Protocol of the Session on July 26, 2007

Ich kann das, was Sie gesagt haben, nur unterstützen – ausgehend von dem Zitat, das der Kollege Föll angeführt hat. Ich habe gedacht, er würde jetzt einmal eine Reform auch in Baden-Württemberg vorschlagen. Aber leider war dem nicht so.

Wenn wir schon bei dem Thema sind, stellt sich auch die Frage, ob wir nicht eine völlig unabhängige Behörde bekommen, wie es in anderen Bundesländern zum Teil der Fall ist. Das wäre die weitestgehende Forderung. Wir wären schon mit dem ersten Schritt zufrieden. Aber wenn wir schon dabei wären, könnten wir alles auf einen Schlag verwirklichen.

Außerdem – da bin ich sicherlich auch mit denen, die hierbei betroffen sind, einig –: Sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Datenschutz sind wir personell nicht ausreichend besetzt.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: So ist es!)

Es bedarf hier zusätzlicher Stellen. Das muss man einmal klar und deutlich sagen. Manche Themen wie Callcenter sind schon angesprochen worden.

Die Probleme mit dem Datenschutz werden eher zunehmen als abnehmen. Mit der vorhandenen Personaldecke sind wir schon jetzt im Grunde nicht in der Lage, die Arbeit in ausreichender Weise zu leisten. Dies liegt nicht an den Einzelnen, die sie ausführen. Wenn man beispielsweise einen solch ausführlichen, guten Bericht bekommt, sieht man, dass die Arbeit mit Engagement geleistet wird. Aber das nützt ja nichts, wenn der Datenschutz nicht über genügend Personal verfügt.

In zehn Fällen wurde ein Bußgeld verhängt. In wenigen Fällen wurde anlassunabhängig geprüft, weil diese Prüfungen – das wurde im Ausschuss bereits gesagt – jeweils drei Tage dauern. Dafür ist der gesamte Apparat, der zur Verfügung steht, unterwegs. Dann muss das Ganze noch ausgewertet werden. Es ist schlichtweg nicht möglich, Prüfungen in dem Maße durchzuführen, wie es notwendig wäre.

Es wird darauf hingewiesen, vorbeugender Datenschutz sei der beste Datenschutz. Das ist völlig richtig. Deswegen ist es aber auch notwendig – der Kollege Hofelich hat darauf hingewiesen –, schon vorzeitig mit den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kontakt aufzunehmen. Man muss denjenigen Betrieben, die noch gar keinen Datenschutzbeauftragten haben, noch viel mehr Hinweise geben, welche Notwendigkeiten im Bereich des Datenschutzes bestehen. Das ist aber mit einer solch kleinen Mannschaft schlichtweg nicht immer möglich.

Viele Probleme sind schon angesprochen worden. Ich möchte noch das Problem Scoring ansprechen, auf das noch nicht eingegangen wurde. Dieses Problem nimmt in dem vorliegenden Bericht einen großen Teil ein. Herr Schedler hat im Ausschuss ebenfalls darauf verwiesen, dass viele der Forderungen, die wir in Bezug auf den Datenschutz haben, bisher schlichtweg nicht umsetzbar sind. Da sind wir alle gefordert – wir hier als gesamtes Parlament –, denjenigen, die diese Aufgabe zu bewältigen haben, die entsprechenden Instrumente an die Hand zu geben. Da kann man keine Einzellösungen machen. Da sind aber auch Sie, Herr Minister, gefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass da mehr getan wird. Es ist offensichtlich – das geht aus dem Bericht der Behörde klar und deutlich hervor –, dass es im Bereich Scoring einen erheblichen Missbrauch gibt.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Ist es Ihnen auch schon passiert?

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Ja!)

Deswegen, meine Damen und Herren, sollten wir diesen Bericht sehr ernst nehmen. Wir sollten ihn und auch die aufgeworfenen Fragen noch für die Zukunft diskutieren und, wie ich schon gesagt habe, denjenigen, die da die Arbeit leisten, das entsprechende Instrumentarium geben. Auch wenn wir Personal einsparen müssen, dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass es Bereiche gibt, die so deutlich unterbesetzt sind

(Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange- zeigt.)

ich komme gleich zum Ende –, dass wir mit dem vorhandenen Personal unserer Aufgabe schlichtweg nicht nachkom

men. Das ist in einer Demokratie, in der informationelle Selbst bestimmung mittlerweile ein Grundrecht ist, nicht mehr tragbar.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kluck für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist hinlänglich bekannt, dass die FDP keinen gläsernen Staatsbürger will. Ich möchte hier hinzufügen: Wir wollen auch keinen gläsernen Kunden, keinen gläsernen Autofahrer, keinen gläsernen Versicherten und auch keinen gläsernen Internetnutzer.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe der Abg. Franz Untersteller und Edith Sitzmann GRÜNE – Abg. Jür- gen Walter GRÜNE: Wie sieht es mit dem gläsernen Abgeordneten aus?)

Dem datengierigen Staat auf die Finger zu schauen und gegebenenfalls zu klopfen, das können ja viele. Das kann der unabhängige Landesbeauftragte für den Datenschutz, das kann das Parlament, das können die Medien. Aber Verstöße Privater gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind oft schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen. Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zeigt uns, dass dieser Kampf gegen die sich immer schneller drehenden Flügel moderner Informations- und Kommunikationstechnik nicht aufgegeben wird; und das ist gut so.

Die ministeriellen Datenschützer wurden im Berichtszeitraum von lediglich 850 Bürgerinnen und Bürgern angerufen. Aber machen wir uns nichts vor: Da gibt es eine ganz hohe Dunkelziffer. Moderne Geschäftsabläufe mit modernen Medien benötigen häufig die Eingabe und die Verarbeitung einer Vielzahl persönlicher Daten. Mit diesen wird dann ein schwunghafter Handel betrieben. Kundenprofile sollen beim Marketing helfen, Auskunftsdateien die Zahlungsfähigkeit der Kunden sicherstellen.

Es darf aber nicht sein, dass der Verbraucher überall lokalisierbar und identifizierbar ist. Deshalb müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen mit der Entwicklung neuer Überwachungstechnologien Schritt halten. Das geht, Herr Kollege Walter, durchaus auch ohne zusätzliche Stellen.

Für die FDP/DVP-Fraktion steht fest: Der Einzelne muss selbstständig darüber bestimmen können, wem er welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck mitteilt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Die Bürgerinnen und Bürger müssen aber auch dafür sensibilisiert werden, dass sie ein Stück Freiheit über ihre Daten aufgeben. Das machen wir täglich, und wir passen da überhaupt nicht auf.

Am wirksamsten vor diesem gläsernen Kunden schützt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Wenn Sie etwas kaufen, dann müssen Sie dort wirklich nur die Angaben machen, die für diesen Vorgang notwendig sind, und nicht noch andere. Daran muss man immer wieder erinnern. Wenn man weitere

Daten haben will, dann braucht man dazu – so ist die Gesetzeslage – auch wirklich eine gesonderte Einwilligung.

Jede Unterhose, die Sie heute kaufen, könnte mit einem Funkchip versehen sein. Das ist weit verbreitet.

(Zuruf von der SPD: Was? – Abg. Thomas Knapp SPD: Wir wollen keine gläsernen Unterhosen!)

Deshalb müssen Sie, wenn Sie an der Kasse vorbeikommen, ausdrücklich darum bitten, dass man diesen Chip entfernt. Das geht technisch sehr einfach. Aber wenn Sie es nicht machen, dann tragen Sie diesen klitzekleinen Big Brother bei sich herum, und der weiß genau, wo Sie die Unterhose ausziehen und wo Sie sie anlassen.

(Heiterkeit – Abg. Reinhold Gall SPD: Wer will denn wissen, wo meine Unterhose ist? – Abg. Thomas Blenke CDU: Wen interessiert das in Ihrem Fall?)

Meine Damen und Herren, auch die Videoüberwachung durch Private bedarf dringend einer gesetzlichen Grundlage. Da muss beispielsweise die Speicherungsdauer befristet werden. Was dem Staat selbst verboten ist – das möchte ich hier noch einmal sagen –, das darf er sich auch nicht durch das Aufschalten auf private Anlagen holen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Weiß das auch der In- nenminister?)

Datenschutzverletzungen müssen deutlich geahndet werden, und eine datenschutzgerechte Technik muss stärker gefördert werden.

Wenn ich jetzt an diese elektronische Gesundheitskarte denke, die sich Schwarz und Rot in Berlin ausdenken, dann werde ich ganz krank. Ich meine, der Patient muss selbst entscheiden können, welche Daten auf der Karte erfasst oder gelöscht werden und wer Zugang dazu hat.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das darf er doch!)

Gentests durch Arbeitgeber und Versicherungen müssen durch klare rechtliche Grenzen beschnitten werden. Niemand darf aufgrund seiner genetischen Anlagen diskriminiert werden.

Sie können sich erinnern: In den Achtzigerjahren hat man gegen die läppische Datenerhebung bei der Volkszählung protes tiert. Heute weiß man über jeden von uns – von Ihnen, von ihr, von ihm – sehr viel mehr.

Herzlichen Dank für diesen aufschlussreichen Bericht. Wir unterstützen den darin enthaltenen Appell an die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Kontakt zur Aufsichtsbehörde zu halten. Das würde vielen wahrscheinlich leichter fallen, wenn auch der Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten konzentriert wäre. Mit ihm haben wir eine Institution, die von politischer Einflussnahme unabhängig ist und die Grundrechte effektiv schützt.

Allerdings, meine Damen und Herren von der Opposition: Schnellschüsse aus Ihren Reihen in diese Richtung werden wir dennoch nicht mittragen, denn es ist den Schweiß der edlen Liberalen wert, erst einmal unseren Koalitionspartner davon zu überzeugen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Heiterkeit des Abg. Die- ter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Diese Mühe haben wir auch öfter, Herr Kolle- ge! – Abg. Ingo Rust SPD: Ein entschiedenes „So- wohl-als-auch“!)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Rech für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Die jetzt auch von Herrn Kollegen Kluck angesprochene Frage – das müssen wir uns einfach bewusst machen – ist in allererster Linie eine Frage der parlamentarischen Kontrolle. Wollen wir sie haben oder nicht? Ich denke, gerade in einem solch sensiblen Bereich wie dem Datenschutz ist es richtig und notwendig, diese parlamentarische Kontrolle zu behalten.

Ich bin bereit, über alles zu reden und über alles zu diskutieren. Aber wir werden abwägen müssen, ob wir in der Tat ein Stück Parlamentarismus, ein Stück parlamentarischer Kontrolle aufgeben wollen – gerade in diesem Bereich. Aber das ist ein Thema, das uns noch eine Zeit lang beschäftigen wird.

Meine Damen und Herren, der Datenschutzbericht, wie er jetzt vorliegt, ist kein datenschutzpolitischer Bericht. Er zeigt nüchtern die Situation in den verschiedenen Bereichen auf und legt die Rechtsposition in zahlreichen Einzelfragen dar. Der Bericht setzt einen Schwerpunkt bei Inkassounternehmen und Auskunfteien, befasst sich aber auch mit Versicherungen, Banken, Handel, Sparkassen, der Werbebranche usw.

Die Arbeit der Aufsichtsbehörde – ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Arbeit hier fraktionsübergreifend gewürdigt haben; das tut auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut; ich will mich diesem Dank für die engagierte Arbeit ausdrücklich anschließen – und der Bericht sind geprägt von den Beschwerden der Bürger, denen zum Teil grundsätzliche Bedeutung zukommt. In den Bericht eingeflossen sind – das wurde erwähnt – auch die Ergebnisse einiger anlassunabhängiger Vor-Ort-Prüfungen in Unternehmen, der Beratung von nicht öffentlichen Stellen und Bürgern sowie auch der gemeinsamen Arbeit der Datenschutzbehörden.

Der Bericht verzichtet ganz bewusst auf eine zusammenfassende Bewertung der Situation des Datenschutzes. Sie ist in den einzelnen Bereichen zu unterschiedlich.

Positiv ist aber – das kann man sagen –, dass der Datenschutz für viele private Unternehmen und Organisationen einen hohen Stellenwert hat. Sie wollen diesem hohen Stellenwert Rechnung tragen. Manchmal führt das dazu, dass eine nicht öffentliche Stelle ein Vorhaben in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde umsetzt. Das ist besonders erfreulich, weil – auch dies wurde gesagt – vorbeugender Datenschutz der bes te Datenschutz ist.

Festzustellen ist aber auch, dass im Alltag häufig gegen den Datenschutz verstoßen wird. Die Bandbreite reicht dabei von „lässlichen Sünden“ bis hin zu schwerwiegenden Verstößen mit erheblichen Folgen für die Betroffenen. Zumeist beruhen diese Verstöße aber nicht auf bewusster Missachtung, sondern auf schlichter Unkenntnis oder häufig auch auf einer falschen

Auslegung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie beruhen auch auf fehlendem Bewusstsein, was die datenschutzrechtliche Relevanz eines Vorgangs angeht.