rung verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die Voll sperrung der B 19 in der Gemeinde Untermünkheim, ins besondere im Hinblick auf ein zu erwartendes, drohendes Verkehrschaos in der Großen Kreisstadt Schwäbisch Hall?
verbergen sich hinter der von Minister Hermann zusam men mit dem Regierungspräsidenten im vergangenen Jahr im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs gegenüber Kommunal politikern, heimischer Wirtschaft und betroffenen Anwoh nern gemachten Zusage, nach der die Baumaßnahmen auf dem betreffenden Streckenabschnitt so zügig wie möglich durchgeführt werden sollen?
Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Rednerpult bitten.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Das für die Durchführung der Maßnahme verantwortliche Re gierungspräsidium Stuttgart hat eine Untersuchung zu den mit der Sperrung verbundenen Verkehrsverlagerungen und den da mit einhergehenden Lärmbelastungen erstellt. Neben den Aus sagen zur Lärmproblematik konnten aus den Untersuchungs ergebnissen wichtige Erkenntnisse über die im Zuge der Sper rung der B 19 zu erwartenden Verkehrsengpässe gewonnen werden.
Auf dieser Grundlage wurde mit den Beteiligten in mehreren Gesprächsrunden nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, um
die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und ins besondere den fahrplanmäßigen Ablauf des öffentlichen Per sonennahverkehrs in Schwäbisch Hall zu gewährleisten.
Zusätzlich wurden mit der Stadt und mit der Verkehrsbehör de des Landkreises noch weitere Gesprächstermine, zuletzt am 9. März 2015, durchgeführt. Die mit der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs beauftragten Unterneh men werden ihre Fahrtrouten und Fahrpläne an die während der Bauzeit vorliegende Verkehrssituation anpassen.
Folgende Maßnahmen zur Minimierung der verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadt Schwäbisch Hall wurden verein bart:
Erstens: Die Umleitungsstrecken werden mit der Gemeinde Untermünkheim, der Stadt Schwäbisch Hall und dem Land kreis Schwäbisch Hall besprochen. Soweit während der Voll sperrung erforderlich, werden die Signalanlagen an den Um leitungsstrecken auf Kosten des Bundes modifiziert.
Zweitens: Sofern wider Erwarten durch den entstehenden Aus weichverkehr außerhalb der Umleitungsstrecken bei den Si gnalanlagen an der B 19 oder an der L 2218 in Schwäbisch Hall eine schlechtere Qualitätsstufe als D eintreten sollte, wer den Anpassungen vorgenommen.
Drittens: Der Vorhabenträger beteiligt sich, wie am 15. De zember letzten Jahres besprochen, an den Baukosten der Spur verlängerung an der Johanniterstraße in Richtung Zentraler Omnibusbahnhof.
Viertens: Zur verkehrlichen Entlastung wird an der Einmün dung der Westumgehung vor Baubeginn in Untermünkheim eine Rechtsabbiegespur angebaut. Die Ausführung soll wie vereinbart von der Stadt Schwäbisch Hall in Absprache mit dem Landkreis durchgeführt werden. Die Kostenteilung wird wie zwischen der Stadt, dem Landkreis und dem Bund ver einbart vorgenommen.
Die beiden zuletzt genannten Maßnahmen wurden bereits ver geben und werden bis zum Beginn der Vollsperrung abge schlossen sein. Damit wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsabläufe geschaffen, und ein Verkehrschaos wird nach unserer Einschätzung nicht eintreten.
Zur zweiten Frage: Die Bauzeit für die Erstellung des Brü ckenbauwerks und somit die Dauer der Vollsperrung beträgt sechs Monate. Bei der Berechnung der Bauzeit wurde von ei ner Sechstagewoche und einer aufgrund der angrenzenden Wohngebiete auf bis 20 Uhr beschränkten täglichen Arbeits zeit ausgegangen. Für Restarbeiten außerhalb der Vollsper rung werden weitere ca. sechs Wochen angesetzt.
Aus bautechnischer Sicht sollen zur schnelleren Abwicklung der Baumaßnahme Fertigteile aus Beton verwendet werden. Diese sind wie Rohrelemente mit Dichtungselementen ausge stattet und müssen deshalb nur zusammengepresst werden. Durch die hohe Betonqualität werden keine weiteren Isolie rungs- und Schutzmaßnahmen erforderlich.
Um die Erreichbarkeit der Anlieger während der Bauzeit zu gewährleisten, kann die Baumaßnahme nur abschnittsweise durchgeführt werden. Zusammen mit der Gemeinde Unter münkheim und den Rettungsdiensten wurden neun Bauab
schnitte festgelegt. Jeder Bauabschnitt wurde in zwei Taktlän gen von je 12,5 m aufgeteilt. Die Taktlänge ergibt sich aus der Reichweite der Kranwagen aufgrund der beengten Verhältnis se und des Gewichts der 2,5 m langen Einzelelemente. Diese müssen „über Kopf“ versetzt werden. Während des Verset zens der Fertigteile wird die Baugrube für den nächsten Takt ausgehoben und vorbereitet. Nach dem Versetzen der Fertig teile wird die Baugrube verfüllt und als Aufstellfläche für den Kranwagen genutzt.
Würden die tageszeitlichen Einschränkungen und die Ab schnittsbildung außer Acht gelassen, könnte zwar die Dauer der Vollsperrung auf ca. 3,5 Monate verkürzt werden, aber die Erreichbarkeit durch Rettungskräfte nicht mehr sichergestellt werden. Zudem könnten die Anlieger während dieser Zeit ih re Grundstücke nur unter deutlich erschwerten Bedingungen erreichen, weshalb man sich für die dargestellte Vorgehens weise entschieden hat.
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich hätte gern noch gewusst, ob es nach Ih rer Meinung einen zusätzlichen Beitrag darstellen würde, wenn man den Vorschlag der Stadträtin Jutta Niemann von den Grünen verfolgen würde, die die Auffassung vertritt, dass man mit Baustellentickets und Leihrädern die Situation noch verbessern könnte. Insbesondere würden mich da natürlich die Umlademöglichkeiten von Groß-Lkws, die von der Auto bahn kommen, auf Fahrräder interessieren.
Vielen Dank für diese Zusatzfrage. – Herr Abgeordneter, Sie haben dargestellt, dass es darüber offensichtlich eine Diskussion in den kommunalen Gremien gab. Wenn es Maßnahmen wie Fahrrad- bzw. ÖPNVAngebote oder Anreizsysteme zur Nutzung des ÖPNV usw. betrifft, dann ist diese Debatte, denke ich, in den kommuna len Gremien sehr gut aufgehoben.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gute Antwort! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die Umladung von Vierzigton nern auf Fahrräder halten Sie nicht für sinnvoll?)
Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Ansonsten könnten Sie das auch bilateral besprechen.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des In nenministeriums – Personalsituation bei den Feuerweh ren, Rettungsdiensten, beim Technischen Hilfswerk (THW) und Bevölkerungsschutz – Drucksache 15/2943
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen! Nicht nur weil ich selbst bei einer freiwil ligen Feuerwehr tätig und aktiv bin, ist mir das Ehrenamt selbstverständlich eine Herzensangelegenheit. Ohne die vie len ehrenamtlich Tätigen in unserem Land würde in vielen Bereichen wenig bis gar nichts gehen.
Das gilt für die Vereine in unserem Land ebenso wie für den Pflegebereich, die Kirchen oder zahlreiche andere Stellen im Land, bei denen sich Menschen engagieren. Was das Ehren amt durch stilles Tun leistet, wird oft verkannt und ist doch Gold wert.
Besonders bei den Feuerwehren, im Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk und beim Bevölkerungsschutz brau chen wir die Ehrenamtler. Sie sind die Säulen der örtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes im Ländle. Zum Schutz der Menschen in unserem Land opfern hier die Ehrenamtler ihre Freizeit, riskieren auch ihre Gesundheit und oft sogar ihr Leben.
Ich denke, es ist nicht zu viel gesagt, wenn ich mich hierfür im Namen aller hier im Haus ganz herzlich bei den Freiwilli gen bedanke und unsere tief empfundene Anerkennung zum Ausdruck bringe.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird das Ehrenamt in der Gefahrenabwehr und beim Bevölkerungs schutz noch wichtiger werden. Unsere Gesellschaft kann zu künftig nur dann funktionieren, wenn wir genügend ehren amtlich Tätige gewinnen. Doch dazu braucht ihr Engagement auch die richtige Anerkennung und darf den Helfern im Zwei fel auch nicht zum Nachteil gereichen.
Wie die Landesregierung in ihrer Stellungnahme darlegt, ist der Großteil der in den genannten Organisationen ehrenamt lich Tätigen zwischen 18 und 50 Jahre alt. Das ist genau die Altersgruppe, die am stärksten vom demografischen Wandel betroffen ist.
Es kommt hinzu, dass auch die Feuerwehrangehörigen ihren Dienst in den Einsatzabteilungen oft vor dem Erreichen des Höchstalters von 65 Jahren beenden. Außerdem ist mit dem Wegfall der Wehrpflicht auch der Wehrersatzdienst entfallen. Dieser führte oft viele Interessenten an die Organisationen he ran.
Nun können aber weder wir von der CDU – wir können schon viel – noch der Innenminister neue Freiwillige backen. Kol lege Haller ist auch nicht da; er als Bäcker könnte vielleicht helfen. Wir sind aufgerufen, die Entwicklung aufmerksam zu