Meine Damen und Herren, am 20. Juli 2015 endet die Amts zeit für folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Staatsgerichtshofs: aus der Gruppe der Berufsrichter Dr. Franz-Christian Mattes, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, und Heinz Wöstmann, Richter am Bundesge richtshof; aus der Gruppe der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt Professor Dr. Joachim von Bargen, Präsident des Verwaltungsgerichts a. D., und Dr. Norbert Nothhelfer, Regierungspräsident a. D.; aus der Gruppe der Mitglieder oh ne Befähigung zum Richteramt Professor Dr. Wolfgang Jäger und Hermann Seimetz.
Wir haben heute die in Artikel 68 Absatz 3 der Landesverfas sung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen durchzuführen.
Meine Damen und Herren, Sie finden auf Ihren Tischen den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Frak tion GRÜNE und der Fraktion der SPD (Anlage).
Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.
Zu Mitgliedern der Wahlkommission für die Ergänzungswah len berufe ich die Damen und Herren Abg. Christoph Bayer, Dr. Friedrich Bullinger, Sabine Kurtz, Andrea Lindlohr und Paul Locherer.
Um den Ablauf der geheimen Wahl zügig abwickeln zu kön nen, haben wir wieder einen separaten Wahlraum eingerich tet. Er befindet sich von mir aus gesehen links im Durchgang zum Rosengartenzimmer.
Im Eingangsbereich dieses Wahlraums erhalten Sie am Aus gabetisch die Stimmzettel und einen Wahlumschlag. Im Wahl
raum stehen vier Wahlkabinen zur Verfügung. Auch die Wahl urne für die Abgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge steht im Wahlraum bereit.
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist bei den Ergänzungswahlen für jede Gruppe gesondert zu wäh len.
Für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der drei Richtergruppen wurden sechs verschiedenfarbige Stimm zettel vorbereitet: Der dunkelgraue Stimmzettel ist für die Wahl des Berufsrichters und ständigen Vertreters des Vorsitzen den des Staatsgerichtshofs vorgesehen. Der hellgraue Stimm zettel betrifft die Wahl des stellvertretenden Berufsrichters. Der türkisfarbene Stimmzettel ist für die Wahl des Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt und der hellblaue Stimm zettel für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds mit der Be fähigung zum Richteramt bestimmt. Der pinkfarbene Stimm zettel betrifft die Wahl des Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt und der rosafarbene Stimmzettel die Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt.
(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Was ist, wenn man farbenblind ist? – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Was ist jetzt der Unterschied zwischen rosa und pink?)
Herr Abg. Dr. Bullinger gibt die Stimmzettel und Wahlum schläge aus. Frau Abg. Kurtz hält fest, wer die Stimmzettel und den Wahlumschlag entgegengenommen hat.
Füllen Sie bitte in einer der Wahlkabinen die Stimmzettel aus, indem Sie bei jedem Wahlvorschlag Ihre Stimmabgabe – al so: „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens vermerken.
Zuhören, Kollege Schmiedel. – Da Sie an den gemeinsamen Wahlvorschlag nicht gebunden sind, können Sie auch den vor geschlagenen Namen streichen und durch einen anderen er setzen.
Gewählt ist nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Staats gerichtshof, wer in den einzelnen Gruppen jeweils die meis ten Stimmen erhält.
Nicht beschriebene Stimmzettel oder solche, auf denen „Ent haltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als ein Wahlvorschlag notiert wurde. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe die Stimm zettel in den großen weißen Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu; Sie erleichtern damit der Wahl kommission die Arbeit.
Bitte begeben Sie sich nach der Stimmabgabe zur Wahlurne. Herr Abg. Bayer kontrolliert den Einwurf der Wahlumschlä ge in die Wahlurne, und Frau Abg. Lindlohr hält in einer Na mensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mit glieder der Wahlkommission bitte ich, Ihre Stimme am Schluss abzugeben.
Wir treten in die Wahlhandlung ein. Ich bitte Herrn Abg. Lo cherer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Wir beginnen mit dem Buchstaben A.
(Oh-Rufe – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das hätte Herr Epple machen müssen! Epple wäre besser! – Namensaufruf und Wahlhandlung)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist noch jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall.
Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglie der der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Abschaffung der Altersgrenze für Bür germeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverweser nach § 48 Absatz 3 Gemeindeordnung (Gesetz zur Ände rung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschrif ten) – Drucksache 15/6893
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die derzeitige Altersregelung, die für Bürgermeister, Oberbürgermeister, aber auch Wahlbe amte wie beispielsweise Landräte oder Beigeordnete in grö ßeren Städten gilt, ist schon in den Siebzigerjahren verab schiedet worden.
Es gab in den Siebzigerjahren einige Fälle von lebensälteren Bürgermeistern und Oberbürgermeistern, bei denen offen sichtlich die Fähigkeiten zur Amtsführung im fortgeschritte nen Lebensalter zu wünschen übrig ließen. Infolgedessen mag es nachvollziehbar gewesen sein, dass eine solche Altersgren
ze – ab 65 Jahren darf man nicht mehr kandidieren, und mit spätestens 68 Jahren muss man ausscheiden – in den Siebzi gerjahren eingeführt wurde.
Nur, meine Damen und Herren, in diesen 40 Jahren, die seit her ins Land gegangen sind, hat sich die Welt, hat sich auch Baden-Württemberg verändert. Der demografische Wandel hat dazu geführt, dass der heute 70-Jährige nicht mehr mit dem damaligen 70-Jährigen vergleichbar ist. Im Übrigen will auch die Bevölkerung, wollen die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg in verstärktem Maß mitwirken und entscheiden. Insofern ist eine Altersgrenze nicht mehr ange zeigt. Die Bürger wollen mitgestalten, und insbesondere wenn eine Landesregierung wie die derzeitige, grün-rote Landesre gierung für sich in Anspruch nimmt, eine Bürgerregierung zu sein – mit einer Staatsrätin, die die Bürgerbeteiligung ins Land bringen möchte –, ist es im Grunde ein Widerspruch, eine sol che Regelung aufrechtzuerhalten und den Bürgerinnen und Bürgern nicht das Recht zu geben, eigenständig zu entschei den, ob ein Bürgermeister sein Amt noch ausüben kann oder nicht.
Meine Damen und Herren, haben Sie doch den Mut, den Bür gern etwas zuzutrauen. Haben Sie den Mut, diese Regelung abzuschaffen und dafür die Möglichkeit zu schaffen, dass die Menschen im Land selbst entscheiden.
Dieser Meinung scheint auch der Ministerpräsident zu sein. Es wundert mich nicht, dass er bei dieser Debatte nicht anwe send ist. Denn offensichtlich gibt es einen Widerspruch zwi schen der Haltung des Ministerpräsidenten und der Regie rungskoalition; denn der Ministerpräsident ist offensichtlich derselben Meinung wie die FDP/DVP-Fraktion. Ich darf aus der „Badischen Zeitung“ vom 24. April 2015 zitieren:
„Wollen wir“, hat er erklärt. Er hat nicht erklärt: „Das ist mei ne persönliche Meinung, und mal sehen, was bei den Bera tungen der Regierungskoalition herauskommt“, sondern „wol len wir“, als Absichtserklärung eines Regierungschefs. Wenn ich das, was aus den Reihen der Koalitionsfraktionen verlaut bart wird, richtig verstanden habe, wird dieser Regierungs chef zum Papiertiger gemacht. Er erklärt: „Wir wollen“, und die Regierungskoalition erklärt: „Wir wollen nicht.“ So viel zur Autorität dieses Regierungschefs in seiner Regierungsko alition.