Protocol of the Session on July 24, 2014

Bei einigen Punkten haben wir eine gewisse Skepsis, die wir gern in die Beratung im Ausschuss mitnehmen wollen. Ein Punkt ist die Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts. Das meiste ist Bundesrecht. Hier sind die Grenzen des Lan desgesetzgebers eng gesteckt.

Der nächste Punkt, woran wir uns etwas stören, ist die For mulierung für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist hier sehr eng gefasst. Wir hätten hier gern eine Formulierung, die eher dem entspricht, was wir auf Bundesebene haben. In § 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes heißt es:

Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben... die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens... unterrichtet...

Als dritten Kritikpunkt möchte ich anmerken, dass laut § 23 Ihres Gesetzentwurfs informationspflichtige Stellen auch na türliche und juristische Personen des Privatrechts sind. Dass hier Informationspflicht besteht, mag meinetwegen d’accord sein, doch stellt sich schon die Frage, ob man ein privatrecht liches Unternehmen den gleichen Regeln unterwerfen möch te wie eine staatliche Stelle.

Der letzte Kritikpunkt betrifft die Kostenfrage. Hier wird ei ne Milchmädchenrechnung aufgestellt, nach der die Öffent lichkeitsbeteiligung zwar in der Planungsphase etwas Geld koste, man in der Projektumsetzung das Geld aber wieder ein sparen werde. Ich sage: Das kann im Optimalfall einmal so laufen. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein: Wenn wir eine gute Bürgerbeteiligung wollen, dann kostet das Geld. Die Kostenfrage ist offen und muss geklärt werden. Wir wer den aber offen und konstruktiv in die Ausschussberatung ge hen.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Das wäre eine Ausnahme! – Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, ich darf Sie bitten, zum Abschluss zu kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines kann ich Ihnen zum Schluss noch mit auf den Weg geben. Auch wenn wir uns offen und konstruktiv der Beratung dieses Umweltinformationsgesetzes stellen, eines werden wir auf jeden Fall auch weiterhin tun: Wir werden Sie immer und immer wieder an Ihren eigenen Worten und an Ih rem Koalitionsvertrag messen, und wir werden weiterhin ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz einfordern.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit be endet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5487 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen und Tagesordnungs punkt 5 erledigt.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13:30 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:21 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:32 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/5396

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n d r e a s D e u s c h l e C D U – S t r e i c h u n g d e r D e p u t a t s z u w e i s u n g a n d a s S p r a c h e n z e n t r u m d e r K a t h a r i n e n s c h u l e i n E s s l i n g e n

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie begründet die Landesregierung die Entwicklung, dass

die seit 1999 bestehenden Zuweisungen an Stunden für schülerbezogene Angebote 2012 um die Hälfte gekürzt, 2013 ganz gekürzt wurden und die verbliebenen zehn Lehrerstunden für die Erledigung der Organisations-, Ver waltungs- und Entwicklungsaufgaben jetzt ebenfalls gestri chen werden sollen?

b) Wie soll die modellhafte und zukunftweisende Arbeit die

ser Institution, die auch vom Kultusministerium selbst oft als Vorzeigeobjekt präsentiert wurde, aufrechterhalten und fortgeführt werden?

Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Stoch ans Redner pult bitten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf die Frage des Kollegen Deuschle wie folgt beantworten:

Die Zuweisung an die Schule erfolgt wie bei allen Schulen entsprechend der Verwaltungsvorschrift „Grundsätze zum Un terricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“, die bereits im Jahr 2008 erlassen wurde, in Verbindung mit dem aktuel len Organisationserlass. Die Schule erhielt im Rahmen der

Lehrerzuweisung bereits im noch laufenden Schuljahr 2013/2014 für die dort eingerichteten vier Vorbereitungsklas sen insgesamt 86 Sprachförderstunden im Direktbereich. Da zu kamen entsprechend wie auch bei anderen Schulen vier Schulleitungsstunden und vier Stunden für die Vorbereitungs klassen, zusätzliche Stunden aus dem allgemeinen Entlas tungskontingent.

Die bis dahin gewährten Anrechnungsstunden für Organisa tions- und Vernetzungsaufgaben wurden zunächst vom Staat lichen Schulamt unter Vorbehalt für das Schuljahr 2013/2014 zugewiesen, da für das Schulamt zum fraglichen Zeitpunkt die gesamte Ressourcensituation – Sie wissen, das Schulamt arbeitet mit einem Budget – noch nicht abschließend geklärt war.

Die Schule kann dabei die zugewiesenen Stunden auch für die Organisation im Schulleitungsbereich verwenden, insbeson dere für die Organisations- und Vernetzungsaufgaben der Lehrkräfte im Sprachförderbereich. Ebenso können Stunden, für die eine Zuweisung aus dem allgemeinen Entlastungskon tingent erfolgt, wie auch Stunden für die Organisation des Ganztagsbereichs sowie der Vorbereitungsklassen in Anspruch genommen werden.

Unabhängig davon – ich habe die Zahlen gerade genannt – er hält das Sprachzentrum einmalig im kommenden Schuljahr drei Anrechnungsstunden zur Weiterentwicklung der Konzep tion, um den Erfolg auch für die Zukunft zu gewährleisten.

Was nun die weitere Arbeit dieser Institution angeht, besteht, glaube ich, kein Grund zur Sorge, denn die Schule erhält ge nauso wie im Schuljahr 2013/2014 auch im kommenden Schuljahr für die vier Vorbereitungsklassen die gleiche An zahl an Sprachförderstunden im Direktbereich – nämlich die angesprochenen 86 Lehrerwochenstunden – sowie die dazu gehörigen acht Anrechnungsstunden. Darüber hinaus erhält die Schule 40 Lehrerwochenstunden für zwei mobile KVLehrkräfte – also die Krankheitsvertretung – und voraussicht lich weitere zehn Stunden im Ergänzungsbereich.

Das sind die derzeitigen Auskünfte aus dem zuständigen Schulamt. Damit ist eine über 100-prozentige Versorgung auch im Hinblick auf diese wichtigen Zusatzangebote sicher gestellt. Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass das Sprach zentrum zusätzlich weiterhin diese drei Anrechnungsstunden zur Weiterentwicklung der Konzeption erhält. Wir hatten ges tern auch Gelegenheit, im Plenum darüber zu sprechen, dass die Landesregierung diesen wichtigen Bereich der Vorberei tungsklassen auch an anderen Standorten mit 200 zusätzlichen Deputaten für diesen Zweck deutlich ausbauen wird.

Herzlichen Dank. – Gibt es Zusatzfragen?

Bitte schön, Herr Abg. Wacker.

Herr Minister, Sie haben sich auf den Organisationserlass berufen und damit die Ressourcenzu weisung begründet. Deshalb möchte ich zwei Ergänzungsfra gen stellen. Sie haben gestern angekündigt, dass 200 zusätzli che Deputate ab dem Schuljahr 2014/2015 für entsprechende Vorbereitungsklassen zur Sprachförderung vorgesehen sind.

Erste Frage: Ist bereits absehbar, ob dieses Sprachzentrum auch konkret davon profitieren wird? Das heißt, gibt es An meldezahlen, die darauf hinweisen, dass dort zusätzliche Vor bereitungsklassen gebildet werden können, was dann auch zur Folge haben müsste, dass die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden?

Zweite Frage: Wie schätzen Sie seitens Ihres Hauses in der Prognose für die nächsten Jahre die Entwicklung der Schüler zahlen ein, was dann für die Zukunft auch zur Folge haben müsste, dass man bei der Ressourcenzuweisung eine entspre chend bessere Ausstattung vorsehen müsste?

Herr Kollege Wacker, für den Standort Esslingen liegen mir darüber hinausgehende Erkenntnisse nicht vor, da die weite re Zuweisung von 200 Deputaten ins System über die Schul ämter läuft und die Schulämter erst dieser Tage auch darüber informiert werden. Wir werden natürlich dann den Rücklauf der Informationen bekommen, wo zusätzliche Vorbereitungs klassen eingerichtet werden.

Mir ist im Moment nicht konkret bekannt, ob in Esslingen über die vier Vorbereitungsklassen hinaus ein weiterer Bedarf vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, so wird über das Schul amt eine entsprechende Steuerung vorgenommen. Das Schul amt hat dann zusätzliche Möglichkeiten, diese Vorbereitungs klassen und Vorbereitungskurse einzurichten.

Zur Perspektive für die nächsten Jahre: Ich glaube, gerade was die Zuwanderung und speziell den Flüchtlingsbereich angeht ist eine Vorhersage sehr schwierig. Wir haben im Moment weltweit ganz erhebliche Krisenherde, die die Menschen da zu bringen, ihre Heimatländer zu verlassen. Das ist sehr be dauerlich. Wir alle und auch die Betroffenen selbst hoffen na türlich, dass sie in großer Zahl bald wieder in ihre Heimatlän der zurückkehren können. Wir können keine wirklich stabile Prognose darüber abgeben, wie sich diese Zahlen in Zukunft verhalten werden, aber wir müssen mit den jetzt festgestell ten Zahlen verantwortlich umgehen.

Die jetzt festgestellten Zahlen bedeuten schlicht und einfach, dass sich seit der Aufstellung des jetzt geltenden Haushalts – also auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Jahr 2012 – die Zuwanderungszahlen gerade bei den Flüchtlingen quasi verdreifacht haben. Wenn wir davon ausgehen, dass ca. 20 % der Zuwanderer Kinder und Jugendliche sind, dann haben wir auch von einer Verdreifachung dieser Zahlen auszugehen.

Deswegen kam auch aus vielen Standorten der Wunsch nach weiteren Deputaten, weil die Vorbereitungsklassen und -kur se überbelegt, „vollgelaufen“ waren. Deshalb ist es ganz wich tig, jetzt auf die konkrete Situation zu reagieren. Die Landes regierung sagt ganz deutlich: Wir werden, wenn diese Zahlen weiter steigen, auch in der Verantwortung für diese Kinder und Jugendlichen handeln und das Angebot dann noch weiter erhöhen.

Herzlichen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 abgeschlossen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. P a t r i c k R a p p C D U – N a c h h a l t i g e M o b i l i t ä t f ü r L a n d e s b e d i e n s t e t e

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Am 1. Januar 2014 hat sich beim Fir menticket des VVS eine Änderung ergeben. Nur bei einer Be zuschussung durch den Arbeitgeber in Höhe von 10 € pro Mo nat wird künftig ein Rabatt von 10 % auf das Firmenticket ge währt. Das Landesamt für Besoldung und Vorsorgung ge währt, im Gegensatz beispielsweise zur Stadt Stuttgart, die sen Zuschuss für seine Bediensteten nicht. Dies führt aber da zu, dass die Landesbediensteten nur noch 5 % Rabatt auf das Firmenticket erhalten.

Ich frage daher die Landesregierung: