Protocol of the Session on October 11, 2007

Zweite Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, im Gemeinderat von Feldberg wurde – das war in der Presse nachzulesen – behauptet, Stuttgart 21 sei explizit schuld an dieser Kürzung auf der Höllentalbahn. Würden Sie das auch so sehen?

Nie und nimmer, und Sie sicher auch nicht, wie ich Sie kenne.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Hiermit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a n s U l r i c h S c k e r l G R Ü N E – S t u d i e n z e n t r u m W e i k e r s h e i m

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche der von Herrn Ministerpräsident Oettinger anlässlich der Überprüfung seiner Mitgliedschaft und dann anlässlich seines Austritts aus dem Studienzentrum Weikersheim erhobenen Forderungen an das Studienzentrum, wie z. B. dass sich das Zentrum erfolgreich gegen Inhalte und Kräfte jenseits des demokratischen Spektrums unserer Werte- und Verfassungsordnung abgrenzen müsse, und welche im Weiteren von ihm angekündigten Schritte zu einer Neuorganisation und personellen wie inhaltlichen Neuausrichtung des Zentrums wurden in der Zwischenzeit in welcher Weise erfüllt bzw. umgesetzt?

b) Wie bewertet die Landesregierung Aussagen von prominenten Mitgliedern des Studienzentrums auf deren Jahreskongress Ende September 2007, u. a. die des neuen Koordinators, die sich mit dem Zitat „Wenn der Staat die Kinderbetreuung übernimmt, ist das ein klassisches Merkmal der Diktatur“ diffamierend auch gegen die Politik dieser Landesregierung richteten bzw. die die Einladung von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum wie z. B. der Herren Günzel und Hohmann ausdrücklich rechtfertigten, oder etwa die des früheren Bundestagspräsidenten Jenninger, der im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Landespresse über das Studienzentrum vom „deutschen Hinrichtungsjournalismus“ gesprochen hat, und nimmt sie diese Aussagen zum Anlass, einen endgültigen politischen und organisatorischen Trennungsstrich zum Studienzentrum zu vollziehen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Stächele.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Sckerl wie folgt:

Zuerst die Vorbemerkung: Wie Sie wissen, hatte die Landesregierung zu den gestellten Fragen bereits umfassend in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1330, Stellung genommen.

Zu Frage a: Herr Ministerpräsident Oettinger hat – das wissen Sie; auch das haben wir hier schon mehrfach bestätigt und vorgetragen – seine Äußerungen damals in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der CDU getätigt. Das Studienzentrum Weikersheim ist ein eingetragener privatrechtlicher Verein. Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf personelle Entscheidungen und die inhaltliche Arbeit des Vereins. Für eine Neuorganisation oder Neuausrichtung des Studienzentrums Weikersheim ist die Landesregierung weder unmittelbar noch mittelbar verantwortlich.

Zu b: Kein Mitglied der Landesregierung ist Mitglied im Studienzentrum Weikersheim. Organisatorische Verbindungen zum Studienzentrum Weikersheim können also nicht beendet werden, wie in der Frage unterstellt wird, da ja keine bestehen. Zudem liegt seit Jahren keine finanzielle Förderung seitens des Landes mehr vor.

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten weist die Landesregierung darauf hin, dass das staatliche Neutralitätsgebot selbstverständlich stets zu beachten ist. Beim Vorhandensein freier räumlicher Kapazitäten kann eine Veranstaltung deshalb nicht nach Belieben abgelehnt werden.

Ich danke Ihnen.

Keine weiteren Fragen? – Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Sckerl.

Herr Staatssekretär, darf ich von einer Landesregierung, die ansonsten jede politische Äußerung, die sich gegen ihre Politik richtet, zu Recht öffentlich kommentiert, erwarten, dass sie auch Äußerungen auf einem derartigen Jahreskongress, die sich diametral gegen ihre eigene Politik richten, einmal öffentlich bewertet?

Herr Minister.

Es ist der Landesregierung stets vorbehalten, zu entscheiden, wo und wann sie sich zu welchen Sachverhalten äußert.

Wenn wir uns zu all dem, was tagtäglich geschrieben und gesagt wird, äußern würden, dann würden wir auch Ihr Fassungsvermögen bei Weitem übersteigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Heiterkeit)

Danke, Herr Staatsminister.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Die Mündliche Anfrage ist damit erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a g e n K l u c k F D P / D V P – E f f e k t i v i t ä t d e r V o r r a t s d a t e n s p e i c h e r u n g

Bitte, Herr Abg. Kluck.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass nach einer Studie des Bundeskriminalamts vom November 2005 in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten?

b) Wie hoch ist die Zahl dieser Straftaten prozentual gesehen

in Relation zu den laut Kriminalstatistik 2005 nicht aufgeklärten Straftaten?

Bitte, Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage, Herr Kollege Kluck, wie folgt:

Zu Ihrer Frage unter Buchstabe a könnte ich es jetzt ganz kurz machen und einfach sagen: Ja, das stimmt. Es sind 381 Fälle. Um aber die Antwort zu Buchstabe b Ihrer Anfrage verständlich zu machen, muss ich doch ein bisschen ausholen.

Im Rahmen einer Studie des Bundeskriminalamts mit dem Titel „Rechtliche, rechtspolitische und polizeipraktische Bewältigung der defizitären Rechtslage im Zusammenhang mit Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten“ sollten u. a. Rechtsdefizite bei den Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten aufgezeigt werden. Es ging u. a. darum, festzustellen, in wie vielen Fällen eine zu kurze Mindestspeicherungsfrist für Telekommunikationsverbindungsdaten negative Auswirkungen auf ein Ermittlungsverfahren hatte.

Zur Klärung dieser Frage wurde eine Bund-Länder-Befragung mittels standardisiertem Fragebogen durchgeführt. Die Erhebung erfolgte vom 1. März 2005 bis zum 30. September 2005. Dabei muss beachtet werden, dass es sich bei diesem Zeitraum um einen Meldezeitraum, nicht aber um einen Ereigniszeitraum handelt.

Es sollten alle Fälle gemeldet werden, bei denen Defizite aufgrund einer zu kurzen Mindestspeicherungsfrist für Telekommunikationsverbindungsdaten auftraten, auch wenn sie sich vor dem 1. April 2005 ereignet haben. Wann genau sich diese Straftaten ereigneten, ist der Studie eben nicht zu entnehmen. Zudem enthält die Studie keine Aussage über das Meldeverfahren der deutschen Länder.

Insgesamt – das will ich nochmals bestätigen – wurden auf diese Art und Weise 381 Fälle gemeldet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bei 51 % der gemeldeten Fälle eine Tataufklärung aufgrund fehlender Telekommunikationsverbindungsdaten nicht möglich war.

Zu Buchstabe b Ihrer Anfrage: Da anhand der Studie des BKA keine Zuordnung zu einem Ereigniszeitraum möglich war, verbietet sich ein Vergleich mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2005 – und damit generell für einen Einjahreszeitraum.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Kluck.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass die angesprochenen 381 Fälle teilweise auch auf anderem Wege aufgeklärt werden konnten? Und zweitens: Trifft es zu, dass von diesen 381 Fällen selbst mit einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung ein Teil nicht hätte aufgeklärt werden können?

Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich weiß nicht, ob das unser Haus weiß. Wenn ich Ihnen nähere Informationen geben kann, dann tue ich das gern auf schriftlichem Weg.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Danke!)

Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, trifft es zu oder teilen Sie meine Auffassung, dass durch die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote nur geringfügig erhöht werden konnte, nämlich von 55 % auf 55,006 %?

Wenn die Aufklärungsquote durch eine Datenspeicherung erhöhbar ist, dann halte ich es auch für richtig, dass man jede Möglichkeit ausschöpft, um die Aufklärungsquote zu verbessern.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!)

Keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist auch diese Mündliche Anfrage erledigt.