Zu Ihrer zweiten Zusatzfrage sage ich Ihnen noch einmal, wie ich es sehe. Nach der EU-Messgeräterichtlinie ist ja gerade diese ganz sensible Überprüfung durch die Eichverwaltung nach wie vor gewährleistet.
Ja. Wir wollen sie sogar intensivieren. Wir hatten auch mit dem Landesbetrieb Eichwesen in Baden-Württemberg Kontakt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W a l t e r C a r o l i S P D – A d e l s p r ä d i k a t u n d S c h u l d i e n s t
a) Welche Gründe haben die Landesregierung bewogen, in den „Antrag auf Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg über die Allgemeine Bewerberliste 2004/2005“ eine besondere Spalte „Adelsprädikat“ aufzunehmen?
b) Welche gesellschaftspolitischen oder sonstigen Visionen haben die Landesregierung veranlasst, diesen Schritt zu wagen?
Herr Staatssekretär Rau, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage namens der Landesregierung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr beeindruckt von der Tiefe der Recherche des Kollegen Dr. Caroli,
dass in einem von 15 Formularen zur Einstellung von Bewerbern in den Schuldienst die Änderung dieser Spalte in die ansonsten gültige Bezeichnung „Namenszusatz“ unterblieben ist. Ich danke Ihnen herzlich dafür, dass Sie das Kontrollrecht des Parlaments so exzessiv wahrgenommen haben,
und möchte Ihnen versichern, dass gesellschaftspolitische Visionen, die mit diesem Bewerbungsbogen verbunden sind, ausschließlich darauf abzielen, Gerechtigkeit bei der Einstellung in den Schuldienst walten zu lassen.
Herr Staatssekretär, sind der Landesregierung die folgenden Artikel aus verschiedenen Verfassungen bekannt?
Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. Öffentlichrechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens.
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.
Herr Kollege Dr. Caroli, ich sehe, dass Sie der kürzliche Besuch des Prinzen von Baden in Lahr durchaus inspiriert hat,
diesen Fragen nachzugehen. Sie sind mit mir sicher einig, dass diese Landesregierung nie von den Grundlagen der für uns gültigen Verfassungen abgewichen ist und auch künftig nicht diese Absicht hat.
Ich habe Ihnen gesagt, dass hier – um der Sache noch einmal näher zu treten – eine Spalte in einem umfangreichen Formular zur Einstellung von Bewerbern nicht geändert wurde, die in 14 anderen schon vor vielen Jahren geändert wurde. Mittlerweile ist auch dieses Formular geändert. Insofern ließe sich nicht einmal mehr ein Widerspruch konstruieren, selbst wenn man das wollte.
Sie haben einen parlamentarischen Erfolg erzielt. Ich würdige ihn und hoffe, dass auch Ihre weiteren parlamentarischen Erfolge sich in dieser Größenordnung bewegen.
(Große Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Dr. Döring FDP/DVP und Boris Palmer GRÜNE)
Herr Staatssekretär, wie Sie selbst mitgehört haben, hat das Ihnen bekannte Mitglied des Deutschen Bundestags, Herr Dr. Wolfgang Schäuble, den anwesenden Prinzen von Baden mit „Königliche Hoheit“ angesprochen.
Herr Kollege Dr. Caroli, es steht mir nicht zu, dem Kollegen Dr. Schäuble aus dem Deutschen Bundestag irgendwelche Verhaltensmaßregeln für Anreden mit auf den Weg zu geben.
(Abg. Zeller SPD: Es geht um die Landesregie- rung! – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Sie müssen nur sagen, was Sie machen!)
Ich kann Ihnen sagen, was in dieser Spalte „Namenszusatz“ erfasst ist, damit Sie sehen, dass es praktisch ausschließlich – ich habe die Fälle hier – um den Namenszusatz „von“ geht. Als Namenszusätze werden übrigens in diesem Zusammenhang auch der Titel „Dr.“ oder der Zusatz „MdL“ bzw. „MdB“ erfasst. Weitere, darüber hinausgehende Namenszusätze sind in dieser Spalte nicht erfasst.