zukunftweisenden Erfahrungen gemacht wurden – von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schulträgern, der Wissenschaft und nicht zuletzt den Schülerinnen und Schülern. Daran, und nicht an irgendwelchen Denkschablonen, orientieren wir uns.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag von November 2013. Die Welt hat sich aber inzwi schen weitergedreht. Statt als Opposition die vergangenen zwei Jahre für die Erarbeitung eigener Konzepte zu nutzen, mäkeln Sie lediglich an der Umsetzungspraxis der Landesre gierung herum. Während es Ihnen bei der Einführung der Ge meinschaftsschule noch zu schnell ging, geht es Ihnen bei der Inklusion zu langsam.
Ich erlaube mir, daran zu erinnern, dass das Gesetz zur Rati fikation der UN-Konvention vom Bundestag bereits Ende 2008 verabschiedet wurde, die CDU es aber tunlichst vermie den hat, das Thema ernsthaft zu bearbeiten. So wurde seiner zeit ein Schulversuch als Notlösung geboren, bei dem man die Schulen sich selbst überlassen hat, einen hohen Anspruch for mulierte, aber keinerlei Ressourcen zur Verfügung stellte.
Stellt man dieser Tatsache die jüngsten Äußerungen von Ih nen, Frau Dr. Stolz, gegenüber, dann kann man sich schon wundern. Der dpa-Ticker vermeldete in der vergangenen Wo che, dass Sie die Ressourcenausstattung für unzureichend hal ten. Nach Ihrer damaligen Schulversuchsordnung durften Kin der mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwar die allge meine Schule besuchen; diese Schüler lösten jedoch nicht den Klassenteiler aus, denn formal blieben sie – Kollege Poreski hat darauf hingewiesen – Schüler der Sonderschule.
Wir sind der Auffassung, dass es Inklusion zum Nulltarif nicht geben kann und dass Kinder mit sonderpädagogischem För derbedarf sehr wohl zur Klassengemeinschaft zählen. Inklu sion erfordert zusätzliche Lehrkräfte. Wir haben bereits 2014 200 zusätzliche Sonderschuldeputate eingestellt und tun dies im Bildungsnachtrag für dieses Jahr erneut.
Inklusion erfordert Weitsicht, und Inklusion ist und bleibt ei ne gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb möchte ich heu te unseren Kultusminister Andreas Stoch beglückwünschen. Ihm ist es zusammen mit Finanzminister Dr. Nils Schmid ein weiteres Mal – nach den Vereinbarungen zu Ganztagsschule und regionaler Schulentwicklung – gelungen, eine historische Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden zu tref fen.
Demnach wird das Land aufwachsend 30 Millionen € freiwil lig für zu erwartende zusätzliche Kosten in den Bereichen Schulbau, Schülerbeförderung und Assistenzleistungen zur Verfügung stellen.
Wir rechnen damit, dass sich in den kommenden Jahren die Nachfrage nach inklusiven Angeboten langsam erhöht. Wir setzen alles daran, dass es gelingt, dank qualitativ gut ausge
An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen beider Op positionsfraktionen, muss ich einmal an Ihr Gewissen appel lieren. Wenn es Ihnen tatsächlich um die Kinder und um eine gelungene Inklusion in Baden-Württemberg geht, dann hören Sie endlich damit auf, bei den Menschen Ängste davor zu schüren.
Denn nichts anderes tun Sie mit Anträgen wie diesem. Wenn wir tatsächlich zu einem inklusiven Klima in der Gesellschaft kommen wollen, dann setzen Sie doch bitte alles daran, mit uns an einem Strang zu ziehen. Wenn wir schon keinen Schul frieden in der Schulstrukturdebatte erreichen, dann lassen Sie uns dies doch wenigstens bei der Inklusion versuchen. Inhalt lich sehe ich kaum Differenzen.
Geben Sie sich also einen Ruck; sagen Sie einfach: „Gut ge macht, Herr Minister Stoch! In dieser Frage stehen wir hinter Ihnen.“
Wir wissen wohl, dass der Begriff Inklusion auch Ängste her vorrufen kann, vor allem, wenn Lehrerinnen und Lehrer sich nicht ausreichend darauf vorbereitet fühlen. Aus diesem Grund haben wir die Lehrerausbildung in diesem Punkt erweitert und werden in den kommenden Jahren den Bereich der Fortbil dung ausbauen.
Wir möchten, dass alle Lehrkräfte und alle Schulen sich mit diesem Thema befassen. Inklusion ist Aufgabe aller Schulen, und alle angehenden Lehrkräfte sollen sich in ihrer Ausbil dung mit dem Thema auseinandersetzen, theoretisch und prak tisch.
Lassen Sie mich zum Schluss all denjenigen Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schulen und der Sonderschulen herzlich danken, die seit Jahren mit all ihrer Kraft Inklusion leben. Wir fangen nämlich nicht bei null an, sondern wir sind mittendrin. Ich kann Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung als Schulleiter berichten, dass Inklusion gelingen kann; man muss sich nur darauf einlassen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Herr Kollege Käppeler, auf zwei Punkte möchte ich schon konkret eingehen. Sie haben erstens gesagt, die Oppositionsfraktionen sollten beim Thema Inklu sion den Menschen keine Angst einjagen, und haben als Be gründung dafür einen CDU-Antrag angeführt. Also entweder Sie liefern den Beweis, dass meine Fraktion bei diesem The ma den Menschen Angst einjagen würde,
oder Sie unterlassen solche Unterstellungen. Denn dafür ha ben Sie keinen Beweis. Das haben wir nie getan.
Zweitens: Sie haben gesagt: Lassen Sie uns gemeinsam an ei nem Strang ziehen. Darauf werde ich in dieser Rede noch aus führlich eingehen. Denn am Faschingssamstag, am 14. Feb ruar dieses Jahres, war es schließlich so weit: Der Kultusmi nister rang sich dazu durch, einen alten Oppositionsvorschlag auch gut zu finden; denn in einem Interview mit der „Heil bronner Stimme“ sagte er, die Inklusion sei – Zitat – „ein klas sisches Thema, das parteiübergreifend umgesetzt werden soll te“ und er würde sich freuen, wenn das gelänge. Donnerwet ter! Auch er sagt, wir sollten alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Aber bei näherer Betrachtung stellt sich dieser Vorstoß des Kultusministers etwas anders dar. Urheber der Idee einer frak tions- oder parteiübergreifenden Inklusionsinitiative ist eben nicht Kultusminister Stoch, sondern seine Vorgängerin War minski-Leitheußer. Sie hatte nämlich bereits im Jahr 2011 Ver treter aller Landtagsfraktionen zu einem Gespräch über Inklu sion ins Kultusministerium eingeladen. Das wäre vielleicht grundsätzlich nicht besonders erwähnenswert, aber es ist seit her das einzige Gespräch, die einzige Einladung gewesen. So viel zum Thema „Wir wollen alle gemeinsam an einem Strang ziehen“.
Dabei hat es an Vorstößen der Opposition nicht gemangelt. Über einen CDU-Antrag beraten wir heute. Am 11. Dezem ber 2013 forderte die FDP/DVP in einer von uns beantragten Aktuellen Debatte den Kultusminister auf, baldmöglichst zu einem zweiten gemeinsamen Inklusionsgespräch einzuladen. Der Kultusminister und seine Koalition schalteten aber auf Durchzug. Am 29. Januar 2014 stellte deshalb unsere Frakti on einen Antrag auf Einrichtung einer interfraktionellen Ar beitsgruppe. Die grün-rote Regierungsmehrheit lehnte aber ab. So viel zum Thema „Wir ziehen alle gemeinsam an einem Strang“.
Am 1. Oktober 2014 legte die FDP/DVP-Fraktion dann ein Konzept für einen stabilen Schulfrieden vor. Ein wichtiger Be standteil eines Schulfriedens ist aus unserer Sicht, dass die Landtagsfraktionen beim Thema Inklusion zusammenarbei ten. Aber auch das ließ den Kultusminister unberührt. Als der SPD-Vorsitzende Nils Schmid zu einem Schulfriedensge spräch einlud, ist der SPD-Kultusminister Stoch nicht einmal erschienen. So viel zum Thema „Wir ziehen alle gemeinsam an einem Strang“.
Der Kultusminister hätte ja auch einfach den geplanten Ge setzentwurf zwecks Stellungnahme an die Oppositionsfrakti onen schicken können. Bis heute ist der FDP/DVP-Fraktion kein Gesetzentwurf zur Inklusion überstellt worden. Dabei hat ihn die Regierung bereits vor einer Woche zur Anhörung frei gegeben. Eine fraktionsübergreifende Initiative hätten wir Freien Demokraten uns anders vorgestellt. So viel, Herr Käp peler, zum Thema „Wir wollen alle gemeinsam an einem Strang ziehen“.
Auch inhaltlich hätte dem grün-roten Inklusionsentwurf eine interfraktionelle Bearbeitung wahrlich nicht geschadet. Denn was bisher vorgestellt wurde, ist möglicherweise gut gemeint, aber handwerklich mangelhaft. Was ein gestärktes Elternwahl recht konkret bedeutet, ist beispielsweise völlig unklar. Da sind Unstimmigkeiten und Konflikte vor Ort zulasten der Be troffenen und ihrer Eltern vorprogrammiert.
Es rächt sich, dass Grüne und SPD hohe Erwartungen bei der Inklusion geweckt haben. Ob ein Inklusionsgesetz mehr Chan cen eröffnet, misst sich aber an seiner Praxistauglichkeit. Ei ne fraktionsübergreifende Initiative hätte die Chance bedeu tet, den betroffenen jungen Menschen in den Mittelpunkt des Gesetzes zu stellen. Diese Chance ist aber ebenso verpasst worden wie diejenige, mit Inklusionsbudgets, beispielsweise mit einer Art „Rucksack“ pro Schüler, einen klugen Finanzie rungsrahmen für qualitativ fundierte Inklusionsangebote zu schaffen.
Wie gesagt: An der FDP/DVP lag es nicht. Wir hätten sehr gern mit Ihnen gemeinsam über das Thema gesprochen; wir hätten sehr gern unsere Vorstellungen eingebracht. Sie haben kein einziges Mal versucht, mit der FDP/DVP ins Gespräch zu kommen. Sie stellen sich dann hier vorn hin und sagen: „Lasst uns doch gemeinsam an einem Strang ziehen.“ Das ist reichlich dreist.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich den ke, wir sind uns alle einig – deswegen freut es mich auch, dass Frau Kollegin Stolz auf das Thema des Einigseins in der Ziel richtung eingegangen ist –, dass Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen unserer Gesellschaft ein zen trales Anliegen nicht nur der Landesregierung, sondern des gesamten Landtags von Baden-Württemberg und auch unse rer Gesellschaft insgesamt sein muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden dafür sorgen, dass künftig die Eltern von Kindern mit einem An spruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Ge gensatz zur bisherigen gesetzlichen Systematik entscheiden können, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder an der Sonderschule unterrichtet werden soll. Das baden-württem bergische Schulrecht beinhaltet bislang noch die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule. Diese Pflicht – das ist der Kern der Schulgesetzänderung – wird nunmehr endlich aufgehoben und damit in eine Pflicht zum Besuch der Grundschule bzw. einer darauf aufbauenden weiterführenden Schule überführt. Der Ministerrat hat am 24. Februar auch den entsprechenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums zur Anhörung freige geben.
Bei der für Eltern so wichtigen Entscheidung, ob ihr Kind, wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsan gebot festgestellt wird, in eine allgemeine oder in eine Son derschule gehen soll, werden die Eltern natürlich – das ist Auf gabe der Schulverwaltung und der Schulen – intensiv beraten und unterstützt. Denn im Kern jeder dieser Entscheidungen muss die Frage stehen, an welchem Ort und unter welchen Rahmenbedingungen ein Kind die bestmöglichen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für gute Bildung – das ist ein Auftrag von uns allen – erhalten kann. Dies gilt auch für Kin der mit sonderpädagogischem Förderanspruch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht dann eben nicht anders, als dass mit Abschaffung der Sonderschulpflicht auch ein Wahlrecht für die Eltern entsteht. Denn wenn Sie kein Wahlrecht wollten, müssten Sie durch eine politische Ent scheidung den einen oder anderen Weg verschließen. Ich glau be, aus der UN-Behindertenrechtskonvention geht klar her vor, dass der Weg in die allgemeinen Schulen aus Rechtsgrün den nicht verschlossen werden darf. Das heißt, wenn Sie ein Wahlrecht ausschließen wollten – Sie kritisieren hier offen sichtlich, dass es unklar und undefiniert sei –, dann müssten Sie auf der anderen Seite die Sonderschulen schließen. Aber das ist wohl auch nicht Ihre Forderung und im Übrigen auch nie die Forderung der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion GRÜ NE gewesen. Deswegen ist ein Wahlrecht für die Eltern zwi schen diesen beiden Wegen die einzig logische Konsequenz aus der Abschaffung der Sonderschulpflicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da beginnt doch die Arbeit. Mit der Aufhebung dieser Sonderschulpflicht beginnt doch der lange Weg hin zu einem inklusiven Bildungssystem. Die Bewältigung der großen gesamtgesellschaftlichen Aufga be Inklusion wird – das gehört zur Wahrheit dazu, und das sa ge ich auch überall – einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie wird allen Beteiligten viel Engagement und auch Mut abver langen. Kollege Käppeler hat es angesprochen: Es geht dar um, sich auf diese große Aufgabe einzulassen.
Mit dem Gesetzentwurf haben wir, so meine ich, einen prag matischen Lösungsansatz mit einer klaren Zielsetzung vorge legt, der auch den unterschiedlichen Anforderungen und Wün schen bei dieser komplexen Aufgabenstellung gerecht wird.
Unser Grundsatz lautet: Der Wunsch der Eltern ist Ausgangs punkt der weiteren Überlegungen und Planungen. Dabei spie len die Bildungswegekonferenzen innerhalb der Schulverwal tung natürlich eine ganz zentrale Rolle. Sie spielen eine um so wichtigere Rolle, als die Rahmenbedingungen in den nächs ten Jahren erst einmal Schritt für Schritt aufgebaut werden müssen. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich – jeder, der et was anderes behauptet, macht den Menschen etwas vor –: Wir haben eine natürliche Grenze bei diesem Aufbauprozess, und diese natürliche Grenze heißt: qualitätsvolle personelle Aus stattung der inklusiven Bildungsangebote.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn in BadenWürttemberg pro Jahr gut 350 ausgebildete Sonderpädago ginnen und Sonderpädagogen auf den Markt kommen, wovon bereits 200 bis 250 Sonderpädagoginnen und Sonderpädago gen im System der Sonderschulen gebraucht werden, um die altersbedingte Fluktuation auszugleichen, dann ist doch jedem