Wir halten es für sehr, sehr wichtig, dass es auch ein Gremi um sein muss, Herr Kollege Zimmermann, welches nach all den Vorkommnissen der letzten Jahre um Akzeptanz und Ver trauen der Bürgerinnen und Bürger wirbt.
Die Vorkommnisse hatten ihr Zentrum zum Glück nicht in Ba den-Württemberg; das sage ich bei jeder Debatte. Bei uns gab es keine solchen Verfassungsschutzskandale wie in anderen Bundesländern, und wir waren und sind deswegen auch nicht in diesem Umfang gehalten, Konsequenzen zu ziehen. Ich will auch nicht die Konsequenzen bewerten, die andere Länder ge zogen haben. Aber wir waren natürlich gut beraten, uns mit diesem Thema zu beschäftigen, weil wir auch hier eine Ver trauenserschütterung der Öffentlichkeit wahrgenommen ha ben.
Ich glaube, dass wir in der parlamentarischen Tätigkeit mit Informationen, die wir auch bei einem streng vertraulichen Gremium mit den Berichten des Landesamts für Verfassungs schutz – den Monatsberichten, den Quartalsberichten – erhal ten, sicherlich eine Form finden, wie das Parlament über die Tätigkeit dieses neuen Gremiums berichten kann. Das kann dazu beitragen, Vertrauen wiederherzustellen. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Aufgabe, die man nicht geringschät zen darf.
Ich sage zum Schluss: Die Verständigung über den Einsatz von Vertrauensleuten ist ein guter Kompromiss, den wir in vollem Umfang mittragen. Für uns gilt aber nach wie vor: Wir haben einen laufenden Untersuchungsausschuss zur Aufarbei
tung von Vorkommnissen im Bereich des Rechtsterrorismus, des NSU. Da müssen wir dann schon in der Lage sein, Ergeb nisse, Vorschläge, die spätestens Anfang des nächsten Jahres kommen werden, zu bewerten. Wir schließen ausdrücklich nicht aus, dass die eine oder andere Empfehlung auch im Be reich V-Leute Einfluss und Auswirkungen auf die künftige Ge staltung dieses Gesetzes wird haben müssen.
Aber aus heutiger Kenntnis der Umstände ist das eine gute Lösung, die von uns in vollem Umfang mitgetragen wird. Die interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft, meine Damen und Her ren, legt aus unserer Sicht dem Landtag ein gutes, akzeptab les Ergebnis vor.
Wir bedanken uns abschließend noch einmal für die gute Zu sammenarbeit und stimmen diesem Gesetz und dem Ände rungsantrag zu.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben morgen, am Donnerstag, die letzte Sitzung des G-10-Gremiums, sozusagen des Vorgänger modells des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ich glau be, es ist an dieser Stelle, wenn wir heute ein neues Gremium einsetzen, auch denen zu danken, die im G-10-Gremium sa ßen und bisher die Rechte des Parlaments gewahrt haben, die Kontrollrechte gewahrt haben. Stellvertretend möchte ich mich beim Vorsitzenden dieses G-10-Gremiums, Herrn Kol legen Sakellariou, und den Kolleginnen und Kollegen im Gre mium, die morgen ihre letzte Sitzung haben, bedanken, mei ne Damen und Herren.
Aber dieses Gremium wird nicht deswegen aufgelöst, weil man es nicht mehr braucht, sondern weil wir das Gremium mit neuen Rechten ausstatten wollen und es zu einem ordent lichen Parlamentarischen Kontrollgremium ausgestalten wol len. Dazu haben wir in der ersten Lesung schon ausführlich Stellung genommen. Ich möchte nur so viel sagen: Der Land tag übernimmt mehr Verantwortung für den Verfassungsschutz als vorher, denn ein Mehr an Kontrolle gegenüber dem Ver fassungsschutz heißt auch, dass die Legislative mehr Mitver antwortung beim Landesamt für Verfassungsschutz trägt – zwar erst in der Kontrolle, aber mehr Kontrolle heißt eben auch mehr Mitverantwortung, die der Legislative zukommt.
Wir haben in der ersten Lesung das Gesetz zu einem Parla mentarischen Kontrollgremium eingeführt und mittels eines Änderungsantrags gesetzliche Regelungen für V-Leute auf den Weg gebracht; dies war vorher untergesetzlich geregelt. Wir haben – der Kollege Schebesta hat es ausgeführt – gesetz liche Regelungen getroffen, die davor schützen sollen, dass V-Leute z. B. federführend in Organisationen tätig sind, so wie wir das bei dem einen oder anderen Verfassungsschutz skandal in anderen Bundesländern erleben mussten. Der Vor teil ist, dass jetzt gesetzlich geregelt wird, dass das Parlament,
falls es nach Vorlage des Ergebnisses des NSU-Untersu chungsausschusses noch weitere Notwendigkeiten gibt, dort Veränderungen vorzunehmen, diese selbst vornehmen kann und es eben nicht untergesetzlich durch die Exekutive verän dert werden muss.
Klar ist aber auch – das war die schwierige Abwägung –: Wer in ein Gesetz, das allen zugänglich ist, Regeln hineinschreibt, die vorgeben, wann ein V-Mann zum Einsatz kommen darf und wann nicht, bewirkt damit auch, dass Organisationen, bei denen V-Frauen und V-Männer eingesetzt sind, wenn man es zu genau regelt, nach dem Ausschlussprinzip bereits sehen können, wer in ihrer Organisation als V-Frau und V-Mann in frage kommt. Deshalb war es eine schwierige Abwägung: Was können wir öffentlich und transparent regeln?
Wir haben uns aber dafür entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz neben mehr Transparenz gegenüber der Bürgerschaft auch schlagkräftiger arbeiten kann, wodurch Vertrauen in die wichtige Arbeit des Landesamts zurückzuge winnen ist.
Ich möchte mich herzlich bei den Kollegen der interfraktio nellen Arbeitsgruppe bedanken. Es war wirklich eine sehr spannende Arbeit – nicht immer ganz einfach, aber wir haben es am Ende hinbekommen. Ich denke, es ist ein Signal gegen über den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, dass für uns gemeinsam die Frage der Sicherheit eine große Rolle spielt, aber auch ein Signal gegenüber dem Landesamt für Ver fassungsschutz, dass wir dieses als wichtige Institution im Si cherheitsgefüge des Landes Baden-Württemberg sehen. Inso fern herzlichen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit und die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir wer den diesem Gesetz ohne Zweifel ebenfalls gern zustimmen. Wir haben es ja mit eingebracht. Insofern darf ich mich zu nächst der allgemeinen Harmonie anschließen. Dass wir da für sind, ist auch nicht erstaunlich; denn wenn Sie sich die Po sitionspapiere der FDP der letzten Jahre in Land und Bund an schauen, werden Sie feststellen, dass sich die heutigen Inhal te mehr oder weniger 1 : 1 auch in diesen Papieren finden. Keine Frage, dass wir da zustimmen.
Allerdings wäre diese Debatte vielleicht etwas unvollständig, wenn man angesichts des heute behandelten Themas nicht da rauf hinweisen würde, dass die eigentliche Gretchenfrage – wie hält es die Landesregierung mit dem Verfassungsschutz? – dadurch natürlich nur verschoben wurde.
Man könnte auch sagen: Dass wir uns in der Arbeitsgruppe mit zwei Ausschnitten befassen – übrigens sehr konstruktiv, das stimmt –, die unstrittig sind, zeugt von einer – so sage ich einmal – nicht ganz doofen Strategie der Regierungsfraktio nen, dieses Thema über die Legislaturperiode zu bringen, oh
ne die entscheidenden Fragen zu beantworten, die dahinter stehen und über die Sie sich zugegebenermaßen nicht einig sind: Soll man beispielsweise dem Verfassungsschutz vertrau en oder misstrauen? Soll man den Verfassungsschutz abbau en oder aufbauen?
Sie wissen genau, dass in der Debatte die Rollen im Regie rungslager ziemlich klar verteilt sind und man sich da keines wegs einig ist.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wir set zen um, was Sie immer in die Papiere geschrieben haben! – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Ja, ja! Da kommt schon was!)
Es hat – das ist logisch – schon etwas Besonderes, dass man sich erst darüber unterhält, wie man etwas kontrolliert, bevor man sich darüber unterhält, was man eigentlich kontrollieren möchte. Das erinnert ein wenig an das Lied „Der Musikkriti ker“ des Kabarettisten Kreisler, in dem es frei formuliert heißt:
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie haben sich immer unterhalten, was Sie überhaupt kritisie ren wollen!)
Aber ich bin ja bereit, unter dem Stichwort Musik wieder zur Harmonie zurückzukehren. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Zwar bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet, die wir weiter stellen werden. Aber was heute beschlossen wird, ist ohne Zweifel richtig.
Werte Frau Präsidentin, ge schätzte Kolleginnen und Kollegen! Man soll bestimmte Be griffe nicht überstrapazieren, aber ich denke schon, dass heu te ein bedeutender Tag für das Bundesland Baden-Württem berg und für die Sicherheit in Baden-Württemberg ist, weil wir bei einem schwierigen Thema eine gemeinsame Linie ge funden haben, da trotz Einzelinteressen, die es nun einmal gibt, und trotz der Tatsache, dass nicht von Anfang an Ge meinsamkeit bestand – jedenfalls nicht im Detail –, der Kon sens in den Mittelpunkt gestellt wurde und die Arbeitsgruppe am Gelingen interessiert war und nicht am Scheitern. Es ist bei einem solch schwierigen und komplexen Thema – das wis sen wir alle – sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb der Politik nicht selbstverständlich, zu einem solchen Ergeb nis zu kommen, zu dem die interfraktionelle Arbeitsgruppe jetzt gekommen ist.
Wir schließen, was das Thema „Parlamentarische Kontrolle“ betrifft, nicht nur zu anderen Bundesländern oder zum Bund
auf. In nicht ganz unwesentlichen Bereichen stellen wir uns sogar besser auf. Gleichwohl habe ich mich über die Aussa gen aller Redner gefreut, dass nicht etwa ein Versagen des ba den-württembergischen Verfassungsschutzes zu dieser Ände rung geführt habe. Trotzdem waren wir uns aber einig, dass wir im Vergleich dazu, wie die parlamentarische Kontrolle in anderen Bundesländern oder beim Bund geregelt ist, dort ein fach Nachholbedarf hatten. Damit ist kein Vorwurf an die al te Landesregierung verbunden, sondern das hat sich in unse rem Land so entwickelt, und wir haben uns jetzt, wie gesagt, aufgemacht, dort nicht nur aufzuholen, sondern uns in dem einen oder anderen Bereich noch besser zu positionieren.
Wir bündeln Kompetenzen. Das halte ich ausdrücklich für gut. Ich freue mich, dass auch Vorschläge, die aus meinem Haus kamen, in der interfraktionellen Arbeitsgruppe sehr intensiv diskutiert worden sind und Berücksichtigung gefunden haben. Wir bündeln, wie gesagt, werfen jedoch nicht alles über Bord. Deshalb wird es sinnvollerweise nach wie vor eine Unterrich tung des Ständigen Ausschusses geben. Es wurde auch aus geführt, dass dieses neue Gremium der parlamentarischen Kontrolle versucht, so weit wie möglich Transparenz gegen über dem Parlament herzustellen. Auch dies haben wir gesetz lich geregelt.
Diese effiziente Kontrolle des Verfassungsschutzes – das ist doch wirklich eine positive Wirkung – steigert meines Erach tens die Akzeptanz des Verfassungsschutzes in der Bevölke rung – er wird häufig und in vielen Fällen nicht zu Unrecht gescholten – und schafft in der Bevölkerung wieder das not wendige Vertrauen in die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird.
Ich bin dankbar, dass anerkannt wurde, dass der Regierung nicht auf die Sprünge geholfen werden musste, sondern vie les von dem, was die Arbeitsgruppen auf Bundesebene und die Bund-Länder-Kommission an Vorschlägen erarbeitet ha ben, bei uns bereits umgesetzt wird, aber eben bislang nicht gesetzlich verankert ist. Vieles von dem verankern wir jetzt richtigerweise gesetzlich, auch was den Umgang mit V-Leu ten betrifft. Das ist ebenfalls ein brisantes Thema in der Öf fentlichkeit, aber ich denke, man hat in der Abwägung deut lich gemacht, dass V-Leute als unverzichtbares Mittel gese hen werden, um Informationen zu erhalten. Wir haben aber auch klar gesetzlich geregelt: Wer darf, und wer darf nicht? Unter welchen Rahmenbedingungen? Was ist die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten der V-Leute?
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich sagen, dass mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zwei wichtige, schwierige und in der Öffentlichkeit und im politischen Raum intensiv diskutierte Themen nicht nur aufgegriffen worden sind, sondern, so meine ich, in einer angemessenen, abgewo genen und praxisgerechten Lösung gemündet haben.
Deshalb bedanke ich mich auch meinerseits für die prima Ar beit, die interfraktionell geleistet worden ist. Das Ergebnis kann sich fürwahr sehen lassen. Das Parlament hat insgesamt – wenn es dem Gesetz dann auch zustimmt –, meine ich, ei ne reife Leistung vollbracht. Dafür sage ich herzlichen Dank.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6746. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/7147. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit diversen Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen.