Es geht mir darum, Herr Schlachter, Folgendes klarzustellen, damit wir uns da einig sind oder zumindest die Fakten auf dem Tisch bleiben: In § 2 bleibt nach wie vor der öffentlich-recht liche Auftrag enthalten. Damit kein Missverständnis entsteht, sage ich: Er bleibt enthalten, solange die LBBW eine öffent lich-rechtliche Anstalt ist.
Warum § 7 geändert wird, kann ich Ihnen auch sagen. In § 7 ist die Geschäftsführung, der Vorstand angesprochen. In der Tat gab es den Versuch der EU, dies ganz herauszunehmen, einfach in dem Bestreben, dass man die Vorstandstätigkeit, möglicherweise wegen der schlechten Erfahrung aus der Ver gangenheit, von nicht betriebswirtschaftlichen öffentlichen Aufträgen fernhält. Das ist die Denkweise aus Brüssel.
Deshalb beinhaltet § 7 auch, dass die Landesbank im Rahmen der genannten Auftragsstellung zu handeln hat, um darauf hin zuweisen, dass wir unsere Vorstände nicht aus dem in § 2 ge regelten Auftrag entlassen.
Das andere ist, lieber Kollege Rust, dass für die LBBW, so lange sie eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, das Landes personalvertretungsrecht gilt.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aussprache angekommen. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Finanzausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich darauf hin weisen, dass die Fraktionen zu Punkt 9 der Tagesordnung übereingekommen sind, den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/4350, ohne Aussprache an den Wirtschaftsaus schuss zu überweisen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – N o v e l l e d e s E r n e u e r b a r e - E n e r g i e n - G e s e t z e s
Für die Landesregie rung erteile ich dem Minister für Bundes-, Europa- und inter nationale Angelegenheiten, Herrn Professor Dr. Reinhart, das Wort.
Minister für Bundes-, Europa- und internationale Ange legenheiten Dr. Wolfgang Reinhart: Verehrter Herr Präsi dent, meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Landesregierung wird sich im anstehenden Vermittlungs verfahren dafür einsetzen, die zum 1. Juli 2010 geplante und zweifellos notwendige Absenkung der Vergütung hinsichtlich ihrer Höhe so auszugestalten, dass die Installation von Foto voltaikanlagen nicht unrentabel wird. Eine zu starke Absen kung der Einspeisevergütung wollen wir nicht; denn das könn te zu einem Einbruch des Marktes für Fotovoltaikanlagen füh ren und dadurch eventuell bestehende wirtschaftliche Struk turen in Deutschland gefährden bzw. zerstören.
Ich will deshalb bewusst darauf hinweisen, dass der Bundes rat dazu bereits in seiner Sitzung am 26. März dieses Jahres eine Entschließung gefasst hat. Wir haben damals, übrigens durch Koordination unseres Landes, eine ganz knappe Mehr heit für eine Entschließung seitens der Länder bekommen. Da bei haben wir auf einen Antrag Baden-Württembergs hin ge fordert, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene ein malige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 um 16 % für Hausdachanlagen, 15 % für Anla gen auf Freiflächen und 11 % für Anlagen auf Konversions flächen auf höchstens 10 % für diese Anlagen zu begrenzen. Wir haben deshalb, ebenfalls in dieser Sitzung, auch dem VA im Allgemeinen zugestimmt. Wir wissen allerdings, dass das ein Einspruchsgesetz ist.
Nicht zugestimmt haben wir u. a. dem Anrufungsgrund hin sichtlich der Nutzung von Ackerflächen – um auch den zwei ten Teil Ihrer Frage klar zu beantworten. Ich will auch begrün den, warum wir dem Anrufungsgrund hinsichtlich der Nut zung von Ackerflächen nicht zugestimmt haben:
Zum einen hat die bisherige Förderregelung dazu geführt, dass Ackerflächen zunehmend der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen worden sind. Die daraus resultierende Konkurrenz zum Nahrungsmittelanbau soll nun vermieden werden. Das bereits im Baugesetzbuch verankerte Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird dadurch bei der Förde rung der erneuerbaren Energien noch konsequenter umgesetzt. Ziel muss es sein, das in Deutschland vorhandene große Po tenzial an Dachflächen – das will ich ausdrücklich erwähnen – noch besser für die Solarenergie zu nutzen.
Dem im Hinblick auf geplante Anlagen auch notwendigen In vestitions- und Vertrauensschutz wird dadurch Rechnung ge tragen, dass ein Vergütungsanspruch dann besteht, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen wird und ein entsprechender Bebauungsplan vor dem 25. März 2010 beschlossen wurde. Außerdem ist vorgesehen, dass So laranlagen auf versiegelten oder vorbelasteten Flächen, auch auf Flächen an Verkehrswegen, weiterhin auch eine Vergü tung als Freiflächenanlagen erhalten können. Das war unsere Position.
Ich will jetzt hinzufügen: Der Vermittlungsausschuss ist be reits terminiert, und zwar recht bald. Wir werden – ich sage es jetzt aus dem Gedächtnis – am Mittwoch kommender Wo che voraussichtlich um 19:00 Uhr eine Sitzung des Vermitt lungsausschusses haben. Ich habe eine Vorbesprechung der
Länder auf 18:00 Uhr einberufen. Ich will aber der Vollstän digkeit halber darauf hinweisen: Es ist kein Zustimmungsge setz, sodass wir im Vermittlungsausschuss die Argumente vor tragen können, die mit zu unserer Entschließung geführt ha ben. Es wird darum gehen, ob dann im Bundestag – eventu ell mit der Kanzlermehrheit – ein anderer Vorschlag eine Mehrheit findet.
Gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung. Unter Hinweis darauf, dass der Ertrag einer Fotovoltaikanlage auf Ackerflä chen im Verhältnis zum Energieertrag bei der Fotosynthese das Acht- bis Zehnfache beträgt, und zwar ohne Düngung, oh ne Chemieeinsatz, ohne Maismonokulturen, wobei die Scha fe trotzdem auf dieser Fläche grasen können, frage ich die Landesregierung: Ist die Landesregierung bereit, im Vermitt lungsausschuss auf eine differenziertere Handhabung bei der Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen derart hinzu wirken, dass auf Grenzertragsstandorten mit weniger als 20 oder 40 Bodenpunkten weiterhin solche Fotovoltaikfreianla gen in den Genuss der Förderung durch das EEG kommen? Denn es macht ja wirklich keinen Sinn, Mais unsinnig anzu bauen und diese Flächen nicht zur Energieerzeugung zu nut zen.
Minister für Bundes-, Europa- und internationale Ange legenheiten Dr. Wolfgang Reinhart: Herr Kollege Bullin ger, weil Sie die politischen Abläufe nicht nur in Stuttgart, sondern auch in Berlin kennen, will ich Ihnen sagen: Meine Prognose für einen solchen Kompromiss ist sehr beschränkt, weil Ihre Kollegen in der Bundestagsfraktion der FDP in Ber lin eine andere Auffassung vertreten als das, was Sie hier mit Appellcharakter vorgetragen haben. Deshalb mutmaße ich, dass die Koalition in dieser Frage auch die Haltung der FDPBundestagsfraktion vertreten wird.
Mir sind die Ant worten und Stellungnahmen bekannt. Wir sind diesbezüglich im Landtag fachlich sicherlich besser; das will ich dazu sa gen.
Minister für Bundes-, Europa- und internationale Ange legenheiten Dr. Wolfgang Reinhart: Ich kann Ihnen Folgen des sagen: Das Kabinett hat mit Unterstützung des Ministeri ums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz aus den von mir dargestellten Gründen – ich will es noch ein mal sagen –, auch wegen einer falschen Konkurrenznutzung bei Ackerflächen in Baden-Württemberg, nicht dafür votiert,
Zum Zweiten will ich Ihnen sagen, ohne Geheimnisse zu ver raten: Es gab unter den 16 Bundesländern einen weiten Ab stand zwischen den Meinungen, um überhaupt in die Nähe der Mehrheitsfähigkeit bei diesem Anrufungsgrund zu kommen. Deshalb will ich hier nicht den Eindruck vermitteln, dass selbst durch Baden-Württemberg allein eine Mehrheitsfähig keit bei den Ländern herbeigeführt werden könnte. Das sehe ich nicht.