Insgesamt brauchen wir, wie ich vorhin gesagt habe, auch ei ne Stärkung der eigenen Märkte. Weitere Veredelungsschrit te bieten auch Perspektiven für Betriebe. Die Abhängigkeit vom Exportmarkt bringt einerseits Marktchancen mit sich, be inhaltet andererseits aber auch Risiken. Das sehen wir an der Marktentwicklung, wie wir sie im Moment erleben.
Die Fragen, die die Grünen wie andere Fraktionen im Euro paparlament beschäftigen, betreffen z. B. Vorstöße wie das Thema „Rückkehr zu Exportsubventionen“. Unsere Haltung dazu ist klar. Wir sehen darin keine Lösung, insbesondere nicht für die Struktur der Milchwirtschaft, wie wir sie hier in Baden-Württemberg haben.
Herr Minister, ergänzend zu der Frage des Kollegen Reusch-Frey frage ich Sie zum einen, wie Sie das Marktgeschehen, die Marktentwicklung beurteilen. Dazu haben Sie ja gerade Ausführungen gemacht.
Aber wir haben noch auf einer zweiten Ebene Probleme, näm lich mit einer politischen Marktstörung durch das angespro chene Russlandembargo. Ich frage Sie konkret: Was tun Sie dagegen? Denn darunter leidet ja gerade auch die baden-würt tembergische Landwirtschaft. Ich frage Sie konkret – ich ha be Sie schon einmal dazu gefragt; da haben Sie keine Antwort gewusst; vielleicht wissen Sie jetzt eine –, was Sie als verant wortlicher Minister gegen diese Marktstörungen, von denen wir gerade geredet haben, unternehmen.
Sehr geehrter Herr Abg. Locherer, ich kann Ihnen die gleiche Antwort geben wie letztes Mal: Mein Einfluss auf Wladimir Putin ist relativ beschränkt. Möglich keiten der Landesregierung,
auf den Ausgangspunkt der Marktverwerfung, nämlich einen völkerrechtswidrigen Eingriff Russlands in die inneren Ange legenheiten der Ukraine – das ist ja der Ausgangspunkt der aktuellen Situation, vor der wir international stehen –, Ein fluss zu nehmen, also landespolitische Bezüge, wenn sie vor handen sind, sind zumindest mir dienstlich noch nicht auf den Tisch gekommen.
Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Beant wortung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet.
T h o m a s B l e n k e C D U – D i e n s t p o s t e n b e w e r t u n g e n b e i d e r P o l i z e i
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, sobald ich die Brille auf der Nase habe
des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 (BVerwGE 140, 83) eine Stellenbewertung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst vorgenommen?
Werte Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Ich beantworte die Mündliche Anfra ge des Kollegen Blenke im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu a: Herr Kollege Blenke, für die Entwicklung der Dienst postenbewertungen im Polizeibereich ist eine Projektgruppe Dienstpostenbewertung unter Leitung des Landespolizeiprä sidenten eingerichtet. Diese Antwort habe ich Ihnen aber schon 2013 gegeben. Hintergrund Ihrer erneuten Anfrage ist vermutlich, dass Sie sich nach dem Fortgang der Arbeit die ser Projektgruppe erkundigen.
Diese Projektgruppe gibt es, sie arbeitet auch. Die Projekt gruppe musste sich aber anfänglich – und tut das gegenwär tig immer noch – damit beschäftigen, im Rahmen der Projekt
arbeit die unterschiedliche Rechtsprechung der Obergerichte in den einzelnen Ländern zu berücksichtigen, beispielsweise bei der Frage, in welchem Umfang Dienstposten gebündelt werden können, wo zusammengefasst werden kann und wo nicht. Da gibt es eine ganze Bandbreite von rechtlichen Er fordernissen, die zu berücksichtigen sind.
Die Projektgruppe hat sich damit beschäftigt, wie dies im Ein zelnen zu bewerten ist. Deshalb kann ich Ihnen heute im Prin zip sinngemäß nichts anderes sagen als vor anderthalb Jahren, nämlich dass die Dienstpostenbewertung angesichts dieser Gemengelage noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Zu der Frage unter Buchstabe b: Diese Frage kann ich relativ einfach beantworten, aber nicht etwa deshalb, weil ich die Fra ge geringschätzen würde, sondern weil in der kurzen Antwort schon deutlich wird, dass darin durchaus auch Brisanz steckt.
Welche Auswirkungen hat die Rechtsprechung des Bun desverwaltungsgerichts auf vorzunehmende Regel- und Anlassbeurteilungen?
Diese Frage beantworte ich mit den zwei Worten: unmittelbar keine. Aber daran wird schon deutlich: Es kann auch welche geben. Das hängt wiederum von verschiedenen Rechtskons tellationen ab, die sich entweder einstellen oder nicht einstel len.
Jetzt haben wir noch eine Situation vor uns, die, wenn man so will, all das, was bisher gemacht worden ist, wieder infrage stellen könnte, nämlich ein ausstehendes Urteil des Bundes verfassungsgerichts zu einem Fall, der aber nicht in BadenWürttemberg, sondern in einem anderen Bundesland verortet ist. Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, ist dann im Prinzip auch die bisherige Arbeit wieder Makulatur und muss erfor derlichenfalls von vorn beginnen.
Daran, Kollege Blenke, meine Damen und Herren, merken Sie: Es ist eine schwierige Rechtsmaterie. Eine erhebliche Fleißarbeit ist es sowieso; das will ich ausdrücklich sagen. Das könnte sich – die Gefahr besteht – noch ausweiten.
Deshalb bitte ich um Verständnis, Herr Kollege Blenke, dass ich dies jetzt im Einzelnen nicht ausführen kann. Ich biete aber Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen an, weil das nicht nur den Polizeibereich betrifft, sondern die gesamte Landes verwaltung und in der Folge logischerweise auch die kommu nale Ebene, dass wir die komplette Materie in ihrer ganzen Umfänglichkeit mit all den Problemen und Schwierigkeiten, die damit einhergehen können, vielleicht im Innenausschuss in einem eigenen Tagesordnungspunkt einmal erörtern. Ich würde Ihnen das ausdrücklich anbieten und wäre Ihnen gewo gen, wenn Sie das Angebot annehmen könnten, um uns um fänglich und ein bisschen vertieft damit zu befassen.
Nur die Antwort auf sein Ange bot: Wir haben einschlägige Erfahrungen mit dem Ergebnis von Projektgruppen in Ihrem Haus. Deswegen warten wir das natürlich gern ab, und wenn Sie die Zusage geben, dass das komplexe Thema im Innenausschuss beraten wird, ist das in Ordnung. Das Thema ist in der Tat komplex.
Okay. Herzlichen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Be handlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet.
Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen der Landesregie rung hinsichtlich der weiteren Nutzung der Außenstelle der Hochschule für Polizei in Wertheim?
Herzlichen Dank. – Für die Beantwortung der Frage darf ich für die Landesregierung Herrn Minister Gall ans Redepult bitten.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nein, Herrn Staatsse kretär Hofelich! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP: Hochbauverwaltung!)
Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen, meine Damen und Herren! Kollege Blen ke, ich darf die Frage wie folgt beantworten:
Der Standort Wertheim, der bisher als Außenstelle des Insti tuts für Fortbildung der Hochschule für Polizei Baden-Würt temberg genutzt wurde, wird bis Ende 2015 vollständig auf gegeben. Die Fortbildungen der Polizei werden künftig kon zentriert am Standort Böblingen abgedeckt.
Eine Nachnutzung des Areals ist derzeit noch offen. Verschie dene Anschlussnutzungen werden durch die Verwaltung ge prüft. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Lan des und der Stadt eingerichtet. Greifbare Konzepte für eine Anschlussnutzung des Areals in Wertheim gibt es allerdings noch nicht.