(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE meldet sich. – Glocke des Präsidenten)
Ich mache es konkret. Ich verstehe das Ganze auch als Information für Sie, weil Sie, Frau Kollegin Lösch, manche Sachverhalte offensichtlich nicht verstanden haben.
Ich darf einfach zitieren. Wir haben im Orientierungsplan sechs Bildungs- und Entwicklungsfelder. Eines dieser Felder ist der Themenbereich Sprache. Das ist der große Schwerpunkt. Ich darf aus dem Entwurf des Orientierungsplans nur eine Passage zitieren, die eigentlich alles Wesentliche umfasst. Ich zitiere:
sondern als gezielte Erweiterung der Sprachkompetenz durch in den Alltag integrierte sprachanregende Angebote.
Genau dies war auch Thema der wissenschaftlichen Anhörung, die die Landesstiftung im Rahmen der Evaluation durchgeführt hat. Denn dabei haben die Wissenschaftler genau das Gleiche gesagt. Die Wissenschaftler haben sinngemäß gesagt, dass isolierte Sprachfördermaßnahmen ein wichtiges Element sind. Deswegen wollen wir diese ja auch flächendeckend durchführen. Denn gleichzeitig wiesen die Wissenschaftler darauf hin, dass isolierte Sprachfördermaßnahmen nur dann zur Wirkung kommen, wenn im Rahmen eines Gesamtkonzepts Sprachförderung im Sinne der Vernetzung der verschiedenen Maßnahmen durchgeführt werden kann.
Deswegen wehre ich mich dagegen, wenn man bei der Diskussion über die Sprachförderung von Kindern nur einen bestimmten Aspekt herausgreift und meint, die Kritik an diesem Punkt ansetzen zu müssen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt einige Ausführungen gemacht, die nicht alle falsch sind.
(Lachen und Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Zurufe von der CDU, u. a.: Die sind alle richtig!)
Wir sind uns ja über die grundsätzliche Bedeutung der Sprachförderung einig. Aber Sie haben mich in einem Punkt wohl falsch verstanden. Ich habe angesprochen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren nicht verändert haben. Die Rahmenbedingungen für die Kindertageseinrichtungen werden über die Mindeststandards definiert, die für eine Betriebserlaubnis notwendig sind. Sie wissen, dass da nach wie vor eineinhalb Fachkräfte für Gruppen bis maximal 28 Kinder ein Kriterium sind.
Mindestvoraussetzungen. – Jetzt frage ich Sie, ob Sie wissen, seit wann diese Kriterien in Kraft sind, und ob Sie mir nicht darin recht geben, dass mit diesen Mindestkriterien eine allgemeine Sprachförderung – so, wie Sie sie angesprochen haben – im Rahmen des Orientierungsplans nicht umsetzbar ist.
Sie sprachen vom Gesamtkonzept der Landesregierung zur Sprachförderung. Ich frage Sie, wie Sie dieses Gesamtkonzept zur Sprachförderung definieren.
Ich habe gerade eine wichtige Passage aus dem Orientierungsplan zitiert, wonach es eine tägliche Aufgabe unserer Fachkräfte in den Kindergärten ist, Sprachförderung zu betreiben,
indem mit den Kindern täglich gesprochen und gesungen wird, indem auf Artikulation Wert gelegt und vorgelesen wird.
Ich gehe auf Ihre Frage ein, Frau Kollegin Lösch, was die finanziellen Rahmenbedingungen betrifft. Ich nehme die Aussage, dass Sie die Entwicklung der letzten 30 Jahre verschlafen haben, nicht zurück. Denn wenn Sie einmal genau in die Archive des Landes schauen, stellen Sie fest, dass es in jeder Legislaturperiode des Landtags mindestens eine große Verhandlungsrunde mit den kommunalen Landesverbänden gab, in der über die finanziellen Rahmenbedingungen der Aufgaben gesprochen wurde, bei denen Land und Kommunen intensiv kooperieren. Das gilt auch für den frühkindlichen Bereich.
Gleichzeitig stellen Sie beim Blick in die Archive fest, dass in jeder Legislaturperiode finanzielle Mehrleistungen seitens des Landes gerade für die Bildung vor Ort erbracht werden.
Der letzte Satz dazu: Es gibt eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung von Baden-Württemberg, dass es im Herbst dieses Jahres wieder zu einer größeren Verhandlungsrunde kommen wird, bei der auch über dieses Thema gesprochen wird. Ich bin zuversichtlich, dass die kommunale Seite gemeinsam mit dem Land einen vernünftigen Weg finden wird, um die finanziellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch die qualitativen Maßstäbe des Orientierungsplans umgesetzt werden können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Jörg Döpper CDU: Einmalig! – Glocke des Präsidenten)
Nein, jetzt lasse ich keine Zwischenfrage mehr zu. – Ich darf in wenigen Sätzen konkret auf das Projekt Sprachförderung der Landesstiftung eingehen. Hier nimmt die Landesstiftung eine qualitative Weiterentwicklung vor. Zum einen verbinden wir das mit der Zusage, dass die Finanzierung für dieses Jahr in jedem Fall gewährleistet ist. Nach dem 30. September, dem letzten Anmeldetermin, wird die Landesstiftung gebeten, uns
die aktuellen Anmeldedaten zu liefern. Daraufhin werden wir die politischen Beschlüsse unter der Maßgabe, dass die Finanzierung auch im Jahr 2010 uneingeschränkt gewährleistet ist, vorbereiten.
Darüber hinaus wird die Sprachförderung durch eine Dokumentation für die Kinder begleitet, damit die Ergebnisse dieser Fördermaßnahmen auch den Fachkräften vor Ort zur Verfügung gestellt werden können, damit genau die Vernetzung, die die Wissenschaftler in diesem Bereich anmahnen, stattfinden kann.
Eine flächendeckende Umsetzung dieser Sprachfördermaßnahme ist eine Kraftanstrengung aller Beteiligten – sowohl seitens der Gesundheitsämter, was die ESU betrifft, als auch in der Fläche. Aber wir werden auch in diesem Bereich – da bin ich sehr sicher – sehr bald Spitzenreiter in Deutschland sein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es fällt manchmal außerordentlich schwer, in diesem Haus die ständig gleiche Klaviatur, die Sie bedienen, auszuhalten: „Wir sind auf dem richtigen Weg“, auch wenn Sie selbst einräumen – wie es Frau Kollegin Arnold in schöner Offenheit getan hat –, dass Sie zumindest in Teilbereichen nicht glauben, auf dem richtigen Weg zu sein.
Diese Selbstgefälligkeit hilft uns in der Sache nicht weiter, und sie hilft vor allem den Kindern nicht weiter.