Heute kommt es vorrangig auf ein zentrales Signal an, näm lich auf ein Signal an die Privatschulen, die ich persönlich üb rigens ganz besonders dann schätze, wenn sie Impuls- und Taktgeber für pädagogische Innovationen sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf sichert den Privatschulen ei ne weitere Erhöhung der Landeszuschüsse um 17 Millionen € zu. Das ist bereits der fünfte Erhöhungsschritt in fünf Jahren.
Das ist eine äußerst erfreuliche Entwicklung. Das sieht auch die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen so und hat das auch in der Presseerklärung vom Dezember letzten Jahres ver schriftlicht.
Es ist richtig, Herr Wacker, wir erreichen den angestrebten Kostendeckungsgrad von 80 % nicht ganz. Aber durch die jet zige nochmalige Anhebung sind es immerhin 78,1 %. Das ist eine Marke, die bisher von keiner Vorgängerregierung erreicht wurde.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung wird weiterge hen. Daran wird sich nichts Wesentliches ändern, wenn es zu einer Neubetrachtung der bisherigen Privatschulfinanzierung kommt, die durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs vom Juli letzten Jahres erforderlich wird. Es bleibt dabei: Die Privat schulen werden wertgeschätzt, und ihre Finanzierung wird an der Kostenentwicklung der öffentlichen Schulen ausgerichtet.
Meine Damen, meine Herren, die Privatschullandschaft gerät auch durch das Schulgesetz zur Inklusion und den Wegfall der Sonderschulpflicht in Bewegung. Ich erinnere an die Ent schließung aller Fraktionen im Juli 2015. Zu den notwendi gen Anpassungen gehört, dass an Privatschulen angestellte Lehrkräfte künftig an öffentlichen Schulen im Rahmen inklu siver Unterrichtsangebote tätig werden können.
In diesem Zusammenhang ist es Minister Stoch erneut gelun gen, im Dialog mit den Beteiligten eine tragfähige Vereinba rung zu schließen, indem er die Übernahme der Personalkos ten und einen pauschalen Zuschlag von 15 % zusichert. Wie der einmal zeigt sich: Konkrete Probleme werden dann am schnellsten gelöst, wenn beide Seiten an pragmatischen Lö sungen interessiert sind.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen sowie die Wertschätzung von Vielfalt, all das in konkrete Politik umzusetzen, ist ein langer und auch schwie riger Prozess. Ich rate deswegen, dafür zu sorgen, nicht nur auf die Geschwindigkeit zu schauen, sondern hauptsächlich auf die Richtung, und diese mit möglichst optimaler Beharr lichkeit zu verfolgen.
Jetzt ist es fast schon üblich – in diesen Reigen möchte ich mich einreihen –, am Ende ein paar persönliche Gedanken zu formulieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie noch um eine Minute Gehör.
Ich gehöre zu denjenigen, die dem nächsten Landtag, und zwar mit Sicherheit, nicht mehr angehören. Deswegen erlau be ich mir, am Ende meiner 15-jährigen Mandatstätigkeit vier Wünsche zu äußern.
Erstens: Ich wünsche mir, dass in der Bildungspolitik verbal abgerüstet wird und Kinder nicht zum Gegenstand politischer Profilierung gemacht werden.
Zweitens: Ich wünsche mir, dass es uns – durchaus in hefti gen gesellschaftspolitischen, bildungspolitischen Auseinan dersetzungen – um einen gesamtgesellschaftlichen Grundkon sens geht, um den wir uns zu bemühen haben, Stichwort „Skandinavien in den Neunzigerjahren“, Stichwort Südtirol – alle, die dort waren, haben das bemerkt. Ich meine aber, dass wir bei diesen Bemühungen das Wort „Schulfrieden“ vermei den sollten. Es gibt nämlich keinen Krieg an Schulen.
(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Von wem kam das Wort? – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Warum hat dann Ihr Landesvorsitzender die sen Namen eingebracht?)
Drittens: Ich wünsche mir, dass weiterhin „Vorfahrt für Bil dung“ gilt und dass künftig für die großen Megaprojekte früh kindliche Bildung, Ganztagsschule und Inklusion ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Das wird meines Erachtens oh ne Aufhebung des Kooperationsverbots nicht gelingen.
Ich wünsche mir viertens, dass bei all dem besonders an die jenigen gedacht wird, die, aus welchen Gründen auch immer, mit individuellen oder sozialen Benachteiligungen zu kämp fen haben.
Meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kolle gen, vor allem aber wünsche ich, dass der neue Landtag nicht von vornherein durch einen rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsradikalen Sound verpestet wird.
Ich verabschiede mich mit einem weinenden, vor allem aber mit einem lachenden Auge, weil ich an die Zeit denke, die ich nun habe, um meine fünf Enkel ins Leben hinein begleiten zu helfen.
(Abg. Georg Wacker CDU: Er kommt jetzt auf den Kern! – Gegenruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Auf des Pudels Kern!)
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Es ist kein Zufall, dass die Erhöhung der Privatschulzuschüsse zum letztmöglichen Termin vor der Landtagswahl, in der letzten Plenarsitzung, erfolgt. Die grünrote Koalition lädt noch einmal zu einer Party ein unter dem Motto: Feiert uns, denn wir sind die Helden der Privatschul finanzierung.
Wir Freien Demokraten folgen der Einladung, stoßen aber nicht auf Grün-Rot, sondern auf den eigentlichen Helden der Privatschulfinanzierung an, nämlich auf das Bruttokostenmo
dell. Die Leistung des Bruttokostenmodells besteht darin, dass es die Privatschulfinanzierung transparent macht und dadurch verdeutlicht, wo nachgesteuert werden muss.
So wurde im letzten Privatschulbericht erkennbar, dass der Kostendeckungsgrad bei den Gymnasien in freier Trägerschaft gesunken ist. Sie bekamen im Jahr 2014 für ihre Schüler nur Zuschüsse in Höhe von rund 71 % der Kosten, die ein Schü ler an einer staatlichen Schule verursacht. 2011 waren es noch 77,6 % gewesen. Da sich die Finanzierung der freien Gymna sien erkennbar weit von der allgemein angestrebten 80-%-Ziel marke entfernt hat, hat Grün-Rot nun die Zuschüsse an die freien Gymnasien aufgestockt, so wie es die selbstverständli che Aufgabe jeder Landesregierung gewesen wäre. Erreicht wird übrigens nur ein Deckungsgrad von 78,1 % für alle Schularten.
Diese Vereinnahmung einer Selbstverständlichkeit als beson deres Verdienst dieser Landesregierung zeigt, dass Grün-Rot der Bereich der Privatschulfinanzierung wesensfremd ist.
Im Grunde ihres Herzens hängen Sozialdemokraten und Grü ne dem alten Klischee an, dass freie Schulen nur etwas für Kinder von Eltern mit dicken Geldbeuteln sind, was aber herz lich wenig mit der Realität zu tun hat.
Das Sonderungsverbot im Grundgesetz besagt, dass niemand aufgrund der finanziellen Verhältnisse seiner Eltern vom Be such einer freien Schule abgehalten werden darf. Die Zuschüs se an die Privatschulen und das Bruttokostenmodell stellen si cher, dass die freien Schulen das Sonderungsverbot auch ein halten können. Das ist das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung, zu dem wir Frei en Demokraten aus Überzeugung stehen.
Würde aber Grün-Rot nicht das Verständnis für dieses Modell fehlen, hätten Sie den freien Schulen nicht einseitig eine Ver sorgungsabgabe von rund 12 000 € pro Jahr für jeden verbe amteten Lehrer im Privatschuldienst aufgebrummt. Für GrünRot ist das nur ein Spiel „Linke Tasche, rechte Tasche“, für manche freien Schulen aber ein existenzbedrohendes Verlust geschäft.
Grün-Rot hätte nicht die freien Schulen und ihre Verbände an den Katzentisch verbannen und ihnen hin und wieder einmal einen Happen hinwerfen sollen, sondern sie an den Verhand lungstisch holen und gemeinsam mit ihnen ein Modell zur Be zuschussung von Ganztagsangeboten entwickeln sollen.
Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof der Landespolitik Hausaufgaben bei der Ausgestaltung des Sonderungsverbots gegeben, die auch schon längst hätten angepackt werden kön nen.
Gemeinsam mit den Privatschulverbänden haben CDU und FDP/DVP seinerzeit das Bruttokostenmodell entwickelt. Mit dem Bruttokostenmodell wurde damals auch ein Verzicht auf eine Versorgungsabgabe und im Gegenzug ein Verzicht auf Ganztagsbezuschussung vereinbart. An diese Vereinbarung fühlte sich Grün-Rot nicht gebunden, sondern hat sie einsei tig aufgekündigt und die eigentlich selbstverständlichen Zu
Diese Vogel-friss-oder-stirb-Politik wollen wir Freien Demo kraten beenden. Die FDP/DVP-Fraktion stimmt dem Gesetz entwurf zu. Wir beantragen darüber hinaus, mit den Privat schulverbänden Gespräche aufzunehmen über ein Bruttokos tenmodell 2 zur Berechnung der Ganztagszuschüsse und über Regelungen, wie gemäß dem Urteil des Verfassungsgerichts hofs dem Sonderungsverbot entsprochen werden kann.
Die 80-%-Zielmarke sollte mit dem nächsten Haushalt erreicht werden. Zur Verbesserung der Transparenz sollte immer zu den Haushaltsberatungen ein Privatschulbericht vorliegen.
Außerdem beantragt die FDP/DVP-Landtagsfraktion, die Vo raussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kapazitäten von Schulen in freier Trägerschaft auch für die Beschulung von Flüchtlingskindern genutzt werden können und die Schulen in freier Trägerschaft bei der Zuteilung gleichermaßen berück sichtigt werden.
Ein weiterer Antrag begehrt, dass angesichts der hohen Fluk tuation bei den Flüchtlingskindern an den Schulen von der starren Stichtagsregelung abgewichen werden kann, damit den freien Schulen keine Nachteile entstehen.
Schließlich beantragen wir, dass die Regelung bezüglich der Lehrkräfte bei Inklusionskooperationen zwischen freien Schu len und staatlichen Schulen schon zum 1. August 2015 in Kraft tritt, da diese Kooperationen schlichtweg seit Inkraft treten des Inklusionsgesetzes einen rechtlichen Rahmen brau chen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ent scheidungen, die der Landtag heute zu treffen hat, sind aus meiner Sicht für die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Schulen wichtig und gerade auch für die finanzielle Ausstattung der freien Schulen von hoher Relevanz. Sie sind aber auch ein Beleg dafür, dass das Miteinander von öffentli cher Hand und Zivilgesellschaft in unserem Bildungssystem ein Grundelement ist. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nut zen, einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen zu den Fragen, wo wir in dieser Zusammenarbeit stehen und welche Entwicklungsperspektiven es gibt.
Das Prinzip, dass öffentliche Belange gemeinsam von Staat und Kommunen auf der einen Seite und der Zivilgesellschaft auf der anderen Seite wahrgenommen werden, hat sich in Deutschland bewährt. Wir finden diese Zusammenarbeit in ganz verschiedenen Politikbereichen, vor allem in der Wohl fahrtspflege, aber auch im schulischen Bereich. Beide Syste me, der öffentliche Sektor und die freien Träger, profitieren von dieser Kooperation. Die freien Träger bringen ihre Exper tise und oft auch in erheblichem Ausmaß das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ein. Das nutzt unserem Gemein