Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf beschäftigt uns mit dem Thema „Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Land“. Ich darf einmal so beginnen, dass ich zunächst die Punkte benenne, die wir mittragen.
Wir tragen die Besoldungserhöhung auch in den jetzt vorgesehenen Stufen mit, weil wir der Auffassung sind, dass wir die Schere zwischen den Angestellten und den Beamten im Land nicht weiter auseinandergehen lassen dürfen.
Sie ist auch deswegen erforderlich, weil wir mit unserem öffentlichen Dienst in Zukunft in ganz anderem Umfang auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen; denn die demografische Entwicklung wird den Kampf um die besten Kräfte noch schwer machen. Deswegen müssen wir unserem öffentlichen Dienst auch ein Gehaltsgefüge anbieten, das Entwicklungen zulässt. Daher stimmen wir in diesem Punkt zu.
Ich möchte dabei gleich einwenden, dass diese Besoldungserhöhung allein natürlich nicht ausreichen wird. Die Kollegin Rudolf hat das bereits angesprochen. Wir brauchen auch Leis tungsanreize in anderem Umfang, als sie in unseren bisherigen Gehalts- und Besoldungstabellen enthalten sind. Deswegen kann ich die Aufforderung an die Landesregierung nur unterstützen, hier möglichst bald in die Gänge zu kommen.
Zur Gehaltserhöhung und zur Versorgungserhöhung sagen wir Ja, zur Integration der Sonderzahlungen in die Besoldung sagen wir Nein. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir haben gerade von meinen Vorrednern gehört, dass diese Sonderzahlungen durch ihre Integration in die eigentliche Besoldung dem Zugriff des Finanzministers, vielleicht auch des Staatssekretärs entzogen werden sollen. Aber das Parlament entscheidet und nicht der Finanzminister oder der Staatssekretär.
Gerade in den vergangenen Jahren, in denen die Einnahmesituation des Landes nicht gerade besonders rosig war, war es auch nötig, Möglichkeiten des Zugriffs auf Positionen zu haben. Wir sind der Auffassung: Wenn es allen schlechter geht, dann müssen wir auch dem öffentlichen Dienst in bestimmten Bereichen Reduzierungen zumuten. Deswegen haben wir die Sonderzahlungen gekürzt. Durch die vorgesehene Integration im Zuge des Alimentationsgrundsatzes werden diese Sonderzahlungen dann Bestandteil der Besoldung und sind künftig nicht nur dem Finanzminister, sondern auch dem Parlament für Möglichkeiten der Kürzung entzogen.
Jetzt will ich nicht von vornherein ankündigen, dass wir Kürzungen schon per se ins Auge fassen wollen. Ich will jedoch aufzeigen, wo wir Kürzungen vorhaben, und dies auch begründen.
Wir wollen bei den Versorgungsempfängern kürzen. Entsprechende Anträge haben wir auch bei den Etatberatungen hier ins Parlament eingebracht. Wir haben gesagt, dass wir die Sonderzahlungen bei den Versorgungsempfängern, die nach dem jetzigen Gesetzentwurf und nach dem Haushaltsstrukturgesetz, das ja schon verabschiedet ist, noch 30 % betragen, gänzlich streichen wollen. Warum? Weil wir die dadurch frei werdenden Mittel – Frau Kollegin Fauser, da gibt es nichts zum Kopfschütteln, das sind einfach konkrete Lebenserfahrungen –
das sind 60 bis 70 Millionen € – nehmen wollen und, wenn wir sie für die Besoldung ausgeben, dann für die jungen Menschen im öffentlichen Dienst ausgeben wollen.
Ältere Menschen sind bereits durch die Familienphase durchgegangen und benötigen diese Sonderzahlungen in der bestehenden Form nicht mehr. Es ist nicht so, dass wir ihnen diese Zahlungen nicht gönnen würden, aber die materiellen Möglichkeiten im Land sind nicht endlos. Wir wollen diese Mittel eher für die jungen Menschen einsetzen, für Menschen, die sich in der Familienphase befinden und damit auch in einer Phase, in der sie Investitionen tätigen – sei es in den Hausbau oder in was auch immer – und dabei diese Mittel benötigen.
Deswegen können wir an dieser Stelle die Integration der Sonderzahlungen nicht mittragen, weil wir die Sonderzahlungen bei den Versorgungsempfängern schon im Grundsatz ablehnen. Wir wollen dieses Potenzial eher für die jungen Menschen einsetzen, die im öffentlichen Dienst ihren Dienst tun.
Insofern, Herr Staatssekretär, können wir selbstverständlich Beratung zusagen, Zustimmung eher nicht, es sei denn, Sie würden auf unsere Argumente, die ich Ihnen jetzt in Bezug auf die Integration der Sonderzahlungen in die Besoldung, aber auch in Bezug auf den Verzicht auf Sonderzahlungen an Ruhestandsbeamte vorgetragen habe, einschwenken. Allerdings habe ich da wenig Hoffnung. Deswegen glaube ich auch nicht, dass ich Ihnen Zustimmung signalisieren kann. Aber freue ich mich auf die Ausschussberatungen und sage: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorgelegte Entwurf enthält Regelungen für zwei Bereiche, die bereits Gegenstand der Verständigung zwischen der Landesregierung und den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vom November 2006 waren.
Die gekürzten Sonderzahlungen werden in die Grundgehalts tabelle integriert. Ich muss dazu wiederholen, was auch meine Vorredner schon erläutert haben: Das ist eine Sicherstellung und eine Dynamisierung. Ich muss auch dazusagen: Als Finanzpolitikerin stimme ich dem nicht ganz so gern zu. Aber es ist richtig, dass wir es machen. Ich hoffe nur auf das Erinnerungsvermögen der Beamtinnen und Beamten, damit ich nicht in zwei Jahren wieder höre: „Wir bekommen kein Urlaubsgeld, und wir bekommen kein Weihnachtsgeld“, wie mir das zum Teil jetzt schon gesagt wird. Bei dieser Integration besteht nämlich die Gefahr, dass kein Mensch mehr daran denkt, dass das inzwischen im monatlichen Entgelt enthalten ist. Ich bitte alle: Halten Sie diese Erinnerung wach!
Dazu, dass nun die Grünen die Versorgungsempfänger von den Sonderzahlungen ausschließen wollen, muss ich sagen: Das ist definitiv nicht unsere Position.
Ich kann nicht Menschen, die ihr Leben lang mit dieser Zusage treu gearbeitet haben, die dann plötzlich wegnehmen und sagen: Ihr seid jetzt alt; ihr braucht das nicht mehr.
Nein, das war Basis der Lebensentgeltvereinbarung, und deshalb muss das auch für die Versorgungsempfänger bleiben.
Die zweistufige lineare Erhöhung hat Herr Staatssekretär Fleischer schon erläutert. Die Summe entspricht der Erhöhung für die Tarifbeschäftigten. Auch wir verkennen nicht, dass durch die Aufteilung auf zwei Stufen und das Hinausschieben der zweiten Stufe eine gewisse Ungleichbehandlung zwischen dem Beamtenbereich und dem Tarifbereich stattfindet, die insgesamt eine Entlastung von knapp 100 Millionen € für den Haushalt bedeutet. Aber man muss das im Zusammenspiel mit den anderen Bestandteilen dieser Vereinbarung sehen. In dieser Verständigung wurde nämlich auch vereinbart, dass bis 2011 keine weiteren Eingriffe im Bereich der Besoldung und Versorgung vorgenommen werden, dass außerdem eigene Eingriffe des Landes in die Beihilfe- und Heilfürsorgeregelungen nicht vorgesehen sind und dass die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten sowie die Deputatsverpflichtungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Professorinnen und Professoren nicht angehoben werden. Man hat damals also ganz bewusst ein Paket für die ganze Legislaturperiode geschnürt, und deshalb sprechen durchaus überwiegende Gründe dafür, dieses Paket jetzt nicht wieder aufzuschnüren.
Es gibt zwei Themen, die im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf noch angesprochen wurden. Eines ist die amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern. Dazu gibt es ja ein Urteil, und auf Antrag werden auch entsprechende Nachzahlungen geleistet. Diese Situation ist aber unbefriedigend. Wir wollen diesem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts im Zuge der Dienstrechtsreform entsprechen und nicht mit diesem Gesetz.
Außerdem – auch dies wurde bereits angesprochen – wird angemahnt, dass die zweimalige Verminderung der Versorgungsanpassung Auswirkungen hat, die bei den Empfängern nicht so gern gesehen werden. Ich will aber daran erinnern, dass es diese Regelung ja schon einmal gab und dass es deswegen denen, die dieses Paket verhandelt haben, eigentlich bekannt gewesen sein muss. Ich kann gut nachvollziehen, dass das Finanzministerium einen einzelnen Eingriff in das noch geltende Beamtenversorgungsgesetz des Bundes im Moment für rechtlich problematisch hält.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass die Dienstrechtsreform mit Leistungselementen kommen wird und dass das Kabinett bereits beschlossen hat, für deren Umsetzung ab dem Jahr 2009 in begrenztem Umfang zusätzliche Mittel bereitzustellen. Ich kann Ihnen heute die Zusage geben: Die FDP/DVP will auch in Zukunft ein verlässlicher Partner unserer Beam
tinnen und Beamten sein. Die Stabilität des Landeshaushalts ist dafür eine wesentliche Grundlage. Zu schöne Blütenträume dürfen wir deshalb nicht wachsen lassen.
Ich schlage vor, dass der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wird. – Ich sehe Ihre Zustimmung.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit – Drucksache 14/1768
Das Präsidium hat für die Aussprache über den Gesetzentwurf nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Baden-Württemberg ist d a s Land des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Deutschland. Rund 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Baden-Württemberg, und damit sind wir bundesweit führend. Angesichts des hohen Niveaus, das bei uns bereits besteht, ist es umso erfreulicher, dass die generelle Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement in der Bevölkerung weiterhin wächst – bei den Älteren, aber auch bei den Jungen. Auf diese Bereitschaft hat die Politik natürlich nicht direkt Einfluss. Aber wir können gesetzliche Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, um dieses Engagement zu erleichtern.
Es geht heute um das Sonderurlaubsgesetz. Das derzeit geltende Sonderurlaubsgesetz stammt aus dem Jahr 1953. Es regelt die Erteilung von Sonderurlaub für Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Jugendarbeit engagieren. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt.
Allerdings haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den letzten 50 Jahren weiterentwickelt. Dazu gehören zum einen die Arbeitsbedingungen, dazu gehört zum anderen aber auch die Bereitschaft von Jugendlichen, sich früher als mit 18 Jahren ehrenamtlich zu engagieren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die den heutigen Anforderungen entsprechen. Es geht darum, den engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich in das Gemeinwesen einzubringen. Es geht aber auch – das ist mir als Ministerin für Arbeit wichtig; es ist auch wichtig, dies deutlich zu sagen – um die berechtigten Interessen der Arbeitgeber, die berücksichtigt werden müssen.
(Beifall der Abg. Dr. Ulrich Noll und Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Ge- nau!)
Außerdem ist zu beachten, dass das Ehrenamt nicht Teil des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist. Vielmehr stellt es, wie der Begriff bereits andeutet, einen freiwilligen Dienst des Einzelnen zugunsten der Gemeinschaft dar. Um diesen Spagat zu schaffen, haben wir die Interessen der ehrenamtlich Engagierten und der Arbeitgeber sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen.
Bei der Novellierung des Gesetzes nutzen wir auch die Gelegenheit, in diesem Zusammenhang nicht mehr von „Urlaub“, sondern von „Freistellung“ zu sprechen. Ich denke, wer entsprechende Aufgaben übernimmt, weiß, dass ihre Erfüllung eine besondere Herausforderung darstellt und nicht immer mit Urlaub gleichzusetzen ist.
Erstens: Ehrenamtlich Engagierte können bereits ab dem 16. Lebensjahr Freistellung beanspruchen. Das war bisher erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Damit berücksichtigen wir, dass sich in unserem Land sehr viele junge Menschen bereits in diesem Alter ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren.
Zweitens: Die Höchstdauer der Freistellung wird von zwölf Tagen auf zehn Tage angepasst. Das mag auf den ersten Blick wie eine Verkürzung oder eine Verschlechterung des Freistellungsanspruchs aussehen. Jedoch ist dies eine Anpassung an die heute geltenden Arbeitszeiten. Beim Erlass des derzeit geltenden Sonderurlaubsgesetzes im Jahr 1953 hatten wir eine Sechstagewoche und haben stundenmäßig auch wesentlich mehr gearbeitet.