Meine Damen und Herren, die Argumente zur Abschaffung der Jagdsteuer – ein Auslaufmodell und Relikt aus dem 18. Jahr hundert, als man noch eine Wildbretsteuer erhob –
wurden sowohl bei der Ersten Beratung hier im Haus als auch in den zuständigen Ausschüssen ausführlich beraten. Sie konn
Zur Erinnerung: Diese Steuer wurde in Bayern am 1. Januar 1980, in Brandenburg im April 2005, in Mecklenburg-Vor pommern am 1. April 2005 und in Nordrhein-Westfalen am 1. Januar 2013 abgeschafft. Auch in diesen Ländern gibt es – hören Sie und staunen Sie – Gemeinden und Landkreise.
Die neue rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sieht, wie die hiesige grün-rote Landesregierung, die Jäger eher als Störenfriede und möchte das ehrenamtliche Engage ment und die Freude an der Jagd möglichst vergrämen. Dies zeigt, welch gestörtes Verhältnis Sie, meine Damen und Her ren von Grün-Rot, zu Hege und Pflege haben und welches Misstrauen Sie gegenüber den baden-württembergischen Jä gern an den Tag legen.
Dass die CDU dies auch noch stärkt, indem sie für die Beibe haltung der Jagdsteuer ist, sollte die Betroffenen zum Nach denken anregen.
Nach Angaben der Landesregierung – Drucksache 15/6515 – betrug das Aufkommen der Jagdsteuer 2014 landesweit gera de noch 289 000 €. Nur noch drei Landkreise erheben inzwi schen, wenn ich es richtig weiß, diese Bagatellsteuer. In die sem Jahr wird der genannte Betrag noch einmal halbiert.
Der Bund der Steuerzahler – er wurde schon genannt – be klagt zu Recht, dass das Steueraufkommen und der Verwal tungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, und spricht von einer Bagatellsteuer, die gestrichen gehört.
Die Jäger – das wurde von Herrn Herrmann von der CDUFraktion hier im Landtag schon angesprochen – erbringen als Heger und Pfleger vielfältige Dienste für die Allgemeinheit und die Natur. Ich verweise z. B. auf das Anlegen von Bioto pen, den Artenschutz, das Bodenbrüterprogramm – mit den neuen Regeln ist das demnächst durch den Fuchs erledigt.
Die öffentliche Hand erwartet selbstverständlich, dass die Jä gerinnen und Jäger Tag und Nacht auf eigene Kosten Unfall wild von den Straßen beseitigen, obwohl sie dafür gar nicht zuständig sind und dies gar nicht tun müssten. Die Jägerinnen und Jäger sind die einzigen anerkannten Naturschützer, die für ihr ehrenamtliches Engagement in Baden-Württemberg auch noch besteuert werden. Das ist einfach unsinnig.
Das Argument, das Herr Abg. Hollenbach und auch der Kol lege Herrmann oder auch die Landesregierung vorbringen – es sei ein kommunales Heiligtum –, zeigt, dass man noch im mer nicht verstanden hat, dass die Politik auch den Mut braucht, überkommene und überlebte Gesetze und Verordnun gen abzuschaffen. Neue Gesetze und Vorschriften werden hier zuhauf gemacht. Dazu haben Sie reichlich Mut. Zum Strei chen jedoch fehlt Ihnen der Mut. Demokratische Größe be steht aber darin – das würde uns allen hier, den Parlamentari ern, gut anstehen –, überkommene Gesetze abzuschaffen.
Ohnehin wäre es gut – davon bin ich überzeugt –, wir würden alle Gesetze und Verordnungen grundsätzlich mit einem Ver
fallsdatum versehen, sodass z. B. nach angemessener Zeit eva luiert und überprüft werden muss, und zwar automatisch, ob der Beweis noch erbracht werden kann, dass man die betref fende Vorschrift bzw. das betreffende Gesetz überhaupt noch braucht. Ansonsten müsste es außer Kraft gesetzt werden.
In Anbetracht des bürokratischen und praxisfernen neuen Lan desjagd- und Wildtiermanagementgesetzes der grün-roten Landesregierung, die das Ehrenamt vergällt und die Jäger schaft entmündigt, ist es höchste Zeit, die Jagdsteuer abzu schaffen.
Werte Kolleginnen und Kollegen von Grün, Rot und CDU, stimmen Sie der Abschaffung der Jagdsteuer hier und heute zu, und zeigen Sie damit, dass Sie die Zeichen der Zeit ver standen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf: Rauschender Beifall! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Die Rede war nicht überzeugend! – Gegenruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sehr überzeugend!)
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf – – Oh, Jesses Gott. Ent schuldigung, es tut mir wirklich leid, ich habe den Staatsse kretär vergessen.
(Heiterkeit – Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Aber es hat Ih nen gefallen, gell?)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Fall ist es für die Landesregierung ausnahmsweise nicht ganz einfach, noch etwas Neues hinzuzufügen.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was heißt „ausnahmsweise“? – Abg. Klaus Herrmann CDU: Das ist eine Herausforderung für die Landesregie rung! – Abg. Volker Schebesta CDU: Das hat die Prä sidentin gewusst!)
Deswegen werde ich mich kurzfassen. Zum Einstieg möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die kommunale Selbst verwaltung in Deutschland nun einmal Verfassungsrang ge nießt. Deswegen steht die Landesregierung klar zur kommu nalen Selbstverwaltung. Das ist der rote Faden. Dazu gehört auch, dass den Gemeinden ein generelles Steuerfindungsrecht zusteht und sie selbst entscheiden können, ob sie beispiels weise eine Vergnügungs- oder eine Zweitwohnungssteuer ein führen.
Die Landkreise haben diese Möglichkeit nicht. Sie haben ei ne einzige Kreissteuer. Das ist die Jagdsteuer, deren Bürokra
tie kritisiert wird. Auch wenn nur noch wenige Kreise die Jagdsteuer erheben, steht es, wie wir wissen, dem Land nicht zu, den Kreisen diese Steuerquelle zu verschließen. Es ist al lein Sache der Landkreise, zu prüfen, ob die Einnahmen aus der Jagdsteuer einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Kreishaushalte leisten. Nur sie sollen beurteilen, in wel chem Verhältnis das zu erwartende Steueraufkommen zum Verwaltungsaufwand steht und ob sich die Erhebung der Jagd steuer für sie rechnet. Das ist zunächst einmal das erste Argu ment, mit dem dem Bürokratievorwurf begegnet werden kann.
Deswegen lehnen, wie einige von Ihnen schon erwähnt ha ben, alle kommunalen Landesverbände den Gesetzentwurf als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ab.
Wie sieht es bei den Ländern aus? Das Bild ist so, dass eini ge Länder die Erhebungsmöglichkeit nicht mehr haben. Wenn ich richtig nachgezählt habe, gibt es noch in acht Bundeslän dern die Option. Nicht überall muss es auch ausgeübt werden – das gilt auch in Baden-Württemberg. Acht Bundesländer ha ben aber weiterhin ein entsprechendes Gesetz.
Herr Bullinger hat gerade auch in dieser Lesung das Argument angeführt, dass die Leistung der Jägerinnen und Jäger, die z. B. Unfallwild zum Wohle der Allgemeinheit von den Stra ßen beseitigen, in Betracht gezogen werden muss. Dieser Leis tung bin ich mir, sind wir uns alle bewusst. Herr Bullinger, ich würde dies aber nicht in Zusammenhang bringen wollen mit der Aussage „für ehrenamtliches Engagement besteuert“. Ich meine, dass die Leistung der Jägerschaft für die Allgemein heit von Bedeutung ist. Das wird gewürdigt, auch ihr Beitrag für den Tierschutz und die Jugendarbeit.
Damit besteht für uns kein Bedarf für eine Streichung von § 10 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes. Die Entschei dung, ob eine Jagdsteuer erhoben wird, ist auch weiterhin in das Ermessen der Stadt- und Landkreise zu stellen. Ich per sönlich finde, wenn ich dies sagen darf, dass gerade in diesem Fall die Quantität hier im Haus auch die Qualität hat, dass wir so vorgehen sollen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Wir sind die Qualität!)
Dann kommen wir jetzt zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6729. Der Ausschuss für Fi nanzen und Wirtschaft empfiehlt Ihnen in der Beschlussemp fehlung Drucksache 15/7493, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetz entwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des In nenministeriums – Frauen in Gemeinderäten und Kreis tagen von Baden-Württemberg nach den Wahlen im Mai 2014 – Drucksache 15/5271
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Kommunalwahl 2014 liegt nun schon ein paar Tage zurück. Daher ist es schade, dass wir uns erst jetzt mit den Ergebnissen aus dieser Wahl und den sich dar aus ergebenden Veränderungen beschäftigen. Wir haben da mals eine Sollregelung vereinbart und wollten auch einmal nachschauen, ob diese tatsächlich zum Erfolg geführt hat.