Wir wollen unsere Sprachförderpläne wirklich so umsetzen, wie wir sie auf den Weg gebracht haben. Das heißt, das muss eine Ausnahmesituation bleiben. Das darf kein Dauerzustand werden.
Nun komme ich zu der Frage, wie groß die Gruppen eigentlich sein sollen. Dazu ist im Moment festgelegt: grundsätzlich mindestens sechs, maximal elf Kinder. Maximal elf Kinder ist in Ordnung.
Aber ich denke, wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, ob die Vorgabe „grundsätzlich mindestens sechs“ noch in Ordnung ist; denn es gibt kleinere Kindertageseinrich
tungen, z. B. im ländlichen Raum, die manchmal nicht in der Lage sind, diese Gruppengröße zusammenzubringen.
In der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag wurde noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht, was unser Ziel ist. Ich darf das einmal zitieren:
Ziel der Landesregierung ist es, allen Kindern eine Sprachförderung zuteilwerden zu lassen, bei denen ein entsprechender Förderbedarf im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellt wird.
Wenn wir dieses Ziel wirklich ernst nehmen – das tun wir von unserer Seite –, dann müssen wir auch die sächlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen.
Das heißt, wir brauchen in unseren Kindertagesstätten auch ausreichend und gut ausgebildetes Personal.
Das müssen wir bedenken, wenn wir im nächsten Jahr in die anstehenden Verhandlungen einsteigen. Für dieses Jahr vertrauen wir auf die Zusage des Herrn Ministerpräsidenten. Er hat zugesagt, dass die Finanzierung der Sprachfördermaßnahmen steht. Wir gehen davon aus, dass diese Zusage auch umgesetzt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin über die Debatte insofern etwas überrascht, als offensichtlich doch einige Nebelkerzen geworfen werden.
Herr Kollege Mentrup, ich will gleich am Anfang darauf eingehen, dass Sie davon sprachen, es gebe seit acht Jahren Erkenntnisse darüber, dass 30 % der Kinder offensichtlich einen besonderen Sprachförderbedarf hätten.
Moment, Frau Wonnay! Ich habe mit meiner Rede erst begonnen. Daher müssen Sie mir schon Gelegenheit geben, meine Gedanken auszuführen.
Wir haben in Baden-Württemberg bereits seit 2002 Erfahrungen im Bereich der individuellen Sprachförderung in Form von Fördergruppen gesammelt. Baden-Württemberg war mit das erste Bundesland, das solche Sprachförderinstrumente angelegt hat.
Wer behauptet, wir seien in dieser Frage sehr spät dran, der behauptet etwas völlig Falsches. Baden-Württemberg ist eines der Bundesländer, die in diesem Bereich – nicht nur im Bereich der Sprachförderung, in der Gruppenförderung –
besondere Maßnahmen in die Wege geleitet haben. Wir haben auch im Rahmen eines Gesamtkonzepts, auf das ich gleich noch eingehen werde,
wegweisende Beschlüsse nicht nur bereits gefasst, sondern sie befinden sich in der konkreten Umsetzungsphase.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es! – Zu- ruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)
wir werden nach dem 30. September wissen, wie viele Anmeldungen wir haben und wie viele Fördergruppen letztlich eingerichtet werden. Wir haben im Moment lediglich die Erfahrungswerte, die seit 2002 vorliegen.
Die Landesstiftung hat nämlich seither Fördergruppen angeboten, an denen etwa 10 % der Kinder eines Jahrgangs partizipieren. Wir werden nach dem 30. September wissen, wie viele Fördergruppen wir einrichten müssen. In der folgenden Entwicklung in den kommenden Jahren wird das Angebot sukzessive ausgeweitet.
Dann haben wir zum ersten Mal fundierte Zahlen über den Bedarf in der gesamten Fläche des Landes Baden-Württemberg.
Liebe Frau Kollegin Lösch, bevor ich Ihre Zwischenfrage zulasse, muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie davon sprechen, in den letzten 30 Jahren habe sich hinsichtlich der Entwicklung unserer Erzieherinnen und unserer Kindergärten nichts getan, muss ich Ihnen einfach sagen: Sie haben diese Entwicklung offensichtlich verschlafen.
Ich sage Ihnen auch: Ich werde Ihnen zu Weihnachten – möglicherweise schon zum Nikolaustag – einen Orientierungsplan als Bettlektüre überreichen.
Darin werden Sie deutlich erkennen, dass wir in der Entwicklung unserer Qualitätsstandards bereits sehr weit vorangeschritten sind und sich die Sprachförderung als roter Faden durch diesen Orientierungsplan zieht. Gleichzeitig haben wir eine Erzieherinnenausbildung nicht nur im Jahr 2004 in die Wege geleitet. Vielmehr haben wir diese bereits fortentwickelt mit dem Ergebnis, dass es nach der Sommerpause neue Bildungspläne für unsere Fachschulen für Sozialpädagogik gibt, an denen die Sprachförderung einen ganz zentralen Stellenwert haben wird.
Wer meint, Sprachförderung würde nur in Form von besonderen Fördergruppen stattfinden, irrt. Denn wichtig ist, dass Kinder von Anfang an im integrativen Sinn besonders in den Kindergärten – im Elternhaus natürlich zuerst – eine intensive Sprachförderung im Rahmen des Alltags im Kindergarten erfahren. Es ist das primäre Ziel der Landesregierung, dass Sprachförderung als roter Faden im Rahmen eines Gesamtbildungskonzepts zu verstehen ist.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE meldet sich. – Glocke des Präsidenten)