Protocol of the Session on July 15, 2015

Das ist der Grund, warum wir dem Thema „Ausbau der Nahwärmenetze“ einen größeren Stellenwert geben wollen. Ich könnte es auch so formulieren: Neben der gebäudeindivi duellen Betrachtung, die wir beispielsweise im EWärmeG, über das wir hier vor wenigen Monaten diskutiert haben und das vor 14 Tagen in Kraft getreten ist, haben, wird in Zukunft die quartiersbezogene und gebietsbezogene Sichtweise an Be deutung gewinnen. Das heißt, wir wollen beide Wege gehen. Wir wollen also sowohl die gebäudebezogene Sichtweise – hier geht es um den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Thema Effizienz – als auch die quartiersbezogene Sicht weise voranbringen.

Das ist der Grund, warum wir derzeit dabei sind, das Förder programm für Nahwärmenetze in Baden-Württemberg zu ent wickeln, das wir, wie ich meine, im Herbst vorstellen werden. Das ist aber auch der Grund, warum wir solche Vorhaben vo rantreiben wollen, die ich vorhin auf die Frage des Abg. Sto ber angeführt habe. Es geht darum, zu erheben, wo wir Ab wärmenutzungspotenziale, beispielsweise in der Industrie, oder Wärmesenken haben, und dies dann im öffentlich zu gänglichen Energieatlas für potenzielle Investoren sichtbar zu machen, sodass diese sehen, wo solche Projekte tatsächlich Sinn machen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vergaser technologie noch!)

Das ist mittlerweile Stand der Technik.

Herzlichen Dank. – Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abg. Stober das Wort.

Herr Minister, der Kollege Ne meth hat vorhin die Zahl der KWK-Anlagen allein zum Maß der Dinge gemacht.

Teilen Sie meine Einschätzung, dass es durchaus notwendig ist, sich vor Ort die Gemengelage anzuschauen, und dass es dort, wo möglicherweise große Wärmesenken sind – ich nen ne beispielsweise die Stadt Karlsruhe mit dem KIT und dem Campus Süd –, keinen Sinn macht, KWK-Anlagen zu bauen, und dass es sogar eher ein Problem ist – es geht jetzt nicht um das KIT; es gibt aber andere Bereiche –, die Fernwärme durch KWK zu ersetzen? Das finde ich problematisch, auch wenn es sich wirtschaftlich rechnet.

Sie haben vorhin gesagt, dass man es überall dort macht, wo es sich wirtschaftlich rechnet. Mein Rat wäre jetzt, dass man immer auch die CO2-Bilanz in den Blick nimmt, da es Fälle gibt, in denen es sich möglicherweise wirtschaftlich rechnet, ökologisch aber nicht vorteilhaft ist.

Nach Möglichkeit müsste man auch das KWK-Gesetz ent sprechend ändern, um an den Standorten, wo wir große Wär mesenken haben – beispielsweise am KIT –, auf KWK und zusätzlichen CO2-Ausstoß verzichten zu können.

Herzlichen Dank, Herr Abg. Stober. – Ich bin völlig mit Ihnen einig. Es kann nicht sein, dass KWK hier in Konkurrenz zu Fernwärmesystemen tritt, die in manchen Ge bieten in Baden-Württemberg eine gute Tradition haben, wie das beispielsweise im Mannheimer oder Karlsruher Raum der

Fall ist. Hier dürfen keine neue Konkurrenzen aufgebaut wer den.

In den letzten Jahren ist mir aber deutlich geworden, dass wir gerade im ländlichen Raum noch erhebliche Potenziale ha ben, über Nahwärmenetze effizienter mit der eingesetzten Energie umzugehen, indem gleichzeitig Strom und Wärme er zeugt werden.

Das ist vor allem deutlich geworden durch die Bioenergie dorfprojekte, bei denen wir mittlerweile viele Erfahrungen ge sammelt haben. Etliche Projekte werden nicht mehr nur mit Bioenergie betrieben. Vielmehr gibt es erste Projekte, hinter denen auch solarthermische Anlagen stehen. Kürzlich habe ich ein Projekt in Bonndorf im Südschwarzwald einweihen dürfen, bei dem industrielle Wärme von einem Schinkenher steller aus dem Räuchern von Schinken genutzt wird. Kurz um gesagt: Wer Schinken isst, tut dort auch noch etwas für die Wärme- und Energiebilanz der dortigen Kommunen.

Das heißt, das Thema ist sehr vielschichtig. Weil es so viel schichtig ist, glaube ich, gibt es auch nicht d i e e i n e Lösung. Wir sollten hier vielmehr die breite Palette der Mög lichkeiten nutzen, um den KWK-Einsatz bzw. Nahwärmesys teme in den kommenden Jahren so effizient wie möglich vo ranzubringen.

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Lusche.

Vielen Dank. – Herr Minister, er lauben Sie mir eingangs die Bemerkung: Im Sommer 2015 sind wir nicht unbedingt sehr früh dran, was die Vielzahl der Maßnahmen anbelangt. Auf der Homepage kann ich dazu lei der bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nichts vorfinden.

Sie finden es im Laufe des Tages.

Ich möchte gern noch einmal auf die von Ihnen vorgelegte Studie von Herrn Nitsch zurückkom men und habe dazu eine ganz konkrete Frage. Sie schichtet dankenswerterweise das ab, was landespolitisch an Maßnah men überhaupt möglich ist, und staffelt, was kurzfristig und mit geringem Aufwand umsetzbar ist.

Darunter wird ausdrücklich erwähnt, dass die Förderung von Bioenergiedörfern fortzusetzen und um innovative Elemente zu ergänzen ist. Nachher wird dann im Einzelnen ausgeführt, dass man insbesondere im Bestand erhebliche Potenziale sieht. Können Sie einmal erläutern, warum die Landesregie rung der Studie in diesem Punkt nicht folgt?

Das kann ich Ihnen sehr gern erläutern, Herr Abg. Lusche. Das Bioenergiedorfförderprogramm war in der Vergangenheit im Wesentlichen aus europäischen Mitteln fi nanziert, und zwar aus dem Europäischen Regionalfonds. Sie wissen, dass die Förderperiode und somit auch dieses Förder programm auf der EU-Ebene ausgelaufen ist.

Hinzu kam – ich weiß nicht, ob Sie die Stellungnahme des Landesrechnungshofs kennen – durchaus die eine oder ande re kritische Nachfrage des Landesrechnungshofs in Bezug auf das Bioenergiedorfförderprogramm.

Strich darunter: Ich kam zu dem Ergebnis, dass es vor dem Hintergrund der Möglichkeiten, die wir haben, wenig Sinn macht, nur ein Förderprogramm für Bioenergie zu machen, sondern dass es wesentlich sinnvoller ist, das Programm of fener zu gestalten. Das heißt, wir nehmen künftig neben dem Thema Bioenergie auch das Thema „Industrielle Abwärme“ und das Thema „Beschickung mit solarthermisch erzeugter Wärme“ mit in die Förderung auf. Sie werden sehen, dass das mit dem von uns angedachten Förderprogramm, das wir im Herbst vorstellen werden, zukünftig möglich sein wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit ist das zweite The ma der Regierungsbefragung beendet.

Meine Damen und Herren, wir haben nur noch zwei Minuten Zeit im Rahmen der Regierungsbefragung. Deshalb verzich te ich darauf, ein drittes Thema aufzurufen.

Ich beende damit den Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Stärkung der par lamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes – Druck sache 15/6746

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/7147

Berichterstatter: Abg. Karl Zimmermann

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die Fraktion der CDU Herrn Abg. Schebesta das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ein interfraktioneller Antrag eingebracht. Wir waren uns also schon vor der ersten Lesung über den Gesetzentwurf einig. Wir sind uns nach wie vor darin einig, dass wir mit der heutigen Schlussabstimmung die Kontrolle über den Verfassungsschutz in Baden-Württem berg in einem Parlamentarischen Kontrollgremium zusam menfassen wollen.

Dabei wollen wir aber nicht nur alles in einem Gremium bün deln, was es bisher in diesem Bereich gab. Vielmehr soll die ses Gremium bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg auch mehr Rechte erhalten, als die bis herigen Gremien hatten. Dies betrifft z. B. die Akteneinsicht in die Vorgänge des Landesamts für Verfassungsschutz, die unmittelbare Befragung von Angehörigen des Landesamts und die Möglichkeit, dass sich Bedienstete auch direkt an das Par lamentarische Kontrollgremium wenden.

Herr Kollege Binder hat in der Ersten Beratung schon darauf hingewiesen, dass Anlass dafür kein Verfassungsschutzskan dal in Baden-Württemberg gewesen ist, sondern dass wir dem, was als Standard für die parlamentarische Kontrolle formu

liert wird, jetzt auch in Baden-Württemberg Rechnung tragen und damit auch die parlamentarische Kontrolle, die wir wahr nehmen wollen, durch diese gesetzliche Regelung erreichen können.

Wir haben bei durchaus unterschiedlichen Positionen zum Verfassungsschutz – ich erinnere nur an Auseinandersetzun gen über die Zahl der Mitarbeiter des Landesamts für Verfas sungsschutz oder über die Aufgabenbeschreibung – ein gutes Ergebnis in Übereinstimmung der Fraktionen erreicht und da mit auch ein wichtiges Signal gesetzt, dass wir uns politisch bei einem in der Öffentlichkeit als wichtig eingeschätzten The ma zusammen arrangieren und gemeinsame Lösungen finden.

Genauso einig sind wir uns auch darüber geworden, dass wir für den Einsatz von V-Leuten Standards gesetzlich regeln und damit Transparenz erreichen. Das ist für Einsätze nicht immer unproblematisch, aber wir sorgen damit dafür, dass man be stimmte Rahmenbedingungen in diesem Feld auch durch ei ne gesetzliche Regelung nachvollziehen kann, so z. B. die Vor gabe, dass grundsätzlich jemand nicht als Vertrauensperson, also zur planmäßigen und dauerhaften Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz, herangezogen werden soll, der von den Geld- oder Sachzuwendungen für diese Tätigkeit als al leiniger Lebensgrundlage abhängen würde oder der im Bun deszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbre chens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, eingetragen ist. Solche Grundsätze, die bisher auch schon so praktiziert worden sind, werden jetzt transparent gemacht.

Grenzen für den V-Leute-Einsatz werden ebenfalls formuliert, die entsprechend dem gesetzlichen Vorschlag dann in der Öf fentlichkeit genauso nachvollzogen werden können.

Wir haben eine Anhörung durchgeführt und haben eine Stel lungnahme des Anwaltsverbands erhalten, der sich wie immer dezidiert mit der Gesetzesvorlage auseinandergesetzt hat. Wir sind dem Vorschlag, die Begrenzung, V-Leute dürfen nicht Parlamentarier oder Mitarbeiter von Parlamentariern sein, auch auf Angehörige von kommunalen Gremien auszudeh nen, nicht gefolgt, weil wir den Unterschied zwischen Legis lativorgan und Verwaltungsorgan, was ein Gemeinderat z. B. ist, berücksichtigen wollen.

Aber wir sind uns mit dem Anwaltsverband einig, dass wir Streitigkeiten zwischen Landesregierung und Parlamentari schem Kontrollgremium – wenn es sie einmal geben sollte – über die Rechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf dem Verwaltungsrechtsweg entschieden sehen wollen.

Dies haben wir, wie der Anwaltsverband es vorgeschlagen hat, jetzt auch so im Ständigen Ausschuss behandelt. Wir werden für Klarheit sorgen, auf welchem Rechtsweg dann solche Streitigkeiten ihren Gang gehen. Ich glaube, damit haben wir dem gut Rechnung getragen, was in der Anhörung an Vor schlägen eingebracht worden ist.

Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich glaube, wir erreichen heute eine gute Lösung für die Kontrolle des Verfassungsschutzes im Landtag von Baden-Württemberg.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Sckerl.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine Damen und Herren! Heute gehen wir nach der ersten Lesung mit der zweiten den nächsten Schritt. Mit dem im Ausschuss eingebrachten gemeinsamen Änderungsantrag zum künftigen Einsatz von V-Leuten folgen wir einer Anre gung des Anwaltsverbands. Wir begrüßen gemeinsam dessen Engagement in dieser Angelegenheit. Das nutzt dem Gesetz, das macht das Gesetz besser, weil es Rechtsklarheit schafft. Das sehen wir genauso, lieber Kollege Schebesta.

Ich stelle den Dank an den Anfang. Es war, glaube ich, in die ser Legislaturperiode nicht das erste Mal, dass wir interfrak tionell gut zusammengearbeitet haben. Das zeigt auch diese Arbeitsgruppe. Wir haben uns auf das Wesentliche konzent riert, haben Grundsatzdiskussionen richtigerweise ausgeblen det; denn darum geht es jetzt nicht. Es geht darum, einer Er wartungshaltung in der Öffentlichkeit gerecht zu werden und die parlamentarische Kontrolle zu verbessern. Wir sind jetzt mit dem, was wir an Rechten des Parlamentarischen Kontroll gremiums in das Gesetz hineinschreiben, auf dem Niveau des Bundes und anderer Bundesländer angekommen.

Das Gremium kann nach der Sommerpause gewählt werden und starten. Wir werden dann in dieser Legislaturperiode noch ein paar Erfahrungen sammeln, die uns helfen werden, das Gremium in der nächsten Legislaturperiode neu aufzustellen – entweder mit elf oder einer anderen Zahl von Mitgliedern. Das werden wir sehen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Wir halten es für sehr, sehr wichtig, dass es auch ein Gremi um sein muss, Herr Kollege Zimmermann, welches nach all den Vorkommnissen der letzten Jahre um Akzeptanz und Ver trauen der Bürgerinnen und Bürger wirbt.