Protocol of the Session on November 6, 2008

Wir versuchen – das haben Sie aus meiner Stellungnahme herausgehört –, im ÖPNV ein möglichst attraktives Angebot zu organisieren. Deshalb gehen wir nicht davon aus, dass durch den Umstieg auf die Straße eine so starke zusätzliche Verkehrsbelastung entsteht, dass wir vor neue, schwierige Herausforderungen gestellt würden. Wenn dies allerdings so wäre, könnten wir bis zum nächsten Jahr natürlich keine entsprechenden Straßenkapazitäten ausbauen. Das müssen wir in diesen Relationen zwar ohnehin tun,

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

aber jetzt nicht bezogen auf die anstehende Streckensanierung.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abg. Haußmann.

Herr Staatssekretär, was im Rahmen dieser Streckenvollsperrung passiert, ist ja eine Mordsbelastung für die Pendlerinnen und Pendler, die täglich von Aalen nach Stuttgart fahren. Können Sie den Zeitraum eingrenzen und sagen, wie lange diese Behinderungen dauern werden?

Ich will schon noch einmal an das erinnern, was Kollege Dr. Bullinger gesagt hat: Wir haben die riesige Baustelle in Schwäbisch Gmünd. Da ist in den Stoßzeiten absolut kein Durchkommen. Muss man diese Streckenerneuerung denn wirklich zeitgleich zum Bestehen der Baustelle in Schwäbisch Gmünd vornehmen? Gab es da keinen Spielraum? Das ist ein Riesenproblem für die Aalener Pendlerinnen und Pendler.

Herr Staatssekretär.

Ich habe ganz konkret bis auf den Tag genau die Zeitabschnitte genannt, in denen diese Sperrungen vorgesehen sind. Sie können das bitte auch noch einmal nachlesen. Das ist haargenau festgelegt; denn dann müssen ja die Ersatzangebote greifen.

Ob es im Straßenbau oder auf der Schiene ist: Solche Baumaßnahmen sind nun einmal häufig mit Behinderungen und Erschwernissen verbunden. Wenn man dann jedoch das Endergebnis einer solchen Baumaßnahme sieht, ist das Ganze, glaube ich, doch einigermaßen erträglich. Es ist ja nicht so, dass man etwas abbaut, etwas zurückbaut, etwas wegnimmt, sondern die Verkehrsinfrastruktur auf der Schiene wird in diesem Bereich gestärkt, sie wird hinterher attraktiver sein.

Nach 30 Jahren stehen schon aus Sicherheitsgründen und auch aus wirtschaftlichen Gründen Baumaßnahmen an, sodass es für die Bahn schwierig wäre, bis zur Fertigstellung des Schwäbisch Gmünder Tunnels, die ja für 2012 oder 2013 vorgesehen ist, zu warten.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Es ist eine Belastung für die Region!)

Es handelt sich also um den Zeitraum von einem Sommer, innerhalb dessen das Ganze abläuft. Durch die schwierige Zeit der Durchführung dieser Maßnahme müssen wir jetzt eben durch.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger. – Herr Dr. Bullinger, es ist Ihre letzte Zusatzfrage.

Herr Präsident, ich weiß, dass ich zwei Zusatzfragen stellen kann. Das ist nun die zweite.

Herr Staatssekretär, wenige Kunden – vermutlich sind es Premiumkunden, die Erste-Klasse-Jahreskarten haben – wurden am 21. Oktober angeschrieben und über diese Komplettsanierung in Kenntnis gesetzt. Bis wann erfolgt die entsprechende Information für das gemeine Volk? Diese Information ist beispielsweise für diejenigen wichtig, die den Kauf einer Jahreskarte für die zweite Klasse planen und sich jetzt entscheiden müssen. Es kann ja sein, dass sie diese Karte die Hälfte des Jahres nicht nutzen können.

Teilweise wird dieses Thema schon öffentlich diskutiert; es ist also in der Öffentlichkeit zum Teil bekannt, dass diese Maßnahme ansteht. Es ist aber natürlich Aufgabe der Bahn, ihre Kundschaft rechtzeitig zu informieren,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wenn man jetzt eine Jahreskarte kauft, ist sie eigentlich nur die Hälfte wert!)

damit diese Fahrgäste sich dann auf die anstehenden Veränderungen einstellen können. Ich gehe davon aus, dass die Bahn rechtzeitig und offensiv informiert.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – W i l d s c h ä d e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) In welchem Umfang treten im Landkreis Rastatt und im

Stadtkreis Baden-Baden erhöht Unfälle im Straßenverkehr und Wildschäden in privaten Gärten, Wiesen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Forst durch Schwarzwild auf?

b) Mit welchen Maßnahmen könnte nach Auffassung der Landesregierung der stark wachsenden Wildschweinpopulation wirksam begegnet werden?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Treffen und erschießen!)

Bitte, Herr Staatssekretär.

(Heiterkeit)

Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch, Entschuldigung.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Das ist Rotwild!)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Rot- und Schwarzwild bin ich und ist nicht der für den Verkehrsbereich verantwortliche Staatssekretär zuständig.

Herr Abg. Kaufmann, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Sie haben gefragt, wie viele Tiere je 100 km überörtlicher Straße – Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen – im Jagdjahr in Baden-Württemberg überfahren wurden. Es waren in Baden-Baden 22 Stück und im Kreis Rastatt zwölf Stück Schwarzwild. Gegenüber dem landesweiten Schnitt von rund neun Stück überfahrenes Schwarzwild ist dies, wie man sieht, ohne Zweifel erhöht.

Angaben zur Anzahl und zu der finanziellen Höhe der Schwarz wildschäden sind nicht möglich, da diese nicht erhoben werden. Lediglich im Kreis Rastatt hat eine Umfrage bei den Gemeinden stattgefunden, bei denen Wildschäden im Rahmen des gesetzlichen Vorverfahrens angemeldet werden. Hiernach treten die meisten Schäden im Kreis Rastatt in den Gemeinden Bühl, Bühlertal, Gaggenau, Gernsbach und Muggensturm auf, und dort überwiegend auch auf Grünlandflächen.

Die Fälle, bei denen es zwischen den Geschädigten und dem Jagdpächter bereits im Vorfeld zu einer gütlichen Einigung gekommen ist, werden natürlich statistisch nicht erfasst und sind der Gemeinde bzw. der Stadt auch nicht bekannt, sodass die tatsächliche Zahl der Wildschadensfälle sicherlich noch höher ist.

(Abg. Walter Heiler SPD: Also eine Dunkelziffer!)

Für Baden-Baden liegen keine qualifizierten Abfragen bzw. Schätzungen vor. Allerdings spricht die Stadt von – ich zitiere – „sehr häufigen Schwarzwildschadensmeldungen zwischen Juni und Oktober“.

Angaben über Schäden an privat genutzten Grundstücken werden nicht erhoben und liegen auch der Regierung nicht vor.

In der Forstwirtschaft – so weit kann ich das beantworten – treten in der Regel keine bedeutenden Schwarzwildschäden auf.

Zu der zweiten Frage, der Frage nach den Maßnahmen: Das ist ein sehr komplexes Thema. Die derzeitige Situation des Schwarzwilds und dessen Entwicklungen hat sicherlich multikausale Ursachen. Das kann schon beim Klima beginnen – milde Winter – und auch an einem hohen Angebot an Nahrung für die Tiere liegen. Das führt teilweise dazu, dass sich der Schwarzwildbestand in einem Jahr verdreifachen kann.

Aus diesem Grund fand auf Initiative unseres Hauses am 30. September 2008, von der Wildforschungsstelle organisiert, ein Fachseminar zur Schwarzwildbewirtschaftung statt, bei dem der derzeitige Sach- und Kenntnisstand gebündelt dargestellt wurde und darauf aufbauend auch mögliche Eckpunkte und Empfehlungen für die Schwarzwildbewirtschaftung in Baden-Württemberg mit Fachleuten diskutiert wurden. Die Ergebnisse werden von der Wildforschungsstelle in Form eines Tagungsbands zusammengefasst. Mir wurde gesagt, dieser Band werde demnächst veröffentlicht. Darauf aufbauend ist vorgesehen, bis zum Jahresende auch ganz konkrete Handlungsempfehlungen für die Jagdbehörden auszugeben, die die

se dann den betroffenen Jägern und Landwirten mit an die Hand geben.

Ohne diesem Tagungsband vorzugreifen, kann man bereits heute sagen: Eine Lösung gelingt eigentlich nur mit allen Betroffenen gemeinsam. Sie gelingt auch nur, wenn man großräumige und jagdrevierübergreifende Ansätze hat. Eine intensive und sachgerechte Bejagung ist das Wichtigste. Eine andere Antwort gibt es nicht. Das hat der Kollege Bullinger vorhin ja auch per Zwischenruf gesagt. Bisher wurde der Schwarzwildbestand durch die Jagd nicht hinreichend reguliert. Das möchte ich auch so deutlich feststellen. Im Vordergrund der Bemühungen muss die Anpassung der Wildbestände und nicht die Anpassung der Wildschadensregelungen stehen. Es bringt nichts, wenn wir hier im Landtag „die Sau durchs Dorf treiben“.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: „Durch den Saal“, heißt das! – Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Eine erfolgreiche Bejagung setzt aber auch eine Veränderung in der bisherigen Bejagungspraxis voraus. Das heißt, es sind mehr gut organisierte und revierübergreifende Drückjagden erforderlich.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Drückjagden, sehr richtig!)

Der Erfolg hängt nicht von der Genehmigung jagdrechtlicher Ausnahmen und von technischen Hilfsmitteln, sondern von der konsequenten Ausschöpfung der bestehenden Bejagungsmöglichkeiten ab. Da gibt es beim Schwarzwild keine Einschränkungen. Die Jägerschaft muss also eine gezielte Reduktion auf der gesamten Fläche verfolgen. Das ist keine Frage des Dürfens, sondern eine Frage des Wollens.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Genau!)

Ein maßvoller und verantwortungsvoller Umgang der Jäger mit Futtermitteln ist dringend geboten – das möchte ich auch so verschärft ausdrücken –, um die Populationsentwicklung nicht noch zusätzlich anzuheizen.

Das Ministerium wird das Thema Schwarzwild zum Gegenstand der Zielvereinbarung 2009 mit den Regierungspräsidien machen. Die RPs sollen darauf hinwirken, dass auf der Ebene der unteren Jagdbehörden Konzepte zur Herstellung angepasster Schwarzwildbestände in Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft, den Landwirten, den Jagdrechtsinhabern und den betroffenen Fachbehörden konsequent erarbeitet und umgesetzt werden.

Die Einrichtung runder Tische vor Ort hat sich übrigens in diesem Zusammenhang bewährt. Zur Verhinderung von Wild unfällen durch Schwarzwild tragen – neben der primär erforderlichen Anpassung der Wildbestände – auch Maßnahmen der Entschneidung bzw. der Verhinderung weiterer Landschaftszerschneidungen bei. Wir hatten das Thema das letzte Mal. Wir arbeiten an einem Generalwildwegeplan, der in den nächsten Generalverkehrsplan Eingang finden soll.