Ich bin dankbar für die Zwischenfrage, Herr Kollege Schwarz. Denn damit haben Sie eine direkte Überleitung zu dem geschaffen, was ich als Nächstes sagen wollte.
Ja, das ist ein absoluter Doppelpass. – Ich wollte nämlich jetzt sagen, dass es völlig gerechtfertigt war, dass die FDP/ DVP-Fraktion im Jahr 2005
diese gesetzliche Veränderung durchgesetzt hat. Warum? Sie können, Herr Innenminister, lange erzählen, Sie seien der tol le Partner des Handwerks und das Handwerk finde das, was Sie da vorbereiten, auch klasse. Die Vertreter des Handwerks erzählen uns anderes.
Ich bin sehr gespannt, wie das Handwerk, wie die Spitzenor ganisationen des Handwerks auf Ihre Ausführungen reagie ren, wie sie reagieren, wenn Sie sich hier hinstellen und sa gen: „Das Handwerk findet das alles ganz klasse, was wir vor haben.“ Das Handwerk war sehr froh über die im Jahr 2005 vorgenommenen Veränderungen.
Das Handwerk war höchst alarmiert, als die Grünen begon nen haben, im Land Baden-Württemberg zu verkünden, dies müsse wieder zurückgeführt werden. Denn das Einzige, was Sie damit vorhaben, ist, die Wettbewerbsposition von Hand werk und Mittelstand gegenüber öffentlichen Unternehmen zu schwächen. Das ist das Problem.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Winfried Mack CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So ist es!)
Denn Sie haben ein grundsätzliches, ein ideologisches Prob lem mit privater Wirtschaft, mit selbstständigem Unterneh mertum.
Das finden Sie irgendwie anrüchig. Sie halten wirtschaftliches Handeln nämlich nur dann für gut, wenn es vom Staat orga nisiert wird, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Walter Heiler SPD: So kommen Sie aus diesem Abwärtsprozess nicht mehr heraus! – Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)
Wir haben überhaupt nichts dagegen, wenn sich kommunale Unternehmen wirtschaftlich betätigen. Aber wir haben etwas dagegen, wenn dieser Wettbewerb unfair wird. Wir haben mit der im Jahr 2005 vorgenommenen Veränderung dafür gesorgt, dass Waffengleichheit hergestellt worden ist
zwischen der privaten Wirtschaft – Handwerk und Mittelstand – einerseits und öffentlichen Unternehmen andererseits. Was Sie jetzt vorhaben, nämlich Hand anzulegen an § 102 der Ge meindeordnung, ist genau das Gegenteil.
Sie wollen nämlich einerseits die öffentlichen Unternehmen mit dem Steuerzahler im Rücken, mit Wettbewerbsvorteilen an vielen Ecken und Enden, gegenüber dem Handwerk bevor zugen. Dann wollen Sie auch noch an das Klagerecht Hand anlegen, damit sich die Leute nicht wehren können.
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt doch überhaupt nicht! – Abg. Walter Heiler SPD: Sie er zählen Märchen!)
Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Wenn Sie es tatsächlich ernst meinen mit einem Dialog mit dem Handwerk – das Handwerk hat auch mit den Regierungsfraktionen Gespräche geführt –, würde mich schon einmal interessieren, ob Frau Kollegin Lindlohr und Herr Kollege Storz sich gleich noch einmal hier ans Rednerpult stellen und sagen: „Jawohl, das Handwerk hat uns gelobt; das Handwerk sagt, das, was wir vorhaben, sei ganz klasse; das Handwerk unterstützt diese Ver änderungen.“
Ich bin einmal gespannt, ob Sie sich hier hinstellen und dies behaupten. Denn das Gegenteil ist der Fall.
Ich kann Ihnen nur sagen – damit wende ich mich insbeson dere an Herrn Kollegen Hofelich, den Mittelstandsbeauftrag
ten dieser Landesregierung –: Im Landtag von Baden-Würt temberg haben Sie die Hand gehoben, als es darum ging, die Zuschüsse zu den Gewerbeschauen abzuschaffen.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut! – Zurufe von der SPD)
Herr Minister Gall, liebe Frau Kolle gin Lindlohr, wenn nicht irgendwo Beschwerden von Hand werk und Mittelstand angekommen wären, hätte die FDP/ DVP-Fraktion die heutige Aktuelle Debatte wohl kaum bean tragt. Da muss schon Substanz vorhanden sein; da muss es schon Gründe geben.
Dann hätte ich noch die Bitte: Wenn Sie schon aus Protokol len zitieren oder daraus vorlesen, dann sollten Sie auch zu En de lesen. Denn ich habe klipp und klar gesagt, dass wir, die CDU-Landtagsfraktion, schon offen sind, was eine Moderni sierung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit be trifft, dass dies aber nichts mit einer Ausweitung der privat wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen zu tun hat.
Wir wollen weiterhin – das habe ich bei dieser Gelegenheit auch gesagt – am Prinzip der Daseinsvorsorge und vor allem am Örtlichkeitsprinzip festhalten.
Herr Minister, Ihnen möchte ich noch eines auf den Weg ge ben: Es gibt ein Urteil des EuGH zu der Frage, was privat wirtschaftliche Tätigkeiten betrifft, und es gibt dabei die Ver pflichtung zu entsprechenden öffentlichen Ausschreibungen. Wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn es um eine Änderung des § 102 geht, und müssen aufpassen, dass nicht bestimmte Bereiche in einen privaten Kontext gelangen, in dem wir sie nicht haben wollen. Ich möchte hier als Beispiel nur die öf fentliche Wasserversorgung nennen. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass so etwas nicht passieren darf. Aber mit jedem Drehen am § 102 wächst die Gefahr, dass auch solche Bereiche einbezogen werden.
Sie haben auch das Thema Breitband angesprochen. Dazu möchte ich sagen: Der flächendeckende Ausbau der Breit bandversorgung war auch bislang schon möglich. Ich habe die Breitbandversorgung in meiner Gemeinde bereits 2001 her gestellt, und zwar ohne jegliche vorherige Änderung der Ge meindeordnung. Hierzu waren keinerlei Veränderungen am Rechtsrahmen nötig. Wenn der Rhein-Neckar-Kreis diese Auf gabe heute für seine gesamte Fläche vorantreibt, dann zeigt auch dies, dass in dieser Frage nicht unbedingt Veränderun gen erfolgen müssen.
Deshalb möchte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sagen: Seien Sie sehr vorsichtig mit solchen Änderungen oder Erweiterungen. Das Handwerk und den Mittelstand dürfen wir durch solche Vorgehensweisen nicht schwächen. Es muss bei einem Konsens der Kommunen mit dem örtlichen Hand werk bleiben.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich habe in keiner Weise kritisiert, dass wir heute diese Debatte führen. Das ist völlig in Ordnung.
Herr Kollege Klein, in der Debatte, die wir im November 2013 zu diesem Thema geführt haben, sagten Sie, Sie seien in ei nem gewissen Rahmen zu Veränderungen bereit. Sie haben sich jedoch eben selbst nicht richtig zitiert. Denn Sie haben im November zum einen die Gemeindeordnung, zum ande ren aber auch das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit genannt. Sie haben beide Gesetze genannt, und Sie haben für die CDU-Landtagsfraktion erklärt, man sei grundsätzlich be reit, bestehende Regelungen in diesen beiden Gesetzen anzu passen.