In wie vielen und welchen Studiengängen an baden-württembergischen Hochschulen konnte man sich zum kommenden Wintersemester ohne Zulassungsbeschränkung bewerben, obwohl für diese beim Wissenschaftsministerium erstmals eine Zulassungsbeschränkung beantragt worden war, die jedoch nicht wirksam wurde, weil die entsprechende Zulassungszahlenverordnung (ZZVO) erst nach dem am 15. Juli 2007 erfolgten Bewerbungsschluss erlassen worden war, nämlich am 26. Juli 2007?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Zulassungszahlenverordnung für die Studiengänge im Vergabeverfahren der Universitäten ist in diesem Jahr zwar nach dem Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge erlassen worden. Die darin festgesetzten Zulassungsbeschränkungen sind aber deshalb nicht unwirksam. Denn die Zulassungszahlenverordnung wurde rückwirkend zum 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Das ist zulässig, weil die Bewerber mit einer Zulassungsbeschränkung rechnen mussten, etwa weil der Studiengang bereits im Vorjahr zulassungsbeschränkt war, oder auch weil die Bewerber rechtzeitig von den Hochschulen auf die kommende Zulassungsbeschränkung hingewiesen wurden. Bewerbern stehen diese Informationen über voraussichtliche Zulassungsbeschränkungen in der Regel bereits lange vor Bewerbungsschluss zur Verfügung, zumal die Bewerbungszeit bereits im Mai/Juni beginnt.
Lediglich von einem Studiengang wurde uns bekannt, dass die Universität nicht rechtzeitig über die von ihr beantragte und vom Ministerium frühzeitig in Aussicht gestellte Zulassungsbeschränkung informiert hatte. Nach Mitteilung der Universität konnten in diesem Studiengang jedoch alle Bewerber zugelassen werden.
Ich möchte trotzdem abschließend feststellen: Auch wir sind nicht besonders glücklich darüber, dass die Zulassungszahlenverordnung mit den örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den Universitäten in diesem Jahr so spät herausgekommen ist. Unser Haus wird deshalb alle Anstrengungen unternehmen, dass im nächsten Jahr die Zulassungszahlen deutlich vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist zum 15. Juli vorliegen.
Herr Staatssekretär, Sie sagten, es sei lediglich in einem Studiengang an einer Universität vorgekommen, dass nicht rechtzeitig über die voraussichtliche Zulassungsbeschränkung informiert worden sei. Können Sie sagen, welcher Studiengang an welcher Universität das gewesen ist?
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (BVAnpG 2008) – Drucksache 14/1601
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Gut vorgelesen! Alle Achtung! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Manchmal klappt es ja!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Seit der ersten Stufe der Föderalismusreform nutzen wir unsere neuen Kompetenzen im Besoldungsrecht und setzen auch eigene Akzente. Mit dem Gesetzentwurf zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 bringt die Landesregierung nach dem Gesetz über Einmalzahlungen erneut ein Gesetzesvorhaben zum Besoldungsrecht in den Landtag ein.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Kernelemente: Zum einen werden die bisherigen Sonderzahlungen wie das frühere Weihnachtsgeld in die Grundgehälter eingebaut. Zum anderen werden Besoldung und Versorgung im Jahr 2008 in zwei Stufen linear um insgesamt 2,9 % angepasst. Diese Erhöhung entspricht den tarifvertraglich vereinbarten Erhöhungen für die Arbeitnehmer des Landes.
Die Sonderzahlungen werden zum 1. Januar 2008 in Höhe von 4,17 % der monatlichen Bezüge in die Besoldung integriert. Über das Jahr verteilt wird so ein halbes Monatsgehalt ab nächstem Jahr zum Bestandteil der monatlichen Bezüge.
Bei den Pensionären werden die Sonderzahlungen in Höhe von 2,5 % pro Monat Bestandteil der Versorgungsbezüge. Auf ein Jahr umgerechnet entspricht dies einem Satz von 30 % eines monatlichen Bezugs.
Besoldung und Versorgung werden ab 1. Januar 2008 für alle Beamten und Versorgungsempfänger um 1,5 % linear angepasst. Darüber hinaus wird im Lauf des Jahres eine weitere Anpassung um 1,4 % vorgenommen. Aus sozialen Gesichtspunkten haben wir eine Staffelung vorgenommen. Beamte und Pensionäre in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen erhalten die Erhöhung zum 1. August. Die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger von der Besoldungsgruppe A 10 an aufwärts bekommen die zweite Stufe der Anpassung erst zum 1. November.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen schlagen für das Jahr 2008 im Landeshaushalt mit 174 Millionen € und im kommunalen Bereich mit rund 27 Millionen € zu Buche. Die Mehrausgaben des Landes haben wir im Staatshaushaltsplan 2008 und für die Folgejahre in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, wir realisieren mit diesem Gesetzentwurf alle Maßnahmen, auf die wir uns im November 2006 mit dem Beamtenbund Baden-Württemberg und dem Deutschen Gewerkschaftsbund, Bezirk Baden-Württemberg, verständigt haben. Sie sehen also, das Land ist gegenüber den Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern ein verlässlicher Partner.
Die derzeitigen aktuellen Rahmenbedingungen und die Tarifabschlüsse in der Privatwirtschaft wecken bekanntlich neue Begehrlichkeiten. Diese sind jedoch immer nur eine Momentaufnahme der jeweils aktuellen konjunkturellen Situation und könnten sich künftig auch genau andersherum darstellen. Deshalb dürfte es im Interesse aller Beteiligten sein, die jetzt getroffene Regelung auch im Interesse von Kontinuität und Verlässlichkeit so zu belassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die in der Verständigung mit dem Beamtenbund und dem DGB-Bezirk BadenWürttemberg erzielte stufenweise Erhöhung der Besoldung und der Versorgung im Jahr 2008 ist ausgewogen und angemessen. Außerdem berücksichtigt sie in ausreichender Weise soziale Gesichtspunkte in den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Ich bitte daher um Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs und entsprechende Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung kommt die Landesregierung ihren Vereinbarungen vom November 2006 mit dem Beamtenbund nach, schafft also den rechtlichen Rahmen hierfür. Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzentwurf hier im Haus breite Zustimmung erfahren wird, und konzentriere mich deshalb bei der ersten Lesung auf drei wesentliche Inhalte.
Erstens: Die jährliche Sonderzuwendung ist für die aktiven Beamten auf 50 % und für die Versorgungsempfänger auf 30 % abgesenkt worden. Sie wird seit 2004 in entsprechenden monatlichen Teilbeträgen mit dem Grundgehalt ausbezahlt. Mit der vorgesehenen Integration dieser Teilbeträge in das Grundgehalt wird künftig sichergestellt, dass diese Teilbeträge automatisch an den linearen Erhöhungen teilnehmen. Das heißt, sie sind künftig dynamisierungsfähig. Hinzu kommt, dass die Sonderzuwendung künftig nicht mehr als eigenständige Leistung Gegenstand von Kürzungsmaßnahmen sein kann.
Zweitens: Die Besoldung der Beamten und die Bezüge der Versorgungsempfänger werden im Jahr 2008 in zwei Stufen um insgesamt 2,9 % erhöht, wobei die zweite Stufe mit 1,4 %
Drittens: Weil der Höchstsatz der Versorgungsbezüge generell auf 71,75 % abgesenkt wurde, kommt aufgrund des Beamtenversorgungsgesetzes bei Erhöhungen ein Anpassungsfaktor zur Geltung, der die laufenden Versorgungsbezüge entsprechend kürzt. Diese gesetzlichen Anpassungsfaktoren führen seit dem 1. Januar 2003 in sieben Schritten dazu, dass alle Versorgungen auf den nunmehr geltenden Ruhegehaltshöchstsatz von 71,75 % zurückgeführt werden. Die beiden Erhöhungen im Jahr 2008 lösen demnächst die Kürzungsschritte vier und fünf aus.
Wegen dieser gesetzlichen Vorgaben kann auch den Anregungen des Bundes der Ruhestandsbeamten, die zweimaligen Anpassungen im Jahr 2008 nur als eine Anpassung zu werten, nicht gefolgt werden. Im Übrigen entspricht die jetzige gesetzeskonforme Vorgehensweise den beiden im Jahr 2004 durchgeführten Anpassungen, bei denen seinerzeit die Versorgungsbezüge ebenfalls zweimal abgesenkt wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt ist der Gesetzentwurf angemessen und entspricht dem, was nach unserer Haushaltslage derzeit möglich ist. Baden-Württemberg nimmt damit im Bundesvergleich immer noch einen Platz im vorderen Bereich ein.
Durch dieses Gesetz werden im Land zusätzliche Mittel in Höhe von 174 Millionen € benötigt; im kommunalen Bereich sind es ca. 27 Millionen €. Die Mehrausgaben des Landes von 174 Millionen € sind, wie Staatssekretär Fleischer schon erwähnte, für 2008 durch den Haushaltsansatz gedeckt und für die Folgejahre in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Einer weiter gehenden Erhöhung kann die CDU-Fraktion nicht zustimmen, auch dann nicht, wenn auf die zu erwartenden Steuermehreinnahmen hingewiesen wird. Zu bedenken ist dabei nämlich, dass jeder Prozentpunkt einer Be soldungserhöhung strukturelle Mehrausgaben von jährlich 70 Millionen € verursacht.
Wenn wir mit dem Ziel der Nullnettoneuverschuldung Ernst machen wollen – daran besteht innerhalb unserer Fraktion kein Zweifel –, dann müssen alle finanziellen Ressourcen gebündelt und primär so eingesetzt werden, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bereits 2008 keine neue zusätzliche Verschuldung erfolgen soll und somit ein erster und wichtiger Schritt in Richtung eines Abbaus der Altschulden eingeleitet wird.
Gleichwohl verkennen wir nicht, dass künftig gewisse Spielräume geschaffen werden müssen, wenn wir nach wie vor qualifizierten Nachwuchs gewinnen und das bisherige hervorragende Niveau unserer Landesverwaltung erhalten wollen. Dies allerdings bleibt der anstehenden Dienstrechtsreform vorbehalten.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 handelt es sich eigentlich um eine technische Umsetzung dessen, worüber wir schon im Frühjahr dieses Jahres diskutiert haben. Deswegen werde ich meine Anmerkungen hierzu heute relativ kurz halten. Wir haben damals ausführlich darüber diskutiert, wie wir eine soziale Staffelung verstehen, und haben auch über den Leistungsbegriff verschiedener Besoldungsgruppen innerhalb des Beamtengefüges gesprochen. Ich möchte das hier nicht wiederholen und verweise auf das Protokoll über die damalige Aussprache.
Im Namen der SPD-Fraktion begrüße ich ausdrücklich, dass die Sonderzahlungen in die Besoldung integriert werden, weil wir hoffen, dass so – egal, wie sich die Haushaltslage des Landes Baden-Württemberg weiterentwickelt – die Beamtenbesoldung ein bisschen vor dem Zugriff und der Begehrlichkeit unseres Finanzministers geschützt werden kann und damit die Arbeit, die die Beamten tagtäglich für uns tun – seien es die Lehrkräfte oder seien es die Beamten im Polizeidienst –, einfach auch die Anerkennung findet, die sie verdient hat.
Auch über die lineare Erhöhung der Besoldung im Jahr 2008 haben wir damals schon genügend diskutiert. Deswegen jetzt auch hierzu nur wenige Anmerkungen: Die lineare Anpassung, die bei jeder weiteren Erhöhung berücksichtigt wird, halten wir für richtig. Wir werden dem Gesetz deshalb in der zweiten Lesung zustimmen.
Insgesamt würden wir uns aber wünschen, dass die Dienstrechtsreform, die schon seit April dieses Jahres von Ministerpräsident Oettinger angekündigt wird, die wir nach der Föderalismusreform durchführen können, endlich auf den Tisch kommt, sodass wir über die Frage, was gerecht und was soziale Gerechtigkeit bei der Besoldung unserer Beamten und Beamtinnen in Baden-Württemberg ist, diskutieren können und dann für die Zukunft eine Dienstrechtsreform bekommen, hinter der auch wir als Opposition stehen können.
Im Moment warten wir noch immer auf das Papier, das, wie gesagt, seit April angekündigt ist. Wir würden uns sehr wünschen, dass wir noch in diesem Jahr mit der Diskussion anfangen könnten; denn das ist ganz gewiss kein leichtes Thema, sondern ein Thema, mit dem man sich auch hier im Parlament sorgfältig beschäftigen muss. Es kann nicht sein, dass es wieder so läuft, wie wir das hier schon oft erlebt haben: dass sich die Regierung ewig Zeit lässt und wir dann über die Weihnachtsferien durch ein solches Thema hindurchgaloppieren müssen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf beschäftigt uns mit dem Thema „Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Land“. Ich darf einmal so beginnen, dass ich zunächst die Punkte benenne, die wir mittragen.