Protocol of the Session on July 26, 2007

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Rita Haller-Haid.

Es freut mich natürlich, zu hören, dass keine Privatisierung geplant ist. In der Ausschreibung des Gutachtens steht aber auch, es solle ein fiktiver Kaufpreis für eine Universitätsklinik ermittelt werden. Das ist so nicht ganz nachvollziehbar. Deshalb wollte ich da noch einmal nachhaken.

Meine zweite Nachfrage lautet: Wie teuer ist ein solches Gutachten überhaupt? Wie viel ist die Landesregierung dafür auszugeben bereit?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Zu Ihrer ersten Frage: Eine Kaufpreisermittlung muss nicht zwangsläufig zu einem Verkaufsprozess führen, sondern kann auch im Wege von unterschiedlichen Partnerschaftsmodellen im Hinblick auf Anteilsaufteilung und anderes durchaus sinnvoll sein. Insofern würde ich die Frage der Kaufpreisermittlung nicht mit einer Verkaufsabsicht gleichsetzen. Dies ist in einem betriebswirtschaftlichen Bewertungsverfahren durchaus gängig.

Zu Ihrer zweiten Frage: Was die Kosten der Begutachtung betrifft, bin ich gern bereit, Ihnen im Nachgang zur heutigen Mündlichen Anfrage noch einmal eine entsprechende Information zukommen zu lassen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Rivoir.

Herr Staatssekretär, es gibt ja ein gemeinsames Positionspapier der vier Universitätsklinika mit weitreichenden Reformvorschlägen, allerdings unter der Überschrift „Beibehaltung der öffentlichen Trägerschaft“. Warum haben Sie dieses Papier nicht als Grundlage Ihres politischen Handelns hier im Landtag genommen?

Wir haben unterschiedliche Standpunkte in die Ausschreibung des Gutachtens mit hineingebracht. Wir haben auch diesen Standpunkt mit berücksichtigt und sind in der Gesamtabwägung zu diesem Auftragstext gekommen, weil wir und nicht die Universitätsklinika der Auftraggeber für das Gutachten sind. Insofern sehe ich hier auch keine Inkonsistenz in unserer Argumentation.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r a n k M e n t r u p S P D – N e u e S t u d i e n a n g e b o t e a n d e n P ä d a g o g i s c h e n H o c h s c h u l e n

Bitte, Herr Abg. Dr. Mentrup.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

Wie viele der von der Landesregierung in ihrer Pressemitteilung am 3. Juli 2007 angekündigten neuen Studienplätze – es geht hier um die Elementarbildung – werden zum Wintersemester 2007/08 an welchen Pädagogischen Hochschulen angeboten, wie viele zum Sommersemester 2008 bzw. zum Wintersemester 2008/09, und wann und wie wird die Zahl der Studienplätze für den Grund- und Hauptschulbereich entsprechend reduziert?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Mentrup zu neuen Studienangeboten an den Pädago

gischen Hochschulen beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Erstens: Zum Wintersemester 2007/08 werden an den sechs Pädagogischen Hochschulen insgesamt 395 Studienanfängerplätze in nicht lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen, davon allein 215 im Bereich der frühkindlichen Pädagogik, angeboten. Davon entfallen auf die Pädagogische Hochschule Freiburg 70, auf Heidelberg 65, auf Karlsruhe 50, auf Ludwigsburg 80, auf Schwäbisch Gmünd 70 und auf Weingarten 60 Plätze.

Zweitens: Im Sommersemester 2008 werden keine Studienanfänger aufgenommen. Eine Zulassung erfolgt in diesen Studiengängen nur zum Wintersemester und für ein ganzes Studienjahr.

Drittens: Im Studienjahr 2008/09 gibt es keine neuen zusätzlichen Studienanfängerplätze. Es wird aber eine deutliche Studienjahrkohorte mit erneut 395 Studienanfängern aufgenommen werden.

Viertens: Die Absenkung der Ausbildungskapazitäten für die Lehrämter an den Grund- und Hauptschulen erfolgt zeitgleich zum Wintersemester 2007/08. Die erforderliche Festsetzung von Zulassungszahlen ist durch die Zulassungszahlenverordnung-PH 2007/2008 vom 18. Juni 2007 erfolgt, die am 5. Juli 2007 im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist.

Die neuen Studiengänge sowie das Sonderpädagogikmodul im Studiengang für das Grund- und Hauptschullehramt erforderten eine neue Berechnung, die zu 3 900 Studienanfängerplätzen in den grundständigen Lehramtsstudiengängen an den Pädagogischen Hochschulen führte. Gegenüber dem Studienjahr 2006/2007 ergibt sich eine um 400 niedrigere Zahl an Studienanfängerplätzen. Im Grund- und Hauptschulbereich reduziert sich die Zahl um 394 Plätze von bisher 2 865 auf 2 471.

Herr Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, plant das Ministerium im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Studiengänge, das Lehramt für Grund- und Hauptschulen zu trennen?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Zeller, dies war nicht Bestandteil der Anfrage.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Es geht um die Zahlen!)

Wir hatten dieses Thema bereits in vergangenen Debatten gehabt und haben dort die Linie der Landesregierung aufgezeigt. – Zahlen liegen mir im Rahmen der vorliegenden Mündlichen Anfrage nicht vor.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Klare Antwort! Was will man mehr?)

Vielen Dank. Keine weiteren Zusatzfragen? – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Leider kann ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Christoph Palmer CDU unter Ziffer 9 nicht mehr aufrufen. Es

gibt eine exakte Vorschrift: Die Fragestunde darf nicht länger als 60 Minuten dauern. Wir sind jetzt genau bei 60 Minuten. Herr Kollege, es tut mir außerordentlich leid, aber ich muss mich an die Geschäftsordnung halten.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Okay!)

Diese Anfrage wird daher schriftlich beantwortet werden.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. C h r i s t o p h P a l m e r C D U – A u s b a u K n o t e n L 1 1 8 7 / L 1 1 8 9 S t u t t g a r t - B ü s n a u

a) Wie ist der Sachstand zum Ausbau des Knotenpunkts L 1187/L 1189 in Stuttgart-Büsnau, der in den vergangenen Jahren ein Unfallschwerpunkt war?

b) Bis wann ist die Realisierung des geplanten Kreisverkehrs,

der seit etlichen Jahren zugesagt ist, zu erwarten, und mit welchen Kosten ist zu rechnen (unter Einbezug der Neu- konzeption der Hochwasserentlastung durch den Abfluss Glems bzw. den Abfluss aus dem Neuensee und dem Bä- rensee)?

Schriftliche Antwort des Innenministeriums

Zu Frage a: Nachdem nunmehr das Konzept der Stadt Stuttgart für das Wasserregime der Parkseen vorliegt, kann die Planung des Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt L 1187/ L 1189 weiter betrieben werden. Es ist vorgesehen, die Planung bis Anfang 2008 abzuschließen.

Zu Frage b: Der Umbau des Knotenpunkts zählt zu den wichtigen Maßnahmen für die anstehende Fortschreibung des Landesstraßenbauprogramms. Es ist Ziel, das Vorhaben im nächs ten Jahr in Angriff zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch auch, dass die Stadt Stuttgart ihren Anteil aus dem Kos tenblock „Aufdimensionierte Glemsquerung“ in ihren Haushalt aufnehmen kann.

Die Kosten betragen nach heutigem Stand ca. 450 000 € für den Umbau des Knotenpunkts und ca. 250 000 € für die „Aufdimensionierte Glemsquerung“.

Ich schließe die Fragestunde und rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung sowie zur Änderung des Schlichtungsgesetzes – Drucksache 14/1463

Die Fraktionen sind übereingekommen, in der Ersten Beratung auf eine Aussprache zu verzichten.

Es wurde der Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss gestellt. – Sie sind damit einverstanden.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg – Drucksache 14/1529

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Wem darf ich das Wort geben? – Bitte, Herr Abg. Zeller, für die SPD-Fraktion.