Sascha Binder

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Untersuchungsausschuss hat sei ne Arbeit beendet und legt heute dem Landtag von BadenWürttemberg einen Abschlussbericht vor.
Entgegen der Situation bei dem anderen Untersuchungsaus schuss, dessen Bericht wir heute verabschiedet haben, sind wir mit unserer Arbeit am Ende. Das war beim Untersu chungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten I“ nicht der Fall, wie wir im Verlauf dieser Legislaturperiode erleben mussten, als durch eine Berichterstattung der „Stuttgarter Zei tung“ und des SPIEGEL eine E-Mail von Frau Ministerin Gönner an Herrn Mappus bekannt wurde, in der klar zu lesen war:
Ziel ist, dass bis zu deiner Regierungserklärung alles mit den Bäumen erledigt ist!
Wer dies gelesen und erkannt hat, kam nicht umhin, noch ein mal nachzufragen und noch einmal zu klären, was der Grund war, die Polizei, die Polizistinnen und Polizisten, entgegen vieler Warnungen an diesem Tag und zu diesem Zeitpunkt in den Stuttgarter Schlossgarten zu schicken, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt stellt sich die Frage: Was war zuerst? Gab es zuerst den Termin des Polizeieinsatzes oder den der Regierungserklä rung? Darüber kann man sich trefflich streiten. Vielleicht wer den wir es auch nie klar erfahren. Aber eines ist doch völlig klar, nämlich dass der Termin dieser Regierungserklärung ir gendwann feststand. Diese Regierungserklärung hatte auch einen Inhalt. Da ging es nicht um die Bildungspolitik, da ging es nicht um die Wirtschaftspolitik, da ging es nicht um die So zial- und Gesundheitspolitik, sondern da ging es um die Fra ge: Wie steht die CDU-geführte Landesregierung zu der Situ ation bezüglich Stuttgart 21 und den damit einhergehenden Protesten?
Es war schon interessant, dass der ehemalige Staatssekretär im Staatsministerium sagte, dass diese Regierungserklärung eine friedensstiftende Regierungserklärung sein sollte. Durch andere Unterlagen kam heraus, dass nach dieser Regierungs erklärung im Stuttgarter Schlossgarten keine weiteren Bäume mehr gefällt werden durften.
Jetzt sage ich Ihnen eines: Hätte dieser Polizeieinsatz an die sem Tag nicht stattgefunden, dann hätte es auch diese Regie rungserklärung von Herrn Mappus nicht geben können; denn dann hätten Inhalt und Tatsache dessen, was dort drüben pas sierte, nicht zusammengepasst. Deshalb war es wichtig, die sen Polizeieinsatz an diesem Tag durchzuführen, liebe Kolle ginnen und Kollegen.
Wir haben erlebt, dass vor einem Polizeieinsatz – – Dieser Po lizeieinsatz war im Übrigen im Land Baden-Württemberg nicht der größte;
es gab Papstbesuche, es gab eine FIFA-Weltmeisterschaft, bei denen deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten eingesetzt waren, als es im Schlossgarten der Fall gewesen ist. Aber es kam vor diesen großen Polizeieinsätzen nie zu einer Bespre chung im Staatsministerium unter Teilnahme des Ministerprä sidenten, sondern man hat bei all diesen großen Einsätzen so viel Vertrauen in die Polizei gesetzt, dass sie nach allein poli zeitaktischen Überlegungen entscheidet, wann und, wenn ja, mit wem und mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten und
mit welcher Taktik man vorgeht. Auch dies unterscheidet die sen Einsatz im Schlossgarten von allen anderen großen Poli zeieinsätzen. Es war nämlich eine politische – eine politische! – Frage: Wie wehrhaft kann man sich gegen diese Proteste wehren? Und wie passt das auch mit der politischen Stim mungslage zu diesem Zeitpunkt zusammen, nachdem der Mi nisterpräsident einige Wochen zuvor den Fehdehandschuh ins Spiel gebracht hatte?
Wenn man sich diese Zeitabläufe richtig anschaut, wird doch relativ schnell klar, welches Spiel dort gespielt worden ist, nämlich ein Spiel auf dem Rücken derer, die gegen diesen Bahnhof demonstriert haben, aber auch auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten in diesem Land, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Kollege Löffler, die Zeit mit Ihnen im Untersuchungsaus schuss war sehr spannend. Sie haben diesen Untersuchungs ausschuss zu Beginn vielleicht für nicht notwendig erachtet, sich aber für ihn sehr offen gezeigt, bis Sie dann begonnen ha ben, diesen Untersuchungsausschuss infrage zu stellen und ihn in Teilen sogar für rechtswidrig zu erachten.
Dazu haben Sie aber heute gar nichts mehr gesagt.
Das zeigt auch, mit welchen kruden – wirklich kruden – Ver suchen Sie an den Start gegangen sind. Das war eines Unter suchungsausschusses nun wirklich nicht würdig.
Kollege Löffler, in Untersuchungsausschüssen geht es selten harmonisch zu. Natürlich ist ein Untersuchungsausschuss bei allen Untersuchungen, die man da anstellt, neben der Tatsa che, dass er das schärfste Instrument zur Kontrolle der Regie rung ist, auch ein Ort der politischen Auseinandersetzung. Es wäre doch wirklich zu viel gesagt – wie Sie den Eindruck hier erweckt haben –, ein Untersuchungsausschuss wäre ein rein steriles Gremium. Ich kenne keinen einzigen Untersuchungs ausschuss – wenn man jetzt einmal den NSU-Untersuchungs ausschuss außen vor lässt –, in dem das so der Fall gewesen wäre, und zwar egal, ob in Länderparlamenten oder im Bun desparlament.
Insofern, Herr Löffler, glaube ich: Wenn Sie sagen, wir hät ten die Schranken der Gewaltenteilung ausgehöhlt und dieser Untersuchungsausschuss würde wirklich nicht die Regie rungskontrolle durchgeführt haben, stimmt das eben in dieser Weise nicht. Sie dürfen nämlich nicht von sich selbst auf an dere schließen.
Bei Ihnen hat nicht der Untersuchungsausschuss „Schlossgar ten I“ die Regierung kontrolliert, sondern die Regierung hat te die Abgeordneten und die Mitglieder des Untersuchungs ausschusses kontrolliert – bis dahin, dass Frau Gönner sich selbst nicht mehr in der Lage fand, Einfluss auf Herrn Müller zu nehmen, und noch andere Personen der Landesregierung gebeten hat, mit Herrn Müller Formulierungen des Abschluss berichts zu besprechen. Das hat nichts mit einem ordentlichen
Untersuchungsausschuss zu tun, liebe Kolleginnen und Kol legen.
Zu den Akten: Natürlich stand in diesem Regierungsbericht, der zu Beginn – das unterschlagen Sie immer – der Untersu chungen des Untersuchungsausschusses vorgelegt worden ist, dass nach dem, was die jetzige Regierung an Erkenntnissen hat, keine Akten gefehlt haben. Richtig.
Nur haben wir über andere Quellen – über Strafverfahren, über Hausdurchsuchungen – Unterlagen erhalten,
die Hinweise darauf gegeben haben, dass es eben Akten gab, die für die jetzige Landesregierung gar nicht mehr sichtbar waren, die im ersten Untersuchungsausschuss eben gerade nicht vorgelegt worden sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wissen Sie, Herr Kollege Löffler, Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen kann niemand so gut wie Sie.
Da sind wir auch wieder bei dem Thema, was Sie mit diesem Änderungsantrag und dem Vorwurf an den Umweltminister Franz Untersteller versuchen. Sie versuchen es ja nicht ein mal,
sondern Sie behaupten es wider besseres Wissen.
Auch wenn Sie das bestreiten: Sie haben keinen einzigen, aber keinen einzigen Hinweis, kein einziges Indiz und erst recht keinen einzigen Beweis.
Sie werfen mit dieser Aussage dem Umweltminister Unter steller sogar vor, vor dem Untersuchungsausschuss die Un wahrheit gesagt zu haben.
Nein, wenn er genau das gesagt hat, dass er es nicht wuss te. – Ich weiß, wieso Sie Herrn Untersteller jetzt umso stär ker in den Fokus genommen haben, je näher die Landtags wahl gerückt ist. Aber dieser Untersuchungsausschuss ist kein Schauplatz für Wahlkreisauseinandersetzungen, sondern ein Gremium zur Kontrolle der Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Abschluss möchte ich mich herzlich bei den Mitarbeite rinnen und Mitarbeitern des Landtags bedanken, bei den Kol leginnen und Kollegen meiner Fraktion und denen der ande ren Fraktionen sowie bei unserer parlamentarischen Berate rin, Frau Melbeck, die leider aufgrund eines Unfalls – aber sie berappelt sich schon wieder – heute nicht hier sein kann,
die eine tolle Arbeit geleistet hat und der ich von dieser Stel le aus eine gute Besserung wünschen darf.
Es ist meine letzte Rede in dieser Legislaturperiode. Ich möch te es auch nicht lange austappen.
Ich möchte mich bei Ihnen allen herzlich bedanken. Man ist auf fünf Jahre gewählt. Deshalb, lieber Kollege Schmiedel, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass man wie der hierher kommt. Insofern herzlichen Dank für die gute Zu sammenarbeit an alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus. Es war für mich eine Ehre, hier zu sein, und es war im mer wieder unterhaltsam und spannend, mit Ihnen zusammen zuarbeiten.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Jetzt, in der Zweiten und Dritten Beratung der Gesetze zur Änderung der Landesverfassung von BadenWürttemberg, wollen wir deutlich machen, dass eine Verfas sungsänderung erstens nichts Selbstverständliches ist und zweitens jede Änderung gut überlegt sein muss.
Wir haben uns in vielen Verhandlungsrunden sehr genau über legt, an welchen Stellen wir die Verfassung des Landes Ba den-Württemberg ändern wollen. Wir haben das in drei Tei len gemacht: beim Thema Bürgerbeteiligung, beim Thema Staatsziele und mit einer Änderung des Namens des Staats gerichtshofs.
Zum Thema Bürgerbeteiligung: Wir haben uns dafür entschie den, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes mehr Betei ligungsmöglichkeiten zu geben. Die repräsentative Demokra tie funktioniert hervorragend; das beweist nicht zuletzt diese von allen Fraktionen getragene Änderung der Verfassung. Wir wollen die Quoren senken, wir wollen sie aber nicht abschaf fen. Wir wollen mit dem Instrument des Volksantrags eine nie derschwellige Möglichkeit geben, den Landtag von BadenWürttemberg mit Themen zu befassen, die einer großen Zahl von Menschen auf den Nägeln brennen. Ich glaube, das ist keine Gefahr für die repräsentative Demokratie, sondern eine Bereicherung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Thema Staatsziele: Mit Staatszielen haben Juristen manch mal ihre Probleme. Auch die Anhörung hat dies ergeben. Der Anwaltverein spricht von einer Verfassungslyrik bzw. Gesetz gebungslyrik. Aber – da ich selbst einer bin, kann ich dies den Juristen sagen – eine Verfassung hat nicht nur den Juristen zu dienen, sondern eben auch den Bürgerinnen und Bürgern die ses Landes.
Es ist wichtig, mit Staatszielen deutlich zu machen, welche Themen dieses Land zusammenhalten, Respekt vor den Bür
gerinnen und Bürgern in diesem Land zu zeigen und Orien tierung zu geben, auch wenn aus den Staatszielen keine direk ten Anspruchsgrundlagen erwachsen. Aber insofern – um das Zitat des Kollegen Schebesta etwas abzuwandeln – zeigt es eben doch, welche Punkte dazu führen, ein Land in eine gute Verfassung zu bringen.
Ich meine, dass wir mit den Staatszielen Ehrenamt und „gleich wertige Lebensverhältnisse in unserem Land“ dem Rechnung tragen, was den Erfolg dieses Landes ausmacht.
Bei einem Staatsziel, bei den Kinder- und Jugendrechten, sind wir froh, dass zumindest ein Teil der Vorschläge übernommen worden ist, auch wenn wir sagen müssen, dass wir leider den wichtigen Teil, nämlich die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, eben nicht ändern können, weil es dafür keine Mehrheit gab. Es gab einige Verbände – u. a. auch der BDKJ –, die eine solche Änderung auch in der Anhörung nochmals gefordert haben. Vielleicht bekommen wir eine Stär kung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung bei einer der nächsten Änderungen hin. Da für werden wir uns einsetzen, liebe Kolleginnen und Kolle gen.
Zum Verfassungsgerichtshof: Der Staatsgerichtshof wird um benannt; es ist eine bloße Namensänderung. Dies soll dem Rechnung tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger – nach dem Regierungswechsel durch den Justizminister dieses Lan des eingeführt – eine Verfassungsbeschwerde beim Staatsge richtshof einreichen können. Mit diesem Namenswechsel vom Staatsgerichtshof zum Verfassungsgerichtshof wird deutlich, dass es sich hier nicht nur um eine Klageberechtigung des Staates und seiner Institutionen handelt, sondern sich die Bür gerinnen und Bürger mittels einer Verfassungsbeschwerde an den Staatsgerichtshof bzw. – wie er dann neu heißt – Verfas sungsgerichtshof wenden können.
In diesem Sinn herzlichen Dank an die Kollegen, die in den letzten Jahren in morgendlichen Stunden
gemeinsam verhandelt haben, sodass es heute so harmonisch klingt. Ich meine, wir alle können mit diesem Ergebnis hoch – –
Es klingt in Ihren Reden harmonisch, liebe Kollegen, und es ist auch harmonisch. Schließlich: Es kommt selten vor, dass Kollegen der Grünen und Kollegen der SPD den Beifall für den Kollegen Schebesta befeuern müssen, wie wir es gerade erlebt haben.
Insofern hat das „klingen“ schon seine Richtigkeit gehabt, lie ber Kollege Schebesta.
Auch bei einer so wichtigen Entscheidung wie einer Verfas sungsänderung darf, meine ich, der Humor nicht fehlen; denn der führt manchmal auch dazu, dass man richtige Einigungen erzielt.
In diesem Sinn wird auch die SPD-Fraktion diesen vorgeleg ten Verfassungsänderungen zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sinn und Zweck dieses Staatsvertrags ist es, einerseits die regionalen Fernsehsender, aber andererseits auch die regionalen Medien insgesamt zu stärken und den Werbe markt zum Schaden der regionalen Fernsehsender, aber auch – das gilt es auch zu erwähnen – der regionalen Medien an sich nicht noch weiter auszuweiden. Das ist aus meiner Sicht eine richtige Regelung, für die es sehr lange Verhandlungen gebraucht hat, bis sich wirklich alle Bundesländer auf diesen Konsens einigen konnten.
Ich bin auch froh, dass im Landtag von Baden-Württemberg Einigkeit darüber besteht, dass von dieser Öffnungsklausel kein Gebrauch gemacht werden soll.
Ich möchte deshalb im zweiten Teil meiner Rede auf das ein gehen, was bisher wenig Raum in der Debatte eingenommen hat – Kollege Rau hat darauf hingewiesen –, nämlich auf die ewige Diskussion um Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aus meiner Sicht ist das ein ebenso wichtiger Teil in diesem Staatsvertrag. Wir kennen diese Debatten: Ist Wer bung im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk überhaupt not wendig? Entspricht es dem Sinn und Zweck des öffentlichrechtlichen Rundfunks, Werbung zu schalten? Mit diesem Staatsvertrag wird dies klargestellt.
Mir ist es wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass es nicht ein von oben geklärter Sachverhalt ist, sondern eine Auffassung, die sich in der Bevölkerung durchgesetzt hat. Im Frühjahr die ses Jahres wurde eine Umfrage in Auftrag gegeben. Darin ging es darum, wie die Bevölkerung Werbung im öffentlich-recht lichen Rundfunk empfindet. Diejenigen, die ihn sehen und hö ren, sehen es so, dass Werbung im Fernsehen notwendig ist, um die Sender bzw. Sendungen zu finanzieren. Das sehen 80 % derer so, die primär öffentlich-rechtliches Fernsehen und öffentlich-rechtlichen Hörfunk nutzen.
Auch eine interessante Frage ist: Wäre ich für weniger Wer bung in ARD und ZDF bereit, einen höheren Rundfunkbei trag zu zahlen? Man sieht bereits an dieser Frage und an den 25,6 %, die diese Frage mit Ja beantworten würden, dass die ses Verhältnis von Werbung und Rundfunkbeitrag zueinander verstanden wird. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender am Tag im Schnitt 20 Minuten Werbung, z. B. in ARD und ZDF, bis 20 Uhr sendet, ist das eine Relation, die sich in diesem Be reich ziemt. Deshalb ist neben dem klaren Bekenntnis zu den regionalen Fernsehsendern eben auch ein klares Bekenntnis zu Werbung in diesem von mir benannten Maß im öffentlich
rechtlichen Fernsehen in diesem Staatsvertrag vorhanden. Deshalb stimmen wir diesem Staatsvertrag zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben – der Kollege Salomon hat es gerade richtig gesagt – einen Staatsvertrag nach dem anderen in diesem Hohen Haus. Nicht nur die Gremien werden umge staltet, sondern auch der Rechtsrahmen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Wir haben mit dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag einen Vertrag vorliegen, der die entsprechende Ent scheidung des Bundesverfassungsgerichts nachvollzieht. Da geht es sehr stark um den Überbegriff „Staatsferne“. Hierbei stellt sich die Frage: Wie können wir in Zukunft eine gewis se und verbesserte Pluralität im Fernsehrat und im Verwal tungsrat des ZDF umsetzen? Der Kollege Rau hat es zu Recht erwähnt: Wir haben eine notwendige Evaluation vorgesehen, in deren Rahmen dann nach Ablauf einer gewissen Zeit nach geschaut wird: Wie hat sich die Gesellschaft verändert, und wie müssen andere gesellschaftliche Gruppen beim ZDF ver treten sein?
Wir haben aus Baden-Württemberg – das ist ein ganz gutes Beispiel dafür, was die Änderungen im ZDF-Staatsvertrag mit sich bringen – zwar die Verbraucherzentrale einbringen kön nen. Das ist eine gute und richtige Entscheidung, die meines Erachtens auch als gutes Verhandlungsergebnis der Staatsmi nisterin Krebs zu werten ist. Der Vorsitzende des Verwaltungs rats der Verbraucherzentrale, Kollege Nikolaos Sakellariou, kann dem ZDF-Fernsehrat aber leider nicht angehören, weil er gleichzeitig Mitglied des Landtags ist.
Hieran zeigen sich beispielhaft die Auswirkungen dieser neu en Regelungen auf den Fernsehrat. Der Kollege Sakellariou hat sich entschieden, Abgeordneter bleiben zu wollen. Ich glaube aber, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat neben dem Kollegen Sakellariou noch weitere kompetente Persönlichkeiten, die Baden-Württemberg adäquat im ZDFFernsehrat vertreten können.
Noch einen Satz zur EU-Richtlinie. Nicht nur wir in den Gre mien des Landtags und in den Gremien des SWR diskutieren über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Auch die Bürgerinnen und Bürger diskutieren über die Notwendig keit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Diskussi on beschränkt sich nicht nur auf die Frage der Gebührenhö he, sondern widmet sich auch der Frage, wie sich der öffent lich-rechtliche Rundfunk auch an junge Menschen wenden kann.
Ich glaube, mit dem Jugendangebot, das SWR und ZDF auf den Weg bringen, haben wir eine gute Chance, zumindest das Durchschnittsalter der Zuschauer des SWR, das derzeit bei 59 Jahren liegt, etwas zu senken und junge Menschen für den öf fentlich-rechtlichen Rundfunk zu begeistern und zu zeigen, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Dinge möglich sind, die im privaten Rundfunk nicht möglich sind. Wir haben mit diesem Jugendangebot eine Chance.
Mit dem Rechtsrahmen, den der Kollege Rau angesprochen hat, haben wir die notwendigen Regelungen geschaffen, die wir für die Trimedialität für die Zukunft des öffentlich-recht lichen Rundfunks brauchen.
In diesem Sinn wird auch die SPD-Fraktion dem Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Der Kollege Sckerl und der Kollege Hitz ler haben es erwähnt: Wir haben in einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit nicht nur eine Änderung der Verfassung, son dern auch eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes er arbeitet.
Der Kollege Hitzler hat gesagt: Wir haben heute, untechnisch gesprochen, „keine Regierung“ bzw. keine Begründung durch die Regierung. Aber ich glaube, auch dort herrscht Einigkeit. Ohne das Innenministerium hätten wir dieses Gesetz nicht vorlegen können. Wir haben sehr gut debattiert und diskutiert und uns auf Kompromisse geeinigt, aber die Ausformulierung des Gesetzes hat dankenswerterweise das Innenministerium übernommen. Dafür herzlichen Dank.
Wir haben im Gesetzgebungsverfahren gerade ein Gesetz zur Änderung der Landesverfassung, mit dem die großen Linien der Bürgerbeteiligung im Land Baden-Württemberg verän dert werden. Um den Ablauf von Volksabstimmungen, Volks anträgen und Volksbegehren auch ordentlich zu regeln, wol len wir mit diesem Volksabstimmungsgesetz, das im Übrigen kein neues Gesetz ist, sondern eine Änderung erfährt, diese Verfassungsänderungen nachvollziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube aber, dass mit diesen Änderungen dieses Volksabstimmungsgesetz das wird, was es im Namen verspricht. Wir haben bei der direkten De mokratie sicherlich Nachholbedarf, und den werden wir jetzt mit dem Volksabstimmungsgesetz erfüllen. Deshalb glaube ich, dass das ein weiterer Schritt nach vorn ist – nicht nur für die Stärkung der direkten Demokratie, sondern auch als her vorragende Ergänzung der parlamentarischen Demokratie in unserem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was spricht für die Zustim mung zu dem Gesetzentwurf? Er ist das Ergebnis vieler Dis kussionen. Aber das allein soll ja noch nicht Grund für eine Zustimmung sein. Wir haben den Mittelweg gefunden, um ei nerseits ausreichend Zeit für die Sammlung der erforderlichen Zahl von Unterschriften vorzusehen – hierzu gehören auch die Absenkung der Quoren und die Regelung verschiedener Sammelarten bei den erforderlichen Unterschriften – und um andererseits sicherzustellen, dass Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung eine Legitimation durch das Volk er fahren. Die ist auch bei Absenkung der Quoren noch sicher gestellt.
Gleichzeitig gilt, dass wir die Fristen so geregelt haben, dass eine hinreichende Aktualität der Gegenstände des Volksan trags oder des Volksbegehrens besteht. Ich glaube, wir haben unter Abwägung der unterschiedlichen Forderungen einen her vorragenden – ich will an dieser Stelle nicht „Mittelweg“ sa gen – Königsweg gefunden, der diesen neuen und verbesser ten Instrumenten der direkten Demokratie Rechnung trägt.
Meine Fraktion wird diesem Volksabstimmungsgesetz zustim men. Herzlichen Dank noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen der interfraktionellen Arbeitsgruppe und an Herrn Kollegen Sckerl für die hervorragende Leitung.
Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, dem im Ausschuss alle Fraktionen zugestimmt haben. Des halb sehen Sie es mir bitte nach, dass ich nicht auf alle Punk te eingehen werde.
Ich möchte mich auf einen Punkt konzentrieren, und zwar auf die vom Kollegen Scheffold angesprochene Stichtagsregelung bei der Beurteilung. Kollege Scheffold, wenn Sie sagen, bis lang seien nur Urteile in der Fachgerichtsbarkeit ergangen, so ist dies richtig. Wenn man sich diese Urteile jedoch genauer anschaut, stellt man fest, dass die Maßstäbe, die die Recht sprechung daran angelegt hat, mit denen der ordentlichen Ge richtsbarkeit unmittelbar zu vergleichen sind.
Deshalb ist es richtig, dass das Justizministerium dies bereits mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen hat, um eventuelle Klagen schon im Vorfeld zu verhindern. Wenn es obergerichtliche Entscheidungen gibt, die wir bei der Gesetz gebung anwenden bzw. berücksichtigen müssen, wäre es für uns als Gesetzgeber nicht in Ordnung, wenn wir diese Recht sprechung ignorieren würden. Deshalb ist diese Stichtagsre gelung zwar mit viel Aufwand verbunden – das sehen wir auch –, aber wir unterstützen die mit dem geplanten Gesetz reali sierte Rechtssicherheit.
Im Übrigen stimmen wir der Stufenvertretung in diesem Ge setz zu – eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfrak tion, aber auch vieler Richterinnen und Richter in der badenwürttembergischen Justiz.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Dass heute Gesetze zur Änderung der Lan desverfassung vorliegen, bedeutet, dass wir unsere Verfassung heute fortentwickeln. Wenn wir die Verfassung ändern, müs sen wir aber immer auch darauf achten, dass wir die Verfas sung nicht ausufern lassen, sondern dass wir die Verfassung als das weiterentwickeln, was sie für uns bedeutet: Sie ist nämlich ein Rechtsrahmen, auf dessen Grundlage wir hier Ge setze machen, Politik machen und auf den sich die Menschen in Baden-Württemberg berufen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb brauchen wir zur Änderung der Landesverfassung ei ne Zweidrittelanwesenheit und eine Zweidrittelmehrheit, und deshalb war es auch notwendig – ich möchte nicht nur sagen notwendig, sondern auch sinnvoll –, dass aufgrund dieses ho hen Abstimmungsquorums alle vier Fraktionen zusammensa ßen und gemeinsam die Aufgabe, diese Verfassung weiterzu entwickeln, angenommen haben und in großer Einheit am En de einen Vorschlag unterbreiten, der diesem Land und dieser Verfassung gerecht wird.
Klar ist: Man diskutiert zu Beginn über Staatsziele. Ich glau be, es hat uns alle vier, die wir am Ende verhandelt haben, ge leitet, dass aus dieser Verfassung nicht ein Roman wird, son dern dass diese Verfassung weiterhin das ist, was sie sein soll, nämlich ein rechtlicher Rahmen ohne große Prosa, sondern mit klaren Formulierungen, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg berufen können.
Wir haben mit dem Vorschlag, die Kinderrechte als Staatsziel aufzunehmen, ganz konkret den Willen verbunden, auch das Kindeswohl mit in die Frage einzubeziehen, wann Hilfemaß nahmen bei jungen Menschen zum Tragen kommen. Wir ken nen diese Debatten und teilweise auch manche schwierigen Fälle, die in den letzten Wochen und Monaten immer wieder an die Öffentlichkeit geraten sind.
Eines ist klar – da gebe ich dem Kollegen Schebesta ausdrück lich recht –: Damit sind andere verfassungsrechtliche Rege lungen wie das Recht der Familie nicht infrage zu stellen. Es geht darum, in einer schwierigen Abwägung denjenigen ein zusätzliches Argument an die Hand zu geben, die am Ende über Hilfemaßnahmen für junge Menschen entscheiden müs sen, die sich nicht selbst helfen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben in Artikel 59 eine Änderung vor, die die eigentli che Neuigkeit ist: die Beteiligung der Bürgerinnen und Bür ger bei der Gesetzgebung des Landes Baden-Württemberg. In Artikel 50 Absatz 1 der Verfassung schreiben wir:
Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abge ordneten oder vom Volk durch Volksantrag oder Volksbe gehren eingebracht.
Mit dem Volksantrag haben wir ein neues, niederschwelliges Mittel, mit dem es mit ca. 40 000 Bürgern – der Kollege Schebesta hat vorhin die genaue Zahl vorgetragen – möglich ist, Themen auf die Tagesordnung dieses Landtags zu setzen, mit denen wir als gewählte Mitglieder dieses Landtags uns befassen müssen und zu denen wir uns hier in diesem Hohen Haus eine Meinung bilden müssen. Es ist richtig, dies auch an eine erkleckliche Zahl von Unterschriften zu koppeln, um der Bedeutung dieses Themas auch die notwendige Unterstützung geben zu können, damit die Abgeordneten des Landtags wis sen, dass es nicht nur um irgendetwas geht, sondern durchaus um ein Thema, das die Bürgerinnen und Bürger draußen tat sächlich interessiert.
Ich habe in einer der Besprechungen gesagt: Vielleicht ist es auch nicht schlecht, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger ein bisschen an der Auswahl der Themen für die Tagesord nung des Landtags beteiligen; denn nicht alle Debatten, die wir selbst beantragen, gehen auch wirklich die Bürgerinnen und Bürger draußen an. Deshalb bin ich gespannt, was uns die Bürgerinnen und Bürger auf die Tagesordnung setzen werden. Sie werden uns sicherlich nicht andauernd – da gebe ich dem Kollegen Sckerl recht – in die Tagesordnung hineinreden. Aber wenn das eine oder andere Thema aus der Mitte der Bür gerschaft kommt, dann ist das zu begrüßen und kann das die sen Landtag nur bereichern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit der Herabsetzung der Quoren kommen wir dem nach, was viele andere Bundesländer nicht nur gemacht haben, sondern womit sie auch gute Erfahrungen gemacht haben. Wir haben uns sehr gut in der Mitte getroffen und mit einem vernünfti gen Quorum keinen Angriff auf die parlamentarische Demo kratie gefahren, die ein Grundwert unserer Verfassung ist und die wir auch nach wie vor, wenn wir die Verfassung ernst neh men, wahrnehmen, sondern verstehen die direkte Demokra tie als Bereicherung und als Ergänzung der indirekten Demo kratie. Deshalb sind die Regelungen, wie wir sie vorschlagen, auch so gewählt.
Für diese Verfassungsänderung – es wird, wenn überhaupt, immer nur eine Änderung in einer Legislaturperiode geben – gibt es weitere Vorschläge, die wir beraten haben, weitere Staatsziele, die wir in großer Einigkeit befürworten, einen Vor schlag, den Staatsgerichtshof umzubenennen, eine Formalie, die wir mit aufnehmen. Ich glaube, dass wir dann am Ende sagen können: Wir haben in dieser Legislaturperiode diese Verfassung für unser Bundesland Baden-Württemberg gut fortentwickelt, ohne die Verfassung infrage zu stellen, ohne die Verfassung mit großer Prosa zu verlängern; wir haben sie vielmehr um konkrete Regelungen ergänzt, auf die sich die Bürgerschaft in unserem Land berufen und verlassen kann.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben heute die erste Lesung des Ge setzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsge setzes. Schon in der Überschrift zeigt sich, dass sich das Jus tizministerium für die richtige Variante entschieden hat. Es war auch in der Diskussion: Regeln wir das auch gleich mit im Landespersonalvertretungsgesetz? Dagegen haben wir uns von Anfang an ausgesprochen. Dies wollen wir im Landes richter- und -staatsanwaltsgesetz regeln.
Die Stufenvertretung war immer schon Gegenstand rechtspo litischer Positionen der SPD-Landtagsfraktion. Wir hätten uns gewünscht, Kollege Scheffold, wenn wir das in dieser Legis laturperiode gar nicht mehr hätten ändern müssen, wenn es bereits zu Ihrer Regierungszeit eine Stufenvertretung gegeben hätte. Dann wären wir noch schneller zu einer Gesetzesände rung gekommen.
Insofern ist, glaube ich, nach einem sehr umfangreichen Be teiligungsprozess in der Justiz jetzt der richtige Zeitpunkt, die ses Gesetz heute in erster Lesung zu beraten und dann im Herbst zu verabschieden. Wir sind also voll im Zeitplan, Herr Kollege Dr. Scheffold.
Was die Finanzierung anbelangt – Kollege Filius hat es schon erwähnt –: Das ist ja die Premiere der Stufenvertretung in der Justiz. Insofern wird es auch schwierig sein, jetzt schon die genauen finanziellen Auswirkungen beziffern zu können. Das Gleiche gilt auch für die Freistellungen. Auch da ist noch nicht klar, wie viele Richter und Staatsanwälte überhaupt eine Frei stellung wahrnehmen und, wenn ja, in welcher Größenord nung. Deshalb ist das auch bewusst offengelassen worden. Das sollte kein Hinderungsgrund sein, diesem Gesetz zuzu stimmen.
Einige der geplanten Änderungen und Neuerungen wurden schon angesprochen. Lange Diskussionen gab es darüber, wie die Fachgerichtsbarkeiten in dieser Stufenvertretung auf Ebe ne des Justizministeriums berücksichtigt werden. Ich glaube, da haben wir eine sehr ausgewogene und gute Lösung gefun den.
In einem Teil – darauf ist der Justizminister eingegangen – ist der Gesetzentwurf nicht ganz unumstritten in der Justiz, näm lich bei der Stichtagsbeurteilung, weil das natürlich auf ein mal einen sehr hohen Arbeitsaufwand bedeutet. Wir sind aber in der Abwägung der Auffassung: Es ist richtig, zum gleichen Zeitpunkt eine Beurteilung der verschiedenen Richter und Staatsanwälte zu bekommen, und nicht in unterschiedlichen Zeitabläufen. Insofern, glaube ich, haben wir da einen sehr abgewogenen Vorschlag unterbreitet. Die Einrichtung von Ei nigungsstellen auf Bezirksebene, um Konflikte jeweils in der eigenen Gerichtsbarkeit zu lösen, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.
Nicht nur in der Mitbestimmung, über die wir heute beraten, ist die Justiz mit Justizminister Rainer Stickelberger ein sehr, sehr guter Arbeitgeber. Wir haben in den letzten vier Jahren, in der grün-roten Regierungszeit, nicht nur bessere Mitbestim mungsrechte – jetzt mit der Stufenvertretung, bereits im März 2013 mit der gesetzlichen Veränderung in Bezug auf den Prä sidialrat – vorangebracht, sondern wir sind auch gute Arbeit geber bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wir haben zudem ein Personalentwicklungskonzept, das der Justizminister eingeführt hat, auf den Weg gebracht.
Sie sehen, die Justiz ist in den besten Händen. Die Justiz fühlt sich auch in den besten Händen. Vor diesem Hintergrund kön nen wir, die SPD-Fraktion, heute in erster Lesung dem Justiz minister herzlichen Dank für diesen sehr guten Gesetzesvor schlag und die damit verbundene Arbeit sagen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Löffler, Sie skandalisie ren. Sie haben auch heute – zu relativ später Stunde, kurz vor der Sommerpause – wieder den Skandal aufgerufen. Wenn ich mich so in der Runde umschaue, sehe ich, dass das Interesse an dieser Debatte in den Regierungsfraktionen größer als in Ihrer eigenen Fraktion ist.
Daraus schließe ich, dass Ihre Skandalisierung in Ihrer eige nen Fraktion gar nicht mehr so gesehen wird. Vielleicht ha ben Sie aber gerade kurz vor der Sommerpause noch die Mög lichkeit bekommen, noch einmal eine Rede zu schwingen.
Aber es reichte nicht einmal in Ihrer eigenen Fraktion noch zum Skandal. Das ist das Ergebnis.
Das zeigt sich auch daran, dass diese Anfrage bereits vor ein einviertel Jahren beantwortet wurde und Ihre Fraktion sie jetzt auf die Tagesordnung des Plenums setzt.
Das Präsidium. Nein, auf die Tagesordnung des Plenums.
Das zeigt – eineinviertel Jahre –, wie bedeutend sich dieses Thema anscheinend für Ihre eigene Fraktion und für die Frak tionsführung darstellt.
Insofern sind die Fragen beantwortet. Es zeigt sich, dass es keine Einflussnahme gab.
Ich schwadroniere nicht herum.
Nein, ich brauche keine Antwort auf die Frage zu geben,
weil die Fragen an die Regierung gerichtet worden sind
und die Regierung bereits vor eineinviertel Jahren geantwor tet hat.
Doch, genau zu diesen Fragen. Ich muss diese Fragen nicht beantworten.
Bei der Durchsicht der Beantwortung komme ich zu dem Er gebnis, dass sich der Justizminister in seiner Zuständigkeit überhaupt nichts vorzuwerfen hat. Er hat die Unabhängigkeit der Justiz zu jedem Zeitpunkt – in dieser Situation und bei an deren Gelegenheiten –, immer, gewahrt.
Deshalb bleiben für die SPD-Fraktion bei diesem Thema kei ne Fragen offen.
Wie heißt denn der Generalstaats anwalt in Stuttgart? Haben sich im Verfahren Namen geän dert, oder ist es genau der Generalstaatsanwalt, der von An fang an vom Justizminister vorgeschlagen worden ist?
Aber hat sich der Name der Per son im Verfahren geändert?
Wo ist die Einflussnahme?
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben morgen, am Donnerstag, die letzte Sitzung des G-10-Gremiums, sozusagen des Vorgänger modells des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ich glau be, es ist an dieser Stelle, wenn wir heute ein neues Gremium einsetzen, auch denen zu danken, die im G-10-Gremium sa ßen und bisher die Rechte des Parlaments gewahrt haben, die Kontrollrechte gewahrt haben. Stellvertretend möchte ich mich beim Vorsitzenden dieses G-10-Gremiums, Herrn Kol legen Sakellariou, und den Kolleginnen und Kollegen im Gre mium, die morgen ihre letzte Sitzung haben, bedanken, mei ne Damen und Herren.
Aber dieses Gremium wird nicht deswegen aufgelöst, weil man es nicht mehr braucht, sondern weil wir das Gremium mit neuen Rechten ausstatten wollen und es zu einem ordent lichen Parlamentarischen Kontrollgremium ausgestalten wol len. Dazu haben wir in der ersten Lesung schon ausführlich Stellung genommen. Ich möchte nur so viel sagen: Der Land tag übernimmt mehr Verantwortung für den Verfassungsschutz als vorher, denn ein Mehr an Kontrolle gegenüber dem Ver fassungsschutz heißt auch, dass die Legislative mehr Mitver antwortung beim Landesamt für Verfassungsschutz trägt – zwar erst in der Kontrolle, aber mehr Kontrolle heißt eben auch mehr Mitverantwortung, die der Legislative zukommt.
Wir haben in der ersten Lesung das Gesetz zu einem Parla mentarischen Kontrollgremium eingeführt und mittels eines Änderungsantrags gesetzliche Regelungen für V-Leute auf den Weg gebracht; dies war vorher untergesetzlich geregelt. Wir haben – der Kollege Schebesta hat es ausgeführt – gesetz liche Regelungen getroffen, die davor schützen sollen, dass V-Leute z. B. federführend in Organisationen tätig sind, so wie wir das bei dem einen oder anderen Verfassungsschutz skandal in anderen Bundesländern erleben mussten. Der Vor teil ist, dass jetzt gesetzlich geregelt wird, dass das Parlament,
falls es nach Vorlage des Ergebnisses des NSU-Untersu chungsausschusses noch weitere Notwendigkeiten gibt, dort Veränderungen vorzunehmen, diese selbst vornehmen kann und es eben nicht untergesetzlich durch die Exekutive verän dert werden muss.
Klar ist aber auch – das war die schwierige Abwägung –: Wer in ein Gesetz, das allen zugänglich ist, Regeln hineinschreibt, die vorgeben, wann ein V-Mann zum Einsatz kommen darf und wann nicht, bewirkt damit auch, dass Organisationen, bei denen V-Frauen und V-Männer eingesetzt sind, wenn man es zu genau regelt, nach dem Ausschlussprinzip bereits sehen können, wer in ihrer Organisation als V-Frau und V-Mann in frage kommt. Deshalb war es eine schwierige Abwägung: Was können wir öffentlich und transparent regeln?
Wir haben uns aber dafür entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz neben mehr Transparenz gegenüber der Bürgerschaft auch schlagkräftiger arbeiten kann, wodurch Vertrauen in die wichtige Arbeit des Landesamts zurückzuge winnen ist.
Ich möchte mich herzlich bei den Kollegen der interfraktio nellen Arbeitsgruppe bedanken. Es war wirklich eine sehr spannende Arbeit – nicht immer ganz einfach, aber wir haben es am Ende hinbekommen. Ich denke, es ist ein Signal gegen über den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, dass für uns gemeinsam die Frage der Sicherheit eine große Rolle spielt, aber auch ein Signal gegenüber dem Landesamt für Ver fassungsschutz, dass wir dieses als wichtige Institution im Si cherheitsgefüge des Landes Baden-Württemberg sehen. Inso fern herzlichen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit und die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein 42-jähriger Familienvater hat auf dem Rückweg von sei nem Arbeitsort zu seiner Familie einen folgenschweren Ver kehrsunfall. Er wird in das nahe gelegene Uniklinikum einge liefert und liegt mit schwersten Verletzungen mit ungewissem Ausgang im Koma. Seine 38-jährige Ehefrau muss dringen de Entscheidungen rund um seine Gesundheit und sein Leben treffen.
Sie hat aber ein Problem: Sie und ihr Mann haben über die sen Ernstfall noch nicht nachgedacht. Wer macht das in die sem Alter auch schon gern? Sie haben sich gegenseitig keine Vorsorgevollmacht erteilt. Neben der großen Sorge um ihren schwer verletzten Ehemann und der Frage, wie es überhaupt weitergehen soll, bedarf es in dieser Situation auch noch ei nes gerichtlichen Verfahrens, damit sie ihren Mann, und zwar in seinem Sinn, gegenüber den Ärzten und Versicherungen wirksam vertreten kann.
Meine Damen und Herren, ein schicksalhafter Einzelfall? Ich glaube nicht. Jeder von uns kennt entweder aus eigener Er fahrung oder von nahestehenden Freunden, Verwandten die ses Problem.
Ich glaube, diese Aktuelle Debatte wird sich sicherlich nicht dadurch auszeichnen, dass es einen großen politischen, span nenden Schlagabtausch gibt. Es ist aber auch Aufgabe dieses Parlaments, über Probleme, die jeden Menschen in BadenWürttemberg angehen, zu diskutieren, Lösungen aufzuzeigen und auch aufzuklären.
Meine Damen und Herren, deshalb möchte ich diese von mei ner Fraktion beantragte Aktuelle Debatte ausdrücklich auch dazu nutzen, zunächst noch einmal eindringlich für den Ab schluss einer Vorsorgevollmacht zu werben, und zwar unab
hängig vom Alter. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder da für sorgen, dass seine Vertrauensperson die erforderlichen Ent scheidungen trifft, wenn er selbst wegen Krankheit, Alter oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, zu handeln.
Meine Damen und Herren, die Zahlen zeigen, dass Appelle allein nicht ausreichen. Am 31. Dezember 2014 waren im Zen tralen Vorsorgeregister insgesamt 2 648 931 Vorsorgeurkun den eingetragen, und das bei einer Bevölkerung von rund 81 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland – das ent spricht ca. 3,27 % –, bei knapp 17,8 Millionen geschlossenen Ehen und rund 35 000 eingetragenen Lebenspartnerschaften. Daneben existieren natürlich die Vorsorgevollmachten, die nicht eingetragen sind. Wie wir aber alle wissen, gibt es zu wenige Vorsorgevollmachten.
Deshalb hoffe ich sehr, dass die Initiative unseres Justizmi nisters Rainer Stickelberger, die auf der Justizministerkonfe renz, die kürzlich hier in Stuttgart stattgefunden hat, mit 16 : 0 Stimmen angenommen worden ist, auch die Unterstützung des gesamten Hauses findet, meine Damen und Herren.
Der Vorschlag sieht vor, dass bei nicht getrennt lebenden Ehe gatten und eingetragenen Lebenspartnern für den Fall der not wendigen Gesundheitsvorsorge von einer Vertretungsbefug nis ausgegangen wird, auch wenn keine ausdrückliche Vor sorgevollmacht vorliegt.
So wäre es künftig möglich, dass der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner nach einem Unfall oder einem Schlaganfall auch bei Fehlen einer Vorsorgevollmacht schnell und ohne aufwendiges gerichtliches Betreuungsverfahren für seinen Partner die dringend anstehenden Entscheidungen in Gesund heitsfragen treffen kann. Wie wir alle wissen, gibt es in sol chen schwierigen Situationen genügend Dinge, die zu erledi gen sind. Wenn man sich dann auch noch mit einer gerichtli chen Entscheidung beschäftigen muss, ist dies eine zusätzli che Belastung für den Ehegatten oder die Ehegattin bzw. den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir hier im Landtag diesen aus meiner Sicht sehr guten Vorschlag des Justizministers un terstützen und damit den Menschen nicht nur in Baden-Würt temberg, sondern in der Bundesrepublik Deutschland helfen, ein Problem zu lösen. Denn wir sollten mangels einer ausrei chenden Anzahl von Vorsorgevollmachten handeln.
Deshalb bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzli chen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren erneut über den SWR-Staats vertrag, und wir diskutieren auch noch einmal die gleichen Themen wie in der letzten Woche – mit Ausnahme eines The mas. Ich habe mich in der letzten Woche schon gewundert, warum der Kollege Pauli das Thema „Kommunale Landes verbände“ nicht in den Vordergrund gerückt hat. Aber heute können wir es noch einmal ausführlich diskutieren.
Herr Kollege Pauli, wir können heute ja eine Lösung umset zen, und zwar beim nächsten Tagesordnungspunkt, bei dem die Wahl von Vertretern des Landtags in den Verwaltungsrat und in den Rundfunkrat ansteht. Da wird der Landtag auf Vor schlag der CDU-Fraktion einen Landrat in den Verwaltungs rat des SWR entsenden. Insofern ist Ihr Vorwurf, dass die kommunale Hand im nächsten Verwaltungsrat nicht mehr ver treten sei, so nicht mehr richtig.
Deshalb werden auch wir Sie, Herr Kollege Pauli, nachher wählen, weil wir es richtig und wichtig finden, dass ein Land rat im Verwaltungsrat des SWR vertreten ist.
So viel zu dem Vorwurf, es gebe zu wenig kommunale Ver treter im Verwaltungsrat.
Sie haben dann noch ein Beispiel angeführt, das etwas hinkt. Sie haben gesagt, es gebe einen Mitgliedsverband mit 35 Mit gliedsvereinen.
Oder 32; das ist egal. – Das sind die Ausländervereine.
Die kommunalen Migrantenvereine. Danke, Herr Pauli.
Zudem haben Sie gesagt, gleichzeitig gebe es viele Gemein den, die nur einen Vertreter entsenden dürften.
Auf der einen Seite beziehen Sie sich auf die kommunale Hand. Für mich umfasst die kommunale Hand den Städtetag, den Gemeindetag und den Landkreistag. Damit sind drei Ver treter der kommunalen Hand im Verwaltungsrat. Ich glaube, das wird der Vertretung der kommunalen Hand
im Rundfunkrat wirklich gerecht. Sie haben vorhin vom Rundfunkrat gesprochen, als Sie sich auf die 32 Mitgliedsver eine bezogen haben.
Insofern haben wir einen guten Staatsvertrag. Wie der Kolle ge Salomon schon gesagt hat: Man kann trefflich darüber strei ten, ob Abgeordnete, die vom Volk gewählt sind und als Volks vertreter gelten, der „Staatsbank“ zuzurechnen sind. Ich habe da eine etwas andere Auffassung als das Bundesverfassungs gericht. Trotzdem können wir das nicht anders machen und müssen das so dazuzählen.
Daher haben wir den Staatsvertrag im Sinne des Bundesver fassungsgerichts geändert.
Herzlichen Dank, auch für Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir beraten heute die Änderung des Staats vertrags über den Südwestrundfunk zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die beiden Regie rungen haben über diesen Staatsvertrag verhandelt, Herr Kol lege Pauli. Deshalb ist ein Staatsvertrag nur schwer so zu ver ändern, dass sich die Fraktionen hier im Landtag von BadenWürttemberg zusammensetzen, etwas aufschreiben und hof fen, dass Rheinland-Pfalz am Ende zustimmt. Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck der Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesländern.
Sie haben recht, dass es um Transparenz geht, darum, die Ver handlungsergebnisse mit den Fraktionen im Landtag zu dis kutieren und auch Ideen aufzunehmen. Dazu gab es im Stän digen Ausschuss Informationen. Insofern können wir uns nicht über mangelnde Transparenz beschweren.
Sie haben das Thema Intendanz angesprochen. Das war vor allem ein Wille aus den Gremien des SWR, den wir, die SPDLandtagsfraktion, aufgenommen und in die Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz eingebracht haben. Es ist zwar eine Tren nung der Aufgaben im Verwaltungsbereich – Verwaltungsbe trieb und Programm – vorhanden, der Intendant ist aber für
beides zuständig. Deswegen haben – dieser Auffassung sind wir – beide Aufsichtsgremien den Intendanten zu wählen.
Was die Zusammensetzung von Verwaltungsrat und Rund funkrat anbelangt, sind wir jetzt auf dem Stand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Aber – das war schon damals meine Auffassung und ist sie auch heute – es war richtig, ei nen Vorschlag zu unterbreiten. Denn man kann nicht immer auf Gerichte warten. Wir haben unsere Auffassung einer Staatsferne dargelegt. Wie wir jetzt sehen, sind wir nicht so weit weg von dem, was das Bundesverfassungsgericht vorge schlagen hat.
Insofern bin ich der Auffassung, dass die Landesregierung mit sehr gutem Beispiel vorangegangen ist, indem sie nämlich ge sagt hat: „Wir verzichten freiwillig auf einen Sitz im Verwal tungsrat, um einerseits die Größe der ‚Staatsbank‘ entspre chend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reduzie ren und andererseits das Gremium des Verwaltungsrats nicht unnötig zu vergrößern.“
Wir wissen um die Diskussion über das Thema „Kommuna le Vertreter“. Dabei gibt es immer noch Möglichkeiten.
Herr Kollege Pauli, zur Ehrlichkeit gehört dazu: Wenn Sie die „kommunale Bank“ in entsprechender Form mit in den Ver waltungsrat bekommen wollen, müssen Sie das Gremium ver größern. Denn sonst können Sie den Anteil, den das Bundes verfassungsgericht vorschlägt, nicht einhalten.
Kollege Pauli, das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Während unsere Regierung auf einen Sitz verzichtet, werden Sie wohl an einem Vergrößerungsvorschlag nicht vorbeikom men. Dann kann sich jeder heraussuchen, welcher der ver nünftigere Vorschlag ist, meine Damen und Herren.
Insofern bin ich dankbar, dass wir jetzt sehr zügig zu einem Ergebnis gekommen sind und die Gremienwahl jetzt vor uns liegt.
Herr Kollege Pauli, Sie haben gar nichts mehr zu den Grup pen gesagt, die jetzt gemeinsam Sitze besetzen. Herr Kollege Rau und Sie haben immer gesagt: „Was ihr da für ein Büro kratiemonstrum schafft, wenn mehrere Verbände gemeinsa me Sitze haben! Das wird zu ausufernden Wahlen im Ständi gen Ausschuss führen.“ Herr Kollege Pauli, Sie können es nachzählen: Bei der jetzigen Auswahl stehen im Ständigen Ausschuss weniger Entscheidungen an, als es noch bei der letzten Konstituierung
des SWR-Rundfunkrats – bei dem Staatsvertrag, den Sie zu verantworten hatten – der Fall war.
Insofern können wir nicht von einem zusätzlichen Aufwand, sondern von einer guten Zusammensetzung des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats im Sinne des Bundesverfassungsge richts sprechen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben heute einen durchaus bedeuten den Tag für den Landtag von Baden-Württemberg, weil wir die Rechte des Landtags von Baden-Württemberg im Hinblick auf die Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz stär ken. Ich möchte mich recht herzlich bei den Kollegen bedan ken, die gemeinsam an einem Strang gezogen haben und die Regelungen für – die Kollegen haben es erwähnt – die Zu sammenführung der Befugnisse des G-10-Gremiums und der Kontrollrechte des Ständigen Ausschusses in einem Parlamen tarischen Kontrollgremium mit erweiterten Kontrollrechten erarbeitet haben.
Herzlichen Dank für die sehr gute Arbeit. Wir wissen, auch die innere Sicherheit ist oft ein hart umkämpftes politisches Thema, und gerade auch beim Thema Verfassungsschutz gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen in den Reihen der Fraktionen hier im Landtag von Baden-Württemberg. Des halb ist es gerade bei diesem Thema bemerkenswert, dass wir es geschafft haben, uns auf eine Einigung zu verständigen. Dafür noch einmal einen herzlichen Dank an Sie, an die Mit arbeiter und auch an den Innenminister und Herrn Armbrus ter für die fachliche Unterstützung und die Beratung. Danke schön.
Wir haben sicherlich bei all dem, was wir z. B. im Zuge des NSU-Skandals in Thüringen erlebt haben, einen Verlust von Vertrauen in die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden zu ver zeichnen gehabt. Wir haben keinen Verfassungsschutzskan dal in Baden-Württemberg.
In den letzten Tagen wurde ich mehrmals danach gefragt. Das ist richtig. Das heißt aber nicht, dass wir unsere Kontrolle nicht verbessern müssen, um damit auch den Spagat zwischen dem Arbeiten im Verborgenen – das muss der Verfassungs schutz, um die innere Sicherheit zu gewährleisten – und der größtmöglichen Transparenz, damit die Bürgerinnen und Bür
ger sehen, warum und weshalb und unter welchen Vorausset zungen das gemacht wird, besser zu bewerkstelligen. Das wol len wir im Parlamentarischen Kontrollgremium gewährleis ten.
Wir wollen z. B. auch dem Thema Datenschutz in dieser Hin sicht Rechnung tragen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Landesdatenschutzbeauftragten in einer Sitzung beizuziehen, um gerade sehr schwierige datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Denn Freiheit auf der einen Seite und Sicherheit auf der anderen Seite, das ist immer eine Frage der Abwägung der Rechtsgüter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in un serem Land. Um dies wirklich sorgfältig abwägen zu können, haben wir diese Regelungen getroffen.
Im Übrigen haben wir uns bewusst dafür entschieden, Rege lungen für V-Leute gesetzlich zu fixieren, und zwar auch pa rallel zur Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses und be vor dessen Tätigkeit abgeschlossen ist, weil wir da Regelungs bedarf sehen und das jetzt gemeinsam mit dem Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungs schutzes regeln wollen.
Auch dort wird jetzt transparent, unter welchen Voraussetzun gen V-Leute eingesetzt werden können. Da ist z. B. eine span nende Frage: Kann man diesem Gesetz denn auch entnehmen, wer überhaupt als V-Mann oder V-Frau in einer bestimmten Organisation tätig sein kann, oder nicht? Aber es gibt noch ge nügend Möglichkeiten, weiterhin V-Frauen und V-Männer zum Erreichen des Ziels, gewaltbereite und nicht gewaltbe reite Organisationen zu überwachen, einzusetzen. Dazu ge hört dann auch, zu beobachten, ob es in einer Organisation, die bisher nicht gewaltbereit war, Tendenzen zu Gewaltbereit schaft gibt, und diese dann zu verhindern, um nicht erst dann in die Arbeit eintreten zu müssen, wenn etwas passiert ist.
Ja, Kollege Zimmermann, aber da ich Redner der SPDLandtagsfraktion bin, werde ich dazu jetzt nicht in einen Dis kurs mit Ihnen gehen. Ich habe meine Position dargelegt, und diese Position werden Sie dann morgen im Ständigen Aus schuss an dem Änderungsantrag, den wir dort einbringen wer den – ich hoffe, Sie haben das gelesen –, noch einmal sehen.
Ich glaube, das ist ein guter Tag für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg, für die Stärkung des Parlaments und für einen Vertrauenszugewinn für die Sicherheitsbehörden, um ihre Arbeit, wie sie sie bisher gemacht haben, weiter so gut fortsetzen zu können.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da Sie meinen Vorrednern sehr aufmerksam zugehört haben, haben Sie die Regelungen verstanden und die Notwen digkeit begrüßt.
So machen wir das in der SPD-Landtagsfraktion auch. Das gilt für die landesrechtliche Regelung bezüglich der Übertra gung auf einen Urkundsbeamten, die aufgrund Bundesrecht nun entbehrlich ist, und die Anpassung der Regelungen zur Erbenermittlung an die Rechtslage im übrigen Bundesgebiet. Da wollen wir angleichen. Das erscheint uns als sehr sinnvoll. Wir danken dem Justizministerium für die sehr aufmerksame Regelungsentwicklung und werden diesem Gesetzentwurf zu stimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei diesem ÖPNV-Pakt zwischen Land, Region, Stadt Stuttgart und den Landkreisen gibt es keine Sieger und keine Besiegten. Gewinner sind die Menschen, die Fahrgäste in Bussen und Bahnen in der Region Stuttgart. Sie werden in den kommenden Jahren mit den neuen Metropolexpresszügen auf der Schiene, den neuen Expressbussen, mit einheitlichen Standards für die Buszubringer zur S-Bahn und einem regio nal koordinierten Verkehrsmanagement ein deutlich verbes sertes ÖPNV-Angebot haben, meine Damen und Herren.
Uns erscheint daher das Ziel des ÖPNV-Pakts von 20 % mehr Fahrgästen bis 2025 zwar ambitioniert, aber erreichbar – aber nur dann, wenn alle Verantwortlichen von Anfang an an ei nem Strang ziehen.
Was diese Vereinbarung zu einem guten Kompromiss macht, ist, dass ihr alle direkt Betroffenen zugestimmt haben: das
Land, die Region, die Landeshauptstadt und die Landkreise. Deshalb ist diese Erklärung, die jetzt in ein Gesetz gegossen wird, ein Paradebeispiel für die Politik des Hörens und Ge hörtwerdens.
Die Landesregierung, namentlich der Verkehrsminister, hat in einem Dreivierteljahr mehr erreicht, als zu Beginn des Prozes ses zu erwarten war, und mehr erreicht als die schwarz-gelben Vorgänger in den 15 Jahren zuvor, meine Damen und Herren.
Wichtig ist der SPD nun, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die vor uns liegenden Aufgaben, die sich aus der Vereinbarung und der Gesetzesänderung ergeben, umsetzen und mit Leben erfüllen. Die neu von der Region verantwor teten Expressbuslinien stellen schnelle und direkte Verbindun gen zwischen den Mittelzentren in der Region oder anderen wichtigen Verkehrsknotenpunkten her, bei denen die Nachfra ge nach einer Schienenverbindung zu gering oder die Kosten für deren Bau zu teuer sind. Dies ist die überfällige Ergänzung des auf die Stadt Stuttgart ausgerichteten Schienenverkehrs netzes in der Region, das bislang nur wenige Tangentialver bindungen kennt.
Die S-Bahn ist das Rückgrat des ÖPNV in der Region. Des halb sind einheitliche Taktstandards für die Zu- und Abbrin gerbuslinien in der ganzen Region für die Attraktivität des Nahverkehrs so wichtig.
Angesichts der Verkehrsprobleme müssen wir aber auch die Effizienz der verschiedenen Mobilitätssysteme und deren Ver knüpfung stärken. Insbesondere die Angebote bei Mitfahrge legenheiten, beim betrieblichen Mobilitätsmanagement, bei Park-and-ride-Parkplätzen und Carsharing müssen besser ver netzt und ausgebaut werden. Dies wird künftig vom Verband Region Stuttgart koordiniert und finanziert.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rau, Sie haben davon gesprochen, dass wir heute einen „angenehmen“ Beschluss fassen können. Ich bedaure, dass es unter 16 Regierungschefinnen und Regie rungschefs immer nur zu angenehmen Ergebnissen kommt. Denn wenn man näher hinschaut, erkennt man, dass die Er gebnisse nicht nur angenehm sind. Die Reduzierung des Rundfunkbeitrags ist für die Beitragszahlerinnen und Bei tragszahler sicherlich ein angenehmer Beschluss. Die Frage ist aber: Zu wessen Lasten geht das? Geht das zulasten des öf fentlich-rechtlichen Rundfunks?
Wir müssen nämlich aufpassen, dass wir nicht in eine Spira le hineinkommen, bei der wir einerseits sagen: „Wir müssen das Beitragsniveau halten oder gar senken“, uns auf der an deren Seite aber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk starkmachen und auf die Tiefe der Berichterstattung, auf die Meinungsvielfalt hinweisen; denn das eine geht nicht ohne das andere. Wir brauchen die finanziellen Möglichkeiten auch in Zukunft, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dem Standard zu halten, den wir nun vorfinden.
Deshalb ist dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein ganz netter Vertrag. Allerdings hat er die Lösung aller Probleme – Herr Rau, da gebe ich Ihnen recht –, die eigentlich vorhanden sind, aufgespart. Ich gebe auch dem Kollegen Salomon recht: Man hat den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Man hätte die Evaluation abwarten müssen. Man schreibt jetzt mit hinein: Man wartet die Evaluation ab, bevor man entscheidet, ob eine weitere Senkung des Rundfunkbeitrags, die dann ins gesamt 73 Cent betragen würde, vorgenommen wird.
Ich begrüße auch, dass zumindest in einer Protokollnotiz steht, dass man nicht nur die Evaluation abwartet, sondern auch da rüber nachdenkt, was in der Rücklage behalten werden muss, um die Beitragsstruktur zu halten, und nicht etwa über eine weitere Senkung nachdenkt, die dann wieder zu einer deutli chen Erhöhung führt, wenn dem öffentlich-rechtlichen Rund funk das Geld ausgeht. Ich sage das auch meinen eigenen Par teifreunden in Rheinland-Pfalz, die schon die Diskussion be ginnen und erklären, man könne den Rundfunkbeitrag noch weiter senken. Davor warne ich. Wir müssen jetzt die Evalu ation abwarten.
Wir müssen natürlich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch in unserem Sender SWR, darüber nachdenken, wie wir weiter über Strukturreformen diskutieren können. Aber ir gendwann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Es ist dann erreicht, wenn wir weiter in das Programm eingreifen und die Qualität unseres SWR verschlechtern. Dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Deshalb müssen wir uns immer darü ber unterhalten: Können wir die Beitragszahler guten Gewis sens entlasten, ohne auf der anderen Seite einen Qualitätsjour nalismus im Hörfunk und im Fernsehen aufs Spiel zu setzen?
Ich sehe schon, dass die Landesregierung diesen Spagat sehr gut beherrscht. Allerdings – darauf hat der Kollege Salomon hingewiesen – sind es eben 16 Länder, die alle ihre eigenen Interessen haben. Manchmal sind diese Interessen nicht me dienpolitisch gesteuert, sondern spielen dabei andere Interes sen eine Rolle.
Es wurde auch immer wieder über die Vielzahl der Anstalten in der ARD diskutiert. Herr Kollege Rau, Sie haben das auch angesprochen. Es gibt nicht nur Vorteile, wenn Anstalten mit einander fusionieren. Auch der SWR ist aus einer Fusion ent standen, wobei wir nach wie vor vielerlei Strukturen beibe halten, um auf die zwei Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Rücksicht zu nehmen. Das heißt, auch Ein spareffekte, die man sich von einer Fusion erhofft, lassen sich erst viel später realisieren.
Aber das heißt nicht, dass wir grundsätzlich auf Strukturdis kussionen verzichten dürfen. Auch in unserem eigenen Süd westrundfunk halten wir an vielerlei Strukturen fest. Da bitte ich auch in Richtung unserer Partner in Rheinland-Pfalz, viel leicht das eine oder andere zu überdenken. Es geht um einen gemeinsamen Sender, und da ist sicherlich Spielraum vorhan den.
Zwar ist der Jugendkanal nicht so gekommen, wie wir es ei gentlich wollten. Aber ich begrüße, dass zumindest der SWR die Lücke gesehen hat, wie wir trotzdem einen Jugendkanal auf die Beine stellen können. Wenn wir bei der nächsten Kon ferenz noch den Rest an Ausstrahlungsmöglichkeiten bekom men, glaube ich, dass der SWR dabei gut aufgestellt ist.
Insofern ist viel im Fluss; Herr Rau, da gebe ich Ihnen recht. Aber es ist nicht so, dass wir in Baden-Württemberg medien politisch außen vor wären. Vielmehr sind wir mittendrin.
Beim Jugendkanal gibt es Fortschritte. Die Ausweitung der Zielgruppe auf die Jugend wird beim SWR konzipiert. Sie wird, wie ich finde, gut konzipiert – mit einem mutigen Kon zept und mit mutigem Personal.
Insofern stimmen wir diesem Rundfunkänderungsstaatsver trag zu. Wir hoffen, dass die Probleme, die noch vorhanden sind, nun endlich gelöst werden, und denken, dass wir viel leicht beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein bisschen unangenehmere Diskussionen haben. Denn nur an genehme Diskussionen in der Medienpolitik gibt es nicht. An dernfalls kämen wir keinen Schritt voran.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.