Die Einrichtung runder Tische vor Ort hat sich übrigens in diesem Zusammenhang bewährt. Zur Verhinderung von Wild unfällen durch Schwarzwild tragen – neben der primär erforderlichen Anpassung der Wildbestände – auch Maßnahmen der Entschneidung bzw. der Verhinderung weiterer Landschaftszerschneidungen bei. Wir hatten das Thema das letzte Mal. Wir arbeiten an einem Generalwildwegeplan, der in den nächsten Generalverkehrsplan Eingang finden soll.
Es gibt nun zahlreiche Zusatzfragen. Ich ersehe daraus, dass das ein Höhepunkt der heutigen Sitzung des Landtags wird.
Frau Staatssekretärin, Sie haben das üppige Nahrungsangebot angesprochen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass in anderen Bundesländern eine Anzeigepflicht für Kirrungen besteht, dass dies auch kontrolliert wird und das Nahrungsangebot dort sehr begrenzt ist: für 100 ha auf 1 kg pro Tag. In Baden-Württemberg ist für die halbe Fläche – 50 ha – das Dreifache an Nahrungsangebot zugelassen.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie bereit sind, dies im Rahmen einer Novellierung des Landesjagdgesetzes entsprechend zu begrenzen, um das ökologische Gleichgewicht in der Flur wiederherzustellen.
Wir werden diese Überlegungen mit in die Handlungsempfehlungen einfließen lassen. Sie bekommen dann in Kürze Antwort.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben erwähnt, der Bericht werde demnächst vorgelegt. Können Sie den Begriff „demnächst“ etwas präzisieren?
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, ob sich das Schwarzwild beim Überqueren von Straßen an Grenzen von Stadt- oder Landkreisen hält?
Ich befürchtete schon als Vertreterin des Rotwilds – mein Name ist ja Hirsch –, dass solche zielführenden Fragen kommen. Wir sind gera
Frau Staatssekretärin, hält es die Landesregierung für möglich, dass bei der Jagd auf Schwarzkittel eine besondere Schießhemmung besteht, während Rotwild gnadenlos der Jagd ausgesetzt wird?
Ich kann natürlich nichts für die Befindlichkeit der roten Oppositionsparteien. Wenn sie sich verfolgt fühlen, hilft nur eines: Sich kräftig ernähren und schlau sein.
(Abg. Manfred Groh CDU: Was schießt der? – Ge- genruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Der steht unter Schutz!)
Frau Staatssekretärin, führen diese zunehmenden Wildschäden nicht zu einem gewissen Desinteresse, Jagden zu pachten? Und hat dies nicht auch Auswirkungen auf die Erlöse der Pachten und damit auf die Jagdsteuer und die Einnahmen der Landräte?
Da haben Sie einen großen Bogen gespannt, Herr Abg. Dr. Bullinger. Sicherlich ist der Schaden durch Schwarzwild eine große Belastung. Denn die Schäden der Jagdpächter erreichen durchaus fünfstellige Beträge und erhöhen damit die Kosten für die Jagdpacht. Das Thema Jagdsteuer haben Sie schon häufiger, auch im Zusammenhang mit Mündlichen Anfragen, behandelt. Die Erhebung der Jagdsteuer unterliegt einer politischen Entscheidung der Landräte.
Frau Staatssekretärin, wie steht die Landesregierung zu der Äußerung des Landesjägermeis ters Dr. Deuschle, der auf der letzten Landesjägerversammlung gesagt hat, dass es unwaidmännisch wäre, sich als Jäger zur Bekämpfung einer schwarzen Plage herzugeben? Das sei nicht üblich. Heißt das, dass wir ein anderes Mittel brauchen? Es ist nicht eine Frage des Wollens, sondern es ist eine Frage des Müssens. Wie stehen Sie dazu?
Wir sind in dieser Hinsicht für die konsequente Bejagung und die konsequente Ausschöpfung des Jagdrechts. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
(Abg. Karl-Wolfgang Jägel CDU: Im wahrsten Sinne des Wortes! Die letzte Frage! – Gegenruf des Abg. Gunter Kaufmann SPD: Das ist auch wichtig!)