Als Opposition können und sollen Sie das kritisieren, aber ich habe in einer Rede hier im Landtag zur gesetzlichen Verankerung der Einschulungsuntersuchung gesagt – –
Jetzt sage ich Ihnen, Herr Zeller: In der Rede zur Verankerung der Einschulungsuntersuchung im Schulgesetz habe ich darauf hingewiesen, dass es ein ehrgeiziges Ziel und eine Herkulesaufgabe ist, in diesem Kindergartenjahr den Einschulungsjahrgang für das Schuljahr 2009/2010 und den Einschulungsjahrgang 2010/2011 – zwei Jahrgänge in einem Kindergartenjahr – im Rahmen der Einschulungsuntersuchung zu untersuchen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Dass das in der Umsetzung einen großen Aufwand in den Gesundheitsämtern bedeutet, haben wir angesprochen. Ich halte es, obwohl es ein ehrgeiziges Ziel ist und man möglicherweise sagen kann: „Da und da ist es erst im Juni“, für richtig, diesen Weg zu gehen, um die Einschulungsuntersuchung ein Jahr vorzuziehen. Dieses Umstellungsproblem haben wir einmal, nämlich dieses Mal. Aber einmal haben Sie es immer, wenn Sie sich dem Ziel stellen, und ich halte das Ziel für richtig.
Sie, Herr Dr. Mentrup, sagen, das könne man erst machen, wenn alle Kindergartenträger einverstanden sind. Wir haben anhaltende Diskussionen mit den kommunalen Landesverbänden an der Schnittstelle von Bildung und Betreuung, anhaltende Diskussion vor allem über das Geld.
Sollen wir Schulen schließen, weil die kommunalen Landesverbände sagen: „Wir wollen den Betrag“, während wir sagen: „Wir geben einen anderen Betrag; in den Finanzausgleichsverhandlungen treffen wir uns in der Mitte“? Natürlich gibt es über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen im Bereich „Bildung und Betreuung“ und in vielen anderen Fragen Diskussionen. Aber das ist doch kein Grund zu sagen: „Wir machen es nicht.“ Wir stellen das Geld zur Verfügung, das erforderlich ist, damit im nächsten Jahr rund 20 % der Kinder – dies ist schon jetzt im Haushalt der Landesstiftung vorgesehen, und wenn mehr notwendig ist, sehen wir das auch für mehr Kinder vor – diese Sprachstandsmaßnahmen durchlaufen können.
Neben dem Geld, das die Landesstiftung zur Verfügung stellt, sind in der Qualitätsoffensive Bildung – vor einem Jahr beschlossen – Mittel für die Arbeitszeit der Erzieherinnen vorgesehen, die in den Kindergärten die Einschulungsuntersuchung begleiten müssen, und ist Geld für Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen. Wir haben Ende April auch erklärt, dass sich die Landesregierung und die Regierungsfraktionen dafür einsetzen, dass die Elternbeteiligung, bisher von 30 % der Fördergruppen in Anspruch genommen, weiter unterstützt werden kann.
Es ist auch wiederholt worden, dass wir, wenn sich schon jetzt zusätzlicher Bedarf für das nächste Kindergartenjahr abzeichnet, natürlich ein flächendeckendes Angebot sicherstellen und die Finanzmittel dafür zur Verfügung stellen.
im „Kinderland“ Baden-Württemberg das richtige Angebot einer frühen Sprachstandsdiagnose und einer frühen Sprachförderung zu erreichen. Das schaffen wir auf dem Weg, den wir gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Sprachförderung im Kindergarten in der Zwischenzeit Normalität ist, ist unumstritten. Deshalb ist die richtige Fragestellung: Sprachförderung ja, aber wie wird sie umgesetzt, und vor allem wer setzt sie um?
Dabei muss man feststellen, dass der Kollege Schebesta zwar gesagt hat, die Landesregierung sei auf dem Weg, dass aber nach wie vor kein schlüssiges Gesamtkonzept zur Sprachförderung in Baden-Württemberg vorliegt.
Die Landesregierung steht doppelt in der Kritik. Zum einen ist das Sprachförderangebot, das jetzt über die Landesstiftung angeboten wird, völlig ungenügend, da es sich nur noch auf die Sprachstandsdiagnose nach der Einschulungsuntersuchung für Fünfjährige bezieht. Zum anderen wird vonseiten der Landesregierung für eine alltagsintegrierte Sprachförderung für Kinder unter fünf Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt nichts angeboten.
Herr Kollege Schebesta hat gerade die allgemeine Sprachförderung und die besondere Sprachförderung angesprochen. Die allgemeine Sprachförderung soll über den Orientierungsplan umgesetzt werden. Herr Kollege Schebesta, wir haben seit 30 Jahren die gleichen Mindeststandards im Kindergarten, das heißt anderthalb Fachkräfte für eine Gruppengröße von maximal 28 Kindern.
Die Erwartungen, die Ansprüche an den Kindergarten sind gestiegen. Ich frage Sie: Wie wollen Sie eine individuelle Förderung, eine allgemeine Sprachförderung mit diesen Rahmenbedingungen im Kindergarten umsetzen? Da fehlt bis heute die Antwort.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Volker Schebesta CDU: Dann schauen Sie doch einmal in die Kindergärten! Das wird doch schon selbstverständlich gemacht!)
Herr Kollege Schebesta, gehen Sie einmal in die Kindertageseinrichtungen. Reden Sie einmal mit den Erzieherinnen, reden Sie einmal mit den Eltern, und reden Sie vor allem einmal mit den Trägern!
Baden-Württemberg ist das zweite Bundesland, das überhaupt eine verbindliche Sprachstandserhebung eingeführt hat. Nun gilt diese Sprachstandsdiagnose als Voraussetzung, um die Sprachförderung durch die Landesstiftung zu bekommen. Da
zu hat die Landesstiftung neue Förderrichtlinien für die Sprachförderung herausgegeben. Die Zugangsvoraussetzung und die praktische Umsetzung weisen in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten auf. Auch Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, haben die Kritik, die Schreiben bekommen, nicht nur vom Gemeindetag und vom Landesfamilienrat, sondern auch von vielen Trägern, die zu Recht darauf hinweisen, dass dadurch zukünftig viele Kinder von der notwendigen Sprachförderung ausgeschlossen werden.
Wo liegen die Schwierigkeiten? Einzelne Gesundheitsämter haben die Kindergärten angeschrieben, dass sie die Sprachstandserhebung aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht abdecken können und somit einzelne Kinder in diesem Jahr gar nicht getestet werden können. Die Untersuchungen haben nur bedingt begonnen. Es gibt also Kindertageseinrichtungen, in denen die Einschulungsuntersuchung noch gar nicht durchgeführt worden ist. Die Phase der Untersuchungen dauert mindestens noch bis zur Sommerpause an.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden aber, um die Mittel für die Sprachförderung bei der Landesstiftung zu beantragen, bis zum 31. Mai benötigt. Vielen Kindertageseinrichtungen ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, diese Frist einzuhalten. Sie haben erkannt, dass personelle Engpässe entstehen, weil es zwei Jahrgänge gibt. Deshalb muss diese Frist vom 31. Mai bis zum Jahresende verlängert werden.
Bei der vorgeschriebenen Mindestgröße einer Fördergruppe von sechs Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf besteht gerade im ländlichen Bereich das Problem, dass vor allem in kleinen Einrichtungen, also in Einrichtungen mit einer Gruppe oder zwei Gruppen, die Mindestanzahl von sechs Kindern gar nicht erreicht werden kann. Somit können auch keine Gruppen gebildet und keine Kinder gefördert werden.
Die Landesstiftung weist darauf hin, dass auch Kooperationen mit anderen Einrichtungen gebildet werden können. Meine Damen und Herren, dies widerspricht jedoch der wissenschaftlichen Tatsache, dass Sprachförderung im pädagogischen Alltag der jeweiligen Einrichtung eingebettet sein soll. Deshalb halten wir eine Reduzierung der Mindestgröße von Fördergruppen von derzeit sechs Kindern für dringend notwendig.
Ein weiterer inhaltlicher Kritikpunkt bei den Förderrichtlinien ist der, dass das Testverfahren, das jetzt eingesetzt wird – also das SETK 3-5, das auch die Voraussetzung ist, um die Fördermittel von der Landesstiftung zu bekommen –, aus fachlicher Sicht für die Zielgruppe der Kinder mit Migrationshintergrund nicht geeignet ist. Hierfür ist ein eigenes Testverfahren notwendig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern die Landesregierung auf, die Förderkriterien für die Sprachstandsdiagnose im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung zu überarbeiten, da aus Sicht der Grünen die Förderrichtlinien nicht auf die Praxis ausgerichtet sind und erhebliche Mängel aufweisen. Wir fordern die Landesregierung auf, zukünftig eigene Mittel im Landeshaushalt für eine alltagsintegrierte Sprachförderung bereitzustellen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sprachförderung – das sehen wir auch so – ist eine der wichtigsten bildungspolitischen Maßnahmen, die wir in der letzten Zeit auf den Weg gebracht haben. Es liegt auf der Hand: Ein Kind, das eine erfolgreiche Bildungsbiografie in der Schule durchlaufen soll, muss ausreichend Deutsch können. Da ist gerade der Kindergarten der Ort, wo das geschafft und diese Voraussetzung erfüllt werden kann.
Wir lassen uns auch nicht durch Medienberichte beirren. Es ging ja durch die Presse, dass es vonseiten der PH Weingarten und der PH Heidelberg eine Evaluation der Sprachförderung der Landesstiftung gegeben hat. Angeblich soll das Ergebnis dieser Evaluation negativ gewesen sein. Dies ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist, dass hier von Wissenschaftlern heftig kritisiert worden ist, welche Methode zur Evaluation gewählt und welche Messinstrumente verwendet wurden. Sie sind alt, sie entsprechen nicht dem Stand der Forschung. Bei der Methodik hat man auch nicht die Mehrsprachigkeit von Migrantenkindern berücksichtigt.
Allerdings bedauern wir auch von unserer Seite, dass wir vor allem durch personelle Engpässe im Bereich der Gesundheitsämter – ich habe deshalb gestern auch während der Regierungsbefragung noch einmal bei der Frau Ministerin nachgefragt – in diesem Jahr einen solchen Engpass haben.