Meine Damen und Herren, ich darf jetzt noch einmal für das Präsidium den aus Ihren Reihen allseits vermittelten Dank an die Landtagsverwaltung auch meinerseits betonen. Es gab sel ten so viel fraktionsübergreifenden Dank für die Landtagsver
waltung. Das nehmen die Kolleginnen und Kollegen gern an. Ich möchte das meinerseits ausdrücklich auch für die wissen schaftlichen Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses, Frau Steffens, Herrn Frauhammer und Herrn Strobel, unterstrei chen. Allen, die mitgewirkt haben, auch von mir ein herzli ches Dankeschön und Dank für die Diszipliniertheit in der heutigen Beratung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich freue mich, dass heute Mittag doch so „viele“ Abgeordnete recht zeitig zu Beginn des Nachmittagsteils der Sitzung gekommen sind.
Die Abgeordneten, die außerhalb der Rundung stehen, ha ben kein Rederecht. Das möchte ich nur sagen, Herr Kollege.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K a r l Z i m m e r m a n n C D U – G r ü n d e f ü r d i e B a u v e r z ö g e r u n g e n b e i m P ä d a g o g i s c h e n F a c h s e m i n a r K i r c h h e i m u n t e r T e c k
Fachseminars in Kirchheim unter Teck (Marstallgebäude) seit Oktober/November 2013 vollständig eingerüstet, oh ne dass bis zum heutigen Tage ein Baufortschritt bzw. ein Beginn von Baumaßnahmen erkennbar ist?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Zimmermann wie folgt:
Zu a: Ende November 2013 sind vom Dach des denkmalge schützten Marstallgebäudes Dachziegel heruntergefallen. Die
betroffenen Bereiche wurden daraufhin umgehend abgesperrt. Eine erste Überprüfung des Daches ergab, dass die Ziegelein deckung komplett erneuert werden muss. Für einen umfassen den Unfallschutz wurde deshalb im Januar 2014 ein Schutz gerüst aufgestellt, das auch als Arbeitsgerüst für die Dachsa nierung dienen soll.
Im Frühjahr 2014 wurden weitere Untersuchungen, u. a. zum konstruktiven Zustand des Dachstuhls, durchgeführt. Derzeit finden in Abstimmung mit der Denkmalpflege und dem Päd agogischen Seminar die Planungen für die Dachsanierung statt.
Zu b: Die Beauftragung der Dacharbeiten soll bis Ende Juli 2014 erfolgen. Der Beginn der Sanierung ist für Ende August 2014 vorgesehen. Die Fertigstellung der Dacharbeiten und der Abbau des Gerüstes sollen – Stand heute – Ende September 2014 erfolgen.
Danke schön, Herr Staats sekretär. – Die Einrüstung erfolgte nach der mir vorliegenden Mitteilung nicht im Januar 2014, sondern das Gerüst steht schon seit Ende Oktober bzw. Anfang November 2013. Einen genauen Tag kann man nicht feststellen. In dieser Woche hat die Oberbürgermeisterin der Stadt Kirchheim geäußert, das Land müsse sehr viel Geld haben, weil das Gerüst bei einer Gebäudebreite von 20 m und einer Gebäudelänge von ca. 50 m mit einer Höhe von ca. 7 m vollständig verplant ist. Es wurden – außer den von Ihnen erwähnten Begutachtungen, weil irgendwann einmal einige Dachziegel heruntergefallen sind, vermutlich aufgrund des Hagelschadens Ende Juli 2013 – keinerlei Arbeiten durchgeführt.
Deshalb habe ich noch folgende Fragen: Wie hoch sind die Kosten der Aufstellung und des Abbaus des Gerüsts? Was kos tet das Gerüst monatlich, und wie hoch sind – nachdem die Begutachtung erfolgt ist – die Gesamtbaukosten für die ange dachte Renovierung bzw. die Behebung des Schadens?
Vielen Dank, Herr Kollege Zim mermann. – Dazu liegen uns unterschiedliche Informationen vor. Meine Information lautet, dass das Gerüst im Januar 2014 aufgestellt wurde und im November 2013 eine Absperrung er folgt ist. Denn – wenn Sie die Situation kennen, wissen Sie das – unmittelbar darunter kann man als Fußgänger entlang laufen und können auch Fahrzeuge abgestellt werden. Dann ist uns natürlich schon daran gelegen, dass es nicht zu Unfäl len kommt und keine Personen Schaden nehmen. Deswegen hatten wir sehr früh abgesperrt und nach meinen Informatio nen im Januar eingerüstet. Aber ich selbst war nicht dort; des halb können sowohl Ihre als auch meine Informationen unter Umständen falsch sein. Ich vertraue aber darauf, dass das, was mir von vor Ort berichtet wurde, stimmt.
Das, was die Frau Oberbürgermeisterin gesagt hat, kann ich nur so interpretieren, dass sie nicht weiß, dass es sich dabei um ein Schutzgerüst handelt. Es handelt sich nicht allein um ein Gerüst, sondern das Gerüst ist mit halb durchsichtigen Kunststoffplanen abgedeckt, damit keine Dachziegel oder an
dere Teile vom Dach herunter auf Fußgänger oder auf Fahr zeuge fallen können. Von außen ist schon ersichtlich, dass es sich um ein Schutzgerüst und nicht nur um ein Baugerüst im klassischen Sinn handelt. Mit diesem Gerüst möchte man ver hindern, dass durch herabfallende Dachziegel Menschen ge schädigt oder Gegenstände beschädigt werden.
43 000 € für die acht Monate, in denen das Gerüst stehen soll. Es ergeben sich also etwa 180 € pro Tag. Das ist für den Schutz von Leib und Leben, denke ich, durchaus angemessen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e o r g W a c k e r C D U – D u r c h l ä s s i g k e i t z w i s c h e n S c h u l a r t e n
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf namens der Landesregierung die Frage des Herrn Kollegen Wacker wie folgt beantworten: Sehr geehrter Herr Wacker, ich nehme einmal an, dass die Frage zum Übergang zwischen den verschiedenen Schularten und deren Möglichkeiten eine doch eher hypothetische ist, nachdem Sie als ehemaliger Staatsse kretär natürlich auch die Multilaterale Versetzungsordnung zum Übergang zwischen den verschiedenen Schularten ken nen.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten des Wechsels zwi schen den Schularten. Diese sind in der Multilateralen Verset zungsordnung, der MVO, geregelt. Dort werden die Klassen stufen, in denen ein Wechsel möglich ist, die Zeitpunkte, zu denen ein Wechsel erfolgen kann, und auch die entsprechen den Voraussetzungen für einen Wechsel bestimmt. Ich möch te jetzt nicht die MVO vorlesen, aber als Voraussetzungen in Betracht kommen etwa die erreichten Noten bzw. der erreich te Notendurchschnitt, eine entsprechende Bildungsempfeh lung oder auch eine Aufnahmeprüfung – als Beispiele.
Zu Ihrer zweiten Frage – ich nehme an, Sie haben einen kon kreten Fall im Hintergrund –: Kann eine Schule dem ge wünschten Schulartwechsel einer Schülerin oder eines Schü lers widersprechen? Wenn die für eine Klassenstufe und den Zeitpunkt des Wechsels maßgeblichen Voraussetzungen er füllt sind, hat die Schülerin oder der Schüler auch einen An spruch auf einen Wechsel in die gewünschte Schulart. Das Überwechseln einer Schülerin oder eines Schülers beispiels weise der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums in die Klasse 9 der Hauptschule oder der Werkrealschule setzt aber das Einvernehmen der aufnehmenden Schule voraus.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Schülerin oder der Schüler auf eine konkrete Schule – deswegen habe ich vorhin „Schulart“ so deutlich betont – ihrer oder seiner Wahl wechseln kann. Da besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule, solange der Besuch ei ner anderen Schule desselben Schultyps möglich und der Schülerin oder dem Schüler auch zumutbar ist. Deshalb ist es möglich, dass die Aufnahme an einer gewünschten Schule ins besondere dann nicht erfolgen kann, wenn z. B. die Aufnah mekapazitäten bereits erschöpft sind.