eingeführt hat, wären wir sehr an den dort in den letzten Jahren gewon nenen Erfahrungen interessiert, insbesondere zur dortigen Nachrüstpflicht. Wir möchten aber natürlich auch die Erfah rungen aus den anderen Bundesländern kennenlernen.
Viertens: Mit Blick auf die Fristen zur Nachrüstung von Rauch meldern in Bestandsbauten ist es sicherlich wichtig und rich tig, nicht unnötig viel Zeit verstreichen zu lassen. Sie, Frau Lindlohr, haben das ja eben ausgeführt. Ich möchte jedoch an dieser Stelle anmerken, dass diese Zeiträume mit Bedacht fest gelegt werden sollten. Ich erlaube mir, an das Landespla nungsgesetz zu erinnern, bei dem die Regierung auch geglaubt hat, man könne hier im Schnelldurchgang bestehende gesetz liche Regelungen ändern. Diese Anmerkung bedeutet nicht, dass ich dem Schutz von Menschenleben keine ausreichende Bedeutung beimesse, im Gegenteil. Aber bei all der Einigkeit in den wesentlichen Punkten, die wir ja schon bestätigt haben, darf man nicht vergessen, dass es noch Punkte gibt, die zum Wohl der Menschen dringend berücksichtigt und verbessert werden müssen.
Fünftens: Was ist eigentlich ein Neubau, und wann ist ein Neubau ein Neubau? Unserer Meinung nach fallen unter die Installationspflicht alle noch nicht bezugsfertigen Neubauten. Das sollten Sie klar regeln. Auch hierzu erwarten wir eine Klarstellung. Im Hinblick auf diese fehlende Definition hal ten wir eine direkte Aussage über das Inkrafttreten im Gesetz für zwingend erforderlich. Das sollte nicht nur nach Artikel 63 unserer Landesverfassung gehen.
Sechstens: Außerdem erscheint uns im Gesetzentwurf nicht hinreichend klargestellt, wie es um den Versicherungsschutz und die Haftung steht; wir hatten es gerade. Wir erwarten ei ne eindeutige Aussage, ob beispielsweise ein Versicherungs schutz mangels Rauchmelder infrage steht bzw. ob die Rauch warnmelderpflicht zu neuen Haftungen führen kann.
Schließlich beantrage ich namens der CDU-Fraktion eine öf fentliche Anhörung zur verpflichtenden Einführung von Rauch meldern. Wir halten diese Expertenanhörung für unerlässlich. Wir sollten hier nicht überstürzt aufgrund einer anscheinen den Eilbedürftigkeit handeln.
Sie haben das für die LBO zugesagt. Da Sie jetzt aber die Rauchwarnmelderpflicht vorziehen wollen, denke ich, dass wir uns da vielleicht einigen können.
Eine öffentliche Anhörung.
Das können wir machen.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch eine kleine persön liche Anmerkung machen. Meiner Meinung nach hätte es in Anbetracht der von mir auch dargestellten Gesamtproblema tik keiner Symbolpolitik von Grün und Rot durch einen Hin weis in der Gesetzesbegründung auf den Wohnungsbrand vom 10. März 2013 in Backnang bedurft.
Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Diskussion stehen heute die Bundesmittel für die badenwürttembergischen Autobahnen und Bundesstraßen. Um es vorneweg gleich zu sagen, lieber Kollege Haller: Der Bun desverkehrswegeplan, der bis 2015 gilt, ist von Rot-Grün be schlossen worden.
Darin liegen die Hoffnungen und Wünsche begründet. Ich wollte Ihnen das nur noch einmal deutlich sagen.
Ihnen, Herr Raufelder, möchte ich sagen, dass Sie vorhin auch gehört haben, dass Mittelkürzungen und Umschichtungen zweierlei Sachverhalte sind. Werfen Sie uns nicht immer vor, Mittelkürzungen vorzunehmen.
Im Entwurf einer Finanzplanung gibt es keine verbindlichen Mittelansätze. Es handelt sich lediglich um eine Vorausschau des Mittelaufwands, wie Sie selbst schon gesagt haben, durch die Fortschreibung des jetzigen Status. Unterlassen Sie es al so bitte, lieber Herr Verkehrsminister, hieraus bei einem ein zelnen Projekt immer wieder Ängste zu schüren.
Die heutige Plenardebatte könnte man auch unter folgenden Titel stellen: „Das Märchen vom grünen Straßenbau“. Wir ha ben ja eben gehört, dass Sie den Radwegebau vorantreiben möchten – zulasten des Autostraßenbaus.
Das stimmt insofern, als ich Ihnen dafür ganz schöne Bei spiele nennen könnte. Herr Schwarz, hören Sie doch einfach weiter zu. Vielleicht sehen Sie dann, dass ich doch recht ha be.
Denn eines wird bei Ihrer Politik sehr schnell deutlich: Sie be tonen immer wieder, dass der Straßenbau für Sie wichtig ist. Die Realität, Ihre Handlungen sprechen aber eine ganz ande re Sprache. Sie führen zwar staatstragend aus, dass verkehr liche Mobilität den Bedingungen eines europäischen Binnen markts, der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft Rechnung tragen muss. Auch die Regierungsfraktionen beto nen in dem vorliegenden Antrag, dass Baden-Württemberg ein Transitland ist, und daraus leiten Sie richtigerweise ab, dass der Bund noch mehr Mittel für den Straßenbau zur Ver fügung stellen muss –
in diesem einzigen Punkt stimmen wir mit Ihnen überein –, nach unserer Auffassung allerdings nicht erst ab 2014, son dern schon früher.
Das Kernproblem ist aber Ihr Handeln.
Für den Bau von Bundesfernstraßen haben Sie eine Priorisie rungsliste erstellt und diese in Ihrem Wortbeitrag als bahnbre chende Idee zum Ausbau unseres Straßennetzes verkauft. Sie erklären überall, dass der Bund diese Liste gutheißt und be grüßt. Auch wenn Sie diese Auflistung im Einvernehmen mit Ihrem Ministerpräsidenten immer wieder als seriöse, nachhal tige und verlässliche Haushaltspolitik verkaufen – sie ist und bleibt untauglich.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass endlich die neu en Straßen gebaut werden – jetzt hören Sie doch einmal rich tig zu –, die für Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeits plätzen und Steuermehreinnahmen wichtig sind. Aber irgend etwas scheint nicht zu stimmen. Sie sagen, weitere Projekte sollen erst umgesetzt werden, wenn alle laufenden und der zeit geplanten Projekte fertiggestellt worden sind. Fest steht aber, dass der Bund und die anderen Bundesländer nicht auf uns warten, schon gar nicht bis 2014, wie im Beschlussteil des
Antrags der Regierungsfraktionen gefordert. Wenn also Ba den-Württemberg sagt: „Wir bauen nichts“ und beim Bund auch keine entsprechenden Mittel mehr anmeldet bzw. erst für die Zeit nach 2014 Mittel anmeldet, führt dies dazu, dass Sie unser Bundesland abkoppeln. Wer es ernst meint, der fordert doch vom Bund eine sofortige Mittelzuweisung im notwen digen Umfang. So einfach stellt sich das dar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von Grün-Rot, Sie müssen Mittel und Projekte beantragen und anmelden. Es geht darum, den Fuß beim Bund in die Tür zu bringen. Sie selbst, Herr Verkehrsminister, haben doch noch vor wenigen Tagen erklärt, dass man nicht alles auf sich beruhen lassen kann. Das ist richtig. Wir müssen Zeichen setzen, sonst bleibt BadenWürttemberg finanziell und konzeptionell auf der Strecke. Sie geben damit doch zu, dass das bisherige Handeln richtig war. Ich fordere Sie deshalb auch auf: Tun Sie endlich etwas, sonst bleibt Baden-Württemberg im wahrsten Sinn des Wortes auf der Strecke.
Meine Damen und Herren, mit der vereinfachten Darstellung, dass derzeit Projekte in Höhe von insgesamt rund 4 Milliar den € geplant sind und damit der Nichtbau von Straßen be gründet wird, kann man allenfalls seine grünen Stammwäh ler überzeugen. Diese Thematik erfordert jedoch etwas mehr Weitsicht. Aber dazu scheinen Sie, sehr geehrter Herr Ver kehrsminister, nicht in der Lage zu sein. Denn mit Ihrer Prio risierungsliste haben Sie gegenüber dem Bund in erster Linie zum Ausdruck gebracht: „Wir wollen keine neuen Bundes fernstraßen bauen.“
Dies ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu übertreffen, sehr geehrter Herr Verkehrsminister.
Glücklicherweise hat die Bundesregierung in diesem Jahr be reits vier Neubeginne ermöglicht.
Nein, er soll erst zuhören. Dann kann er seine Frage stellen.
Ihre Priorisierungsliste ist nicht nur mangelhaft, sondern ihr fehlen auch ganz wichtige Elemente. Ich frage Sie, warum Sie diese unterschlagen haben.
Jetzt kommen wir zum Kern der ganzen Geschichte. Erstens ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Karlsruhe: Das Stück zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Haid-und-NeuStraße in Karlsruhe als dringend notwendige Fortsetzungs trasse des neuen Autobahnanschlusses Karlsruhe-Nord fehlt gänzlich in Ihrer Auflistung, obwohl seit vielen Jahren, seit Jahrzehnten höchstrichterlich bestätigtes Baurecht besteht.
Aus meiner Sicht gibt es hierfür einen ganz offensichtlichen Grund:
Sie von den Regierungsfraktionen, Sie, Herr Minister, Sie, Frau Staatssekretärin, und Sie, Herr Kollege Stober, wollen persönlich diese Straßenbaumaßnahme ganz einfach nicht. Sie wollen damit die Fortführung der Nordtangente auf jeden Fall verhindern und bieten den betroffenen Bürgerinnen und Bür gern nun Hilfe beim Bau einer Kommunalstraße als Ersatzlö sung an. Herr Kollege Stober, Sie können mir ruhig zustim men; dem ist so. Sie proklamieren das jeden Tag in der Zei tung, wann immer Sie Gelegenheit dazu haben.
Zweitens: Ihre Kriterien halten Sie sogar Bürgerentscheiden entgegen, so im Falle der Ortsumfahrung Mögglingen. Sie ha ben diese in die Kategorie III heruntergestuft. In Mögglingen aber haben sich die Bürgerinnen und Bürger nach langjähri gem Tauziehen auf eine Umfahrungsstraße festgelegt. Jetzt, zehn Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss, verlagern Sie die Maßnahme nach hinten mit der Begründung – man hö re gut zu –, die Umfahrung mache einen zu großen Bogen, durchschneide die Landschaft, sei zu teuer, und in Mögglin gen mit 4 000 Einwohnern wohnten zu wenig Menschen.
Ich frage Sie sehr ernsthaft: Ist das Ihr neues Verständnis zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren von den Grünen?
Ich möchte nochmals betonen: Bürgerentscheide durch eige ne Verhinderungskriterien quasi ad absurdum zu führen, ist anmaßend und mehr als nur scheinheilig.
Ich komme zum Schluss. Eines fällt mir bei Ihrer Politik im mer wieder auf, und zwar unabhängig vom jeweiligen Poli tikfeld: Schuld sind offensichtlich immer die anderen. Heute ist es wieder so. Das Land will bauen, aber die von CDU/CSU geführte Bundesregierung gibt die Gelder nicht frei.
Meine Damen und Herren von Grün, dazu, ein Land wie Ba den-Württemberg erfolgreich zu regieren, gehört mehr, als im mer nur zu jammern, zu verhindern und die Schuld bei ande ren zu suchen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die straßenverkehr liche Erschließung des Wirtschaftsraums Karlsruhe, Südpfalz und Nordelsass ist dringend erforderlich, will man die hohe Wirtschaftsdynamik nicht weiter aufs Spiel setzen. Der Raum Karlsruhe gehört, wie Sie wissen, noch zu den wirtschafts stärksten und demzufolge stetig wachsenden Regionen in ganz Deutschland. Die Landesregierung hat in der Stellungnahme zu dem Antrag Drucksache 15/639 bestätigt, dass ihr keine andere, mit Karlsruhe vergleichbare Stadt und kein vergleich bares Oberzentrum mit nur einer Rheinbrücke bekannt sei.
Meine Damen und Herren, die neue Brücke ist nicht nur für die Wirtschaft von herausragender Bedeutung, sondern bei spielsweise auch für die Karlsruher Krankenhäuser, denn vie le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahren tagtäglich mit ih rem privaten Pkw aus der Pfalz nach Karlsruhe. Es geht so mit nicht nur darum, Wachstum um jeden Preis zu erhalten, sondern vielmehr darum, die Rahmenbedingungen der rund 17 870 pendelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ver bessern. Dies zeigt, dass es in der Sache nicht allein um Karls ruher bzw. baden-württembergische Interessen geht, sondern dass es sich um grundlegende, grenzüberschreitende Verkehrs probleme handelt. Im schlimmsten Fall kommen für die Men schen Umwege über Germersheim im Norden und über die Staustufe bei Iffezheim im Süden in Betracht.
Beide Querungen liegen aber, wie Sie wissen, Herr Kollege, 30 km von der bestehenden Brücke Maxau entfernt. Die Be lastungen für die Menschen sind schon während der jetzigen Bauarbeiten auf der Rheinbrücke extrem. Morgens und abends bilden sich kilometerlange Staus auf beiden Seiten des Rheins.
Zu allem Überfluss kommt noch hinzu, dass die Rheinüber fahrt Iffezheim derzeit aufgrund von Bauarbeiten am Rhein kraftwerk Iffezheim nur einspurig und mit Ampelschaltung
befahren werden kann. Somit sind zwei von drei Rheinque rungen im Großraum Karlsruhe nur sehr eingeschränkt be fahrbar. Die Fahrzeiten verlängern sich in Stoßzeiten um mehr als eine Stunde.
Welche Alternativen haben denn die Pendler Ihrer Meinung nach, Frau Staatssekretärin? Ich frage auch Herrn Verkehrs minister Hermann. Es ist sicherlich nicht mit Ihrer Forderung getan, dass alle 17 870 Pendler nach Karlsruhe ziehen oder auf den ÖPNV umsteigen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im November 2011 wurde ein Faktencheck zum Thema „Zweite Rheinbrücke“ durchge führt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass am Ende des Faktenchecks alle Experten auf beiden Seiten des Rheins eine zweite Rheinbrücke als dringlich und notwendig angese hen haben.
Auch die Vertreter des Ministeriums für Verkehr und Infra struktur und des Regierungspräsidiums Karlsruhe haben sich eindeutig positioniert. Lediglich Sie, Frau Staatssekretärin Dr. Splett, haben bei Ihrer Abschlusserklärung eine vorbereitete Erklärung vorgelesen, die bei den Anwesenden die Frage hat aufkommen lassen, ob tatsächlich alle an derselben Veranstal tung teilgenommen haben.
Ja, so war das.
Nachdem man sich im Ergebnis nicht, wie von Ihnen erhofft, eindeutig gegen eine zweite Rheinbrücke ausgesprochen hat te, sondern genau das Gegenteil herauskam, wurde auf Drän gen der Grünen in Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Baden-Württemberg und Rhein land-Pfalz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um die Ergebnisse des Faktenchecks umzudeuten. Seitdem war tet die ganze Region – das Nordelsass, die Südpfalz und die Technologieregion Karlsruhe – auf deren Ergebnisse.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese Arbeitsgruppe, wie Sie nun in Ihrer Stellungnahme zum Antrag Drucksache 15/1764 offengelegt haben, mit ganz anderen Fragestellungen beschäftigt. Ich zitiere:
Vorrangiges Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Verbesserungs möglichkeiten und Alternativen zur bestehenden Verkehrs situation aufzuzeigen. Eine Positionierung für oder ge gen eine zweite Rheinquerung ist nicht Gegenstand des Arbeitsauftrags.
Dass die länderübergreifende Arbeitsgruppe ein überflüssiges Produkt der Grünen in Baden-Württemberg ist, zeigt auch die Antwort von Staatsminister Lewentz aus Rheinland-Pfalz vom 8. Februar 2012
auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Martin Brandl aus der Südpfalz, Drucksache 16/867 – falls die Kolleginnen und Kollegen dies nachlesen wollen. Er schreibt – ich zitiere –:
Aus rheinland-pfälzischer Sicht sind die wesentlichen Punkte im Rahmen des zweitägigen Faktenchecks geklärt worden.
Somit wird deutlich, dass Sie, Frau Staatssekretärin, den Bau der zweiten Rheinbrücke ohne erkennbaren Grund weiter ver zögern, besser gesagt verhindern, und das auch noch im Ein vernehmen mit Ihrem Herrn Verkehrsminister.
Aber nicht nur das. Auch Ihr Koalitionspartner, die SPD, hält die Brücke für notwendig. An erster Stelle möchte ich hier auf den Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Schmid verwei sen, der auf dem diesjährigen IHK-Neujahrsempfang in Karls ruhe daran keine Zweifel hat aufkommen lassen.
Des Weiteren ist auch die SPD im Landkreis Karlsruhe zu nen nen. – Das sind keine Sprüche.
In diesem Sinn sind das Sprüche; das stimmt.
Darüber hinaus möchte ich auf entsprechende Resolutionen und Initiativen der CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe, der Landkreise Germersheim und Karlsruhe, der Stadt Wörth, des Eurodistrikts PAMINA, der IHK, des Regionalverbands Mitt lerer Oberrhein und nicht zuletzt auf eine Initiative hinwei sen, die von 180 Unternehmen aus der Region unterzeichnet worden ist. Ich denke schon, dass dies eine gewichtige Ange legenheit darstellt.
Der Hauptkritikpunkt der Frau Staatssekretärin war, dass es keine schlüssigen Prognosewerte über die zukünftigen Ver kehrszahlen gebe. Ich würde sagen, dass die Ergebnisse der Untersuchungen durchaus schlüssig sind. Sie passen Ihnen persönlich nur einfach nicht ins Konzept. Ich glaube auch nicht, dass es entscheidend ist, diesen Wert bis ins letzte De tail zu klären. Die Notwendigkeit wurde bestätigt, weil es kei ne Alternativen gibt, wenn die derzeit bestehende Brücke aus irgendwelchen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Die von Ihnen und Ihren grünen Parteifreunden aufgestellte Forderung nach mehr ÖPNV ist gut. Aber dies löst die Prob leme nicht, die wir mit nur einer Rheinbrücke offenkundig ha ben. Man kann an dieser Stelle sagen, dass niemand von de nen, die jeden Tag nach Karlsruhe pendeln, gern im Stau steht. Es ist aber auch klar, dass jeder Pendler bereits abgewogen hat, ob für ihn der ÖPNV eine lohnende Alternative darstellt oder eben nicht.
Darüber hinaus gilt, dass Sie keinen der täglich dort verkeh renden über 10 000 Lkws auf den ÖPNV verlagern können;
dies gilt ebenso für die Busse und die zahlreichen Firmenfahr zeuge der Handwerker.
Ist Ihnen, Frau Staatssekretärin, oder Ihrem Herrn Minister ei gentlich bekannt, dass nach dem Bundesverkehrswegeplan die Rheinbrücke Maxau das höchste Aufkommen an Schwerlast
verkehr in ganz Deutschland zu verzeichnen hat? Offenkun dig nicht. Sie berufen sich darauf, dass sich eine Mehrheit des Karlsruher Gemeinderats gegen die zweite Rheinbrücke aus gesprochen hat, zuletzt am 24. Mai 2011.
Ich sage Ihnen gleich etwas dazu. – Dabei scheinen Sie auch zu vergessen, dass der Gemeinderat diesbezüglich gar kein Befassungsrecht hat, weil es sich um eine Bundesstraße han delt.
Nein, nein. – Zum Versuch einiger Karlsruher Parteien, es auf eine Enteignung ankommen zu lassen – eine Enteignung auch der Stadt, weil einige der Grundstücke städtisch sind –, um so das Projekt zu verhindern, kann ich nur sagen: Das ist schlichtweg perfide.
Sie wollen enteignen. Sie lassen es darauf ankommen. Die städtischen Grundstücke sind von jemandem aufgekauft wor den, den ich sehr gut kenne.
Sie berufen sich des Weiteren darauf, dass es eine Mehrheit in der Karlsruher Bevölkerung gibt, die sich gegen eine zwei te Rheinbrücke ausspricht.
Das ist perfide; das bleibt auch so.
Wieso der Gemeinderat in Karlsruhe?
Sie, die Grünen, lassen es auf eine Enteignung ankommen, nicht andere.
Nein, ich habe gesagt „einige Karlsruher Parteien“ und ha be doch da nicht vom Gemeinderat gesprochen – um mich auf das einzulassen, was Sie gerade bemerkt haben.
Diese Karlsruher Parteien sind namentlich bekannt. Wenn Sie es noch einmal hören wollen: Sie gehören auch dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, spätestens seit der Volkabstimmung zu Stuttgart 21 wissen wir, dass es in der Be völkerung sehr wohl Zustimmung für Verkehrsinfrastruktur maßnahmen gibt. Es gibt eine weitere Parallele zu Stutt gart 21. Passt den Grünen ein Ergebnis nicht – in diesem Fall der eindeutige Beleg für die Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke –, schlagen sie einfach irgendwelche Dialogfo ren oder Arbeitsgruppen vor. Die CDU hat grundsätzlich nichts gegen solche Foren einzuwenden, nur müssen sie – ebendiese Foren – zur richtigen Zeit kommen und dürfen nicht dazu benutzt werden, Projekte zu diskreditieren.
Aber es drängt sich nun einmal der Verdacht auf, dass diese Dialogforen in den Deckmantel der Bürgerbeteiligung geklei det werden.
Beim Faktencheck wurde bereits die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer zweiten Rheinbrücke durch die Fachleu te bestätigt. Das wissen Sie so gut wie ich, Herr Kollege Sa lomon.
Sehr geehrte Frau Dr. Splett, Ihr Handeln ist lediglich Augen wischerei. Sie lassen keine Gelegenheit aus, in der Öffentlich keit zu betonen, dass man eine zweite Rheinbrücke ergebnis offen prüfen müsse. Den Bürgerinnen und Bürgern verspre chen Sie immer und immer wieder das Blaue vom Himmel. Ihr Treiben hinter den Kulissen spricht jedoch eine andere Sprache. Deutlich wird das in den Antworten aus Ihrem Mi nisterium, die Sie selbst gegeben haben. Auf parlamentarische Anträge und in den Antwortschreiben z. B. an die CDU-Ge meinderatsfraktion in Karlsruhe sagen Sie eindeutig – ich zi tiere –:
Allerdings halte ich es für wichtiger, zunächst alle Mög lichkeiten für eine Verbesserung des bestehenden Stra ßennetzes intensiv zu betrachten, bevor eine weitere Stra ßenachse geschaffen wird.
Sie reden immer nur von einer leistungsfähigen Rheinque rung. Damit führen Sie die Menschen in die Irre, weil Sie ins geheim mit der zweiten Rheinbrücke abgeschlossen haben. Sie wollen sie einfach nicht. Dann haben Sie doch auch den Mut, das den Bürgerinnen und Bürgern in aller Deutlichkeit und Offenheit zu sagen.
Abschließend – dann komme ich schon zum Ende –
möchte ich nur noch einmal betonen: Weisen Sie doch end lich das Regierungspräsidium Karlsruhe an, das Planfeststel lungsverfahren durch die Erörterung abzuschließen, und fan gen Sie dann an zu bauen. Denn wie Sie selbst auf meinen An
trag Drucksache 15/1764 geantwortet haben, beschäftigt sich die länderübergreifende Arbeitsgruppe gar nicht mit der zwei ten Rheinbrücke. Insofern brauchen wir auch nicht kostbare Zeit damit zu verschwenden, auf Ergebnisse zu warten, die keinerlei Bedeutung haben.
Insoweit lehnen wir auch den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/2113, ab, weil abermals versucht wird, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen.
Vielen Dank.
Es geht auch ohne Kommentie rung, lieber Kollege. – Ich wollte Sie nur noch einmal fragen: Wissen Sie eigentlich, dass der Faktencheck und das Planfest stellungsverfahren durchgeführt wurden?
Hoffentlich lautet sie Ja.
Warum bezweifeln Sie es dann?
Herr Kollege, nochmals eine Fra ge: Sie wissen, dass der Faktencheck durchgeführt wurde,
zweitägig, öffentlich?
Was erzählen Sie dann also?
Ich war gar nicht eingeladen.
Sehr geehrte Frau Staatssekretä rin, die Antwort kann ich Ihnen gleich geben, indem ich Ih nen eine Frage stelle. Ist Ihnen bekannt, dass der Gemeinde rat von Karlsruhe kein Befassungsrecht hat, wie ich es vorhin bereits ausgeführt habe, und dass diese Erklärung bzw. diese
Resolution, von der Sie fortlaufend reden, lediglich deklara torischen Charakter hat?
Ist Ihnen außerdem bekannt, dass der damit befasste Regio nalverband genau dies mit den Stimmen der SPD abgelehnt hat?
Wenn ich hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens, von dem Sie sprechen, beim Regierungspräsidium Karlsruhe an rufe, dann höre ich, dass dieses Verfahren zwar durchgeführt, aber deshalb noch nicht abgeschlossen sei, weil Sie in perso na diesen Erörterungstermin verhindern.
Ich habe noch eine kleine Nach frage. Frau Staatssekretärin, nachdem der Herr Wirtschafts minister – –
Frau Staatssekretärin, Sie haben dargelegt, dass viele in Karlsruhe diese Rheinbrücke so nicht wollen und dass es erhebliche Mängel gibt. Ich habe Ihnen vorhin aufgezeigt, wer alles diese Rheinbrücke befürwortet. Da der Herr Wirtschaftsminister anwesend ist, können wir ihn fragen, wie die Sache aus der Sicht der Wirtschaft beurteilt wird.
Herr Präsident, ich frage Sie, ob es zulässig ist, eine Frage an den Wirtschaftsminister zu rich ten.
Sie soll ihn fragen, wie er die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer zweiten Rheinbrücke beurteilt.
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussionen der ver gangenen Wochen und Monate haben eines sehr deutlich ge macht: Die Änderung des Landesplanungsgesetzes – da gebe ich Ihnen, Frau Kollegin Lindlohr, voll und ganz recht – ist grün-rote Symbolpolitik.
Ich sage Ihnen aber auch voraus, dass Ihnen diese Novellie rung eines Tages noch vor die Füße fallen wird.
Erstens: Die Übergangsfrist ist zu kurz. Die Fachleute bestä tigen, dass die Frist viel zu kurz ist. Die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass erhebliche Probleme bei einer Frist zum 31. Dezember 2012 bestehen. Für die dringend notwendigen Untersuchungen und Datenerhebungen beim Arten- und Na turschutz wird diese Frist nicht ausreichen; das wissen Sie. Selbst das Land wird seine Untersuchungen durch die LUBW zum Artenschutz, zum Naturschutz und zu Natura 2000 nicht in diesem Jahr fertigstellen können. Ausgerechnet die Grünen, die ansonsten für das Wohl eines jeden Vogels und einer je den Fledermaus kämpfen, wollen hiervon auf einmal nichts mehr wissen.
Sie, Herr Ministerpräsident, beklagen öffentlich – ich zitiere:
Wir haben bei der Energiewende ein wertvolles Jahr ver loren.
Wenn Sie gestatten, erlaube ich mir, dies um eine andere Aus sage von Ihnen zu ergänzen:
Ich habe unterschätzt, wie lange es dauert, den rechtli chen Rahmen... zu ändern.
Im Verkehrsministerium, das dafür zuständig ist, gehen aber nun einmal die Uhren anders und werden demzufolge auch andere Projekte bevorzugt.
Wer Zeit und Muße hat, ein neues Referat „Rad- und Fußver kehr“ zu etablieren, dem sei geraten, künftig die politischen Prioritäten anders, nämlich richtig zu setzen.
Sie müssen mir richtig zuhören. Ich habe nur gesagt, dass Sie die politischen Prioritäten richtiger und angemessener set zen müssen.
Zweitens: Wo ist denn der Windenergieerlass, von dem das Umweltministerium sagt, dass dieser allen an dem gesamten Verfahren zu Planung, Genehmigung und Bau von Windener gieanlagen Beteiligten eine praxisorientierte Handreichung und eine Leitlinie für das gesamte Verfahren liefern soll? Wo sind die verlässlichen Daten zum Arten- und Naturschutz?
Wenn Sie eine fachliche Grundlage dazu liefern wollen, dann brauchen wir diese jetzt und nicht erst, wenn die Wind-Regi onalpläne außer Kraft gesetzt sind. Selbst wenn der Windener gieerlass morgen in Kraft treten sollte, bliebe er mangelhaft. Es stellt sich die Frage, was die Basis mit einem solchen Frag ment anfangen soll.
Drittens: Ein weiterer Kritikpunkt ist der Verzicht auf eine ge markungsübergreifende Planung durch die Regionalverbän de. Die Regionalverbände sind kommunale Einrichtungen und können so die Planung von Windenergieanlagen aufgrund ih rer überregionalen Auswirkungen am besten wahrnehmen. Ich weiß gar nicht, warum Grün-Rot diese kommunale Eigen schaft immer wieder infrage stellt.
Die von uns vorgesehene Schwarz-Weiß-Grau-Planung bin det auch die einzelnen Kommunen deutlich stärker ein und bietet die Möglichkeit, weitere Flächen auszuweisen. Die Hal tung der Landesregierung, keinem Gesetzentwurf zuzustim men, der weiterhin Ausschlussgebiete vorsieht, lässt Exper ten ebenfalls die Stirn runzeln.
Die Aussagen dazu sind ein Widerspruch in sich. Denn selbst verständlich wird es auch in Zukunft weiterhin Ausschlussge biete geben. Die heutige Novellierung führt dazu, dass die Vorranggebiete in den Flächennutzungsplänen automatisch al le anderen Gebiete zu Ausschlussgebieten machen.
Ich bitte Sie, Herr Ministerpräsident – er ist gerade nicht da –, eindringlich, nicht stets öffentlich davon zu sprechen, dass nur die Naturschutzgebiete Ausschlussgebiete darstellen.
Sie, liebe Frau Kollegin Sitzmann – ich sehe sie im Moment auch nicht –