Protocol of the Session on December 9, 2004

Keine weiteren Zusatzfragen.

(Abg. Blenke CDU: Herr von Berlichingen will auch noch etwas sagen!)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C h r i s t o p h B a y e r S P D – F i n a n z i e r u n g s v o r b e h a l t b e i m B a u d e r B u n d e s s t r a ß e B - 3 1 - O r t s u m f a h r u n g U m k i r c h

Herr Abg. Bayer, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Aus welchen Gründen wurde vonseiten des Regierungspräsidiums Freiburg bei dessen Presseerklärung am 20. September 2004 die Finanzierung der B-31-Ortsumgehung Umkirch in Höhe von ca. 2,5 Millionen € für das Jahr 2005 unter den Vorbehalt von Lkw-Mauteinnahmen gestellt?

b) Inwiefern ist die Abweichung von der innerhalb eines Sondierungsgesprächs zum Finanzierungs- und Bauprogramm mit dem Land Baden-Württemberg geschlosse

nen Vereinbarung vom 12. Februar 2004 (siehe Bundes- tagsdrucksache 15/3694) mit dem beim Spatenstich angekündigten besonderen Engagement des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vereinbar?

Das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage hat Herr Staatssekretär Hillebrand.

Herr Präsident, lieber Herr Kollege Bayer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Bayer wie folgt:

Zu a: Das Finanzierungs- und Bauprogramm für den Bau der Bundesfernstraßen wird jährlich vom Land in Abstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgestellt. Es kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn der Bundestag den entsprechenden Bundeshaushalt verabschiedet. Der Freiburger Regierungspräsident Dr. von Ungern-Sternberg erläuterte dies sinngemäß in seiner Presseerklärung vom 20. September 2004 anlässlich eines Ortstermins in Umkirch.

Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung der Maßnahme im Bundeshaushalt über Kapitel 1202 – Verwendung der streckenbezogenen Lkw-Maut. Insofern besteht zwischen Mauteinnahmen und Finanzierung natürlich ein direkter Zusammenhang.

Zu b: Bund und Land führten am 12. Februar 2004 ein erstes Sondierungsgespräch zum Finanzierungs- und Bauprogramm der Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg. Unter Berücksichtigung aller Projekte war vorgesehen, die Maßnahme B 31 – Breisach–Freiburg, erster Bauabschnitt Ortsumfahrung Umkirch – mit relativ niedrigen Jahresraten zu bedienen. Die Fertigstellung hätte sich bis nach 2009 verzögert.

In den folgenden Monaten zeichnete sich jedoch ab, dass die Maßnahme in kürzerer und damit annehmbarerer Zeit durchfinanziert werden kann. Das momentane Finanzierungsmodell sieht daher für 2005 eine Rate von 4 Millionen € vor. Die Fertigstellung der Ortsumfahrung Umkirch wäre demnach bis Ende 2008 möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Bundestag in den kommenden Jahren den entsprechenden Bundeshaushalten zustimmt.

Keine Zusatzfrage? – Damit ist die Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N i k o l a o s S a k e l l a r i o u S P D – M i t t e l f r e i g a b e f ü r d e n N e u b a u d e s A u t o b a h n p o l i z e i r e v i e r s I l s h o f e n

Herr Abg. Sakellariou, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Stehen die Haushaltsmittel für den Neubau des Autobahnpolizeireviers Ilshofen bei der Bundesautobahnanschlussstelle Kirchberg bereit?

b) Wann ist gegebenenfalls mit dem Abruf dieser Mittel durch die zuständigen Behörden und dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage namens der Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Dr. Reinhart.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Sakellariou wie folgt:

Zunächst zu Frage a: Die Gesamtbaukosten für den Neubau des Autobahnpolizeireviers Ilshofen wurden bereits im Staatshaushaltsplan 2002/03 bei Kapitel 1208 etatisiert. Die Maßnahme ist im Behördenbauprogramm 2005/06 enthalten.

Zu Ihrer Frage b: Das Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Heilbronn hat die Planungen so weit vorangetrieben, dass ein Baubeginn im kommenden Jahr möglich wäre. Wann die Baumaßnahme realisiert werden kann, ist allerdings von der weiteren Entwicklung des Landeshaushalts abhängig. In der derzeitigen Haushaltslage kann noch nicht verbindlich mitgeteilt werden, wann mit dem Neubau tatsächlich begonnen werden kann.

Zusatzfrage, Herr Abg. Sakellariou.

Herr Staatssekretär, können Sie denn sagen, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sagen können,

(Heiterkeit)

ob sich der Haushalt in einem solchen Zustand befindet, dass die beschlossene Baumaßnahme begonnen werden kann?

Ich kann Ihnen sagen, dass wir zunächst einmal, wie Sie selbst wissen, ohnehin die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben, sprich: auch von Steuereinnahmen, sehr aufmerksam beobachten müssen.

(Lachen des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Hinzu kommt vor allem – das ist ja wohl das, was Sie interessiert –, dass wir von unserem Haus aus gern, wenn es möglich ist, im Jahr 2005 beginnen wollen. Ich kann Ihnen auch versichern, Herr Kollege, dass die Baumaßnahme sowohl vom Innenministerium als auch vom Finanzministerium als sehr dringlich beurteilt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Sakel- lariou SPD: Ich bedanke mich! – Abg. Capezzuto SPD: Das ist ein Wort! Darauf kann man bauen!)

Die Anfrage ist damit erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – W e i t e r e P l a n u n g f ü r S t r a ß e n v e r k e h r s p r o j e k t e i m „ W e i t e r e n B e d a r f m i t P l a n u n g s

(Stellv. Präsident Birzele)

r e c h t ( W B * ) “ a u s d e m B u n d e s v e r k e h r s w e g e p l a n ( B V W P ) i n B a d e n W ü r t t e m b e r g ; h i e r : P l a n f e s t s t e l l u n g s v e r f a h r e n B 3 n e u , O r t s u m g e h u n g ( O U ) K u p p e n h e i m ( L a n d k r e i s R a s t a t t )

Herr Abg. Kaufmann, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft die vom Minister für Umwelt und Verkehr, Stefan Mappus, in einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Kuppenheim vom 30. Oktober 2004 geäußerte Begründung, aufgrund fehlender eigener Planungsmittel die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für die B 3 neu, Ortsumgehung Kuppenheim, für „nicht sinnvoll“ zu erachten, auf sämtliche Straßenverkehrsprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan in Baden-Württemberg zu, die im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“ vorgesehen sind und damit im Grunde die Option zur Planung auch bereits vor 2015 beinhalten?

b) Inwieweit beabsichtigt das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, diese Ansicht in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Hillebrand.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Kaufmann wie folgt:

Zu a: Mit der Einstellung von Vorhaben in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“, in Fachkreisen „WB*“ genannt, im Bedarfsplan für die Bundesstraßen bringt der Bund zum Ausdruck, dass eine Realisierung bis 2015 nicht zu erwarten ist, sondern lediglich schon vor Ablauf der Laufzeit des Bedarfsplans mit der Planung begonnen werden kann.

Die Diskrepanz zwischen den avisierten Mittelzuweisungen und dem tatsächlich benötigten Finanzierungsvolumen lässt erwarten, dass voraussichtlich bei vielen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs die bauliche Umsetzung bis 2015 nicht möglich sein wird.

Die in Aussicht gestellten Mittelzuweisungen für die nächsten Jahre erlauben zunächst lediglich, die bereits bestandskräftig planfestgestellten Maßnahmen zu realisieren, um zu verhindern, dass diese Planfeststellungsbeschlüsse verfallen. Bei der derzeitigen Finanzlage des Bundes wird das noch fast zehn Jahre in Anspruch nehmen.

An die Realisierung weiterer Maßnahmen kann erst danach gedacht werden. Das bedeutet allerdings, dass bei neuen Planungen zunächst nur Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs priorisiert werden müssen, um so die nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Planungsmittel optimal und wirtschaftlich einsetzen zu können. Nur so lässt sich ein

weiterer Planungsüberhang und die Problematik eventuell verfallender Planfeststellungsbeschlüsse vermeiden.

Berücksichtigt man weiterhin, dass derzeit Planungsmittel vorrangig für die Ausführungs- und Baureifplanungen der bereits planfestgestellten Projekte eingesetzt werden müssen, ist es also unabdingbar, dass für Maßnahmen des WB* derzeit grundsätzlich keine Planungen aufgenommen werden können. Maßnahmen des WB*, bei denen die Planfeststellung auf der Grundlage der früheren Einstufungen in den vordringlichen Bedarf bereits eingeleitet wurde, wie zum Beispiel die B-10-Ortsumgehung Berghausen, werden jedoch bis zur Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses weitergeplant.