Weil Sie überhaupt nichts aus den Erfahrungen Ihrer Bundes tagsfraktion gelernt haben, die sich zum Lobbyverein des Ho tel- und Gaststättengewerbes gemacht hat.
Sie tun damit nichts anderes, als dass Sie sich zum Oberlob byisten des baden-württembergischen Landesjagdverbands machen. Sie haben überhaupt noch nicht kapiert, dass es so nicht geht. Das aber heißt: Sie haben nicht nur den Antrag ge stellt, die Jagdsteuer abzuschaffen, sondern Sie schaffen sich damit selbst ab. Genau das ist Ihr Problem.
Daher muss man sich auch nicht wundern, wenn sich andere vor Verwunderung die Augen reiben, da offensichtlich wird, dass Sie aus Ihrer eigenen Vergangenheit überhaupt nichts ge lernt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind gerade noch fünf von 44 Stadt- und Landkreisen, die eine Jagdsteuer erhe ben. Das sind der Landkreis Emmendingen, der Landkreis Waldshut, der Alb-Donau-Kreis, der Landkreis Freudenstadt und – Herr Bullinger – der Hohenlohekreis.
Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass – ich appelliere an Sie alle hier im Parlament, darauf zu vertrauen – unser neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, das die Jäger in ihrer Kompetenz und in ihrer Verantwortung auf Dauer stärkt,
dazu beiträgt, dass auch diese letzten Kreise letztendlich auf die Erhebung einer Jagdsteuer verzichten werden. Davon bin ich fest überzeugt, und daher sehe ich zuversichtlich in die na he Zukunft.
Wir werden diesen Gesetzentwurf also ablehnen. Die FDP/ DVP hat ja noch die Möglichkeit, ihn zurückzuziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich einen Film über den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP/DVP drehen würde, würde ich ihm wahrscheinlich den Titel geben: „Vier Mal mit dem Kopf voll gegen die Wand“. Denn, meine Herren von der FDP/DVP, Sie haben in der Ersten Beratung gemerkt, dass alle Fraktionen gegen Ihr Vorhaben sind. Im Landwirtschaftsausschuss wur de der Gesetzentwurf mit 18 : 1 Stimmen und im Finanzaus schuss mit 22 : 1 Stimmen abgelehnt. Ich kann es nur einer gewissen masochistischen Ader von Ihnen zuschreiben,
die deutlich macht: „Wir lieben Niederlagen“, dass Sie zu die sem Gesetzentwurf heute noch einmal eine Aussprache hier im Parlament wollen.
Aus Gründen der Sitzungsökonomie – wir haben jetzt näm lich schon 12:20 Uhr – wäre es durchaus angezeigt gewesen – Kollege Bullinger, ich hatte Sie ja gefragt –, über diesen Ent wurf ohne Aussprache abzustimmen.
Aber das wollte die FDP/DVP als die den Gesetzentwurf ein bringende Fraktion nicht. Das ist natürlich auch Ihr gutes Recht. Doch wie Sie sehen, bringt es nicht immer Erfolg, wenn man stur auf seinem Recht besteht.
Sie wollen die Jagdsteuer abschaffen, um die Jäger für die Be lastungen, die sie durch das neue Jagd- und Wildtiermanage mentgesetz haben, zu entschädigen, um ihnen einen Ausgleich für behauptete Enteignungen zu bieten. Sie wollen also mit dem Verweis auf die Landespolitik kommunale Einnahmen streichen. Meine Damen und Herren, bald werden Sie sehen, dass die FDP/DVP hier einen Gesetzentwurf einbringt, der vorsieht, dass man die Belastungen, die den Autofahrern durch die Pkw-Maut entstehen, durch die Streichung von Parkge bühren wieder abmildert. Auf eine solche Initiative warte ich jetzt. Das ist das gleiche falsche Argumentationsmuster, das unterschiedliche Sachverhalte miteinander verknüpft.
Meine Herren von der FDP/DVP, Sie haben bei der Ersten Be ratung auf den Verwaltungsaufwand verwiesen und erklärt, die Jagdsteuer sei eine Bagatellsteuer und erfordere einen ho hen Verwaltungsaufwand. Sie haben ferner angeführt, dass Sie Bürokratie abbauen wollen. Aber klar ist: Die Rechnung be inhaltet doch einen Fehler. Das Argument, wenn weniger Krei se – der Kollege Pix hat gerade deutlich gemacht, dass es nur noch fünf sind – die Jagdsteuer verlangen, sinken natürlich auch landesweit die Verwaltungskosten, ist kein Argument, das da wirklich zieht.
Somit bleiben wir bei dem Erkenntnisstand aus der Ersten Be ratung, und, wie schon gesagt, bei der Beratung in den zustän digen Ausschüssen ist auch nicht mehr dazugekommen.
Zuständig für die Jagdsteuer sind die Stadt- und Landkreise. Sie entscheiden selbstständig, ob sie diese Steuer verlangen wollen oder ob sie darauf verzichten wollen. Die Kreise wis sen nämlich am besten, ob die Jagdsteuer sich für sie lohnt oder ihnen einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursacht.
Ich darf, wie der Kollege Herrmann auch, hier den Kollegen Goll zitieren, der vorhin von der Freiheit gesprochen hat. Ich kann Ihnen nur sagen: Lassen Sie doch den Kommunen auch ihre Freiheit. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass wir von der Landesebene aus den Kreisen dazu Vorschriften machen sollen. Das hat gar nichts mit der Würdigung der Jägerinnen und Jäger und ihrer Leistungen für Natur und Gesellschaft zu tun. Wir, die SPD, stehen voll dahinter, dass man die Leistun gen der Jägerinnen und Jäger würdigt.
Ich habe mich informiert, wie die Diskussion in den fünf ver bliebenen Landkreisen, die die Jagdsteuer noch erheben, ist. Alle fünf haben mir gesagt – meine SPD-Genossinnen und -Genossen, die in diesen Landkreisen vertreten sind –, sie wol len an der Jagdsteuer festhalten. Der Respekt vor der kommu nalen Selbstverwaltung gebietet es, dass wir diese Entschei
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich es richtig gehört habe, werde ich für meine Fraktion zu den Punkten 5 a und b sprechen. Das heißt, ich habe zehn Minuten Redezeit.
(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Das ist eine Drohung! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Muss aber nicht aus geschöpft werden! Die Sachlage ist eh klar!)
Erstens: Gerade auch große Fraktionen sollten endlich einmal lernen, dass man zwischen Qualität und Quantität unterschei den soll.
Zweiter Punkt: Es ist nicht immer so, dass eine Minderheit falsch liegt. In der Geschichte und in der Politik hat sich im Nachhinein oft gezeigt, dass eine Minderheit auch recht hat. Ich bin überzeugt: Wir haben hier recht.
Dritter Punkt – vielleicht ein kleines bisschen Gemeinschafts kunde –: Hier haben sehr viele gelächelt, als man den Hohen lohekreis nannte. Ich möchte kurz darauf hinweisen: Der Landkreis Schwäbisch Hall besteht aus 30 Gemeinden. Da von sind 24 Gemeinden und Städte im Wahlkreis 22, Schwä bisch Hall, und sechs Gemeinden sind – mit 16 anderen – im Wahlkreis 21, Hohenlohe – nur um dies einmal klarzustellen. Der Landkreis, aus dem ich komme, war einer der ersten – ich glaube, der vierte –, der die Jagdsteuer zwar nicht abgeschafft, aber ausgesetzt hat.
Vierter Punkt: Herr Pix, ausgerechnet von Ihnen kam dieser – ich sage nicht, was ich jetzt denke – merkwürdige Hinweis auf den DEHOGA. Ausgerechnet eine Fraktion wie die Grü nen, die einen Agrarminister stellt, bei dem in jeder Bezie hung NABU und BUND den grünen Griffel führen und kor rigieren dürfen, sollte bitte solche Dinge hier nicht sagen.