Peter Hofelich

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Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rechnungshof präsident! Wir wissen, dass der Rechnungshof am 20. Juli des vergangenen Jahres dem Landtag die Denkschrift 2015 vor gestellt hat. Zwischenzeitlich ist all das geschehen, was hier bereits aufgeführt worden ist – in den verschiedenen Sitzun gen des Ausschusses.
Ich will mich an dieser Stelle, auch im Namen unseres Minis ters Nils Schmid, nicht nur bei den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern des Rechnungshofs, sondern auch bei den Kollegin nen und Kollegen im Ausschuss für die gute und intensive Diskussion bedanken.
Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen, einige Beiträge der Denkschrift 2015 hervorzuheben und diese mit Ihnen ein Stück weit Revue passieren zu lassen. Ich werde dies wahr scheinlich in der zwischenzeitlich aufgekommenen Debat tenatmosphäre nicht vollständig tun können, sondern gehe nur auf einige Themen ein, die uns dazu bewogen haben, zu sa gen: Hier müssen wir etwas tun.
Ich steige gern mit dem Thema „Landesschulden und Landes vermögen“ ein. Dieses Thema ist die herausragende rote Li nie, wie ich in der letzten halben Stunde vernommen habe. Den Darstellungen des Rechnungshofs zu den Landesschul den und zum Landesvermögen kann grundsätzlich zugestimmt werden. Landesregierung und Rechnungshof stimmen über ein, auch in den kommenden Jahren die Nettonullverschul dung anzustreben und damit den aktuellen erfolgreichen haus haltspolitischen Kurs fortzusetzen. Nachdem wir in dieser Le gislaturperiode bereits vier Mal keine neuen Schulden aufge nommen haben, streben wir, wie Sie wissen, auch für 2017 ei ne Nettonullverschuldung an. Uns geht es dabei um einen kon tinuierlichen und vor allem nachhaltigen Abbau des Defizits im Landeshaushalt, ohne dabei die implizite Verschuldung und notwendige Investitionen aus dem Blick zu verlieren.
Klar ist aber auch – jetzt kommen wir zu dem, was uns be wegt –, dass wir uns auf diesem Weg mit neuen Herausforde rungen konfrontiert sehen. Neben dem Rückgang der Schü lerzahlen – der übrigens geringer ausfällt als ursprünglich er
wartet; das ist erfreulich – ist es vor allem die dynamische Entwicklung der Kosten im Bereich der Flüchtlinge.
Im Jahr 2015 sind in Baden-Württemberg mehr als 100 000 Menschen, davon rund 97 000 als Erstantragsteller, aufgenom men worden. Dies schlägt sich natürlich auch im Haushalt nie der. Die Ausgaben für Aufnahme, Unterbringung und Betreu ung werden im Jahr 2016 bei rund 2,2 Milliarden € liegen. Zum Vergleich: 2012, Herr Hollenbach, lagen die Ausgaben hierfür bei rund 80 Millionen €. Unser Ziel bleibt es, die Net toneuverschuldung bis 2020 so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass der Bund die Länder bei der finanziellen Herausforderung bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms nicht alleinlässt. Wir er warten vom Bund, dass er an die Seite der Länder tritt.
Es bleibt dabei, dass es 1,6 Milliarden € strukturelle Einspa rungen in diesem Land gab. Es ist nicht so, dass dies unbe merkt geblieben wäre; sonst hätten wir nicht diese Debatten geführt, die sich vor allem um Personalthemen drehten. Des wegen kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie das mit Ihren Zahlen unter den Teppich kehren wollen. Es bleibt dabei, dass diese Koalition in den fünf Jahren dieser Legislaturperiode ei ne enorme strukturelle Leistung erbracht hat.
Zu dem Thema, dass die gestiegenen Steuereinnahmen nicht genügend genutzt worden wären: Es ist eben so – da muss man ein wenig ins Volkswirtschaftliche gehen, Herr Kollege –, dass die Steuerquote in diesem Land – das ist die Höhe des Steueraufkommens im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt – über Jahre hinweg konstant bei etwa 22,8 % lag. Es ist also klar, dass sich Veränderungen in der Volkswirtschaft auch steuerlich reflektieren. Deswegen stimmt die Geschichte, die Sie hier auftischen, nicht. Wir atmen sozusagen mit der ge samtwirtschaftlichen Entwicklung.
Zu dieser gesamtwirtschaftlichen Entwicklung möchte ich Ih nen sagen – das muss ich nun doch tun, weil ich das hier im mer wieder heraushöre –: Der Satz von Minister Schmid am gestrigen Tag – „Uns geht es gut“ – stimmt natürlich hundert prozentig. Er hat aber eines nicht getan, was in diesem Haus über Jahre hinweg gemacht worden war, nämlich mit einer Selbstgefälligkeit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die selbstständigen Unternehmer, die für diesen Zustand gesorgt haben, zu vergessen. Das ist die Erfahrung der Jahre vor 2011, dass sich hier einige selbstverliebt im eigenen Er folg gesonnt haben.
Wir vergessen nicht, dass die Stärke dieses Landes von der Basis, von den Menschen kommt. Wir freuen uns, dass wir damit verantwortungsvoll umgehen können. Wir tun dies auch – dies sehen Sie, wenn Sie die Zeitungsmeldungen der letz ten Jahre durchlesen – ordnungspolitisch sauber. Dieses Land kommt nicht in Versuchung, mit seiner Wirtschaft fahrlässig umzugehen. – Ihre kleinen Scharmützel um das Bildungszeit gesetz usw. vernachlässigen wir an dieser Stelle einmal.
Wir handeln so, dass die Rahmenbedingungen in diesem Land stimmen, meine Damen und Herren.
Ich darf jetzt zu einigen Einzelthemen übergehen – ohne Ihre Geduld strapazieren zu wollen –, die für Sie, Herr Munding, eine Rolle gespielt haben und bei denen ich gern aus Sicht der Regierung Rechenschaft ablegen und Auskunft geben will.
Bei der Justizverwaltung ging es darum, die Gerichtsvollzie hervergütungen zu reduzieren und den Personalbedarf zu er mitteln; die Gegenfinanzierung war sicherzustellen, und es be durfte einer Ausbildungsreform. Sie wissen, dass das Justiz ministerium zur Ermittlung des Personalbedarfs derzeit eine Organisationsuntersuchung durchführt, deren Ergebnis wir auch erwartungsvoll entgegensehen.
Es war für Sie ein Thema im Bereich Justiz – Beitrag Num mer 9 –, das Haftentwicklungsprogramm zeitnah fortzuschrei ben und Haftplätze in offenen Vollzugseinrichtungen abzu bauen. Ziel ist und bleibt eine konsequente Anpassung der Vollzugsstruktur an sich ändernde Haftplatzrahmenbedingun gen und Herausforderungen. Sie wissen, dass die Einrichtung neuer bzw. die Erweiterung bestehender JVAs durch die Schließung kleinerer, unwirtschaftlicher Vollzugseinrichtun gen kompensiert wird. Der Vollzug wird zudem anhand ge zielter Maßnahmen, deren Finanzierung größtenteils aus dem Einzelplan 05 erfolgt, gestärkt.
Dann gehe ich zu uns selbst, zum Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, über. Sie haben uns Organisations-, Aufga ben- und Prozessoptimierungen vorgeschlagen. Viele Organi sationsvorschläge des Rechnungshofs wurden im Ministeri um für Finanzen und Wirtschaft bei den Neustrukturierungen berücksichtigt; die entsprechenden Umsetzungen sind bereits abgeschlossen.
Auch die Optimierungsempfehlungen bei den Prozessen und den Nachweisen der Anordnungsbefugnisse nach der Landes haushaltsordnung und den SAP-Berechtigungen wurden zwi schenzeitlich übernommen.
Ein wichtiges Thema, das uns beschäftigt hat, weil hiermit ei ne Neugestaltung verbunden war, war die IT-Neuordnung im Geschäftsbereich unseres Hauses, des Ministeriums für Fi nanzen und Wirtschaft. Sie haben uns hierzu gesagt, dass bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe das dort angesiedelte Lan deszentrum für Datenverarbeitung sowie die IT-Abteilung des Statistischen Landesamts zu prüfen seien. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat in seinem Geschäftsbereich auch die Bündelung der IT im Land aktiv unterstützt.
Aber selbstverständlich sind hierbei die verfassungsrechtli chen und gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Vor die sem Hintergrund ist die Zielvorstellung des Rechnungshofs, die gesamte IT des Landes in einem Landesrechenzentrum zu bündeln, schlicht nicht vollständig umsetzbar. Neben dem BITBW ist eben ein eigenes Steuerrechenzentrum im Ressort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, das dem Fi nanzminister untersteht, aufgrund der vorgenannten Vorgaben zwingend erforderlich.
Jedoch wurde bereits mit der schrittweisen Übertragung der nicht steuerlichen Tätigkeitsbereiche begonnen. Hierbei wird
zwischen dem Innenministerium und dem Finanz- und Wirt schaftsministerium ein abgestimmter Verlagerungsumfang zu grunde gelegt; das gilt auch für die übrigen Behörden im Ge schäftsbereich unseres Hauses, etwa das Statistische Landes amt. Ich will hierzu nicht länger ausführen.
Die IT-Neuordnung in der Landesverwaltung ist zu Recht ein zentrales Anliegen des Rechnungshofs, der sich in den letz ten Jahren immer wieder hierzu geäußert hat. Mit der Bestel lung – das darf man sagen; das war auch im Regierungspro gramm niedergeschrieben – des Beauftragten für Informati onstechnologie, Herrn Krebs, sowie der Gründung des Lan desrechenzentrums BITBW wurden bereits wesentliche Um setzungsschritte unternommen. Ich sage Umsetzungsschritte, denn wir tun das, was wir ankündigen.
„Neubauten zur Kinderbetreuung an Hochschulen“ war ein wichtiges Thema. Es ist bestätigt, dass es bei der Planung und Umsetzung von hochschulfinanzierten Kindertagesstätten – auf Schwäbisch: Kindergärten – durch die Staatliche Vermö gens- und Hochbauverwaltung dringenden Regelungsbedarf gibt. Der Rechnungshof empfiehlt, soweit nicht auf kommu nale Kapazitäten zurückgegriffen werden kann, hochschulsei tige Forderungen bereits bei der Bedarfsaufstellung restriktiv zu behandeln.
Hier zeigt sich, dass wir keine eindeutigen Bemessungsgrund lagen haben. Aber wir haben die Bedarfsträger an den Hoch schulen gerade im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sensi bilisiert und sie darum gebeten, alternative Bedarfsgrundla gen und Überlegungen im Standard anzustreben. Es gibt eine gemeinsame Arbeitsgruppe.
Meine Damen und Herren, wir haben es im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur – heute angesprochen – mit stark angestiegenen Ausgaben für die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen zu tun gehabt. Darauf bezieht sich der Beitrag Nummer 19. Das Ministerium ist ausreichend ausge stattet, um seine Kernaufgaben selbstständig zu erledigen, ha ben Sie gesagt. Ferner haben Sie ausgeführt, die Vergabevor schriften seien nicht ausreichend stringent angewandt worden. Projektcontrolling war ein Stichwort.
Die vom Verkehrsministerium bereits im Verlauf der Prüfung eingeleiteten Maßnahmen tragen dem Ansinnen des Rech nungshofs Rechnung und sollten zu einem wirtschaftlichen Ressourceneinsatz führen. Wir werden bis zum 31. Dezember 2016 berichten, wie sich diese bewährt haben.
Was das Ministerium für Integration angeht, bleiben wir da bei, dass es eine wegweisende und richtige Entscheidung war, es zu gründen. Das wird gerade vor dem Hintergrund der ak tuellen Flüchtlingssituation einmal mehr deutlich. Wir wer den dafür Sorge tragen, dass es seinen Aufgaben gerecht wird, meine Damen und Herren.
Zum Abschluss und mit einem nochmaligen Dankeschön: Der Rechnungshof hat die Landeshaushaltsrechnung 2013 geprüft. Über das Ergebnis hat er in Teil A seiner Denkschrift berich tet. Er bestätigt, dass die Landeshaushaltsrechnung den Vor schriften entsprechend gestaltet ist und alle vorgeschriebenen
Angaben für den Nachweis enthält. Es gibt eine Übereinstim mung zwischen der Landeshaushaltsrechnung und den Rech nungslegungsbüchern. Die geprüften Rechnungen sind ganz überwiegend ordnungsgemäß belegt. Die über- und außerplan mäßigen Ausgaben sind einzeln nachgewiesen. Ich bitte da her, die Entlastung der Landesregierung herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, uns eint ein Ziel: der verantwor tungsbewusste Umgang mit den finanziellen Ressourcen und damit mit der Zukunft des Landes. Die grundsätzlichen Erwä gungen, die Sie, Herr Präsident, getroffen haben, z. B. zum Thema „Aus der Situation heraus agieren“, aber auch dabei, zu sagen: „Wir sind noch nicht über den Berg, sondern wir müssen arbeiten“, sind zu teilen, und diese können wir auch weiter vertiefen. Aber ich denke auch, es lohnt sich, zu sagen: „Wir sind auf dem richtigen Weg, auf einem guten Weg.“
Vielen Dank.
Danke schön. – Guten Tag, Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Fra ge des Herrn Abg. Storz, welche Ziele die Landesregierung mit dem Landesprogramm Kontaktstellen „Frau und Beruf“ verfolgt, wie folgt beantworten:
Sie wissen wahrscheinlich, dass das Landesprogramm seit vie len Jahren existiert, nämlich seit dem Jahr 1994. Es ist von der damaligen Landesregierung ins Leben gerufen worden. Die Grundlage bildete damals die vom Ministerrat am 17. Ja nuar 1994 beschlossene Konzeption zur Einrichtung der Kon taktstellen „Frau und Beruf“.
Ich will einfach einmal drei Ziele nennen, die dabei eine her ausragende Rolle gespielt haben: Das eine war die Erschlie ßung des Fachkräftepotenzials von Frauen für die Wirtschaft, das zweite war die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstä tigkeit, und das dritte war die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.
Das sind drei Ziele, die schon damals genannt wurden. Sie ha ben sich in der Gewichtung im Laufe der Jahre ein Stück weit neu sortiert, und es gibt ein neues Gewicht. Es ist z. B. klar, dass wir in der aktuellen Praxis insbesondere die Erschließung des Fachkräftepotenzials von Frauen für die Wirtschaft sehr hoch bewerten und deswegen in dieser Richtung auch viele Anstrengungen unternehmen. Ich komme heute vielleicht noch dazu, etwas darüber zu berichten.
Es bleibt natürlich die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbs tätigkeit, die soziale Infrastruktur, über die wir heute Vormit tag auch schon geredet haben. Als Präsident eines Kreisver bands des Deutschen Roten Kreuzes darf ich auch sagen – weil wir ja immer so auf Farbenetikettierungen zu sprechen kommen –: eigentlich die rote Infrastruktur. Und die gleich berechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben ist auch klar: gleiche Löhne für gleiche Arbeit. Das alles sind wichti ge Ziele.
Insofern: Wir sind in dem Programm im Kontinuum. Wir sind auch dabei, diese Aktualisierung, die auch durch Evaluation entstanden ist, sozusagen auf den richtigen Stand zu bringen.
Sie wissen, dass das Ganze im Koalitionsvertrag eine Rolle gespielt hat. Ich durfte dazu jetzt auch noch einmal berichten. Wir hatten im Koalitionsvertrag zwei Ziele. Das eine war ei ne Ausweitung, und das Zweite war auch bei allen solchen Personalagenturen oder solchen personell unterstützten Agen turen und Einrichtungen, die das Land fördert, eine kritische Bestandsaufnahme. Das gehörte zu Beginn der Regierungs zeit auch dazu. Deswegen war es sowohl Ausweitung als auch Evaluation – für uns, wenn man so will, begleitende Ziele die ser Grundziele, die wir hier haben.
So viel zu Ihrer Frage.
Gern. – Wir wollten die An zahl der Kontaktstellen von zehn auf 13 ausweiten, Frau GurrHirsch. Das ist der Plan, und das ist auch das Budget. Das ist auch das, was geschieht. Ich kann Ihnen jetzt aber nur einen Zwischenbericht geben. Das intendiert schon Ihre Frage; denn Sie sind ja auch kundig in der Sache.
Ich sage, wenn Sie wollen, gleich noch ein paar Sätze über das Verfahren, wie man die Besetzung vorgenommen hat. Wir ha ben in der Region Nordschwarzwald und der Region Schwarz wald-Baar-Heuberg neue Kontaktstellen eingerichtet. Da kann ich sozusagen Vollzug melden.
Bei der Wirtschaftsförderung der Region Heilbronn-Franken – in Ihrer eigenen regionalen Verantwortung und Heimat – be steht – ich glaube, ich darf es dem Parlament sagen, weil es auch öffentlich bekannt ist – eine Schwebesituation in der Fi nanzierung durch einen der Gesellschafter und ruht der An trag auf Wirtschaftsförderung der Region Heilbronn-Franken deswegen auf Wunsch derzeit, bis die Zukunft der Wirtschafts förderungsgesellschaft Heilbronn-Franken geklärt ist. Ich kann Ihnen im Augenblick nichts Neues dazu sagen.
Wir wissen, dass hier zunächst einmal auch die IHK in ihrer Vollversammlung ihre Spitze wieder neu sortiert hat. Dann müssen wir auch schauen, wie die Wirtschaftsförderungsge sellschaft die Dinge in Angriff nimmt.
Es ist vollkommen klar, Frau Gurr-Hirsch, dass es in dieser flächenmäßig großen Region – das ist nicht nur die Großstadt Heilbronn – nach unserer Überzeugung eine solche Kontakt stelle geben muss. Diese Region ist von der Fläche her wahr scheinlich eine der größten Regionen Baden-Württembergs. Ich komme nachher vielleicht auch noch dazu, etwas zu den Kriterien für die Ausweitung zu sagen. Das gehört auf jeden Fall dazu.
Hinsichtlich der Schwerpunktsetzung hatten wir in der Eva luation eine Erkenntnis, die in etwa lautete: Die Kontaktstel len – so, wie sie gewachsen sind – machen das, was sie kön nen. Sie machen das, was sie auch vom Personalbesatz her und von der regionalen Anforderung her können. Das ist in gewisser Weise auch in Ordnung.
Trotzdem haben wir auch gesagt: Es muss schon ein Portfo lio her, bei dem alle Kontaktstellen auf jeden Fall auch Ähn liches und Gleiches anbieten. Deswegen haben wir jetzt auch eine Einheit darübergelegt, die die Koordinierung macht. Da wollen wir natürlich auch künftig Schwerpunktsetzungen ha ben. Aber es muss immer eine Balance zwischen Schwer punktsetzung und dem allgemeinen Angebot, das alle unter breiten, geben. Das ist mir persönlich wichtig.
Daher zu Ihrer Frage: ja, Freiheit zur Schwerpunktsetzung, aber auch Einordnung in ein allgemeines Angebot. Dies geht von der Marke und damit auch vom Auftritt bis hin zu den Be ratungsangeboten, die es gibt. Das sind die Punkte, die ich Ih nen gern nennen würde.
Ich habe zur Evaluierung noch etwas zu sagen – der Präsident hat mir die Zeit eingeräumt –: Es gibt insgesamt eine hohe wirtschaftspolitische Bedeutung – das ist klar –, auch eine steigende Relevanz der Thematik sowie die zielgruppenspe zifischen Zielsetzungen des Landesprogramms. Sie sind ab solut im Zug der Zeit, sie sind richtig. Da gibt es keine Ab striche.
Es gibt auch eine hohe Zufriedenheit mit dem Programm: 84 % der befragten Nutzerinnen und Nutzer – das hat die Eva luierung durch Prognos ergeben – empfanden das Angebot als sehr gut oder gut. Sie waren mit dabei. Sie würden die Kon taktstellen auch weiterempfehlen, keine Frage. Laut der Eva luierung bestehen auch wenige Überschneidungen bzw. Kol lisionen mit anderen Beratungsangeboten. Die vielfältige Zu sammenarbeit mit Kooperationspartnern, eine hohe Zustim mung der Kooperationspartner sind eigentlich auch wesentli che Merkmale der bisherigen Programmpraxis.
86,5 % der Kooperationspartner bewerten das Landespro gramm in seiner bisherigen Form als sehr gut oder gut. Die neutrale, ganzheitliche und frauenspezifische Beratung wird als Alleinstellungsmerkmal gesehen. Das ist ein wichtiger Teil der Evaluierung.
Es besteht auch die Notwendigkeit für eine Deckung des Be ratungs- und Unterstützungsbedarfs in der Region. Es hat sich in der Evaluierung herausgestellt, dass Beratung und Unter stützung nicht als flächendeckend empfunden worden sind. Deswegen erhöhen wir die Zahl der Kontaktstellen von zehn auf 13 und gehen weiter raus.
Natürlich – ich komme noch einmal darauf zu sprechen – zeig ten sich in der Evaluation die unterschiedlichen Umsetzun gen. Der Breite des Leistungsauftrags konnte im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der Kontaktstellen eigentlich nicht umfassend entsprochen werden. Daher gab es eine regionale Konzentration auf eigene Zielsetzungen; es gab auch einen sehr vom Träger abhängigen Zuschnitt. Dies wurde in der Evaluierung durch Prognos als schwierig angesehen.
Man muss auch offen ansprechen – ich war auch selbst gele gentlich draußen –, dass der Zugang zu den Betrieben schon verbesserungsbedürftig war.
Ich würde immer Friedlinde sagen. – Die Evaluierung habe ich in den Grundzügen geschil dert. Ich sage noch einmal: Es war die Prognos AG. Ich habe mich übrigens vergewissert: Der Hauptsitz der Prognos AG befindet sich in Basel, am schönen Rheinknie. Die Untersu chung wurde aber von den deutschen Standorten von Prognos durchgeführt. Es war auch eine regionale Nähe zu den The men vorhanden.
Wir hatten dann zwei Umsetzungsphasen, Herr Abg. Storz. Die erste Umsetzungsphase war, dass wir das Landespro gramm mit den bestehenden Kontaktstellen optimiert haben. Das galt schon für den Doppelhaushalt 2013/2014, in dem je weils eine starke Million – 1,092 Millionen € – zur Weiter führung des Programms etatisiert wurde; Sie erinnern sich. Im Haushalt 2013 wurden auf einen Antrag der Regierungsfrak tionen hin einmalig noch zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Sichtbarkeit des Programms zu erhöhen – den Aufbau der Dachmarke, den Ausbau des Marketings.
Wir haben dann im Oktober 2013 eine Agentur mit dem Aus bau des Marketingprogramms beauftragt. Ich schaue jetzt auf mein Blatt: Das waren die Communication Harmonists – Kol lege Heiler, nicht zu verwechseln mit den Comedian Harmo nists. Diese Agentur hat den Aufbau der Dachmarke, den Aus bau des Marketings, die Weiterentwicklung des Logos, den Relaunch des Internetauftritts erarbeitet; Sie kennen das alles. Der neue Auftritt wurde der Öffentlichkeit im November 2014 im Rahmen einer Veranstaltung anlässlich des 20-jährigen Be stehens des Landesprogramms Kontaktstellen „Frau und Be ruf“ vorgestellt. Wenn meine Erinnerung mich nicht trügt, war ich mit daran beteiligt.
Wir haben dann mit den Kontaktstellen, mit den Trägern der Kontaktstellen eine Zielvereinbarung gemacht. Das war im Oktober 2013. Die Zielvereinbarung wurde im Jahr 2014 mit den Trägern unterschrieben, und damit waren auch erste Hand lungsempfehlungen zur Profilschärfung verbunden. Eine ver stärkte Fokussierung, eine verstärkte Konzentration auf Wie dereinsteigerinnen und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, die ich bereits genannt hatte, und auch die Verbesserung der Steuerung, Stichwort „Controlling und Be richtswesen“ – übrigens ohne zusätzliche finanzielle Mittel –, wurden umgesetzt. Das war die Phase 1, die Optimierung des Landesprogramms.
Dann kam die Umsetzungsphase 2, über die ich bereits ge sprochen habe. Das waren die Weiterentwicklung und der Ausbau des Landesprogramms. Zur Umsetzung des Koaliti onsvertrags wurden aufgrund der positiven Evaluierung auch zusätzliche Haushaltsmittel eingestellt. Das wissen Sie; ich darf das nur kursorisch sagen.
Ziel ist, die Zahl der Kontaktstellen von zehn auf 13 zu erhö hen. Gemäß der Konzeption wird eine personelle Regelaus stattung sichergestellt. Das bedeutet: In allen Kontaktstellen soll es 2,5 Stellen geben. Es galt, die Änderung der Förder konditionen und die Sicherstellung einer ausreichenden Fi nanzierung zu untermauern. Der absolute Betrag für die ma ximale Gesamtförderung je Kontaktstelle wurde von 126 000 € auf 140 000 € erhöht. Darüber hinaus wurde eine angemesse
ne und ausreichende Sachmittelausstattung in den Kontakt stellen – ausgehend von 13 000 € – mit neu 22 000 € darge stellt. Das war ein guter Schritt. Denn dies wird dazu führen, dass auch die Abdeckung des Bedarfs mit den Angeboten in der Fläche verbessert wird.
Über den Kapazitätsausbau habe ich bereits gesprochen.
Frau Gurr-Hirsch, ich schulde Ihnen noch eine Information.
Aufgrund einer neuen Lage haben wir am Südrand des Lan des, am Hochrhein, noch keine Besetzung. Die Konstanzer machen nach meinen Informationen zusammen mit der Regi on Schwarzwald-Baar-Heuberg ein Angebot. Unten am Süd rand haben wir aber noch eine offene Flanke. Auch die gilt es zu schließen.
Dann haben wir noch etwas Besonderes gemacht. Vielleicht erinnern sich noch einige daran. Wir legen einen Innovations fonds für neue Ansätze, für zielgruppenspezifische und the matische Schwerpunkte auf. Sozusagen übergeordnet zum je weiligen Einzelbudget der Kontaktstelle haben wir einen In novationsfonds geschaffen, aus dem heraus man auch Projek te finanzieren kann, die vorher angemeldet werden.
Herr Storz, das war in Kürze die Antwort auf die Frage, was sich getan hat.
Vielen Dank, Herr Kollege Hinderer. – Wenn wir richtig mitgezählt haben – Heilbronn ist noch nicht besetzt; in Konstanz bietet sich derzeit kein Trä ger an –, kommen wir auf elf aktive von 13 angestrebten Kon taktstellen. Dies wollte ich nur noch einmal klarstellen.
Jetzt zu Ihrer Frage: Eine unterschiedliche Trägerstruktur ist sicherlich möglich. Bisher gibt es das schon. In Stuttgart liegt die Trägerschaft – wenn ich es richtig im Kopf habe – auch nicht bei der Kammer, in Mannheim meines Wissens auch nicht. Die Gewichtung liegt derzeit etwa bei „fufti-fufti“. In Heilbronn ist das durchaus möglich.
Stimmt es nicht?
Das ist eigentlich ein von amerikanischen Besatzungssolda ten in meiner Kindheit eingeführtes Schwäbisch.
Legen Sie mich nicht auf die 50 : 50 fest. Auf jeden Fall ist aber beides vertreten. Das ist vollkommen klar.
Das ist der Stand der Dinge. Wir werden uns natürlich küm mern. Auch der heutige Tag gibt Anlass, uns noch einmal um die Region Heilbronn-Franken, die angesprochen wurde, zu kümmern.
Das ist geschehen.
Bei dieser Gelegenheit habe ich die Chance, Ihnen über die bereits kurz angerissene Service- und Koordinierungsstelle zu berichten, die wir jetzt zusätzlich eingerichtet haben. Diese Stelle hat auch Aufgaben. Dafür haben wir einen Förderauf ruf gemacht, der vom 1. April 2015 bis zum 31. Mai 2015 durchgeführt wurde. Frau Abgeordnete, bei diesem Aufruf sind zwei Anträge von Bewerbern bei uns eingegangen. Ge wonnen hatte als Träger für diese Koordinierung das Kompe tenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. mit Sitz in Bielefeld. Von unserem zuständigen Referat erhielt die ses Kompetenzzentrum dann auch die Auflage, ein Büro in Stuttgart zu eröffnen, wenn es den Zuschlag bekommt, was auch geschieht.
Der Auftrag und der Vertrag für diese Service- und Koordi nierungsstelle, die am 1. Oktober 2015 ihre Arbeit aufgenom men hat, sind zunächst einmal bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Sie hat bestimmte Aufgaben. Ich nenne einmal ein paar Punkte: Marketing, Pflege und Weiterentwicklung der Materialien der Öffentlichkeitsarbeit usw., die Sicherstellung eines einheitlichen Auftritts des Landesprogramms, übergrei fend ein modulares Angebotsprofil – da sind wir nah bei Ih rer Frage –, die Qualitätssicherung, Durchführung und Aus wertung einer Kundinnenbefragung und von Wirkungsanaly sen.
Man will eine Beratung und Unterstützung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft bei der Steuerung, Koordination
und Organisation der Abstimmungsprozesse. Da achten wir auch darauf, dass der betriebliche Zugang überall sicherge stellt ist. Wir wollen die Sicherstellung eines übergreifenden Wissensaustauschs und der Weiterbildung für die Kontaktstel len selbst. Also auch in der Weiterbildung geht es um die Fra ge: Wie verschaffe ich mir betriebliches Wissen, damit ich Zu gänge finde, damit ich argumentieren kann? Weitere Aufga ben dieser Koordinierungsstelle sind Akquise, Koordination und Abwicklung übergreifender Projekte der Kontaktstellen.
Das alles führt dazu, dass wir über die Koordinierungsstelle zunächst einmal einen klaren – wenn ich so sagen darf – Ein fluss und Druck haben, dass der Zugang zum Betrieb gesichert wird.
Zweitens ist es uns natürlich wichtig, dass wir in regionalen Kontaktstellen selbst durch die Regelausstattung von 2,5 Stel len, mit diesem Kapazitätsausbau, auch betriebliches Wissen bei den Mitarbeiterinnen – in der Regel sind es Mitarbeiterin nen – sicherstellen können, sodass diese von ihrer gesamten Erwerbsbiografie oder von der gesamten Ausbildungsbiogra fie auch diesen betrieblichen Zugang gewährleisten können.
Wir werden es nicht in jedem Fall als Oberaufseher erzwin gen können. Klar ist aber natürlich, dass man viel bessere Vo raussetzungen dafür schafft.
Diese Frage habe ich befürch tet.
In der Region, wo es in der Regel eine regionale Arbeitsagentur gibt, wird sich aus mei ner Sicht in nächster Zeit auch die Zusammenarbeit mit der zentralen Steuerung – das ist das, was wir eigentlich wollen – sehr gut einspielen. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die regionalen Agenturen für Arbeit, die in Baden-Württem berg vom Größenzuschnitt her eine hohe Leistungsfähigkeit bieten, sich mittlerweile sehr stark darauf einstellen, solche Kooperationen auch einzugehen.
Ich sehe es beispielsweise in meinem Wahlkreis, in Göppin gen, wo die Arbeitsagentur Göppingen für die Landkreise Göppingen und Esslingen verantwortlich ist. Dort ist die Ar beitsagentur immer dabei, auch in gemeinsamen Projekten mit solchen Einrichtungen wie der Kontaktstelle „Frau und Be ruf“ Pläne zu machen. Dies geschieht etwa im Rahmen der re gionalen Fachkräfteallianzen, die unsere Regierung geschaf fen hat und die jetzt nicht nur auf der Landesebene, sondern auch auf den regionalen Ebenen durchaus sehr aktiv sind und, wie ich finde, auch eine gute Wirkung im regionalen Umfeld entfalten.
Ich erwarte, dass dort die Zusammenarbeit in der Regel auch selbstverständlich ist.
Ich habe es bereits angedeu tet. Bis zum 31. Mai 2015 gingen zwei Anträge ein. Gewon nen hat das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancen gleichheit e. V. Ich kann Ihnen den Namen des zweiten An tragstellers nicht nennen. Ich glaube, man soll ihn auch nicht sagen.
Diejenigen, die gewonnen haben, verfügen über eine reich haltige Erfahrung. Sie waren Projektträger für Landes- und Bundesministerien wie z. B. auch die bundesweite Koordinie rungsstelle für den Girls’ Day und andere. Das heißt, sie sind uns vertraut. Die Koordinierungsstelle hat 1,5 Personalstel len, eine für die Leitung und eine halbe Stelle für Assistenz und Verwaltung. Das ist also kein Wasserkopf. Das sind ein einhalb Stellen. Es steht vielleicht alles bei Prognos als Emp fehlung. Die wissen schon, was sie an dieser Stelle auch emp fehlen.
Dafür kann ich nichts. Tatsache ist aber auf jeden Fall, denke ich, dass wir mit denjenigen, die wir jetzt ausgewählt haben, eine gute Wahl getroffen haben, denn diese haben, wenn ich das sagen darf, bisher eine sehr gute Leistungsbilanz vorle gen können.
Digitalisierung ist derzeit im mer ein Thema, weil es alle Arbeits- und Lebensbereiche
durchdringt, und natürlich sind die Berufe, um die es geht, zu nehmend Digitalisierungsobjekte und Digitalisierungsziele. Das ist vollkommen klar.
Ich erzähle einfach einmal: Wir haben insbesondere bei den MINT-Berufen einen hohen Bedarf, haben auch das eine oder andere schon angestoßen außerhalb von Kontaktstellen, wenn es darum geht, dass man Ingenieurinnen und Ingenieure wie der aus dem – –
Und das Projekt „Wing“. Ich hätte es aber noch gesagt. Das ist etwas, was uns immer beschäftigt; das ist klar.
Ich kann nur sagen: Was die Digitalisierung im Sinne des Um gangs mit dem Computer oder des Umgangs mit technischen, digitalen Geräten angeht, ist gerade, finde ich, die Kontakt stelle „Frau und Beruf“ deswegen gut geeignet, weil es von der Arbeitsweise her etwas ist, was in der Regel keine ge schlechterspezifischen Merkmale bei den Berufsbildern zeigt; ganz im Gegenteil. Ich glaube, dass wir da zunehmend erken nen werden, dass sich das Feld „Digitalisierung und Arbeits welt“ als sehr stark bewegtes Feld für die Kontaktstelle „Frau und Beruf“ zeigen wird.
Vielen Dank. – Herr Präsi dent, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zum zweiten Mal den Gesetz entwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgeset zes Baden-Württemberg. Er umfasst die Öffnung der Hinzu verdienstgrenzen bei Verwendungseinkommen, damit wir kurz fristig Pensionärinnen und Pensionäre zur Bewältigung von Notsituationen gewinnen können. Mir und uns ist wichtig, zu betonen, dass diese Öffnung nur in ganz klaren Grenzen er folgt. Es ist auch klar, dass sie in klaren rechtlichen Grenzen erfolgt. Wir reden über das Landesversorgungsrecht und nicht über Besoldungsrecht und anderes. Die Öffnung in klaren Grenzen erfolgt dann, wenn in einer Notlage ein akuter Per sonalbedarf entsteht, der nicht mit den üblichen Mitteln ge deckt werden kann. Eine solche Notlage besteht eben aktuell im Bereich der Verwaltung und der Unterrichtsversorgung der Flüchtlinge.
Ich bin überzeugt davon, dass im Saal Einigkeit darüber herrscht, dass wir bei diesen Themen so schnell wie möglich voran kommen müssen. Ich hatte auch den Eindruck, Herr Kollege Herrmann, dass dies auch bei der Anhörung der Fall war, bei der der Beamtenbund selbstverständlich einbezogen war. Aber ich denke, dass die Eilbedürftigkeit uns gemeinsam leitet. Das habe ich auch herausgehört. Wir brauchen dafür die Mithilfe möglichst vieler qualifizierter Fachkräfte. Wir müssen in ei ner solchen Situation konsequent alle verfügbaren Reserven nutzen.
Das gilt eben gerade für die Beamtinnen und Beamten im Ru hestand. Erstens verfügen sie genau über die Berufserfahrung, die jetzt gebraucht wird, und zweitens gibt es eben in vielen Bereichen mit akutem Bedarf keine jungen Kolleginnen und Kollegen, die man einstellen könnte. Das Problem ist aber, dass die derzeitige Rechtslage wenige Anreize für Pensionä rinnen und Pensionäre bietet, wieder tätig zu werden. Durch die Öffnung der Hinzuverdienstgrenzen bei Verwendungsein kommen in bestimmten Ausnahmefällen wollen wir das än dern. Wie die Beratungen des Finanz- und Wirtschaftsaus schusses gezeigt haben, besteht Einigkeit darin, dass dieses Gesetz sinnvoll und notwendig ist. So weit, so gut.
Die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP haben jedoch den Einwand erhoben, dass der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln sei, dass Pensionärinnen und Pensionäre in vollem Umfang hinzuverdienen können; das war gerade Gegenstand der Debatte. Die CDU-Fraktion hat per Änderungsantrag die Begrenzung der Hinzuverdienstgrenze auf maximal 135 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge gefordert.
Diese Einschränkung wäre aber kontraproduktiv. Wir müssen uns bewusst machen: Die Personalsituation im Flüchtlingsbe reich ist mehr als angespannt. Es gibt nicht genug junge Leh rerinnen und Lehrer, um alle Stellen zu besetzen. Gerade des halb brauchen wir deutliche Anreize, um möglichst viel Per sonal zu gewinnen.
Hier haben gerade die Zahlen eine Rolle gespielt. Ich darf sie einmal nennen, weil Sie, Herr Kollege Herrmann und Herr Kollege Goll, sie angesprochen haben. Die Zahl der Interes senten liegt bei der geplanten Neuregelung – Kollege Maier hat es genannt – bei knapp 1 000. Die Zahl der Arbeitsverträ ge von Personen, die nach der alten Regelung bereits im Be reich der Verwaltung und der Unterrichtsversorgung für Flücht linge tätig sind, beträgt 150. Von den 19 Personen, die jetzt im Vorgriff auf die Regelung einen entsprechenden Vertrag haben, hat lediglich eine Person – ich habe mich erkundigt – einen äquivalenten Vollzeitvertrag. Das heißt, wir sind ganz klar in der Situation, dass viele der Arbeitsverträge lediglich in Teilzeit abgeschlossen werden. Die Gefahr bezüglich der so oft beschworenen 9 000-€-Fälle hält sich also in Grenzen – ich sage: in sehr engen Grenzen.
Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass eine weitere Ein schränkung der Hinzuverdienstgrenzen die Bereitschaft von Pensionärinnen und Pensionären zur Mitarbeit senken würde. Ich finde, diesen springenden Punkt muss man einfach einmal beleuchten: Was ist der Anreiz, und wodurch kann man wirk lich etwas bewirken?
Deswegen, Herr Kollege Goll, darf ich noch einmal sagen: Wir reden hier nicht – Sie haben dieses Wort geprägt – über einen übertriebenen Vorschlag, sondern wir reden darüber, dass Sie übertriebene Folgen unseres Vorschlags annehmen. Das ist der Punkt, der hier gerade falsch im Raum steht. Wir glauben, dass dieser Vorschlag einfach ein Anreiz ist, der da zu führt, dass wir mit dem Personal überhaupt in nennenswer te Regionen hineinkommen.
Diese ständige Extrembetrachtung, bei der Sie einem aus dem Dienst ausgeschiedenen älteren Lehrer mit A-15-Besoldung sozusagen ein Neuengagement in Vollzeit unterstellen und das
einem nach A 13 besoldeten Junglehrer gegenüberstellen, ist einfach irreal. Wenn Sie sich erkundigen, wer sich für was in teressiert – Sie müssen es halt einmal tun; ich mache es und setze mich zu Lehrerinnen und Lehrern, auch an die Stamm tische –, werden Sie feststellen: Was Sie unterstellen, wird nicht eintreten. In der Realität werden sie mit gutem Willen eine Teilzeittätigkeit anstreben, und das ist auch das, was wir von ihnen erwarten.
Deswegen: Hören Sie auf, den Teufel an die Wand zu malen. Wir machen hier jetzt einfach eine Offerte, die in ihrer Kraft gut ist, die aber in ihrer Wirkung nicht das erreichen wird, was Sie in der Neiddebatte hier gerade vermitteln und in der Öf fentlichkeit darzustellen versuchen.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird die Landesregierung die gesetzliche Regelung evaluieren und dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss nach Ablauf eines Jahres über die Entwicklung berichten, wie das vom Minister im Ausschuss zugesagt worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns einig, dass wir im Umgang mit der Flüchtlingssituation keine Zeit zu verlieren haben. Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz schaffen wir die Grundlagen, um qualifizierte Unterstützerin nen und Unterstützer zur Bewältigung besonderer Notlagen zu gewinnen. Deshalb bitten wir Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen, wie das heute vorgesehen ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herr Reith, ich zitiere Ihren Kollegen Goll aus der vorhergehenden De batte: Finden Sie das nicht etwas übertrieben?
Ich würde einfach sagen: Wir reden einmal ein bisschen über das, worum es heute in der Sache wirklich geht. Es geht um keine Kampagne, die man draußen entfachen muss, sondern es geht um eine Frage, die wir hier im Hause regeln, und zwar zeitig, und das tun wir heute.
Wir beraten die Novelle des Bauberufsrechts und anderer Ge setze heute im Landtag abschließend. Im Vorfeld der heutigen Beratung gab es einen mitunter kontroversen Meinungsaus tausch zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs, Rege lungen, mit denen aber verpflichtendes EU-Recht umgesetzt und bestehende berufsrechtliche Vorschriften im Architekten- und im Ingenieurgesetz überarbeitet werden sollen.
Ich glaube, dass uns eine vernünftige Lösung geglückt ist, nicht zuletzt durch den intensiven Austausch mit den beiden betroffenen Kammern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Berufsverbänden und Hochschulen. Es war ein Austausch, und Ihre Schilderung war da gerade doch ein bisschen einsei tig.
Ich darf mich auch an dieser Stelle bei allen, die dazu beige tragen haben, für ihre Expertise und ihren Einsatz sehr herz lich bedanken. Es war eine Politik des Dialogs, auch wenn nicht alle das Ergebnis am Ende schätzen mögen. Aber ich denke, es ist richtig im Prozess gewesen.
Deswegen will ich nur noch einmal kurz aufführen, was ich jetzt gerade von den beiden Oppositionsfraktionen gehört ha be. Ich habe – sehr sympathisch für mich – vom Kollegen Löffler gehört: Die CDU geht in wesentlichen Teilen mit.
Sie wirft uns ein Zögern vor.
Die FDP/DVP geht in wesentlichen Teilen nicht mit. Sie wirft uns übereiltes Handeln vor. Ich kann nur sagen: Wenn Sie bei de noch zusammen regieren würden, was sich in diesem Land niemand mehr recht vorstellen kann, dann hätten Sie jetzt ge rade wieder eine Koalitionskrise. Irgendwie hätten Sie – was Sie sicherlich ganz gut können – bei einem relativ einfachen Sachverhalt das Ding auch an die Wand gefahren. Ich weiß, es gibt keine Koalition in der Opposition. Aber Sie müssen sich vielleicht einmal darüber im Klaren sein, wie weit Sie da gerade auseinanderliegen. Aber gut.
Ich bedanke mich nochmals bei allen, die einen Beitrag ge leistet haben, und will wesentliche Punkte der Novelle des Bauberufsrechts nochmals kurz aufgreifen.
Im Ingenieurrecht belassen wir es dabei, dass eine hoheitliche Anerkennung von Berufsqualifikationen nur bei ausländischen Abschlüssen erforderlich ist. Dies ist mit Blick auf das hohe Qualifikationsniveau inländischer Ingenieure und den Ver braucherschutz auch erforderlich. Denn nur Personen mit den entsprechenden fachlichen Qualifikationen soll eine Berufs ausübung unter der geschützten Berufsbezeichnung „Ingeni eur“ möglich sein.
Bei Ingenieuren, die im Inland studiert haben, erfolgt diese Qualitätskontrolle bereits in unseren Hochschulen. Eine wei tere Anerkennung ist daher nicht zielführend.
Auch eine verpflichtende Mitgliedschaft in der Ingenieurkam mer ist – um das nochmals deutlich zu sagen – mit Ausnah me der Beratenden Ingenieure nicht erforderlich.
Wir vermeiden also eine weitere Bürokratisierung, meine Da men und Herren.
Ich muss es an dieser Stelle auch nochmals sagen: Ich verste he die Liberalen nicht so ganz. Jetzt betreiben wir einmal ein Stück weit Entstaatlichung und verlagern eine Aufgabe von den Regierungspräsidien weg, und jetzt wollen die Liberalen alles beim Staat belassen. Das nur als kleine Replik.
Um das Ingenieurrecht der Länder bundesweit zu harmoni sieren, haben wir außerdem die Regelungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ überarbeitet. So ist zur Titel führung künftig berechtigt, wer ein technisches oder natur wissenschaftliches Studium abgeschlossen hat, das – Achtung! – überwiegend von ingenieurrelevanten MINT-Fächern ge prägt ist. Diese Neuregelung entspricht dem Ergebnis einer Abstimmung auf Länderebene. Sie dient der Klarstellung der
bisherigen Rechtslage, da bereits bislang ein Studium mit mehrheitlich ingenieurspezifischen Studieninhalten vorausge setzt wurde.
Ich will an dieser Stelle der Befürchtung entgegentreten – das hat bei der Anhörung offenbar eine Rolle gespielt –, Absol venten von interdisziplinär ausgerichteten Studiengängen wie z. B. Wirtschaftsingenieurwesen seien durch die Neuregelung künftig von einer Tätigkeit in Ingenieurberufen ausgeschlos sen. Dem ist nicht so. Auch nach dem neuen Recht können Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens oder anderer interdisziplinärer Fachrichtungen, die eine entsprechende in haltliche Ausrichtung aufweisen, den genannten Anforderun gen genügen.
Da zudem für Studierende die Möglichkeit besteht, über Wahl fächer, Praktika und Abschlussarbeiten ihre Studienschwer punkte im Ingenieurbereich zu setzen, schließt die Neurege lung Wirtschaftsingenieure nicht von der Titelführung aus.
Unabhängig davon, meine Kolleginnen und Kollegen, regle mentiert das Ingenieurgesetz nur das Führen der Berufsbe zeichnung „Ingenieur“ und eben nicht die Tätigkeit in Inge nieurberufen. Der Zugang von interdisziplinär ausgebildeten Wirtschaftsingenieuren zum Arbeitsmarkt wird somit von der Neuregelung nicht berührt.
Auch unterschiedliche landesrechtliche Regelungen haben auf die Mobilität von Ingenieuren innerhalb Deutschlands keine Auswirkung. Die nach dem Recht eines Bundeslands beste hende Berechtigung zur Titelführung wird von den anderen Ländern anerkannt. So viel auch zum Aspekt des Flickentep pichs; dies stimmt nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält außerdem zahlreiche Neuregelungen, mit denen wir die novellierte Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union landesrechtlich umsetzen. Das müssen wir tun. Ziel dieser Neuregelungen ist, die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen zu erleichtern und so die Zuwanderung von qualifizierten Architekten und Ingenieuren zu erleichtern. Erreicht wird dies bei den Anerkennungsverfahren beispiels weise durch die Möglichkeit zur elektronischen Verfahrens abwicklung. Ebenso ist die Berücksichtigung solcher Fach kompetenzen vorgesehen, die nicht durch eine akademische Ausbildung, sondern durch Berufserfahrung oder persönliche Weiterbildung erworben wurden. Wir sind also mittendrin in dem, was sozusagen auch ein Gebot der Zeit ist.
Über die zukünftige Zuständigkeit der Ingenieurkammer für die Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse ist be kanntermaßen sehr kontrovers diskutiert worden. Auch die Vorredner haben die Gelegenheit dazu gerade eben wieder ge nutzt.
Wir sind überzeugt, hier gerade im Hinblick auf die EU-recht lichen Neuerungen eine sehr sinnvolle Lösung gefunden zu haben. Lassen Sie mich dies nochmals kurz erläutern.
Die Bündelung der Verfahren bei einer Stelle führt zu mehr Fachkompetenz und Einheitlichkeit in der Anerkennungspra xis und entlastet die Regierungspräsidien, um andere Aufga ben wahrnehmen zu können. Die Kammerzuständigkeit ist au ßerdem in anderen Berufen und in den übrigen Bundesländern Standard. Schließlich kann die nach EU-Recht künftig erfor
derliche Berücksichtigung von Qualifikationen, die durch Be rufserfahrung und lebenslanges Lernen erworben wurden, bes ser von Ingenieuren als von den Verwaltungsbeamten der Re gierungspräsidien vorgenommen werden.
Die Ingenieurkammer wird diese Aufgabe verantwortungsbe wusst und kompetent erfüllen. Davon bin ich überzeugt.
Über einen Änderungsantrag soll für diesen hoheitlichen Be reich nun auch eine Fachaufsicht über die Kammer und ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren eingeführt werden. Das ist selbstverständlich in unserem Haus formuliert und einge führt worden, Herr Kollege Löffler. Damit wird den Beden ken einiger Berufsverbände gegen die geplante Zuständig keitsübertragung ausreichend Rechnung getragen.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle führen wir außerdem die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für Architekten und Ingenieure landesrechtlich ein. Damit set zen wir eine Forderung der Kammern sowie zahlreicher Be rufsverbände um. Diese neue Gesellschaftsform ist für Archi tekten- und Ingenieurbüros besonders interessant; sie ermög licht den Gesellschaftern eine weitgehende Haftungsbeschrän kung ähnlich einer GmbH, ohne die Nachteile der GmbH auf zuweisen. Haftungsrisiken lassen sich für die Büros somit bes ser kalkulieren. Die neue Rechtsform erleichtert somit den Zu sammenschluss von Architekten und Ingenieuren zu einer Be rufsgesellschaft. Sie trägt den Bedürfnissen der beruflichen Praxis Rechnung und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit hiesi ger Büros.
Ich bin überzeugt, dass wir mit der vorliegenden Novelle des Bauberufsrechts und der erleichterten Anerkennung ausländi scher Berufsqualifikationen die Zuwanderung und die wirt schaftliche Einbindung von Architekten und Ingenieuren ver bessern können. Diesen Personen eine Tätigkeit in ihrem er lernten Beruf zu erleichtern ist außerdem ein wichtiger Bei trag zur Gewinnung der gerade in Ingenieurberufen dringend benötigten Fachkräfte.
Zudem steigt die Attraktivität unseres Landes für gut ausge bildete Migrantinnen und Migranten. Gleichzeitig erhalten wir das in Baden-Württemberg in beiden Berufsgruppen beste hende hohe Qualifikationsniveau – das war in der Anhörung ein wichtiger Aspekt –, ohne zusätzliche Reglementierungen zu schaffen.
Die Ausbildung von Architekten und Ingenieuren an unseren Hochschulen genießt zu Recht ein hohes Ansehen. Wir tun gut daran, dieses zu stärken.
Die berufsrechtlichen Regelungen stellen sicher, dass eine Be rufsausübung unter den geschützten Berufsbezeichnungen nur denjenigen Personen vorbehalten bleibt, die über die entspre chenden fachlichen Qualifikationen verfügen. Baden-Würt temberg ist eben gerade in diesen Bereichen auch ein Land der Qualität der Arbeit.
Ich bitte Sie daher heute um Ihre Zustimmung zu diesem Ge setzentwurf
und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Kollege Paal, Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung beantwor tet die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Claus Paal wie folgt:
Zu Buchstabe a: Zur Umsetzung der Anerkennungsverfahren in der Praxis steht die Ingenieurkammer in Kontakt zu ande ren Länderkammern und dem Regierungspräsidium Stuttgart. Nach uns vorliegenden Informationen beabsichtigt die Kam mer eine personelle Aufstockung ihrer Geschäftsstelle zur Be arbeitung eingehender Anträge. Die Kammer wird dabei, wie bereits bislang die Regierungspräsidien, die Expertise der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB, die als Bundeseinrichtung die Bewertung ausländischer Qualifikati onen vornimmt, zur Entscheidungsfindung heranziehen, so weit dies erforderlich ist.
Zur Durchführung von Anerkennungsprüfungen in Fällen non formaler Berufsqualifikationen, also etwa Berufserfahrungen und lebenslanges Lernen, sollen Prüfungsausschüsse bei der Kammer eingerichtet werden, in die neben Kammermitglie dern auch Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen in der jeweils einschlägigen Fachrichtung des Antragstellenden berufen werden sollen.
Das ist der heutige Stand. Ich weise aber auch darauf hin, dass wir jetzt im Verfahren noch weit vorn sind.
Zu Buchstabe b: Bei dieser zweiten Frage – ich erinnere noch einmal daran – geht es darum, ob durch einen weiteren Schritt eine verpflichtende Mitgliedschaft der Ingenieurberufe einge führt werden soll. Die Antwort lautet: Die Gesetzesnovelle belässt es bei der bewährten „Verkammerung“ der beratenden Ingenieure. Eine Pflichtmitgliedschaft für alle Ingenieure ist weder Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens noch gehei me Absicht der Landesregierung, und dies ist der Ingenieur kammer auch bekannt.
Über Gebühren.
Ja.
Vielen Dank. – Sehr geehr ter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer der Grundgedanken der Europäischen Union ist es, die Dinge durch Harmonisie rung einfacher zu machen und so Hindernisse für die Verwirk lichung eines freien Binnenmarkts und der Grundfreiheiten abzubauen.
Man kann sich in diesen Tagen sicherlich fragen, wie gut es der Europäischen Union gelingt, die großen Fragen unserer Zeit zu lösen. Aber gleichzeitig muss man – gerade aus Sicht eines starken Exportlands wie unseres Landes Baden-Würt temberg und des internationalen Standards unseres Landes – anerkennen, dass uns die europäische Harmonisierung bereits enorme Vorteile verschafft hat.
Genau um eine solche Harmonisierung geht es letztlich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf. Denn wir setzen damit im Kern die geänderte Europäische Berufsanerkennungsrichtli nie in das Architekten- und Ingenieurrecht um, was bis Ende Januar 2016 erfolgt sein muss.
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist eine we sentliche Grundlage, um die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikation zu verbessern und für den baden-württembergischen Arbeitsmarkt zu nutzen. In vie len Bereichen besteht heute, wie wir wissen, ein Mangel an Fachkräften, der sich durch die demografische Entwicklung noch verstärken wird. Vor diesem Hintergrund können wir es uns nicht leisten, vorhandene Potenziale ungenutzt zu lassen.
Viele nach Baden-Württemberg Zugewanderte haben in an deren Staaten der EU oder des EWR über ein Hochschulstu dium oder eine Ausbildung einen Berufsabschluss erworben, der unserem Qualifikationsniveau entspricht. Doch sie kön nen dieses Potenzial bei uns nicht nutzen, weil es an der An erkennung ihrer beruflichen Qualifikation fehlt. Das bringt weder ihnen noch unserem Standort etwas. Diesen Menschen eine Tätigkeit in ihrem erlernten Beruf zu erleichtern ist da mit ein wichtiger Beitrag zur Standortsicherung sowie zur ge sellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration ausländischer Fachkräfte.
Die Bauberufsnovelle sieht Verfahrensänderungen vor, mit denen die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs qualifikationen im Interesse der Betroffenen erleichtert und beschleunigt wird. Insbesondere können bei der Anerkennung nun Kompetenzen stärker berücksichtigt werden, die nicht durch eine akademische Ausbildung, sondern durch Berufs praxis oder lebenslanges Lernen erworben wurden.
Außerdem können Ausbildungsdefizite mit Ausgleichsmaß nahmen überwunden werden, z. B. durch betriebliche Anpas sungslehrgänge.
Zur Beschleunigung können Verfahren künftig elektronisch oder unter Einbindung der Behörden des Heimatstaats abge wickelt werden.
Auch einem möglichen Missbrauch wird aktiv vorgebeugt. Über den neu einzuführenden Vorwarnmechanismus informie ren sich Mitgliedsstaaten künftig gegenseitig über Personen, bei denen gerichtlich festgestellt wurde, dass sie sich mit ge fälschten Dokumenten eine Anerkennung verschaffen woll ten.
Zudem werden für die absehbare Einführung des sogenann ten europäischen Berufsausweises für die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure schon jetzt die rechtlichen Grund lagen zu dessen Nutzung geschaffen. Damit wird sicherge stellt, dass zur innerstaatlichen Umsetzung von verpflichten dem EU-Recht keine Zeitverzögerung durch eine erneute Ge setzesänderung eintritt.
Neben diesen EU-rechtlich vorgegebenen Änderungen wer den im Gesetzentwurf weitere berufsrechtliche Regelungen an die Entwicklungen der Berufspraxis angepasst. Dies be trifft etwa die Darstellung typischer Berufsaufgaben von Ar chitekten und Ingenieuren, die Regelung zum Schutz der Be rufsbezeichnung „Ingenieur“ sowie die Ergänzung der den beiden Berufskammern zugewiesenen Aufgaben. Hiermit er reichen wir eine weiter gehende Harmonisierung des Archi tekten- und Ingenieurrechts der Länder und zugleich eine Gleichbehandlung unserer langjährig erfolgreich tätigen Kam mern.
Außerdem werden im Sinne des Verbraucherschutzes die ge setzlichen Bestimmungen zur Versicherungspflicht von Be rufsgesellschaften von Architekten und Beratenden Ingenieu ren überarbeitet und wird die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für beide Berufsgruppen landes rechtlich eingeführt. Diese neue Gesellschaftsform, deren lan desrechtliche Einführung von Kammern und Berufsverbän den begrüßt wird, erhöht die Wettbewerbsfähigkeit von Ar chitekten und Ingenieuren.
Die Landesregierung hat sich außerdem dazu entschlossen, im Rahmen dieser Gesetzesänderung die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Ingenieurqualifikationen von den Regierungspräsidien auf die Ingenieurkammer zu übertragen. Da gerade diese Entscheidung in den letzten Tagen für etwas Aufruhr gesorgt hat, will ich die Gelegenheit nutzen, die Gründe für diese sehr sinnvolle Entscheidung, der natürlich, wie so oft in der Politik, eine Abwägung vorausgegangen ist, nochmals kurz zu erläutern.
Um gleich mit einigen Mutmaßungen aufzuräumen, will ich gleich folgenden Punkt aufgreifen: Wir forcieren mit dieser Änderung keinen Flickenteppich – so war ja einmal zu lesen – landesspezifischer Regelungen. Das Gegenteil ist der Fall: Von den neun Ländern, in denen die Änderung bereits auf dem Weg ist oder schon abgeschlossen wurde, sehen acht Länder die Zuständigkeit der Ingenieurkammer vor.
Das neue Gesetz schränkt auch nicht, wie von manchen be fürchtet, die Mobilität der Ingenieure ein oder erschwert Zu wanderung. Ganz im Gegenteil: Es erleichtert die Zuwande rung und vor allem die Tätigkeit ausländischer Fachkräfte im erlernten Beruf.
Wir belasten auch die Unternehmen im Südwesten durch die ses Gesetz nicht ungerechtfertigt. Im Gegenteil: Durch die No velle wird sogar die Gründung von Ingenieurgesellschaften erleichtert.
Wir befördern mit diesem Gesetz auch keine „Verkammerung“ der Ingenieure. Denn die Pflichtmitgliedschaft für alle Inge nieure ist weder Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens noch etwa „geheime Absicht“ der Landesregierung.
Es gab entgegen anderslautender Darstellung auch genug Zeit für Einwände. Zum Entwurf der Novelle startete im Septem ber eine sechs Wochen dauernde Anhörung, in der valide Ar gumente hätten vorgebracht werden können bzw. vorgebracht worden sind; sie waren allerdings in den meisten Fällen – das muss ich sagen – auch bekannt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich aus folgenden Gründen für die Zuständigkeit der Ingenieurkam mer entschieden:
Erstens führt die Bündelung bei einer Stelle zu mehr Trans parenz, höherer Fachkompetenz und zur Einheitlichkeit der Anerkennungspraxis.
Zweitens werden die Regierungspräsidien – übrigens im Ein klang mit dem 2012 vorgelegten Ergebnis der Prüfung der Aufgabenstruktur der Regierungspräsidien – entlastet.
Drittens beendet die Übertragung der Zuständigkeit die der zeitige rechtliche Ungleichbehandlung der Ingenieurkammer und der bereits zuständigen – ich unterstreiche: erfolgreich zuständigen – Architektenkammer.
Viertens ist die Kammerzuständigkeit für die Berufsanerken nungsverfahren Standard in den anderen Bundesländern.
Und abschließend: Fünftens kann die künftig EU-rechtlich er forderliche Berücksichtigung von Berufsqualifikationen, die durch Berufserfahrung und lebenslanges Lernen erworben wurden, sinnvoll nur von Personen beurteilt werden, die selbst über die entsprechende Fachqualifikation verfügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht unge sagt lassen, dass der vorliegende Gesetzentwurf neben der Bauberufsnovelle außerdem Änderungen in zwei weiteren Be reichen vorsieht.
Zum einen ist die Neufassung der Regelungen zur Versiche rungsaufsicht über die Versorgungswerke der Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure erforderlich gewor den. Zudem bedürfen Vorgaben zur Verwendung und Anlage der Mittel der Versorgungswerke ebenfalls einer Anpassung. Über eine Versicherungsaufsichtsverordnung, deren Rechts grundlage mit dem Änderungsgesetz geschaffen wird, wollen wir hier eine transparente Aufsichtsstruktur schaffen. In die ser Verordnung sollen bestehende Aufsichtsvorgaben zusam mengefasst und so der bislang erforderliche Verweis auf bun desrechtliche Regelungen entbehrlich werden. Das im Jahr 2018 neu entstehende Versorgungswerk der Notarkammer Ba den-Württemberg soll in die Vereinheitlichung der Aufsichts vorgaben einbezogen werden.
Zum anderen ermöglicht der Gesetzentwurf unserer Landes kreditbank – ein weiteres Element, das ich erwähnen möchte –, künftig Entscheidungen über die Bewilligung von Förder leistungen in einem vollautomatisierten Prozess vorzunehmen. Damit können wir einen Beitrag zur bürgernahen und einfa chen Verwaltung, aber auch zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen: Für ei ne Materie, die nicht von vornherein jedermanns Sache ist, handelt es sich um eine sehr dichte Abfolge von Argumenten, die uns dazu bringt, Ihnen das alles vorzuschlagen und heute hier in der ersten Lesung so einzubringen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu den vorgesehenen Gesetzesänderungen und freue mich auf die weiteren Debatten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Da men und Herren! Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist zweifellos eine besondere Herausforderung. Ich glaube, es herrscht über alle Fraktionsgrenzen hinweg ungeteilte Einig keit darüber, dass wir weiterhin gefordert bleiben.
Gerade vonseiten der Opposition kam immer wieder der Hin weis, dass wir schnellere Lösungen brauchten und wir gera de jetzt pragmatisch handeln müssten. Deswegen müssten auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, Feuer und Flamme für den heute vorliegenden Gesetzentwurf sein. Denn mit diesem Gesetzentwurf wollen wir den Weg frei machen für eine kurzfristige und vor allem verlässliche Un terstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation.
Von der Landesregierung wird heute ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes BadenWürttemberg eingebracht. Dieser regelt die Öffnung der Hin zuverdienstgrenzen bei Verwendungseinkommen in bestimm ten Ausnahmefällen. Durch die Öffnung soll in diesen Aus nahmefällen die kurzfristige Gewinnung von Pensionärinnen und Pensionären erleichtert werden, und zwar dann, wenn nach Feststellung durch eine oberste Landesbehörde der öf fentlichen Verwaltung aufgrund einer Notlage ein akuter Be darf an qualifiziertem Personal entsteht, der nicht mit den üb lichen Mitteln gedeckt werden kann. Eine solche Notlage be steht aktuell im Bereich der Flüchtlingsverwaltung.
Bei der Diskussion darf man nicht unter den Tisch fallen las sen, dass es um eine sehr spezielle Situation geht. Uns allen ist an schnelleren Fortschritten gelegen. Deswegen ist es nur konsequent, alle Möglichkeiten und vor allem alle Reserven in den Blick zu nehmen, die uns dabei helfen können.
Wir waren uns in den zahlreichen Debatten hier im Landtag zum Flüchtlingsthema doch einig, dass wir qualifizierte Fach kräfte brauchen. Insofern ist es doch nur konsequent, auch auf Beamtinnen und Beamte im Ruhestand zurückzugreifen, die gegenüber frisch eingestellten Kolleginnen und Kollegen den Vorteil mitbringen, bereits über entsprechende Berufserfah rungen zu verfügen. Abgesehen davon fehlt es in vielen Be reichen, in denen wir jetzt Unterstützung brauchen, an Kolle ginnen und Kollegen, die man kurzfristig einstellen könnte. Wir wissen das. Das gehört auch zu einer ehrlichen Diskussi on über diesen Entwurf.
Die derzeitige Rechtslage bietet leider wenige Anreize, die Pensionärinnen und Pensionäre zur Aufnahme einer Tätigkeit in der Flüchtlingsverwaltung zu bewegen. Durch die Öffnung der Hinzuverdienstgrenzen bei Verwendungseinkommen in bestimmten Ausnahmefällen wollen wir das ändern. So kön nen wir die öffentliche Verwaltung in dieser außergewöhnli chen Notlage unterstützen und das vorhandene Wissen und die Erfahrung aktivieren, über die das ehemals aktive Perso nal zweifellos verfügt.
Die Opposition hat sich bereits kritisch zu diesem Vorhaben geäußert. Sie sagen, weil die Kosten und die Zahl der Perso nen, die von dieser Regelung Gebrauch machen werden, nicht klar beziffert würden, sei es ein schlechtes Gesetz. Sie wissen jedoch genauso gut wie wir, dass das von vielen Faktoren ab hängt. Schon allein deswegen tut man gut daran, Zahlen nicht einfach aus der Luft zu greifen. Das gilt übrigens auch für die allein von Ihnen so genannte 9 000-€-Regelung.
Sie monieren, dieses Gesetz führe zu absurden Situationen. Da kann ich Sie beruhigen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist sehr gering und sollte uns deshalb in der Debatte über die Qua lität dieses Gesetzes nicht aufhalten.
Ich will das am vermeintlichen Konflikt zwischen der ange strebten Regelung und der freiwilligen Weiterarbeit illustrie
ren. Wer sich für die freiwillige Weiterarbeit entscheidet, muss einen entsprechenden Antrag teilweise zwei Jahre im Voraus stellen. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel nicht abzusehen, ob dann noch eine Notlage im Sinne des Gesetzes vorliegen wird. Ein Taktieren nach finanziellen Aspekten dürfte damit eher unwahrscheinlich sein.
Im Übrigen unterstellen Sie damit den ehemaligen Landesbe diensteten, dass es ihnen nur darum gehen würde, ihre Finan zen zu optimieren. Sie sollten vielleicht eher einmal anerken nen, dass sie uns dabei helfen werden, mit einer außergewöhn lichen Situation fertigzuwerden. Dazu kann man auch einmal Danke schön sagen.
Um noch etwas zu den Kosten zu sagen: Eine kurzfristige Ge winnung von Pensionärinnen und Pensionären kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Das heißt, der Anwendung der Notlagensituation sind insoweit Grenzen gesetzt, und der in einer akuten Notlage reaktivierte Pensio när wird aus im Haushalt etatisierten Mitteln bezahlt.
Nun noch zum Vorwurf, diese Regelung sei keinem Ehren amtlichen zu vermitteln. Sie bringen da zwei Dinge zusam men, die nicht zusammengehören. Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in unserem Land geht es ja nicht um Geld. Vielmehr helfen sie aus Überzeugung. Wir sind sehr froh, dass sich so viele Menschen in unserem Land ehrenamt lich einsetzen.
Bei der Bewältigung der Situation brauchen wir aber natür lich auch eine personelle Kontinuität und eine Verfügbarkeit, die wir Ehrenamtlichen weder zumuten noch von ihnen er warten können. Wir können schließlich schlecht fordern, dass das Ehrenamt nur in Vollzeit ausgeübt werden sollte.
Bitte verstehen Sie mich richtig. Es ist außerordentlich wich tig und gut, dass so viele Menschen ehrenamtlich tätig sind. Wir können sie aber auch nicht mit allen anfallenden Aufga ben alleinlassen. Wir brauchen auch und gerade für zentrale Verwaltungsaufgaben eine zeitliche Verfügbarkeit und Plan barkeit, die wir ehrenamtlich Tätigen schlicht nicht abverlan gen können. Mit dem Gesetz schaffen wir vielmehr Struktu ren, die den Einsatz der Ehrenamtlichen stützen. Deswegen bin ich überzeugt, dass dieses Gesetz auch bei ehrenamtlich Tätigen Unterstützung findet.
Aufgrund eigener Erfahrung und Beobachtung kann und will ich nicht daran glauben, dass die Menschen ihr Engagement im Ehrenamt einstellen, sobald jemand anders Geld bekommt. Mit Verlaub: Ich glaube, Sie schätzen die Menschen in unse rem Land da etwas falsch ein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, man soll te bei der Diskussion über diesen Gesetzentwurf die Kirche im Dorf lassen. Uns geht es darum, die notwendigen Voraus setzungen zu schaffen, um mit einer außergewöhnlichen Si tuation besser fertig zu werden. Wir wollen das Potenzial nut zen, das uns zur Verfügung steht, um den Bedarf zu decken, den wir anderweitig nicht decken können.
Wenn man immer wieder fordert, dass es beim Thema Flücht linge schneller gehen müsse, kann man sich heute nicht ge gen diesen Gesetzentwurf stellen. Deshalb bitte ich Sie, die
sen Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen. Au ßerdem bitte ich um Überweisung an den Finanz- und Wirt schaftsausschuss zur weiteren Beratung.
Ich will schließen mit einer Bemerkung, die insgesamt, wie ich finde, und für die Parteien und Fraktionen im demokrati schen Spektrum wichtig ist. In dieser Situation müssen wir gerade auf der Landesebene die Handlungskompetenz der Po litik und der Verwaltung nach vorn stellen. Das heißt auch, dass gutes Regieren und gutes Verwalten in diesem Land zu sammengehören. Das hat Tradition. Mit diesem Entwurf leis ten wir in dieser besonderen Zeit einen Beitrag dazu.
Deswegen hat das, was wir Ihnen heute in Form eines Gesetz entwurfs vorschlagen, vor allem auch etwas mit der Loyalität zu einer guten Regierung und zu einer guten Verwaltung in diesem Land zu tun, die auch über Legislaturperioden hinaus geht. Ich finde, es ist wichtig, dass wir den Scheinwerfer da rauf lenken, dass wir heute handeln und dass wir in der Sache etwas bewegen wollen; denn darauf kommt es an.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsi dent, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Haußmann, vielen Dank für die Frage. Ich nehme die Gelegenheit wahr, zunächst noch einmal in wenigen Sätzen die Wohnungspoli tik der Landesregierung zu skizzieren. Unsere Ziele lauten, zunächst einmal für mehr Wohnraum zu sorgen, zweitens den bestehenden Wohnraum auch zu sichern und drittens die Mie terrechte zu stärken. Nun kommt als viertes Ziel – wenn man so will, als Sonderziel; dies wurde auf dem Wohnungsbaugip fel formuliert – hinzu, bei der Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge eine deutliche und signifikante Steigerung aller Anstrengungen zu erreichen.
Sie haben mich gefragt: Was ist seither geschehen? Das ist der Kern der Frage. Ich würde Ihnen gern folgendermaßen ant worten:
Erstens: Wir haben hinsichtlich des Landeswohnraumförde rungsprogramms eine signifikante Steigerung für das Jahr 2016 geplant. Wir haben die Basis schon von 75 Millionen € auf 115 Millionen € gesteigert; dieser Betrag wird jetzt noch durch eigene Anstrengungen des Landes, aber auch durch ei nen Teil von Entflechtungsmitteln des Bundes – die wir zu sätzlich bekommen, die aber nichts mit der Flüchtlingssitua tion zu tun haben –, erhöht, sodass Mittel in einer Größenord nung von um die 150 Millionen € zur Verfügung stehen wer den.