Drittens zur Alimentation kinderreicher Familien: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Reisekostenrechts setzt auch eine längst überfällige Regelung gesetzgeberisch um, nämlich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. November 1998 – 2 BvL 26/91 – entschieden, dass die Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern unzureichend ist. Die amtsangemessene Alimentation dieser Beamten wird durch die Gesetzesänderung rückwirkend ab 1. Januar 2008 durch die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder um monatlich 50 € umgesetzt.
Dieser Erhöhungsbetrag ist ausreichend; Mehrkosten für das Land entstehen hierdurch nicht, denn bereits jetzt muss aufgrund des genannten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts die amtsangemessene Alimentation auf Antrag in jedem Einzelfall nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs berechnet und nachgezahlt werden. Diese verwaltungsaufwendige Berechnung von Nachzahlungen auf Antrag entfällt durch den Ansatz des pauschalen Zahlbetrags somit künftig. Die vorgesehene Regelung ist also auch wieder ein Stück Verwaltungsvereinfachung.
Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt, die von allen Parteien hier im Hause mitgetragen werden können. Deshalb bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zu unterstützen, und werbe um Ihre Zustimmung.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s O e l m a y e r G R Ü N E – P l a n f e s t s t e l l u n g s v e r f a h r e n f ü r d i e Q u e r s p a n g e v o n d e r B 3 1 1 z u r B 3 0 b e i E r b a c h
a) Erübrigt der weitere Ausbau der L 259 durch die Ortsumgehung Rißtissen im Zuge der L 259 zwischen Ehingen und dem Anschluss an die B 30, für den zwischenzeitlich das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist, und die damit verbundene verkehrstechnische Verbesserung der Verknüpfung der B 311 mit der B 30 die Realisierung der ebenfalls im Planfeststellungsverfahren befindlichen Querspange von der B 311 zur B 30 bei Erbach?
Unterlagen im Planfeststellungsverfahren für die Querspange von der B 311 zur B 30 bei Erbach gerechnet werden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, lieber Kollege Oelmayer, beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Wir haben ein Netz von Bundesstraßen, wir haben ein Netz von Landesstraßen – jeweils ein geschlossenes Netz, aber mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Bei Landesstraßen geht es um überörtlichen Verkehr innerhalb des Landes, und beim Bundesstraßennetz geht es darum, dass wir im weiträumigen Verkehr insbesondere wichtige raumordnerische Zentren miteinander verbinden.
Die B 311 liegt auf einer Achse zwischen Freiburg und Ulm, einer Landesentwicklungsachse. Sie bildet über die Verkehrsbeziehung Ehingen–Ulm hinaus das verkehrliche Rückgrat der West-Ost-Verbindung zwischen Freiburg und Ulm. Die geplante Querspange Erbach dient dabei der direkten Überleitung von der B 311 über die zweibahnige B 30 zur Autobahn bei Ulm.
Ganz anders sieht es bei der Landesstraße aus. Da geht es um die Ortsumfahrung von Rißtissen im Zuge der L 259. Im Wesentlichen wird das Ziel verfolgt, die Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Eine nennenswerte Erhöhung der Bedeutung der Verkehrsverbindung Ehingen–Laup heim kann daraus nicht abgeleitet werden.
Der Streckenabschnitt zwischen Rißtissen und Laupheim unterliegt bisher einer Tonnagebeschränkung wegen mindertragfähiger Bauwerke. Durch die Ortsumfahrung Rißtissen und weitere Ausbauabschnitte in Richtung Laupheim wird die Landesstraße in einen angemessenen Ausbauzustand versetzt
Die jeweiligen Maßnahmen stärken unterschiedliche Verkehrsrelationen. Sie sind daher in ihrer Wirkung unabhängig voneinander. Durch den Ausbau der Landesstraße erübrigt sich somit die geplante Querspange von der B 311 zur B 30 nicht.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Auslegung der geänderten Planung erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2009.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – K o n z e p t u n d S t a n d d e r V o r b e r e i t u n g e n f ü r d i e u m f a n g r e i c h e n B a u m a ß n a h m e n 2 0 0 9 a u f d e r B a h n s t r e c k e
wurden für die umfangreichen Baumaßnahmen 2009 auf der Strecke Crailsheim–Aalen–Schwäbisch Gmünd–Stuttgart – und natürlich auch zurück – für den Ersatzverkehr und die Pendler bisher getroffen?
b) Welches Konzept ist vorgesehen, um den täglich Tausenden Pendlern und Fernreisenden eine zumutbare Lösung anzubieten?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, Kollege Bullinger, beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zunächst einmal eine Vorbemerkung: Als Oberschwabe habe ich natürlich auch ein Interesse daran, dass Züge nicht nur nach Stuttgart fahren, sondern auch wieder zurückfahren. Dasselbe Interesse haben Sie wahrscheinlich auch.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ein ganz großes Interesse, zurückzufahren! – Abg. Alfred Winkler SPD: Sogenannte Fluchtzüge!)
Über die Notwendigkeit, lieber Kollege Bullinger, die teils über 30 Jahre alten Schienen zwischen Schorndorf und Aalen auszuwechseln und dafür die Remsbahn in zwei Abschnitten voll zu sperren, hat Ihnen das Innenministerium schon einmal auf eine Anfrage hin sehr ausführlich berichtet.
Mittlerweile haben DB Regio AG, DB Fernverkehr AG, DB Netz AG und die Nahverkehrsgesellschaft des Landes gemeinsam ein tragfähiges Konzept entwickelt, um den Pendlern und
Fernreisenden während der Sperrung der beiden Streckenabschnitte dennoch ein Verkehrsangebot zu unterbreiten, das ihnen möglichst weitgehend entgegenkommt.
Das komplette Konzept jetzt hier im Detail vorzustellen würde den Rahmen einer Fragestunde natürlich sprengen. Ich kann Ihnen, wenn Sie Interesse daran haben, jedes Detail schriftlich mitteilen. Ich will jetzt nur auf ein paar Kernpunkte eingehen, wohl wissend, dass damit nicht jede Frage beantwortet ist.
Die Intercityzüge Nürnberg–Aalen werden über die Murrbahn Crailsheim–Backnang–Stuttgart umgeleitet. Zwischen Crailsheim und Stuttgart gelten dabei auch Nahverkehrsfahrkarten für den Intercity. Im Bereich des Landkreises Schwäbisch Hall können die Intercityzüge auch mit Verbundkarten benutzt werden. Dies gilt auch für den im Verbundgebiet des VVS liegenden Abschnitt Fornsbach–Stuttgart.
Zwischen 24. April und 26. Juli 2009 ist der Abschnitt Schwäbisch Gmünd–Aalen voll gesperrt. Zwischen Aalen und Schwäbisch Gmünd fahren Busse im 30-Minuten-Takt. Die Reisezeit Aalen–Stuttgart verlängert sich durch den Einsatz der Busse um ca. 30 bis 40 Minuten. Zusätzlich fahren Schnellbusse ohne Zwischenhalte. Zwischen Stuttgart und Schwäbisch Gmünd wird der Zugtakt auf 30 Minuten verdichtet, zwischen Aalen und Crailsheim auf einen Einstundentakt.
Der Abschnitt Schorndorf–Schwäbisch Gmünd ist vom 27. Juli bis zum 15. Oktober 2009 voll gesperrt. In dieser Zeit wird es zwischen Stuttgart und Schorndorf keine Verkehrsänderungen geben. Nahverkehrszüge und S-Bahnen fahren nach dem normalen Fahrplan. Zwischen Schorndorf und Schwäbisch Gmünd fahren die Busse täglich im 30-Minuten-Takt. Zusätzlich fahren Schnellbusse ohne Zwischenhalte. Die Reisezeit Aalen–Stuttgart verlängert sich durch den Einsatz der Busse um ca. 35 Minuten. Zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen fahren die Züge nahezu ganztägig im 30-Minuten-Takt, zwischen Aalen und Crailsheim im Einstundentakt.
Dazu wird es Sonderregelungen für Umwegfahrten über Crailsheim und Ulm geben. Aalen ist allerdings in diese Sonderregelungen nicht einbezogen. Nach den dem Innenministerium vorliegenden Erkenntnissen beträgt die Reisezeit Aalen–Stuttgart mit Bus bis Schwäbisch Gmünd ca. 92 Minuten, mit dem IC über Crailsheim aber ca. 145 Minuten. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass viele Reisende diesen rund 50 Minuten längeren Umweg auf sich nehmen. Nichtsdestotrotz werden wir aber in dieser Sache bei der DB nochmals nachhaken. Mit dem gefundenen Konzept wurde den Bedürfnissen der Pendler auf dieser Strecke so weit wie nur irgendwie möglich Rechnung getragen.
Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Zusatzfrage: Mit welchem zusätzlichen Bedarf für die Straßeninfrastruktur ist auf der Strecke Aalen–Stuttgart, vor allem unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen in Schwäbisch Gmünd, zu rechnen? Sind hier ausreichende Kapazitäten für diejenigen, die dann – leider – auf den Pkw umsteigen, vorgesehen und vorhanden?
Wir versuchen – das haben Sie aus meiner Stellungnahme herausgehört –, im ÖPNV ein möglichst attraktives Angebot zu organisieren. Deshalb gehen wir nicht davon aus, dass durch den Umstieg auf die Straße eine so starke zusätzliche Verkehrsbelastung entsteht, dass wir vor neue, schwierige Herausforderungen gestellt würden. Wenn dies allerdings so wäre, könnten wir bis zum nächsten Jahr natürlich keine entsprechenden Straßenkapazitäten ausbauen. Das müssen wir in diesen Relationen zwar ohnehin tun,