Dieter Hillebrand
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident Frank! Mit Blick auf die vorgerückte Stunde und die breiten Ausführungen der Kollegen, insbesondere die richtigen Ausführungen der Kollegen Herrmann und Kleinmann,
verzichte ich auf die sicherlich hörenswerte Langfassung meiner Rede. Ich werde mich, Ihr Einverständnis unterstellt, auf wenige Ausführungen beschränken.
Meine Rede wäre noch kürzer geworden, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn Frau Sitzmann mich nicht provoziert
und die Haushalts- und Finanzpolitik des Landes kritisiert hätte. Ich möchte dazu, liebe Kollegin Sitzmann, nur Folgendes feststellen:
Die vergangenen Jahre waren finanzpolitisch und wirtschaftlich die schwierigsten Jahre seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg. Die Steuereinnahmen sind nicht zuletzt wegen der Finanz-, Steuer- und Wirtschaftspolitik von sieben Jahren Rot-Grün
Herr Drexler, hören Sie bitte einmal zu – regelrecht weggebrochen. Im Jahr 2005 lagen die Bruttosteuereinnahmen des Landes um 700 Millionen € unter denen des Jahres 2000.
So viel nur als allgemeine Replik zu dem, was Sie, liebe Kollegin Sitzmann, meinten hier vorbringen zu müssen.
Meine Damen und Herren, Herr Rechnungshofpräsident Frank hat am 4. Juli 2005 die Denkschrift des Landesrechnungshofs vorgelegt. Inzwischen – es ist gesagt worden – hat der Finanzausschuss in verschiedenen Sitzungen über mehrere Wochen und Monate hinweg die Ergebnisse des Rechnungshofs, seine Prüfungsbemerkungen und Feststellungen in der Denkschrift 2005 ausführlich und sorgfältig beraten. Der Rechnungshof hat mit dieser Denkschrift dem Landtag und der Regierung wiederum die Möglichkeit verschafft, anhand der aufgeführten Fälle auf eine noch effektivere und kostenbewusstere Verwaltung hinzuwirken.
Als einer, der im Finanzministerium politische Verantwortung trägt, möchte ich ausdrücklich festhalten: Wir, das Finanzministerium und der Rechnungshof, sind uns im Ziel einig: dem verantwortungsbewussten und sparsamen Umgang mit unseren finanziellen Ressourcen. Ich möchte jetzt nicht gezielt auf alle hier angesprochenen Details eingehen. Das alles ist im Finanzausschuss wirklich ausführlich diskutiert und abgearbeitet worden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nur das Thema Ganztagsschulen exemplarisch aufgreifen. Die Schlussfolgerung aus dem, was hier gesagt wurde, ist bereits gezogen worden, wie Sie wissen. Das nächste Programm in Sachen Ganztagsförderung und Ganztagsschulen wird in Anlehnung an die Schulhausbauförderung aus der Vergangenheit erfolgen.
Daher haben wir dieser Anregung des Rechnungshofs umfassend Rechnung getragen. Im Übrigen wissen all diejenigen, die beteiligt waren, dass der Fördersatz von 90 % nicht zuletzt auch auf Anregung des Städtetags übernommen wurde. Aber ich will jetzt nicht die Fachdiskussion fortsetzen.
Meine Damen und Herren, der Konsolidierung des Landeshaushalts muss oberste Priorität eingeräumt werden. Dazu stehen wir, daran arbeiten wir, und daran werden wir auch in Zukunft mit Nachdruck arbeiten.
Herr Birzele, eine solide und gegenüber den künftigen Generationen verantwortungsbewusste Haushaltspolitik ist, wie wir alle wissen, ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes und der Handlungsfähigkeit der Politik.
Herr Präsident Frank, namens der Landesregierung danke auch ich Ihnen, aber auch allen Direktoren und Mitarbeitern des Rechnungshofs für die geleistete Arbeit und für die kritische, aber – das darf ich doch auch sagen – immer konstruktive Begleitung.
Den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses – an der Spitze Ihnen, Herr Kollege Rust – danke ich für die stets konstruktiven Beratungen.
Und Ihnen danke ich, dass Sie mir zugehört haben. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Teßmer wie folgt:
Zu a: Im Zuge der weiteren Entbürokratisierung erwägt die Landesregierung nicht, die Jagdsteuer abzuschaffen.
Die Jagdsteuer, Frau Kollegin Berroth, wird von den Stadtund Landkreisen erhoben, denen auch das Aufkommen zusteht.
Der Verwaltungsaufwand entsteht demzufolge nicht beim Land, sondern bei den Stadt- und Landkreisen.
Eine gesetzliche Verpflichtung, Herr Oelmayer, Jagdsteuer zu erheben, besteht nicht. Jeder Stadt- und Landkreis kann deshalb selbst entscheiden, ob diese Abgabe erhoben wird.
Nach Aussage des Landkreistags ist der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Jagdsteuer äußerst gering.
Im Einzelnen darf ich dazu auf die Antwort des Finanzministeriums vom 5. Oktober 2004 auf eine Kleine Anfrage der Frau Abg. Dederer verweisen.
Im Übrigen darf ich anmerken, Herr Kollege Teßmer, dass im Jahr 2004 in allen alten Flächenländern mit Ausnahme Bayerns Jagdsteuer erhoben wurde.
Zu b: Die Jagdsteuereinnahmen dienen den Stadt- und Landkreisen als allgemeine Deckungsmittel. Soweit dem Finanzministerium bekannt ist, werden die von Ihnen genannten Leistungen, die Sie ja auch in Ihrem Nachsatz angedeutet haben, zum großen Teil von den Jagdpächtern und nicht von den Stadt- und Landkreisen erbracht.
Zunächst einmal, Herr Kollege Teßmer, erwägt das Land in keiner Weise, von der bisherigen Möglichkeit abzuweichen. Ich sehe hierfür auch keine Notwendigkeit. Sie fordern doch immer, mehr Kompetenzen und Entscheidungszuständigkeiten auf die untere Ebene zu delegieren. Gerade in diesem Fall der Jagdsteuer ist es so, dass die Stadt- und Landkreise in eigener Zuständigkeit entscheiden können, wie sie verfahren wollen.
Weil ich kein Jäger bin, Herr Kollege Teßmer, habe ich mich vorhin mit dem Landrat Peter Schneider unterhalten, der jagt.
Peter Schneider sagte mir, es sei ein ganz natürlicher Ehrenkodex der Jäger, dass man dafür verantwortlich zeichnet, dass das Unfallwild entsprechend beseitigt wird.
Dem ist, denke ich, nichts hinzuzufügen. Es ist so, wie es gehandhabt wird, guter Usus, und so wollen wir es auch belassen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von uns freuen sich auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Wir sind uns alle einig, dass wir ein attraktives Begleitprogramm brauchen. Dieses ist dargestellt worden.
Im ersten Staatsvertrag sind die Erwartungen, was die Einnahmeseite anbelangt, nicht erfüllt worden. Aus diesem Grunde haben sich die Ministerpräsidenten parteiübergreifend geeinigt, diesen Änderungsstaatsvertrag einzubringen. Die meisten Bundesländer haben diesen Staatsvertrag in der Zwischenzeit ratifiziert; Baden-Württemberg ist wahrscheinlich das Schlusslicht.
Ich denke, dass die Inhalte, die jetzt geändert werden sollen, zum einen notwendig sind, damit dieses Begleitprogramm auch auf attraktive Weise durchgeführt werden kann; zum andern ist für uns erfreulich, dass Baden-Württemberg nach jetzigem Stand – bei den Beratungen im Finanzausschuss war es noch etwas anders – nicht zusätzlich belastet wird. Dieser Änderungsstaatsvertrag kostet uns also kein zusätzliches Geld.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Schmiedel – zu a) und zu b) – wie folgt:
Der Prüfauftrag zur Neuunterbringung der Ministerien in einem Gebäudekomplex ist Teil des Arbeitsprogramms der Landesregierung, das zurzeit abgearbeitet wird. Das Finanzministerium führt derzeit eine Untersuchung durch, in welcher die Kosten des Status quo einer potenziellen Konzentration und Neuunterbringung der Ministerien unter Berücksichtigung von Investorenmodellen einander gegenübergestellt werden. Berücksichtigt werden muss dabei auch die Frage der Folgenutzung der frei werdenden Gebäude. Das Finanzministerium wird hierzu dem Ministerrat berichten. Der Ministerrat wird zu gegebener Zeit unter Abwägung aller maßgebenden, insbesondere der haushaltswirtschaftlichen Faktoren entscheiden.
Dass Entscheidungen des Ministerrats hier und heute durch meine Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage nicht vorgegriffen werden kann, liegt auf der Hand.
Herr Kollege Schmiedel, auch wenn Sie noch so sehr weiter insistieren, bekommen Sie hier keine andere Antwort – nicht, weil ich Ihnen keine andere Antwort geben wollte, sondern weil ich Ihnen derzeit auch keine andere Auskunft geben kann.
Herr Schmiedel, Sie erwarten doch zu Recht, dass eine Entscheidung im Ministerrat nur dann getroffen wird, wenn die Fakten Detail für Detail aufgearbeitet sind, und zwar gründlich aufgearbeitet sind.
Lassen Sie uns doch von daher die Zeit bis zum Ende des Jahres. Dann haben wir eine Grobuntersuchung. Das Thema ist ja nicht so einfach und nicht einfach aus dem Ärmel zu schütteln. Dann bekommen Sie die Antwort, die Sie gerne hätten.
Herr Kollege Schmiedel, die Landesregierung entscheidet auf der Basis von Untersuchungen. Die Landesregierung kann den Bürgern alles vermitteln und wird den Bürgern alles vermitteln, was für die Bürger aus haushaltswirtschaftlichen Erwägungen heraus vermittelbar ist. Vermittelbar wäre, wenn unter dem Strich herauskäme, dass die Verlagerung des Gebäudekomplexes eine wirtschaftliche Lösung darstellte. Aber lassen Sie uns das doch jetzt einfach einmal abwarten. Schauen Sie doch einmal, was die Untersuchungen ergeben. Man kann das nicht – ich sage das noch einmal – aus dem Ärmel schütteln oder so dahersagen.
Man kann jetzt nicht sagen, die eine oder die andere Variante sei die absolute Wahrheit.
Das wollen Sie doch auch.
Sie wollen doch – das war auch das, was in der Regierungserklärung gestanden hat –, dass das Ganze unvoreingenommen geprüft wird. Das tun wir. Das tun wir gründlich und genau.
Der Finanzminister ist nicht voreingenommen.
Der Finanzminister hat genau diesen Prüfauftrag, Herr Schmiedel, in seinem Haus auf den Weg gebracht.
Herr Kollege Gaßmann, eine Hängepartie entsteht mit Sicherheit nicht, schon gar nicht durch unsere Untersuchungen.
Zu Ihren Fragen: Die Grobuntersuchung – denn nur das kann es sein, nur eine überschlägige Bewertung aller Fakten – wird bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Was die Kosten anbelangt: Wir machen das mit eigenem Personal, nämlich mit dem Personal des Finanzministeriums.
Das kostet also nichts zusätzlich.
Die Leute, die das prüfen, sind
im Finanzministerium als Beamte beschäftigt.
Vielen Dank, Herr Kollege Hofer. Exakt so ist es.
Wir machen das – ich betone das jetzt mindestens zum dritten Mal – natürlich unvoreingenommen. Und wir stellen – auch das habe ich in der Beantwortung der Anfrage des Kollegen Schmiedel von Anfang an gesagt –
die Kosten des Status quo den Kosten eines Gebäudekomplexes auf dem Gelände von Stuttgart 21 gegenüber, inklusive der damit verbundenen Folgekosten.
Ich unterstelle dem Finanzminister überhaupt nichts.
Ich unterstelle dem Finanzminister überhaupt nichts. Gehen Sie doch von den Fakten aus! Die Fakten sind die, dass der Finanzminister diesen Prüfauftrag in seinem Hause erteilt hat.
Die gelten selbstverständlich weiter.
Nichtsdestotrotz wird das Thema unvoreingenommen geprüft, und zwar auf Wunsch des Finanzministers.
Lassen Sie doch bitte solche rhetorischen Fragen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Sakellariou, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Buchstabe a: Die vorläufige allgemeine Haushaltssperre hatte zur Folge, dass keine neuen Baumaßnahmen begonnen werden durften. Diese allgemeine Sperre wurde zum 22. Juni 2005 aufgehoben und durch eine betragsmäßig bezifferte Sperre abgelöst. Davon wurden 50 % konkretisiert. Von den Einsparauflagen – also im Ergebnis – ist der Neubau des Autobahnpolizeireviers Ilshofen nicht betroffen.
Der Antrag auf Baufreigabe für das Autobahnpolizeirevier Ilshofen liegt dem Finanzministerium vor. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in Kürze freizugeben.
Zu Buchstabe b: Durch die allgemeine Haushaltssperre hat sich im Zeitplan des Projekts eine Verzögerung von rund
zwei Monaten ergeben. Das liegt auf der Hand. Die Vorbereitungen des Projekts sind so weit abgeschlossen, dass die Ausschreibungsverfahren mit der Erteilung der Baufreigabe beginnen können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Witzel wie folgt:
Zu Buchstabe a: Im Zuge der Reform der Steuerverwaltung erhält das Finanzamt Müllheim einen Personalzugang von rund 50 Beschäftigten vom Finanzamt Freiburg-Land. Dieses zugehende Personal ist im heutigen Gebäude des Finanzamts Müllheim in der Goethestraße 11 nicht unterzubringen. Im Zuge der Verwaltungsreform wird der Kreis Breisgau-Hochschwarzwald die landeseigenen Gebäude Wilhelmstraße 14 und Wilhelmstraße 18, in denen bisher das Forstamt und das Vermessungsamt untergebracht waren, frei machen. Diese beiden Gebäude könnten nach entsprechender baulicher Herrichtung vom Finanzamt Müllheim grundsätzlich nachgenutzt werden.
Allerdings wurde vonseiten der Stadt der Wunsch geäußert, an diesem zentralen Standort künftig von einer Behördennutzung Abstand zu nehmen und Nutzungen zu ermöglichen, die auch nach Dienstschluss und an Wochenenden zu einer Belebung der Innenstadt beitragen. Das Land beabsichtigt, diesem Wunsch zu entsprechen, zumal die Gebäude Wilhelmstraße 14 und Wilhelmstraße 18 in einiger Entfernung zum Stammhaus des Finanzamts in der Goethestraße liegen, was den Dienstbetrieb logischerweise erschweren würde. Derzeit laufen Gespräche über die Anmietung eines Gebäudes, das in der Nachbarschaft zur Goethestraße 11 liegt.
Zu Frage b: Die Erweiterung des Finanzamts Müllheim ist beschlossene Sache und hängt nicht vom Verkauf der Gebäude Wilhelmstraße 14 und Wilhelmstraße 18 ab. Ein Zusammenhang besteht allerdings zwischen der beabsichtigten Anmietung für das Finanzamt und dem Verkauf der frei werdenden Landesgebäude. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Gebäude Wilhelmstraße 14 und 18 auch verkauft werden können, kann die Anmietung getätigt werden. Ohne diese Koppelung besteht die Gefahr, dass mit der Anmietung ein Leerstand in zwei landeseigenen Gebäuden entsteht. Dies muss vermieden werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie der Bundestag, Frau Kollegin Berroth, so hat sich auch der Landtag von Baden-Württemberg immer wieder mit der Gutachtenvergabe der Ministerien und der nachgeordneten Behörden beschäftigt. Seit eineinviertel Jahren befassen wir uns mit parlamentarischen Initiativen der SPD-Fraktion zu diesem Thema. Anfang dieses Jahres, genau am 18. Januar – Frau Kollegin Netzhammer hat es gesagt –, kam die Beratende Äußerung des Rechnungshofs hinzu.
Der Finanzausschuss hat am 7. April 2005 zu Recht festgehalten, dass die Landesbediensteten über hervorragenden eigenen Sachverstand verfügen.
Das ist für die Bürger dieses Landes objektiv – und subjektiv auch für die Bediensteten – ein schönes Ergebnis. Auch die generell erhobene Forderung nach weniger Gutachten ist letztlich ein Vertrauensbeweis für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Behörden.
Natürlich wird man auf fremden Sachverstand nie ganz verzichten können. Das hat die gesamte Diskussion heute erneut deutlich gemacht.
Wir können in der Landesverwaltung nicht jederzeit und zu jedem Thema das notwendige Wissen vorhalten. Das, liebe Kollegin Haußmann, würde vor allem auch dem Ziel widersprechen, Personal abzubauen. Einen völligen Verzicht auf Gutachten fordert, wenn ich das richtig gehört habe, dankenswerterweise weder der Rechnungshof noch einer der Sprecher hier im Landtag.
Bei zusätzlichen Gutachten geht es auch nicht darum, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Verantwortung abzuschieben, ganz im Gegenteil. Gerade unter diesem Aspekt der Verantwortung kann es zwingend sein, vor wichtigen Entscheidungen externen Sachverstand einzuholen.
Dies gilt jedenfalls dann, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn die eigenen Kenntnisse nicht ausreichen. Dann ist es
nicht nur vernünftig, sondern geradezu geboten, Ergänzungen zum eigenen Sachverstand einzuholen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, auch in Folgendem sind wir uns einig: Es ist auch vernünftig – da stimme ich ausdrücklich allen Rednern hier zu –, Anzahl und Kosten der externen Gutachten so gering wie möglich zu halten, denn guter Rat ist bekanntlich teuer.
Deshalb hat die Landesregierung natürlich ein hohes Interesse daran, zuerst und zuvörderst den exzellenten Sachverstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ausführliche Beratende Äußerung des Rechnungshofs war – ich sage das ausdrücklich – hilfreich für die Diskussion. Sie hat Anregungen gegeben.
Jetzt warten Sie doch einmal ab, Frau Haußmann. – Der Finanzausschuss hat sich in gewohnt sachbezogener Weise – und dafür möchte ich auch an dieser Stelle danken – mit diesem Thema befasst. Heute stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Untersuchung des Rechnungshofs ab.
Die wesentlichen Punkte sind dabei: Es soll mehr Wettbewerb bei der Vergabe geben. Dies ist, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen auch die persönliche Überzeugung und der erklärte politische Wille unseres neuen Ministerpräsidenten Günther Oettinger.
Ohne dass ich aus der Schule plaudern will: Über dieses Thema haben wir uns erst jüngst im Kabinett unterhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden in Zukunft noch mehr als bisher darauf achten, dass in diesem Bereich die bekannten Vergabespielregeln eingehalten werden:
Erstens: Freihändige Vergaben – da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, Herr Schmid – müssen in der Tat die Ausnahme bleiben.
Zweitens: Die Dokumentation des Verfahrens soll verbessert werden.
Drittens: Die Darstellung im Haushalt soll transparenter werden.
Und viertens: Es soll mehr Eigenerledigung statt Vergabe an Dritte geben.
Nach meinen bisherigen Ausführungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es Sie nicht wundern, wenn ich jetzt sage: Die Landesregierung trägt dies alles mit.
Wir werden die Beschlüsse selbstverständlich umfassend umsetzen und dem Landtag wie gewünscht in einem Jahr wieder berichten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Boris Palmer wie folgt:
Zu Buchstabe a: Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat den Verband Region Stuttgart davon unterrichtet, dass das Land frühestens im Jahr 2008 die Förderung der Verlängerung der S-Bahn von Plochingen nach Kirchheim unter Teck aufnehmen kann. Im Hinblick auf die äußerst angespannte Finanzsituation im ÖPNV-Bereich wird die Auszahlung der Fördermittel zwangsläufig nur in Raten und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen können. Die allgemeine Mittelknappheit führt generell zu deutlichen Verzögerungen bei der Bereitstellung der Finanzhilfen des Landes.
Zu Buchstabe b: Der avisierte Förderbeginn für das fragliche Förderprojekt wie auch der längere Zeitraum, über den sich die GVFG-Förderung erstrecken wird, stehen nicht im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts Stuttgart 21.
Lieber Herr Kollege Palmer, ich denke, dass ich mich sehr deutlich ausgedrückt habe. Ich kann das Jahr 2018 weder bestätigen noch dementieren. In diesen Kategorien können Sie nämlich verbindliche Aussagen selbst über eine mittelfristige Finanzplanung nicht machen.
Das trifft in der Tat zu. Wir haben – ich habe das bereits gesagt – im GVFG-Bereich eine Mittelknappheit zu verzeichnen, die allerdings einen Großteil ihrer Ursachen in Berlin hat. Das kann man an dieser Stelle nur in aller Deutlichkeit sagen.
Lieber Kollege Boris Palmer, wenn ich sehe, dass Bundesverkehrsminister Stolpe darüber nachdenkt, 1 Milliarde € vom Nahverkehr in den Fernverkehr zu verlagern, ist das natürlich für die Finanzierung von ÖPNV-Projekten im Land nicht gerade förderlich.
Liebe Kollegin, ich habe das nicht in dieser Form behauptet, sondern gesagt: Wir haben im Bereich der Regionalisierungsmittel Kürzungen vornehmen müssen.
Die GVFG-Mittel, lieber Kollege Boris Palmer, werden aber in der Tat nicht erhöht. Das ist der Punkt. Wir haben eine ganze Menge von Anfragen in Bezug auf Maßnahmen im Land, die einer Förderung entgegensehen, aber die Fördermittel werden eben leider nicht erhöht. Von daher können wir den Mehrbedarf auch nicht bedienen.
Herr Präsident, lieber Herr Kollege Bayer, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Bayer wie folgt:
Zu a: Das Finanzierungs- und Bauprogramm für den Bau der Bundesfernstraßen wird jährlich vom Land in Abstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgestellt. Es kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn der Bundestag den entsprechenden Bundeshaushalt verabschiedet. Der Freiburger Regierungspräsident Dr. von Ungern-Sternberg erläuterte dies sinngemäß in seiner Presseerklärung vom 20. September 2004 anlässlich eines Ortstermins in Umkirch.
Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung der Maßnahme im Bundeshaushalt über Kapitel 1202 – Verwendung der streckenbezogenen Lkw-Maut. Insofern besteht zwischen Mauteinnahmen und Finanzierung natürlich ein direkter Zusammenhang.
Zu b: Bund und Land führten am 12. Februar 2004 ein erstes Sondierungsgespräch zum Finanzierungs- und Bauprogramm der Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg. Unter Berücksichtigung aller Projekte war vorgesehen, die Maßnahme B 31 – Breisach–Freiburg, erster Bauabschnitt Ortsumfahrung Umkirch – mit relativ niedrigen Jahresraten zu bedienen. Die Fertigstellung hätte sich bis nach 2009 verzögert.
In den folgenden Monaten zeichnete sich jedoch ab, dass die Maßnahme in kürzerer und damit annehmbarerer Zeit durchfinanziert werden kann. Das momentane Finanzierungsmodell sieht daher für 2005 eine Rate von 4 Millionen € vor. Die Fertigstellung der Ortsumfahrung Umkirch wäre demnach bis Ende 2008 möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Bundestag in den kommenden Jahren den entsprechenden Bundeshaushalten zustimmt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Kaufmann wie folgt:
Zu a: Mit der Einstellung von Vorhaben in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“, in Fachkreisen „WB*“ genannt, im Bedarfsplan für die Bundesstraßen bringt der Bund zum Ausdruck, dass eine Realisierung bis 2015 nicht zu erwarten ist, sondern lediglich schon vor Ablauf der Laufzeit des Bedarfsplans mit der Planung begonnen werden kann.
Die Diskrepanz zwischen den avisierten Mittelzuweisungen und dem tatsächlich benötigten Finanzierungsvolumen lässt erwarten, dass voraussichtlich bei vielen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs die bauliche Umsetzung bis 2015 nicht möglich sein wird.
Die in Aussicht gestellten Mittelzuweisungen für die nächsten Jahre erlauben zunächst lediglich, die bereits bestandskräftig planfestgestellten Maßnahmen zu realisieren, um zu verhindern, dass diese Planfeststellungsbeschlüsse verfallen. Bei der derzeitigen Finanzlage des Bundes wird das noch fast zehn Jahre in Anspruch nehmen.
An die Realisierung weiterer Maßnahmen kann erst danach gedacht werden. Das bedeutet allerdings, dass bei neuen Planungen zunächst nur Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs priorisiert werden müssen, um so die nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Planungsmittel optimal und wirtschaftlich einsetzen zu können. Nur so lässt sich ein
weiterer Planungsüberhang und die Problematik eventuell verfallender Planfeststellungsbeschlüsse vermeiden.
Berücksichtigt man weiterhin, dass derzeit Planungsmittel vorrangig für die Ausführungs- und Baureifplanungen der bereits planfestgestellten Projekte eingesetzt werden müssen, ist es also unabdingbar, dass für Maßnahmen des WB* derzeit grundsätzlich keine Planungen aufgenommen werden können. Maßnahmen des WB*, bei denen die Planfeststellung auf der Grundlage der früheren Einstufungen in den vordringlichen Bedarf bereits eingeleitet wurde, wie zum Beispiel die B-10-Ortsumgehung Berghausen, werden jedoch bis zur Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses weitergeplant.
Zu b: Herr Kollege, es ist beabsichtigt, wie unter a bereits beschrieben, zuerst die bereits planfestgestellten Maßnahmen zu realisieren und parallel dazu die landesweite Priorisierung in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.
Soweit ich weiß, ist das nicht die einzige.
Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Aber ich bin gern bereit, Ihnen diese Frage schriftlich zu beantworten. Ich möchte mich da jetzt nicht aufs Glatteis begeben und mich nicht auf irgendeine Größenordnung festlegen lassen. Sie bekommen es schriftlich, Herr Kollege.
Herr Kollege Scheuermann, ich kann das, was Sie sagen, nur unterstreichen. Ihre Auffassung ist richtig. Die Planungskosten betragen in der Regel 10 % der gesamten Baukosten, und das Land müsste
hier 7 %, wenn ich es recht weiß, vorfinanzieren, und das können wir uns in der Tat nicht leisten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich über die einhellige Zustimmung zu diesem LBodSchAG.
Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz, Herr Kollege, kurz LBodSchAG.
Ich bedanke mich für die konstruktive Mitarbeit.
Lieber Kollege Boris Palmer, das, was Sie zu den Altlasten gesagt haben, stimmt natürlich nicht so ganz.
Aber das machen wir einmal untereinander aus. Es gibt nach wie vor Geld im KIF, für den Doppelhaushalt im nächsten Jahr 15 Millionen €, im übernächsten Jahr 19 Millionen €.
Das nur zur Klarstellung.
Danke schön.
Dafür bin ich nicht zuständig. Bitte schriftlich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Gall wie folgt:
Die Möglichkeiten der Fahrgäste in Zügen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, in denen keine Zugbegleiter eingesetzt sind, in Notfällen den Lokführer oder einen anderen Verantwortlichen der Bahn zu erreichen, hängen vom Fahrzeugtyp ab.
In Elektro- und Dieseltriebwagen neuerer Bauart sind in allen Wagen Notsprecheinrichtungen zum Fahrer vorhanden, ebenso in Lokzügen mit Doppelstockwagen neuerer Bauart. Alle Dieseltriebwagen und die Steuerwagen der Doppelstockwagen verfügen zudem über eine transparente Führerstandsrückwand, sodass sich Fahrgäste dort im Notfall direkt bei dem Triebfahrzeugführer bemerkbar machen können.
Bei führender Lok, das heißt wenn der Steuerwagen hinten ist, im Fall von älteren Doppelstockwagen und bei älteren Dieseltriebwagenverbänden auf den hinteren Triebwagen, muss der Fahrgast im Notfall die Notbremse ziehen, um auf sich aufmerksam zu machen.
Zu b: Derartige Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor, lieber Kollege Gall. Im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätserfassung in den Zügen der DB Regio AG wird jedoch das Kriterium Sicherheit im Zug konstant am besten bewertet. Im Schnitt wurde in den letzten Jahren ohne signifikante Veränderungen die Note 2,2 vergeben. Auch die Bewertung der Sauberkeit der Züge ist konstant.
Für einen zunehmenden und durch den Abzug von Zugbegleitern begünstigten Vandalismus ergeben sich aus den durchgeführten Qualitätserhebungen keine Anhaltspunkte.
Davon hat die Landesregierung keine Kenntnis, Herr Kollege.
Gerne.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Zeiten des Abbaus von Vorschriften und von Bürokratie erscheint es auf den ersten Blick widersprüchlich, wenn die Landesregierung ein neues Gesetz in den Landtag einbringt. Doch das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz, kurz auch LBodSchAG genannt, erfüllt das Kriterium
LBodSchAG; das ist ein deutsches Gesetz, Herr Kollege – der Rechtsvereinfachung, hält am guten Standard des baden-württembergischen Bodenschutzes fest und setzt einige neue Akzente.
Das Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist erforderlich, da eine Anpassung des Bodenschutzrechts des Landes an das Bundesgesetz zum Schutz des Bodens aus dem Jahr 1998 vorgenommen werden muss.
Die Anpassung führt zu einer Vereinfachung im Verwaltungsvollzug und zu einer Deregulierung.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Weiterführung der Erfassung von schadstoffbelasteten Böden und die gesetzliche Ermächtigung zur Ausweisung von Bodenschutzflächen.
Damit, meine Damen und Herren, erhält Baden-Württemberg künftig die notwendigen Regelungen zum Schutz des Bodens. Dies ist auch im Interesse der Investitionssicherheit.
Herr Kollege Palmer, wir waren dem Bundesgesetz weit voraus. Wir müssen unser Gesetz jetzt wieder anpassen; aber wir waren Jahre, um nicht zu sagen Lichtjahre voraus.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist auch im Interesse der Investitionssicherheit. Unternehmen und Kommunen können aufgrund systematischer Kenntnisse über Altlasten und Bodenverunreinigungen zuverlässige Planungsentscheidungen treffen. Durch die Ausweisung von Bodenschutzflächen auf der unteren Verwaltungsebene können bei großflächigen Bodenbelastungen grundstücksscharfe Abgrenzungen und kostspielige Einzeluntersuchungen unterbleiben. Die Neuregelungen wurden übrigens von den Industrieverbänden und den kommunalen Landesverbänden ausdrücklich begrüßt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, neu ist insbesondere die Regelung, wonach Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einrichtungen des Landes für eigene Vorhaben, also bei eigenen Investitionen, den Flächenbedarf und Alternativen bereits im Planungsstadium prüfen müssen.
Bei der Plenarsitzung des Landtags vom 26. November 2003 hat die politische Diskussion zum Umweltplan gezeigt, wie ernst das Thema Flächenverbrauch parteiübergreifend genommen wird. Ich halte die gesetzliche Verankerung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei den Bemühungen zur Eindämmung der Flächeninanspruchnahme für ein wichtiges und notwendiges Signal. Das ist gut so, meine Damen und Herren.
Mehr ist landesgesetzlich leider nicht möglich, weil das vor allem flächenrelevante Baugesetzbuch in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt. Was wir im Land machen konnten, haben wir mit dem Umweltplan 2000 und dem fortgeschriebenen Landesentwicklungsplan angesto
ßen. Mit der neu gestarteten Kampagne zum Aktionsbündnis „Flächen gewinnen in Baden-Württemberg“ wollen wir mit vielen regionalen Veranstaltungen das Thema in die Herzen und Köpfe vor allem der kommunalen Entscheidungsträger im Land, der Stadt- und Gemeinderäte, bringen.
Danke. Den werden wir haben, Herr Palmer.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Anmerkung machen. Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz geht primär auf die notwendige Anpassung an das neue BundesBodenschutzgesetz zurück; ich habe es gesagt.
Die eigentlichen Wurzeln des gesamten deutschen Bodenschutzrechts, lieber Herr Palmer, liegen in Baden-Württemberg. Unter dem damaligen Umweltminister Dr. Erwin Vetter hat Baden-Württemberg im Jahr 1991 das bundesweit erste Landes-Bodenschutzgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz war Motor und in guten Teilen Vorbild für das BundesBodenschutzgesetz von 1998. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Baden-Württemberg war im Umweltbereich, speziell gerade im Bereich des Bodeschutzes, schon lange Spitze,
und dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass wir diese Spitzenposition unter den Bundesländern weiterhin halten und ausbauen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bin ich dankbar dafür, dass die Kollegin Berroth, nicht zuletzt aufgrund in früher Jugend gemachter persönlicher Erfahrungen auf einem Binnenschiff,
ein Thema aufgegriffen hat, das zum einen eine zutiefst menschliche,
zum anderen aber auch eine wirtschaftliche Dimension hat, die aber in der öffentlichen politischen Auseinandersetzung eher ein Schattendasein führt.
Ich sage dies völlig wertfrei und ohne Kritik: Nur wenigen in diesem hohen Haus ist es vergönnt, die Probleme der Binnenschifffahrt und der in diesem Gewerbe tätigen Familien aus eigener Anschauung zu kennen. Wer war schon einmal vor Ort auf einem Binnenschiff
wie etwa unser früherer Umwelt- und Verkehrsminister, der Kollege Ulrich Müller? Wer hat sich die Sorgen und Nöte der Partikuliere plastisch vor Augen geführt? Für die Zuhörer darf ich vielleicht sagen: Partikuliere sind die Schiffseigner in der Regel eines Lastschiffs. Man könnte es auch anders ausdrücken: die Ich-AGs der Binnenschifffahrt.
Der Tenor bzw. die Conclusio aus dem bisher Gehörten ist: Das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe ist gekennzeichnet durch eine zu geringe Eigenkapitalausstattung und durch einen sich in den nächsten Jahren zunehmend verschärfenden Nachwuchsmangel.
Beides hat natürlich Ursachen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur konjunkturell bedingt oder gar hausgemacht sind, sondern auch in den politischen Rahmenbedingungen liegen. Für diese politischen Rahmenbedingungen, Frau Schmidt-Kühner, gibt es natürlich auch politisch Verantwortliche. Diese, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, gilt es – insofern hat der Kollege Boris Palmer natürlich Recht – heute zu benennen. Die politisch Verantwortlichen für diesen Bereich sind eindeutig beim Bund anzusiedeln. Der Bund ist nach dem Grundgesetz zuständig für die Bundeswasserstraßen und für die Konditionen, zu denen diese genutzt werden können.
Lassen Sie mich aber jetzt noch ein paar landespolitische Fakten ansprechen. Was den Güterumschlag in den insgesamt 27 bundesdeutschen Binnenhäfen anlangt, belegen die baden-württembergischen Häfen mit Platz 5 (Mannheim), Platz 6 (Karlsruhe), Platz 8 (Heilbronn) und Platz 16 (Kehl) durchaus respektable Plätze in der vorderen Hälfte der Tabelle des Statistischen Bundesamts. Die exakten Zahlen, liebe Frau Berroth, haben mir bis gestern auch nicht vorgelegen, aber ich habe sie gestern erhalten,
und ich kann sie Ihnen gern zur Verfügung stellen.
Ich kann auch gleich die zweite Frage der Kollegin Berroth beantworten. In Baden-Württemberg sind nach Zahlen des Statistischen Bundesamts insgesamt leider nur noch 119 Unternehmen der Binnenschifffahrt mit 689 Beschäftigten gemeldet. Hinzurechnen muss man natürlich noch das Hafenpersonal, will man der wirtschaftlichen Bedeutung der Binnenschifffahrt gerecht werden.
Lassen Sie mich jetzt ein paar grundsätzliche Ausführungen machen. Es ist schade, dass der Kollege Palmer offensichtlich schon wieder auf Wahlkampf ist.
Ein Binnenschiff – das hätte er sicher gerne gehört – ist ein zuverlässiges, leistungsfähiges und vor allen Dingen umweltschonendes Transportmittel. Immerhin erreicht die Binnenschifffahrt 80 bis 90 %, Frau Schmidt-Kühner, der Gütertransportleistung der Schiene.
Trotzdem wird die Bedeutung der Binnenschifffahrt in der Politik und in der Öffentlichkeit vielfach unterschätzt.
Zur Zukunft der Binnenschifffahrt in ganz Deutschland möchte ich zwei Fakten in den Raum stellen.
Erstens: Was die Prognose der Transportleistung bis 2015 anlangt, haben wir einen absoluten Anstieg wie bei allen Verkehrsträgern, aber einen relativen Rückgang im Vergleich zur Schiene und zum Lkw.
Zweitens: Ausweislich des bereits vielfach zitierten PLANCO-Gutachtens nimmt die Transportleistung der verschiedenen Verkehrsträger beim Lkw zu, bleibt auf der Schiene konstant und nimmt beim Binnenschiff prozentual in gleicher Höhe ab, wie sie beim Lkw zunimmt. Allein schon hieraus, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, folgt: Die Binnenschifffahrtsbranche befindet sich in schwieriger wirtschaftlicher Lage.
Herr Kollege Birzele, Frau Kollegin Berroth möchte – –
Ach so, Entschuldigung.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Zahl der Unternehmen und der Beschäftigten in der deutschen Binnenschifffahrt im Bereich Gütertransport ist also deutlich rückläufig. Für Baden-Württemberg habe ich die Zahlen soeben genannt. Mit Sorge registrieren wir: Der Nachwuchs fehlt, und Neugründungen bleiben aus. Korrespondierend hierzu verzeichnen wir einen steigenden Marktanteil der ausländischen Konkurrenz. Kurzum: Das Gewerbe braucht Unterstützung auf allen Ebenen. Hier unterscheiden wir uns jetzt – angefangen von der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Reinvestitionen über Investitionshilfen bis hin zu Zuschüssen für Ausbildungsplätze.
Was den Infrastrukturausbau anbelangt, muss das Binnenschiff verstärkt Teil moderner Logistikhäfen werden. Dazu ist der Ausbau der Häfen und der Wasserstraßen dringend notwendig. Leider, Frau Schmidt-Kühner, stellt der Bund nicht die ausreichenden Mittel für den Erhalt und den Ausbau der schiffbaren Bundeswasserstraßen zur Verfügung.
Da haben Sie Recht, Herr Stickelberger. Sie kann nicht unbedingt etwas dafür.
Aber bitte schön, Herr Winkler.
Vielen Dank, Herr Kollege. Das Zweite wissen Sie offensichtlich selber nicht genau: ob schon ein solches Schiff durchgefahren ist oder nicht.
Ich unterstelle einmal, dass die modernen Schiffe, die den Rhein befahren, in der Zwischenzeit eine Länge von 135 Metern haben.
Ich spreche im Wesentlichen von der Situation am Neckar, wo wir ein enormes Defizit haben, meine Damen und Herren.
27 Schleusen müssen da ertüchtigt werden. Wir haben einen hohen Investitionsbedarf von 75 Millionen €, die der Bund eben leider nicht bringt. Ich muss es noch einmal sagen.
Liebe Kollegin Schmidt-Kühner, die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen – ich fasse es noch einmal zusammen – sind somit – da bin ich anderer Auffassung als Sie – im Vergleich zur Straße und zur Schiene völlig unzureichend. Für die Straße bringt der Bund, Planung Bundeshaushalt 2005,
4,6 Milliarden € pro Jahr, für die Schiene 3,7 Milliarden € und für die See- und die Binnenschifffahrt gerade einmal 0,6 Milliarden €.
Lieber Helmut Göschel, der geschätzte Bedarf – jetzt zitiere ich jemand völlig Unverdächtigen, nämlich das Institut der deutschen Wirtschaft – beträgt allein für die Gewährleistung funktionsfähiger Wasserstraßen 1,1 Milliarden € pro Jahr.
Liebe Kollegin Schmidt-Kühner, auch im Bereich der Schiene tut der Bund deutlich zu wenig. Ich wäre jetzt versucht, Ihnen das näher zu erläutern.
Aber es betrifft unsere Infrastruktur, die Infrastruktur im Land. Ich denke, Rot-Grün ist einmal mit der Maßgabe angetreten, speziell für die Schiene mehr zu tun. Jetzt haben wir die Situation, dass gerade in diesem Bereich Kürzungen vorgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Transportaufkommen der Binnenschifffahrt im Jahr 2003 war rückläufig.
Das hat zwei Gründe: erstens das Niedrigwasser aufgrund des trockenen und heißen Sommers im letzten Jahr und zweitens einen konjunkturbedingten Rückgang – und darüber können wir uns überhaupt nicht freuen – der Transportleistung von Baustoffen um 7 % wegen des Einbruchs der Bauindustrie. Betrug das Transportaufkommen in Baden-Württemberg in den letzten Jahren – von 1998 bis 2002 – noch rund 36 Millionen Tonnen pro Jahr, so waren es 2003 gerade noch ca. 31,5 Millionen Tonnen.
Das kommt noch, Frau Schmidt-Kühner.
Ein Lichtblick am Horizont ist die sehr positive Entwicklung bei der Containerverladung. Dabei haben wir eine Steigerung des Umschlags von 2001 bis 2002 um 3,6 % sowie im Vergleich zu 1995 eine Verdoppelung.
Im ersten Halbjahr 2004 war bundesweit eine Steigerung um 20 % im Vergleich zum Vorjahr zu vermelden. Die Containerverladung, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht im Hafen Mannheim bereits mehr als die Hälfte des
Umschlags aus, und durch den Bau des neuen Logistikzentrums von Daimler-Chrysler im Stuttgarter Hafen ist auch dort mit substanzieller Steigerung zu rechnen. Die Firma Daimler-Chrysler hat die Zeichen der Zeit erkannt, und hierfür sind wir ihr dankbar.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, hier ist schon die Frage gestellt worden: Was tut das Land für die Binnenschifffahrt?
Jawohl, Herr Dr. Caroli! Was tut das Land? – Das Land hat sich zunächst einmal beim Bund erfolgreich für die Erteilung eines neuen Auftrags zur Verkehrsprognose bis 2025 auf der Bundeswasserstraße Neckar eingesetzt. Der Grund hierfür ist – ich habe es aufgrund der Frage des Kollegen Winkler bereits angesprochen –: Der Ausbau der 27 Neckarschleusen ist dringend notwendig. Ich habe auch die Schiffsgröße von 135 Meter genannt; wir brauchen Schleusen von 140 Meter Länge, und das kostet 75 Millionen €. Wir verlangen ja gar nicht, dass das alles auf einmal gemacht wird, aber es sollte einmal ein Anfang gemacht werden.
Der Verkehr auf dem Neckar wird zunehmen. Wir haben mit Blick auf die Stilllegung des Kraftwerks Obrigheim im nächsten Frühjahr mit mehr Kohletransporten auf dem Neckar zu rechnen. Wir haben zunehmende Containertransporte.
Was hat das Land noch getan? Das Land hat – das ist angesprochen worden – zusammen mit Sachsen-Anhalt Mitte 2003 im Bundesrat einen Antrag zur Wiedereinführung des Steueraufschubs für Veräußerungsgewinne im Falle von Reinvestitionen in Binnenschiffe eingebracht. Ich muss schon sagen: Es tut mir Leid, dass der Kollege Boris Palmer jetzt nicht da ist.
Sie dürfen ihm etwas ausrichten. Ich beziehe mich auf etwas, was er vorhin in diesem Zusammenhang gesagt hat, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Er sprach – ich habe es mir aufgeschrieben – vom „Rest der Menschheit“. Er sagte, die Partikuliere seien der „Rest der Menschheit“. Das ist menschenverachtend, und es ist keine Art, hier – wenn man Politik für eine Gruppierung macht, die es ohnehin schwer genug hat – vom „Rest der Menschheit“ zu sprechen!
Lieber Kollege, das ist nicht die Art und Weise, wie man mit einer Gruppe Menschen umgeht, die es ohnehin schwer haben. Darüber sind wir uns einig.
Der Antrag des Landes Baden-Württemberg wurde – um der Wahrheit die Ehre zu geben – vom Bundesrat gebilligt. Ein entsprechender Antrag wurde im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Oktober 2003 von den Koalitionsfraktionen abgelehnt, obwohl das vom Bund in Auftrag gegebene PLANCO-Gutachten „Potenziale und Zukunft der deutschen Binnenschifffahrt“ zu dem Er
gebnis kommt, dass diese Maßnahme von sehr hoher Dringlichkeit zur Stärkung des deutschen Binnenschifffahrtsgewerbes ist.
Die Wettbewerbsverzerrungen bzw. die Nachteile der unter deutscher Flagge fahrenden Partikuliere gegenüber den niederländischen und den belgischen Mitbewerbern hat Kollege Rolf Kurz deutlich aufgezeigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier bleibt der Bund aufgefordert, für Waffengleichheit zu sorgen. Das Land setzt sich darüber hinaus für den Ausbau der so genannten trimodalen Standorte Mannheim, Stuttgart, Kehl, Heilbronn und Karlsruhe ein. Hier sollen Schnittstellen für Lkw, Eisenbahn und Schiff auf Vordermann gebracht werden. Das Land, liebe Frau Schmidt-Kühner,
hat zu diesem Zweck in den letzten Jahren ca. 12 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Letztlich – und das ist keineswegs der unwichtigste Punkt –: Das Land drängt beim Bund immer wieder darauf, ausreichende Finanzmittel für Bundeswasserstraßen zur Verfügung zu stellen.
Als Resümee bleibt festzuhalten:
Die Binnenschifffahrt hat es schwer, ihre Bedeutung ins rechte Licht zu rücken. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass sich das Land auf den unterschiedlichsten Ebenen immer wieder mit Nachdruck für die Binnenschifffahrt einsetzt. Wir werden das auch weiterhin tun.