Protocol of the Session on December 9, 2004

Zu Ihrer zweiten Zusatzfrage sage ich Ihnen noch einmal, wie ich es sehe. Nach der EU-Messgeräterichtlinie ist ja gerade diese ganz sensible Überprüfung durch die Eichverwaltung nach wie vor gewährleistet.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Und wird auch von ihr vollzogen?)

Ja. Wir wollen sie sogar intensivieren. Wir hatten auch mit dem Landesbetrieb Eichwesen in Baden-Württemberg Kontakt.

Keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W a l t e r C a r o l i S P D – A d e l s p r ä d i k a t u n d S c h u l d i e n s t

Herr Abg. Dr. Caroli, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Gründe haben die Landesregierung bewogen, in den „Antrag auf Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg über die Allgemeine Bewerberliste 2004/2005“ eine besondere Spalte „Adelsprädikat“ aufzunehmen?

(Heiterkeit)

b) Welche gesellschaftspolitischen oder sonstigen Visionen haben die Landesregierung veranlasst, diesen Schritt zu wagen?

(Heiterkeit – Beifall bei der SPD und den Grünen)

Herr Staatssekretär Rau, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage namens der Landesregierung.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Graf Rau! – Abg. Zeller SPD: Prinz!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr beeindruckt von der Tiefe der Recherche des Kollegen Dr. Caroli,

(Zuruf von der SPD: Guter Mann!)

der auf diese Art und Weise deutlich gemacht hat,

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Er bildet ja Lehrer aus!)

dass in einem von 15 Formularen zur Einstellung von Bewerbern in den Schuldienst die Änderung dieser Spalte in die ansonsten gültige Bezeichnung „Namenszusatz“ unterblieben ist. Ich danke Ihnen herzlich dafür, dass Sie das Kontrollrecht des Parlaments so exzessiv wahrgenommen haben,

(Heiterkeit – Zuruf der Abg. Ruth Weckenmann SPD)

(Staatssekretär Rau)

und möchte Ihnen versichern, dass gesellschaftspolitische Visionen, die mit diesem Bewerbungsbogen verbunden sind, ausschließlich darauf abzielen, Gerechtigkeit bei der Einstellung in den Schuldienst walten zu lassen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Caroli.

Herr Staatssekretär, sind der Landesregierung die folgenden Artikel aus verschiedenen Verfassungen bekannt?

Artikel 109 der Weimarer Verfassung, wo es heißt:

Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. Öffentlichrechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens.

Grundgesetz, Artikel 28 Abs. 1:

Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.

Und Landesverfassung, Artikel 23 Abs. 1:

Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

Wie gehen Sie vor diesem Hintergrund künftig mit Adelsprädikaten um?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Dr. Caroli, ich sehe, dass Sie der kürzliche Besuch des Prinzen von Baden in Lahr durchaus inspiriert hat,

(Große Heiterkeit)

diesen Fragen nachzugehen. Sie sind mit mir sicher einig, dass diese Landesregierung nie von den Grundlagen der für uns gültigen Verfassungen abgewichen ist und auch künftig nicht diese Absicht hat.

Ich habe Ihnen gesagt, dass hier – um der Sache noch einmal näher zu treten – eine Spalte in einem umfangreichen Formular zur Einstellung von Bewerbern nicht geändert wurde, die in 14 anderen schon vor vielen Jahren geändert wurde. Mittlerweile ist auch dieses Formular geändert. Insofern ließe sich nicht einmal mehr ein Widerspruch konstruieren, selbst wenn man das wollte.

Sie haben einen parlamentarischen Erfolg erzielt. Ich würdige ihn und hoffe, dass auch Ihre weiteren parlamentarischen Erfolge sich in dieser Größenordnung bewegen.

(Große Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Dr. Döring FDP/DVP und Boris Palmer GRÜNE)

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Caroli.

(Zuruf von der CDU: Nein! Komm, lass es sein! – Abg. Kübler CDU: Mensch, hör doch auf!)

Herr Staatssekretär, wie Sie selbst mitgehört haben, hat das Ihnen bekannte Mitglied des Deutschen Bundestags, Herr Dr. Wolfgang Schäuble, den anwesenden Prinzen von Baden mit „Königliche Hoheit“ angesprochen.

(Abg. Schneider CDU: Das ist doch gut! – Abg. Kübler CDU: Wo ist das Problem?)

Wie verfährt die Landesregierung in solchen Situationen?

(Heiterkeit bei den Grünen und der SPD)

Herr Kollege Dr. Caroli, es steht mir nicht zu, dem Kollegen Dr. Schäuble aus dem Deutschen Bundestag irgendwelche Verhaltensmaßregeln für Anreden mit auf den Weg zu geben.

(Abg. Zeller SPD: Es geht um die Landesregie- rung! – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Sie müssen nur sagen, was Sie machen!)

Ich kann Ihnen sagen, was in dieser Spalte „Namenszusatz“ erfasst ist, damit Sie sehen, dass es praktisch ausschließlich – ich habe die Fälle hier – um den Namenszusatz „von“ geht. Als Namenszusätze werden übrigens in diesem Zusammenhang auch der Titel „Dr.“ oder der Zusatz „MdL“ bzw. „MdB“ erfasst. Weitere, darüber hinausgehende Namenszusätze sind in dieser Spalte nicht erfasst.

(Zuruf des Abg. Zeller SPD)

Deswegen habe ich gesagt, Herr Kollege Zeller, dass es sich um Namenszusätze handelt.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Kübler CDU: Sehr gut!)

Keine weiteren Zusatzfragen.