Wolfgang Reinhart
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Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Zunächst möchte ich mich all den Fraktionen anschließen, die ihren Dank gegenüber dem Herrn Präsidenten ausgesprochen haben.
Alle haben den Dank ausgesprochen, Herr Kollege Fischer. Das ist richtig.
Ich denke, der Präsident ist mit Dank unbegrenzt belastbar. Dank ist ja bekanntlich die schärfste Form der Bitte. Insoweit haben wir die Bitte an ihn, auch in der Zukunft sehr wichtige Hinweise zu geben, was die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung des Landes angeht. Für solche Hinweise sind wir Ihnen sehr dankbar und verbunden.
Ich möchte mich ausdrücklich auch vielen Ausführungen anschließen, die die Kollegen Scheffold und Theurer sowie die Redner von SPD und Grünen gemacht haben.
Ich darf mit Ihren Ausführungen beginnen, Herr Kretschmann. Sie haben im Grunde genommen das gesagt, was Kollege Theurer angesprochen hat: Wir müssen Aufgaben und Bürokratie abbauen. Da geben wir Ihnen Recht. Das ist eine wichtige Aufgabe. Das heißt in Deutschland, dass die Staatsquote zurückgeführt werden muss.
Wir haben eine Staatsquote von über 48 %. Das ist einfach zu hoch. Das betrifft alle Ebenen: Dazu gehört das Land, dazu gehören aber auch der Bund, Europa und die kommunale Ebene.
Wir haben eine Sozialquote von über 32 %. Ich will Ihnen einmal Vergleichsquoten nennen: USA 19 %, Europa im Durchschnitt 25 %. Auch diese Quote ist in Deutschland zu hoch. Das ist das Problem der Wettbewerbsfaktoren des Standorts.
Wir müssen in Deutschland Reformen umsetzen, damit wir bei der wichtigsten Quote, die auch uns hier interessiert, nämlich der Steuerquote, wieder einen Zuwachs erzielen. Bei den Einnahmen haben wir einen Stand, der unter dem des Jahres 1999 liegt, haben aber die Ausgaben des Jahres 2005. Das ist die Realität. Wir haben eine Steuerquote von etwa 20,3 %; das ist eine der niedrigsten Steuerquoten, die wir in Deutschland in der Nachkriegszeit haben. Auch was die jetzige Prognose von 0,8 % Wachstum im laufenden Jahr angeht: Bei einer solchen konjunkturellen Situation werden die Einnahmen nicht steigen. Das ist unser Problem. Deutschland braucht Veränderung, Deutschland braucht Bewegung, Deutschland braucht Reformen, meine Damen und Herren.
Zum Bürokratie- und Aufgabenabbau will ich Ihnen, Herr Kollege Moser – Sie sind ja Weinkenner –,
ein Bild mit auf den Weg geben.
Wenn Sie, Herr Kollege Moser, im Frühling in den Weinberg gehen, dann sehen Sie, dass der Rebstock sehr, sehr dicht getrieben hat und Sie ein Dickicht vor sich haben, das nur dann wieder zu neuen Erträgen und zur Blüte führt, wenn Sie es zurückschneiden, wenn Sie lichten und lüften, damit die Fruchtrute wieder neu trägt.
So betreiben wir in Baden-Württemberg Bürokratieabbau, meine Damen und Herren.
Denn in Baden-Württemberg haben wir es geschafft – und der agrarpolitische Sprecher wird mir zustimmen –, Verwaltungsvorschriften – –
Ich lade Sie gerne einmal ein. Ich sehe, ich habe hier lauter Sachverständige. Aber wichtig ist mir, dass ich Erfolg gehabt zu haben scheine: Sie haben das Bild verstanden.
Herr Kollege Fischer, auch in der Bibel kommt das Wort „Wein“ übrigens öfter vor als das Wort „Herrgott“; und auch dort wird in Gleichnissen gesprochen.
Jetzt will ich Ihnen aber etwas sagen, was den Vergleich der Länder anbelangt. Das Land Baden-Württemberg hat eine Entbürokratisierungsoffensive begonnen. Wir haben jetzt ein kommunales Entlastungspaket vorgelegt. Wir haben die Verwaltungsvorschriften bereits von 4 500 auf 2 100 reduziert. Wir haben auch in den Bundesrat eine Initiative eingebracht, die mit Mehrheit beschlossen und dem Bundestag vorgelegt wurde – nur hat Rot-Grün das abgelehnt.
Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung. Sprechen Sie mit Ihren Freunden in Berlin, damit der Bürokratieabbau dort mit unterstützt wird. Ich füge hinzu: Dazu gehört auch die europäische Ebene.
Mittlerweile sind über 60 % der Vorschriften europäisches Recht. Auch dort müssen wir beginnen, wenn wir Vorschriften und Bürokratie zurückschneiden wollen. Nur dann werden wir in einem schlankeren Staat die verbliebenen Aufgaben auch mit weniger Personal erledigen können. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen.
Lieber Herr Kollege Capezzuto, Sie sollten eigentlich wissen, dass die wichtigsten weinerzeugenden Länder in Europa neben Deutschland Italien, Frankreich und Spanien sind.
Der Haushalt 2005/2006, den wir erst kürzlich in dritter Lesung verabschiedet haben – erlauben Sie mir, dass ich darauf kurz zurückkomme –, war der schwierigste Haushalt seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg. Dass sich die Haushaltslage dramatisch verschlechtert hat, haben Sie, Herr Kollege Junginger, angesprochen. Die stagnierenden Einnahmen habe ich angesprochen. Ich komme nur deshalb darauf: Wir haben einen verfassungskonformen Haushalt vorgelegt, und Sie haben die Entwicklung dargestellt.
Der Rechnungshof befasst sich in seiner Denkschrift 2004 im Wesentlichen mit der Verschuldung des Landes. Es ist richtig, dass auch Baden-Württemberg von der Krise der öffentlichen Haushalte nicht verschont geblieben ist. 2005 und 2006 müssen wir mit jeweils rund 2 Milliarden € die höchsten Kredite seit Bestehen unseres Landes aufnehmen.
Baden-Württemberg steht im Vergleich mit den anderen westlichen Flächenländern noch relativ gut da. Nehmen Sie die Pro-Kopf-Verschuldung: Bayern bei 1 638 €, BadenWürttemberg bei 3 340 € – der Durchschnitt liegt bei 4 265 € –, Hessen an dritter Stelle bei, glaube ich, etwa 4 700 €; dann geht es hoch: Schleswig-Holstein schon bei 6 800 oder 6 900 €.
Meine Damen und Herren, warum spreche ich das an? Trotz aller Konsolidierungsbemühungen hat sich natürlich die Finanzlage des Landes deutlich verschlechtert. Insbesondere haben wir im Personalbereich große Einschnitte und Einsparungen vollzogen bzw. Ausgaben verhindert.
Wenn ich die Entwicklung der Schulden betrachte, die auch Sie und die Redner aller Fraktionen angesprochen haben, zeigt sich, dass das mit Sicherheit eines der größten Probleme ist, vor denen wir uns derzeit sehen, denn wir haben mittlerweile allein für die Zinsausgaben, die 2,4 Milliarden € betragen, die gesamte Nettoneuverschuldung aufzuwenden. Deshalb wird es auch gerade darum gehen, diesen Strukturen, die natürlich die Versorgungslasten betreffen, die die Zinsen betreffen und die die 43 % Personalkosten betreffen, entgegenzusteuern.
Eines darf ich dazwischenfügen. Herr Kollege Kretschmann, Sie haben die 2,3 Milliarden € Sanierungsstau bei den Universitätsbauten
2,4 Milliarden € – angesprochen. Sie wissen, dass wir, die Politik, vorgeschlagen und jetzt auch damit begonnen haben, unter anderem die Immobilienmanagementgesellschaft zu gründen und die Aktion „Verkauf von Immobilien“ durchzuführen, sodass wir eine Doppelstrategie fahren, ja fahren müssen. Einerseits müssen wir den Kernbestand erhalten, also sanieren, damit wir das Vermögen schützen und erhalten, und auf der anderen Seite müssen wir Mittel erlösen, zum einen für Schuldenzurückführung, zum Zweiten aber auch für Sanierungen. Deshalb verkaufen wir Gebäu
de. Das ist im Grunde der Beginn dessen, was wir auch vorgetragen haben. Das hat auch der Finanzminister in seiner Haushaltsrede hier sehr deutlich dargestellt.
Ich will aber noch bei den Einsparungen im Personalbereich verschiedene Punkte ansprechen. Ich erinnere an das Thema „Altersteilzeit für Beamte“. Die meisten Länder haben diese Altersteilzeit vor einigen Jahren eingeführt, während sich der Finanzminister unseres Landes dem immer widersetzt hat.
Er hat hierfür sogar viel Prügel bezogen, übrigens gerade von der Opposition hier und auch von den Gewerkschaften.
Ich danke, Herr Ausschussvorsitzender, für den sachverständigen Hinweis, dass er diese Prügel nicht verdient hat.
Aber wir wollen doch festhalten: Andere Länder haben diese Altersteilzeit bald wieder abgeschafft. Man beneidet uns in Baden-Württemberg mittlerweile um diese einzig konsequente und damals richtige und harte Haltung.
Baden-Württemberg ging als erstes Bundesland auch an die Kürzung des Weihnachtsgelds. Wir waren hier sozusagen der Eisbrecher. Andere Länder sind dann dieser Spur gefolgt. Das gilt ebenso für die Einführung der 41-StundenWoche für Beamte ab September 2003.
Auch der Stellenabbau wird in den Verwaltungen des Landes fortgeführt. Dabei werden nach den Beschlüssen der Regierung bis 2011 7 700 Stellen abgebaut sein. Dies wird im Wesentlichen durch die verlängerte Arbeitszeit bei den Beamten und auch durch die Verwaltungsstrukturreform, die wir in diesem Parlament verabschiedet haben, ermöglicht. Das Land ist damit erneut bundesweit Schrittmacher bei Verwaltungsreform und auch bei Personalreduzierung. Wir haben jetzt gesehen, dass nach Bayern auch Niedersachsen diese Zielsetzung übernommen hat. Das heißt, andere Länder folgen uns dabei.
Meine Damen, meine Herren, der Rechnungshof hat mit der Denkschrift 2004 auch dieses Mal aufgezeigt – das ist von allen Rednern angesprochen worden –, dass in vielen Bereichen Verbesserungen möglich und Korrekturen nötig sind. Diese Hinweise gilt es gerade in wichtigen und natürlich in personalintensiven Politikbereichen ernst zu nehmen, zumal dann, wenn Steuereinnahmen erdrutschartig wegbrechen, wie das derzeit weiterhin der Fall ist.
Mehrere Beiträge der Denkschrift beschäftigen sich mit dem angesprochenen Thema Personal. Durch eine stärkere Konzentration bei der Festsetzung der Reisekostenvergütung und durch den Einsatz eines integrierten Datenverar
beitungsverfahrens wird sich mittelfristig ein Einsparpotenzial von bis zu 118 Personalstellen ergeben; Kollege Scheffold hat dies konkret angesprochen.
Durch eine weitere Optimierung der Organisation bei der Gebäudereinigung und eine Anpassung des Reinigungsumfangs können sowohl bei der Reinigung durch eigene Reinigungskräfte als auch bei der Fremdreinigung weitere Einsparungen erreicht werden. Aktuell wurden hierzu bereits im Staatshaushaltsplan 2005/2006 durch einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/ DVP erhebliche Mittelkürzungen beschlossen.
Auch die Empfehlungen des Rechnungshofs zur sparsamen Verwendung der Verfügungsmittel und Repräsentationsausgaben wurden bereits umgesetzt, und zwar in der Weise, dass das Finanzministerium in den Vollzugsvorschriften für das Haushaltsjahr 2005 ergänzende Regelungen getroffen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beispiele habe ich aus der Vielzahl der Prüfungsbemerkungen der Denkschrift 2004 ausgesucht, um aufzuzeigen, dass die Anregungen und Vorschläge des Rechnungshofs von der Regierung ernst genommen und, Herr Präsident, auch umgesetzt werden.
Als Staatssekretär im Finanzministerium möchte ich ausdrücklich festhalten: Wir, das Finanzministerium und der Rechnungshof, sind uns einig in dem Ziel eines verantwortungsbewussten und sparsamen Umgangs mit unseren finanziellen Ressourcen. Der Konsolidierung des Landeshaushalts muss oberste Priorität eingeräumt werden. Eine solide und gegenüber den künftigen Generationen verantwortungsbewusste Haushaltspolitik ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft des Landes und – so füge ich hinzu – der Handlungsfähigkeit der Politik in den kommenden Jahren.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, namens der Landesregierung danke ich nochmals Herrn Präsidenten Frank, aber auch allen Direktoren und Mitarbeitern des Rechnungshofs für die geleistete Arbeit und für die kritische, aber doch immer konstruktive Begleitung.
Ich halte das auch für notwendig. Denn es ist wichtig, konstruktiv und damit auch erforderlich, Herr Kollege Capezzuto.
Herr Finanzausschussvorsitzender, wenn Sie Wert auf Dank legen, will ich ihn hier gern aussprechen.
Da sind Sie sicherlich auch unbegrenzt belastbar. Herzlichen Dank auch dem Finanzausschuss!
Ich meine, wir dürfen auch feststellen, dass die Denkschrift 2004 im Ergebnis der Landesregierung weitestgehend gutes und solides Haushaltsgebaren bescheinigen konnte.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, damit es auch deutlich wird: Abschließend, Herr Vorsitzender Moser, danke ich allen Parlamentariern, insbesondere denen, die vielfach im Finanzausschuss mitberaten haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Oelmayer, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst ein Hinweis: Der betreffende Kabinettsbeschluss erfolgte nicht am 17. November, sondern am 9. November 2004.
Nun zur Sache: Von einem Veto kann keine Rede sein. Vielmehr wurde die Behandlung der Kabinettsvorlage lediglich nochmals zurückgestellt. Einziger Grund hierfür war die Überprüfung kostensenkender Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Ulm und dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm.
Nachdem der Bundesminister für Verteidigung die Stärkung und den weiteren Ausbau des Bundeswehrstandorts Ulm bekannt gegeben hat, besteht jetzt ausreichend Planungssicherheit, um Kooperationsmöglichkeiten auf allen Gebieten und die Intensivierung von Kooperationen umfassend zu untersuchen. Diese Entscheidung liefert eine neue Ausgangsbasis für eventuelle Kooperationsmöglichkeiten.
Zur Frage b: Diese Überprüfung läuft noch. Durch die veränderte Ausgangslage und angesichts der Größe und Komplexität der Baumaßnahme werden wir eventuelle Kooperationsmöglichkeiten intensiv prüfen.
Ich darf an dieser Stelle erwähnen: Der Bundeswehrstandort Ulm wird ja im Gegensatz zu Standorten, die zu unserem Leidwesen in diesem Land geschlossen werden, gestärkt.
Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass wir uns bereits am Dienstag im Kabinett weiter mit dem Thema befassen werden.
Im Übrigen möchte ich das Wissenschaftsministerium loben. Es hat hier in der Vergangenheit in der Tat vieles ausgelotet, auch Gespräche über die Frage geführt, wo enge Kooperationen möglich sind. Ich denke, das ist ja im Sinne des Standorts Ulm.
Ich darf Ihnen, Herr Kollege Oelmayer und Herr Kollege Rivoir, versichern: Auch Ihre Kollegin Dr. Stolz ist ständig zu diesem Thema im Sinne der Stadt Ulm unterwegs und sehr engagiert.
Er ist ganz beunruhigt.
Wir werden uns bereits am kommenden Dienstag im Kabinett mit dieser Frage befassen. Es wurde von Ihnen ja mehrfach gefragt, warum das nicht vorher geschehen ist. Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Bundeswehrkrankenhaus und dem Universitätsklinikum sind seit Jahren Gegenstand intensiver Gespräche und Beratungen.
Dabei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der auch schon in der Vergangenheit zu erfolgreichen Kooperationen geführt hat.
Ich will noch einmal klarlegen: Von einem Veto kann überhaupt keine Rede sein, sondern es ging darum, dass man im Rahmen der Befassung mit diesem Thema selbstverständlich alles auslotet und auch solche Fragen behandelt, die durch die anstehende Entscheidung des Bundesverteidigungsministers völlig neue Dimensionen eröffnet haben. Die Formulierung „Veto des Ministerpräsidenten“ ist an dieser Stelle wirklich fehl am Platz. Das Gegenteil ist der Fall. Ich denke, man sieht auch an der Beantwortung, dass wir dieses wichtige, große Bauvorhaben weiter zügig voranbringen wollen. Wir werden uns deshalb am kommenden Dienstag im Kabinett erneut sehr ausführlich damit befassen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Sakellariou wie folgt:
Zunächst zu Frage a: Die Gesamtbaukosten für den Neubau des Autobahnpolizeireviers Ilshofen wurden bereits im Staatshaushaltsplan 2002/03 bei Kapitel 1208 etatisiert. Die Maßnahme ist im Behördenbauprogramm 2005/06 enthalten.
Zu Ihrer Frage b: Das Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Heilbronn hat die Planungen so weit vorangetrieben, dass ein Baubeginn im kommenden Jahr möglich wäre. Wann die Baumaßnahme realisiert werden kann, ist allerdings von der weiteren Entwicklung des Landeshaushalts abhängig. In der derzeitigen Haushaltslage kann noch nicht verbindlich mitgeteilt werden, wann mit dem Neubau tatsächlich begonnen werden kann.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir zunächst einmal, wie Sie selbst wissen, ohnehin die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben, sprich: auch von Steuereinnahmen, sehr aufmerksam beobachten müssen.
Hinzu kommt vor allem – das ist ja wohl das, was Sie interessiert –, dass wir von unserem Haus aus gern, wenn es möglich ist, im Jahr 2005 beginnen wollen. Ich kann Ihnen auch versichern, Herr Kollege, dass die Baumaßnahme sowohl vom Innenministerium als auch vom Finanzministerium als sehr dringlich beurteilt wird.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Wie meine Vorredner und die Vorrednerin von den Grünen zu Recht betont haben, geht es bei diesem Staatslotteriegesetz um einen Zweck, nämlich Trieb zu kanalisieren.
Ich spreche vom Spieltrieb, Herr Kollege Kleinmann.
Auf Ihren Zwischenruf, Herr Kollege Moser, will ich sagen, es geht vornehmlich nicht um Cash, sondern um Ordnungsrecht.
Auf die Nebeneffekte gehe ich gerne noch ein, aber ich will vorab betonen, dass es vornehmlich um Ordnungsrecht geht. Das möchte ich all dem, was zu Recht gesagt wurde, voranstellen und auch hinzufügen.
Was wollen wir mit dem Staatslotteriegesetz? Zum einen soll das Recht der staatlichen Glücksspiele im Land mit Ausnahme des Spielbankenrechts und des Rechts der Veranstaltung einer staatlichen Klassenlotterie neu und damit abschließend geordnet werden. Zum anderen soll die Zulassung weiterer staatlicher Glücksspiele im ordnungsrechtlich gebotenen Rahmen ermöglicht werden. Hinzu kommt, dass die Befugnis des Landes zur Veranstaltung solcher Glücksspiele festgeschrieben und die Regelung über die Verwendung der Reinerträge, wie von meinen Vorrednern teilweise erwähnt wurde, den geänderten rechtlichen Verhältnissen angepasst wird.
Wir haben – das hat der Kollege Reichardt zu Recht ausgeführt – derzeit Rechtsgrundlagen in sieben verschiedenen Landesgesetzen, wenn es um staatliche Lotterien und Wetten geht. Das Zahlenlotto zum Beispiel, das Kernprodukt unserer staatlichen Toto-Lotto GmbH – ihr zukünftiger Geschäftsführer befindet sich ja hier im Raum –, hat als Rechtsgrundlage das Gesetz über das Zahlenlotto und Zusatzlotterien von 1977. Die Auswahlwette beruht sogar auf drei Gesetzen aus den Jahren 1948 und 1949, als unser Land noch in drei Teile aufgegliedert war.
Nach der bestehenden Rechtslage ist es für die Veranstaltung jeder neuen staatlichen Lotterie oder Wette notwendig, auch ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Dies steht einer flexiblen Anpassung des Spielangebots an die Bedürfnisse der Spieler entgegen. Deshalb haben wir gesagt: nicht mehr sieben Einzelgesetze, sondern ein einheitliches, zukunftsträchtiges Staatslotteriegesetz.
Die Veranstaltung von staatlichen Lotterien und Wetten war schon immer ordnungsrechtlich begründet. Ich betone dies deshalb, weil es sinnvoll ist, sich gerade auch die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor Augen zu halten, die übrigens gerade darin den wichtigsten Normzweck unserer Betätigung auf diesem Feld sieht.
Die im Jahr 1999 zuletzt eingeführte neue Wette, die Oddset-Wette, diente der Abwehr illegaler Wetten. Das Gesetz war damals eine Antwort auf die stark wachsende Zahl der Angebote diverser Sportwetten, die zum Teil noch auf DDR-Genehmigungen zurückgingen. Deshalb war seit 1999 ein starker Zuwachs in diesem Bereich zu verzeichnen.
Auch die Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren – insbesondere der des EuGH – macht es erforderlich, das staatliche Glücksspielwesen auf eindeutige ordnungsrechtliche Füße zu stellen. Nur dieser ordnungsrechtliche Ansatz rechtfertigt und garantiert die Lotteriehoheit des Staates. In erster Linie geht es dabei darum, den Spielern ein seriöses, überwachtes Glücksspielangebot zur Verfügung zu stellen und den in der Bevölkerung vorhandenen – ich wiederhole es – Spieltrieb zu kanalisieren.
In verschiedenen Entscheidungen – auch in Baden-Württemberg, Herr Kollege Hauk –, wurde den Ländern vorgeworfen, ihnen gehe es nicht um diesen ordnungsrechtlichen Ansatz, sondern schlicht nur, wie der Kollege Moser zurief, ums Geld. Begründet wird dies vor allem damit, dass die
staatlichen Lottogesellschaften ihre Angebote intensiv bewerben und damit einer Eindämmung des Spieltriebs geradezu entgegenwirken.
Was die Werbung anbelangt, bin ich der Überzeugung, dass ein staatliches Glücksspielangebot nur dann seiner ordnungsrechtlichen Zielsetzung nachkommen kann, wenn es für die interessierten Spielerkreise auch attraktiv ist. Andernfalls käme dieses Spielangebot seiner Kanalisierungsfunktion nicht nach. Hierzu gehört eben auch, dass auf diese Spielangebote in angemessener Weise mittels Werbung und Marketing aufmerksam gemacht werden kann.
Dies gilt insbesondere dort, wo das illegale Spielangebot faktisch nicht bekämpft werden kann, wie dies derzeit vor allem bei den Internetspielangeboten bzw. privaten Sportwettangeboten der Fall ist.
Dass die mit den staatlichen Lotterien und Wetten verbundenen Einnahmen willkommen sind, versteht sich, denke ich, von selbst. Das ist ein positiver Nebeneffekt, der – das sehen auch die Gerichte so – sein darf.
Ich erinnere hier an die Spielbankenentscheidung aus dem Jahr 2002. Damals hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem seinerzeitigen baden-württembergischen Spielbankengesetz befasst und hat ausgeführt, dass Glücksspiele an sich zwar nicht erwünscht sind, dass aber, wenn sie doch in Grenzen zugelassen werden oder zugelassen werden müssen, ein Ausgleich durch weitgehende Abschöpfung der Einnahmen zugunsten öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke zulässig ist.
Dies muss in gleicher Weise auch für die staatlichen Lotterien und Wetten gelten. Dass die Einnahmen aus den staatlichen Lotterien und Wetten vorwiegend – das sollte man sich schon vor Augen halten – den Bereichen Kultur, Sport und Soziales zugute kommen, ist damit, verfassungsrechtlich betrachtet, in Ordnung.
Soweit die Einnahmen der allgemeinen Haushaltsdeckung dienen, darf nicht vergessen werden, dass das Land aus dem Haushalt auch sehr viele freiwillige Aufgaben bestreitet.
Lassen Sie mich noch auf einige Schwerpunkte des neuen Gesetzes hinweisen.
Ich will Ihnen sagen, Herr Fischer, warum ich den Gesetzentwurf begründe, damit Sie das nicht falsch verstehen:
Die Rechtsprechung befasst sich in jüngster Zeit ständig mit folgenden Fragen: a) Was ist der Zweck des Gesetzes? b) Ist es überhaupt zulässig? c) Ist es europarechtlich noch geboten? d) Ist der Zweck auch das Ordnungsrecht?
Sie werden verstehen, dass ich wegen der Waagschale der Gerichte in Zukunft, nachdem hier vieles richtig, manches teilweise verkürzt dargestellt wurde, gerne den Normzweck des Gesetzes darstelle, damit die Gerichte auch wissen, womit sie sich dann zu befassen haben, und sich nicht mit einem falschen Zweck auseinander setzen. Deshalb erkläre ich das. Auch wenn wir alle zustimmen, sind wir nicht sicher, dass die Gerichte dann unsere Auffassung teilen.
Meine Damen und Herren, deshalb möchte ich ganz kurz noch auf die wesentlichen Bestimmungen eingehen. Das ist der einzige Hintergrund. Ich bitte, das nicht falsch zu verstehen.
In § 1 ist der ordnungsrechtliche Ansatz verankert. Ziel ist es vor allem, wie bereits erwähnt, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete, überwachte Bahnen zu lenken und damit nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern. Ferner sollen übermäßige Spielanreize verhindert und soll das Ausnutzen des Spieltriebs auch zu privaten Gewinnzwecken ausgeschlossen werden. Dieser Zielsetzung entspricht auch der Lotteriestaatsvertrag vom 1. Juli 2004.
§ 3 schreibt dann noch die allgemeinen Bestimmungen fest. Bisher bedurfte die Einführung einer neuen Wette oder Lotterie immer eines neuen Gesetzes. Jetzt – das wurde von meinen Vorrednern zu Recht gesagt – haben wir eine Ermächtigungsgrundlage für flexibles Handeln. Wir können durch diese Ermächtigungsgrundlage mit Zustimmung des Landtags – darin unterscheiden wir uns übrigens von anderen Ländern – auch neue Spiele einführen.
Was die Höhe der Gewinnausschüttung angeht, gestatten Sie mir bitte hier noch eine Bemerkung. Beim Zahlenlotto beträgt die Ausschüttung die Hälfte, also 50 %, und bei den anderen Zahlenlotterien – das ist neu – mindestens 45 %. Was die Verwendung der Reinerträge angeht, gibt der neue Gesetzentwurf die jetzt geltende Rechtslage wieder, auch was die Zwecke angeht.
Wann findet das Gesetz erstmals Anwendung? In der Tat – das ist kurz angesprochen worden – stellen wir Überlegungen an, eine neue Zahlenlotterie einzuführen, nämlich die Keno-Lotterie. Dieses Vorhaben wurde im letzten Jahr zurückgestellt. Das ist unstreitig, Frau Kollegin Queitsch. Aber es ist auch unstreitig, dass wir diese Lotterie nun baldmöglichst einführen wollen. Wir werden dazu die entsprechende Vorlage einbringen.
Ich denke, Frau Kollegin Queitsch, der Kollege Kleinmann hat dazu Stellung genommen.
Es wird überhaupt nicht bestritten, dass Länder wie Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland diese Lotterie jetzt veranstalten und dass wir uns dem anschließen. Wir werden deshalb eine Vorlage machen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns in der letzten Aufsichtsratssitzung von Toto-Lotto auch mit dem Thema „Tipp 24“ befasst haben, weil natürlich das Internet eine zusätzliche Nutzungsplattform für derartige Spiele darstellt und wir auch dort diesen Ordnungsrahmen sichergestellt haben wollen. Deshalb gilt die
Auffassung: Wir bieten solche Spiele lieber in einem geeigneten Ordnungsrahmen an, als dass sie irgendwo wild herumgeistern. Insoweit ist das keine Frage.
Auch unser Nachbarland Bayern hat erst jetzt, vor wenigen Tagen – wohlgemerkt am 11. 11. dieses Jahres –
gut, das war eben an diesem Datum –, mit Keno begonnen und diese Lotterie eingeführt.
Unser Ziel ist es, Ihnen zur Einführung dieser Lotterie nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs eine gesonderte Initiative zuzuleiten und Sie um Ihre Zustimmung zu bitten.
Ich komme zum Schluss. Ich meine, dass wir mit dem neuen Staatslotteriegesetz ein zukunftsfähiges Gesetz als Grundlage für die staatlichen Lotterien und Wetten haben werden, das auch den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung Rechnung trägt. Wir haben uns bei diesem Gesetz sehr viel Mühe gegeben, weil wir alle wollen, dass es auch vor den Gerichten Bestand hat.
Ich freue mich, dass alle Fraktionen dem Gesetzentwurf zugestimmt haben, und ich bedanke mich dafür. Herr Kollege Kleinmann, ich habe der Debatte auch entnommen, dass alle Fraktionen dem Änderungsantrag zu § 1 des Gesetzentwurfs zugestimmt haben. Insoweit ist das Parlament der Gesetzgeber. Ich darf nur daran erinnern, dass der Begriff „Spieltrieb“ auch in der Begründung zu § 284 StGB enthalten ist. Die Textverfasser der ursprünglichen Vorlage hatten sich an diese Stelle angelehnt. Das hätte auch Sinn gemacht. Umgekehrt können wir auch mit der jetzigen Formulierung leben. Wenn alle vier Fraktionen darin übereinstimmen, freue ich mich, dass wir das Gesetz mit einer hundertprozentigen Zustimmung verabschieden und damit die Staatslotterie in eine gute Zukunft führen.
Das Wort „Spieltrieb“, das wir vorhin genannt haben, ist nicht nur in unseren Landesgesetzen, sondern auch in der Begründung des erwähnten § 284 StGB enthalten, der das Veranstalten unerlaubten Glücksspiels unter Strafe stellt. Das war in der einschlägigen Rechtsprechung bisher auch ein anerkannter Begriff. Aber ich will bewusst sagen: Der Respekt vor diesem hohen Haus
und der Zustimmung aller vier Fraktionen gebietet es selbstverständlich der Regierung, sich darauf einzulassen, dass auch Wortbegriffe geändert werden. Wir schließen uns dem deshalb an.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Haas! Ich bitte zunächst um Nachsicht: Mir wurde in meinem Büro halb drei als Ende der Mittagspause mitgeteilt.
Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Gustav-Adolf Haas wie folgt:
Zunächst zu Buchstabe a der Anfrage: Mit der gesetzlichen Zuweisung der Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsreform werden die Landratsämter und die Stadtkreise als Vermessungsbehörden tätig. An der umsatzsteuerlichen Behandlung der hoheitlichen Vermessungsleistungen der neuen Vermessungsbehörden ändert sich im Vergleich zur jetzigen staatlichen Vermessungsverwaltung im Grundsatz nichts. Die bisherige Regelung bleibt unverändert maßgebend.
Durch die künftige Aufgabenerledigung durch die Landkreise werden allerdings nach der Aufgabenübertragung bisher interne Leistungen, zum Beispiel eine Vermessungsleistung eines staatlichen Vermessungsamts für eine andere staatliche Landesbehörde, zu Leistungen für einen Dritten. Dadurch werden bisher nicht steuerpflichtige, unentgeltliche Wertabgaben an den eigenen hoheitlichen Bereich des Landes zu steuerpflichtigen Vermessungsleistungen der Landkreise für das Land. Umgekehrt werden bisher steuerpflichtige Vermessungsleistungen für Dritte, zum Beispiel Vermessungsleistungen eines staatlichen Vermessungsamts für einen Landkreis, zu unentgeltlichen Wertabgaben an den hoheitlichen Bereich des Landkreises. Das sind die Veränderungen.
Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums erbringt der Landesbetrieb Vermessung derzeit steuerpflichtige Liegenschaftsvermessungen für die Landkreise im Umfang von ca. 1 Million €. Diese Umsätze sind nach der Verwaltungsreform nicht mehr steuerpflichtig. Andererseits werden die bisher nicht steuerpflichtigen Umsätze für andere Landesbehörden im Umfang von ca. einer halben Million € künftig steuerpflichtig. Dies ist durch die Übertragung der Aufgaben bedingt.
Die Übertragung des Anlagevermögens des Landesbetriebs Vermessung auf die Land- und Stadtkreise unterliegt der Umsatzsteuer. Nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums ist von der einmaligen Entrichtung einer Umsatzsteuer in Höhe von ca. 1 Million € auszugehen.
Dies zu Buchstabe a.
Unter Buchstabe b haben Sie gefragt, bei welchen weiteren im Zuge der Verwaltungsreform für die Eingliederung vorgesehenen Landesbetrieben mit Mehrwertsteuernachentrichtungen zu rechnen ist und gegebenenfalls in welcher Höhe.
Weitere Fälle, in denen es durch die Verwaltungsreform zu einer Mehrwertsteuernachentrichtung seitens des Landes kommen wird, sind dem Finanzministerium bis heute nicht bekannt.
Sehr geehrter Herr Kollege Haas, ich habe Ihnen ja gerade die Situation geschildert, die wir in unserem Haus nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage ermittelt haben, und Ihnen auch eine Antwort gegeben.
Die Sorgen des Ministeriums für Umwelt und Verkehr sind uns bislang nicht bekannt. Wir werden aber – davon können Sie ausgehen – jeder Sorge einer Landesbehörde, sobald sie an uns herangetragen wird, nachgehen.
Herr Kollege Haas, dass Sie dem Finanzministerium Allwissen unterstellen, ehrt uns zunächst.
Manchmal wird Allwissen nur höheren Mächten zugetraut.
Aber was die Frage der gesetzlichen Anwendung angeht, kann ich Ihnen eines versichern: Das Steuerrecht – hierzu gehört auch das Umsatzsteuerrecht – ist Bundesrecht und ist bindend anzuwenden,
und zwar nach Recht und Gesetz. Da gibt es in der Regel auch gar keine Ermessensspielräume. Deshalb kann ich Ihnen zusagen: Wir werden auch das Umsatzsteuerrecht, sobald es zu subsumieren ist, nach Recht und Gesetz anwenden.
Ich denke, es gibt immer wieder Sachverhalte, die anhand der geltenden Sach- und Rechtslage subsumiert werden müssen. Wenn wir alle denkbaren Sachverhalte, die in Zukunft einmal entstehen können, schon in weiser Voraussicht darstellen müssten, dann würden Ausschussberatungen, glaube ich, nicht nur Stunden, sondern Tage in Anspruch nehmen.
Zu Ihrer konkreten Frage: Warum in dieser Sitzung nicht auf den angesprochenen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich war nicht dabei.
Herr Kollege Schmid, nachdem Sie ja nicht nur mit Fragen des Finanzausschusses, sondern ständig auch mit Steuerschätzungen, Steuereingängen und letztlich mit konkreten Steuerberechnungen befasst sind, ist Ihnen sicherlich genauso wie mir bekannt, dass wir stets vierteljährlich Eingänge aus den verschiedenen Steuerarten haben und damit auch leben. Das bedeutet, dass wir genauso die Umsatzsteuereingänge nach Recht und Gesetz haben werden und sie danach zwischen Bund, Land und Kommunen aufteilen werden, wie es rechtlich vorgesehen ist. Wir werden hier keine anderen Willkürakte vornehmen können, wie es bei den eingehenden Steuern immer der Fall ist.
Im Moment ist nach meiner Kenntnis ja nur das Wirtschaftsministerium betroffen.
Ich will noch anmerken: Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob auch – das wäre in diesem Kontext eine Überlegung – der Staatsforstbetrieb, der ja am 1. Januar zur Regelbesteuerung optiert, betroffen ist. Nach unserer Analyse ergibt sich auch dort eine unbedeutende umsatzsteuerliche Mehrbelastung. Wir konnten die Höhe in der Kürze der Zeit nicht ermitteln; sie ist uns auch jetzt nicht konkret bekannt. Aber es wird nicht zu einer Mehrwertsteuernachentrichtung aufgrund einer Übertragung von Anlagevermögen kommen, auch nicht beim Forstbetrieb. Insoweit muss ich mich wirklich auf Ihre Anfrage beschränken. Was uns konkret bekannt ist, wonach Sie selbst, Herr Haas, gefragt haben, das ergibt sich aus meiner vorherigen Antwort.
Herr Kollege Fischer, diese Bereitschaft kann ich Ihnen schon deshalb zusagen, weil das Parlament einen Anspruch auf diese Auskunft hat.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der Staatssekretär ist immer da – er war auch da –
und auch nicht zu spät. Dass das Parlament die Tagesordnungspunkte im Turbotempo abhandelt, spricht ja für die Effizienz des Parlaments,
und um Effizienz geht es auch bei dieser Gesetzesvorlage. Vor diesem Hintergrund kann ich alle Kolleginnen und Kollegen beruhigen: Wir standen selbstverständlich vor dem Plenarsaal zur Verfügung, und ich freue mich auch, dass ich jetzt diesen Gesetzentwurf einbringen kann, wenn auch entgegen der heutigen Terminplanung zu einem viel früheren Zeitpunkt.
Meine Damen, meine Herren, wir wollen einen eigenständigen Betrieb „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ schaffen, der im Rahmen der Verwaltungsreform zum 1. Januar 2005 auch die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung neu ordnen soll. Es muss sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist – das ist ein bekannter alter Grundsatz. Wenn wir uns den Veränderungen stellen wollen, dann trifft dieser Gesetzentwurf auch unter den Stichworten Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Synergien und Flexibilität, die wir in den jüngsten Tagen diskutiert haben, diesen Kern. Insoweit darf ich schon an dieser Stelle den Worten des Kollegen Theurer, dem ich zugehört habe, zustimmen.
Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf, den wir hier einbringen? Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung gewährleistet für die Landeseinrichtungen eine zweckmäßige und wirtschaftliche Unterbringung einschließlich der nötigen Baumaßnahmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt aus einer Hand, und die Fachkunde beim Bauen, der effektive Ressourceneinsatz und ein effizientes Flächencontrolling bestimmen das Handeln.
Sie trägt aber auch Verantwortung für hochwertige und teure Bausubstanz. Ich erwähne zum Beispiel die Schlösser und Gärten, die wir als besonders kostbare Bausubstanz in unserem Kulturland Baden-Württemberg erachten.
Um dieser Verantwortung auch künftig Rechnung tragen zu können, müssen wir die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung neu organisieren. Vermögen und Bau besteht bisher aus der Landesvermögens- und Bauabteilung bei der OFD Stuttgart und den 15 Ämtern für Landesaufgaben. Das heißt, wir haben bisher eine hierarchische Behördenstruktur, die nach unserer Auffassung nicht mehr zu den heutigen Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerade im Bereich Immobilien und Bau passt.
Mit dem Gesetz errichten wir nun den Landesbetrieb „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“. Die 15 Ämter für Landesaufgaben und die bisherige Landesvermögens- und Bauabteilung der OFD werden zusammengefasst und bilden den neuen, eigenständigen Landesbetrieb außerhalb der OFD. Der neue Betrieb nimmt die Eigentümer- und Bauherrenfunktion im gesamten Immobilien- und Baubereich des Landes wahr. Er ist ein rechtlich unselbstständiger und organisatorisch abgetrennter Teil der unmittelbaren Landesverwaltung mit unternehmerischer Ausrichtung und gehört damit weiterhin zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums. Der Landesbetrieb untersteht damit auch in vollem Umfang der Aufsicht durch Regierung und Landesparla
ment und arbeitet analog § 26 der Landeshaushaltsordnung nach kaufmännischen Grundsätzen. Sitz der Betriebsleitung wird Stuttgart sein.
Mit der Neuorganisation entfällt die Struktur mehrerer Behörden auf zwei Ebenen. Mit dem neuen Landesbetrieb schaffen wir die bisher fehlende eigenständige organisatorische Struktur für eine unternehmerisch ausgerichtete Einheit der Landesverwaltung. Wir sehen darin mehrere Vorteile. Ein Vorteil liegt in der Kongruenz von Aufgabe und Organisation. Das bedeutet eine unternehmerische Einheit, die bei wirtschaftlichen Grundsätzen ja eine wichtige Bedeutung hat. Ein weiterer Vorteil ist die engste Zusammenarbeit zwischen der Betriebsleitung und den operativen Dienststellen in der Fläche des Landes. Dies schafft volle Corporate Identity
und beschleunigt die Verfahren. Auch die Finanzverwaltung
ist auf dem Weg, sich modern, effizient, effektiv und damit auch wirtschaftlich auszurichten.
Alles beginnt, Herr Kollege Zeller, wie Sie wissen, mit dem ersten Schritt. Diesen wichtigsten Schritt tun wir nun am 1. Januar 2005. Das ganze betriebliche Handeln wird eindeutiger auf ein betriebswirtschaftliches Ziel ausgerichtet. Für die Immobilien und deren Nutzung wird betriebswirtschaftliche Kostentransparenz hergestellt. Die Grundstücke werden nicht Betriebsvermögen des Landesbetriebs, sie bleiben unmittelbar im Eigentum des Landes. Diese Frage, Herr Kollege Hofer, ist im Vorfeld ja schon einmal erörtert worden.
Regierung und Landtag behalten die volle Übersicht über die ausgebrachten Haushaltsmittel. Der Immobilien- und Baubereich bleibt im Einzelplan 12 des Staatshaushaltsplans separat ausgewiesen. Über die Immobilien besteht auch weiterhin ein umfassendes Informationssystem; dieses wird weiterentwickelt und vor allen Dingen betriebswirtschaftlich dargestellt. Die Mitarbeiter können die Kosten ihres Handelns künftig durch die für einen Wirtschaftsbetrieb vorgegebene kaufmännische Buchführung – das halte ich für ganz entscheidend – selbst genau beurteilen. Das heißt, die Behörde wird zwar Landesbetrieb, hat aber eine kaufmännische Ausrichtung. Das halte ich, was die Zukunft dieser Verwaltung angeht, für eine ganz wesentliche Neuerung.
Am Status der Mitarbeiter wird sich nichts ändern. Arbeitsrechtlich bleibt Arbeitgeber bzw. Dienstherr auch in Zukunft das Land Baden-Württemberg. Ferner ist nicht beabsichtigt, in Konkurrenz zu freiberuflichen Architekten und Ingenieuren am Markt zu treten. Der Betrieb wird sich auch künftig ausschließlich um die Erledigung der für das Land notwendigen Bau- und Immobilienaufgaben kümmern. Was heißt das? Wir bleiben weiterhin Manager des eigenen Vermögens, treten aber nicht in Konkurrenz zu Architekten, In
genieuren oder Privaten. Es wird also nicht so sein, dass wir auf dem freien Markt Wettbewerb mit anderen machten.
Die jetzige Reform der Vermögens- und Hochbauverwaltung ist auch eine Konsequenz aus den bisherigen Reformschritten. Seit 1996 wurden die beiden Verwaltungen für Hochbau und für Liegenschaften zu einer einheitlichen Verwaltung zusammengeführt, verbunden mit einer deutlichen Reduktion der Gesamtzahl der Ämter. Seither hat das Land ein integriertes und ganzheitliches Immobilien- und Gebäudemanagement aufgebaut. Als letzter Schritt wurde die Einräumigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung hergestellt. Die OFD Stuttgart wurde für alle Ämter mit Landesaufgaben und die OFD Karlsruhe für alle Ämter mit Bundesaufgaben zuständig.
Nun kommt zum 1. Januar 2005 dieser eben erwähnte eigenständige Landesbetrieb. Die neue Lösung gilt allerdings nicht für die Bauaufgaben des Bundes. Der Bund wird weiterhin die Aufgabenwahrnehmung noch – noch, sage ich – über die OFD haben. Die Aufgabenwahrnehmung der OFD ist, wie wir es in der Person des Landrats kennen, janusköpfig, doppelköpfig, sowohl für Bund als auch für Land, in diesem Fall was die Bundesaufgaben angeht.
Natürlich sind auch Alternativen geprüft worden. Eine der Alternativen – deshalb haben wir auch lange geprüft – war die Frage: Ist es nicht sinnvoller, in eine private Rechtsform, GmbH etc., einzutreten?
Viele Aufgaben beim staatlichen Bau- und Immobilienmanagement werden ja auch bereits privat ausgeführt. Die Eigentümerfunktion des Landes kann aber für den staatlichen Vermögensbesitz nicht auf private Unternehmen übertragen werden.
Es blieb die Frage, ob man die Verwaltung selbst, also die operative Tätigkeit, in eine private GmbH umwandeln sollte. Für eine GmbH mit den Aufgaben dieser Vermögensund Hochbauverwaltung würden aber im Wesentlichen die gleichen Vorschriften gelten wie für eine Behörde auch, nämlich öffentliches Vergaberecht in vollem Umfang, Bindung an die Grundrechte gegenüber den Bürgern, haushaltsrechtliches Besserstellungsverbot, sodass keine höheren Gehälter gezahlt werden dürfen, wie sie zum Beispiel sonst bei einer privaten GmbH durchaus üblich sind.
Die Form einer GmbH hätte aber erhebliche Kostennachteile für das Land. Zum einen würde die Leistung der GmbH für das Land mit 16 % Umsatzsteuer belastet; wir hatten heute Mittag in der Fragestunde schon einmal diese Thematik. Ferner entstünden Mehrkosten durch Bilanzierung, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Handelsregister, IHK-Beiträge, Aufsichtsrat – um nur einige Themen zu nennen.
Die Nachteile einer GmbH haben also deutliches Übergewicht in der Abwägung. Deshalb ist die optimierte öffentlich-rechtliche Lösung für uns der richtige Weg in die Zukunft.
Lassen Sie mich kurz einen Vergleich auch über die Grenzen des Landes hinaus anstellen. Allenthalben wird derzeit
nach neuen Formen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben gesucht, auch in anderen Ländern. Kein Flächenland hat allerdings bisher im Ergebnis eine andere als eine öffentlichrechtliche Organisationsform gewählt.
Meine Damen, meine Herren, der neue Landesbetrieb verspricht die optimale Lösung der anstehenden Aufgaben. Wir gehen mit unserer Gesetzesvorlage den Weg der Modernisierung der baden-württembergischen Landesverwaltung konsequent weiter, und ich denke, wir haben hier auch einen wirklichen Schritt in die Zukunft getan. Nachdem diese Verwaltung ja bisher nur unser eigenes Vermögen managt, haben wir damit auch einen Schritt zu mehr Effizienz, zu mehr Flexibilität, zu mehr kaufmännischen Grundsätzen getan und trotzdem die öffentliche Form behalten.
Bei den Diskussionen im Vorfeld ging es auch um die Frage: Behält der Landtag seinen Einfluss? Ja, er hat ihn weiterhin, und zwar über den Staatshaushaltsplan, über die Kontrollrechte, auch über die Tatsache, dass Landtag und Finanzministerium diesen Landesbetrieb beaufsichtigen. Damit haben wir wirklich, denke ich, einen guten, einen effizienten, einen konsequenten Schritt in die Zukunft getan.
Bitte unterstützen Sie uns in diesen Bemühungen, und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.